Amtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 15. Juni 2015 Nummer 11

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1 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 - Einzelstück 1,00, kostenlos im Internet: Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, Coesfeld, Tel.: ( ) oder , Fax: ( ) , amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2015 Ausgegeben am 15. Juni 2015 Nummer 11 Inhalt dieser Ausgabe: 30/2015 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Coesfeld 59 31/2015 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Coesfeld 64 32/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Coesfeld 69 33/2015 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 106 Otterkamp VI 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan 76 34/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld 79

2 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 59 30/2015 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Coesfeld Gemäß 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom öffentlich bekannt gemacht: 1. Es wird beschlossen, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 gem. 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Gesamtbilanzsumme von ,33 und einem Gesamtfehlbetrag von ,71 zu bestätigen. 2. Es wird beschlossen, den Gesamtfehlbetrag in Höhe von ,71 mit dem Gesamteigenkapital in Form des Bilanzpostens Allgemeine Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss 2010 Entlastung zu erteilen.

3 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 60 Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum A K T I V A A. Anlagevermögen Haushaltsjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände ,85 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,97 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,31 3. Infrastrukturvermögen 3.1. Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens , Brücken und Tunnel , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , ,13 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ,20 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ,42 6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge ,99 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung ,05 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , ,68 III. Finanzanlagen 1. Übrige Beteiligungen ,07 2. Wertpapiere des Anlagevermögens ,72 3. Ausleihungen , , ,80 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ,97 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen ,89 2. Sonstige Vermögensgegenstände , ,20 III. Liquide Mittel , ,78 C. Aktive Rechnungabgrenzung , ,33

4 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 61 Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum P A S S I V A A. Eigenkapital Haushaltsjahr I. Allgemeine Rücklage ,61 II. Ausgleichsrücklage ,74 III. vorträge 3.815,13 IV. Gesamtjahresergebnis ,71 Sonderposten B. I. Sonderposten für Zuwendungen ,22 II. Sonderposten für Beiträge ,23 III. Sonderposten für den Gebührenausgleich ,19 IV. Sonstige Sonderposten , , ,94 C. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen ,00 II. Rückstellungen für Deponien und Altlasten ,79 III. Instandhaltungsrückstellungen ,25 IV. Steuerrückstellungen ,22 V. Sonstige Rückstellungen , ,22 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,68 II. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ,75 III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,37 IV. Sonstige Verbindlichkeiten , ,41 E. Passive Rechnungsabgrenzung , ,33

5 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 62 Gesamtergebnisrechnung Stadt Coesfeld rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Gesamtergebnisrechnung des Haushaltsjahres 1. Steuern und ähnliche Abgaben ,86 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ,16 3. Sonstige Transfererträge ,07 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,88 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte ,94 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,32 7. Sonstige ordentliche Erträge ,17 8. Aktivierte Eigenleistungen ,38 9. Bestandsveränderungen ,16 9. Ordentliche Gesamterträge , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Bilanzielle Abschreibungen , Transferaufwendungen , Sonstige ordentliche Aufwendungen , Ordentliche Gesamtaufwendungen , Ordentliches Gesamtergebnis , Finanzerträge , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , Gesamtfinanzergebnis , Gesamtjahresergebnis , Einstellung in Gewinnrücklagen , Gesamtbilanzverlust ,71

6 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 63 Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (Mindestgliederung) des Haushaltsjahres 1. Gesamtjahresergebnis , / Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens , / Zunahme/Abnahme der Rückstellungen ,26 4. /+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen ,92 5. /+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ,36 6. /+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , / Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind ,16 8. = Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens , Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen , Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen , Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen , Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie sonstigen Sonderposten , = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit , Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)krediten , Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten , = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit , Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds , /- Finanzmittelfonds am Anfang der Periode , = Finanzmittelfonds am Ende der Periode ,61 Der Gesamtabschluss ist gemäß 116 i. V. m. 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Gesamtabschluss 2010 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit. Sie können auch im Internet unter eingesehen werden. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann

7 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 64 31/2015 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Coesfeld Gemäß 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom öffentlich bekannt gemacht: 1. Der Rat beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 gem. 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von ,80 und einem Gesamtfehlbetrag von ,68 zu bestätigen. 2. Der Rat beschließt, den Gesamtfehlbetrag in Höhe von ,68 mit dem Gesamteigenkapital in Form des Bilanzpostens Allgemeine Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss 2011 Entlastung zu erteilen.

8 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 65 Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum A K T I V A A. Anlagevermögen Haushaltsjahr Vorjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände , ,85 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,97 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,31 3. Infrastrukturvermögen 3.1. Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , ,13 4. Bauten auf fremden Grund und Boden , ,20 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , ,42 6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , ,99 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,05 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , ,68 III. Finanzanlagen 1. Übrige Beteiligungen , ,07 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , ,72 3. Ausleihungen , , , , , ,80 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , ,97 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen , ,89 2. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,20 III. Liquide Mittel , , , ,78 C. Aktive Rechnungabgrenzung , , , ,33

9 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 66 Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum P A S S I V A A. Eigenkapital Haushaltsjahr Vorjahr I. Allgemeine Rücklage , ,61 II. Ausgleichsrücklage , ,74 III. Gesamtbilanzgewinn/ -verlust , , , ,77 B. Sonderposten I. Sonderposten für Zuwendungen , ,22 II. Sonderposten für Beiträge , ,23 III. Sonderposten für den Gebührenausgleich , ,19 IV. Sonstige Sonderposten , , , ,94 C. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen , ,00 II. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0, ,79 III. Instandhaltungsrückstellungen , ,25 IV. Steuerrückstellungen 3.399, ,22 V. Sonstige Rückstellungen , , , ,22 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , ,68 II. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , ,75 III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,37 IV. Sonstige Verbindlichkeiten , ,54 V. Erhaltene Anzahlungen , , , ,41 E. Passive Rechnungsabgrenzung , , , ,33

10 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 67 Gesamtergebnisrechnung Stadt Coesfeld rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Gesamtergebnisrechnung des Haushaltsjahres des Vorjahres 1. Steuern und ähnliche Abgaben , ,86 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,16 3. Sonstige Transfererträge , ,07 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , ,88 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,94 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , ,32 7. Sonstige ordentliche Erträge , ,17 8. Aktivierte Eigenleistungen , ,38 9. Bestandsveränderungen , ,16 9. Ordentliche Gesamterträge , , Personalaufwendungen , , Versorgungsaufwendungen , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , Bilanzielle Abschreibungen , , Transferaufwendungen , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , Ordentliche Gesamtaufwendungen , , Ordentliches Gesamtergebnis , , Finanzerträge , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , Gesamtfinanzergebnis , , Gesamtjahresergebnis , , Gewinn- / Verlustvortrag , , Einstellung in Gewinnrücklagen , , Gesamtbilanzgewinn / -verlust , ,58

11 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 68 Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (Mindestgliederung) (Stichtag: ) des Haushaltsjahres des Vorjahres Gesamtjahresergebnis , , / Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens , , / Zunahme/Abnahme der Rückstellungen , ,26 4. /+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen , ,92 5. /+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens , ,36 6. /+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , , / Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , ,16 8. = Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens , , Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 6.318,04 0, Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens ,87 0, Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen , , Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie sonstigen Sonderposten , ,39 16 = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit , , Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)krediten , , Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten , ,33 19 = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit , ,27 20 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds , , /- Finanzmittelfonds am Anfang der Periode , ,13 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode , ,61 Der Gesamtabschluss ist gemäß 116 i. V. m. 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Gesamtabschluss 2011 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit. Sie können auch im Internet unter eingesehen werden. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann

12 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 69 32/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Coesfeld Gemäß 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom öffentlich bekannt gemacht: 1. Der Rat beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 gem. 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von ,69 und einem Jahresüberschuss von ,58 festzustellen. 2. Der Rat beschließt, die bestehende Ausgleichsrücklage gem. 1 des Artikels 8 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) vom mit ihrem Bestand in die Ausgleichsrücklage nach 75 Abs. 3 GO NRW in der geänderten Fassung vom zu überführen und die Jahresüberschüsse der Vorjahre, die der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, gem. 3 des Artikels 8 NKFWG, in Höhe von insgesamt ,83 dieser neuen dynamisierten Ausgleichsrücklage zuzuführen. 3. Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von ,58 gem. 2 des Artikels 8 NKFWG i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW der neuen dynamisierten Ausgleichsrücklage zuzuführen. 4. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss 2012 Entlastung zu erteilen.

13 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 70 Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum : AKTIVA Bilanzwert zum Bilanzwert zum Anlagevermögen , , Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachanlagen , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Grünflächen , , Ackerland , , Wald, Forsten , , Sonstige unbebaute Grundstücke , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , Schulen , , Wohnbauten , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , Infrastrukturvermögen , , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , Bauten auf fremdem Grund und Boden , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , Finanzanlagen , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sondervermögen , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen , , an verbundene Unternehmen , , an Beteiligungen 0,00 0, an Sondervermögen 0,00 0, Sonstige Ausleihungen , ,93 2. Umlaufvermögen , , Vorräte , , Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , Geleistete Anzahlungen 0,00 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen , , Gebühren , , Beiträge ,67 0, Steuern , , Forderungen aus Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , Privatrechtliche Forderungen , , gegenüber dem privaten Bereich , , gegenüber dem öffentlichen Bereich , , gegen verbundene Unternehmen , , gegen Beteiligungen 173,72 0, gegen Sondervermögen , , Sonstige Vermögensgegenstände , , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Liquide Mittel , ,07 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,67 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 Bilanzsumme Aktiva , ,94

14 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 71 Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum : PASSIVA Bilanzwert zum Bilanzwert zum Eigenkapital , , Allgemeine Rücklage , , Sonderrücklagen 0,00 0, Ausgleichsrücklage , , Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag , ,16 2. Sonderposten , , für Zuwendungen , , für Beiträge , , für den Gebührenausgleich , , Sonstige Sonderposten , ,43 3. Rückstellungen , , Pensionsrückstellungen , , Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0, Instandhaltungsrückstellungen , , Sonstige Rückstellungen , ,93 4. Verbindlichkeiten , , Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , von verbundenen Unternehmen 0,00 0, von Beteiligungen 0,00 0, von Sondervermögen 0,00 0, vom öffentlichen Bereich 0,00 0, von Kreditinstituten , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 4.4 wirtschaftl. gleichkommen , , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , ,13 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,00 Bilanzsumme Passiva , ,94

15 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 72 Gesamtergebnisrechnung Nr Bezeichnung 2011 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,31 0, Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,66 0, Sonstige Transfererträge , , , ,72 0, Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,91 0, , , , ,78 0, , , , ,86 0, Sonstige ordentliche Erträge , , , ,99 0, Aktivierte Eigenleistungen , , , ,58 0, /-Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 = Ordentliche Erträge , , , ,25 0, Personalaufwendungen , , , ,66 0, Versorgungsaufwendungen , , , ,91 0, Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , , , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , ,70 0, Transferaufwendungen , , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , ,81 17 = Ordentliche Aufwendungen , , , , ,98 18 = Ordentliches (Z. 10 u. 17) , , , , , Finanzerträge , , , ,33 0, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , ,62 0,00 21 = Finanzergebnis (Z. 19 u. 20) , , , ,71 0,00 22 = der lfd. Verw.-tätigkeit (Z ) , , , , , Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Außerordentliches (Z. 23 u. 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis (Z ) , , , , ,98

16 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 73 Nachrichtlich: Interne Leistungsverrechnungen Gesamtergebnisrechnung Nr Bezeichnung 2011 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach = Jahresergebnis (Z ) , , , , , Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufw. aus internen Leistungsbeziehungen , , , ,35 0, , , , ,35 0,00 29 (Z. 26 bis 28) , , , , ,98 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Gesamtergebnisrechnung Nr Bezeichnung 30 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 31 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 32 Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen 33 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 2011 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach ,00 0, , ,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , ,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 Verrechnungssaldo (Z. 30 bis 33) 0,00 0, , ,94 0,00

17 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 74 Gesamtfinanzrechnung Nr Bezeichnung 2011 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,72 0, Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,27 0, Sonstige Transfereinzahlungen , , , ,17 0, Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen , , , ,93 0, , , , ,31 0, , , , ,37 0, Sonstige Einzahlungen , , , ,98 0, Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , , , ,61 0,00 09 = Einzahlungen aus lfd. Verw.-tätigkeit , , , ,78 0, Personalauszahlungen , , , ,78 0, Versorgungsauszahlungen , , , ,17 0, Auszahlg. Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , , , , , , ,03 0, Transferauszahlungen , , , , , Sonstige Auszahlungen , , , , ,33 16 = Auszahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit 17 = Saldo lfd. Verw.-tätigkeit (Z. 9 u. 16) , , , , , , , , , , Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlg. aus Veräußerung v. Sachanlagen 20 + Einzahlg. aus Veräußerung v. Finanzanlagen 21 + Einzahlg. aus Beiträgen u.ä. Entgelten , , , ,33 0, , , , ,80 0, ,85 0,00 226, ,11 0, , , , ,42 0, sonstige Investitionseinzahlungen , , , ,15 0,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,31 0, Auszahlg f. Erwerb v. Grundst.+Gebäuden , , , , , Auszahlg f. Baumaßnahmen , , , , , Auszahlg f. Erwerb v. bewegl. Anlageverm Auszahlg f.d. Erwerb v. Finanzanlagen 28 - Auszahlg v. aktivierbaren Zuwendungen , , , , , ,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , , , Sonstige Investitionsauszahlungen , , , , ,00

18 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 75 Gesamtfinanzrechnung Nr Bezeichnung 2011 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , ,48 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 u. 30) , , , , ,48 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z ) 33 + Aufnahme von Krediten für Investitionen 34 + Aufnahme von Kred. zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung von Krediten für Investitionen 36 - Tilgung von Kred. zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , , , , , ,00 0, ,00 0, , ,00 0, ,00 0, , , , ,84 0, ,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,84 0,00 38 =Änd. Bestand eigene Finanzmittel (Z ) 39 + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln 40 +/- Bestand an fremden Finanzmitteln , , , , , , , , ,36 0, ,71 +0, , ,48 0,00 41 = Liquide Mittel (Z. 38 bis 40) , , , , ,90 Der Jahresabschluss ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Jahresabschluss 2012 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit. Sie können auch im Internet unter eingesehen werden. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann

19 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 76 33/2015 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 106 Otterkamp VI 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung - über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 Otterkamp VI, 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 10 BauGB. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in der Sitzung am gemäß 10 (1) des BauGB den Bebauungsplan Nr.106 Otterkamp VI, 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 Otterkamp VI, 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 (3) des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 106 Otterkamp VI 1. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus Blatt 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan und dem Blatt 2 Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Geltungsbereiche der beiden Blätter sind nicht deckungsgleich. Während das Blatt 1 den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans definiert, umfasst das Blatt 2 das Vorhaben. Geltungsbereich Das Blatt 1 vorhabenbezogener Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt: Der Geltungsbereich liegt südöstlich des Stadtgebietes Coesfeld und grenzt westlich an das Gewerbegebiet Otterkamp. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Tüskenbach, im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 300 m parallel zu den östlichen Grenzen des Gewerbegebietes Otterkamp verläuft, im Süden durch die südliche Grenzen des Betriebsgrundstücks Erlenweg Haus Nr. 134 ("Weiling") und im Westen durch das vorhandene Gewerbegebiet Otterkamp umgrenzt. Das Blatt 1 vorhabenbezogener Bebauungsplan umfasst die Parzellen (Katasterstand Juni 2014): Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 44 tlw. Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 299 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 300 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 301 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 302 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 303 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 304 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 305 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 311 tlw. Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 313 tlw. Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 19 tlw. Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 137 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 139 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 140 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 212 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 225 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 226 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 234 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 235 Die genaue Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan, Blatt 1 ersichtlich.

20 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 77 Übersichtsplan, Blatt 1 Das Blatt 2 Vorhaben- und Erschließungsplan wird wie folgt begrenzt: Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplan liegt innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Blatt 1, er umfasst jedoch ausschließlich das Betriebsgelände Weiling. Er lässt sich wie folgt beschreiben: Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Tüskenbach, im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 300 m parallel zu den östlichen Grenzen des Gewerbegebietes Otterkamp verläuft, und im Süden sowie Westen durch die südliche bzw. westliche Grenze des Betriebsgrundstücks Erlenweg Haus Nr. 134 ("Weiling") umgrenzt. Das Blatt 2 Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst die Parzellen (Katasterstand Juni 2014): Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 44 tlw. Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 302 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 304 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 39, Flurstück 305 tlw. Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 19 tlw. Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 139 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 140 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 212 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 225 Gemarkung Lette, Flur 7, Flurstück 235 Die genaue Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan, Blatt 2 ersichtlich.

21 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 78 Übersichtsplan, Blatt 2 Der Bebauungsplan mit Begründung kann ab sofort während der Dienststunden im Rathaus Markt 8, Fachbereich 60, Planung, Bauordnung und Verkehr, Zimmer 308, von jedermann eingesehen werden. Den Bebauungsplan sowie weitere Informationen zu dem Bauleitplan finden Sie auch im Internet unter der Adresse Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung und den damit verbundenen Rechtsfolgen: Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bauleitplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Coesfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zurzeit geltenden Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

22 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 79 c) der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Übereinstimmungserklärung gem. 2 Abs. 3 BekanntmVO Der vorstehende Beschluss stimmt mit Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen ( 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung). Coesfeld, Coesfeld, Heinz Öhmann Der Bürgermeister Monika Vahlmann Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss der Stadt Coesfeld mit Begründung wird hiermit gemäß wird 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben. Coesfeld, Heinz Öhmann Der Bürgermeister 34/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S.1548) geändert worden ist. 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am beschlossen, die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend festzustellen. Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom , Az.: COE 01/15 die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 des BauGB genehmigt. Gemäß 6 (5) des BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Änderungsbereich Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtgebietes Coesfeld und grenzt westlich an das Gewerbegebiet Otterkamp. Es umfasst im Wesentlichen den Böschungsbereich des Regenrückhaltebeckens. Er lässt sich wie folgt beschreiben: Im Norden ausgehend von der nordöstlichen Ecke des Betriebsgrundstückes der Böschung nach Südosten ca. 25 m folgend bis zu einer gedachten Parallelen von ca. 17 m vom Betriebsgrundstück aus gemessen, im Osten durch eine gedachte Parallele ca. 17 m zum Betriebsgrundstück bis in etwa der Flucht der heutigen LKW-Zufahrt, ab dort hält die Parallele einen Abstand von rund 10,0 m ein, bis annähernd auf Höhe der heutigen Nordwand der Lagerhäuser, im Süden ca. 12 m vor der Flucht der heutige Nordwand der Lagerhäuser nach Südwesten auf Höhe der Flucht zum Betriebsgelände einbiegend und

23 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 80 im Westen auf Höhe der Flucht der heutigen Nordwand der Lagerhäuser, dem Betriebsgelände nach Norden bis zur äußersten Nordwestecke und somit zum Ursprung. Die genaue Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung kann ab sofort während der Dienststunden im Rathaus Markt 8, Fachbereich 60, Planung, Bauordnung und Verkehr, Zimmer 308, von jedermann eingesehen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie weitere Informationen zu dem Bauleitplan finden Sie auch im Internet unter der Adresse Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung und den damit verbundenen Rechtsfolgen: Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bauleitplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Coesfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zurzeit geltenden Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

24 Nummer 11/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 81 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat die Ratsbeschlüsse vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Übereinstimmungserklärung gem. 2 Abs. 3 BekanntmVO Der vorstehende Beschluss stimmt mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen ( 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO). Coesfeld, Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann Monika Vahlmann Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss der Stadt Coesfeld mit Begründung vom sowie die Genehmigung der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld durch die Bezirksregierung Münster wird hiermit gemäß wird 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekannt gegeben. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann

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