Medienkonferenz Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement»

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1 Medienkonferenz Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement»

2 Zusammenfassung Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte und die Trennung von Netz und Energie in der EU führt zu grundlegenden Änderungen in der Energie-Beschaffung, auch in der Schweiz Die Energie-Beschaffung erfolgt nicht mehr über langfristige Abnahmeverträge, sondern über Strom- und Gasbörsen. Dies macht eine weitgehende Delegation der Kompetenzen an den Stadtrat notwendig und zieht eine Änderung der Gemeindeordnung mit obligatorischem Referendum nach sich Gleichzeitig wird eine Anpassung des Stadtwerkereglements nötig, die in der Kompetenz des Stadtparlamentes liegt und gleichzeitig dem fakultativen Referendum untersteht Diese Änderungen sind zwingend nötig, um Nachteile für die Stadtwerke gegenüber Aktiengesellschaften zu verhindern

3 Medienkonferenz Marktöffnung für Strom und Gas Status St. Galler Stadtwerke Änderungen in der Beschaffung der Energie Veränderte Risiken Widerspruch zu Finanzkompetenzen der Stadtwerke Änderung der Gemeindeordnung Massnahmen des Stadtrates Änderungen des Stadtwerkereglements Schlussbemerkungen Fredy Brunner, Stadtrat Dr. Ivo Schillig, Unternehmensleiter Stadtwerke Peter Graf, Leiter Energie und Marketing Stadtwerke

4 Marktöffnung für Strom und Gas in Europa Die Marktöffnung für Strom und Gas in der EU hat auch grosse Auswirkungen auf die Schweiz und erfordert zwingend die Anpassung der Kompetenzen in der Beschaffung von Energie

5 Status St.Galler Stadtwerke Die St.Galler Stadtwerke sind ein unselbständiges öffentlichrechtliches Unternehmen Bei Ausgaben gelten folgende Kompetenzen: bis CHF 0.15 Mio Stadtrat bis CHF 0.75 Mio. StParl abschliessend bis CHF Mio. StParl, fakultatives Referendum ab CHF Mio. StParl, obligatorisches Referendum An der Energie-Börse müssen mehrjährige Verträge in Höhe von mehreren Millionen abgeschlossen werden Um noch Energie beschaffen zu können, sind Änderungen der Kompetenzen durch Änderungen der Gemeindeordnung mit obligatorischem Referendum notwendig Art. 127 Abs. 2 des Gemeindegesetzes lässt Abweichungen von der generellen Kompetenzordnung zu

6 Energie-Handel in Europa

7 Energie-Beschaffung vor und nach Marktöffnung Vor der Marktöffnung Produzent Nach der Marktöffnung Produzent Energiefluss Geldfluss Börse (EPEX / EEX) Beschaffung Langzeit- Verträge Beschaffung Börse Lieferant Stadtwerke Abnahme- Verträge Stadtwerke Verträge von Börse und Vorlieferant Kunden Tarife für Firmen und Haushalte Markt-Kunden

8 Beispiel Energiebeschaffung für Kalenderjahr 16 Entwicklung über 3 Monate (Jahresband)

9 Beispiel Energiebeschaffung Kalenderjahr 16 Ein Grosskunde verlangt ein Energie-Angebot für das Kalenderjahr Abgabe um Uhr Haltefrist 2 Std. Kundenbestätigung Bepreisung Preisdifferenz höchster / tiefster Preis CHF Annahme: Beschaffung Jahresband für 20 GWh

10 Beispiel Energiebeschaffung für Kalenderjahr 16 Weitere Preisentwicklung nach

11 Änderung der Kompetenzen Die Stadtwerke verfügten schon bisher - im Rahmen des Budgets - über die Kompetenzen der Energiebeschaffung Der Stadtrat muss die Kompetenzen der Energiebeschaffung neu regeln und weiterhin an die Stadtwerke delegieren Der Stadtrat wird neu klare Vorgaben für Begrenzung, Überwachung und Kontrolle der Risiken mittels Handbuch für den Einkauf von Strom und Gas erlassen, welches in der Praxis bereits im Einsatz steht alle unselbständigen Energieversorger sind in der gleichen Situation wie die St.Galler Stadtwerke Der Kanton St.Gallen stellte in Aussicht, den vorliegenden Nachtrag IV zur Gemeindeordnung zu genehmigen

12 Nachtrag IV zur Gemeindeordnung Die

13 Risikobetrachtung Folgendes zusätzliches Risiko ist für die Stadtwerke durch die Marktöffnung entstanden: Verlust einzelner Kunden an Konkurrenz durch zu wenig marktgerechte Beschaffung Mögliche Folge: Verlust der Handelsmarge Alle anderen Risiken bestanden schon vorher: Beschaffung zum ungünstigen Zeitpunkt Abnahmeverpflichtung aus bestehenden Verträgen Marktpreis unter Gestehungskosten Debitorenrisiko Die Energie wurde schon immer von der Exekutive beschafft, die Marktöffnung zwingt nun aber zur klaren Regelung der Kompetenzen in Gemeindeordnung und Stadtwerkereglement

14 Neues Stadtwerkereglement

15 Anlass für das neue Stadtwerkereglement Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte und die Trennung von Netz und Energie in der EU führt zu grundlegenden Änderungen in der Regulation, die sich auch auf die Schweiz auswirken. Diese grundlegenden Änderungen ziehen auch eine Total- Revision des Stadtwerkereglements nach sich, die in der Kompetenz des Stadtparlamentes liegt und gleichzeitig dem fakultativen Referendum untersteht.

16 Wesentliche Änderungen und Ergänzungen Die Änderungen sind struktureller und regulatorischer Natur und bewirken grundsätzlich keine preisliche Relevanz Wesentliche Änderungen: Regelung der finanziellen Abgaben an den allgemeinen Haushalt der Stadt St.Gallen Trennung der Gebühren für Netzkosten und für den Bezug von Energie Neuregelung der Anschlussgebühren Schaffung der Möglichkeit, dass die Stadtwerke auf dem Glasfasernetz selber Dienste anbieten können Schaffung der Möglichkeit von Angeboten für das Wärme-Contracting Regelung der Dienstleistungen für Dritte durch die St.Galler Stadtwerke

17 Schlussbemerkungen Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte und die Trennung von Netz und Energie in der EU führt zu grundlegenden Änderungen in der Energie-Beschaffung Die Energie-Beschaffung erfolgt über Strom- und Gasbörsen und nicht mehr über langfristige Abnahmeverträge Dies erfordert eine Änderung der Gemeindeordnung, die dem obligatorischen Referendum untersteht Damit wird auch eine Revision des Stadtwerkereglements nötig, die in der Kompetenz des Stadtparlamentes liegt und gleichzeitig dem fakultativen Referendum untersteht Die Änderungen sind zwingend, damit die Stadtwerke gegenüber Aktiengesellschaften keine schwerwiegenden Nachteile in den sich öffnenden Märkten erleiden

18 Herzlichen Dank «Fragen?»

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