Testatsexemplar. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 und Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. März bis 31.

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1 Testatsexemplar Eurogrid GmbH Berlin Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 und Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. März bis 31. Dezember 2010 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Lagebericht und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

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5 Lagebericht und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 Eurogrid GmbH Berlin Seite 1 von 86

6 Lagebericht des Konzerns der Eurogrid GmbH Wirtschaftliches und politisches Umfeld Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2010 aufwärts gerichtet. Die weitgehend exportgetriebene konjunkturelle Erholung führte zu einer Stärkung der Binnenwirtschaft, was sich sowohl in zunehmenden Unternehmensinvestitionen als auch in leicht wachsenden Konsumausgaben niedergeschlagen hat. Insbesondere mittelständische Unternehmen trugen zum Beschäftigungsaufbau bei. Diese positive wirtschaftliche Gesamtentwicklung, aber auch besonders strenge Winterperioden führten in 2010 entgegen dem langfristigen Trend zu einer Ausweitung des Energieverbrauchs in Deutschland. Vor dem Hintergrund international auslaufender Konjunkturmaßnahmen ist noch nicht absehbar, ob das aktuelle Wirtschaftswachstum nachhaltig sein wird. Auch wenn sich die Lage in Griechenland, Irland und Spanien zunehmend konsolidiert, ist die Schulden- und Vertrauenskrise im Euro-Raum nicht überwunden und kann immer noch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Konzern hielten sich weitestgehend in Grenzen. Ein Rückgang der Netzerlöse durch sinkende Nachfrage unserer Kunden im Netzgebiet war nicht festzustellen. Auch die Geschäftspolitik des Konzerns der Eurogrid GmbH wurde im Berichtszeitraum nicht geändert. So senkten 50Hertz Transmission GmbH und 50Hertz Offshore GmbH z. B. ihre Ausgaben für die Instandhaltung und für die Neuerrichtung von Anlagen nicht ab. Überblick über den Konzern Der Konzern der Eurogrid GmbH (im Folgenden: Konzern) besteht aus der Eurogrid GmbH, der 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz Transmission) und der 50Hertz Offshore GmbH (50Hertz Offshore) sowie Beteiligungen der 50Hertz Transmission. Alle drei genannten Gesellschaften haben ihren Sitz in Berlin. Eurogrid GmbH Eurogrid GmbH (Eurogrid) ist durch Eintragung in das Handelsregister am 02. März 2010 als Holdinggesellschaft in Köln gegründet worden und ist nach Verlagerung des Sitzes der Gesellschaft nunmehr in Berlin ansässig. Seite 2 von 86

7 Die Gesellschaft ist ein 100prozentiges Tochterunternehmen der Eurogrid International CVBA/SCRL (Eurogrid International) mit Sitz in Brüssel/Belgien. Ihr Zweck ist der Erwerb, das Halten und das Betreiben von Beteiligungsaktivitäten insbesondere Beteiligungen an Übertragungsnetzgesellschaften (ÜNB). Zur Erreichung dieses Zwecks kann Eurogrid alle Maßnahmen ergreifen, die für die Zweckerreichung dienlich sind. An Eurogrid International und damit indirekt an Eurogrid sind mit 60 Prozent der ÜNB Elia System Operator NV/SA (Elia), Brüssel/Belgien, und mit 40 Prozent der Infrastrukturfonds Industry Funds Management Luxembourg No.2 S. à. r. l. (IFM), Luxemburg/Luxemburg, der von der weltweit engagierten Investmentfondsgesellschaft IFM aufgelegt ist und ihrer Kontrolle untersteht, beteiligt. Die Gesellschaft hat ihr erstes Geschäftsjahr als Rumpfgeschäftsjahr vom 02. März bis 31. Dezember 2010 aufgestellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle im Berichtszeitraum waren: der Erwerb aller Anteile an dem ÜNB 50Hertz Transmission GmbH, Berlin, einschließlich seiner 100prozentigen Tochtergesellschaft 50Hertz Offshore GmbH, Berlin, sowie von zwei Minderheitsbeteiligungen am 19. Mai 2010 die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Geschäftsbetrieb von 50Hertz Transmission und 50Hertz Offshore mittels Kreditfazilitäten des internationalen Bankenmarktes; hierzu sind im Mai 2010 eine Reihe von Verträgen abgeschlossen worden, der wichtigste hiervon ist die Fazilität A zur Ablösung des Gesellschafterdarlehens der 50Hertz Transmission mit der Vattenfall Europe AG (Vattenfall Europe) die Vorbereitung und der Abschluss eines Ratingverfahrens durch die Agentur Moody s im August 2010, in dessen Ergebnis Eurogrid den Wert Baa1 erhielt die Auflage eines Euro Medium Term Note Programmes (EMTN-Programm) im Gesamtumfang von 2,5 Mrd. vorrangig zur langfristigen Sicherung des Finanzbedarfs der Investitionen, die 50Hertz Transmission und 50Hertz Offshore durchführen. Innerhalb des Programms ist eine erste Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. emittiert worden und der Abschluss von Service Level Agreements (SLA) im Berichtszeitraum zwischen Eurogrid International und Eurogrid sowie zwischen Eurogrid und 50Hertz Transmission zur gegenseitigen Erbringung von administrativen und finanziellen Dienstleistungen. 50Hertz Transmission und 50Hertz Offshore 50Hertz Transmission betreibt als ÜNB das Übertragungsnetz, das sich mit den Spannungsebenen 220 kv und 380 kv in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Teilen der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen über eine Stromkreislänge von rund km erstreckt. Kunden der 50Hertz Seite 3 von 86

8 Transmission sind die in der Regelzone ansässigen und mit ihren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Verteilungsnetzbetreiber (VNB) der regionalen Energieversorgungsunternehmen, die Betreiber der an das Übertragungsnetz angeschlossenen Kraftwerke, Pumpspeicherwerke, Windparks, industrielle Großverbraucher sowie Transitkunden, Bilanzkreis-, EEG- und KWKG-Kunden. Als regelzonenverantwortlicher ÜNB ist 50Hertz Transmission zum einen für die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Vorhaltung des Übertragungsnetzes in der Gesamtheit von Betrieb, Wartung und bedarfsgerechtem Ausbau und zum anderen für die Kontrolle der Einhaltung der Balance von Erzeugung und Verbrauch innerhalb des gesamten Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich. Dazu wurde seit der grundlegenden Reformierung des Energiewirtschaftsrechts im Jahr 1998 sukzessive ein neues und effizientes Bilanzkreismanagement etabliert. Gemäß den europarechtlichen und nationalen Vorgaben sichert die Gesellschaft den freien Zugang zu ihrem Übertragungsnetz und dessen diskriminierungsfreie Nutzung. 50Hertz Transmission gewährleistet nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Aufnahme der regenerativen Energien in der Regelzone und deren Transport, die bundesweite Verteilung sowie ihre Vermarktung und den anforderungsgerechten Ausgleich von Einspeiseschwankungen. Aufgrund der zentralen Lage des Netzes in Europa leistet die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag im europäischen Stromhandel. Dieses Netz stellt die Verbindung der Netze von Dänemark, Polen, Tschechien und Deutschland her. Schwerpunkte der Aktivitäten für 50Hertz Transmission bilden daher die Verstärkung und der Ausbau des 380-kV-Fernleitungsnetzes sowie die Entwicklung des europäischen Energiemarktes zur vollständigen Integration der erneuerbaren Energien in die deutschen und europäischen Übertragungsnetze. Seit Dezember 2006 mit Inkrafttreten des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes ist die 50Hertz Transmission verantwortlich für den Anschluss von Offshore-Windparks (OWP) in der Ostsee, soweit mit deren Errichtung vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag begonnen wurde. Die in diesem Zusammenhang im Jahr 2007 gegründete 50Hertz Offshore ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft von 50Hertz Transmission und hat von letzterer die Aufgabe der Errichtung und des Betriebs dieser Netzanbindungen übertragen bekommen. Zweck der Gesellschaft sind alle Aktivitäten (Errichtung, Erwerb, Wartung, Betriebsführung und Betrieb von Leitungen für elektrischen Strom sowie der dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen) zum Anschluss von OWP-Anlagen der jeweiligen Betreiber, die in der Ostsee errichtet werden, an ein Stromübertragungs- oder Stromverteilungsnetz. Das erste Projekt der Gesellschaft ist der Anschluss des OWP EnBW Baltic 1. Weitere Projekte befinden sich mit unterschiedlichem Vorbereitungsgrad in der Genehmigungs- bzw. Vorbereitungsphase. Grundsätzlich und vorbehaltlos ist festzustellen, dass 50Hertz Transmission alle Anforderungen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der für Energieaufsicht und Seite 4 von 86

9 Katastrophenschutz zuständigen Bundesländer erfüllt und damit im Sinne der erteilten Betriebsgenehmigung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) tätig ist. Insbesondere erfüllt sie kontinuierlich die personellen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien, die an einen regelzonenverantwortlichen ÜNB gestellt werden. Eine langfristig orientierte und zugleich erfolgreiche Unternehmenspolitik berücksichtigt nicht nur technische und ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Gesichtspunkte. Sie sind daher integraler Bestandteil des Denkens und Handelns des Konzerns. Bis 2020 sollen gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung 35 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen und den aus erneuerbaren Energieträgern produzierten Strom vollständig aufzunehmen und zu transportieren, müssen die vorhandenen Stromtransportnetze im gesellschaftlichen Einvernehmen ausgebaut sowie die Voraussetzungen für eine sichere Integration der erneuerbaren Energien geschaffen werden. Der Konzern bekennt sich zur vollständigen Integration der erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund engagierte sich 50Hertz Transmission auch im Jahr 2010 in der Renewable Grid Initiative, einem europäischen Bündnis aus ÜNB und Umweltorganisationen für den Ausbau der Netze im Sinne einer sicheren Integration der zunehmenden erneuerbaren Energien. Energierechtliche Rahmenbedingungen Europarecht Im November 2010 hat die EU-Kommission ihre angekündigte Mitteilung zu den Energieinfrastrukturprioritäten 2020 vorgelegt. In diesem Strategiepapier kündigt die Kommission die Prüfung und Einführung gesetzgeberischer Maßnahmen an. Insbesondere sollen die bestehenden Leitlinien Transeuropean networks-energy (TEN-E-Leitlinien) überarbeitet werden, die u.a. bestimmte Leitungsausbauprojekte als europäische Vorrangprojekte und damit als förderwürdig einstufen. Zudem schlägt die EU-Kommission spezifische EU-einheitliche Regelungen für ausgewählte Projekte von europäischem Interesse hinsichtlich der Planungs- und Genehmigungsverfahren vor, die zu einer Beschleunigung der Projekte führen sollen. Von der ursprünglich geplanten erheblichen Reduzierung der Komplexität der Verfahren ist die Kommission jedoch abgerückt. Nunmehr geht es um die Einrichtung einer einzigen Kontaktbehörde als Koordinator des Genehmigungsverfahrens für jedes Leitungsprojekt von europäischem Interesse, um eine mögliche Einführung einer Frist für die endgültige positive oder negative Entscheidung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie um die Ausarbeitung von Leitlinien zur Steigerung der Transparenz und Vorhersehbarkeit des Prozesses für alle Beteiligten. Zudem erwägt die EU-Kommission Maßnahmen zur Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens durch Gesetze oder Leitlinien für Kostenzuweisungen bei grenzüberschreitenden Großprojekten. Legislative Vorschläge sollen nach Stellungnahmen der europäischen Institutionen im Jahr 2011 unterbreitet werden. Seite 5 von 86

10 Des Weiteren hat die EU-Kommission in 2010 erstmalig Leitlinien für den Ausgleichsmechanismus zwischen den ÜNB und für einen gemeinsamen Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte auf den Weg gebracht (sogenannte Inter-TSO-Compensation (ITC) Guidelines). Die EU-Kommission hält an ihrem Vertragsverletzungsverfahrens bezüglich der Umsetzung des Zweiten Binnenmarktpakets (Strom) gegen 20 EU-Mitgliedsstaaten fest. Der Vorwurf betrifft u. a. die Verletzung von Vorgaben aus Veröffentlichungspflichten und zum Engpassmanagement im Strombereich. 50Hertz Transmission achtet strikt auf die Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben und unterstützt die hiermit befassten Behörden im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens. Nationales Recht Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 04. November 2010 wurde 4 EnWG modifiziert. Die darin geregelte Genehmigung für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes ist nunmehr innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen durch die zuständige Landesbehörde zu erteilen. Weiterhin wird den Landesbehörden die Möglichkeit eröffnet, bei einem Verstoß gegen 4 Absatz 1 EnWG den Netzbetrieb zu untersagen oder den Netzbetreiber durch andere geeignete Maßnahmen vorläufig zu verpflichten sein Verhalten abzustellen, das einen Versagungsgrund im Sinne des 4 Absatz 2 EnWG darstellen würde. Versagungsgrund im Sinne des 4 Absatz 2 EnWG ist, dass der Netzbetreiber nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. 50Hertz Transmission ist im Besitz einer entsprechenden Betriebsgenehmigung und erfüllt alle Voraussetzungen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Im System der Regulierung der Netzentgelte traten zum 09. September 2010 Änderungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in Kraft. Die Änderungen betreffen die Regelungen zur Kostenprüfung, zur Anpassung der Erlösobergrenzen und des Regulierungskontos. Bei der Kostenprüfung gemäß 6 ARegV sind zukünftig Einmalkosten aus einzelnen Geschäftsjahren bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus nicht mehr zu berücksichtigen, weiterhin entfällt die Berücksichtigung von Planansätzen. Zukünftig werden bei der Anerkennung von Kosten für durch Dritte erbrachte Dienstleistungen diese mit den Kosten bei eigener Erbringung durch den Netzbetreiber verglichen. Bei den Investitionsbudgets gemäß 23 ARegV sind in Zukunft auch Betriebskosten in Höhe einer Pauschale von 0,8 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigungsfähig, wobei die Bundesnetzagentur (BNetzA) befugt ist, diesen pauschalen Ansatz anzupassen. Die BNetzA wendet diese Regelung für eine pauschale Berücksichtigung von Betriebskosten auch für bereits genehmigte Investitionsbudgets an. Seite 6 von 86

11 Bezüglich der Regelungen zum Regulierungskonto wird für die Netzbetreiber die - bereits jetzt von der BNetzA akzeptierte - Möglichkeit eröffnet, eine Erhöhung der Netzentgelte gemäß 17 ARegV vorzunehmen, wenn die tatsächlichen Erlöse um 5 Prozent hinter den nach 4 ARegV zulässigen Erlösen des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres zurückbleiben. Im Berichtszeitraum wurde ebenfalls das EEG geändert. Die Änderung betrifft in erster Linie die Absenkung der Einspeisevergütung für Strom aus EEG-Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01. Juli Für Anlagen, die nach dem 30. September 2010 errichtet werden, erfolgt eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung um drei Prozent mit Wirkung vom 01. Oktober 2010 an. Weiterhin wurde die zum EEG erlassene Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) geändert, indem die Frist für die technische Abstimmung zwischen den Netzbetreibern und den Anlagenbetreibern zur Realisierung der Anforderungen der SDLWindV vom 30. Juni 2010 auf den 31. März 2011 verlängert wurde. Zur Umsetzung der Vermarktungsanforderungen nach 2 der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) wurde im Dezember 2010 die Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) erlassen, welche im Wesentlichen zum 01. Januar 2011 in Kraft tritt. Damit verbunden sind Änderungen bei der Vermarktung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes im Fall negativer Preise am Spotmarkt. Weiterhin wurde die Möglichkeit zur Vorhaltung von EEG-Reserve gestrichen und die Veröffentlichungspflicht der Vortagesprognose auf Solarenergie ab dem 01. April 2011 erweitert. Energierechtlicher Ausblick Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat im Herbst 2010 ein Eckpunktepapier zur EnWG-Novelle 2011 vorgelegt. Das Eckpunktepapier dient der Vorstellung von Vorschlägen zur Änderung des EnWG. Anlass der Reform des EnWG sind die jüngsten Änderungen des EU-Rechtsrahmens im Energiesektor aufgrund des sogenannten Dritten Binnenmarktpakets Energie der EU aus Der Referentenentwurf wird im ersten Quartal 2011 erwartet. Für 50Hertz Transmission sind verschiedene Aspekte des Eckpunktepapiers relevant. In einem neuen Zertifizierungsverfahren für ÜNB soll die ordnungsgemäße Entflechtung des Übertragungsnetzes von Stromerzeugung und Stromvertrieb geprüft werden. Weiterhin sollen deutschlandweit einheitliche Regelungen zur Aufstellung von Netzentwicklungsplänen geschaffen und die BNetzA mit besonderen Durchsetzungsbefugnissen zur Realisierung der Netzentwicklungsplanung ausgestattet werden. Die BNetzA soll nach dem Eckpunktepapier durch eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in die Lage versetzt werden, erforderlichenfalls eine einheitliche Regelzone und die Übertragung der Regelverantwortung auf andere ÜNB anzuordnen. Seite 7 von 86

12 Im Rahmen der anstehenden EnWG-Novellierung sollen zudem die Regeln zur Netzanbindung von OWP geändert werden, um eine sogenannte Cluster-Anbindung von OWP in der Nord- und Ostsee zu ermöglichen. Der für unterlagerte Objektnetze geltende 110 EnWG wird durch die Regelung in Artikel 28 Strom-Richtlinie und Gas-Richtlinie über geschlossene Verteilernetze ersetzt. Betreiber geschlossener Verteilernetze sollen weiterhin von den Anforderungen der Anreizregulierungsverordnung, der ex-ante-entgeltregulierung und von sonstigen, nicht europarechtlich vorgegebenen Verpflichtungen ausgenommen werden. Systemvorhaltung Das anforderungsgerechte Betreiben des Netzes der 50Hertz Transmission war jederzeit gewährleistet. Die Vorhaltung und der Erhalt der 65 Umspannwerke und Schaltanlagen mit ihren 145 Transformatoren der 50Hertz Transmission erfolgten durch eine an den technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen orientierte Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Reparatur). Während die Durchführung dieser Leistungen in überwiegendem Umfang (ca. 80 Prozent) durch Fremdpersonal erfolgt, wird die Qualität und Sicherheit der beauftragten Dienstleistungen jederzeit durch eigenes und qualifiziertes Fachpersonal sichergestellt. Weiterhin wurde durch ein Bereitschaftssystem eine angemessene Reaktionsfähigkeit im Ereignisfall jeweils im gesetzeskonformen Zusammenwirken mit anderen Netzbetreibern und Netznutzern sichergestellt. Als ein Schwerpunkt der Instandhaltung ist zunehmend der Hamburger Netzbereich insbesondere wegen des überdurchschnittlich hohen Alters der Anlagen und der nicht mehr möglichen Ersatzteilbeschaffung erkennbar. Nach aktuellen Diagnosen ist die schrittweise Stabilisierung unter Beachtung der anforderungsgerechten Betriebs- und Systemführung vorangeschritten. Sehr sorgfältig wird die Situation der Kabel- und gasisolierten Anlagen im Höchstspannungsbereich von Berlin beobachtet. Erste Reparatur- und Stabilisierungsmaßnahmen wurden abgeschlossen. Eine langfristige und robuste Entlastung wird nur mit der schrittweisen Errichtung eines 380-kV-Ringes um Berlin erreicht. Der erste Abschnitt - die Berliner Nordleitung - befindet sich bereits in der Vorbereitung bzw. teilweisen Realisierung. Ausgehend von den wachsenden Anforderungen an das Übertragungsnetz im Hinblick auf den bundesweiten Hochleistungstransport von regenerativen Energien und dem europaweiten Elektrizitätshandel lag der Schwerpunkt auch im Berichtszeitraum bei der Durchführung von Maßnahmen zur Netzverstärkung und Netzerweiterung. Die Errichtung der 380-kV-Freileitung von Schwerin nach Hamburg konnte in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen und die in großen Teilen mitgenommenen 110-kV-Leitungen der WEMAG Netz AG (WEMAG Netz) in Betrieb genommen werden. Der Planfeststellungsbeschluss in Schleswig-Holstein steht noch aus. Genehmigungsverfahren für weitere Freileitungsprojekte insbesondere für das Europäische Vorrangprojekt Südwestkuppelleitung von Halle (Sachsen-Anhalt) nach Schweinfurt (Bayern) haben sich aufgrund weiterer Planänderungserfordernisse, die zu einer größeren öffentlichen Akzeptanz des Seite 8 von 86

13 Projektes führen sollen, verzögert. Der erste Abschnitt von Halle nach Erfurt (Thüringen) ist bereits seit Dezember 2008 in Betrieb. Unabhängig von dem Erfordernis eines massiven Netzausbaus muss konstatiert werden, dass die bundesweite Akzeptanz für neue Infrastrukturmaßnahmen regional sehr begrenzt ist. 50Hertz Transmission investiert viel Kraft, um durch einen umfassenden Dialog mit Betroffenen und Bürgerinitiativen, mit den zuständigen Behörden, aber auch mit Landes- und Kommunalpolitikern zu einvernehmlichen Lösungen bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu gelangen. Als Beispiel sei die unabhängig von den laufenden Genehmigungsverfahren im Thüringer Landtag durchgeführte mehrstündige Anhörung zur Südwestkuppelleitung genannt. Auch im Umspannwerksbereich hat 50Hertz Transmission die Kapazitäten zur Aufnahme regenerativ erzeugten Stromes erhöht. Darüber hinaus sind zusätzliche Umspannkapazitäten zur Deckung der steigenden Nachfrage an ausgewählten Standorten realisiert worden. Die Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Anlagen erfolgt jeweils auf Basis von vertraglichen Vereinbarungen unter Wahrung des Gegenseitigkeitsprinzips zwischen 50Hertz Transmission und dem betroffenen VNB. Die Netzanbindung des OWP EnBW Baltic 1 der EnBW Baltic 1 GmbH & Co. KG ist seit Juli 2009 in der Realisierungsphase. Die notwendigen Arbeiten an Land sind abgeschlossen. Aufgrund von mittlerweile behobenen Fertigungsrückständen beim Kabelhersteller kam es zu Verschiebungen im Bauablauf in Zeiträume mit anhaltenden Schlechtwetterzeiten, die den Transport und die Verlegung der Seekabel beeinträchtigten. Trotz erheblicher Anstrengungen zur Beschleunigung der Prozesse wird die Inbetriebnahme nunmehr für das zweite Quartal 2011 erwartet. Für die Netzanbindung des OWP EnBW Baltic 2 der EnBW Baltic 2 GmbH wurden nach Erfüllung der BNetzA-Kriterien im September 2010 Bestellungen für Kabel, technische Ausrüstungen sowie Bau- und Verlegeleistungen ausgelöst. Die stufenweise Fertigstellung und Inbetriebnahme des Windparks und seiner Netzanbindung sind für 2012 bzw geplant. Planungsfortschritte wurden bezogen auf weitere OWP-Projekte erreicht. So wurde beispielsweise für den Netzanschluss des OWP Arcadis Ost 1 das Raumordnungsverfahren eröffnet. Zur Verbesserung des internationalen Marktes, aber auch in Umsetzung der Vorgaben des EU- Vertrages zur Steigerung der grenzüberschreitenden Kapazitäten wurden in Übereinstimmung mit der EU-Kommission, den Regierungen und den Regulatoren weitere verbindliche Abstimmungen mit dem polnischen ÜNB PSE Operator S.A. (PSE Operator) zur Errichtung eines dritten deutschpolnischen Interkonnektors durchgeführt. Dem Umweltschutz kommt im Asset-Management eine hohe Bedeutung zu. Dazu wurden vorsorglich weitere Ölauffangeinrichtungen an Transformatorstandorten saniert, Lärmschutzmaßnahmen realisiert Seite 9 von 86

14 und Altlasten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen beseitigt. Das hohe Niveau im Umweltschutz wird durch die stetige Schulung, Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter gewährleistet. Zur Kompensation des nicht unerheblichen Eingriffes in Natur und Landschaft durch die Neubaufreileitungen wurde der geplante Kompensationsumfang durch den Nachweis weiterer Ausgleichsflächen gegenüber den Behörden erhöht. Die im Zuge der Erweiterung des Standortes Hamburg/Nord laufende Umsiedlung der auf der Erweiterungsfläche identifizierten Kreuzkrötenpopulation gestaltete sich bisher ebenfalls erfolgreich. Schließlich wurden erste Anwendungsfälle der Ergebnisse der EU-Studie zum ökologischen Schneisenmanagement, die 50Hertz Transmission u. a. gemeinsam mit der Fachhochschule Erfurt und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald erarbeitet hat, vorbereitet. Systemführung Die Systemführung in der Regelzone der 50Hertz Transmission erfolgte anforderungsgerecht und regelkonform. Die für die Systemführung erforderlichen Instrumente und Energiemengen wurden im Zusammenwirken mit dem Bereich Energy Management entsprechend den Vorgaben der BNetzA beschafft. Die Onshore-Windkraftanlagen in der Regelzone der 50Hertz Transmission erreichten eine installierte Leistung von MW (entspricht 41,4 Prozent der in Deutschland installierten Kapazitäten). Vor diesem Hintergrund galt es, die Schwankungen der Windeinspeisung so auszuregeln, dass die Systemsicherheit jederzeit gewährleistet war. Am 11. Dezember 2010 wurde in der Regelzone der 50Hertz Transmission die maximale zeitgleiche Einspeisung aus Windkraftanlagen im Berichtszeitraum in Höhe von MW erreicht. Die Netzhöchstlast in der Regelzone von 50Hertz Transmission betrug MW (am 16. Juli 2010). Künftig wird der Einfluss der Photovoltaik (PV), die sich im Einspeiseverhalten tageszeitabhängig und witterungsbedingt ebenfalls sehr schwankend verhält, auf die Systemsicherheit stark zunehmen. Der sichere Systembetrieb in der Regelzone der 50Hertz Transmission kann in zunehmendem Maße nur unter Anwendung von netz- und marktbezogenen Maßnahmen bis hin zum Redispatch gemäß 13 Absatz 1 EnWG und Anpassungen gemäß 13 Absatz 2 EnWG gewährleistet werden. So mussten an mehreren Tagen im November und Dezember 2010 zur Vermeidung unzulässiger Überlastungen der Transformatoren im Umspannwerk Perleberg lokale Anpassungen gemäß 13 Absatz 2 EnWG in den Netzgebieten der VNB E.ON edis AG und WEMAG Netz angewiesen werden. Im Berichtszeitraum mussten an insgesamt 70 Tagen (im Zeitraum Januar bis Dezember 2010 an insgesamt 160 Tagen) Maßnahmen gemäß 13 EnWG angewendet werden. Seite 10 von 86

15 In Verfolg der Anfrage der Energieaufsichtsbehörde des Freistaates Thüringen auf Grundlage des 49 Absatz 1 EnWG im Zusammenhang mit der Betriebssituation der 380-kV-Kuppelleitung zwischen den Umspannwerken Remptendorf (50Hertz Transmission) und Redwitz (TenneT TSO GmbH, vormals transpower stromübertragungs gmbh) fand im Oktober 2010 ein Vor-Ort-Termin mit der Behörde statt. Im Ergebnis wurde die Anpassung der von 50Hertz Transmission erarbeiteten und eingeführten Antihavariekonzeption zur temporären Erhöhung der Strombelastbarkeit der Leitung Remptendorf-Redwitz vereinbart. Der regelkonforme Betrieb entsprechend nationalen und internationalen Vorschriften sowie den geltenden technischen Regeln ist jederzeit sichergestellt. Ein ergänzendes Gutachten von e.cons Energieversorgungs-Consulting bestätigt diese Einschätzung. Auf Anforderung der BNetzA haben die vier deutschen ÜNB zur Ermittlung der erforderlichen Mindestvorhaltung von Leistung aus konventionellen Anlagen bei hohen Einspeisungen aus Erneuerbaren Energien unter Federführung von 50Hertz Transmission am 26. Juli 2010 eine gemeinsame Untersuchung mit dem Konsortium Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.v./consentec Consulting für Energiewirtschaft und -technik GmbH/Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft der RWTH Aachen begonnen, deren Ergebnisse im Januar 2011 vorliegen werden. Im Juli 2010 wurde im Rahmen der TSO Security Cooperation (TSC) unter Mitwirkung von 50Hertz Transmission die erste Phase des einheitlichen IT-Tools zur regionenweiten (n-1)-sicherheitsanalyse in Betrieb genommen. Am 25. und 26. August 2010 veranstaltete 50Hertz Transmission in Rostock die dritte Security of Supply (SoS)- Konferenz in ihrer Regelzone. Mit einem repräsentativen Querschnitt aus der Branche und weiteren Akteuren (ÜNB, VNB, Stadtwerke, Betreiber konventioneller Erzeugungsanlagen, Windparkbetreiber, System- und Anlagenentwickler, Universitäten, Politiker und Behörden) wurde intensiv zu den aktuellen und künftigen Herausforderungen für den sicheren Systembetrieb diskutiert. Die Anforderungen an die Entwicklung der Technologien, Prozesse, den intensivierten Informations- und Datenaustausch, an das Operativpersonal sowie die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen wurden herausgearbeitet und Lösungsansätze aufgezeigt. Von dieser Konferenz gingen kräftige Impulse in Richtung der Akteure und der politischen Gesprächsplattform Zukunftsfähige Netze/Systemsicherheit beim BMWi zur Sensibilisierung für kritische Netzsituationen und die notwendige enge Kooperation zwischen allen Akteuren aus. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Systemsicherheit der BMWi-Gesprächsplattform Zukunftsfähige Netze/Systemsicherheit brachte 50Hertz Transmission u. a. die Anforderungen der ÜNB hinsichtlich der vollständigen Umsetzung des Kaskadierungsprinzips, der verpflichtenden Teilnahme aller Erzeuger am Einspeisemanagement und des erforderlichen Informations- und Datenaustausches im zu novellierenden EnWG ein. Im Dezember 2010 wurden die Baumaßnahmen für das Gebäude des neuen Transmission Control Center (TCC) am Standort Berlin Eastside mit der Bauabnahme erfolgreich abgeschlossen. Die Installation der Leitstellentechnik, des Datencenters und weiterer Infrastruktureinrichtungen sowie der Seite 11 von 86

16 Umzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden planmäßig bis voraussichtlich April 2011 erfolgen und damit eine Inbetriebnahme des neuen TCC im Frühjahr 2011 ermöglichen. Im Netztrainings- und Forschungszentrum an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus wurden nach Abnahme der ersten Ausbaustufe im Oktober dieses Jahres die praktischen Trainings von Dispatchern des TCC aufgenommen. Das Zentrum verfolgt den Zweck, das hohe Kompetenzniveau und die Erfahrungen der Netzbetreiber zu sichern sowie das Dispatcherpersonal für die wachsenden Herausforderungen geeignet zu schulen. Es kann darüber hinaus für netzbezogene Entwicklungsprojekte eingesetzt werden. 50Hertz Transmission hat anlässlich des TSC Meetings der Chief Execution Officers am 19. Oktober 2010 in Amsterdam die Einbeziehung dieses Zentrums in ein unter dem Schirm der TSC-Initiative geplantes Center of Excellence vorgeschlagen. Eurogrid International hält 100 Prozent der Geschäftsanteile an der GridLab GmbH, Cottbus, wie die Ende Dezember 2010 aus dem Trainingszentrum nunmehr hervorgegangene Gesellschaft firmiert. 50Hertz Transmission hat zu diesem Zweck Vermögenswerte des Anlagevermögens an die neu gegründete Gesellschaft veräußert. Netznutzung / Netzanschluss 50Hertz Transmission investiert in erheblichem Maße in verlässliche und langfristig stabile Kundenbeziehungen. Demzufolge werden die vorhandenen Vertragswerke kontinuierlich weiterentwickelt. Wesentlichen Raum nimmt die Pflege der Kundenkontakte ein. Beim Neubau und zur Erhaltung des Netzes werden z. B. durch Bündelungsaktivitäten Synergien genutzt, aber auch Akzeptanzverbesserungen erreicht. Im Rahmen der Netzanschlussverfahren nach der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung hat 50Hertz Transmission Netzanschlussverträge mit vier Anschlusspetenten im Nordosten, Südwesten und Südosten der Regelzone unterzeichnet. Weitere Netzanschlussverträge für Kraftwerksprojekte in der Regelzone werden durch 50Hertz Transmission aktuell mit einem Anschlusspetenten verhandelt bzw. nach bevorstehenden Anschlusszusagen für drei weitere Kraftwerksprojekte vorbereitet. Zum Jahresende 2010 liegen Netzanschlussanträge für insgesamt 14 Kraftwerke und Speicher an 12 Standorten vor, die eine Bruttoleistung von insgesamt rund MW umfassen. Anschlusszusagen wurden bisher für MW erteilt. Im Verlauf des Jahres 2010 wurden zwei Kraftwerksprojekte eingestellt, für ein weiteres Projekt wurde uns die Projektübergabe bezüglich des Kraftwerks- Genehmigungsverfahrens angezeigt. Bei den Netzanschlussanträgen, die unter das EEG fallen, liegen 14 Anträge von OWP im Bereich der Ostsee mit einem angezeigten Endausbau von rund MW vor. Im Onshore-Bereich gibt es zum Ende des Berichtszeitraums sieben Netzanschlussanträge über insgesamt rund MW, davon vier Photovoltaik-Parks mit Leistungen bis 200 MW. Dabei ist aber zu betonen, dass die überwiegende Anzahl aller EEG-Anschlussanfragen bei unterlagerten Netzbetreibern erfolgen. Seite 12 von 86

17 Vollständig neu sind der erstmalige Antrag eines Stadtwerkes auf Direktanschluss an das Höchstspannungsnetz und die Zulassung eines direkt angeschlossenen Windparks als Energieversorgungsunternehmen zur Letztverbraucherversorgung. Regulatorische Angelegenheiten Am 01. Januar 2009 begann die erste fünfjährige Regulierungsperiode im Rahmen der Anreizregulierung und damit ein gegenüber der bisherigen Cost-Plus-Regulierung neues Regulierungssystem. Dabei wird den Netzbetreibern eine Erlösobergrenze (EOG) vorgegeben, die erstmalig auf Basis der Netzkosten des Jahres 2006 von der BNetzA zu bestimmen war. Bei Änderung der sogenannten dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten kann innerhalb der Regulierungsperiode eine jährliche Anpassung der EOG erfolgen. Der BNetzA ist entsprechende Mitteilung zu machen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die in der ARegV vorgesehenen sogenannten Investitionsbudgetgenehmigungen für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen sowie die einer wirksamen Verfahrensregulierung unterfallenden Kosten von hoher Bedeutung. Die EOG wurde zum 01. Januar 2010 wie in der ARegV vorgesehen hinsichtlich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenbestandteile angepasst. Auf der Grundlage der letzten Netznutzungsentgeltgenehmigung waren die EOG 2010 und die damit einhergehenden Netzentgelte im Vergleich zum Jahr 2009 deutlich abgesenkt. Maßgeblich dafür ist der neue EEG- Ausgleichsmechanismus, der nunmehr weitestgehend außerhalb der Netzentgelte abgewickelt wird. Eine wirksame Verfahrensregulierung wurde von der BNetzA u. a. durch Anerkennung der Freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) der deutschen ÜNB zu den Systemdienstleistungen erlassen. Die FSV Systemdienstleistungen umfasst die Kostenpositionen Regelenergie, Netzverluste und Redispatch und sieht grundsätzlich den Ansatz von Plankosten sowie eine Begrenzung der Auswirkungen von Abweichungen der tatsächlichen von den geplanten Kosten durch einen vorab fixierten Korridor vor. Weitere wirksame Verfahrensregulierungen gibt es für die aus dem Engpassmanagement und dem europäischen Mechanismus zum ITC für grenzüberschreitende Energieflüsse resultierenden Kosten und Erlöse. Die EOG 2011 wurde entsprechend den Vorgaben der ARegV ermittelt und liegt rund drei Prozent über der des Vorjahres. Die neue EOG ist die Grundlage des seit dem 01. Januar 2011 gültigen Preisblattes. Bis zum 31. Dezember 2010 hat 50Hertz Transmission zu den 48 aktiven Anträgen bezogen auf die Ende 2007 und in 2008 beantragten Investitionsbudgets 35 Genehmigungen und 11 Ablehnungen erhalten. Zu zwei Anträgen steht die Entscheidung der BNetzA noch aus. In einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf macht 50Hertz Transmission geltend, dass die von der Seite 13 von 86

18 BNetzA praktizierte Ausgestaltung der Investitionsbudgetgenehmigungen rechtswidrig und wirtschaftlich nicht akzeptabel sei. Insbesondere hat die BNetzA trotz dafür nicht vorhandener Rechtsgrundlage eine als Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen (BVD) benannte Abzugsposition eingeführt, die in der ARegV an keiner Stelle erwähnt wird. Mit dem BVD kürzt die BNetzA unberechtigterweise die Kapitalkosten für Investitionen in den Netzausbau und die Umstrukturierung um die Abschreibungen für die vorhandenen Anlagen. Die übrigen Genehmigungen unterliegen einer mit der BNetzA im Zusammenhang mit dem Musterverfahren abgeschlossenen Prozessvereinbarung. Die Entscheidung wird im ersten Quartal 2011 erwartet. Für die in 2009 neu beantragten 12 Investitionsbudgets liegt bisher lediglich eine Ablehnung vor. Zum 30. Juni 2010 wurden 15 weitere Investitionsbudgets beantragt. Bis einschließlich des Jahres 2008 wurden Differenzen zwischen kalkulatorischen und tatsächlich erzielten Erlösen aufgrund von Mengenentwicklungen in der Cost-Plus-Regulierung über die sogenannte periodenübergreifende Saldierung (püs) mit einem Versatz von zwei Jahren über insgesamt drei Jahresannuitäten (einschließlich Verzinsung) verteilt in die Netzentgelte eingerechnet. Die püs wurde für 50Hertz Transmission im Jahr 2008 letztmals vorgenommen und von der BNetzA wie auch diejenige für die Jahre 2006 und 2007 bestätigt. Mit Beginn der Anreizregulierung in 2009 wird die Methodik der püs vom sogenannten Regulierungskonto abgelöst, wobei der jährliche Saldo bis einschließlich des Jahres 2012 auf das Regulierungskonto gebucht und der kumulierte Kontostand verzinst in der folgenden Regulierungsperiode, d. h. ab 2014 über fünf Jahresannuitäten verteilt wird. Im November 2010 wurde der BNetzA der erste Entwurf einer neuen FSV übermittelt. Die FSV soll dazu dienen, die Kosten, die 50Hertz Transmission aus der Mitwirkung in europäischen Initiativen entstehen, in die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu überführen. Die Festlegung der BNetzA hinsichtlich der neuen FSV wird für das Frühjahr 2011 erwartet. Kooperation der Übertragungsnetzbetreiber und grenzüberschreitender Stromhandel Die europäischen Initiativen zur Förderung des grenzüberschreitenden Stromhandels und zur Schaffung regionaler Märkte werden durch den Konzern weiterhin aktiv unterstützt. In der Region Continental Central East, in der für 50Hertz Transmission vor allem die grenzüberschreitenden Leitungen zu dem tschechischen und dem polnischen Übertragungsnetz relevant sind, wurde das gemeinsame Verfahren zur Vergabe begrenzter Übertragungskapazitäten mittels koordinierter expliziter Auktionen im Jahres-, Monats- und Tagesbereich unter Beteiligung der angrenzenden ÜNB fortgeführt. In enger Abstimmung mit den ÜNB und den Regulatoren der Region wurden die Untersuchungen für ein zukünftiges lastflussbasiertes Auktionsverfahren weitergeführt, das Stromhandelsaktivitäten und Systemsicherheit noch besser in Einklang bringen soll. Seite 14 von 86

19 Am 09. November 2010 wurden das Market Coupling in der Region Central Western Europe (CWE) und das von der European Market Coupling Company GmbH (EMCC) an der Grenze zwischen CWEund Nordic-Region durchgeführte Interim Tight Volume Coupling (ITVC) gestartet. Das bisher erfolgreich im Tagesbereich verlaufende ITVC ergänzt die langfristigen expliziten Auktionen und ermöglicht erstmals eine stabile Marktkopplung der beiden Regionen unter Einbeziehung der Strombörsen. 50Hertz Transmission nimmt seine Rolle in den Beteiligungsgesellschaften CAO Cental Allocation Office GmbH (CAO), EMCC und CORESO SA (CORESO) aktiv wahr. Darüber hinaus erfolgt eine aktive Mitwirkung beim Penta West Forum und dem in Gründung befindlichen sogenannten Penta East Forum. PSE Operator und 50Hertz Transmission haben im November 2010 vereinbart, ihre Zusammenarbeit an dem Projekt Ger-Pol Power Bridge auf der Grundlage eines General Agreement und ohne Gründung einer Projektgesellschaft fortzusetzen. Die Absicht beider ÜNB ist weiterhin, das deutsch-polnische Interface zur Förderung des europäischen Strommarktes um eine dritte Kuppelleitung zu verstärken. Energy Management Im Bereich Energy Management bündelt 50Hertz Transmission seit Mitte 2007 das Energiegeschäft des ÜNB und schafft eine klare Trennung in der Verantwortung zwischen der Systemführung mit der technischen Verantwortung für den Systembetrieb und dem Energy Management mit der wirtschaftlichen Verantwortung für die Beschaffungs- und Vermarktungsaufgaben des ÜNB. So erfolgte die Beschaffung der erforderlichen Regelleistung über gemeinsame Ausschreibungen aller deutschen ÜNB. Zur Vermeidung des sogenannten Gegeneinanderregelns der Regelzonen wurde beginnend im Dezember 2008 ein bundesweiter Netzregelverbund (NRV) zwischen 50Hertz Transmission, der EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH eingeführt und innerhalb des Jahres 2009 durch Einbeziehung weiterer Funktionalitäten insbesondere zur gegenseitigen Leistungsaushilfe und gemeinsamen Dimensionierung von Regelleistung weiterentwickelt. Durch Beschluss der BNetzA konnte zum 01. Mai 2010 durch Beteiligung der Amprion GmbH der bundesweite NRV und ein einheitlicher regelzonenübergreifender Bilanzausgleichsenergiepreis realisiert werden. Eine Beteiligung auch ausländischer ÜNB in den NRV befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll nach regulatorischer Freigabe Anfang 2011 erfolgen. Die benötigte Energie zur Deckung der Netzverluste wurde über längerfristige Ausschreibungen am Markt sowie kurzfristige Ausgleichsgeschäfte an der Strombörse beschafft. Der Zugang zur Strombörse wird dabei durch das Front Office gestellt. Das Energy Management hat maßgeblich an der Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen zur FSV Systemdienstleistungen mitgewirkt und in Zusammenarbeit mit den übrigen ÜNB und der Universität Duisburg-Essen im Jahresverlauf 2010 ein Modell zur Prognose der Kosten für Redispatch inhaltlich weiterentwickelt. Die Arbeit dieser Seite 15 von 86

20 Projektgruppe wird in 2011 fortgesetzt insbesondere um die bisherigen Ergebnisse in der BNetzA durchzusetzen. Außerdem war der Bereich für die Implementierung des neuen EEG- Ausgleichsmechanismus verantwortlich. Bilanzkreismanagement 50Hertz Transmission rechnet monatlich die fortlaufende Ausbilanzierung der Regelzone und damit alle Bilanzkreise, einschließlich der eigenen Bilanzkreise, ab. Zum Ende des Jahres 2010 hat 50Hertz Transmission für 412 der in der Regelzone tätigen Händler, Stromvertriebe und Netzbetreiber rund 800 Bilanzkreise geführt und abgerechnet. Die besondere Qualität der Bilanzkreisabrechnung der 50Hertz Transmission findet bei den Marktpartnern Anerkennung. Diese zeigt sich in der geringen Zahl von Rechnungsreklamationen und an der guten Zahlungsdisziplin der Kunden. Im September 2010 erhöhte sich die Zahl der aktiven Bilanzkreise um rund 150, da seit diesem Monat die Abwicklung der EEG-Hochwälzung über die neu errichteten EEG-Bilanzkreise der VNB erfolgt. EEG/KWKG-Abwicklung Das Aufkommen an EEG-Strom innerhalb der Regelzone hat sich im Gesamtjahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Prozent erhöht. Bemerkenswert ist die Verdopplung der Einspeisung aus Photovoltaik (PV)-Anlagen aufgrund des enormen Anlagenzubaus. Im Zeitraum von Januar bis September 2010 wurden deutschlandweit rund MW zugebaut, davon in der Regelzone der 50Hertz Transmission rund 630 MW. Dies entspricht einer Steigerung der gesamten installierten PV- Leistung in Deutschland um 50 Prozent gegenüber dem Jahresende Seit dem 01. Januar 2010 erfolgt basierend auf der AusglMechV die Vermarktung der gesamten am Vortag prognostizierten Einspeisemengen durch die ÜNB an der Strombörse. Die nicht durch Vermarktungserlöse gedeckten Kosten werden durch die Erhebung einer jährlich konstant zu haltenden und bundesweit einheitlichen EEG-Umlage von den Vertrieben gedeckt. Über- oder Unterdeckungen aus der Gegenüberstellung der Vermarktungs- und Umlageerlöse mit den tatsächlich realisierten Werten werden bei der Festlegung der EEG-Umlage in den Folgejahren ausgeglichen. Die in 2010 von den deutschen ÜNB erhobene EEG-Umlage von 2,047 ct/kwh erwies sich insbesondere aufgrund der hohen Einspeisung aus PV sowie niedriger Vermarktungspreise als nicht kostendeckend. Die von den ÜNB für die EEG-Abwicklung verwendeten EEG-Konten wiesen zum 30. September 2010 saldiert eine Unterdeckung von rund 1,1 Mrd. auf, die verordnungsgemäß in die Umlage des Folgejahres einzubeziehen ist. Zum Jahresende 2010 erhöhte diese sich auf rund 1,4 Mrd.. Unter Einbeziehung des Kontostandes zum 30. September 2010 und angesichts des weiterhin erwarteten anhaltenden Zubaus insbesondere an PV steigt die Umlage 2011 auf 3,53 ct/kwh. Sie wurde am 15. Oktober 2010 veröffentlicht. Seite 16 von 86

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