Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in Rumänien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in Rumänien"

Transkript

1 Wichtige Erläuterungen: Anlage zum Fragebogen Vorsorgende Rechtspflege in Europa Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in Rumänien 1. Die Tabelle geht von bestimmten Lebenssachverhalten/Fragestellungen aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aus. Um die länderübergreifende Vergleichbarkeit zu gewährleisten, dürfen diese Sachverhalte und die vergebenen Nummern nicht geändert werden. Bitte tragen Sie Ihre landesspezifischen Besonderheiten zu den einzelnen Lebenssachverhalten jeweils in der Spalte Erläuternde Ausführungen stichpunktartig ein. 2. Bei den ausgewählten Sachverhalten aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege handelt es sich um solche, bei denen in vielen Ländern die Mitwirkung mindestens einer n Stelle (Gerichte, Notare oder sonstige, etwa Verwaltungsbehörden) gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. In den nachfolgenden Tabellen sind daher nur anzugeben, deren Mitwirkung für Bürger und Unternehmen obligatorisch ist. 3. Werden mehrere alternativ oder kumulativ tätig, so sind diese in den betreffenden Spalten anzukreuzen und hiernach in der Spalte Erläuternde Ausführungen das Verhältnis dieser in dem betroffenen Verfahren (etwa: Antragstellung erfolgt durch den Notar, Entscheidung durch das Gericht oder Antrag kann bei Gericht oder dem Notar gestellt werden ) zu erläutern. 4. Sollte eine sonstige Stelle einzuschalten sein, so benennen Sie diese bitte in der Spalte Erläuternde Ausführungen. 5. Nicht zu berücksichtigen sind die Mitwirkung von Gerichten im Rahmen von streitigen Gerichtsverfahren. 6. Nicht besonders zu erwähnen als sonstige Stelle sind die Konsularbeamten, die im Ausland Aufgaben r übernehmen. 7. Sie dürfen über die vorgegebenen Sachverhalte hinaus weitere in Ihrem Land besonders (!) relevante weitere Sachverhalte (eine vollständige Erfassung ist im aktuellen Projektstadium nicht möglich) hinzufügen, in denen die Mitwirkung einer n Stelle zwingend vorgeschrieben ist. Dazu ergänzen Sie die Tabelle bitte in den entsprechenden Abschnitten (z. B. Familiensachen...) und benutzen Sie dazu den jeweils gelb unterlegten Platz am Ende der einzelnen Abschnitte. 1

2 I. Familiensachen Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen 1. Ich möchte eine Ehe eingehen. a) Ich möchte heiraten. Standesamt b) Meine Ehe hat internationale Bezüge. Ich möchte rechtliche Auswirkungen meiner Ehe einer bestimmten Rechtsordnung unterstellen (Rechtswahl). c) Ich möchte die Vermögenszuordnung (Güterstand) in der Ehe einvernehmlich regeln. Gegenwärtig ist im rumänischen Recht der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft als verpflichtend vorgesehen. Das neue Zivilgesetzbuch erlaubt die Gütertrennung, der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist allerdings noch ungewiss. d) Ich möchte den Güterstand registrieren lassen Der Güterstand kann im Grundbuch eingetragen werden. e) Ich möchte Fragen des Unterhalts zwischen den Ehepartnern einvernehmlich regeln. f) Ich möchte Fragen des Kindesunterhalts einvernehmlich regeln. Diese Fragen wird im Rahmen eines Scheidungsprozesses geregelt. g) Ich möchte Fragen des Ausgleichs von Altersversorgungsansprüchen nach einer eventuellen Scheidung einvernehmlich regeln (Versorgungsausgleich). 2. Meine Ehe ist gescheitert. Ich möchte mich trennen bzw. scheiden lassen. a) Ich möchte mich einvernehmlich scheiden lassen. Das neue Zivilgesetzbuch ermöglicht unter bestimmten Umständen die einvernehmliche Scheidung vor einem Notar oder vor dem Standesbeamten. b) Ich möchte die Vermögenszuordnung nach der Trennung/Scheidung einver- nehmlich regeln. c) Ich möchte Fragen des Unterhalts zwischen den Ehepartnern nach der Trennung/Scheidung einvernehmlich regeln. Das rumänische Recht sieht keine Unterhaltspflicht zwischen ehemaligen Eheleuten 2

3 Nr. Sachverhalt d) Ich möchte Fragen des Kindesunterhalts nach der Trennung/Scheidung einvernehmlich regeln. e) Ich möchte Fragen des Ausgleichs von Altersversorgungsansprüchen nach der Trennung/Scheidung einvernehmlich regeln (Versorgungsausgleich). f) Ich möchte eine Entscheidung im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder herbeiführen (elterliche Sorge, Umgangsrecht). Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen 3. Für ein minderjähriges Kind muss ein Vormund bestellt werden. Vormundschaftsbehörde. 4. Ich möchte meine Vaterschaft zu einem Kind anerkennen lassen. Der Notar beglaubigt die Urkunde (Erklärung oder Testament), durch welche die Vaterschaft anerkannt wird. Die Anerkennungsurkunde wird dem Standesamt übersandt, bei dem die Geburt des Kindes eingetragen ist. Wenn die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind gewünscht wird, für welches die Vaterschaft einer anderen Person bereits besteht (zum Beispiel durch den Ehegatten der Mutter), muss dem Anerkennungsverfahren ein gerichtliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft vorausgehen. 5. Ich möchte meine Vaterschaft anfechten. 6. Ich möchte eine Person adoptieren (Adoption). a) Ein Minderjähriger soll adoptiert werden. b) Ein Erwachsener soll adoptiert werden. 7. Ich möchte eine mit der Ehe vergleichbare heteroseuelle Partnerschaft eingehen. 8. Ich möchte mit einer Person gleichen Geschlechts eine der Ehe vergleichbare Partnerschaft eingehen. 3

4 II. Betreuungssachen Nr. 1. Sachverhalt Eine volljährige Person ist nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen a) Es muss ein Betreuer bestellt werden. X Vormundschaftsbehörde. b) Ich möchte im Vorfeld festlegen, wer in diesem Fall meine Angelegenheiten besorgen soll. c) Ich möchte im Vorfeld Anweisungen für meine ärztliche Behandlung geben, falls ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern können sollte (Patientenverfügung). 4

5 III. Nachlasssachen Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen 1. Ich möchte die Angelegenheiten nach meinem Tod regeln. a) Ich möchte eine letztwillige Verfügung errichten. Das rumänische Recht kennt unter anderem folgende Testamentsformen: - das beglaubigte Testament, welches beim Notar beglaubigt wird, - das durch den Testator erstellte und vor einem Richter eingereichte geheime Testament (kommt in der Prais sehr selten vor); - das eigenhändige Testament, welches in vollem Umfang durch den Testator handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden muss. b) Ich möchte für mein Kind für den Fall meines Todes einen Vormund bestimmen. 2. Ich möchte auf etwaige Erbansprüche gegenüber einer mir nahestehenden Person bereits zu Lebzeiten dieser Person verzichten. 3. Ich habe eine letztwillige Verfügung errichtet und möchte diese amtlich verwahren lassen. Durch das Testament kann der Testator eine Person vorschlagen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und bei der Vormundschaftsbehörde. Das rumänische Recht erlaubt dies nicht. X Wie schon unter Kapitel III Punkt 1a dargestellt, kann das geheime Testament bei einem Richter eingereicht werden. Das eigenhändige oder beglaubigte Testament kann bei einem öffentlichen Notar verwahrt werden. 4. Ich möchte eine Erbschaft antreten. 5. Ich möchte eine Erbschaft nicht antreten. 6. Ich bin Erbe und benötige einen Erbnachweis. a) Es gibt eine notarielle Erbregelung. 5

6 Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch b) Es gilt die gesetzliche Erbfolge bzw. es liegt keine notarielle Erbregelung Erläuternde Ausführungen 7. Ich soll nach dem Willen des Verstorbenen die Testamentsvollstreckung übernehmen. Ich benötige einen Nachweis darüber. a) Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist in einer notariellen Erbregelung enthalten. b) Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist in einer nicht notariellen Erbregelung enthalten. 8. Der Nachlass muss bis zur Nachlassabwicklung verwaltet werden. 9. Eine Person ist verstorben. In meinem Besitz befindet sich das Original seiner letztwilligen Verfügung. 10. Ich möchte meine Haftung für Schulden im Zusammenhang mit dem Nachlass beschränken. Annahme unter dem Vorbehalt der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. 11. Wir sind mehrere Erben und möchten das Erbe aufteilen. a) Wir möchten eine einvernehmliche Regelung treffen. b) Wir sind uns nicht einig und benötigen die Vermittlung einer n Stelle. Im Fall von Streitigkeiten zwischen den Erben wenden sich diese an ein Gericht. Es eistiert auch die Möglichkeit, dass die Erben die Dienste eines autorisierten Schlichters in Anspruch nehmen. Jedoch muss die Schlichtung durch einen gerichtlichen Beschluss oder durch eine notarielle Urkunde festgehalten werden. 6

7 IV. Handels- und Gesellschaftsrecht Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen 1. Ich möchte als Einzelunternehmer wirtschaftlich tätig werden. a) Ich beginne meine Tätigkeit und möchte im n Register (Handelsregister) eingetragen werden. b) Ich möchte Änderungen zum Register anmelden (Vertretungsberechtigung, Firmenänderung, Übertragung des Geschäftsbetriebes etc.). c) Ich möchte meine Tätigkeit als Einzelunternehmer beenden und aus dem Register gelöscht werden (Liquidation). Handelsregister Die Gründungsurkunde wird privatschriftlich geschlossen. Sie wird durch alle Gesellschafter oder im Falle einer öffentlichen Urkunde durch die Gründungsmitglieder unterzeichnet. Die Beglaubigung der Gründungsurkunde ist unter folgenden Umständen verpflichtend: a) wenn sich unter den zum Gesellschaftskapital gehörenden Gegenständen auch ein Grundstück befindet; b) wenn eine Gesellschaft unter kollektivem Namen oder eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet wird; c) wenn die Aktiengesellschaft durch öffentliche Urkunde gegründet wird. Handelsregister. Handelsregister. 2. Ich möchte mit einer Gesellschaft unternehmerisch tätig werden. a) Ich möchte eine Gesellschaft gründen. Handelsregister. Siehe auch den Vermerk unter dem Punkt in diesem Kapitel 1a,. b) Ich möchte eine Gesellschafterversammlung durchführen. Es gibt keine Behörde, die an diesem Verfahren beteiligt ist. c) Ich möchte den Gesellschaftsvertrag ändern (Kapitalerhöhung, Änderung von Das Handelsregister. Firma und Sitz etc.). d) Ich möchte Anteile an der Gesellschaft übertragen. X Das Handelsregister. e) Ich möchte die Gesellschaft beenden. X Das Handelsregister. 7

8 Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen f) Ich möchte Anmeldungen zum n Register (Handelsregister) vornehmen (z. B. Gründung, Änderung des Gesellschaftsvertrages, Gesellschafterwechsel, Kapitalerhöhung, Änderung der Vertretungsverhältnisse, Liquidation). X Handelsregister. 3. Ich möchte gemeinsam mit anderen Personen in einem Verein tätig sein. a) Ich möchte einen Verein gründen. X Die Gründungsurkunde des Vereins kann von einem Notar beglaubigt oder von einem Rechtsanwalt bestätigt werden. b) Ich möchte eine Vereinsversammlung durchführen, die Vereinssatzung ändern und/oder Beschlüsse über die Vereinsorgane und/oder die Beendigung des Vereins beschließen. c) Es sollen Anmeldungen zum n Register (Vereinsregister) vorgenommen werden (Vereinsgründung, Vertretungsberechtigung, Namensänderung, Satzungsänderungen, Liquidation etc.). Es gibt keine Behörde, die daran zu beteiligen ist. Die Anträge müssen zum vom Justizministerium geführten Register der Vereine und Stiftungen eingereicht werden. 4. Ich möchte mein Unternehmen umstrukturieren, insbesondere es mit einem anderen Unternehmen zusammenschließen, Teile davon auf ein anderes Unternehmen übertragen oder seine Rechtsform ändern. a) Ich möchte die der Umstrukturierung zugrunde liegenden Rechtsakte abschließen. b) Die Umstrukturierung meines Unternehmens soll zum Register angemeldet werden. X Die Urkunde hinsichtlich des Zusammenschlusses oder der Änderung der Rechtsform kann von einem Notar beglaubigt oder von einem Rechtsanwalt bestätigt werden. Handelsregister. 5. Ich möchte eine Stiftung gründen. X X Die Gründungsurkunde der Stiftung bedarf der beglaubigten Form. Weiter muss die Gründung von einem Richter genehmigt und im Register der Vereine und Stiftungen eingetragen werden. 8

9 V. Mobilien- und Immobilienrecht Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch Erläuternde Ausführungen 1. Ich möchte eine Immobilie veräußern oder erwerben. 2. Ich möchte eine Immobilie belasten. a) Ich möchte mit einer Immobilie einen Kredit absichern (z.b. mit einer Hypothek). b) Ich möchte Dritten ein sonstiges Recht an einer Immobilie einräumen (Wegerecht, Wohnungsrecht, Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten etc.). 3. Ich möchte die hinsichtlich einer Immobilie bestehenden Rechte ändern. 4. Ich möchte die hinsichtlich einer Immobilie bestehenden Rechte aufheben oder löschen. 5. Wir sind oder werden Miteigentümer und möchten unser Verhältnis untereinander regeln. Die Aufhebungsurkunde muss notariell beglaubigt werden. Die Löschung der eistierenden Rechte wird von den Grundbuchämtern vorgenommen. 9

10 VI. Beglaubigung Nr. Sachverhalt Staatliche Mitwirkung durch 1. Ich möchte die Echtheit meiner Unterschrift beglaubigen lassen. Erläuternde Ausführungen 2. Ich möchte die Kopie eines Dokumentes beglaubigen lassen. Die Sekretäre der lokalen Räte dürfen nur dann die Kopie eines Dokuments beglaubigen, wenn in dem betreffenden Ort kein Notariat eistiert. 3. Ich möchte das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer sonstigen Tatsache amtlich bestätigen lassen (z.b. dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines Dokuments gewesen bin). 4. Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung von einem Dokument. 5. Ich möchte ein öffentliches Dokument im Ausland verwenden. Die Berufungsgerichte (zum Beispiel für gerichtliche Urteile oder notarielle Urkunden) und Präfekturen (für offizielle Verwaltungsurkunden) versehen die Urkunde mit der sogenannten Apostille (Überbeglaubigung). Für Urkunden, die in Staaten verwendet werden, die das Haager Abkommen nicht ratifiziert haben, wird das Überlegalisierungsverfahren durch das Justizministerium und durch das Außenministerium angewendet. 10

Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in der Republik Zypern

Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in der Republik Zypern Wichtige Erläuterungen: Anlage zum Fragebogen Vorsorgende Rechtspflege in Europa Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in der Republik Zypern 1. Die Tabelle geht von bestimmten Lebenssachverhalten/Fragestellungen

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Deutsche heiraten in Italien

Deutsche heiraten in Italien Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

EHESCHEIDUNGSFORMULAR

EHESCHEIDUNGSFORMULAR EHESCHEIDUNGSFORMULAR Wichtige Hinweise! Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/ Familienbuch und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und (falls vorhanden) den Ehevertrag

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Informationen zum deutschen Namensrecht

Informationen zum deutschen Namensrecht Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und

Beratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

GESETZ. vom 15. Februar 1962. über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige

GESETZ. vom 15. Februar 1962. über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige GESETZ vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige Art. 1. Am Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, sind jene Personen polnische Staatsangehörige,

Mehr

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof. ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2287 Urteil Nr. 163/2001 vom 19. Dezember 2001 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Scheidungsformular. 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller?

Scheidungsformular. 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller? Scheidungsformular A. Personendaten 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller? 2. Name und Adresse der Ehefrau (tatsächliche Aufenthaltsort) Name: Straße und Hausnummer:

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

Hinweise zur Namensführung

Hinweise zur Namensführung Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ohne Anfahrt zum Anwalt und ohne Wartezeiten den Auftrag zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von

Mehr

Deutsche heiraten in Ungarn

Deutsche heiraten in Ungarn Deutsche heiraten in Ungarn Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ungarn Stand: Dezember 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

A. Persönliche Daten der Ehegatten

A. Persönliche Daten der Ehegatten A. Persönliche Daten der Ehegatten I. Meine Daten 1. Nachname 2. sämtliche Vornamen 3. Straße (tatsächlicher Wohnsitz) 4. Postleitzahl 5. Ort 6. Staatsangehörigkeit II. Daten des Ehegatten 1. Nachname

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Deutsche heiraten in Bulgarien

Deutsche heiraten in Bulgarien Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Informationen zum Familienrecht

Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen -

DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen - DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen - Die Europäische Erbrechtsverordnung - mit vollem Namen: Die Europäische Verordnung zum internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht

Mehr

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

Die Instrumente der lebzeitigen Vermögensnachfolge. - Wann ist eine Familiengesellschaft ein relevantes Mittel der vorweggenommenen Erbfolge?

Die Instrumente der lebzeitigen Vermögensnachfolge. - Wann ist eine Familiengesellschaft ein relevantes Mittel der vorweggenommenen Erbfolge? HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Die Instrumente der lebzeitigen Vermögensnachfolge - Wann ist eine Familiengesellschaft ein relevantes Mittel der vorweggenommenen Erbfolge? - convocat GbR, München www.convocat.de

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v.

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Betreuungsrecht und die Vorsorgemöglichkeiten Michael Kühn Wann und weshalb benötigt man einen Betreuer (gesetzlichen Vertreter)? wenn ein psychische Krankheit

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Deutsche heiraten in Spanien

Deutsche heiraten in Spanien Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Deutsche heiraten in Tunesien

Deutsche heiraten in Tunesien Deutsche heiraten in Tunesien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Tunesien Stand: April 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

ready to use companies - GmbH & Co. KG -

ready to use companies - GmbH & Co. KG - ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände

Mehr

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht

Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen

Mehr

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit

Mehr

Jetzt gibt es viel zu regeln.

Jetzt gibt es viel zu regeln. Informationen zur Nachlassabwicklung Jetzt gibt es viel zu regeln. Alles, was Sie über Erbrecht und Immobilienveräußerungen wissen sollten. Informationen zum Thema Nachlassabwicklung Es gibt Dinge, die

Mehr

Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber:

Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Bankverbindung: Ehepartner/Ehepartnerin Name: Anschrift: Telefon:

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Elternfragebogen Mediation

Elternfragebogen Mediation Elternfragebogen Mediation Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind oder Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen. Dazu wäre es

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen

Merkblatt Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:

Mehr

Fragebogen Getrenntlebensvereinbarung

Fragebogen Getrenntlebensvereinbarung Notar Dr. Johann Frank Marienstraße 8 92224 Amberg Telefon: 09621/4724-0 Telefax: 09621/4724-40 Email: info@notar-dr-frank.de Internet: www.notar-dr-frank.de Bürozeiten: Mo-Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00

Mehr