Ausgabe III/ 2013 AKTUELL

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1 Erscheinungsdatum: Ausgabe III/ 2013 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Vormerkung: Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 Die SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg lädt Ihre Mitglieder zur Ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 am Samstag, dem 09. November 2013, in das Mercure Hotel Dresden ein (Adresse: Hamburger Str , Dresden). Eine Einladung erhalten Sie mit separater Post. Tag der Ladungssicherung 2013 in Dresden Am 15. Juni 2013 fand auf dem SVG/Shell- Autohof in Dresden der diesjährige Tag der Ladungssicherung statt. Organisiert wird dieser Aktionstag seit dem Jahr 2002 durch den Arbeitskreis Ladungssicherheit in Sachsen. Diesem gehören Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik an. So sind das Sächsische Innenministerium, das Bundesamt für Güterverkehr, die Polizei, Berufsgenossenschaften sowie der Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e.v. und die SVG Straßenverkehrs- Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg vertreten. Die feierliche Eröffnung übernahmen in diesem Jahr Herr Schütte (Innenministerium), Herr Lohse (LSV) und der Geschäftsführende Vorstand der SVG Sachsen und Thüringen eg, Herr Zumpe. Trotz mehrerer großer Veranstaltungen in und um Dresden kamen bei schönstem Wetter rund 150 Kunden der SVG Sachsen und Thüringen eg, um sich über die aktuellen Themen zur Ladungssicherung zu informieren. Der Fachvortrag (Referent Herr Lange vom BAG), die Kommentierung der ausgestellten Ladungen durch die Kontrollbehörde, die Demonstration der Verwiegematte durch die Polizei oder auch unser Gewinnspiel - alles stieß auf reges Interesse. Abgerundet wurde der Tag durch das parallel stattfindende Truckerfest der Shell-Tankstelle mit zünftiger Livemusik, Showtrucks und Catering. Unser Dank, verbunden mit einem positiven Eindruck dieses Tages, gilt dem Arbeitskreis Ladungssicherheit, allen Ausstellern, der DTG sowie ganz besonders unseren Kunden.

2 Fahrverbote an Feiertagen In den nächsten Monaten gibt es wieder einige Feiertage mit Fahrverbot nach 30 STVO. Wann Feiertag/Fahrverbot in Tag der deutschen Einheit im gesamten Bundesgebiet Reformationstag Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen Allerheiligen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland ( Buß- und Bettag aber kein Fahrverbot) Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Maut Europa Deutschland Im 1. Halbjahr 2013 betrug die Fahrleistung der Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht auf mautpflichtigen deutschen Straßen 13,4 Mrd. Kilometer. Damit lag die Fahrleistung mit 1,6 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Trotz dieser Zunahme ging der Marktanteil der deutschen Unternehmen weiter zurück. Die ausführliche BAG-Mautstatistik für das 1. Halbjahr 2013 finden Sie im Internet auf der Seite des BAG. Impressum Herausgeber: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas Riedel Redaktion: Axel Erler Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder Klage gegen Rechtmäßigkeit der deutschen Lkw-Mautsätze abgeschlossen Die Klage gegen den Bund über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Lkw-Mautsätze ist abgeschlossen. Das Erste Gesetz zur Änderung der Bundesfernstraßenmaut vom trat am in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber nachträglich sämtlichen, ursprünglich bis zum 18. Juli 2011 als Rechtsverordnung geltenden, Mautsätzen Gesetzeskraft gegeben. Alle in der Mautverordnung enthaltenen Regelungen zur Mauthöhe sind durch dieses Gesetz bestätigt worden. Somit sind sämtliche Klagen hinfällig. Maut in Großbritannien Ab dem 1. April 2014 soll in Großbritannien für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 12 t und mehr für die Benutzung des britischen Straßennetzes eine Maut erhoben werden. Die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer zeitabhängigen Maut wurde am 28. Februar mit der Verabschiedung der HGV Road User Levy Act 2013 gegeben. Es soll ähnlich dem Eurovignettensystem keine Papier-Vignetten oder physische Nachweise geben. Auf einem elektronischen Portal soll jeder die Mautzahlungen vornehmen können. Die Höhe der Maut soll vom Fahrzeuggewicht und der Anzahl der Achsen abhängen. Es soll eine Tagesmaut, Wochenmaut, Monatsmaut, 6-Monatsmaut und eine Jahresmaut geben. Wenn die genauen Mautsätze und der Ablauf der Mautzahlung bekannt sind, informieren wir Sie unter oder Sie rufen uns einfach an. Unter der Telefonnummer helfen wir Ihnen gern weiter. Maut Ungarn Ungarn hat zum 1. Juli 2013 eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Das System nennt sich HU-GO. Die ungarische Regierung hat die Fa. Állami Autópálya Kezelő Zrt. (ÁAK) zum Mautbetreiber bestellt. Mautpflicht besteht auf definierten Streckenabschnitten des Straßennetzes (Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen) in einer Gesamtlänge von über km. Mautpflichtig sind alle Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen zulässigem

3 Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger). Im System werden drei Kategorien nach Achsanzahl unterschieden (J2, J3, J4). Eine Karte des Straßennetzes, die Mautsätze und weitere wichtige Informationen finden Sie unter /maut/eu/ungarn. Maut Tschechien Tschechien hat die entfernungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen auf alle LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgedehnt! Das System nennt sich "Myto CZ" und basiert auf Mikrowellentechnologie. "Myto CZ" ist ein streckenabhängiges System. Fahrzeuge, die der Mautpflicht unterliegen, müssen mit einer Premid Box ausgerüstet sein. Für das notwendige Mautgerät wird eine Kaution in Höhe von CZK verlangt. Achtung! Die Kaution verfällt, wenn die Mautbox länger als 1 Jahr, seit dem , nicht benutzt wurde. Die im voraus bezahlte Maut verfällt 3 Jahre nach der letzten Transaktion. Weitere Informationen dazu finden Sie unter /maut/eu/tschechischerepublik oder rufen Sie einfach Frau Friedrich unter Tel an. Maut Frankreich Ecotaxe Voraussichtlich zum soll in Frankreich die streckenbezogene Umweltabgabe Ecotaxe eingeführt werden. Der französische Staat sowie das Betreiberkonsortium Ecomouv hielten bisher an dem Einführungstermin 1. Oktober 2013 fest. Jetzt wurde der voraussichtliche Einführungstermin auf den verschoben. So bald der tatsächliche Einführungstermin bekannt ist finden Sie eine ausführlichen Information auf. Alle Ecotaxe-pflichtigen Fahrzeuge benötigen für die Abrechnung der Maut eine OBU. Wir empfehlen die frühzeitige Registrierung, denn der Registrierungsprozess ist sehr aufwendig. Wegen der vermutlich hohen Nachfrage sind Engpässe kurz vor dem Einführungstermin nicht auszuschließen. Haben Sie Interesse, dann senden Sie bitte eine Mail an maut@svg-dresden.de oder ein Fax an , mit Ihren Kontaktdaten. Bitte geben Sie auch die Anzahl der benötigten Boxen und die Fahrleistung auf französischen Straßen an. Erhebung der elektronischen Maut in Belarus seit 1. August 2013 Seit dem 1. August 2013 besteht in Belarus für alle in- und ausländischen Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht eine Mautpflicht. Zur Bezahlung der Maut ist eine On-Board- Unit erforderlich. Hierfür ist die vorherige kostenfreie Registrierung über das BellToll- System notwendig, die über die BellToll Customer Service Points an der Grenze oder online über die Webseite von BellToll unter vorgenommen werden kann. Seit dem 1. August 2013 gelten folgende Mautsätze: Fahrzeuge mit 2 Achsen und größer 3,5 t zul. Gesamtgewicht 0,08 EUR/km Fahrzeuge mit 3 Achsen und > 3,5 t zul. Gesamtgewicht 0,10 EUR/km Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen und > 3,5 t zul. Gesamtgewicht 0,12 EUR/km. Bei Nichtentrichtung der Maut wird ein Bußgeld von 260,00 Euro erhoben. Warnwesten werden in Deutschland auch für Privatfahrzeuge Pflicht Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. Juli 2013 der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrlicher Vorschriften zugestimmt. Vorausgesetzt, der Deutsche Bundestag wird den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, wird zum 1. Juli 2014 eine Warnwestenpflicht für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibusse in Kraft treten. Damit soll eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Pannen und Unfällen erreicht werden. Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29, 31) muss in gewerblich genutzten Fahrzeugen bereits jetzt für mindesten einen Versicherten Warnkleidung mitgeführt werden. In vielen europäischen Ländern sind Warnwesten bereits jetzt schon Pflicht. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über spezielle Vorschriften in den einzelnen Ländern.

4 Beamte des BAG dürfen ins Fahreraus Der Gesetzgeber hat jetzt eindeutig im 12 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt, dass das Fahrpersonal den Beamten des BAG den Zutritt zum Fahrzeug zu gestatten hat. Somit dürfen die Beamten jetzt auch ins Fahrerhaus. KRAVAG Der Star der Branche Die KRAVAG ist wieder die Top-Versicherung für Nutzfahrzeugprofis so das eindeutige Votum von über Lesern der Zeitschriften lastauto omnibus, trans aktuell und Fernfahrer. Bei der alljährlichen Wahl der besten Nutzfahrzeuge und der besten Marken landete die KRAVAG in der Kategorie Beste Nutzfahrzeugversicherung jetzt schon zum vierten Mal in Folge unangefochten auf Platz 1. Die Wahl zur besten Marke ist ein wichtiger Gradmesser für unser Image in der Nutzfahrzeugbranche, so KRAVAG-Chef Dr. Norbert Rollinger bei der festlichen Preisverleihung Mitte Juni in Stuttgart. Wir freuen uns sehr, dass die Unternehmer und Mitarbeiter des Verkehrsgewerbes die hohe Qualität unser Produkte und Dienstleistungen wiederum mit dem Spitzenplatz honoriert haben. Unternehmerservice Buchhaltung unsere Dienstleistungen für Sie Wir möchten Ihnen heute weitere Dienstleistungen unseres Hauses vorstellen, die nicht so bekannt sein dürften das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen. Ab 13,- netto pro Mitarbeiter und Monat übernehmen wir die Lohnrechnung. Das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle bieten wir Ihnen ab 0,50 pro Buchungssatz an. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV Nutzen Sie die Möglichkeit der externen Lohnrechnung, entlasten Sie Ihr Unternehmen. Keiner muss alles können. Wir bieten (entsprechend den gesetzlichen Anforderungen): - pünktliche Zurverfügungstellung der Lohnunterlagen - automatische Einarbeitung aller gesetzlichen Änderungen - Erstellen und Senden aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen Finanzbuchhaltung mit sage classic line Nutzen Sie die Möglichkeit der externen Finanzbuchhaltung und entlasten Sie Ihr Unternehmen. Wir bieten (entsprechend den gesetzlichen Anforderungen): - Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle - Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen und Senden an Finanzamt - Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen - GuV und Bilanz, Summen- und Saldenlisten für Jahresabschluss und Steuerberater Gern unterbreiten wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot. Rufen Sie einfach Frau Schulz unter an. Warnung vor bkf-schulungen.com In ihrem Infobrief vom Juni 2013 warnt die IHK Ulm vor einem illegalen Angebot im Internet. Unter bietet ein nicht bekannter Anbieter (Impressum nicht vorhanden) gegen Bezahlung per Vorkasse die Zusendung von Zertifikaten zur Berufskraftfahrerweiterbildung und von ADR Bescheinigungen ohne die dafür notwendigen Schulungen bzw. Prüfungen zu absolvieren. Die IHK Ulm warnt dringend vor diesen Angeboten. Es besteht die Möglichkeit des Geldverlustes. Auf jeden Fall wären die Zertifikate rechtswidrig erstellt und dürfen somit nicht verwendet werden. Über zentrale Dateien der Vertragsstaaten kann bei ADR- Bescheinigungen jederzeit die Rechtmäßigkeit der Dokumente überprüft werden. SEPA-Zahlungsverkehr ab Sicherlich wissen Sie, was SEPA bedeutet und was ab alles auf uns zukommt. Aber sind Sie und Ihr Unternehmen

5 auch bereit? Nachfolgend haben wir eine kleine Checkliste für Sie vorbereitet. Mit dieser können Sie Ihre bisherigen Vorbereitungen überprüfen Beantragung einer Gläubiger-ID-Nummer unter und Meldung dieser Nummer bei Ihrer Hausbank. Abschluss einer neuen Vereinbarung über den Einzug von Lastschriften mit Ihrer Hausbank. Prüfung, ob Ihre Zahlungsverkehrsprogramme SEPA-fähig sind. BIC/IBAN und Gläubiger-ID-Nummer auf Formularen und Rechnungen ausweisen. Aktualisierung Ihrer Debitoren- und Kreditorenstammdaten (Bankverbindungen) für SEPA-Überweisungen. Erstellung von SEPA-Basismandaten (vorher Einzugsermächtigungen) und entsprechende Umschreibung bestehender Einzugsermächtigungen, Muster bei Ihrer Hausbank. Erstellung von SEPA-Firmenmandaten (vorher Abbuchungsaufträge), Muster bei Ihrer Hausbank. Benötigen Sie noch weitere Informationen? Die Deutsche Bundesbank hat unter eine ausführliche Übersicht veröffentlicht. Beförderung flüssiger Kraftstoffe in Tanks von Maschinen und Geräten Im ADR 2013 wird die Beförderung flüssiger Kraftstoffe in Tanks von Maschinen und Geräten in einer Sondervorschrift 363 neu geregelt. Diese Sondervorschrift gilt für flüssige Brennstoffe, ausgenommen solche, die unter a) (Freistellung bis l je Beförderungseinheit für Kraftstoffe, die dem unmittelbaren Betreiben der Beförderungseinheit dienen) oder b) (als Ladung beförderte Fahrzeuge oder Boote) freigestellt sind. Der komplette Inhalt mit den Vorschriften, wie und an welcher Stelle Tanks zu kennzeichnen sind, steht für Sie als Download auf unserer im Internetseite unter bereit. 2 Freie Tage für die Berufskraftfahrerweiterbildung Das Jahr 2014 beginnt mit einer halben Arbeitswoche. Bei vielen Verladern wird sicherlich an den ersten Tagen des neuen Jahres noch nicht gearbeitet. Der 2. und der 3. Januar fallen im Jahr 2014 auf einen Donnerstag bzw. Freitag. Nutzen Sie doch mit Ihren Mitarbeitern diese 2 Tage für die Berufskraftfahrerweiterbildung. Gern organisieren wir für Sie Schulungen zur Weiterbildung Ihrer Fahrer. Rufen Sie uns doch einfach unter der Tel an oder schreiben eine Mail an bsg@svg-dresden.de! Dann können wir alle Einzelheiten und Ihre Wünsche mit Ihnen besprechen. Mautharmonisierung geänderte Förderbedingungen für 2014 DE-minmis Im Bundesanzeiger vom 30. August veröffentlichte das BMVBS die für die Förderperiode 2014 geltende De-minimis- Förderrichtlinie. Folgende Änderungen gegenüber 2013 müssen beachtet werden: 1. Förderhöhe pro Fahrzeug ein Förderbetrag von bis zu 1.000,00 EUR 2. Förderhöchstbetrag ,00 EUR (max. 26 Fahrzeuge) 3. Antragsfrist 1. Oktober 2013 bis 31. Oktober Fahrzeugnachweis Stichtag 15. September 2013 (Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde oder Zulassungsbescheinigung Teil I). Die Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde darf nicht vor dem ausgestellt werden. 5. Verwendungsnachweis Vorlage spätestens zwei Monate nach Ende der Förderperiode 6. Wegfall verschiedener Maßnahmen a. Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrages b. Anwenderschulung Windleitkörper

6 c. Umweltgerechte Fahrzeugreinigung d. Technische Fahrzeugüberwachung inkl. Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte e. Aufwendungen für Prämien an das Fahrpersonal f. Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften g. Anwenderschulungen für die EDVgestützte Anbindung an Kommunikationsplattformen Förderfähige Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes ( bis ) begonnen und vollständig abgeschlossen werden. Auch für den Förderzeitraum 2014 wird nach dem Windhundprinzip verfahren. Stellen Sie also gleich in den ersten Tagen Ihren Antrag, um Ihre Chance so groß wie möglich zu halten. Nutzen Sie dazu auch die Elektronische Antragstellung, keine . Auch bei der Aus- und Weiterbildung wird es Änderungen geben. Die Förderrichtlinie für die Aus- und Weiterbildung ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung erhalten sie eine ausführliche Information auf. Haben Sie Fragen? Frau Mauersberger, Tel , und Herr Teuchert, Tel , helfen Ihnen gern weiter. Änderung der StVO In der StVO wurden einige Veränderungen vorgenommen. So gilt jetzt vor Bahnübergängen ab dem Gefahrzeichen Bahnübergang ein generelles Überholverbot. Die Verpflichtung, mit schweren LKW unmittelbar nach der einstreifigen Bake zu halten, wurde gestrichen. Bitte informieren Sie sich und Ihre Kraftfahrer regelmäßig über weitere Änderungen in der StVO und allen anderen Vorschriften. Die neue Punktreform Ab wird die sogenannte Punktereform in Kraft treten. Es wird ein neues Punktesystem eingeführt. Zukünftig wird bei einem Punktestand von 8 bereits der Führerschein entzogen (jetzt 18), wobei sich natürlich auch die Anzahl der Punkte verringern wird, die ich bei bestimmten Verstößen bekomme. Es ist allerdings nur jedem zu empfehlen, der mehr als 4 Punkte im Zentralregister eingetragen hat, bis zum Mai nächsten Jahres noch freiwillig ein Punkteabbauseminar zu besuchen, um damit seinen neuen Punktestand entsprechend gering zu halten. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne unter Tel oder Mail bsg@svgdresden.de an Ihre SVG wenden. Wir führen auch die Punkteabbauseminare entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch. Innergemeinschaftliche Lieferung Gelangensbestätigung Nach jahrelangem Hin und Her werden nun voraussichtlich am 1. Oktober 2013 die neuen steuerlichen Bestimmungen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen in Kraft treten. Damit finden dann auch die neuen umsatzsteuerlichen Nachweispflichten Anwendung. Was ist dabei zu beachten? Die Gelangensbestätigung kann als Sammelbestätigung ausgestellt werden, die auch die Umsätze bis zu einem Kalender-Vierteljahr zusammenfasst. Dabei gibt es keine besonderen Formvorschriften zu beachten, auch mehrere Dokumente sind möglich. Die Bestätigung ist vom Abnehmer oder einem von diesem Beauftragten zu unterschrieben. Bei elektronischer Übermittlung ist die Unterschrift entbehrlich. CMR-Frachtbrief und Weiße Spediteurbescheinigung werden weiterhin als Nachweis für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt. Frachtführer, Speditions- und Logistikunternehmen sollten möglichst keine Verpflichtung eingehen, die Besorgung und Aufbewahrung der Gelangensbestätigung zu organisieren. Sollte dies aber von den jeweiligen Auftraggebern zwingend gefordert werden, sollten Sie sich mit Ihrem Versicherer konsultieren, wie dieses haftungsrechtliche Risiko abgesichert werden kann.

7 SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbh Palaisplatz 4, Dresden Tel.: Fax: E-Mal: In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine anbieten: Schulungsort 1. Sach- und Fachkunde Güterverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter Vollzeitlehrgang Dresden Vollzeitlehrgang Leipzig 2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter Omnibusverkehr/Ausflugsfahrten Dresden Taxi-/Mietwagenverkehr Dresden 3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Abfallbeförderungserlaubnis Erstschulung 04./05. u. 11./ Dresden Fortbildungslehrgang 25./ Dresden 4. Gefahrgutausbildung ADR-Basiskurs 12./18./ Leipzig ADR-Basiskurs 19./25./ Dresden ADR-Basiskurs 07./13./ Niederdorf ADR Auffrischungskurs / Erfurt ADR Auffrischungskurs 25./ Dresden ADR Auffrischungskurs 29./ Niederdorf 5. Berufskraftfahrerweiterbildung Modul 1a SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz Erfurt Löbau Niederdorf + Gera Dresden Modul 2 SVG Pausen mit System Leipzig Dresden Niederdorf Leipzig Modul 3a SVG Ladungssicherung auf LKW Leipzig + Wittichenau Dresden Niederdorf Erfurt Modul 3b SVG Notfallmanagement Erfurt Leipzig Dresden Niederdorf Modul 4a SVG Fahrsicherheit / Fahrzeugtechnik Niederdorf Dresden Leipzig Erfurt Modul 5a SVG Wirtschaftlich Fahren (Theorie) Leipzig Dresden Niederdorf Erfurt 6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D) 7. Kranführerscheinausbildung 8. Gabelstaplerfahrer-Pflichtausbildung, Gabelstaplerfahrer-jährliche Pflichtunterweisung 9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer in Dresden am und Fahrschule Ausbildung Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E WEITERE TERMINE unter

8 Unsere Leistungen und Geschäftsstellen im Überblick Hauptsitz: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Palaisplatz Dresden Tel Fax Autobahnmaut/ Autobahngebühren kostenfrei Geschäftsstellen: Tankkarten kostenfrei Dresden Niederdorf Erfurt Leipzig Handelsgeschäft am SVG/Shell Autohof Dresden Washingtonstraße 40 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft am SVG/ARAL- Autohof Niederdorf Neue Schichtstraße 16 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Erfurt Erfurt In der Langen Else 2 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Leipzig Leipzig Söllichauer Straße 3 Tel Fax Berufskraftfahrerqualifikation kostenfrei Beratung/Schulung Versicherung Leasing/ Factoring Arbeitssicherheit Unternehmensberatung Fahrschule Handel: Sachsen kostenfrei Dresden Niederdorf Leipzig Thüringen kostenfrei Erfurt

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