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1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN PUNKTUELLE ÄNDERUNG - WINDKRAFT Bekanntmachung über die Entwurfsbilligung und die öffentliche Auslegung für folgende Fläche auf Gemarkung Lauterbach: Konzentrationsfläche 01 Kapfwald/Falkenhöhe für folgende Flächen auf Gemarkung Tennenbronn: Konzentrationsfläche 01 Kapfwald/Falkenhöhe Konzentrationsfläche 02 Benzebene / Öhle Konzentrationsfläche 03 Teilfläche Windkapf Konzentrationsfläche 03 Teilfläche Winterecke Konzentrationsfläche 04 - Brogen

2 Die 1.Generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VVG Schramberg wurde mit Datum vom rechtsverbindlich. Zwischenzeitlich musste der Plan in mehreren punktuellen Änderungsverfahren fortgeschrieben werden. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg (GA) hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in einer 7. punktuellen Änderung ( ) und einer ergänzten 7. punktuellen Änderung ( ) fortzuschreiben, nachdem von den Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach sowie der Stadt Schramberg weitere Änderungen angemeldet wurden. Neben geringfügigen Anpassungen von Wohnbau-, Mischgebiets- und Sondergebietsflächen sind auch Ausweisungen von Positivflächen für die Windkraft vorgesehen. Diese letztgenannten Festlegungen sind erforderlich, damit aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung eine Steuerung möglich ist. Neben Erweiterungen von Gewerbeflächen sind auch weitere Ausweisungen von Ökokonten zur Sicherung von Flora und Fauna geplant. Aktueller Planungsstand der Windkraftstandorte aus der 7. punktuellen Änderung sind die Beschlüsse der Gemeinderäte der VVG Kommunen und des GA über die Beratung und Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise der Offenlage vom Mit Datum vom hat der GA auch den Beschluss gefasst, die 7. und ergänzte 7. punktuellen Änderung zusammenzuführen und die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in eine 8. punktuelle Änderung überzuführen. Dies war erforderlich, nachdem diverse Punkte aus den beiden anderen punktuellen Änderungen aufgrund von Parallelverfahren von Bebauungsplänen planungsrechtlich vorzuziehen waren. Die erforderlichen Beteiligungen der benachbarten Kommunen und der Regionalverbände Südlicher - Oberrhein und Schwarzwald Baar Heuberg fanden am im Rathaus Schramberg statt. Die Konzentrationsflächen wurden ausführlich beraten. Mit der Stadt Hornberg wurde vereinbart, dass am Standort Falken keine weiteren WE- Anlagen ausgewiesen werden sollen. Im Gegenzug hierzu wird die Stadt Hornberg auf ihrer unmittelbar angrenzenden Gemarkungsfläche ebenfalls keinen WEA- Standort ausweisen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB wurde am 05. Juli 2013 in Form einer öffentlichen Veranstaltung in der Festhalle Tennenbronn durchgeführt. Das erforderliche Windkraftgutachten in der Fassung vom wurde vom Büro Hage Hoppenstedt ausgearbeitet. Eine Überarbeitung des Gutachtens war aufgrund mehrerer gesetzlichen Neuerungen erforderlich. Das überarbeitete Gutachten trägt das Datum vom In seiner Sitzung am hat der GA der VVG Schramberg das ergänzte Gutachten zur Kenntnis genommen. Außerdem fand die Beratung, Abwägung und Beschlussfassung Über die Standorte der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in der VVG Schramberg statt. In der Sitzung wurde außerdem dem Entwurf der 8. Punktuellen Änderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom zugestimmt und festgestellt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt den Entwurf auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Für das Plangebiet ist der Planentwurf vom maßgebend. Der Geltungsbereich der punktuellen Änderung ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

3 Ziele und Zwecke der Planung Mit der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Konzentrationsflächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg ausgewiesen werden, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist. Gleichzeitig wird damit eine Ausschlusswirkung für die sonstigen Flächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes nach 35 Abs.3 Satz 3 BauGB erzielt. Die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m außerhalb dieser Konzentrationszonen ist nicht zulässig. Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende vorliegende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen: 1.Umweltbericht Dieser liefert eine Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die geplanten Flächenneuausweisung vorbereitet werden mit zugehörigen Maßnahmenempfehlungen zur Berücksichtigung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung. Die Inhalte entsprechen den Anforderungen der Anlage zu 2 Abs.4 und 2a BauGB.

4 Der Umweltbericht umweltbezogene enthält Informationen bezüglich folgender Schutzgüter: 1.Arten und Biotope: Informationen zu möglichen Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tieren, die bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes absehbar sind und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich. 2. Boden: Informationen zu der Bedeutung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe und die natürliche Bodenfruchtbarkeit. 3. Grundwasser: Informationen zu bestehenden Wasserschutzgebieten oder besonders schutzbedürftigen Fläche in Bezug auf den Grundwasserschutz, die durch die geplanten Nutzungen betroffen sein können. 4. Oberflächenwasser: Informationen zu bestehenden Still- und Fließgewässern und Überschwemmungsgebieten, die durch die einzelnen Gebietsausweisungen betroffen sein können. 5. Klima und Luft: Informationen zu Beeinträchtigungen von Luftaustauschbahnen und der Schaffung zusätzlicher Emissionsquellen aber auch zu bereits vorhandenen Vorbelastungen. 6. Landschaftsbild und Erholung: Informationen über mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von Erholungseinrichtungen in den einzelnen Plangebieten durch die geplante Flächeninanspruchnahme. 7. Kultur- und Sachgüter: Informationen zu besonderen Sachgütern als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes, die von besonderer Bedeutung sind und die durch die Gebietsausweisungen betroffen sein können. 8. Mensch und Gesundheit: Informationen zu möglichen Auswirkungen auf die Lärmsituation, auf sonstige Immissionen und zum Hochwasserschutz. 2. Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung für die VVG Schramberg, Hage + Hoppenstedt Partner vom 09. Dezember 2013 Die Studie dient als Grundlage für die vorliegenden Flächenausweisungen. Unter Berücksichtigung der Windverhältnisse in Bezug auf die Windenergienutzung und vertiefender Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz sowie vertiefender Untersuchungen zum Landschaftsschutz wurden potentielle Windnutzungsgebiete ermittelt. Darauf basierend ist eine Einzelbetrachtung potentieller Windnutzungsgebiete mit geringerem und mittlerem Konfliktpotential erfolgt, die mit Vorschlägen zur Ausweisung von Konzentrationszonen in der Flächennutzungsplanung abgeschlossen wurde. Das Fachgutachten ist den Unterlagen vollständig beigefügt. 3. Visualisierungen

5 Für sämtliche geplanten Konzentrationszonen wurde vom Regionalverband SBH über das Büro z&m 3D-WELT eine Visualisierung der Anlagenstandorte vorgenommen. Diese wurde in den Gremien behandelt und führte im Rahmen der Abwägung zu einer Reduzierung der Standorte in Schramberg, Stadtteil Tennenbronn. Die Visualisierung erfolgte auch aus der Sicht der benachbarten Kommunen. 4. Sonstige umweltbezogene Stellungnahmen Zusätzlich sind die umweltbezogenen Ausführungen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger beigefügt, die bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und Information zur 7. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes zum Themenkomplex Windkraft vorgebracht wurden: Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen: Abstimmung mit den Nachbargemeinden; Forderung nach vertiefenden Untersuchungen zur Standortfindung; Abstimmung mit der Regionalplanung; Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Fragestellungen; Berücksichtigung der Belange der Forstwirtschaft; Berücksichtigung von Siedlungsflächen, des Landschaftsbildes, ökologischer Belange und der Belange der Erholungsvorsorge; Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion und Landratsamt Rottweil, Forstamt: Berücksichtigung forstrechtlicher Belange; Erforderlichkeit Waldumwandlungserklärung und Erarbeitung eines forstrechtlichen Ausgleichskonzeptes auf Ebene der Genehmigungsplanung Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg: Abstimmung mit den Planungen des Regionalverbands und Abstimmung mit den Nachbargemeinden Stadt Hornberg, Stadt St. Georgen, Gemeinde Königsfeld: Abstimmung mit den Planungen der Nachbarkommunen Landratsamt Rottweil, Gewerbeaufsicht: Einhaltung der Mindestabstände zu Siedlungsflächen Landratsamt Rottweil, Untere Naturschutzbehörde: Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung einschließlich Berücksichtigung Auerhuhn relevanter Flächen; Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 Denkmalpflege: Hinweis auf bestehende Einzelanlagen, die im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind Bürger 01 Ablehnung der Standorte Winterecke/ Windkapf und Benzebene/Öhle aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, des Gefahrenpotenzials einschließlich Lärm und Gesundheit, Landschaftsbild (Anlagenzahl), Bürger 02 Ablehnung aller Flächenausweisungen aus Gründen des Artenschutzes, des Landschaftsbildes und des Tourismus sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit

6 Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft) mit Begründung, Umweltbericht und den dazugehörigen Lageplan- Ausschnitten, alle in den Fassungen mit Datum vom in der Zeit vom 31. August 2015 bis einschließlich 02. Oktober 2015 beim Bürgermeisteramt, Fachbereich Umwelt und Technik, Abt. Stadtplanung, Berneckstraße 9, Schramberg, ( City Center, Anmeldung 2. OG, Zimmer 2.02 Tel / , oder beim Abteilungsleiter Herr Kammergruber, Zimmer Tel / ),während den Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Änderung mit Begründung und der Umweltbericht sowie die genannten Fachgutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Erleichterung der Information der Bevölkerung während des genannten Zeitraumes auch bei den Bürgermeisterämtern Aichhalden, Hardt, Lauterbach sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen während den Dienststunden ausgelegt. Jedermann hat das Recht, den Änderungs-Entwurf sowie die benannten umweltbezogenen Informationen einzusehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Sämtliche Unterlagen können zusätzlich beim Fachbereich Umwelt und Technik, im Flur 2. OG, sowie in den genannten Rathäusern und Ortsverwaltungen während den Öffnungszeiten von Jedermann ohne Hindernis eingesehen werden. Anregungen und Hinweise können zu diesem Entwurf während der Auslegungsfrist beim Fachbereich Umwelt und Technik, Abt. Stadtplanung und Hochbau, sowie bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern und den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Gemäß 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ist bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schramberg, den Thomas Herzog Oberbürgermeister Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

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