AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2016/023 SEITEN 1-33 DATUM REDAKTION Sylvia Glaser Studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom (Prüfungsordnungsversion 2014) Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW S. 547) hat die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) folgende Prüfungsordnung erlassen:

2 2/33 Inhaltsübersicht I. Allgemeines Geltungsbereich und akademischer Grad Ziel des Studiums und Sprachenregelung Zugangsvoraussetzungen Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs, Leistungspunkte und Studienumfang Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen Prüfungen und Prüfungsfristen Formen der Prüfungen Vorgezogene Mastermodule Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten Prüfungsausschuss Wiederholung von Prüfungen, der Bachelorarbeit und Verfall des Prüfungsanspruchs Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß... 7 II. Bachelorprüfung und Bachelorarbeit Art und Umfang der Bachelorprüfung Bachelorarbeit Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit... 8 III. Schlussbestimmungen Einsicht in die Prüfungsakten Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen... 9 Anlagen: 1. Modulkatalog 2. Studienverlaufsplan

3 3/33 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich und akademischer Grad (1) Diese Prüfungsordnung gilt für den Bachelorstudiengang Psychologie (Psychology) an der RWTH. Sie gilt nur in Verbindung mit der übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) in der jeweils geltenden Fassung und enthält ergänzende studiengangspezifische Regelungen. In Zweifelsfällen finden die Vorschriften der übergreifenden Prüfungsordnung vorrangig Anwendung. (2) Bei erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad eines Bachelor of Science RWTH Aachen University (B. Sc. RWTH). 2 Ziel des Studiums und Sprachenregelung (1) Die übergeordneten Studienziele sind in 2 Abs. 1 und 2 ÜPO geregelt. (2) Das Studium findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Es müssen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 3 Abs. 1 und 2 ÜPO erfüllt sein. (2) Für diesen Bachelorstudiengang ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nach 3 Abs. 7 ÜPO nachzuweisen. (3) Für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen gilt 3 Abs. 12 ÜPO. (4) Allgemeine Regelungen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen enthält 13 ÜPO. 4 Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte (1) Es können auch beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife nach Maßgabe des 3 Abs. 3 ÜPO zugelassen werden. (2) Die Prüfung umfasst folgende Fächer: 1. Mathematik 2. Naturwissenschaften 3. Englisch.

4 4/33 5 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs, Leistungspunkte und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester (drei Jahre) in Vollzeit. Das Studium kann nur in einem Wintersemester erstmals aufgenommen werden. (2) Der Studiengang besteht aus drei Pflichtbereichen, einem Wahlpflichtbereich, einem Ergänzungsbereich, 30 Stunden Tätigkeit als Versuchsperson sowie einem 6-wöchigen Praktikum. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums ist es erforderlich, insgesamt 180 zu erwerben. Die Bachelorprüfung setzt sich dabei wie folgt zusammen: 7 Basismodule (Pflichtbereich) 62 2 Anwendungsmodule (Pflichtbereich) 22 2 Themenmodule (Wahlpflichtbereich) 32 4 Methodenmodule (Pflichtbereich) 33 Ergänzungsbereich 10 6 Wochen Berufspraktikum 8 30 VP-Std. 1 Bachelorarbeit 12 Summe 180 (3) Das Studium enthält einschließlich des Moduls Bachelorarbeit 21 Module. Alle Module sind im Modulkatalog definiert (Anlage 1). Die Gewichtung der in den einzelnen Modulen zu erbringenden Prüfungsleistungen mit erfolgt nach Maßgabe des 4 Abs. 4 ÜPO. 6 Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (1) Nach Maßgabe des 5 Abs. 2 ÜPO kann Anwesenheitspflicht ausschließlich in Lehrveranstaltungen des folgenden Typs vorgesehen werden: 1. Übungen 2. Seminare (2) Die Veranstaltungen, für die Anwesenheit nach Abs. 1 erforderlich ist, werden im Modulkatalog (Anlage 1) als solche ausgewiesen. 7 Prüfungen und Prüfungsfristen (1) Allgemeine Regelungen zu Prüfungen und Prüfungsfristen enthält 6 ÜPO. (2) Sofern die erfolgreiche Teilnahme an Modulen oder Prüfungen oder das Bestehen von Modulbausteinen gemäß 5 Abs. 4 ÜPO als Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Prüfungen vorgesehen ist, ist dies im Modulkatalog (Anlage 1) entsprechend ausgewiesen.

5 5/33 8 Formen der Prüfungen (1) Allgemeine Regelungen zu den Prüfungsformen enthält 7 ÜPO. (2) Es sind folgende weitere Prüfungsformen gemäß 7 Abs. 1 ÜPO vorgesehen: 1. Das berufsfeldorientierte Praktikum soll einen Bezug zur psychologischen Arbeitspraxis aufweisen und kann studienbegleitend oder im Block absolviert werden. In der Regel arbeitet die oder der Studierende unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen (Diplom oder Master) in der außeruniversitären Praxis, die bzw. der das Praktikum bescheinigt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Für Anerkennungen der Praktikumsbescheinigungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Die rechtzeitige Beschaffung einer Praktikumsstelle liegt in der Verantwortung der Studierenden. Der Prüfungsausschuss informiert sich regelmäßig über die von den Studierenden gewählten Praktikumsstellen. 2. Durch die Tätigkeit als Versuchsperson weisen die Studierenden nach, dass sie in verschiedenen Forschungsbereichen der Psychologie Erfahrungen in der Rolle des Untersuchungsobjekts gesammelt haben. Das Institut für Psychologie bietet hierfür entsprechende Möglichkeiten an. Die Versuchspersonenstunden werden auf einer Versuchspersonenkarte gesammelt, von der bzw. dem jeweiligen versuchsleitenden Psychologin bzw. Psychologen (Master oder Diplom) eingetragen. Nach Abschluss der Versuchspersonentätigkeit wird die Karte vom Prüfungsausschuss auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin bestätigt. (3) Die Dauer einer Klausur beträgt 60 bis 120 Minuten. (4) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt pro Kandidatin bzw. Kandidat mindestens 15 und höchstens 30 Minuten. Eine mündliche Prüfung als Gruppenprüfung wird mit nicht mehr als vier Kandidatinnen bzw. Kandidaten durchgeführt. (5) Der Umfang einer schriftlichen Hausarbeit beträgt maximal 20 Seiten. Die Hausarbeitsthemen (bzw. Themengebiete) werden in der zweiten Vorlesungswoche vergeben. Spätestmöglicher Abgabetermin ist vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Die Bewertung der Arbeiten durch die Prüfenden erfolgt bis spätestens fünf Wochen nach diesem Abgabetermin. Für Studierende, die diesen ersten Prüfungstermin nicht in Anspruch genommen haben oder die ihre Hausarbeit wiederholen müssen, ist der nächstmögliche Vergabetermin bzw. der Wiederholungstermin der Vergabetermin des Folgesemesters. Der Abgabetermin ist dementsprechend ebenfalls der des Folgesemesters. Bei empirisch-experimentellen Arbeiten verlängert sich die Abgabefrist um eine Woche. Grundsätzlich ist nur ein Abgabetermin pro Semester vorgesehen. (6) Für Projektarbeiten gilt im Einzelnen Folgendes: Der Umfang beträgt maximal 20 Seiten. Die Bearbeitungsdauer für eine Projektarbeit beträgt zwischen einer und vier Wochen. (7) Für Kolloquien gilt im Einzelnen Folgendes: Das Bachelorvortragskolloquium beinhaltet einen mindestens zehnminütigen Vortrag. (8) Die Dauer des Vortrags im Rahmen eines Referates beträgt mindestens 15 und höchstens 90 Minuten.

6 6/33 (9) Die Prüferin bzw. der Prüfer legt die Dauer sowie gegebenenfalls weitere Modalitäten der jeweiligen Prüfungsleistung zu Beginn der dazugehörigen Lehrveranstaltung fest. (10) Die Zulassung zu Modulprüfungen kann an das Bestehen sog. Modulbausteine als Prüfungsvorleistungen im Sinne des 7 Abs. 15 ÜPO geknüpft sein. Dies ist bei den entsprechenden Modulen im Modulkatalog (Anlage 1) ausgewiesen. Die genauen Kriterien für eine eventuelle Notenverbesserung durch das Absolvieren von Modulbausteinen, insbesondere die Anzahl und Art der im Semester zu absolvierenden bonusfähigen Übungen sowie den Korrektur- und Bewertungsmodus, gibt die Dozentin bzw. der Dozent zu Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis zum Termin der ersten Veranstaltung, im CMS bekannt. Bestandene Modulbausteine bleiben gültig für alle zu einem Modul gehörenden Prüfungsversuche. 9 Vorgezogene Mastermodule (1) Module, die im Masterstudiengang Psychologie wählbar sind, können nach Maßgabe des 9 ÜPO schon für diesen abgelegt werden, sofern es keine Zulassungsbeschränkung für diesen Masterstudiengang gibt. (2) Es können nur die Module Kognitionspsychologie, Arbeitspsychologie, Personal- und Organisationspsychologie, Psychologie der beruflichen Rehabilitation, Psychologische Diagnostik und Forschungsmethoden gewählt werden. 10 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten (1) Allgemeine Regelungen zur Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten enthält 10 ÜPO. (2) Besteht eine Prüfung aus mehreren Teilleistungen, muss jede Teilleistung mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet worden oder bestanden sein. (3) Ein Modul ist bestanden, wenn alle zugehörigen Prüfungen mit einer Note von mindestens ausreichend (4,0) bestanden sind, und alle weiteren nach der jeweiligen studiengangspezifischen Prüfungsordnung zugehörigen oder Modulbausteine erbracht sind. (4) Die Gesamtnote wird aus den Noten der Module und der Note der Bachelorarbeit nach Maßgabe des 10 Abs. 11 ÜPO gebildet. (5) Für den Fall, dass alle Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wurden, kann eine gewichtete Modulnote im Umfang von maximal 30 nach Maßgabe des 10 Abs. 14 ÜPO gestrichen werden. 11 Prüfungsausschuss Zuständiger Prüfungsausschuss gemäß 11 ÜPO ist der Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie.

7 7/33 12 Wiederholung von Prüfungen, der Bachelorarbeit und Verfall des Prüfungsanspruchs (1) Allgemeine Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen, der Bachelorarbeit und zum Verfall des Prüfungsanspruchs enthält 14 ÜPO. (2) Frei wählbare Themenmodule dieses Bachelorstudiengangs können ersetzt werden, solange sie noch nicht abgeschlossen wurden und der einschlägige Modulkatalog dies zulässt. Der Wechsel von Pflichtmodulen ist nicht möglich. 13 Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Allgemeine Vorschriften zu Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß enthält 15 ÜPO. (2) Für die Abmeldung von Praktika und Seminaren gilt Folgendes: Bei Blockveranstaltungen ist eine Abmeldung bis einen Tag vor dem ersten Veranstaltungstag möglich. II. Bachelorprüfung und Bachelorarbeit (1) Die Bachelorprüfung besteht aus 14 Art und Umfang der Bachelorprüfung 1. den Prüfungen, die nach der Struktur des Studiengangs gemäß 5 Abs. 2 zu absolvieren und im Modulkatalog gemäß Anlage 1 aufgeführt sind, sowie 2. der Bachelorarbeit und dem Bachelorvortragskolloquium. (2) Die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen orientiert sich am Studienverlaufsplan (Anlage 2). Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn 100 erreicht sind. 15 Bachelorarbeit (1) Allgemeine Regelungen zur Bachelorarbeit enthält 17 ÜPO.

8 8/33 (2) Hinsichtlich der Betreuung der Bachelorarbeit wird auf 17 Abs. 2 ÜPO Bezug genommen. Darüber hinaus gilt im Einzelnen Folgendes: Auch Lehrbeauftragte können bei der Betreuung mitwirken. Des Weiteren können Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Wissenschaftliche Mitarbeiter, denen in begründeten Ausnahmefällen Lehraufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung durch Fakultätsratsbeschluss im Benehmen mit den fachlich zuständigen Professorinnen und Professoren übertragen wurden, zu Gutachterinnen und Gutachtern bestellt werden. Die Gutachtertätigkeit endet zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt oder aus der Fakultät. Danach können Studierende, die ihr Studium bei einer Gutachterin bzw. einem Gutachter begonnen haben, beim Fakultätsprüfungsausschuss beantragen, ihre Bachelorarbeit von der betroffenen Gutachterin bzw. dem betroffenen Gutachter bewerten zu lassen. In Ausnahmefällen kann die Bachelorarbeit mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät bzw. außerhalb der RWTH ausgeführt werden, sofern die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter eine Professorin bzw. ein Professor am Institut für Psychologie ist. (3) Die Bachelorarbeit kann im Einvernehmen mit der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel studienbegleitend 10 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe des 17 Abs. 7 ÜPO um maximal bis zu vier Wochen verlängert werden. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlagen 30 Seiten nicht überschreiten. (5) Die Ergebnisse der Bachelorarbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmen eines Bachelorvortragskolloquiums. Für die Durchführung gelten 7 Abs. 12 ÜPO i. V. m. 8 Abs. 7 entsprechend. Es ist möglich, das Bachelorvortragskolloquium vor der Abgabe der Bachelorarbeit abzuhalten. (6) Der Bearbeitungsumfang für die Durchführung und schriftliche Ausarbeitung der Bachelorarbeit sowie das Kolloquium beträgt 12. Die Benotung der Bachelorarbeit kann erst nach Durchführung des Bachelorvortragskolloquiums erfolgen. 16 Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit (1) Allgemeine Vorschriften zur Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit enthält 18 ÜPO. (2) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung beim Prüfungsausschuss abzuliefern. Es sollen gedruckte und gebundene Exemplare eingereicht werden.

9 9/33 III. Schlussbestimmungen 17 Einsicht in die Prüfungsakten Die Einsicht erfolgt nach Maßgabe des 22 ÜPO. 18 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester 2015/2016 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH veröffentlicht. (2) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie vom wird in diese Prüfungsordnung überführt. (3) Diese Prüfungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die sich ab dem Wintersemester 2014/2015 in den Bachelorstudiengang Psychologie an der RWTH eingeschrieben haben. (4) Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2014/2015 in den Bachelorstudiengang Psychologie eingeschrieben haben, können auf Antrag in diese Prüfungsordnung wechseln. Sie können längstens bis zum Ende des Sommersemester 2016 nach der Prüfungsordnung vom (2011/149) studieren. Nach dem Ablauf des Sommersemesters 2016 ( ) erfolgt ein Wechsel in diese Prüfungsordnung zwangsläufig. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom Der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Aachen, den gez. Schmachtenberg Univ.-Prof. Dr.-Ing. E. Schmachtenberg

10 10/33 Anlage 1: M o d u l k a t a l o g Bachelor of Science Psychologie (2014)

11 11/33 Bachelor of Science Psychologie (2014) [BSPSY/2014] Basismodul I: Grundlagen wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens [BSPSY-101/2014] Basismodul II: Allgemeine Psychologie und Biologische Psychologie (I) [BSPSY-102/2014] Basismodul III: Allgemeine Psychologie (II) [BSPSY-103/2014] Basismodul IV: Sozialpsychologie [BSPSY-104/2014] Basismodul V: Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie [BSPSY-105/2014] Basismodul VI: Differentielle und Persönlichkeitspsychologie [BSPSY-106/2014] Basismodul VII: Rehabilitations- und Klinische Psychologie [BSPSY-107/2014] Anwendungsmodul I: Arbeits- und Organisationspsychologie [BSPSY-201/2014] Anwendungsmodul II: Empirische Forschung in Anwendungsfeldern [BSPSY-202/2014].. 17 Themenmodul I: Marketing [BSPSY-301/2014] Themenmodul II: Privatrecht [BSPSY-302/2014] Themenmodul III: Arbeitswissenschaft [BSPSY-304/2014] Themenmodul IV: Angewandte Geographie [BSPSY-305/2014] Themenmodul V: Neuropsychologie und Klinische Psychologie [BSPSY-306/2014] Themenmodul VI: Tierphysiologie und Neurobiologie [BSPSY-307/2014] Themenmodul VII: Psychoakustik [BSPSY-308/2014] Themenmodul IIIV : Soziologie [BSPSY-309/2014] Themenmodul IX : Sprach- und Kommunikationswissenschaft [BSPSY-310/2014] Methodenmodul I: Statistik I [BSPSY-401/2014] Methodenmodul II: Statistik II [BSPSY-402/2014] Methodenmodul III: Grundlagen der Diagnostik [BSPSY-403/2014] Methodenmodul IV: Versuchsplanung und Forschungsmethoden [BSPSY-404/2014] Ergänzungsmodul: Fremdsprachen [BSPSY-501/2014] Ergänzungsmodul: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation [BSPSY-502/2014] Ergänzungsmodul: Interdisziplinäre Studieneinheit [BSPSY-503/2014] Praktikum [BSPSY-901/2014] Versuchspersonenstunden [BSPSY-902/2014] Bachelorarbeit [BSPSY-903/2014]... 31

12 12/33 Prüfungsordnungsbeschreibung: Bachelor of Science Psychologie (2014) [BSPSY/2014] Titel Bachelor of Science Psychologie (2014) Kurzbezeichnung Psychologie (B.Sc.) Dieser Modulkatalog gibt den aktuellen Stand gemäß dem Tag der Beschlussfassung der Prüfungsordnung wieder. Die vollständigen aktuellen Modulinhalte können aus dem Modulhandbuch des Studienganges entnommen werden. Die Modulhandbücher können hier: oder über den QR-Code abgerufen werden. Modul: Basismodul I: Grundlagen wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens [BSPSY- 101/2014] MODUL TITEL: Basismodul I: Grundlagen wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens Fachsemester 1 Kreditpunkte 6 Sprache deutsch Vorlesung: Einführung in die Psychologie [BSPSY- 101.a/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul I (Klausur 60 min oder mündliche Prüfung 20 min) [BSPSY-101.b/2014] Seminar: Einführung in Grundlagen und Techniken wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens [BSPSY-101.c/2014] Prüfungsleistung: Einführung in Grundlagen und Techniken wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens [BSPSY- 101.d/2014] Keine Modulprüfung: Klausur (60 min) oder mündliche Prüfung (20 min) zu den Inhalten der Vorlesung "Einführung der Psychologie". Seminar 'Einführung in die Grundlagen und Techniken wissenschaftlich-psychologischen Arbeitens': Unbenotete schriftliche Projektarbeiten. Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung der Modulprüfung.

13 13/33 Modul: Basismodul II: Allgemeine Psychologie und Biologische Psychologie (I) [BSPSY-102/2014] MODUL TITEL: Basismodul II: Allgemeine Psychologie und Biologische Psychologie (I) Fachsemester 1 Kreditpunkte 12 Sprache deutsch Vorlesung: Wahrnehmung und Aufmerksamkeit [BSPSY- 102.a/2014] Prüfungsleistung: Wahrnehmung und Aufmerksamkeit (Klausur 60 min oder mündliche Prüfung 20 min) [BSPSY- 102.b/2014] Vorlesung: Grundlagen des menschlichen Lernens und Denkens [BSPSY-102.c/2014] Seminar: Motivation und Emotion [BSPSY-102.d/2014] Prüfungsleistung: Kombiprüfung Grundlagen des menschlichen Lernens und Denkens / Motivation und Emotion (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY- 102.e/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Kombiprüfung Grundlagen des menschlichen Lernens und Denkens / Motivation und Emotion ist ein unbenotetes Referat im Seminar 'Motivation und Emotion. Vorlesung 'Wahrnehmung und Aufmerksamkeit': (Klausur 60 min oder mündliche Prüfung 20 min). Kombiprüfung zur Vorlesung 'Grundlagen des menschlichen Lernens und Denkens' und zum Seminar 'Motivation und Emotion': Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min). Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der zwei anhand der gewichteten Prüfungsleistungen. Modul: Basismodul III: Allgemeine Psychologie (II) [BSPSY-103/2014] MODUL TITEL: Basismodul III: Allgemeine Psychologie (II) Fachsemester 6 Kreditpunkte 8 Sprache deutsch Seminar: Gedächtnis [BSPSY-103.a/2014] Seminar: Motorik und Handeln [BSPSY-103.b/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul III (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY-103.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein unbenotetes Referat im Seminar 'Gedächtnis'. Modulprüfung: Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) zu den Inhalten der beiden Lehrveranstaltungen (Seminar Gedächtnis, Seminar Motorik und Handeln). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung. Modul: Basismodul IV: Sozialpsychologie [BSPSY-104/2014]

14 14/33 MODUL TITEL: Basismodul IV: Sozialpsychologie Fachsemester 1 Kreditpunkte 8 Sprache deutsch Vorlesung: Individuum und soziales Umfeld [BSPSY- 104.a/2014] Seminar: Soziale Interaktion [BSPSY-104.b/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul IV (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY-104.d/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein unbenotetes Referat im Seminar 'Soziale Interaktion'. Modulprüfung: Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min) zu den Inhalten der beiden Lehrveranstaltungen (Vorlesung Individuum und soziales Umfeld, Seminar Soziale Interaktion). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung. Modul: Basismodul V: Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie [BSPSY- 105/2014] MODUL TITEL: Basismodul V: Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie Fachsemester 3 Kreditpunkte 12 Sprache deutsch Vorlesung: Entwicklung und Funktionen menschlichen Denkens und Wissens [BSPSY-105.a/2014] Seminar: Entwicklung und Lernen [BSPSY-105.b/2014] Prüfungsleistung: Entwicklung und Lernen [BSPSY- 105.c/2014] Seminar: Pädagogische Psychologie [BSPSY-105.d/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul V (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY-105.e/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein unbenotetes Referat im Seminar "Pädagogische Psychologie". Modulprüfung: Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min) zu den Inhalten der Vorlesung 'Entwicklung und Funktionen menschlichen Denkens und Wissens' und zum Seminar 'Pädagogische Psychologie'. Seminar 'Entwicklung und Lernen': unbenotete Projektarbeit (im Umfang von 10 DIN A4 Seiten). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung.

15 15/33 Modul: Basismodul VI: Differentielle und Persönlichkeitspsychologie [BSPSY-106/2014] MODUL TITEL: Basismodul VI: Differentielle und Persönlichkeitspsychologie Fachsemester 5 Kreditpunkte 8 Sprache deutsch Seminar: Intelligenz und Leistung [BSPSY-106.a/2014] Seminar: Persönlichkeitspsychologie [BSPSY-106.b/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul VI (Klausur 90 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY-106.c/2014] Im Seminar "Intelligenz und Leistung" setzen die angestrebten Lernziele die regelmäßige Anwesenheit der Studierenden voraus; wesentliche Bestandteile der zu erwartenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen können nur durch Übungen im Plenum und durch die supervidierte Durchführung und Auswertung von Intelligenztestverfahren erworben werden. Toleriert werden bis zu drei Fehltermine bzw. 25% der angesetzten Kontaktzeit. Modulprüfung: Klausur (90 min) oder mündliche Prüfung (30 min) zu den Inhalten der beiden Lehrveranstaltungen (Seminar Intelligenz und Leistung, Seminar Persönlichkeitspsychologie). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung. für die Teilnahme an der Modulprüfung sind je ein unbenotetes Referat in den beiden Veranstaltungen 'Intelligenz und Leistung' und 'Persönlichkeitspsychologie'. Modul: Basismodul VII: Rehabilitations- und Klinische Psychologie [BSPSY-107/2014] MODUL TITEL: Basismodul VII: Rehabilitations- und Klinische Psychologie Fachsemester 3 Kreditpunkte 8 Sprache deutsch Vorlesung: Rehabilitation und Arbeit [BSPSY-107.a/2014] Seminar: Klinische Störungsbilder [BSPSY-107.c/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Basismodul VII (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY- 107.d/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist die Teilnahme an einer Exkursion im Rahmen der Vorlesung 'Rehabilitation und Arbeit'. Modulprüfung: Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min) zu den Inhalten der beiden Lehrveranstaltungen (Vorlesung Rehabilitation und Arbeit, Seminar Klinische Störungsbilder). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung.

16 16/33 Modul: Anwendungsmodul I: Arbeits- und Organisationspsychologie [BSPSY-201/2014] MODUL TITEL: Anwendungsmodul I: Arbeits- und Organisationspsychologie Fachsemester 4 Kreditpunkte 12 Sprache deutsch Vorlesung: Mensch und Technik [BSPSY-201.a/2014] Vorlesung: Personal und Organisation [BSPSY-201.b/2014] Prüfungsleistung: Kombiprüfung Mensch und Technik / Personal und Organisation (Klausur 120 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY-201.c/2014] Seminar: Berufliche Entwicklung und Laufbahnberatung [BSPSY-201.d/2014] Prüfungsleistung: Berufliche Entwicklung und Laufbahnberatung (Hausarbeit) [BSPSY-201.e/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Kombiprüfung ist ein erfolgreich abgehaltenes Referat im Rahmen der Veranstaltung 'Mensch und Technik'. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit 'Berufliche Entwicklung und Laufbahnberatung' ist ein unbenotetes Referat im Seminar der zugehörigen Veranstaltung. Kombiprüfung für die Vorlesungen 'Mensch und Technik' und 'Personal und Organisation': Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (30 min). Seminar 'Berufliche Entwicklung und Laufbahnberatung': Benotete Hausarbeit (im Umfang von 10 DIN A4-Seiten). Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der zwei anhand der gewichteten Prüfungsleistungen.

17 17/33 Modul: Anwendungsmodul II: Empirische Forschung in Anwendungsfeldern [BSPSY- 202/2014] MODUL TITEL: Anwendungsmodul II: Empirische Forschung in Anwendungsfeldern Fachsemester 5 Kreditpunkte 10 Sprache deutsch Seminar: Interview und Beobachtung [BSPSY-202.a/2014] Prüfungsleistung: Interview und Beobachtung (Hausarbeit) [BSPSY-202.b/2014] Seminar: Empirisches Praktikum [BSPSY-202.c/2014] Prüfungsleistung: Empirisches Praktikum (Hausarbeit) [BSPSY-202.d/2014] Im Seminar "Interview und Beobachtung" setzen die angestrebten Lernziele die regelmäßige Anwesenheit der Studierenden voraus; wesentliche Bestandteile der zu erwartenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen können nur durch Gespräche und Übungen im Plenum erworben werden. Toleriert werden bis zu drei Fehltermine bzw. 25% der angesetzten Kontaktzeit. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit 'Interview und Beobachtung' ist ein unbenotetes Referat im Seminar der zugehörigen Veranstaltung. Seminar 'Interview und Beobachtung': Hausarbeit (im Umfang von max. 20 DIN A4-Seiten). Seminar 'Empirisches Praktikum': Hausarbeit (max. 20 Din A4 Seiten). Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden anhand der gewichteten Prüfungsleistungen. Zur kontinuierlichen Reflektion und Präsentation der Projektfortschritte sowie der Aufarbeitung wissenschaftlicher Hintergrundinformationen in der Teilnehmergruppe ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar "Empirisches Praktikum" erforderlich (maximal drei Fehltermine, bzw. 25% der angesetzten Kontaktzeit). Voraussetzung für die Teilnahme an der Hausarbeit 'Empirisches Praktikum' ist ein unbenotetes Referat im Seminar der zugehörigen Veranstaltung. Empfohlen wird vor Beginn des Moduls: Abschluss aller Basismodule und der Methodenmodule I bis III.

18 18/33 Modul: Themenmodul I: Marketing [BSPSY-301/2014] MODUL TITEL: Themenmodul I: Marketing Fachsemester 2 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Absatz und Beschaffung [BSPSY-301.a/2014] Übung: Absatz und Beschaffung [BSPSY-301.b/2014] Prüfungsleistung: Absatz und Beschaffung (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-301.c/2014] Vorlesung: Dienstleistungsmarketing [BSPSY-301.d/2014] Übung: Dienstleistungsmarketing [BSPSY-301.e/2014] Prüfungsleistung: Dienstleistungsmarketing (Klausur und Hausarbeit) [BSPSY-301.f/2014] Vorlesung (+Extra-Literatur): Relationship Marketing [BSPSY-301.g/2014] Prüfungsleistung: Relationship Marketing (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-301.h/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an den Vorlesungen, Übungen und Prüfungsleistungen "Dienstleistungsmarketing" und "Relationship Marketing" ist das Bestehen der Prüfungsleistung "Absatz und Beschaffung". Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsleistung (Hausarbeit) der Übung "Dienstleistungsmarketing" ist außerdem ein unbenotetes Referat. Vorlesung und Übung 'BWL B: Absatz und Beschaffung': Klausur (60 min) oder eine mündliche Prüfung (20 min). Vorlesung und Übung 'Dienstleistungsmarketing': Klausur (60 min) und Hausarbeit (Umfang 20 DIN-A4 Seiten). Gewichtung der Note: 50% für die Klausur und 50% für die Hausarbeit. Veranstaltung 'Relationship Marketing': Klausur (60 min) oder eine mündliche Prüfung (20 min). Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der anhand der gewichteten Prüfungsleistungen.

19 19/33 Modul: Themenmodul II: Privatrecht [BSPSY-302/2014] MODUL TITEL: Themenmodul II: Privatrecht Fachsemester 2 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung und Übung: Grundzüge des Privatrechts [BSPSY- 302.a/2014] Prüfungsleistung: Privatrecht (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-302.b/2014] Vorlesung und Übung: Arbeitsrecht [BSPSY-302.c/2014] Prüfungsleistung: Arbeitsrecht (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-302.d/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung, Übung und Prüfungsleistung 'Arbeitsrecht' ist das Bestehen der Prüfungsleistung 'Grundzüge des Privatrechts'. Je Veranstaltungsblock (Vorlesung und Übung) wird eine 90-minütige Klausur abgelegt oder eine mündliche Prüfung (20min). Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der jeweils anhand der gewichteten beiden zu bewertenden Prüfungsleistungen.

20 20/33 Modul: Themenmodul III: Arbeitswissenschaft [BSPSY-304/2014] MODUL TITEL: Themenmodul III: Arbeitswissenschaft Fachsemester 2 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Einführung in die Arbeitswissenschaft (Arbeitswissenschaft I) [BSPSY-304.a/2014] Prüfungsleistung: Einführung in die Arbeitswissenschaft (AW I) [BSPSY-304.b/2014] Vorlesung: Ergonomie und Mensch-Maschine-Systeme (Arbeitswissenschaft II) [BSPSY-304.c/2014] Prüfungsleistung: Ergonomie und Mensch-Maschine- Systeme (AW II) [BSPSY-304.d/2014] Vorlesung: Organisationsgestaltung und -entwicklung (Arbeitswissenschaft III) [BSPSY-304.e/2014] Prüfungsleistung: Organisationsgestaltung und -entwicklung (AW III) [BSPSY-304.f/2014] Keine Prüfung zu 'Einführung in die Arbeitswissenschaft (AW I)': Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (15-20min). Prüfung zu 'Ergonomie und Mensch-Maschine-Systeme (AW II)': Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (15-20min). Prüfung zu 'Organisationsgestaltung und -entwicklung (AW III)': Klausur (120 min) oder mündliche Prüfung (15-20min). Das Modul ist bestanden, wenn zwei der drei Prüfungsleistungen bestanden sind. Die Modulnote ergibt sich aus dem nach gewichteten Mittelwert der zwei bewerteten Prüfungsleistungen.

21 21/33 Modul: Themenmodul IV: Angewandte Geographie [BSPSY-305/2014] MODUL TITEL: Themenmodul IV: Angewandte Geographie Fachsemester 3 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Industriegeographie [BSPSY-305.a/2014] Prüfungsleistung: Industriegeographie (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-305.b/2014] Vorlesung: Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen [BSPSY-305.c/2014] Prüfungsleistung: Wirtschaftsgeographie der Dienstleistungen (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-305.d/2014] Vorlesung: Agrargeographie [BSPSY-305.e/2014] Prüfungsleistung: Agrargeographie (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-305.f/2014] Vorlesung: Stadt- und Bevölkerungsgeographie [BSPSY- 305.g/2014] Prüfungsleistung: Stadt- und Bevölkerungsgeographie (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-305.h/2014] Keine Jeweils eine Klausur (45 min) oder mündliche Prüfung (20min) zu den Inhalten der jeweiligen Vorlesung. Die Modulnote wird entsprechend der -Verteilung gewichtet.

22 22/33 Modul: Themenmodul V: Neuropsychologie und Klinische Psychologie [BSPSY-306/2014] MODUL TITEL: Themenmodul V: Neuropsychologie und Klinische Psychologie Fachsemester 5 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Klinische Psychologie [BSPSY-306.a/2014] Prüfungsleistung: Klinische Psychologie [BSPSY- 306.b/2014] Vorlesung: Einführung in die klinische und experimentelle Neuropsychologie [BSPSY-306.c/2014] Prüfungsleistung: Einführung in die klinische und experimentelle Neuropsychologie [BSPSY-306.d/2014] Vorlesung: Neuropsychologie I - Gedächtnis [BSPSY- 306.e/2014] Prüfungsleistung: Neuropsychologie I - Gedächtnis [BSPSY- 306.f/2014] Vorlesung: Neuropsychologie II - Exekutivfunktionen [BSPSY-306.g/2014] Prüfungsleistung: Neuropsychologie II - Exekutivfunktionen [BSPSY-306.h/2014] Vorlesung: Neuropsychologie III - Aufmerksamkeit [BSPSY- 306.i/2014] Prüfungsleistung: Neuropsychologie III - Aufmerksamkeit [BSPSY-306.j/2014] Vorlesung: Neuropsychologie IV - Visuelle und auditive Verarbeitung [BSPSY-306.k/2014] Prüfungsleistung: Neuropsychologie IV - Visuelle und auditive Verarbeitung [BSPSY-306.l/2014] Vorlesung: Kognitive Neuropsychologie [BSPSY- 306.m/2014] Prüfungsleistung: Kognitive Neuropsychologie [BSPSY- 306.n/2014] Empfohlen: Abschluss des Basismoduls 'Allgemeine und Biologische Psychologie (I)' Für alle Vorlesungen gilt: Klausur (60 Minuten) oder Hausarbeit (im Umfang von max. 20 DIN A4 Seiten). Das Modul ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung 'Klinische Psychologie' sowie drei weitere, frei wählbare Prüfungsleistungen bestanden sind. Die Modulnote ergibt sich aus dem nach gewichteten Mittelwert der vier Prüfungsleistungen.

23 23/33 Modul: Themenmodul VI: Tierphysiologie und Neurobiologie [BSPSY-307/2014] MODUL TITEL: Themenmodul VI: Tierphysiologie und Neurobiologie Fachsemester 3 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Einführung in die Tierphysiologie [BSPSY- 307.a/2014] Klausur: Einführung in die Tierphysiologie [BSPSY- 307.b/2014] Praktikum: Einführung in die Tierphysiologie [BSPSY- 307.c/2014] Vorlesung: Neurobiologie [BSPSY-307.d/2014] Klausur: Neurobiologie [BSPSY-307.e/2014] Keine Der Inhalt der Vorlesung 'Einführung in die Tierphysiologie' wird in einer 60-minütigen Klausur geprüft. Der Inhalt der Vorlesung 'Neurobiologie' wird in einer 60- minütigen Klausur geprüft. Im Praktikum müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Vorbesprechung zeigen, dass sie den Stoff beherrschen (unbenotete mündliche Prüfung). Über den experimentellen Teil (d.h. insgesamt 5 Versuche) werden Protokolle angefertigt und bewertet. Das Praktikum ist unbenotet. Die Modulnote ergibt sich aus dem nach gewichteten Mittelwert der beiden benoteten Klausuren.

24 24/33 Modul: Themenmodul VII: Psychoakustik [BSPSY-308/2014] MODUL TITEL: Themenmodul VII: Psychoakustik Fachsemester 2 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung und Übung: Grundlagen der Akustik [BSPSY- 308.a/2014] Prüfungsleistung: Grundlagen der Akustik (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-308.b/2014] Vorlesung und Übung: Psychoakustik [BSPSY-308.c/2014] Prüfungsleistung: Psychoakustik (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-308.d/2014] Vorlesung und Übung: Medizinische Akustik I [BSPSY- 308.e/2014] Prüfungsleistung: Medizinische Akustik I (Klausur oder mündliche Prüfung) [BSPSY-308.f/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an den Vorlesungen, Übungen und Prüfungsleistungen 'Psychoakustik' und 'Medizinische Akustik' ist das Bestehen der Prüfungsleistung 'Grundlagen der Akustik'. Für die drei Prüfungsleistungen 'Grundlagen der Akustik', 'Psychoakustik' und 'Medizinische Akustik' können jeweils eine Klausur (90 min) oder eine mündliche Prüfung (20-30 min) vorgesehen werden. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der anhand der -gewichteten Prüfungsleistungen.

25 25/33 Modul: Themenmodul VIII : Soziologie [BSPSY-309/2014] MODUL TITEL: Themenmodul VIII : Soziologie Fachsemester 3 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Soziologische Theorien I [BSPSY-309.a/2014] Vorlesung: Soziologische Theorien II [BSPSY-309.b/2014] Prüfungsleistung: Kombiprüfung Soziologische Theorien I und II [BSPSY-309.c/2014] Vorlesung oder Seminar Soziologie I aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.d/2014] Prüfungsleistung (benotet) Soziologie I aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.e/2014] Prüfungsleistung (unbenotet) Soziologie I aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.f/2014] Vorlesung oder Seminar Soziologie II aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.g/2014] Prüfungsleistung (benotet) Soziologie II aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.h/2014] Prüfungsleistung (unbenotet) Soziologie II aus dem Bereich Gesellschaftswissenschaften [BSPSY-309.i/2014] Keine Kombiprüfung zu den Inhalten der Veranstaltungen 'Soziologische Theorien I' und 'Soziologische Theorien II': Klausur (120 Minuten). Von den anderen beiden Veranstaltungen (Soziologie I und Soziologie II; nach dem semesterspezifischen Angebot frei wählbare Vorlesungen oder Seminare aus dem Bereichen Gesellschaftswissenschaften) muss eine mit einer benoteten Prüfungsleistung, d.h. Klausur (90 Minuten) oder Hausarbeit (Umfang von 20 DIN A4-Seiten), die andere mit einer unbenoteten Prüfungsleistung (unbenotete Klausur oder Projektarbeit), abgeschlossen werden. Die Modulnote ergibt sich aus dem nach gewichteten Mittelwert der beiden benoteten Prüfungsleistungen (Kombiprüfung und benotete Prüfungsleistung).

26 26/33 Modul: Themenmodul IX : Sprach- und Kommunikationswissenschaft [BSPSY-310/2014] MODUL TITEL: Themenmodul IX : Sprach- und Kommunikationswissenschaft Fachsemester 3 Kreditpunkte 16 Sprache deutsch Vorlesung: Einführung in die Sprachwissenschaft [BSPSY- 310.a/2014] Prüfungsleistung (benotet): Einführung in die Sprachwissenschaft [BSPSY-310.b/2014] Prüfungsleistung (unbenotet): Einführung in die Sprachwissenschaft [BSPSY-310.c/2014] Vorlesung: Einführung in die Kommunikationswissenschaft [BSPSY-310.d/2014] Prüfungsleistung (benotet): Einführung in die Kommunikationswissenschaften [BSPSY-310.e/2014] Prüfungsleistung (unbenotet): Einführung in die Kommunikationswissenschaften [BSPSY-310.f/2014] Vorlesung: Textlinguistik [BSPSY-310.g/2014] Klausur (benotet): Textlinguistik [BSPSY-310.h/2014] Vorlesung: Öffentlicher Sprachgebrauch [BSPSY- 310.i/2014] Prüfungsleistung (unbenotet): Öffentlicher Sprachgebrauch [BSPSY-310.j/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an den Vorlesungen und Prüfungsleistungen 'Textlinguistik' und 'Öffentlicher Sprachgebrauch' ist das Bestehen der Prüfungsleistungen 'Einführung in die Sprachwissenschaft' und 'Einführung in die Kommunikationswissenschaft'. Vorlesung Einführung in die Sprachwissenschaft oder Einführung in die Kommunikationswissenschaft: 45-minütige Klausur oder minütige mündliche Prüfung zu einer der beiden Vorlesungen, die Prüfungsleistung zu der jeweils anderen Veranstaltung wird nicht benotet (Prüfungsleistung ist eine unbenotete Klausur (45 Minuten)). Es muss im Vorhinein entschieden werden, in welcher der beiden Veranstaltungen die benotete Prüfungsleistung abgelegt werden soll. Vorlesung Textlinguistik: benotete 90-minütige Klausur. Vorlesung Öffentlicher Sprachgebrauch: unbenotete Klausur (45 Minuten). Das Modul ist bestanden, wenn zwei benotete Prüfungsleistungen zu je 4 und zwei unbenotete Prüfungsleistungen zu je 4 erfolgreich abgelegt wurden. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden benoteten Prüfungsleistungen (gewichtet anhand der ).

27 27/33 Modul: Methodenmodul I: Statistik I [BSPSY-401/2014] MODUL TITEL: Methodenmodul I: Statistik I Fachsemester 1 Kreditpunkte 6 Sprache deutsch Vorlesung: Statistische Grundlagen der empirischen Sozialforschung [BSPSY-401.a/2014] Übung zu den Grundlagen der empirischen Sozialforschung [BSPSY-401.b/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Statistik I (Klausur 60 min oder mündliche Prüfung 20 min) [BSPSY-401.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung sind unbenotete schriftliche Hausaufgaben in der Übung zu den Grundlagen der empirischen Sozialforschung. Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder mündliche Prüfung (20 Minuten). Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Prüfungsleistung in der Modulprüfung. Modul: Methodenmodul II: Statistik II [BSPSY-402/2014] MODUL TITEL: Methodenmodul II: Statistik II Fachsemester 2 Kreditpunkte 6 Sprache deutsch Vorlesung: Inferenzstatistische Methoden [BSPSY- 402.a/2014] Übung Inferenzstatistische Methoden [BSPSY-402.b/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Statistik II (Klausur 90 min oder mündliche Prüfung 20 min) [BSPSY-402.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung sind der erfolgreicher Abschluss des 'Methodenmodul I: Statistik I' (Bestehen der Modulprüfung) und unbenotete schriftliche Hausaufgaben in der Übung 'Inferenzstatistische Methoden'. Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (20 Minuten). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung.

28 28/33 Modul: Methodenmodul III: Grundlagen der Diagnostik [BSPSY-403/2014] MODUL TITEL: Methodenmodul III: Grundlagen der Diagnostik Fachsemester 3 Kreditpunkte 8 Sprache deutsch Seminar: Psychologische Diagnostik [BSPSY-403.a/2014] Referat Psychologische Diagnostik [BSPSY-403.b/2014] Seminar: Testtheorie [BSPSY-403.c/2014] diagnostische Probeübungen (Testtheorie) [BSPSY- 403.d/2014] Prüfungsleistung: Modulprüfung Grundlagen der Diagnostik (Klausur 90 min oder mündliche Prüfung 30 min) [BSPSY- 403.e/2014] Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung ist ein unbenotetes Referat im Seminar 'Psychologische Diagnostik' und die unbenotete Bearbeitung von Übungsaufgaben im Seminar 'Testtheorie'. Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) zu den Inhalten der beiden Lehrveranstaltungen (Psychologische Diagnostik und Testtheorie). Die Modulnote ergibt sich aus der Prüfungsleistung in der Modulprüfung.

29 29/33 Modul: Methodenmodul IV: Versuchsplanung und Forschungsmethoden [BSPSY-404/2014] MODUL TITEL: Methodenmodul IV: Versuchsplanung und Forschungsmethoden Fachsemester 1 Kreditpunkte 13 Sprache deutsch Seminar: Experimentalpsychologisches Praktikum [BSPSY- 404.a/2014] Prüfungsleistung: Experimentalpsychologisches Praktikum [BSPSY-404.b/2014] Seminar: Versuchsplanung [BSPSY-404.c/2014] Prüfungsleistung: Versuchsplanung (Klausur 60 min oder mündliche Prüfung 20 min) [BSPSY-404.d/2014] Seminar: Kognitionspsychologische Methoden und Methodologie [BSPSY-404.e/2014] Prüfungsleistung: Kognitionspsychologische Methoden und Methodologie (Klausur 60 min oder Referat mit Hausarbeit) [BSPSY-404.f/2014] Semestervariable Pflichtleistung Zur kontinuierlichen Reflektion und Präsentation der Projektfortschritte sowie der Aufarbeitung wissenschaftlicher Hintergrundinformation in der Teilnehmergruppe ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar "Experimentalpsychologisches Praktikum" erforderlich (maximal drei Fehltermine bzw. 25% der angestrebten Kontaktzeit). Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsleistung im Seminar Experimentalpsychologisches Praktikum ist die Teilnahme an einem Experiment und ein erfolgreich präsentiertes Referat im Rahmen der Veranstaltung. Seminar 'Experimentalpsychologisches Praktikum': Hausarbeit (im Umfang von 20 DIN A4 Seiten). Seminar 'Versuchsplanung': Klausur (60 Minuten) oder mündliche Prüfung (20 Minuten). Seminar: 'Kognitionspsychologische Methoden und Methodologie': Klausur (60 Minuten) oder Referat mit Hausarbeit (im Umfang von max. 15 DIN A4-Seiten). Referat und Hausarbeit fließen zu je 50% in die Bewertung ein. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der drei anhand der gewichteten Prüfungsleistungen. Modul: Ergänzungsmodul: Fremdsprachen [BSPSY-501/2014] MODUL TITEL: Ergänzungsmodul: Fremdsprachen Fachsemester 1 Kreditpunkte 4 Sprache Je nach gewählter Sprache Ergänzungsmodul: Fremdsprachen [BSPSY-501.a/2014] Die Studierenden werden ihren Vorkenntnissen entsprechend eingestuft. Für Studierende mit Vorkenntnissen in allen Sprachen obligatorischer Einstufungstest. Die Leistungen im Ergänzungsbereich Fremdsprachen werden nicht benotet

30 30/33 Modul: Ergänzungsmodul: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation [BSPSY-502/2014] MODUL TITEL: Ergänzungsmodul: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation Fachsemester 1 Kreditpunkte 5 Sprache Deutsch Vorlesung: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation [BSPSY- 502.a/2014] Übungsseminar: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation [BSPSY-502.b/2014] Klausur: Präsentation, Rhetorik, Kommunikation [BSPSY- 502.c/2014] Mündliche Prüfung (Prüfungsvortrag) zum Übungsseminar [BSPSY-502.d/2014] Semestervariable Pflichtleistung Semestervariable Pflichtleistung Semestervariable Pflichtleistung Semestervariable Pflichtleistung Keine. Vorlesung: Klausur (90 Minuten) Übungsseminar: Mündliche Prüfung (Prüfungsvortrag; 10 Minuten). Die Modulnote ergibt sich zu 2/3 aus der Note der Klausur und zu 1/3 aus der mündlichen Prüfung (Prüfungsvortrag). Modul: Ergänzungsmodul: Interdisziplinäre Studieneinheit [BSPSY-503/2014] MODUL TITEL: Ergänzungsmodul: Interdisziplinäre Studieneinheit Fachsemester 1 Kreditpunkte 1 Sprache Deutsch oder Englisch Prüfungsleistung: Interdisziplinäre Studieneinheit [BSPSY- 503.a/2014] Semestervariable Pflichtleistung Keine. Entsprechend der gewählten Veranstaltung. Die Leistungen der interdisziplinären Studieneinheit werden nicht benotet.

31 31/33 Modul: Praktikum [BSPSY-901/2014] MODUL TITEL: Praktikum Fachsemester 1 Kreditpunkte 8 Sprache Deutsch 6-wöchiges Praktikum [BSPSY-901.a/2014] Mini-Präsentationen [BSPSY-901.b/2014] Semestervariable Pflichtleistung Semestervariable Pflichtleistung Keine. Unbenotetes berufsfeldorientiertes Praktikum (Dauer 6 Wochen). Das Praktikum ist bestanden, wenn der Prüfungsausschuss die Praktikumsbestätigung anerkennt, siehe 8 Abs. 2 Nr. 1. Modul: Versuchspersonenstunden [BSPSY-902/2014] MODUL TITEL: Versuchspersonenstunden Fachsemester 1 Kreditpunkte 1 Sprache Deutsch oder Englisch 30 Versuchspersonenstunden [BSPSY-902.a/2014] Semestervariable Pflichtleistung Keine. Unbenotete Teilnahme an Experimenten im Umfang von 30 Stunden, siehe 8 Abs. 2 Nr. 2. Modul: Bachelorarbeit [BSPSY-903/2014] MODUL TITEL: Bachelorarbeit Fachsemester 6 Kreditpunkte 12 Sprache Deutsch oder Englisch Bachelorarbeit [BSPSY-903.a/2014] Mindestens 100 Die schriftliche Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel studienbegleitend 10 Wochen. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlage 30 Seiten nicht überschreiten. Zum Abschluss der Bachelorarbeit ist im Rahmen eines Kolloquiums eine Präsentation der eigenen Forschungsergebnisse vorgesehen. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Bachelorarbeit. Die Präsentation im Kolloquium bleibt unbenotet.

32 32/33 Anlage 2: Studienverlaufsplan

33 33/33

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