Gemeinde Uttenweiler. Landkreis Biberach. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

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1 Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016

2 Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Vorbericht zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2016 mit Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2014, zum Haushaltsjahr 2015 sowie inklusive der Vorhabenliste Gesamtpläne 2016 für den Verwaltungshaushalt und für den Vermögenshaushalt 4 Gesamtpläne je Unterabschnitt 5 Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht Finanzierungsübersicht 8 Verwaltungshaushalt 2016 mit den Einzelplänen 0 bis 9 9 Vermögenshaushalt 2016 mit den Einzelplänen 0 bis 9 10 Stellenplan und Stellenübersicht Sammelnachweis über die Personalausgaben, Bewirtschaftungskosten und Geschäftsausgaben Übersicht über den Stand der Allgemeinen Rücklage und der gesetzliche Mindestrücklage 13 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) mit Darlehenseinzelaufstellung 14 Übersicht über den genehmigungsfreien Höchstbetrag des Kassenkredits Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis Berechnung des Einkommenssteueranteils Berechnung des Anteils an der Umsatzsteuer Berechnung des Anteils am Familienleistungsausgleich Berechnung der FAG-Zuwendungen 2016 (Schlüsselzuweisungen, Mehrzuweisungen, kommunale Investitionspauschale) 20 Berechnung des Kindergartenlastenausgleichs für 2016 nach 29b und 29c FAG 21 Berechnung der Zuweisungen der GV-Straßen der Gemeinde Berechnung der Finanzausgleichsumlage Berechnung der Kreisumlage Berechnung der Gewerbesteuerumlage 2016

3 H a u s h a l t s s at z u n g der Gemeinde Uttenweiler für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 79 und 82 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl S 581) hat der Gemeinderat am folgende Satzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2016 mit 1 den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für 2016 auf festgesetzt 3 Ausgefertigt, Die Realsteuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1 für die Grundsteuer a für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2 für die Gewerbebetriebe nach dem Gewerbeertrag auf der Messbeträge 340 % Uttenweiler, den W Binder Bürgermeister

4 Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach V O R B E R I C H T ZUM HAUSHALTSPLAN Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres 2014 Das Haushaltsjahr 2014 wurde mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen Der Verwaltungshaushalt umfasste dabei ,13 (Plan: ) Die hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt war der Hauptgrund für die Abweichung des Volumens nach oben Sie betrug in 2014 genau ,41, das bedeutet ein Plus gegenüber dem Planansatz von ,44 Geplant war lediglich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt über ,00 Die höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt ergab sich aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, höheren Schlüsselzuweisungen, einer erhöhten Grundsteuer B und Mehreinahmen aus Verkauf, Miete und Pacht Weiter waren Wenigerausgaben für die hohe Zuführungsrate verantwortlich In folgenden Bereichen fielen weniger Ausgaben an als ursprünglich geplant: Im Bereich der Bewirtschaftungskosten beim Rathaus (hier Heizkosten) und der Schule (hier Reinigungskosten), bei den Geräteausgaben und Lehr- sowie Lernmittel für die Schule, bei dem Betriebskostenanteil für den katholischen Kindergarten (Abrechnung 2014 mit Rückzahlung über ) sowie die Betriebskostenanteile an die sonstigen Träger (Stadt Biberach etc), bei der Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen, bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sowie deren Stromkosten (durch die Umrüstung auf LED-Lampen wurden im Jahr dann 6600 eingespart), beim Winterdienst (auch geringerer Aufwand für den Bauhof bedingt durch den schneearmen Winter), bei den Fahrzeughaltungskosten vom Bauhof, den Zinsausgaben, der Gewerbesteuerumlage sowie insgesamt bei den Personalkosten (minus 60354,97 gegenüber dem Planansatz) Die Nettoinvestitionsrate weist nach Abzug der ordentlichen Tilgung somit eine Höhe von ,97 aus Durch die hohe Zuführung konnte der Vermögenshaushalt 2014 trotz der hohen Haushaltsausgabereste wieder ohne Kredite finanziert werden Als Ergebnis im Vermögenshaushalt stand eine geringe Zuführung zur allgemeinen Rücklage über 84986,51 Geplant war ursprünglich eine Entnahme über Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende 2014 somit ,48 und überschreitet das gesetzliche Minimum um ,67 Diese Summe steht für die anstehenden Investitionen im Jahr 2015 und den Folgejahren bereit

5 2 Allgemeine Ausführungen zur Haushaltsentwicklung 2015 Das Haushaltsjahr 2015 ist durch den am beschlossenen Nachtragshaushalt überplant worden Der Nachtrag wurde nötig, um Baumaßnahmen die im laufenden Jahr 2015 hinzugekommen waren, in den Haushalt mit aufzunehmen Die angefallenen Ausgaben waren nicht unerheblich, so dass eine Nachtragsplanung für 2015 unabweisbar wurde Die Gewerbesteuer bleibt über der 1 Mio-Euro-Grenze und liegt am Jahresende bei etwa 1,318 Mio ( gegenüber dem Nachtragsplanansatz) Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegen oft unter den Planansätzen bzw werden durch Mehreinnahmen ausgeglichen, so dass hier ebenfalls noch ein Polster besteht Die zu erwartende Zuführung an den Vermögenshaushalt 2015 beträgt geschätzt etwa eine knappe Million Euro Sie liegt damit rund über dem Planansatz des Nachtragsplans 2015 Grund dafür sind hauptsächlich die bereits angesprochenen Gewerbesteuer-Mehreinnahmen sowie Einsparungen bzw Wenigerausgaben in anderen Bereichen des Verwaltungshaushalts (ua Personalkosten) Das größte Bauvorhaben, der Umbau des Schlosshofes in ein Seniorenwohnheim mit Vereinsräumen steht Frühjahr 2016 vor dem Abschluss Auch der Breitbandausbau in der Gesamtgemeinde sollte in diesem Jahr wenigstens noch mit der kompletten Leerrohrverlegung abgeschlossen werden Die Einlegung der Glasfaserkabel wird hauptsächlich im ersten Quartal 2016 stattfinden Die Vergabe zum Glasfasereinzug erfolgte bereits vor der Sommerpause 2015 und ergab ein Bruttoergebnis für die Gesamtgemeinde von etwa Weiter sind im Vermögenshaushalt wieder einige über- und außerplanmäßige Ausgaben hinzugekommen Es wurden für die beiden geplanten Baugebiete 2016 bereits einige Voruntersuchungen und Planaufstellungen vorgenommen, die nicht direkt im Plan bzw Nachtrag 2015 vorgesehen waren Durch den Abruf von Zuschüssen (bei der Breitband- und der Städtebauförderung) in Höhe von insgesamt etwa konnte die Gemeindekassenliquidität trotz einiger hoher Rechnungen zum Jahresende gut aufrechterhalten werden Die Personalkosten lagen etwa unter dem geplanten Gesamtansatz des Sammelnachweises ( ) Letztlich bleibt abzuwarten wie das Jahresergebnis 2015 endgültig ausfällt Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die zu bildenden Haushaltsreste zum Jahresabschluss 2015, da sie für eine Verbesserung oder Verschlechterung des Ergebnisses sorgen Eine im Nachtrag 2015 geplante Kreditaufnahme über wird aber nicht benötigt Dank guter Liquidität zum Jahresende kann darauf erfreulicherweise verzichtet werden Die Verschuldungsoption verschiebt sich daher in das Jahr 2016 hinein Auch eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten war 2015 nicht erforderlich Der Schuldenstand zum Jahresende verringert sich so dann um die geplante ordentliche Tilgung über etwa von ,28 auf nunmehr noch , was eine Pro-Kopf Verschuldung von ca 110 je Einwohner bedeutet So niedrig war die Schuldenquote in der Gemeinde schon lange nicht mehr

6 3 Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2016 Der Verwaltungshaushalt 2016 ist auf insgesamt veranschlagt Damit liegt er um über dem Nachtragsplanansatz von 2015 Gründe für den Volumenanstieg sind höhere Abwassergebühren, höhere Einnahmen aus Landeszuweisungen und Mieten sowie höheren Ansätze bei den kalkulatorischen Positionen und den Personalkosten Die Zuführung zum Vermögenshaushalt bleibt insgesamt auf dem höheren Niveau der Vorjahre Dies liegt zum einen an gestiegenen Zuweisungen vom Land, zum anderen an etwas höheren Gebühreneinnahmen bei der Abwasserentsorgung Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend erläutert: Die Einzelpläne 0 bis 8 liegen auf ähnlichem Bereich wie die Vorjahre Es wurde bei den Ausgaben mit einer Teuerung von 3% kalkuliert Dieser Anstieg liegt etwas über dem prognostiziertem Inflationsanstieg von etwa 1,0% bis 1,5% Die Einnahmen der Einzelpläne 0 bis 8 liegen ebenfalls im Rahmen der Vorjahre Beim Wasser ergibt sich eine Reduzierung der Einnahmen aufgrund gesunkener Wasserzinsen Die Kindergartenentgelte wurden angepasst und erhöht, was aber nur unmerklich zu höheren Einnahmen führt Beim Abwasser steigen die Einnahmen aufgrund der Gebührenerhöhung an Personalkosten Die Personalausgaben wurden insgesamt pro Haushaltsstelle pauschal um 3% erhöht Hauptgrund ist die folgende kommunale Tarifanpassung bei den TVöD-Beschäftigte ab März 2016, da der letzte Tarifabschluss zum ausläuft Bei den Beamten wurde die Besoldungserhöhung nach Besoldungsgruppen gestaffelt Die jeweiligen Erhöhungen sind im Plan berücksichtigt worden Beim Kindergartenbereich wurde nun am im Erzieherstreik Einigung erzielt Auch die Gewerkschaft Verdi stimmte dem nachträglichen Entwurf einer neuen Entgeltordnung zu Diese Entgelttabelle gilt nun bis Juli 2019 Zu Gehaltssteigerungen soll es nur noch aufgrund tariflicher Erhöhungen kommen Es wurden neue Tarifgruppen für Erzieher und Kindergartenleitungen eingeführt: Alle Leiterinnen werden ab Dezember 2015 in Tarifgruppe S 9 geführt Alle übrigen Erzieherinnen (Gruppenleiterinnen und Zweitkräfte) werden dann in die neue Tarifgruppe S 8a eingruppiert Kinderpflegekräfte bleiben weiter in S 3 eingruppiert Hier wurde lediglich das Bruttogrundgehalt gesteigert Es folgt eine Übersicht über die Entwicklung der Personalkosten der Jahre 2009 bis 2015 in der Gemeinde Die Steigerungen entsprechen immer den Tarifabschlüssen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst samt einem üblichen Puffer Der Rückgang der Personalkosten 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 liegt ua an den Personalwechseln im Haus und der drei Monate lang unbesetzten Hauptamtsleiterstelle sowie der zwei Monate lang unbesetzten Stelle in der Finanzverwaltung

7 Die blaue Linie stellt den Verlauf der Planansätze, die rote Linie das tatsächliche Jahresergebnis dar Hier sind die Summen nach den Plan- und Jahresabschlusszahlen aufgeführt: Jahre Planansatz Jahresergebnis Differenz Ergebnis zu Plan , , ,52 98,39% , , ,81 96,47% , , ,76 97,92% , , ,51 95,16% , , ,31 93,00% , , ,97 96,12% , , ,00 96,11% Die Personalkosten sind im Zeitraum 2013 bis 2015 um knapp 6% gestiegen, was zum Großteil an den Erhöhungen durch Tarifverhandlungen bzw Tarifübernahmen bei den Beschäftigten als auch bei den Beamten liegt Das Jahresergebnis 2015 ist allerdings nur vorläufig gültig und hochgerechnet 2016 erhöhen sich die Personalkosten nach dem Planansatz auf ( gegenüber dem Vorjahresansatz) Das macht einen Anteil von 19,70 % am gesamten Volumen des Verwaltungshaushalts aus Hierin beinhaltet ist eine Stellenneuschaffung im Bauhof, weiter ist die Tarifanpassung für den TVöD (läuft zum aus), wie oben bereits angesprochen, mit berücksichtigt Die neue Stelle im Bauhof wird in der Entgeltgruppe 5 des TVöD ausgewiesen Der neue Mitarbeiter kann zu Jahresbeginn 2016 bei der Gemeinde anfangen Ebenfalls wird mit einer Anstellung eines neuen Bademeisters für die neue Freibadsaison gerechnet Hier wird eine Stelle in Entgeltgruppe 8 neu geschaffen Weiter werden Überstunden, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie die Rufbereitschaft bei den betroffenen Mitarbeitern bezahlt Dieser Schritt ist längst überfällig und auch oftmals zuvor in Prüfberichten angesprochen worden Die Reinigungskräfte werden ebenfalls in den TVöD, mit dem Stundensatz der Entgeltgruppe 1 Stufe 2, eingruppiert Auch die restlichen Aushilfskräfte und Fronarbeiter sollen nach einheitlichen Regelungen entlohnt werden Diese Umstellungen werden im Jahr 2016 noch eingeführt

8 Durch die Neueinstellung und Umstrukturierungen im Rathaus müssen sich die neuen Personalkostenstrukturen erst noch finden Der Personalkostenplansatz wird dann zur gegebenen Zeit wieder angepasst werden Der evtl entstehende Puffer beim Sammelnachweis Personal ist auch als Absicherung im Verwaltungshaushalt im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips zu sehen Sollte es in manchen Personalbereichen zu tatsächlich höheren Personalausgaben, so gilt hier das Gesamtdeckungsprinzip über den Sammelnachweis Personal Es folgt noch eine Darstellung der Anteile der verschiedenen Personalkosten in den Gliederungen des Haushaltsplans: Gliederung Bezeichnung Haushaltsansatz 2016 % Anteil der Unterabschnitte 0000 Gemeindeorgane: BM und Gemeinderat ,00 12,36% 0200 Hauptverwaltung ,00 15,39% 0300 Finanzverwaltung ,00 12,57% 0520 Statistik und Wahlen 2500,00 0,14% 0600 Einrichtungen für gesamte Verwaltung 2100,00 0,12% 1300 Feuerschutz 9100,00 0,51% 2100 Abt-Ulrich-Blank-Schule ,00 5,91% 3520 Gemeindebibliothek 1300,00 0,07% 4640 Tageseinrichtungen für Kinder ,00 29,37% 5710 Freibad 40000,00 2,24% 7010 Abwasserbeseitigung Kläranlage 3600,00 0,20% 7400 Schlachthäuser 600,00 0,03% 7500 Bestattungswesen 1300,00 0,07% 7620 Öffentliche Waagen 600,00 0,03% 7630 Backhaus Offingen 5600,00 0,31% 7670 Gemeindeeinrichtungen mit Ortsteilen 18300,00 1,02% 7700 Bauhof ,00 19,64% Gesamtsumme ,00 100,00% Weiter folgt ein Schaubild mit der prozentualen Aufteilung der größten Kostenblöcke im Personalbereich nach den Planansätzen 2016:

9 Beim Abwasser und Wasser werden die Gebühren neu festgesetzt, um wieder eine volle Kostendeckung zu erreichen bzw um Überschüsse aus abgelaufenen Kalkulationszeiträumen an die Gebührenzahler weiterzureichen Die Gebühr wird beim Abwasser ab dem neu festgesetzt: Die Niederschlagswassergebühr beträgt dann 0,29 (+0,03 ), die Schmutzwassergebühr steigt in Summe um 0,29 auf 3,29 /cbm (1,49 Kanal- und 1,80 Klärgebühr) Im Kalkulationszeitraum wird im Schmutzwasserbereich ein Überschuss von (aus den Jahren 2012 und 2013) an die Gebührenzahler weitergereicht Dieser Überschuss deckt aber die in 2016 und 2017 anstehenden Investitionen nach dem Vermögenshaushalt für 2016 nicht ab Daher steigt die Gebühr letztendlich um 0,29 je cbm an Im Niederschlagswasserbereich wird eine Kostenunterdeckung des Jahres 2013 auf die Bürger in Höhe von 4431,79 umgelegt Diese Unterdeckung und die anstehenden Investitionen nach dem Vermögenshaushalt für 2016 führen schließlich zu einer Erhöhung der Gebühr um 0,03 je qm Übersicht über den Gebührenverlauf der Jahre 2012 bis 2017 Blaue Linie = Gebührenhöhe Schmutzwasser, rote Linie = Gebührenhöhe Niederschlagswasser Die Gliederung bzw der Unterabschnitt wurde im Abwasserbereich (Einzelpläne ) angepasst und überarbeitet Die Unterteilung erfolgt nun nach 7000 = Kanalisation, 7005 = Sammler, Pumpwerke und RÜB sowie 7010 = Sammelkläranlage Die reine Trennung der Gliederungen nach Schmutzwasser- und Niederschlagswasserunterabschnitte entfällt damit

10 Der Wasserzins wird ab dem auf 1,40 netto pro cbm neu festgesetzt Er sinkt damit um 0,10 je cbm (alt: 1,50 /cbm netto) Bei der Wasserversorgung wird eine Überdeckung aus den Jahren 2012 und 2013 über ausgeglichen bzw an die Gebührenzahler weitergereicht Es verbleibt noch ein Überschuss-Puffer in Höhe von 17333, der mögliche Gebührensteigerungen im Zeitraum ab 2018 auffangen bzw abmildern kann Übersicht über den Gebührenverlauf von 2002 bis 2017 Blaue Linie = Gebührenverlauf der Jahre 2002 bis 2017 Kindergarten Beim Kindergartenlastenausgleich nach 29b und c FAG beträgt der Ansatz für 2016 in Summe Die Berechnungsgrundlage hat sich gegenüber früheren Jahren geändert Das Land beteiligt sich nun an 68% der Bruttobetriebsausgaben der Kindergärten in den Gemeinden Die Aufteilung erfolgt nach den Jahresrechnungen der Gemeinden im Land Für die genaue Berechnung wird auf den Anhang bei Finanzzuweisungen verwiesen Flüchtlingsunterbringung Die Gemeinde hat im Jahr 2014 und 2015 insgesamt 4 Unterkünfte für die Anschlussunterbringung bereitgestellt, weitere 2 folgen noch Die Flüchtlinge verteilen sich auf die Ortsteile Offingen, Sauggart und Uttenweiler Bei der Unterkunft in der Sauggarter Straße 9 (Haus) ist die Gemeinde Eigentümerin Die drei anderen Objekte wurden von der Gemeinde bei Privatpersonen angemietet Die entstehenden Miet- und Nebenkosten werden der Gemeinde vom Landratsamt Biberach voll erstattet Bei Wohnungen, die durch die Gemeinde erst bewohnbar gemacht wurden, verbleibt ein Teil des Mietersatzes ganz bei der Gemeinde Nur der Differenzbetrag geht an den Eigentümer Über den Einbehalt eines Teils der Miete werden die Unterhaltungskosten für die Wohnungen wieder finanziert

11 Im Jahr 2016 wird mit einer weiteren Zunahme der Flüchtlingssituation gerechnet Allein durch die Umsiedelung der Menschen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte (GU) wird mit einer Zunahme für die Anschlussunterbringung (AU) zu rechnen sein Bisher kann die Gemeinde den vom Landratsamt Biberach geforderten Unterbringungsschlüssel ohne neue Wohnungen zu bauen über Anmietungen erfüllen Die Leerstände in der Gemeinde machen sich hier im Positiven bemerkbar Im Jahr 2016 wird auf dem Gelände des Recyclinghofs in Uttenweiler eine Gemeinschaftsunterkunft für die Flüchtlingsunterbringung errichtet Die Herstellungs- und Nebenkosten dieser Unterkunft übernimmt zu 100% der Landkreis Auch die Betreuung der Unterkunft erfolgt über den Landkreis Die Gemeinde stellt hier lediglich eine geeignete Fläche zur Verfügung Die ankommenden Flüchtlingskinder werden soweit möglich in die Kindergärten und in die Grundschule vermittelt, damit hier bereits eine Teilnahme am öffentlichen Leben erfolgen und die Integration besser gelingen kann Die Erwachsenen werden mit Hilfe von Ehrenamtlichen betreut Grundsteuer A und B Die Ansätze bleiben im Wesentlichen an die Vorjahre angepasst Der Planansatz für die Grundsteuer A beträgt , der für die Grundsteuer B Bei der Grundsteuer B ist eine Anstieg um 5000 im Vergleich zum Nachtragsplan 2015 zu erwähnen, Grund hierfür sind die Verkäufe von Bauplätzen in den Jahren 2014 und 2015 Die Hebesätze bleiben dabei unverändert Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer 2016 wird wie im Nachtragsplan 2015 auf veranschlagt, der Hebesatz bleibt dabei unverändert Anbei noch eine Übersicht über die Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2009 bis 2015 samt Planansätzen: Blaue Balken = Planansätze der Haushalte 2009 bis 2015, grüne Balken = tatsächliche Ergebnisse der Jahre ; im Jahr 2009 ist der Planansatz aufgrund der Finanzkrise im Vorfeld besonders gering angesetzt worden

12 Anteil Einkommensteuer der Gemeinde Der Anteil an der Einkommensteuer ist lt Haushaltserlass vom Mai 2015 wieder gestiegen Das Gesamtvolumen für 2016 liegt nun bei rund 5,68 Mrd Die neue Schlüsselzahl ist bis einschließlich 2017 gültig und ergibt einen Ansatz über Umsatzsteueranteil Der Umsatzsteueranteil ist ebenfalls leicht gestiegen Das Gesamtvolumen im Land liegt bei etwa 673 Mio Euro Der Ansatz für die Gemeinde beträgt daher Anteil am Familienleistungsausgleich Das Gesamtvolumen beträgt 459 Mio Für Uttenweiler beläuft sich der Planansatz daher auf Schlüsselzuweisungen Der Planansatz 2016 liegt hier bei Die Gemeinde erhält auch diesmal keine Mehrzuweisungen (sog Sockelgarantie), da die Steuerkraftmesszahl höher liegt als die anzurechnenden 60% der Bedarfsmesszahl (Messzahl liegt bei 65,29%) Der Anstieg der Zuweisungen liegt einmal an der höheren Kommunalen Investitionspauschale (KIP=75 je Einwohner), zum anderen an der Erhöhung der Schlüsselzahl aufgrund einer erhöhten Bedarfs- und Steuerkraftmesszahl Abschreibungen, Verzinsung und Auflösungen Die kalkulatorischen Ausgaben werden betragen Der Ansatz hat sich im Gesamten weiter erhöht, da im Anlagenachweis nun auch das Freibad, die Feuerwehr und das im Umbau befindliche Sudhaus aufgenommen wurden Auch im Anlagenweis bereits vorhandenen Unterabschnitte wurden beim Jahresabschluss 2014 um einige Anlagegüter erweitert Dies erfolgte im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht und der im Jahr 2016 anstehenden Vermögensbewertung Die Auflösungen von Beiträgen und sonstigen Einnahmen werden in Summe mit angesetzt Einen hohen Anteil an den Auflösungen haben die Eigenveranlagungen von Beitragszahlungen aus Wasser- und Abwasserbeiträgen aus den beiden veranschlagten Baugebieten ( Bucheschle II und Baint ) Die Eigenveranlagung von Beiträgen ist nach den 16 und 24 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gesetzlich vorgeschrieben Sie dient der Entlastung der Gebührenhaushalte (Wasser und Abwasser) und kommt so dem Bürger direkt und zeitnah zu Gute

13 Die Ausgabenseite des Einzelplans 9 gliedert sich wie folgt: Gewerbesteuerumlage Der Planansatz der Umlage beträgt Der Umlagesatz beträgt lt Haushaltserlass 2016 wieder 69% Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich direkt aus dem jährlichen Ansatz für die Gewerbesteuerzahlungen Als Faustformel lässt sich sagen, dass etwa 20% der Gewerbesteuereinnahmen über die Gewerbesteuerumlage wieder aus der Gemeinde abfließen Finanzausgleichsumlage Die Finanzausgleichsumlage wird über die Steuerkraftsumme errechnet Durch eine weiter steigende Steuerkraftmesszahl und der dadurch erhöhten Steuerkraftsumme ergibt die Berechnung ein weiteres Mal einen Zuschlag von 0,30 Prozentpunkte auf den Basisbetrag von 22,10%, so dass 22,40% aus an das Land abzuführen sind Die 22,40 % entsprechen Hier zeigt sich wieder die negative Seite der hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2014 Kreisumlage Die Kreisumlage wird aus der Steuerkraftsumme errechnet Der Landkreis belässt den Hebesatz für 2016 bei 29%, daher ergibt sich für Uttenweiler ein Ansatz über Zinsen Die Zinszahlungen steigen in 2016 auf leicht an Grund für den moderaten Anstieg ist auch die Einplanung einer Pauschale für eine eventuell notwendige Zwischenfinanzierung beim Schlosshofumbau Zuführung zum Vermögenshaushalt Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erhöht sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig von um auf Grund für den Anstieg sind die leichte Erhöhung der kommunalen Zuweisungen vom Land sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und gestiegene Einnahmen aus den Abwassergebühren Die Zuführungsrate deckt die veranschlagten ordentlichen Tilgungen im Vermögenshaushalt ab Die kalkulatorischen Positionen werden nach Abzug der Auflösungen nicht von der Nettozuführung über (Zuführung abzüglich ordentlicher Tilgung; pro Kopf: 198,57 ) abgedeckt Für die Abdeckung der kalkulatorischen Positionen fehlen im Plan 2016 etwa Anschließend folgen die Übersichten über die Zusammensetzung des Verwaltungshaushalts für 2016, zuerst mit den Gruppierungsübersichten für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2016

14 Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2016 Einnahmen 2016 Grundsteuer A ,00 1,10% Grundsteuer B ,00 3,25% Gewerbesteuer ,00 13,78% Gemanteil Einkommenssteuer ,00 19,13% Gemanteil Umsatzssteuer 68000,00 0,75% Gemanteil am Famleistungsausgleich ,00 1,54% Hundesteuer 9000,00 0,10% Schlüsselzuweisungen Land ,00 14,49% Gebühren ,00 10,16% Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht ,00 5,47% Erstattungen Bund 1600,00 0,02% Erstattungen Land 52000,00 0,57% Erstattungen Gemeinden 7000,00 0,08% Erstattungen Verbände 500,00 0,01% Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land ,00 4,47% Innere Verrechnungen ,00 4,73% Konzessionsabgabe ,00 1,14% Weitere Finanzeinnahmen 11300,00 0,12% Kalkulatorische Einnahmen ,00 19,08% ,00 100,0%

15 Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2016 Ausgaben 2016 Personalausgaben ,00 19,70% Unterhaltung Grundstücke ,00 4,67% Geräte ,00 1,26% Mieten, Pachten 24300,00 0,27% Bewirtschaftungskosten ,00 2,69% Haltung Fahrzeuge 69700,00 0,77% Besondere Aufwendung f Beschäftigte 42000,00 0,46% Weitere Verw -und Betriebsausgaben ,00 1,75% Steuern, Geschäftsausgaben ,00 4,94% Erstattung Betriebsaufwand Bund 500,00 0,01% Erstattung Betriebsaufwand Land 200,00 0,00% Erstattung Betriebsaufwand Gemeinden ,00 2,97% Innere Verrechnungen ,00 4,73% Kalkulatorische Kosten ,00 19,08% Zuweisungen und Zuschüsse 12800,00 0,14% Zuweisungen an Gemeinde / GV 2900,00 0,03% Zuweisungen an sonstigen öff Bereiche 400,00 0,00% Zuweisungen an Zweckverbände ,00 2,93% Zuweisungen an Unternehmen 11200,00 0,12% Zinsausgaben 33100,00 0,36% Gewerbesteuerumlage ,00 2,80% FAG-Umlage ,00 9,32% Kreisumlage ,00 12,08% Weitere Finanzausgaben 2000,00 0,02% Zuführung zum Vermögenshaushalt ,00 8,89% ,00 100,0%

16 Nachfolgend noch die Übersicht der Einzelpläne 0-9 mit Einnahme- und Ausgabesummen des Verwaltungshaushalts 2016: 0=Allgemein Verwaltung,1=Öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2=Schulen, 3=Kulturpflege,4=Soziales, 5=Gesundheit und Sport, 6=Bau- und Verkehrswesen, 7=öffentliche Einrichtungen (ua Abwasserents), 8=wirtschaftliche Unternehmen (ua Wasserversorgung), 9=Allgemeine Finanzwirtschaft (u a Gewerbesteuer, FAG-Zuweisungen, Einkommensteueranteil etc)

17 4 Investitionen des Vermögenshaushalts 2016 Der Vermögenshaushalt (VM-HH) 2016 umfasst ein Gesamtvolumen von (Vorjahr: ) und weist damit ein deutlich höheres Volumen als noch 2015 auf Für den Anstieg des Volumens ( ) gibt es mehrere Gründe: Zum einen sollen zwei Baugebiete erschlossen werden, was umfangreiche Ausgaben nach sich zieht Zum anderen werden die Projekte Sudhaus und Breitbandausbau zum Abschluss gebracht und daher fallen hier noch weitere Kosten an Auch andere Maßnahmen wie der Brandschutz rücken wieder in den Fokus Auch eine höhere Kreditaufnahme, als noch im Nachtrag 2015 eingeplant, trägt zur Erhöhung des Volumens abschließend bei Im Folgenden werden die einzelnen Posten des VM-HH erläutert: Der Umbau des Schlosshofes ist in den Jahren zu einem Großteil bereits finanziert und im Haushalt ausgewiesen worden 2016 wird noch eine Nachfinanzierung der Baukosten über eingeplant Sie soll zur endgültigen Finanzierung und Abrechnung (ua Honorare) beitragen Weitere Ausgaben bestehen in der Anlegung der Außenanlage (Kosten über inkl Planungen) sowie die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände wie Küchen, Möbel etc (Kosten bei ) Für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts, das vom Land Baden- Württemberg gefordert wird, fallen Kosten in Höhe von an Weitere werden für Honorarzahlungen an die Kommunalentwicklung der LBBW eingeplant, die die Gemeinde bei städtebaulichen Fragen unterstützt In Summe kommen so nochmal zusammen Gegenfinanziert wird die Umbaumaßnahme nochmals mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm ( LRP ) Hier werden vom Land im Jahr 2016 erwartet Im Haushaltsplan sind jedoch veranschlagt Der Differenzbetrag über sollte dann im Jahr 2017 endgültig bei der Gemeinde eingehen Kassenmäßig wird noch der Eingang des in 2012 beantragten Ausgleichstocks über in 2016 erwartet (Darstellung über einen Haushaltseinnahmerest vom Jahr 2015) Dieser Ansatz vom Städtebausanierungsprogramm unterliegt also einem gewissen planerischen Risiko Die Gemeinde hat dazu im September 2015 eine mündliche Zusage des Landes Baden-Württemberg über die Förderhöhe von bis Ende 2017 erhalten Wann und wieviel Geld pro Jahr eingeht, lässt sich nicht abschätzen Die Gesamtkosten des Umbaus belaufen sich demnach auf knappe 8 Mio Euro brutto ( brutto ohne Mobiliar bzw Einrichtungsgegenstände) Um weiterhin genügend Bauland anzubieten, ist es dringend angebracht neue Bauflächen in Uttenweiler auszuweisen Die Nachfrage dazu besteht Um Zuzug zu fördern und Wegzug zu verhindern sollen im Haushaltsjahr 2016 zwei Baugebiete erschlossen werden: Ein Baugebiet entsteht im Teilort Offingen ( Baint ) und ein weiteres direkt im Hauptort Uttenweiler ( Bucheschle II ) Beide Baugebiete sollen zunächst über einen ersten Bauabschnitt erschlossen werden Das Baugebiet Baint ist mit Kosten von brutto für den ersten Bauabschnitt (9 Bauplätze), das Baugebiet Bucheschle II (1 Abschnitt mit ca 20 Bauplätze) mit Kosten von brutto veranschlagt

18 Als Finanzierung dafür werden Bauplatzverkäufe angesetzt (beides Mal über Pauschalen) Die Nachfrage nach Bauland ist wie bereits oben erwähnt vor allem in Uttenweiler groß Die Beitragseinnahmen aus den Baugebieten werden bereits in voller Höhe über die gesamten Baugebietsflächen angesetzt Es ist eine Eigenveranlagung nach den 16 und 24 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) bei der Fertigstellung der Baugebiete bzw der Bauabschnitte eingeplant Die Gemeinde zeigt sich hier also gegenüber den Gebührenzahlern sehr entgegenkommend Der Breitbandausbau in der Gesamtgemeinde muss ebenfalls noch zum Abschluss gebracht werden Hierfür muss das Glasfasernetz vollends eingezogen werden Die Vergabe dazu ergab im Juli 2015 Kosten von brutto etwa Ende 2015 musste allerdings bereits das gelieferte Material (hier Glasfaserkabel) in Höhe von an die Baufirma bezahlt werden Der Ansatz für das Jahr 2016 verringert sich daraufhin entsprechend und liegt noch bei (12000 für den Kernort, für die Teilorte) Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem noch die Suche nach einem, Netzbetreiber für die passive Infrastruktur (Leerrohrnetz mit Glasfasereinzug) Hier wird aller Voraussicht nach ein sog Deckungslückenzuschuss an den Netzbetreiber fällig Dieser wird vom Land nach der neuen VwV-Breitbandförderung vom August 2015 mit maximal 50% gefördert (bis zu bei interkommunalen Zusammenschlüssen) Hier sind nach jetzigem Stand weder die zu zahlende Deckungslücke der Höhe nach bekannt, noch ob das Land überhaupt eine Förderung dazu gewähren wird Grund ist die geforderte Abdeckungsquote von 98% mit mindestens 50Mbit/s Diese Quote wird für die Gesamtgemeinde Uttenweiler nicht erreicht, da es technisch nur unter großen finanziellen Aufwendungen möglich wäre, die 98% umzusetzen Die geschätzt zu zahlende Deckungslücke beträgt für Uttenweiler und seine Teilorte in Summe , so dass gefördert werden könnten Es muss daher abgewartet werden, wie das Ministerium für Ländlichen Raum letztlich entscheidet Im Jahr 2016 beginnt die Gemeinde mit den Vorarbeiten zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) Als erster Projektschritt wird das unbewegliche kommunale Vermögen bewertet Die Bewertung des unbeweglichen Vermögens ist für die Umstellung auf das NKHR eine unbedingte Voraussetzung und später Teil der Bilanz (auf der Aktivseite) Die Bewertung nimmt das bereits im Oktober 2015 beauftragte externe Büro iib in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum (KIRU) vor Die Arbeiten dazu sollen bis Jahresende 2016 abgeschlossen sein Die Kosten belaufen sich hier auf brutto Die Gemeinde bewertet das unbewegliche Vermögen mit anderen Umlandsgemeinden zusammen, so dass ein Rabatt über 10% zum ursprünglichen Preis in Anspruch genommen werden konnte

19 Weiter ist im Jahr 2016 geplant in der Gesamtgemeinde Uttenweiler eine Jugendfeuerwehr zur Nachwuchsförderung aufzubauen Für die Erstausstattung der Jugendlichen werden an Mitteln bereitgestellt Zuvor muss allerdings die Jugendfeuerwehr gegründet und einberufen werden Dazu ist eine Abstimmung und enge Zusammenarbeit der einzelnen Teilortswehren die Voraussetzung Zuschüsse können daher frühestens im Jahr 2017 bzw nach Gründung der Jugendwehr beantragt werden Die Bücherei in Uttenweiler wird im Laufe des Jahres 2016 mit einem EDV-System zur Ausleihe ausgestattet Bisher wurde sie händisch erfasst Es werden 5000 zur Finanzierung bereitgestellt Auch die vorhandenen Medien (Bücher, DVDs) sollen Stück für Stück erneuert und ausgetauscht werden Im Verwaltungshaushalt wurde der entsprechende Ansatz nach oben angepasst Die Gemeinde plant 2017 baulich im Hochwasserschutz aktiv zu werden Entsprechende Vorhaben müssen dazu im Jahr 2016 vorgeplant werden Um an die angepassten Fördermöglichkeiten des Landes zu kommen, muss ein Einsatz- und Alarmplan für den Hochwasserschutz vorab erstellt werden Hier werden 7800 in den Haushalt eingestellt Weiter Planungsarbeiten wurden 2015 geleistet und müssen noch zur Abrechnung gebracht werden, daher werden nochmal 8000 in den Haushalt eingestellt Zusammen ergibt der Planansatz einen Betrag über Bei der Brandschutzbegehung im November 2015 wurde deutlich, dass der Brandschutz in der Grundschule ausbaufähig ist Die Gemeinde wurde aufgefordert zu handeln Im Jahr 2016 werden nun vorrangig zwei Maßnahmen im Haushalt eingestellt: Einmal die Anbringung und bauliche Umrüstung der Türen auf den geforderten brandschutztechnischen Stand (Kosten ), zum anderen die Anlegung von zwei Außentreppen als Fluchtweg bei einem Brand (Kosten ) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen Viele der nicht im Vermögenshaushalt geplanten Maßnahmen können über den laufenden Verwaltungshaushalt finanziert werden, da es sich nicht um Neu-, An- oder Umbauten handelt Vielmehr kann durch ausreichende Beschilderung, Fluchtwegs- oder Bestuhlungsplanung das geforderte Niveau erreicht werden Der Kindergarten Rasselbande in Uttenweiler ( Alte Schule ) soll langfristig in der Abt- Ulrich-Blank Schule untergebracht oder angebaut, da die dortige Werkrealschule aufgelöst wurde und somit Räume frei werden Der nötige Umbau der Räumlichkeiten in der Abt-Ulrich-Blank Schule muss vorab geplant werden, um später als Kindergarten und Kinderkrippe genutzt werden zu können Für die Planungskosten werden in den Haushalt eingestellt Bauliche Maßnahmen dazu soll es erst im Jahr 2017 geben Beim Bauhof muss der Holder Kleinschlepper altersbedingt ersetzt werden Die Kosten werden inklusive Anbauten auf geschätzt Eine Pauschale für Grundstückskäufe der Gemeinde über ist ebenfalls im Jahr 2016 eingestellt

20 Ein weiterer Planansatz ergibt sich aus der laufenden Flurbereinigung Die Flächenzuteilung dazu soll im Herbst 2016 erfolgen Dann werden für die Gemeinde nochmal zur Zahlung fällig In Minderreuti wird im Rahmen der Flurbereinigung noch eine Mauer neu aufgebaut Dazu beantragte das Amt für Flurneuordnung im Namen der Gemeinde bereits Ende 2014 einen Zuschuss über Die Abruffrist dazu wurde nun bis Ende 2017 verlängert, da der Neubau der Mauer erst 2016 erfolgen kann und mit Kosten von angesetzt ist In der Ortsverwaltung Ahlen soll 2016 das Dach saniert werden Die geschätzten Kosten dazu belaufen sich auf rund Eine Finanzierung findet über das Infrastrukturpaket des Bundes statt Hier soll wenn möglich gesamt verfügbare Anteil der Gemeinde von abgerufen werden Ein Eigenanteil von 10% muss die Gemeinde allerdings selbst übernehmen Mitte 2016 soll bei der Stadt Riedlingen mit dem Hallenbadneubau begonnen werden Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hat sich die Gemeinde Uttenweiler im Jahr 2013 bereit erklärt auf die Beantragung eines Zuschusses aus dem Ausgleichstock zu verzichten Weiter wird die Gemeinde den Neubau in Höhe von anteilig finanzieren Zwei Straßen werden im Jahr 2016 grundlegend saniert: Einmal die Albert-Schweitzer-Straße im Kernort Uttenweiler Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von veranschlagt Die Sanierung umfasst die Neuverlegung von Kanal- und Wasserleitungen sowie die Straßensanierung samt der Beleuchtung Im Zuge der Grabarbeiten an den Leitungen werden noch Leerrohre für den mittelfristigen Breitbandausbau ( Fibre to the home ) verlegt Hierfür wurde eine Förderung beim Land aus der Breitbandförderung über beantragt Die Genehmigung dafür steht allerdings noch aus Gefördert wird vom Land Baden- Württemberg die reine Mitverlegung der Leerrohre (Nettokosten: 30 je laufender Meter) Die Verlegkosten schlagen mit insgesamt zu buche Die Förderung sowie die Verlegungskosten des Leerrohrs in der Albert-Schweitzer-Straße wurden beim Unterabschnitt 7910 separat veranschlagt Im Teilort Dieterskirch wird der Pfauenweg saniert Die Kosten belaufen sich hier nach Schätzung auf brutto Hier werden Kanal- und Wasserleitungen neu verlegt sowie die Straße mit samt der Beleuchtung neu ausgestattet Die Bauarbeiten dazu sollen im Herbst 2016 abgeschlossen sein In Dieterskirch soll der Proberaum des Musikvereins Dieterskirch im ehemaligen Bunker saniert werden Die Sanierung erfolgt in Eigenleistung durch den Verein, die Gemeinde plant allerdings einen Investitionskostenzuschuss dazu ein Angesetzt wurden für den Plan 8000 In der Gesamtgemeinde stehen 2016 noch die TV-Kanalbefahrungen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) an Begonnen wird Ende 2015 im Teilort Ahlen Ziel der Befahrungen im Rahmen der EKVO ist die Feststellung mangelhafter Kanäle und ihre anschließende Sanierung Für die Sanierungen werden in 2016 nochmals an Mitteln zusätzlich eingestellt

21 Aus dem Jahr 2015 kann noch ein Haushaltsausgaberest über insgesamt für die Kosten der TV-Befahrung und den daraus resultierenden Baukosten (Sanierungen) als weitere Finanzierung bereitgestellt werden Diese Maßnahme geht freilich über das Jahr 2016 hinaus und wird die Gemeinde noch etwas beschäftigen Weiter stehen noch kleinere Beschaffungen und Baumaßnahmen im Rahmen der Abwasser-Zweckverbände und des Kreisfeuerlöschverbands an Die Summe beläuft sich insgesamt auf Bei den Wasser-Zweckverbänden stehen reine Instandhaltungsmaßnahmen auf dem Programm, diese werden über die laufende Betriebskostenumlage aus dem Verwaltungshaushalt finanziert Ab dem Jahr 2017 könnte bei der Ahlenbrunnengruppe jedoch wieder eine Investitionsbeteiligung folgen Letztlich führen diese Vorhaben im Jahr 2016 über die geplante Zuführung zum Vermögenshaushaltüber von und der geplanten Rücklagenentnahme über zu einer geplanten Kreditaufnahme in Höhe von Die Kreditaufnahme verschiebt sich also weiter vom Nachtragsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 Allerdings fällt sie um höher aus, als im bisherigen Nachtragsplan 2015 angesetzt Gründe sind die hier angeführten Investitionen, die auf die Gemeinde zukommen Der Kredit soll für die Baumaßnahme am Schlosshof aufgenommen werden (Gebäudebaukosten samt Außenanlage) Die derzeit günstigen Kreditvoraussetzungen sollen soweit als möglich langfristig festgeschrieben werden Die Finanzierung der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt über die Vermietung der Wohnungen im Schlosshof Verkäufe von Wohnungen sind nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderats ausgeschlossen Die Gemeinde bleibt daher Eigentümerin des Gebäudes Alle Vorhaben des Jahres 2016 sind in der folgenden Vorhabenliste dargestellt Anschließend folgen noch Schaubilder zur Zusammensetzung des Vermögenshaushalts 2016

22 Vorhabenstext Einnahmen Ausgaben Investitionsumlage Kreisfeuerlöschverband 4000,00 AZV Munderkingen: Anteil am Dienstfahrzeug für Klärwärter 900,00 GVV Bad Buchau: Anteil an Verbandskläranlage für Uttenweiler 6500,00 Investitionskostenzuschuss an MV Dieterskirch: Sanierung Probenraum 8000,00 Einrichtung Jugendfeuerwehr: Erstanschaffung Ausstattung 10000,00 Feuerwehr Ahlen: Ersatzbeschaffung LF 8/ ,00 Erstanschaffung EDV für Bücherei 5000,00 Vermögensbewertung KIRU für Umstellung NKHR 36300,00 Schule: Planungskosten Umbau Kindergarten / Kinderkrippe 10000,00 Brandschutz in der Grundschule Uttenweiler: Anbau 2x Außentreppen 40000,00 Brandschutz in der Grundschule Uttenweiler: Bauliche Änderungen der Türen 30000,00 Bauhof Kleinschlepper "Holder" 40000,00 Hochwasserschutz: Einsatz- und Alarmplan 7800,00 Planungskosten Hochwasserschutz 8000,00 Breitbandausbau Gesamtgemeinde Glasfasereinzug Gesamtgemeinde 34000,00 Planungskosten Breitband (Büros Funk & Broadband) 40000,00 Breitbandanbieter: Zahlung einer Deckungslücke ,00 Breitbandanbieter: Zuschuss zur Deckungslücke (max 50%) ,00 Breitbandausbau Gesamtgemeinde - Zuschuss Kernort 59000,00 Breitbandausbau Gesamtgemeinde - Zuschuss Teilorte ,00 Breitbandausbau - Zuschuss aus Ausgleichstock 70000,00 Sudhausumbau Außenanlagen (inkl Planungskosten) ,00 Nachfinanzierung Baukosten Gebäude (inkl Honorare und Abrechnungen dazu) ,00 Honorarkosten (Kommunalentwicklung & Städtebauplanung) 45000,00 Mobiliar und Einrichtungsgegenstände ,00 LRP-Zuschuss (für gesamt) ,00

23 Baugebiet "Baint" in Offingen, 1 BA (Bruttokosten = ) Kanalleitungen ,00 Wasserleitungen 29400,00 Straßenbau inkl Ausgleichsmaßnahmen und Honorar 91500,00 Beleuchtung 5600,00 Kanalbeiträge (Eigenveranlagung) 24000,00 Klärbeiträge (Eigenveranlagung) 13100,00 Wasserversorgungsbeiträge (Eigenveranlagung) 20900,00 Erschließungsbeiträge (Eigenveranlagung) ,00 Grundstückserlöse (Pauschale) ,00 Eigenveranlagung nach 16, 24 KAG; Ausgabe bei ,00 Grundstückskäufe pauschal ,00 Kiesgrube Armbühl 5000,00 Kiesabbau Armbühl 5000,00 Flurbereinigung Uttenweiler - Kosten ,00 Flurbereinigung Minderreuti - Kosten 25000,00 Förderung Land für Neubau der Mauer 13250,00 Baugebiet "Bucheschle" in Uttenweiler, 1 BA (Bruttokosten = ) Kanalleitungen ,00 Wasserleitungen ,00 Straßenbau inkl Ausgleichsmaßnahmen und Honorar ,00 Beleuchtung 37500,00 Kanalbeiträge (Eigenveranlagung) 83700,00 Klärbeiträge (Eigenveranlagung) 45600,00 Wasserversorgungsbeiträge (Eigenveranlagung) 73000,00 Erschließungsbeiträge (Eigenveranlagung) ,00 Grundstückserlöse (Pauschale) ,00 Eigenveranlagung nach 16, 24 KAG; Ausgabe bei ,00 Weiterer Grundstücksverkauf (1x Bauplatz) Grundstückserlös (Beiträge bereits verrechnet) ,00 Ortsverwaltung Ahlen: Energetische Dachsanierung ,00 Förderung Infrastrukturpaket Bund ("KInvFG") 85600,00 Kostenbeteiligung Schwimmbadneubau Riedlingen 70000,00 Albert-Schweitzer-Straße, Vollausbau Leerrohrverlegung für Breitbandnetz 23000,00 Förderung aus Breitbandinitiative II (für Leerrohrverlegung) 13500,00 Straße samt Honorar ,00 Beleuchtung 5000,00 Kanalleitung ,00 Wasserleitungen 77300,00 Kanalisation: Sanierungskosten nach TV-Befahrung 50000,00 Dieterskirch: Pfauenweg, Vollausbau Straße samt Honorar ,00 Beleuchtung 14000,00 Wasser 28600,00 Kanalisation 38000,00 Zuführung vom Verwaltungshaushalt ,00 Rücklagenentnahme ,00 Kreditaufnahme ,00 Kredittilgungen ,00 Summe Ausgaben des Vermögenshaushalts ,00 Summe Einnahmen des Vermögenshaushalts ,00

24 Einnahmen VM-HH 2016 Einnahmen Ansatz 2016 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt ,00 13,22% Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ,00 6,47% Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen ,00 16,42% Beiträge und ähnliche Entgelte ,00 23,29% Zuw u Zuschüsse für Investitionen vom Land ,00 29,53% Zuw u Zuschüsse für Investitionen vom Bund 85600,00 1,40% Einnahmen aus Kreditaufnahme ,00 9,67% Ausgaben VM-HH ,00 100,0% Ausgaben Ansatz 2016 Erwerb von Grundstücken ,00 27,00% Erwerb von bewegl Sachen des Anlagevermögens ,00 5,25% Baumaßnahmen ,00 63,51% Ordentliche Tilgung von Krediten ,00 1,80% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ,00 2,44% ,00 100,0%

25 Übersicht über die Einzelpläne vom Vermögenshaushalt =Allgemein Verwaltung,1=Öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2=Schulen, 3=Kulturpflege,4=Soziales, 5=Gesundheit und Sport, 6=Bau- und Verkehrswesen, 7=öffentliche Einrichtungen (ua Abwasserents), 8=wirtschaftliche Unternehmen (ua Wasserversorgung), 9=Allgemeine Finanzwirtschaft (u a Rücklagenentnahme, Kreditaufnahme, Tilgungen etc)

26 5 Entwicklung der Verschuldung und des Vermögens Der Schuldenstand beläuft sich zum auf etwa bzw 110,80 je Einwohner Der Schuldenstand pro Einwohner in Gemeinden vergleichbarer Größe ( Einwohner) beträgt nach dem statistischen Landesamt etwa 374 zum Stand vom Für 2016 sieht die bisherige Planung einen Kreditbedarf über vor Daher wird sich der Schuldenstand gemindert um die ordentliche Tilgung über auf ca oder ca 247 je Einwohner (EWZ zum : 3510) erhöhen Der Schuldenstand pro Kopf liegt aber immer noch unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeindegrößen (374 ) Es folgen zwei Schaubilder zur Übersicht über die Verschuldung:

27 6 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Zum Jahresabschluss 2014 betrug die Allgemeine Rücklage ,48 Im laufenden Jahr 2015 wird, entgegen der Nachtragsplanung 2015 vom Stand Oktober 2015, mit einer Entnahme von geschätzt gerechnet Dies stellt eine reine Verbesserung gegenüber dem Nachtragsansatz des Jahres 2015 von dar Zum Jahresende 2015 wird mit einer Rücklagenhöhe nach der Entnahme von dann noch gerechnet Im Planansatz für 2016 werden aus der Rücklage entnommen Sodann ist der gesetzliche Mindestbestand der Rücklage fast erreicht, er beträgt für ,42 Zum Schluss noch die Übersicht zum Rücklagenstand bis Anfang 2017:

28 7 Schlussbemerkung Der Haushalts 2016 ist wieder mit umfangreichen Vorhaben versehen Ziel muss sein, die gezeigten Vorhaben konsequent abzuarbeiten bzw fertigzustellen und dabei die Finanzierung im Blick zu behalten Ungewissheiten bestehen zum einen bei der noch nicht bekannten Gesamthöhe der Förderung aus dem Landessanierungsprogramm LRP für den Umbau des Sudhauses in ein Seniorenwohnheim mit Vereinsräumen Hier wird auch im laufende Haushaltsjahr 2016 nicht vollends ersichtlich werden, welche Förderung die Gemeinde tatsächlich bis Ende 2017 erhalten wird Weiter ist die Flüchtlingskrise noch ein beherrschendes Thema Hier treten die finanziellen Aspekte zunächst in den Hintergrund Vielmehr ist das Gelingen der Integration für die Gemeinde von Bedeutung Die angekommenen werden zuerst in Uttenweiler ihr Leben bestreiten müssen Dabei spielt auch die Betreuung der Menschen vor Ort durch Freiwillige und ehrenamtliche Helfer eine wichtige Rolle Die dann bereits abgeschlossenen Projekte (Sudhausumbau, Sanierungen, Baugebiete etc) erfordern ein stetes Handeln, sei es wegen den Folgekosten, durch Abbau des Sanierungsstaus oder gar die Erweiterung der begonnenen Baugebiete Trotz der geplanten Neuverschuldung von bleibt die Gemeinde handlungsfähig und der Schuldenstand trotz des Anstiegs auf einem noch erträglichen Niveau Die geschaffenen Werte bleiben der Gemeinde langfristig voll erhalten Durch die Vermietung des Sudhauses an interessierte Senioren innerhalb der Gemeinde wird auch eine langfristige Gegenfinanzierung geschaffen Ein noch günstiges Zinsumfeld begünstigt eine Neuverschuldung zumindest im ersten Tilgungszeitraum und schafft daher erträgliche Konditionen für das gesamte Projekt Abschließend muss die Gemeinde für das Folgejahr 2017 sich an eine konsequente Einhaltung der finanziellen Spielräume halten, damit auch weiterhin Projekte, wie z B die Kinderbetreuung, angestoßen werden können Auch ein Abbau der Neuverschuldung ist erstrebenswert und angebracht Preuß, im Februar 2016 Fachbeamter für das Finanzwesen

29 Gesamtplan Einzelpläne

30 Gesamtplan Einzelpläne Verwaltungshaushalt Beträge in Euro EPL Bezeichnung Ansatz 2016 Ansatz 2015 Rechnungsergebnis 2014 Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben 0 Allgemeine Verwaltung , ,36 1 Öffentliche Sicherheit und , ,52 Ordnung 2 Schulen , ,09 3 Wissenschaft, Forschung, , ,07 Kulturpflege 4 Soziale Sicherung , ,22 5 Gesundheit, Sport, Erholung , ,39 6 Bau- und Wohnungswesen, , ,62 Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, , ,04 Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen, , ,21 allg Grund- u Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft , ,61 Summe Verwaltungshaushalt , ,13

31 Gesamtplan Einzelpläne Vermögenshaushalt Beträge in Euro EPL Bezeichnung Ansatz 2016 Verpflicht- Ansatz 2015 Rechnungsergebnis 2014 Einnahmen Ausgaben erm Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben 0 Allgemeine Verwaltung , ,71 1 Öffentliche Sicherheit und , ,73 Ordnung 2 Schulen , ,01 3 Wissenschaft, Forschung, , ,37 Kulturpflege 4 Soziale Sicherung , ,57 5 Gesundheit, Sport, Erholung , ,00 6 Bau- und Wohnungswesen, , ,60 Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, , ,10 Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen, , ,95 allg Grund- u Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft , ,95 Summe Vermögenshaushalt , ,99 Summe Gesamthaushalt , ,12

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