KVS-Aktuell. F ü r d e n A r z t u n d d a s P r a x i s t e a m. Nr. 9/ 2014 vom
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1 I. Wichtige Hinweise/Mitteilungen KVS-Aktuell Nr. 9/ 2014 vom F ü r d e n A r z t u n d d a s P r a x i s t e a m I. Wichtige Hinweise/Mitteilungen Disease-Management-Programme Notdienst-Seminar... 2 II. Abrechnung Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger... 3 III. Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Nachträgliches Umschreiben von Privatrezepten der Notfallambulanzen der Krankenhäuser als Kassenrezept (Muster 16) Verordnung von Betäubungsmitteln im Notfalldienst Bekanntmachung über Änderungen der Arzneimittelrichtlinie.. 5 IV. Innere Verwaltung Seminarangebot der KV Saarland... 6 Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts Europaallee Saarbrücken Telefon: Telefax: info@kvsaarland.de Internet: V. Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement Förderung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten neue GOP ab dem Alle vorherigen Ausgaben des KVS-Aktuell können Sie dauerhaft im Rundschreiben-Archiv im Mitgliederbereich unserer Internetseite einsehen. Vorstand, Geschäftsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wünschen Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrem Praxisteam ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr! KVS-Aktuell 9/2014 Seite 1/7
2 I. Wichtige Hinweise/Mitteilungen I. Wichtige Hinweise/Mitteilungen 1. Disease-Management-Programme Einsatz von Datenträgern zur Übermittlung von Erst- und Folgedokumentationen an die Datenstelle Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass nur noch bis Ende 2014 die Übermittlung von DMP-Dokumentationsdaten mittels Datenträger (CD oder Diskette) möglich ist. Ab dem ist die DMP-Datenübermittlung von den koordinierenden Ärzten nur noch auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung (edmp) an die Datenstelle (KVS-Online Portal und DMP-online) zulässig. Weitere Informationen finden Sie im KV-Saarland Online Portal. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an uns wenden. Vielen Dank. zu den DMP-Verträgen allgemein: Andrea Becker zu edmp: Joachim Koch : vertrag@kvsaarland.de : edv@kvsaarland.de 2. Notdienst-Seminar Vom Februar 2015 findet im Haus der Ärzte (Faktoreistraße 4, Saarbrücken) ein Notdienst-Seminar statt. Das Seminar wurde von einem Ärzteteam in Heidelberg entwickelt und soll praxisbezogen das gesamte Spektrum des Notdienstes vermitteln. Praxisbezogene Vermittlung des gesamten Spektrums des Notdienstes Dr. med. Wolfgang Tonn :info@notdienstseminare.de Internet: KVS-Aktuell 9/2014 Seite 2/7
3 II. Abrechnung II. Abrechnung 1. Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Abrechnung psychologischer Untersuchungen künftig pro Test - Anpassung der UV-GOÄ zum 1. Januar 2015 Die Partner des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger haben die Gebühren zur Abrechnung psychologischer Testuntersuchungen in der UV-GOÄ angepasst. Außerdem erfolgte eine Klarstellung zum Gewebeklebstoff. Die geänderte Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Bei den psychologischen Testuntersuchungen geht es um die Gebührenordnungsnummern 855, 856 und 857 der UV-GOÄ. Diese können künftig pro Test und damit mehrmals pro Patient abgerechnet werden. Außerdem wurde die Höhe der Vergütung angepasst. Bislang erhalten Ärzte eine Pauschale, unabhängig von der Zahl der durchgeführten Tests. Weiterhin ist in Teil A des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses der Unfallversicherung eine Klarstellung zur Abrechnung von Gewebeklebstoff erfolgt. Er kann demnach ab Januar 2015 separat berechnet werden. Anpassung der Gebühren zur Abrechnung psychologischer Testuntersuchungen Klarstellung zu Gewebeklebstoff Dipl.-Kfm. Roland Laudwein : abrechnung@kvsaarland.de Internet: Unfallversicherungstraeger.html KVS-Aktuell 9/2014 Seite 3/7
4 III. Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln III. Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln 1. Nachträgliches Umschreiben von Privatrezepten der Notfallambulanzen der Krankenhäuser als Kassenrezept (Muster 16) Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verfügen nicht über Kassenrezepte, so dass die Patienten für notwendige Arzneimittel Privatrezepte erhalten. Diese Privatrezepte werden mit dem Vermerk Notfallbehandlung versehen. Einige Patienten erscheinen nach dem Wochenende in den niedergelassenen Praxen und bitten darum, das Privatrezept in ein Kassenrezept umschreiben zu lassen. Dies ist jedoch so nicht vorgesehen! Um den Patienten mit den im Notfall erforderlichen Medikamenten zu versorgen, gelten für die Krankenhäuser folgende Vorgehensweisen: Patient ist bei einer Primärkasse versichert: Der Apotheker behandelt das Notfallrezept wie ein Kassenrezept. Der Patient muss nicht in Vorlage treten, da der Apotheker das Rezept entsprechend mit der Krankenkasse abrechnen kann. Patient ist bei einer Ersatzkasse versichert: Der Patient muss zunächst in Vorlage treten. Er kann das Rezept jedoch bei der Krankenkasse einreichen und erhält dann sein Geld zurück. Patient einer Primärkasse Patient einer Ersatzkasse Christiane Meeß Dipl.-Bwt. (FH) Linda Niederländer : beratung@kvsaarland.de : beratung@kvsaarland.de 2. Verordnung von Betäubungsmitteln im Notfalldienst Unseres Erachtens ist es sinnvoll, wenn die am Notfalldienst teilnehmenden Ärzte (Niedergelassene sowie Vertretungsärzte) ihre eigenen BTM-Rezepte verwenden. Diese können bei der Bundesopiumstelle bestellt werden. Für die Erstanforderung kann auf der Internetseite ein entsprechendes Formular heruntergeladen werden ( Punkt Bundesopiumstelle). Dem Antrag muss außerdem eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde beigefügt werden (Beglaubigungsdatum nicht älter als drei Monate). Nach der Registrierung werden Ihnen die Rezepte zugesandt. Für den Fall, dass einmal keine BTM-Rezepte im Notfalldienst vorliegen, haben wir einen Leitfaden erstellt, den Sie sich auf unserer Internetseite herunterladen können (Punkt Verordnungen/ Arzneimittel/ sonstige Vereinbarungen und Informationen zu Arzneimittelverordnungen). Erstanforderung von BTM- Rezepten über die Bundesopiumstelle Leitfaden zur Verfahrensweise ohne Vorliegen von BTM-Rezepten im Internet Christiane Meeß Dipl.-Bwt. (FH) Linda Niederländer : beratung@kvsaarland.de : beratung@kvsaarland.de Internet: KVS-Aktuell 9/2014 Seite 4/7
5 III. Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln 3. Bekanntmachung über Änderungen der Arzneimittelrichtlinie Der G-BA informiert über die Änderung der Ausnahme zur Verordnungsfähigkeit eines Medizinproduktes in der Arzneimittelrichtlinie Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte): Vismed Vismed Multi Vismed Vismed Multi Den genauen Wortlaut der Beschlüsse finden Sie auf unserer Internetseite. Christiane Meeß Dipl.-Bwt. (FH) Linda Niederländer : beratung@kvsaarland.de : beratung@kvsaarland.de Internet: KVS-Aktuell 9/2014 Seite 5/7
6 IV. Innere Verwaltung IV. Innere Verwaltung 1. Seminarangebot der KV Saarland Bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen in Ihrer Praxis möchten wir ihnen auch im Jahr 2015 gerne helfen. Auf aktuelle Veranstaltungen, die sich speziell an Sie sowie Ihr Praxisteam richten, weisen wir mit ausführlichen Informationen auf unserer Internetseite hin. Bitte helfen Sie uns, mit Ihren Anregungen und Hinweisen unser Seminarangebot in der Zukunft noch interessanter und attraktiver weiterzuentwickeln. Abrechnungsseminar für Wiedereinsteiger Hautkrebsscreening Stress, Erschöpfung, Burnout Hygiene in der Arztpraxis Konflikt- und Beschwerdemanagement QEP Seminar Kommunikation in der Arztpraxis Datenschutz in der Arztpraxis Seminarangebot der KVS in 2015 Das Datenschutzseminar am ist bereits ausgebucht. Bei organisatorischen Fragen zu den Veranstaltungen: Ursula Koster, Bwt. Personal- u. Sozialwesen : Innere.Verwaltung@kvsaarland.de Internet: Seminarübersicht und Anmeldeformulare unter: KVS-Aktuell 9/2014 Seite 6/7
7 V. Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement V. Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 1. Förderung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten neue GOP ab dem Zum 1. Januar 2015 werden drei neue Gebührenordnungspositionen in das Kapitel 3 Hausärzte des EBM aufgenommen (GOP 03060, 03062, 03063). Dafür werden die Kostenpauschalen und des Abschnitts EBM gestrichen. Die Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) wird entsprechend angepasst. Neue GOP: Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Wir bitten alle InteressentInnen uns den entsprechenden Antrag ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen zukommen zu lassen. Den Antrag können Sie auf unserer Internetseite herunterladen. zu Delegations-Vereinbarung und Genehmigung: Nicole Schneider zur Abrechnung: Denise Mammolito Cornelia Reinhard Jutta Schmidt : qualitaetssicherung@kvsaarland.de : abrechnung@kvsaarland.de : abrechnung@kvsaarland.de : abrechnung@kvsaarland.de Internet KVS-Aktuell 9/2014 Seite 7/7
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