Energieeffizienz Bundes- und Landesgesetze. Klaus Dorninger MBA
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- Maya Schwarz
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1 Energieeffizienz Bundes- und Landesgesetze Klaus Dorninger MBA Fernwärmetage Wels März 2012
2 Energieeffizienz-Richtlinie 2006 EU-Endenergieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG), Endenergieeinsparung 9% Freiwillige Vereinbarungen Bund und Branchen (Ausnahme Biomasse) Art. 15a Vereinbarung Bund/Länder Österreich-Ziel der 9 % Energieeinsparung für 2016 bereits zu 98 % erreicht Erreichung des EU- Effizienz-Zieles in Gefahr Quelle: EU Vortrag Oettinger
3 Freiwillige Vereinbarung Bund/Fachverbände Vereinbarte Einsparungsziele bis 2016 (in GWh) Ziel Stand %-Zielerreichung Österreichs Energie ,5 67 % FV Gas-Wärme ,9 63 % Ölwirtschaft ,0 23 % In der Meldung nach Brüssel sind statt GWh lt. Energiewirtschaft nur 377 GWh berücksichtigt
4 Bundes-Energieeffizienz-Gesetz (B-EE-G) Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Österreichs (Dem Nationalrat ist bis Ende Juni 2012 ein Entwurf für ein EE-Gesetz vorzulegen) Stärkere gesetzliche österreichweit geltende Grundlage Klare kompetenzrechtliche Zuordnungen Vorbildwirkung des Bundes beim Energiesparen Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz Abwärmenutzung/Hocheffiziente Wirkungsgrade Forcierung der Sanierung von Privatund Geschäftsgebäuden
5 Bundes-Energieeffizienz-Gesetz (B-EE-G) Förderung des Fernwärme und -kälteleitungsausbaus Zielgerichteter Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz ( Smart Metering ) Prüfung der Möglichkeit einer Verpflichtung von Energieversorgern zu Effizienzsteigerungsmaßnahmen Intensivierung der nichtnuklearen Energieforschung Weitere Optimierung der Strom- und Gasnetze Optimierung des österreichischen Kraft- und Heizwerkparks Ausbau und Nutzung von KWK und Abwärmepotenzialen
6 Bundes-Energieeffizienz-Gesetz (B-EE-G) Weiters wurde der Bundesminister ersucht bis Ende Dezember 2011 eine Novelle des KWK-Gesetzes unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen: Weiterführung der 2010 ausgelaufenen Betriebsförderung für KWK- Anlagen Prüfung und Implementierung eines geeigneten Förderinstrumentes für Kleinblockheizkraftwerke
7 NÖ Landes-Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012) Beschluss vom 17. November 2011 Ziel dieses Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung im Land NÖ kostenwirksam zu steigern durch: Festlegung der erforderlichen Mechanismen, Anreize und Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen Umsetzung soll erreicht werden durch: NÖ Energieeffizienz-Aktionsplan ( 6) Verfügbarkeit von Informationen ( 8) Energieberatungsprogramme ( 9) Vorbildwirkung öffentlicher Sektor ( 10)
8 NÖ Landes-Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012) Beschluss vom 17. November 2011 Verpflichtungen des öffentlichen Sektors: Energiebeauftragte für öffentliche Gebäude Geförderte Energieberatungen Energiefonds zur Förderung der Energieberatungen, der Aus- und Weiterbildung der Energiebeauftragten sowie EE-Maßnahmen Die Mittel für den Energiefond kommen aus Landesmitteln aus Strafbeträgen aus sonstigen Zuwendungen
9 NÖ Landes-Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012) Beschluss vom 17. November 2011 Die Unternehmen in Niederösterreich erhalten z. B. geförderte Energieberatungen Anreiz durch Förderungen für Bestellung eines Energiebeauftragten Beiträge der Energieversorgungsunternehmen Datenbereitstellung für Landesregierung Informationen der Endverbraucher Smart Meter für Neubau und bei größeren Sanierungen, auch für Fernwärme (bundesrechtliche Bestimmungen vorausgesetzt)
10 NÖ Landes-Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012) Beschluss vom 17. November 2011 Es gibt keine Verpflichtung den Fonds zu befüllen keine Verpflichtungen für Unternehmen keine Einschränkung der Dienstleistungserbringung bei entsprechender Qualifikation Bekenntnis zur Freiwilligen Vereinbarung
11 Andere Bundesländer Oberösterreich/Salzburg => EE-Gesetz wird vorbereitet Wien/Burgenland/Kärnten/Steiermark/Tirol/Vorarlberg => derzeit keine Aktivitäten bzw. Abwarten des Bundes-EE-Gesetzes
12 Zusammenfassung Energieeffizienz ist das Thema zur Erfüllung der 20/20/20-Ziele Die Energieeffizienz ist nicht nur eine Verpflichtung sondern auch ein wesentlicher Teil der Strategie von Energieversorgern Energieeffizienz-Dienstleistungen bieten zusätzliche Marktchancen Klare gesetzliche Rahmenbedingungen sind notwendig
13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 13 OÖ. Gas-Wärme GmbH 4030 Linz, Neubauzeile 99 Tel: +43 (0) , Fax: +43 (0) Internet:
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