Die Tendenz, auch beim Hochbau Recycling-Baustoffe einzusetzen, müsse bei den deutschen Kommunen durchgesetzt werden. Selbstkritisch merkte Kaiser

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1 Zusammenfassende Darstellung der Referate zum BGRB Kongress 2012 gemäß gleichlautendem Artikel in der Abbruch Aktuell, Ausgabe 04/2012 aus Sicht von RA Dr. Birgit Stede, Landsberg am Lech - Langfassung Wohin steuert die Kreislaufwirtschaft Bau? Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich die Tagung der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe am 12. September 2012 in Königswinter bei Bonn. Referenten, Teilnehmer einer Podiumsdiskussion sowie Stimmen aus dem Publikum erläuterten und diskutierten die bestehende Situation sowie den aktuellen und den künftigen rechtlichen Rahmen für das Baustoffrecycling. Verbandsvorsitzender Wolfgang Türlings betonte in seinem Einführungsstatement, dass die mittlerweile über drei Jahrzehnte währende Recyclingwirtschaft, über die 90 % der Baustellenabfälle wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden, dem Programm der Bundesregierung zur Ressourceneffizienz in vollem Umfang entspreche. Doch vermisse er schmerzlich die Anerkennung des Produktstatus. Statt einer Förderung würden immer neue und höhere Hürden aufgestellt. Gerade öffentliche Auftraggeber negieren in den öffentlichen Ausschreibungen noch den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Daher sei es insbesondere die Intention dieser Veranstaltung, Ressentiments gegen Recycling-Baustoffe abzubauen. Für die Weiterentwicklung einer energie- und ressourceneffizienten Recyclingwirtschaft stellte Dr. Wolfgang Grimm (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) die Forderung auf, neben der Energieeffizienz beim Einsatz von Baustoffen insbesondere eine Lebenszyklusbetrachtung bereits bei der Planung von Bauwerken mit in Betracht zu ziehen. Dies gelte z.b. für den Einsatz von Verbundstoffen, die Maßnahmen zum Brandschutz oder auch für Windkraft- und Offshoreanlagen. Die Kosten für die Entsorgung müssten von vornherein mit eingeplant und -kalkuliert werden. Gerade bei Verbundstoffen bestehe bisher keine Kreislaufwirtschaft, sondern eine Halbmondwirtschaft. Reinhard Kaiser (BMU) verwies zudem auf das Problem der weltweit explodierenden Rohstoffnutzung. Mit dem wachsenden Wohlstand wachse der Rohstoffverbrauch. Es sei daher dringend eine Entkopplung des Rohstoffverbrauchs von Wachstum und Wohlstand erforderlich. Mit dem Programm zum Schutze natürlicher Ressourcen (ProgRess) würden zwar keine verbindlichen Anforderungen zum Ressourcenschutz getroffen, doch sollten mit den Mitteln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Recycling gefördert und Hemmnisse abgebaut werden. So würden beispielsweise in der Stadt Zürich bereits 95 % Recycling-Produkte im Hochbau eingesetzt. Auch ein Modellprojekt in Ludwigshafen belege, dass Recycling-Baustoffe im Hochbau verwendet werden können. Über die Mantelverordnung solle daher ein einheitlicher Rechtsrahmen, die verbindliche Güteüberwachung, eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes sowie eine höhere Akzeptanz für den Einsatz von Recycling-Baustoffen geschaffen werden.

2 Die Tendenz, auch beim Hochbau Recycling-Baustoffe einzusetzen, müsse bei den deutschen Kommunen durchgesetzt werden. Selbstkritisch merkte Kaiser an, dass die kommunalen Spitzenverbände bei ProgRess nicht ausreichend eingebunden worden seien; hier sollten aber die Diskussionen wieder aufgegriffen werden. Da den Kommunen hinsichtlich der Planung eine Selbstentscheidungshoheit zusteht, müsse auf eine verstärkte Meinungsbildung - auch z.b. über die Berater und Planer - hin zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auch im Hochbau hingearbeitet werden. Dr. Gottfried Jung (Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz) ergänzte diese Vorstellung um die ermittelten Verwertungsquoten und unterstrich, die öffentliche Hand müsse ihrer Vorbildfunktion hinsichtlich des Einsatzes von Recyclingstoffen verstärkt nachkommen. Als weiteres Problem käme aber hinzu, dass seit 2003 keine Einigung mit der Wirtschaft bezüglich der Anforderungen zustande gekommen sei, was auch zu einer Akzeptanzkrise bei den Kommunen geführt habe. Es müssten daher dringend einheitliche Regelungen erarbeitet werden, die schlank ausfallen sollten. Rheinland-Pfalz plane seinerseits einen Praxisleitfaden für Bauabfälle, der ein Bündnis für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau beinhalte, und an dem alle fachlich beteiligten Stellen Wirtschaftsministerium, Umweltministerium, Baufirmen, Architekten und Ingenieure sowie die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände - beteiligt seien. (Anmerkung: Dieses Bündnis ist zwischenzeitlich gegründet worden). Die Bau- und Abbruchabfälle sollen hiernach hochwertig recycelt und güteüberwacht eingesetzt werden. Ähnliche Qualitätskriterien sollten bei der Mantelverordnung greifen, um mehr Akzeptanz für Recycling-Baustoffe zu schaffen und um Befürchtungen, es könnten durch den Einsatz künftige Altlasten entstehen, entgegenzuwirken. Karl-Heinz Jonen (Bundesverkehrsministerium) unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Verordnung, damit die Anforderungen an den Straßenbau nicht mehr an den Landesgrenzen wechseln. Die Priorität müsse dabei in der Qualität des Straßenbaus liegen. Zudem wies er auf die Probleme beim Rückbau hin, da sich z.b. Vliessstoffe der Dränschicht mit Beton verbinden. Das Augenmerk müsse sich daher auch auf die Rückgewinnung von hochwertigem Ausbauasphalt richten. Ergänzend erläuterte Dirk Jansen (Bundesanstalt für Straßenwesen) eine Auswertung von Daten hinsichtlich des Einsatzes von Recycling-Baustoffen im Straßenbau und hier insbesondere die Auswirkungen auf die Frosteindringung. Im Ergebnis seien keine signifikanten Frosthebungen durch den Einsatz von Recycling-Baustoffen erkennbar, wobei eine leicht erhöhte Frosthebungsgefahr bestünde, je mehr Ziegel mit eingebaut werden. Diese sei aber letztlich vernachlässigbar. Auch Alexander Buttgereit, Stadt Münster, widmete sich dem Thema Einsatz von Recycling-Baustoffen im Straßenbau. Er stellte die besondere Problematik der kommunalen Straßenbaulast vor und betonte, der Einsatz von güteüberwachten Recycling-Baustoffen und eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes sei am ehesten gewährleistet, wenn alle Beteiligten an einen Tisch kämen. Hierüber könne gleichfalls die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen als Alternative zu natürlichen Baustoffen gefördert werden. Allerdings erklärte Dr. Kopp vom BMU in der anschließenden Podiumsdiskussion, auch angesichts der Ersatzbaustoffverordnung be-

3 stünde keine Abnahmepflicht der Kommunen bzw. sonstiger Abnehmer. Mit der einzuführenden bundesweiten Güteüberwachung sollte aber der Einsatz gefördert und die Akzeptanz gesteigert werden. Neben einer Zusammenfassung der historischen Entwicklung zur künftigen Mantelverordnung erläuterte Prof. Wolfgang Klett, Köln, die Entwürfe einer Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie sowie der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierbei konnte er im Hinblick auf die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie Entwarnung geben. Die geplante Verordnung tangiere nicht die Aufbereitung von Baustellenabfällen. Hingegen beinhalte der bisherige Verordnungsentwurf für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine erhebliche Verschärfung für Aufbereitungsanlagen, weshalb diese Verordnung unbedingt überarbeitet werden müsse. Nach dem aktuellen Entwurfsstand müssten alle Anlagen, in denen feste Gemische lagern, wasserundurchlässig befestigt und mit einer Regenwasserrückhaltung ausgestattet werden. Dies gelte für den gesamten Anlagenbereich, sodass insgesamt bundesweit ca. 4,47 Millionen qm zusätzlich befestigt werden müssten. Allein in der Stahlwirtschaft sei ein zusätzlicher Investitionsbedarf von ca.1 Milliarde Euro geschätzt worden. Diese Zahl wurde ergänzt um eine Schätzung für Betriebe des Baustoff-Recyclings, wonach pro Betrieb und in Abhängigkeit von der Betriebsgröße ein zusätzlicher Investitionsbedarf von 2 bis hin zu knapp 14 Millionen Euro pro Betrieb angenommen wird. Im Résumé stellte Prof. Klett klar, dass es nun einmal keine Nullemissionen geben könne. Er forderte, es sollten daher nur tatsächlich erforderliche und angemessene Anforderungen erlassen werden. Diese Forderung unterstrich auch Dr. Jörg Demmich, Knauf Gips KG, im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion und verwies zudem auf die Rahmenbedingungen, die künftig mit dem Bodenschutzrecht auf Grundlage der Mantelverordnung an die Verfüllung von Gruben aufgestellt werden sollen. Letztlich dürfte kein Trinkwasser mehr auf eine Grubensohle gelangen, da die Eluatwerte, die für das Verfüllmaterial gelten sollen, nicht eingehalten werden könnten. Auch betonte Dr. Demmich, dass dann, wenn die strikten Anforderungen an die Verfüllung, so wie bisher vorgesehen, auch weiterhin beibehalten werden sollten, die gesamte Mantelverordnung abgelehnt werden müsse. In diesem Zusammenhang wiesen Dr. Christel Wies (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen) sowie Dr. Axel Kopp (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) darauf hin, dass hinsichtlich des Grundwassers nicht nur die menschliche Gesundheit maßgebend sei, sondern die Auswirkungen auf Kleinlebewesen, die Ökotoxikologie und die Konzentrationen in der Nahrungskette betrachtet werden müssen. Kritik an diesem Maßstab wurde aber dahingehend geäußert, dass diese Werte eben nicht bei Eintritt des Wassers in das Grundwasser gelten sollen, sondern eben bereits an der Grubensohle. Insoweit half auch der Verweis von Dr. Kopp nicht weiter, dass mit der Mantelverordnung allein die erlaubnisfreien Benutzungen geregelt werden sollen. Den Behörden sei nicht verwehrt, auf Basis einer Erlaubnis Verfüllungen mit weitergehenden Werten zuzulassen. Dies wurde jedoch als sehr kritisch betrachtet. Auch Frau Dr. Wies kriti-

4 sierte, das BMU gebe damit den Vollzugsbehörden Steine statt Brot, da eben keine einheitlichen Voraussetzungen geschaffen würden. Was die weitere Planung zur Mantelverordnung betrifft, so stellte Dr. Kopp in Aussicht, dass voraussichtlich im Herbst den Ländern ein neuer Entwurf vorgelegt und auch noch in diesem Jahr abgestimmt werden soll. (Anmerkung: Der zweite Arbeitsentwurf der Mantelverordnung mit Stand wurde vom BMU veröffentlicht und am den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.) Neben der Problematik der Anforderungen an die Verfüllung wurde auch das Problem der unterschiedlichen Analyseverfahren angesprochen. Hier solle es bei den vorgesehenen Verfahren (Schüttelverfahren 1 : 2 bzw. Säulenverfahren 1 : 2) bleiben. Um Doppelanalysen zu vermeiden und eine Vergleichbarkeit mit der Deponieverordnung (Schüttelverfahren 1 : 10) zu schaffen, solle ein Umrechnungsfaktor für jede Deponieklasse die Umrechenbarkeit gewährleisten. Um schließlich einen ungleichen Wettbewerb zwischen mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen zu vermeiden, sollen nach Dr. Kopp für die Güteüberwachung der aufbereiteten Materialien die gleichen Bedingungen gelten. Im weiteren Verlauf der Tagung stellte Olaf Selle, MFPA Leipzig, die Technologie zur Verwendung von Flüssigboden vor. Gerhard Winkler, Zertifizierung Bau GmbH, erläuterte die Voraussetzungen der Qualitätsprüfung und der Zertifizierung sowie die unterschiedlichen Maßstäbe innerhalb der Europäischen Union für die Akkreditierung. Prof. Anette Müller, Aufbereitung von Baustoffen und Wiederverwertung e.v., stellte Versuchsergebnisse hinsichtlich des Sulfatgehalts in Verbundmaterial unterschiedlicher Herkunft vor. Im abschließenden Vortrag erläuterte Dr. Demmich das Recyclingkonzept des Bundesverbandes der deutschen Gipsindustrie. Der Großteil der Gipsabfälle, so Demmich, falle als sortenreine Gipsplatten an, der jedoch nicht mehr als Haldenabdeckung genutzt werden dürfe und eine Billigbeseitigung auf Deponien nicht dem Recyclinggedanken entspreche. Für diesen Abfallstrom sei das Recyclingkonzept entwickelt worden. Danach können die Gipsplatten aufbereitet und unmittelbar wieder in der Gipsindustrie Verwendung finden. Mit diesem Konzept würden auch die Kriterien des KrWG zum Abfallende von Recyclingprodukten vorliegen: Der Recyclinggips kann üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet werden, es besteht ein Markt oder eine Nachfrage nach ihm, alle geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse werden erfüllt und die Verwendung führt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt. Gegen die Einstufung als Produkt habe jedoch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) argumentiert. Es sei kein Markt und damit kein Ende der Abfalleigenschaft gegeben, solange Aufbereitungsverfahren und Verwertungswege nicht etabliert seien. Gerade hiermit - so die Kritik von Dr. Demmich - werde aber die Etablierung des Marktes verhindert. Auch wurde darauf verwiesen, dass die von der LAGA getroffene Einschätzung als Voraussetzung für das Abfallende von Recyclinggips nicht den gesetzlichen Anforderungen des KrWG entspreche. Denn danach reicht der Nachweis der Nachfrage aus, der hier zweifellos gegeben ist.

5 Im Ergebnis ist somit anzumerken, dass durchaus ein hohes Bedürfnis besteht, die Akzeptanz und den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern. Auch die Bundesregierung will durch neue Verordnungen die Akzeptanz und den Einsatz fördern. Als Kritik bleibt jedoch bestehen, dass der Gesetzgeber teilweise Anforderungen erarbeitet, deren Erforderlichkeit und damit deren Angemessenheit nicht ersichtlich ist. Dr. Birgit Stede Rechtsanwältin, Landsberg am Lech

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