Luxemburg-Stiftung. Handreichung zum Datenschutz in der RLS
|
|
- Franziska Holst
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden zum Umgang mit Kundendaten in der Rosa-Luxemburg Luxemburg-Stiftung Handreichung zum Datenschutz in der RLS Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten nehmen im täglichen Arbeitsablauf der Rosa-Luxemburg-Stiftung einen großen Stellenwert ein. Ob die administrative Verwaltung von Personal-Daten oder die persönliche Bewerbung von bildungspolitischen Veranstaltungen; ohne die Nutzung personenbezogener Daten wäre die RLS schlichtweg nicht arbeitsfähig. Auf welche Art und Weise sensible Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Interessierten oder von Veranstaltungsteilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) vor. Konkret geht das BDSG in 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke auf den datenschutzkonformen Umgang mit sogenannten Kundendaten ein. Im Falle der RLS wären das personenbezogene Daten, welche beispielsweise aus TeilnehmerInnen-Listen (TN-Listen) erhoben und für den Zweck der Bewerbung einer Veranstaltung verarbeitet, gespeichert und weiterverwendet werden. Zum Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Praxis immer wieder Fragestellungen wie: Dürfen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung im Nachgang mit RLS-Werbung bedacht werden? Können auch Personengruppen kontaktiert werden, die nicht an Veranstaltungen der RLS teilgenommen haben? Darf ich TN- Listen einfach so weitergeben? Und überhaupt, was sind denn eigentlich personenbezogene Daten? Fragen, auf die der folgende Leitfaden zum Umgang mit Kundendaten in 12 Punkten Antworten findet. Immer mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage, kann er als Arbeitshilfe für den täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten (pb Daten) innerhalb der RLS herangezogen werden. 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Was sind personenbezogene Daten? Welche personenbezogenen Daten dürfen zur Bewerbung von Veranstaltungen herangezogen werden?... 3 Variante A: TeilnehmerInnen-Liste... 4 Variante B: Bestandskundenwerbung... 5 Variante C: Listendaten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen... 6 Variante D: Berufsbezogene Werbung... 6 Variante E: Newsletter Was hat es mit dem oft genannten Widerspruchsrecht auf sich? Wie, wo und wann sollen personenbezogene Daten abgelegt, gespeichert und/oder gelöscht werden? Dürfen personenbezogene Daten aus dem Internet erhoben und gespeichert werden? Dürfen Veranstaltungen per beworben werden, ohne dass adressen gespeichert werden? Eine Person will Auskunft über seine gespeicherten Daten. Was ist zu tun? Eine Person widerspricht der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke. Was ist zu tun? An wen dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden? Was ist bei Verlust von personenbezogenen Daten zu tun? Welche Sanktionen drohen der RLS, wenn gegen datenschutz-rechtliche Grundsätze verstoßen wird? Erhebungsvarianten auf einem Blick Was sind personenbezogene Daten? Das BDSG definiert personenbezogene Daten in 3 Abs. 1 wie folgt: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Unter Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse versteht man Aussagen bzw. Daten, die Informationen über den/die Betroffenen enthalten. Das können sein: Name, Anschrift, Gesundheitszustand, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Konfession, Beruf, Eigenschaften, Überzeugungen. Um personenbezogene Daten handelt es sich also, wenn sie sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Kann demnach eine 2
3 Verbindung mit dem Namen des Betroffenen und eben genannten Datenfeldern hergestellt werden, ist hier von personenbezogenen Daten die Rede. Von personenbezogenen Daten ist nicht die Rede, wenn es sich um Daten juristischer Personen handelt. 1 Beispiele zur Unterscheidung: Personenbezogene Daten Harald Müller, Rosinenweg 17, Poppeln V. Hanzel, vhanzel86@web.de, Tel.: 0351/ Genosse K. Valentin, geb , Wohnhaft in Zittau, Beruf: Ballettlehrer Kanzlei Diana Willmuth, Gerberstraße 34, Ruppertsdorf Nancy Schüssel, Krankenschwester, Wohnhaft in Dresden, 2 Kinder, ledig, ständig erkältet Keine personenbezogene Daten Schöner Wohnen GmbH, Hauptstraße 9, Großhartau Geräteschuppen e.v., Berlinerstraße 2-3, Überdingen Villeroy & Boch, Dorfplatz 2, Dürrheinrichswalde Ver.di Büro-Süd, PF 83745, Oberunterhausen Die PARTEI, Große Brüdergasse 15, Mühlenberg 2. Welche personenbezogenen Daten dürfen zur Bewerbung von Veranstaltungen herangezogen werden? Prinzipiell dürfen personenbezogene Daten nur mit der Einwilligung der Betroffenen erhoben und gespeichert werden (Direkterhebung), es sei denn, eine andere gesetzliche Vorschrift sieht etwas anderes vor ( 4 BDSG). Für die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen bietet das Bundesdatenschutzgesetz allerdings auch Ausnahmeregelungen die im Folgenden erörtert werden. Fünf Varianten stehen der RLS zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten - zum Zwecke der Werbung - zur Verfügung: A.) TN-Liste B.) Bestandskunden C.) Öffentliche Verzeichnisse D.) Berufsbezogene Werbung E.) Newsletter 1 Ausnahmen: Daten einer Ein-Mann-GmbH. Auch hier können Bezüge zu natürlichen Personen hergestellt werden. Es handelt es sich dabei ebenfalls um personenbezogene Daten. 3
4 Variante A: TeilnehmerInnen-Liste iste Drei Vorraussetzungen müssen nach BDSG gegeben sein, um pb Daten mittels TN- Liste direkt beim Betroffenen erheben und anschließend speichern zu dürfen: 1. Die Verantwortliche Stelle und die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und elektronischen Speicherung müssen klar formuliert sein. ( 4 Abs. 3 BDSG) 2. Die Einwilligung des Betroffenen muss schriftlich 2 vorliegen. ( 4a Abs. 1 BDSG) 3. Der Betroffene muss auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. ( 28 Abs. 3 BDGS) In der aktuellen Fassung der TN-Liste (vom ) werden der Zweck der Erhebung und die daraus resultierende Verarbeitung/Speicherung von pb Daten genannt; ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht erfolgt unmittelbar danach. Mit der Unterschrift und einem Vermerk des Betroffenen wird diesen Bedingungen zugestimmt. Ältere Versionen von TN-Listen vereinen diese Eigenschaften nicht und u sind dementsprechend nicht mehr zu verwenden!!! Daten die mittels TN-Liste erhoben werden dürfen: Es dürfen diejenigen Daten erhoben und gespeichert werden, die für die Erfüllung der jeweiligen Nachweis- und Werbezwecke benötigt werden. 3 Werbungswege: - - Briefpost - Telefon 2 Schriftlich impliziert keine Fotokopie oder Telefax. Laut 126 a BGB ist damit die elektronische Form der Einwilligung nicht ausgeschlossen, solange diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ( 2 Nr. 3) versehen ist (signierte ; D ). 3 Bei der Erhebung von Personendaten sollte immer auf den Grundsatz der Datensparsamkeit ( 3a BDSG) geachtet werden: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 4
5 Variante B: Bestandskundenwerbung Die RLS unterhält vielerlei vertragliche bzw. vertragsähnliche Beziehungen zu externen Privatpersonen. Das können bspw. Abonnenten von Zeitschriften, ReferentInnen oder StipendiatInnen sein. Jene Personenkreise überlassen der RLS vertragsbedingt personenbezogene Daten, s.g. Bestandskundendaten. Jene Kundendaten darf die RLS für Werbezwecke nutzen. Nach 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BDSG dürfen Personengruppen für Veranstaltungen oder Produkte der RLS beworben werden, die in einem rechtgeschäftlichen oder rechtsgeschäftähnlichen Schuldverhältnis zur RLS stehen. Auf das Widerspruchsrecht ist der Betroffene hinzuweisen! 4 Werbungswege: Während das BDSG auf eine Bewerbung ausschließlich (!) mittels Briefpost beharrt, räumt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in 7 Abs. 3 die Möglichkeit ein, Werbung via an den Betroffenen zu versenden. Allerdings nur, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: 1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat, 2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Im Besonderen muss hier auf die Vorgaben der Nr. 2 und 4 hingewiesen werden. Ähnliche Waren oder Dienstleistungen (Nr. 2) könnten im Praxisfall bedeuten: Ein Abonnent der RosaLux erhält ein Werbeangebot per für die Zeitschrift LuXemburg. Sollen die für die Abwicklung des Rechtsgeschäfts erhobenen -Adressdaten für die Bewerbung ähnlicher Dienstleistungen verwendet werden, muss der Betroffene auf die Widerspruchsmöglichkeit bereits bei der Erhebung seiner Daten hingewiesen werden (Nr.4). Dies erfolgt am besten mittels einer Klausel am unteren Ende im personalisierten Rechnungs-/Bestätigungsschreiben: Ihre adresse wird im Rahmen des Bestellungsverfahrens für Werbezwecke 4 Siehe dazu Punkt 3. 5
6 ähnlicher Produkte im System der Rosa-Luxemburg-Stiftung gespeichert. Der Verwendung ihrer Daten zum Zwecke der Werbung können Sie jederzeit widersprechen. Variante C: : Listendaten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen Zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen oder Produkten der RLS dürfen sogenannten Listendaten ohne Einwilligung der Betroffenen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen erhoben und gespeichert werden ( 28 Abs. 3 BDSG). Öffentlich zugängliche Verzeichnisse sind: Telefonbücher Adressverzeichnisse Branchenverzeichnisse Personenbezogene Daten, die aus eben genannten Verzeichnissen zum Zwecke der Werbung erhoben und gespeichert werden dürfen: Name, Vorname Akademischer Grad Anschrift Geburtsjahr Personenbezogene Daten, die aus eben genannten Verzeichnissen zum Zwecke der Werbung nicht ohne die schriftliche Einwilligung des Betroffenen erhoben und gespeichert werden dürfen: Telfonnummern, Telefaxnummern und adressen Auf das Widerspruchsrecht ist der Betroffene hinzuweisen! Werbungswege: - Briefpost Variante D: : Berufsbezogene Werbung Ebenso wie bei der Verwendung von Listendaten, ist auch bei der berufsbezogenen Werbung keine Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Unter folgenden Voraussetzungen ist nach 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BDSG berufsbezogene Werbung möglich: - Die Werbung muss unter der beruflichen Anschrift des Betroffenen erfolgen. 6
7 - Die Werbung muss sich auf den beruflichen Bedarf des Betroffenen beziehen. Personenbezogene Daten die aus eben genannten Gründen zum Zwecke der Werbung gespeichert werden dürfen: Name, Vorname Akademischer Grad Dienstanschrift Geburtsjahr Personenbezogene Daten, die aus eben genannten Verzeichnissen zum Zwecke der Werbung nicht ohne die schriftliche Einwilligung des Betroffenen erhoben und gespeichert werden dürfen: Telfonnummern, Telefaxnummern und adressen Auf das Widerspruchsrecht ist der Betroffene hinzuweisen! Werbungswege: - Briefpost Variante E: Newsletter Kommt es zur Bewerbung durch einen Newsletter, kann das BDSG nicht mehr als Gesetzesgrundlage zum Schutz pb Daten herangezogen werden. Vielmehr kommt hier das Telemediengesetz (TMG) zum Zuge. Da es sich bei einem Newsletter bzw. einer Werbe- um einen Telemediendienst handelt, muss vor der Zustellung der Werbebotschaft eine elektronische Einwilligung vom Betroffenen eingeholt werden. An jene Einwilligung sind nach 13 TMG folgende Anforderungen geknüpft: 1. der Nutzer 5 hat seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt, 2. die Einwilligung muss protokolliert werden, 3. der Nutzer kann den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen, 4. der Nutzer kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Bewerbung des Betroffenen reicht es aus, lediglich seine adresse zu erfassen. Eine elektronische Speicherung anderer pd Daten wie Name, Wohnort oder Geburtsdatum sind nach 13 Abs. 6 TMG nicht erforderlich!# 5 Nutzer = Inhaber der adresse 7
8 Auf das Widerspruchsrecht ist der Betroffene hinzuweisen! 3. Was hat es mit dem oft genannten Widerspruchsrecht recht auf sich? 28 Abs. 4 BDSG räumt allen Beworbenen ein Widerspruchsrecht ein: Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Verarbeitung oder Nutzung für diese Zwecke unzulässig. Ganz gleich welche der o.g. Werbungsvarianten Anwendung findet, auf das Widerspruchsrecht ist der Betroffene nach 28 Abs.4 Satz 2 BDSG prinzipiell in jeder einzelnen Werbebotschaft hinzuweisen! Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Marktoder Meinungsforschung und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 auch bei Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten. Ein Vorschlag für eine mögliche Widerspruchsklausel, welche am unteren Ende einer jeden Werbebotschaft einzubinden ist: Sie können der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen. Wir werden unmittelbar nach Zugang ihres Widerspruchs Ihre persönlichen Daten aus unserem System löschen. Bei -Werbung kann auch auf die Widerspruchsmöglichkeit mittels des Versendens einer leeren Unsubscribe-Nachricht hingewiesen werden. 4. Wie ie,, wo und wann sollen personenbezogene Daten abgelegt, gespeichert und/oder gelöscht werden? Daten über die persönlichen Verhältnisse von Personen liegen in der RLS zumeist analog und/oder digital vor. Zu den analog erfassten Daten zählen jene, die sich bspw. auf TeilnehmerInnen-Listen befinden. Zu den Digitalen zählen diejenigen, die elektronisch auf dem Arbeitsplatz-PC abgespeichert werden. Um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten und die Gefahr einer Datenpanne, und dem daraus resultierenden Imageverlust für die RLS, zu minimieren, gelten sowohl für den Umgang mit analogen, als auch bei der Arbeit mit digitalen pb Daten gesetzliche Bestimmungen. 8
9 Umgang mit analogen pb Daten: Pb Daten, die sich auf Papierlisten befinden und nicht automatisiert verarbeitet, also digital gespeichert werden, genießen nicht den originären Schutz des BDSG. Vielmehr kommt hier der allgemeine Persönlichkeitsschutz ( 823, 1004 BGB) und das Recht auf informelle Selbstbestimmung 6 der Betroffenen zum Tragen. Auch wenn die in Papierform vorliegenden TN-Listen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BDSG fallen, müssen die mit Personendaten angereicherten Listen vor unsachgemäßen Gebrauch geschützt und entsprechend gesichert werden! Schutzmaßnahmen für ausgefüllte TN-Listen: Ausgelegte Listen vor Diebstahl bestmöglich schützen. 7 Eine zentrale Ablage auswählen; das erleichtert die Dokumentation. Ablage von TN-Listen in verschließbaren Schränken. Keine Weitergabe an unbefugte Personen ( Dritte ). Sollten TN-Listen aus nachweisrechtlichen oder organisatorischen Gründen 8 nicht mehr benötigt werden, sind diese unverzüglich und datenschutzgerecht zu entsorgen. (Datenschutz-Tonne) Umgang mit digitalen pb Daten: Im Normalfall werden pb Daten auf den Festplatten der jeweiligen Arbeitsplatz-PCs der RLS gespeichert. Das BDSG setzt in 9 (samt Anlage) für die Speicherung von sensiblen Daten bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutze dieser Daten voraus. Technisch organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nach 9 (Anlage) BDSG: Zutrittskontrolle o (Unbefugten ist der körperliche Zugang zu DV-Anlagen zu verwehren) Zugangskontrolle o (Soll die unbefugte Nutzung von DV-Anlagen verhindern) Zugriffskontrolle o (Auf pd Daten darf zugegriffen werden, wenn eine entsprechende Berechtigung vorliegt) Weitergabekontrolle o (Soll verhindern, dass Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden) 6 Siehe hierzu: 7 Etwa durch das Fixieren mittels Klebestreifen. 8 Hierzu zählt u.a. die Ablieferung an das Archiv der RLS. 9
10 Eingabekontrolle o (Soll gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, welche pb Daten, zu welcher Zeit von wem in das DV-System eingetragen wurden - Dokumentierung) Auftragskontrolle o (Werden Daten im Auftrag verarbeitet, hat der Auftraggeber darauf zu achten, dass pb Daten nur entsprechend den Weisungen des AG verarbeitet werden) Verfügbarkeitskontrolle o (Pb Daten sind vor zufälliger Zerstörung durch Wasserschäden, Brand etc. zu schützen) Gebot der Datentrennung o (Pb Daten, die unter verschiedenen Zweckbestimmungen/Erhebungsarten gespeichert wurden, dürfen softwareseitig nur getrennt aufbewahrt und bearbeitet werden) Um vorbeugend einen Abfluss von pd Daten speziell aus dem DV-System der RLS zu verhindern, sollten folgende Datensicherungs-Maßnahmen eingehalten werden: Keine unbefugten Personen den Zutritt zu Büros gewähren. Keine unbefugten Personen die Möglichkeit zur Benutzung des Arbeitsplatz- PCs gewähren. Arbeitsplatz-PCs mit einem persönlichen Kennwort schützen. Dokumentieren: wo die pb Daten herstammen, wann sie gespeichert wurden. Sollte eine Weitergabe von pb Daten stattgefunden haben, muss darauf geachtet werden, dass diese Daten nur zu dem vorher bestimmten Zweck verwendet werden. Ist die elektronische Speicherung von Personendaten aus nachweisrechtlichen oder organisatorischen Gründen 9 nicht mehr notwendig, sind die Daten nach 35 Abs. 2 BDSG 10 unverzüglich zu löschen. 5. Dürfen personenbezogene Daten aus dem Internet erhoben und gespeichert werden? Handelt es sich um Listendaten der Varianten C und D, können diese Daten aus dem Internet - zu Werbezwecken - erhoben und gespeichert werden. Nicht zulässig ist es hingegen, wenn ohne das Wissen der Betroffenen pb Daten aus dem WWW, etwa aus Impressen von Internetseiten, erhoben und gespeichert werden. Soll dies trotz dessen geschehen, ist eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen von Nöten (siehe Variante A). 9 Hierzu zählt u.a. die Ablieferung an das Archiv der RLS. 10 Wegfall des Speicherzwecks. 10
11 6.. Dürfen Veranstaltungen per beworben werden, ohne dass adressen gespeichert werden? Auch wenn adressen nicht gespeichert werden, ist grundsätzlich vor einer Bewerbung mittels eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen 11. Geschieht dies nicht, werden unaufgefordert zugesendete Werbe- s nach 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG als unlauter gewertet. 7 Abs. 2 Nr. 3 (Unzumutbare Belästigungen) UWG (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen [ ] 3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich bei dem Betroffenen um eine Person handelt, die sich in einem Vertragsverhältnis zur RLS befindet (siehe Punkt 2, Variante B). 7. Eine Person will Auskunft über seine gespeicherten Daten. Was ist zu tun? Laut 34 Abs. 1 BDSG besteht für den Betroffenen ein Auskunftsanspruch. Dieser kann sich auf folgende Bereiche der gespeicherten Daten beziehen: die zu seiner Person gespeicherten Daten die Herkunft der Daten die Empfänger der Daten, an welche Stelle die Daten weitergegeben werden/ wurden den Zweck der Speicherung Diese Daten sind dem Betroffenen nach Möglichkeit zu nennen. Die Identität des Auskunftsersuchenden ist vor der Auskunftserteilung von der RLS mit geeigneten Mitteln festzustellen. 12 Werden Zweifel an der Identität angemeldet, kann das Auskunftsersuchen in begründeten Fällen ausgeschlagen werden. 8. Eine Person widerspricht der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke. Was ist zu tun? 11 Siehe zur Form der Einwilligung FN Beim persönlichen Erscheinen z.b. durch Vorlage des Ausweispapiers. 11
12 Wird von einem Beworbenen vom Widerspruchsrecht ( 28 Abs. 4 BDSG) Gebrauch gemacht - die Schriftform ist hier nicht zwingend erforderlich, ein Anruf genügt ebenso - muss diesem Wunsch umgehend nachgekommen werden! In der praktischen Umsetzung heißt das, dass personenbezogene Daten, die aufgrund von Werbezwecken erhoben und gespeichert wurden, unmittelbar für eine weitere Werbenutzung gesperrt werden müssen. 13 Es ist in jedem Falle darauf zu achten, dass der Betroffene zukünftig keine Werbung, ob über den Brief-Postweg oder per , erhält. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Betroffenen zukommen zu lassen: Ihrem Wunsch, von uns keine Werbung mehr zu erhalten, werden wir unverzüglich nachkommen. Damit dies im Hinblick auf zukünftige Werbeaktionen zuverlässig möglich ist, werden wir Sie in unsere Werbesperrdatei aufnehmen. Der Betroffene kann überdies nach 35 Abs. 5 BDSG eine Streichung seiner pb Daten aus den, in Papierform vorliegenden TN-Listen einfordern. 14 Hierzu kann es allerdings nur kommen, wenn schutzwürdige Interessen des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der RLS an der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten übersteigt. Das heißt, nur im begründeten Einzelfall müssen ausgefüllte TN-Listen entsprechend korrigiert werden. 9. An wen dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden? Personenbezogene Daten aus den Varianten A und B, welche zum Zweck der Werbung elektronisch gespeichert und verarbeitet wurden, dürfen nur innerhalb der RLS weitergegeben und entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden. Es muss bei der Weitergabe von Kunden innerhalb der RLS allerdings darauf geachtet werden, ob Kundendaten an Stellen (Auslandsbüros) in der EU respektive EWR oder in ein sogenanntes Drittland weitergeleitet werden sollen. Im Falle einer Weitergabe innerhalb der EU/EWR sieht dies das BDSG nicht als eine Übermittlung an Dritte ( 3 Abs. 8 Satz 3). Soll eine Weitergabe von Kundendaten außerhalb dieses Raumes stattfinden, ist zunächst der Datenschutzbeauftragte zu unterrichten. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist grundsätzlich untersagt! Dritter nach 3 Abs. 8 BDSG: Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. 13 Von einer prinzipiellen Löschung der Daten sehen Datenschutzbehörden ab. Beharrt der Betroffenen allerdings auf die Löschung seiner, für den Zweck der Werbung gespeicherte Daten, so ist diesem Wunsch nachzukommen. 14 Das trifft im Übrigen auch bei pb Daten zu, die bei Vertragsabschlüssen gespeichert wurden. 12
13 Handelt es sich hingegen um Listendaten (Varianten C und D), dürfen pb Daten zu Zwecken der Werbung an Dritte übermittelt, also weiter gegeben werden. Die Weitergabe muss dokumentiert und für 2 Jahre vorgehalten werden ( 34 Abs. 1a Satz 1 BDSG). Nach der Weitergabe der Daten ist von Seiten der RLS darauf zu achten, dass pb Daten vom Empfänger nur zum vorher vereinbarten Zweck der Werbung verwendet werden (Anlage zu 9 Satz 1 BDSG) Was ist bei Verlust von personenbezogenen Daten zu tun? Im Falle des Verlustes von pb Daten - etwa durch Diebstahl von TN-Listen oder durch Datenlecks im DV-System -, welche sich in analoger oder digitaler Form in der Obhut der RLS befinden, ist umgehend der Datenschutzbeauftragte zu informieren. 11. Welche Sanktionen drohen der RLS,, wenn gegen datenschutz-rechtliche Grundsätze verstoßen wird? 43 BDSG enthält einen umfangreichen Katalog von Verstößen gegen das BDSG, die mit Bußgeld belegt werden können. Zwei Verstoß-Kategorien werden hierbei unterschieden: 1. Verstöße gegen Verfahrensvorschriften (Abs. 1): Bußgelder bis zu Euro 2. Verstöße gegen materielle Schutzvorschriften (Abs. 2): Bußgelder bis zu Euro Verstöße nach 43 Abs. 1 können u. a. geahndet werden, wenn: Betroffene nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurden (siehe Punkte 3 und 7) personenbezogene Daten an Dritte übermittelt wurden (siehe Punkt 9) keine Auskunft erteilt werden kann (siehe Punkt 7) Verstöße nach 43 Abs. 2 können u. a. geahndet werden, wenn: unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhoben oder verarbeitet wurden (siehe Punkte 2 und 5) die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschlichen wurden die übermittelten Daten für andere Zwecke genutzt wurden (siehe Punkt 2) die übermittelten Daten nach einem Widerspruch weiterhin für Werbezwecke nutzt (siehe Punkte 3, 6 und7) 13
14 12. Erhebungsvarianten auf einem Blick Erhebungsart Welche Daten dürfen zum Zwecke der Werbung erhoben und gespeichert werden? Einwilligung erforderlich? Werbungswege Muss der Betroffenen auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden? Gesetzliche Grundlage der Erhebung Personenbezogene Daten dürfen zum Zweck der Werbung erhoben und gespeichert werden, wenn: TN-Liste Alle diejenigen, die für die Erfüllung der jeweiligen Nachweis- und Werbezwecke benötigt werden. Ja Briefpost Telefon Ja der Betroffene schriftlich eingewilligt hat ( 4a Abs. 1 BDSG). Bestandskunden Name, Vorname Akademischer Grad Anschrift Telefonnummer Geburtsjahr Nein Briefpost Ja Daten zur Personen, die in einem rechtgeschäftlichen oder rechtsgeschäftähnlichen Schuldverhältnis zur RLS steht, bereits vorhanden sind ( 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BDSG und 7 Abs. 3 UWG). Berufsbezogene Datenerhebung Name, Vorname Akademischer Grad Dienstanschrift Telefonnummer Geburtsjahr Nein Briefpost Ja ein beruflicher Bedarf bei der zu bewerbenden Person besteht ( 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BDSG). Datenerhebung aus Öffentlichen Verzeichnisse Name, Vorname Akademischer Grad Anschrift Telefonnummer Geburtsjahr Nein Briefpost Ja diese in Öffentlichen Verzeichnissen wie Telefonbüchern, Branchenbüchern oder Adressverzeichnissen aufgelistet sind ( 28 Abs. 3 BDGS) Newsletter adresse Ja Ja der Nutzer gleichzeitig der E- Mailadressen-Inhaber ist und wenn eine Einwilligung des Nutzers vorliegt. ( 13 TMG) 14
15 Fassung: Juni 2011 Bei Fragen oder Anregungen: Gerhard Zschau, oder
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrGewinnspiel-Bedingungen
Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,
MehrCRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit
CRM und Datenschutz Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit www.ds-quadrat.de Telefon (kostenlos): 0800 951 36 32 E-Mail: info@ds-quadrat.de Leistungsspektrum ds²
MehrDatenschutzhinweise. Allgemeiner Teil
Datenschutzhinweise Der VATM e.v. ist als Betreiber dieser Webseite und der darauf angebotenen Dienste verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrDatenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH
Datenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22 E-Mail: kontakt@perfekt-finanzservice.de
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrDie Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Nachrichten an unsere virtuelle Poststelle vg.rengsdorf@poststelle.rlp.de bis auf Weiteres nicht als HTML-Nachrichten versendet werden. Der Hersteller
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrEinwilligungserklärung
Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Die Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang
MehrDatenschutzerklärung der Gütermann GmbH
Stand: 01. März 2014 Datenschutzerklärung der Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist die,, D-79261. Datenschutz ist unser Anliegen Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrVerordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim
Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrCheckliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung
Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
Mehr##" $ % & #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... !
!" ##" $ % &! "#$#%&'&"!("#$#%&'&$$) *& " '( )**+,! #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$
MehrMustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a
MehrVerordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)
Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) I. Zu 3 a KDO (Meldung von Verfahren automatisierter Verarbeitung) (1) Sofern Verfahren
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrWeb Stundenrapporte. Bedienungsanleitung Mitarbeiter
Web Stundenrapporte Bedienungsanleitung Mitarbeiter Software Release 5.0 Version 19. Mai 2012 Inhalt 1 Die Vorteile und wichtigsten Eigenschaften 3 2 Anmeldung 4 3 Übersichtsanzeige 5 4 Informationsanzeige
Mehr08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim
08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim Übersicht: 1. Was sind Kundendaten im rechtlichen Sinne? 2. Pflichten
MehrVernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche
MehrPflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?
Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrKurzanleitung für Verkäufer
Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor
Mehrvom Bürgen vom Mieter
BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrTechnische und organisatorische Maßnahmen der
Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME
ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrBewerbung. Datum/Unterschrift. 16515 Oranienburg. Hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum
Name: Vorname(n): PLZ/Ort/Straße/Nr.: E-Mail - Adresse: Telefonnummer: Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg Personal/Auswahl Bernauer Str. 146 16515 Oranienburg Bewerbung Hiermit bewerbe ich
MehrAufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland
Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrDatenschutz und Werbung
Müthlein/Fromm Merkblatt Datenschutz und Werbung Informationsschrift für die Marketing- und Vertriebsorganisation Staffelpreise in /Expl. (inkl. 7% MwSt.) ab 10 Exemplare 4,00 20 Exemplare 3,85 50 Exemplare
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrBedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von
Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrDatenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids.
Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids liegt vor! Im Fall des wegen unzulässiger Kundendatenweitergabe beim Asset Deal verhängten
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehrecommerce und Datenschutz
ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrEine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.
Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert
MehrVerordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehr