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1 Gemeinde Anzing Seite 738 I/ W Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht * 3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Bauleitplanung der Gemeinde Vaterstetten; Beteiligungsverfahren gemäß 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 für den Bereich "Gewerbegebiet Parsdorf, östlich der Gruber Straße" * 5. Dachgenossenschaft Regenerative Energiegenossenschaft Ebersberg eg (REGE eg); Beteiligung der Gemeinde und Erwerb eines Geschäftsanteils * 6. Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ( 5 Abs. 2 b i.v.m. 204 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BauGB); Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss * 7. Grundschule Anzing, Auftragsvergabe zum Umbau einer Kaltwasserleitung * 8. Grundschule Anzing; Auftragsvergabe zur Erweiterung der Telefonanlage und der Netzwerkverkabelung * 9. Göttner Hermund; Entbindung vom Ehrenamt des gemeindl. Behindertenbeauftragten * 10. Änderung der gemeindlichen Gestaltungs- und Stellplatzsatzung (Neufassung) * 11. Kreisbildungswerk Ebersberg e. V.; Zuschussantrag für 2013 * 12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Informationen des Ersten Bürgermeisters - Abfuhr der Restmülltonne - Krippenplätze - Wahllokale für die Landtags- und Bundestagswahl b) Sportgelände; Grünfläche östlich der Tennisplätze; Vergabe von Arbeiten zur Pflege und zum Unterhalt * c) Verschiedene Wortmeldungen

2 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 739 * = Beschluss TOP 1 BürgerInnenfragestunde Keine Wortmeldungen. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats ist bekanntzugeben: TOP 15; Personalangelegenheit; Ausschreibung einer Stelle für das Bauamt Der Einstellung eines weiteren Mitarbeiters (m/w) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stelle zum nächstmöglichen Termin auszuschreiben. TOP 16 Personalangelegenheit; Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis und ist mit der Einstellung einer weiteren Kraft für die Mittagsbetreuung an der Grundschule ab September 2013 einverstanden. Die Stelle ist im Stellenplan zu berücksichtigen. TOP 3 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht In der letzten öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2; Ostermair Martin, Poing; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen an der Zornedinger Straße, Flurstück Nr. 156/Teilfläche Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

3 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 740 TOP 3; Dr. Bernd Pischetsrieder; Erweiterung einer Kfz-Ausstellungshalle auf dem Grundstück Gutenbergstraße 11 Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Den beantragten Befreiungen wurde zugestimmt. TOP 4; Lehmann Markus; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Waldstraße 19 Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Den beantragten Befreiungen wurde zugestimmt. Das Dach der Garage ist aus ortsgestalterischen Gründen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans mit roten Ziegeln zu decken. TOP 5; Reichardt Kai; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Waldstraße 21 Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Den beantragten Befreiungen wurde zugestimmt. Der Bauraumüberschreitung im Bereich der Garage durch einen Geräteraum wurde zum Schutze des angrenzenden Nachbarn nicht zugestimmt. TOP 6; Schwab Stefan, Sunderndorferstraße 4; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Einfriedung Mit der Erteilung der beantragten Befreiung bestand Einverständnis. TOP 7; Confal Michael und Strecker Simone, Gutenbergstraße 22; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Einfriedung Mit der Erteilung der beantragten Befreiung bestand Einverständnis. TOP 7 a; Dietrich Sandra und Franceschi Nico; Sunderndorferstraße 20; Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Einfriedung und eines Nebengebäudes Den beantragten Befreiungen wurde zugestimmt. TOP 8; Immobilien Freistaat Bayern; Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Wendelsteinstraße 8 Die Gemeinde Anzing nimmt zu den gestellten Fragen Stellung: Die Gemeinde ist mit einer Neubebauung des Grundstücks grundsätzlich einverstanden. Abweichend vom Planvorschlag sollte auf die Verwirklichung des großen Doppelhauses auf dem nördlichen Teil des Grundstücks verzichtet werden. Die Doppelhäuser sollten mehr dem vorhandenen Bestand angeglichen werden. In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden keine Beschlüsse gefasst. TOP 4 Bauleitplanung der Gemeinde Vaterstetten; Beteiligungsverfahren gemäß 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 für den Bereich "Gewerbegebiet Parsdorf, östlich der Gruber Straße" Der Gemeinderat von Vaterstetten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 für den Bereich Gewerbegebiet Parsdorf, östlich der Gruber Stra-

4 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 741 ße beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Parsdorf der Gemeinde Vaterstetten und erstreckt sich über das Gebiet zwischen der Bundesautobahn A94 im Norden, der verlängerten östlichen Grundstücksgrenze der an der Münchener Straße gelegenen Bayrischen Blumenzentrale im Osten, der Kreisstraße EBE 5 (Münchener Straße) im Süden und der Gruber Straße EBE 17 im Westen. Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162 Gewerbegebiet Parsdorf, östlich der Gruber Straße sowie den Entwurf der Begründung mit Grünordnung und den Umweltbericht gebilligt. Weiterhin wurde die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a BauGB beschlossen. Bereits mit Schreiben vom teilt die Gemeinde Vaterstetten Folgendes mit: Auf Ihrem Gemeindegebiet sollen die Flurstücke mit den Nrn. 519/3, 1088 und 1089 Gemarkung Anzing für den Ausgleich bereitgestellt werden. Die Grundstücke wurden vom Investor bereits erworben. Anbei übermitteln wir Ihnen auch das Ausgleichsflächenkonzept zu Ihrer Information. Die Flächen sollen im Umweltbericht, in der Begründung sowie in den Hinweisen zum Bebauungsplan Nr. 162 (Gewerbegebiet Parsdorf, östlich der Gruber Straße) als Ausgleichsflächen dargestellt werden. Festsetzungen können hierzu angesichts der fehlenden Planungshoheit von uns nicht getroffen werden. Die Flurstücke werden zur Nutzung als Ausgleichsfläche dinglich gesichert; diese Urkunde werden wir Ihnen in Kürze übermitteln. Im Rahmen Ihrer Planungshoheit möchten wie Sie um das Einverständnis zur Einbeziehung bzw. Bindung dieser Flächen als Ausgleichsflächen bitten. Der Vorsitzende hält Sachvortrag und erläutert das Planungsvorhaben der Gemeinde Vaterstetten. Er macht darauf aufmerksam, dass für die Gemeinde Anzing künftig die Einrichtung eines Ökokontos von Nutzen sein könnte und erklärt die wesentlichen Vorteile. Reinhardt Friedrich spricht das parallel laufende Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan 165 für den Bereich "Straßenbebauungsplan Parsdorf, Nr. 165, nördlich der Bundesautobahn A 94" an. Die neue Straßentrasse, die als sog. Nordspange bezeichnet wird und eine Anbindung der Heimstettener Straße an die Autobahnauffahrt BAB 94 Richtung München gewährleistet, soll der vollständigen Aufnahme des neu zu erwartenden Verkehrs aus dem künftigen Gewerbegebiet Parsdorf dienen, für das sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 162 Gewerbegebiet Parsdorf, östliche der Gruber Straße in Aufstellung befindet. Aus den Unterlagen zu dieser Planung ist zu entnehmen, dass diese Straße erst nach einer kurzen Übergangszeit nach der Verwirklichung des Gewerbegebiets errichtet werden soll. Für die Gemeinde Anzing sei es erforderlich, dass diese Straße so schnell wie möglich errichtet wird. Der Zeitraum kurze Übergangszeit ist deshalb genauer zu definieren. Die Gemeinde Anzing nimmt die Planungsabsichten der Gemeinde Vaterstetten zu Kenntnis.

5 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 742 Mit den geplanten Ausgleichsflächen auf den Flurstücken Nrn. 519/3 (Teilfläche), 1088 und 1089 Gemarkung Anzing besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Gemeinde Anzing beabsichtigt Ausgleichsflächen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher und ortsplanerischer Aspekte neu zu ordnen. Dazu sollen Ausgleichsflächen nördlich der A 94 entlang der Sempt angeordnet werden. Die Gemeinde Anzing hat sich dazu auch mit dem Eigentümer des Flurstücks Nr. 519/3 (Teilfläche) verständigt. Dieser ist mit den Zielen der Gemeinde Anzing zur Ausweisung von Ausgleichsflächen und der damit verbundenen Neuordnung der betroffenen Flächen einverstanden. Die im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan 165 für den Bereich "Straßenbebauungsplan Parsdorf, Nr. 165, nördlich der Bundesautobahn A 94 als sog. Nordspange bezeichnete Straße, ist so schnell als möglich zu errichten. TOP 5 Dachgenossenschaft Regenerative Energiegenossenschaft Ebersberg eg (REGE eg); Beteiligung der Gemeinde und Erwerb eines Geschäftsanteils In der Gemeinderatssitzung am stellte Hans Gröbmayr, der Klimaschutzmanager des Landkreises Ebersberg, die aktuellen Überlegungen für ein Bürger- und Kommunalbeteiligungsmodell im Landkreis Ebersberg vor. Die Gründungsversammlung soll am 12. Juli 2013 stattfinden. Die Gründung findet nur dann statt, wenn bis dahin neben dem Landkreis noch die Hälfte der Gemeinde beschlossen hat, in die REGE eg einzutreten. Der entsprechende Beschluss des Landkreises liegt bereits vor. Vor der Verwirklichung von konkreten Projekten ist von der Gemeinde zu prüfen, ob von der Gemeinde weitere Geschäftsanteile zu erwerben sind. Die Wertschöpfung der Energiewende soll in der Region gehalten werden. Deshalb ist es geplant, eine zweistufige Genossenschaftsstruktur zu gründen. Die Gemeinde Anzing beschließt, der noch zu gründenden Dachgenossenschaft Regenerative Energiegenossenschaft Ebersberg eg (REGE eg) mit einem Geschäftsanteil in der Höhe von Euro beizutreten. TOP 6 Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ( 5 Abs. 2 b i.v.m. 204 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BauGB); Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss Der Vorsitzende berichtet über die umfangreichen Untersuchungen des Planungsbüros Brugger aus Aichach und schlägt dem Gemeinderat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

6 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 743 Die Gemeinde Anzing stellt für das gesamte Gemeindegebiet einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen gemäß 2 Abs. 1, 5 Abs. 2b, 204 Abs. 1 Satz 1-3 Baugesetzbuch auf. Der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft wird zusammen mit der Stadt Ebersberg, der Stadt Grafing sowie den Gemeinden Aßling, Baiern, Bruck, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Markt Glonn, Hohenlinden, Markt Kirchseeon, Markt Schwaben, Moosach, Oberpframmern, Pliening, Poing, Steinhöring, Vaterstetten und Zorneding aufgestellt. Ziel der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft ist die Schaffung einer einheitlichen Planungsgrundlage für die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen im gesamten Plangebiet. Der Windkraftnutzung soll dabei ausreichend Raum gegeben werden. Als Grundlage dienen hierzu gemeinsame, abgestimmte Planungskriterien. Mit der Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraft soll die Rechtsfolge des Planvorbehalts nach 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ausgelöst werden, nach dem Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Konzentrationsflächen unzulässig sind. Der Teilflächennutzungsplan gilt für alle immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen. Die Gemeinde Anzing billigt den vorgestellten Vorentwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft in der Fassung vom März 2013 inklusive Begründung mit Umweltbericht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nach Vorliegen aller Billigungsbeschlüsse der beteiligten Kommunen. Die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom bis zum Die Unterlagen können in diesem Zeitraum im Rathaus Anzing, im Zimmer Nr. 1 im Erdgeschoß eingesehen werden. TOP 7 Grundschule Anzing, Auftragsvergabe zum Umbau einer Kaltwasserleitung Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 9 der letzten Gemeinderatssitzung. Die Verwaltung hat für die erforderlichen Arbeiten zwei weitere Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beide Firmen können die Leistung aus terminlichen Gründen nicht ausführen. Die Verwaltung hat das vorliegende Angebot der Firma Haberthaler in Höhe von ,35 Euro mit Ausschreibungsergebnissen aus vergangenen gemeindlichen Bauvorhaben verglichen. Es wurden keine überhöhten Preise festgestellt. Das Angebot entspricht der aktuellen Marktsituation. Die Verwaltung empfiehlt, der Firma Haberthaler den Auftrag zu erteilen.

7 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 744 Der Auftrag über den Umbau der Kaltwasserleitung ist an die Firma Haberthaler aus Anzing zum Angebotspreis von ,35 Euro zu vergeben. Grundlage für den Auftrag ist das Angebot vom TOP 8 Grundschule Anzing; Auftragsvergabe zur Erweiterung der Telefonanlage und der Netzwerkverkabelung Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 5 der letzten Gemeinderatssitzung. Die Verwaltung hat für die erforderlichen Arbeiten eine weitere Fachfirma zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Firma hat bis jetzt kein Angebot abgegeben. Das Ingenieurbüro MSA-Plan aus Anzing hat das vorliegende Angebot der Firma Mühlhauser in Höhe von 8.783,12 Euro geprüft. Es wurden keine überhöhten Preise festgestellt. Das Angebot entspricht der aktuellen Marktsituation. Die Verwaltung empfiehlt, der Firma Mühlhauser den Auftrag für die Netzwerkverkabelung zu erteilen. Der Auftrag über die Erweiterung der Netzwerkverkabelung ist der Firma Mühlhauser aus Anzing zum Angebotspreis von 8.783,12 Euro zu erteilen. Grundlage für den Auftrag ist das Angebot vom TOP 9 Göttner Hermund; Entbindung vom Ehrenamt des gemeindlichen Behindertenbeauftragten Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 6 a vom Herrn Hermund Göttner zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Anzing bestellt. Mit Schreiben vom bittet Herr Göttner, Ihn von diesem Ehrenamt zu entbinden. Die Gemeinde Anzing entbindet Herrn Hermund Göttner von seinem Ehrenamt als Behindertenbeauftragten der Gemeinde Anzing.

8 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 745 Erster Bürgermeister Franz Finauer bedankt sich bei Hermund Göttner für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde. TOP 10 Änderung der gemeindlichen Gestaltungs- und Stellplatzsatzung (Neufassung) Die Gemeinde hat 2004 eine Gestaltungs- und Stellplatzsatzung erlassen. Zuletzt wurde diese mit Beschluss Nr. 6 des Gemeinderats am geändert. Der Bauausschuss befasste sich mit dieser Angelegenheit zuletzt in seiner Sitzung vom Derzeit erstreckt sich der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung auf folgende Straßen des Baugebiets Anzing Südost: Bergstraße, Birkenweg, Eichenweg, Erlenweg, Flurstraße, Kaiserweg, Lindenstraße, Rathfeldstraße, Grundstücke westlich der Zornedinger Straße. Aus aktuellem Anlass schlägt die Verwaltung nun vor, den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung bezüglich der Einfriedungen und der Vorgärten auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen. Dies würde dann alle Bereiche mit Ausnahme der Gebiete betreffen, für die Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften gesonderte Regelungen treffen. Es sollen ausgeschlossen werden: Mauern, auch aus Betonfertigteilen und Formsteinen, Gabionen (Mauersteinkörbe) und Sichtschutzelemente. Ausnahmen sollten in begründeten Fällen auf Antrag zugelassen werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die derzeitigen Regelungen wie folgt zu ändern: Als Einfriedungen sind nur Holzzäune, Drahtzäune und Metallzäune sowie lebende Hecken aus heimischen Gewächsen zulässig. Einfriedungen dürfen generell keinen Sockel haben. Die maximale Höhe darf 1,20 m ab Oberkante Gelände betragen. Die Zäune müssen in Bodennähe offen sein. Die Errichtung von Mauern, Wänden und dergleichen ist unzulässig. Reinhard Oellerer spricht sich dafür aus, die Höhe der lebenden Hecken nicht zu beschränken. Hiermit besteht Einverständnis. Der entsprechende Abschnitt der Satzung erhält damit folgende Fassung: Als Einfriedungen sind nur Holzzäune, Drahtzäune und Metallzäune sowie lebende Hecken aus heimischen Gewächsen zulässig. Die maximale Höhe von Zaunanlagen darf 1,20 m ab Oberkante Gelände betragen. Die Errichtung von Mauern, Wänden und dergleichen ist unzulässig. Der Neufassung der gemeindlichen Gestaltungs- und Stellplatzsatzung wird zugestimmt. Der Satzungsentwurf ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen. TOP 11

9 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 746 Kreisbildungswerk Ebersberg e. V.; Zuschussantrag für 2013 Das Kreisbildungswerk Ebersberg e.v. beantragt einen Zuschuss in Höhe von 1.607,65 Euro (Vorjahr 2.615,69 Euro). Dies entspricht einer Förderung von 8,69 Euro je Doppelstunde wurden von der Gemeinde die allgemeinen Doppelstunden mit 5,00 Euro, die Doppelstunden für die Eltern-Kind-Gruppen mit 7,00 Euro gefördert. Im vergangenen Jahr fanden in der Gemeinde Anzing 30 Veranstaltungen mit 611 Teilnehmern und 185 Doppelstunden statt. Auf die Eltern-Kind-Gruppen und das Prager Eltern-Kind- Programm entfielen 152 Doppelstunden. Bei einer Förderung entsprechend des Vorjahres errechnet sich folgender Zuschuss: 152 TDS für EKP und PEKiP zu je 7,00 je Stunde 1.064,00 Euro 33 TDS des sonstigen Programms zu je 5,00 je Stunde 165,00 Euro Gesamtsumme: 1.229,00 Euro Im Vorjahr gewährte die Gemeinde Anzing einen Zuschuss in Höhe von 2.015,00 Euro. Der Haushaltsansatz beträgt ,-- Euro. Davon werden ,-- Euro für die Volkshochschule benötigt. Die Gemeinde Anzing gewährt dem Kreisbildungswerk bis auf weiteres einen Zuschuss in Höhe von 7,-- Euro je Doppelstunde für die Eltern-Kind-Gruppen und von 5,-- Euro je Doppelstunde für die sonstigen Veranstaltungen. Für 2013 beträgt der Zuschuss danach 1.229,-- Euro. TOP 12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Informationen des Ersten Bürgermeisters Abfuhr der Restmülltonne Die Abfuhr der Restmülltonne verschiebt sich in Anzing um einen Tag. Der Grund dafür ist ein hochwasserbedingtes Fahrverbot des Abfuhrunternehmers, dessen Fahrzeuge in Mühldorf stationiert sind. Krippenplätze Nach Gesprächen mit Fr. Maurer, KiGa-Leiterin des AWO-Kinderhauses und Fr. Bittner vom AWO-Kreisverband, sollten auch die restlichen drei Krippenplätze, aus Kostengründen, vergeben werden. Von den z.zt. 8 freien Plätzen sollen 4 Plätze an Neufarner Kinder und 1 Krippenplatz an Mkt. Schwaben gehen. Von Anzing kommen im Januar 2014 zwei Kinder und im April nochmals ein Kind. Gastkinder bekommen ausdrücklich nur die Zusage für ein Jahr. Sollte zusätzlich ein Anzinger Kind kommen, dass das Recht hat nach 3 Monaten Ankündigung einen Krippen-

10 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 747 platz zu bekommen, so wird mit Sondergenehmigung statt 12 Gruppenplätze, auf 13 Gruppenplätze aufgestockt. Vaterstetten hat Krippenplätze, aber kein Personal, laut Bittner Mkt. Schwaben wird demnächst eine Kinderkrippe fertig stellen Wahllokale für die Landtags- und Bundestagswahl Da zur Landtagswahl am 15. September 4 Stimmzettel, 2 x Landtag und 2 x Bezirkstag, ausgefüllt werden müssen und 5 Volksentscheide zur Änderung der Bay. Verfassung vorliegen, ist es notwendig mehrere Wahllokale einzurichten o 2 Briefwahllokale -> Schule o 2 Wahllokale -> Schule o Sitzungssaal o MZR Schwaigerstr. Da 7 Tage später am 22. September, die Bundestagswahlen stattfinden, wäre es ratsam die erhöhte Anzahl der Wahllokale zu belassen, um die Wähler nicht in Verunsicherung zu bringen. Auf Anregung von Sabine Heimbach wird über eine Reduzierung der Wahllokale für die Wahl am beraten. Der Gemeinderat einigt sich darauf zu prüfen ist, ob es möglich ist, dass in der Schule nur jeweils ein Wahllokal und ein Briefwahllokal eingerichtet werden. Der Vorsitzende fordert alle Anwesenden auf, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an den Wahlen zu beteiligen. 12 b) Sportgelände; Grünfläche östlich der Tennisplätze; Vergabe von Arbeiten zur Pflege und zum Unterhalt Östlich der Tennisplätze ist der Bewuchs zu roden und zur Erleichterung künftiger Pflegearbeiten ein Kiesweg anzulegen. Die Firma Lorenz Öttl aus Angelbrechting bietet die Arbeiten zum Preis von 2.781,50 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Über die Erforderlichkeit der Arbeiten wird beraten. Mit der Vergabe der im Vortrag näher erläuterten Arbeiten besteht Einverständnis. Der Auftrag ist der Firma Lorenz Öttl aus Angelbrechting zum Angebotspreis von 3.309,99 Euro einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. 12 c) Verschiedene Wortmeldungen Sabine Heimbach macht darauf aufmerksam, dass die Flächen der farblich gekennzeichneten Fußgängerüberwege teilweise stark verblichen sind und einen neuen Farbauftrag benötigen. Die Verwaltung wird sich um diese Angelegenheit kümmern. Sabine Heimbach erinnert an den vorgesehenen Zwischenbericht des gemeindlichen Jugendpflegers zum beschlossenen Präventionsprogramm. Reinhardt Oellerer bittet um Auskunft, ob von Martin Sommer schon eine Stellungnahme zum hohen Stromverbrach des Rathauses vorliegt.

11 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 748 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die erforderlichen Prüfungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

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