STUDIENFÜHRER SOMMERTRIMESTER 2011

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1 BUCERIUS LAW SCHOOL STUDIENFÜHRER SOMMERTRIMESTER MM STUDIENFÜHRER SOMMERTRIMESTER MM

2 Ein wacher Verstand sieht Bessere Wege Ziele Bewegung Fortschritt Ambitionen Deutsche Bank mehr Der Weg ist das Ziel: als Referendar (m/w) zur Deutschen Bank Sehen Sie mehr als Verkehr und Straßen. Erkennen Sie das Potenzial, das Ihnen den Weg bereitet wohin auch immer Sie wollen. Sehen Sie mehr und entdecken Sie die Deutsche Bank. Ein Stück des Weges liegt bereits hinter Ihnen. Nun folgt das nächste als Referendar (m/w) bei der Deutschen Bank lernen Sie die Rechtsabteilung eines international führenden Finanzdienstleisters kennen. Ob Kreditausfälle, Marktpreisvolatilität oder Fehler von Mensch und Technik, ob Liquiditätsengpässe oder regulatorische und rechtliche Angelegenheiten: Die Risiken, denen die Deutsche Bank jeden Tag ausgesetzt ist, stehen im Fokus des Geschäftsbereichs Legal, Risk & Capital. Hier werden Risiken erkannt, gebündelt, gemanagt und entschärft. Nutzen Sie Ihre Chance und erleben Sie spannende Praxis auf nationalem wie internationalem Parkett. Betreuen Sie unsere Geschäftsbereiche in rechtlichen Fragen und stellen Sie Ihren analytischen Sachverstand unter Beweis. Gehen Sie mit einem Referendariat bei der Deutschen Bank auf die Zielgerade! Informieren und bewerben Sie sich unter db.com/careers ROAD, SOMEWHERE 4 WILLKOMMEN 5 Die zeit-stiftung EBELIN UND GERD BUCERIUS 7 PROFESSOREN UND DOZENTEN (LL.B, MLB) Informationen zum Studium 47 Lehrveranstaltungen Trimester Trimester Trimester 77 Wahlveranstaltungen 141 Kurse und Übungen 147 Examensvorbereitungsprogramm (EVP) 155 fremdsprachen 177 Wirtschaftswissenschaften 187 studium generale 217 studium professionale INHALTSVERZEICHNIS 229 Bucerius SUMMER Program 231 Bucerius/WHU Master of Law and Business Joachim Herz Program 247 Studentisches 269 Partnerhochschulen 275 BUcerius Alumni E.V. 279 Freunde und Förderer 285 Termine 288 Die Hochschule im Überblick 302 Impressum Leistung aus Leidenschaft. 3

3 WILLKOMMEN Die ZEIT-STIFTUNG Ebelin und Gerd BUCERIUS Liebe Mitglieder der Hochschule, der Sommer steht vor der Tür. Mit bunten Eindrücken von ungezählten Veranstaltungen auf dem Campus und dem Hochschulball 2011 verabschieden wir das Frühjahrstrimester und starten mit Begeisterung in die Sommerzeit. Mit der deutschen Frauenfußballmannschaft hoffen wir an Elbe und Alster auf ein Sommermärchen, auch bei außeruniversitären Events mit Sport und Kurzweil. Der Rückblick auf das Frühjahr macht nachdenklich. Gebannt und gespannt haben wir die Aufstände in Nordafrika und dem Nahen Osten, die atomare und Naturkatastrophe in Japan und die erste Halbzeit des Superwahljahrs verfolgt. Politik und Gesellschaft in Deutschland sind auch noch mit der Nachlese der Debatte um Ehrlichkeit und Wertschätzung akademischer Arbeit Anfang dieses Jahres befasst. Diese Erfahrungen werden uns weiterer Ansporn für Redlichkeit und Exzellenz sein. Dieses Buch blickt nach vorn auf zahlreiche (außer-)curriculare Veranstaltungen, die unser Können und Wissen herausfordern. Für Vorlesungen, Seminare, Examensvorbereitung, Studium generale und Studium professionale will es Ihnen ein guter Sommerbegleiter sein. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Schaffenskraft, den Examenskandidaten für ihre Prüfungen und unseren MLB-Studierenden in der Endphase ihres Studiums, und uns allen viel Freude am sommerlichen Campus. Ihre Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ist Initiatorin und alleinige Gesellschafterin der Bucerius Law School gemeinnützige GmbH, der Trägerin der Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft. Seit 2000 gehört die Stiftung zu den zehn größten privat errichteten Stiftungen in Deutschland. Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur. Mit ihren Aktivitäten im Hochschulbereich will sie den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders Begabte fördern, gleichzeitig aber auch zu neuen Entwicklungen anregen. Zum rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt der Stiftung zählen neben der Bucerius Law School Stiftungslehrstühle an den Universitäten Greifswald, Jena und Rostock sowie unter anderem ein von der Studienstiftung des Deutschen Volkes getragenes, von der ZEIT-Stiftung finanziertes und mitorganisiertes Auslandsstipendienprogramm. In ihren internationalen Förderaktivitäten im Wissenschaftsbereich konzentriert sich die Stiftung auf Mittel- und Osteuropa, Israel und die USA. Gründer der Stiftung ist Gerd Bucerius ( ). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Promotion zum Dr. jur. begann er seine Berufslaufbahn zunächst als Richter in Kiel und Flensburg. Da die Nationalsozialisten ihm als Ehemann einer Jüdin, der selbst jüdische Vorfahren hatte, den Staatsdienst bald versperrten, wurde er als Anwalt in Hamburg tätig. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann er eine politische Karriere. Von 1949 bis 1962 saß er als Abgeordneter der CDU im Deutschen Bundestag. Von der Notwendigkeit einer freiheitlichen Publizistik überzeugt, nutzte Gerd Bucerius den Neubeginn des demokratischen Lebens in der Bundesrepublik als Gründer und Verleger der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit. Im Jahr 1971 gründete er die ZEIT- Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, die Universalerbin des Vermögens ihres Gründers und seiner Frau ist. Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt Präsident Mitglieder des Vorstands der Stiftung sind Professor Dr. Michael Göring (Vorstandsvorsitzender), Michael Berndt und Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt. Dr. Hariolf Wenzler Geschäftsführer 4 5

4 Für den KopF. Gut zu wissen, dass Noerr als eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit mehr als 450 Berufsträgern beste Voraussetzungen für Ihre Karriere bietet. Wir suchen Sie bundesweit: Rechtsanwälte, RefeRendaRe und PRaktikanten (m/w) Weitere Informationen und Bewerbung: Für den Bauch. Gut zu spüren, dass Noerr mit einer Kultur aus Offenheit, Respekt und Vertrauen individuelle Kompetenzen und unternehmerisches Handeln fördert. Juve Kanzlei des Jahres 2010 M&a und dispute resolution BERLIN BRATISLAVA BUDAPEST BUKAREST DRESDEN DÜSSELDORF FRANKFURT/M. KIEW LONDON MOSKAU MÜNCHEN NEW YORK PRAG WARSCHAU NOERR.COM PROFESSOREN Und Dozenten Lehrstühle für Privatrecht Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt Präsident, Lehrstuhl für Unternehmensrecht PRIVATRECHT I Professor Dr. Anne Röthel Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht PRIVATRECHT II Professor Dr. Rüdiger Veil Alfried Krupp-Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht PRIVATRECHT III Professor Dr. Matthias Jacobs Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht PRIVATRECHT IV Professor Dr. Florian Faust, LL.M. (University of Michigan, Ann Arbor) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung PRIVATRECHT V Professor Dr. Karsten Thorn, LL.M. (Georgetown University, Washington) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung SteuerRECHT Professor Dr. Birgit Weitemeyer Lehrstuhl für Steuerrecht 7

5 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten Lehrstühle für Öffentliches Recht Emeriti ÖFFENTLICHES RECHT I Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht ÖFFENTLICHES RECHT II Professor Dr. Doris König, M.C.L. (University of Miami) Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht ÖFFENTLICHES RECHT III Professor Dr. Michael Fehling, LL.M. (University of California, Berkeley) Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Rechtsvergleichung Professor em. Dr. Meinhard Hilf Professor em. Dr. Erich Samson Forschen an der Bucerius Law School Affiliate Faculty Professor Dr. Holger Fleischer Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht ÖFFENTLICHES RECHT IV Professor Dr. Hermann Pünder, LL.M. (University of Iowa) Lehrstuhl für Öffentliches Recht (einschl. Europarecht), Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung Commerzbank Stiftungslehrstuhl Grundlagen des Rechts Professor Dr. Christian Bumke Professor Dr. disc. oec. Hans-Bernd Schäfer Professor emeritus der Universität Hamburg Professor Dr. Michael Werz Transatlantic Fellow des German Marshall Fund of the United States und Adjunct Professor der Universität von Georgetown in Washington, D.C. Lehrstühle für Strafrecht Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, FBA FRSE Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht STRAFRECHT I Professor Dr. Thomas Rönnau Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht Honorarprofessor STRAFRECHT II Professor Dr. Frank Saliger Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Professor Dr. Christoph H. Seibt, RA/FAStR, LL.M. (Yale) Partner der Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg Professor Dr. Karsten Gaede Juniorprofessur für deutsches und europäisches Strafrecht und Strafverfahrensrecht 8 9

6 PROFESSOREN Und Dozenten Teamspirit ist das A&O Springen Sie ruhig ins kalte Wasser. Die anderen sind schon drin. Bucerius/WHU Master of Law and Business Joachim Herz Program (MLB) Professor Clifford Larsen Dekan des rechtswissenschaftlichen Teils des Bucerius/WHU Master of Law and Business Joachim Herz Program, UBS Professor of Law Professor Dr. Markus Rudolf (WHU) Dekan des wirtschaftswissenschaftlichen Teils des Bucerius/WHU Master of Law and Business Joachim Herz Program Professor Dr. Marisa Nöldeke (WHU) Juniorprofessorin für Finance Allen & Overy LLP sucht engagierte Rechtsanwälte m/w, Referendare m/w und Praktikanten m/w Institute und Zentrum Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen Professor Dr. Birgit Weitemeyer (Direktorin) ermöglicht durch die Deutsche Bank AG Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Professor Dr. Rüdiger Veil (Direktor) ermöglicht durch die Stiftung zur Förderung des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht ZENTRUM FÜR JURISTISCHES LERNEN Professor Dr. Florian Faust und Professor Dr. Anne Röthel (Akademische Leiter) Anja Faust (Geschäftsführerin) Volker Steffahn (Studienleiter) Arbeitsrecht Bank- und Finanzrecht Dispute Resolution Energierecht Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Immobilienrecht Kapitalmarktrecht Kartellrecht Mergers & Acquisitions Öffentliches Recht Private Equity Restrukturierung und Insolvenzrecht Steuerrecht Telekommunikationsrecht 11

7 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten Programmleiter James Faulkner, M.A., LL.B. Programmleiter Fremdsprachen Dr. Ulrike Pluschke Programmleiterin Studium generale Professor Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber Programmbeauftragter für Wirtschaftswissenschaften Dr. Robert Diekgräf Lehrbeauftragter für Einführung in die Vertragsgestaltung II (gem. mit Dr. Kahlert und Dr. von Hinden), ist Notar in Hamburg. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Immobilien-, Erb- und Familienrecht. RA Dr. Henrik Drinkuth Lehrbeauftragter für das Seminar im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (gem. mit Prof. Veil), ist Partner bei CMS Hasche Sigle in Hamburg und schwerpunktmäßig in den Bereichen Aktien- und GmbH-Recht, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Umstrukturierungen sowie Kapitalmarktrecht tätig. Lehrbeauftragte Bachelor (LL.B.) / Erste Prüfung Dr. Andreas Feser Lehrbeauftragter für Rechtsmethodik in der Praxis (gem. mit Herrn Dr. Freund), ist Professor Dr. Klaus Blaschke Partner der Münchener Sozietät WERNER, FREUND & PARTNER RECHTSANWÄLTE, mit Lehrbeauftragter für Einführung in das evangelische und katholische Kirchenrecht, Schwerpunkt in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht und Bauträgerrecht sowie ist Inhaber einer Honorarprofessur für Kirchenrecht in Kiel. Prof. Blaschke war bis 2002 Privates Bau- und Architektenrecht. Präsident des Nordelbischen Kirchenamtes. Professor Toni M. Fine Professor Dr. Klaus Boers Lehrbeauftragte für Introduction to the Law of the United States, ist Asst. Dean for Lehrbeauftragter für Kriminologie Grundlagen und zentrale Forschungsfelder, lehrt International and Non - J.D. Programs an der Fordham University School of Law in Kriminologie, Jugendkriminalrecht und Strafvollzug an der Universität Münster. Seine New York, NY, U.S.A. Forschungsschwerpunkte sind Jugenddelinquenz, Kriminalität im Lebensverlauf, Wirtschaftskriminalität, Sanktionswirkungen, Dunkelfelderhebungen. Dr. Andreas M. Fleckner, LL.M. (Harvard), Attorney-at-Law (New York) Lehrbeauftragter für Rechtstheorie: Gesetzgebung, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter Professor Dr. Oliver Castendyk, MSc. (LSE) und Habilitand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg. Lehrbeauftragter für Urheberrecht mit internationalen Bezügen, ist Rechtsanwalt in Berlin und Leiter der Sektion Entertainment bei der Allianz deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Seit 2010 lehrt er u.a. als Gastprofessor an der Universität Potsdam und PD Dr. Claudio Franzius forscht an der Hamburg Media School. Lehrbeauftragter für das Seminar Regulierung wichtiger Infrastrukturen Planung, Gewährleistung und (Re-)Kommu nalisierung (gem. mit Prof. Fehling), ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der HU Berlin und schwerpunktmäßig im Bereich Rechtliche Grundlagen der Politik tätig

8 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten Dr. Stefan Freund Lehrbeauftragter für Rechtsmethodik in der Praxis (gem. mit Herrn Dr. Feser), ist Partner der Münchener Sozietät WERNER, FREUND & PARTNER RECHTSANWÄLTE, mit Schwerpunkt in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilien und Privates Baurecht. Professor Dr. Hubertus Gersdorf Lehrbeauftragter für Telekommunikationsrecht, ist seit 1998 Inhaber der Gerd Bucerius- Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht an der Universität Rostock. Seine Schwerpunkte liegen im Medien-, Telekommunikations- und sonstigen Kommunikationsrecht, im Infrastrukturrecht und im öffentlichen Sicherheitsrecht. RA Dr. Peter Holtappels Lehrbeauftragter für Einführung in das internationale Seehandelsrecht mit praktischen Beispielen, hat 21 Jahre Erfahrung in der Leitung von Schifffahrts- und Schiffbauunternehmen und war danach 12 Jahre Partner der Sozietät Ahlers & Vogel. RA/StB Dr. Günter Kahlert Lehrbeauftragter für Einführung in die Vertragsgestaltung II (gem. mit Dr. Diekgräf und Dr. von Hinden), ist Partner von White & Case, Hamburg. Er begleitet Unternehmen auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts bei Merger & Acquisitions, Sanierungen und Unternehmensnachfolgen. Professor Dr. Lars Kirchhoff Lehrbeauftragter für Außergerichtliches Konfliktmanagement, ist wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Konfliktmanagement und des Master-Studienganges Mediation an der Europa-Universität Viadrina sowie Partner bei TGKS - Troja Gläßer Kirchhoff Schwartz in Berlin. Dr. Jens Kleinschmidt, LL.M. (Univ. California, Berkeley) Lehrbeauftragter für Privatrechtsvergleichung, ist Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg. RA Christian Krienke Lehrbeauftragter für Leading cases: Supreme Court und Bundesverfassungsgericht, ist Partner in der Anwaltskanzlei R & K mit Tätigkeitsschwerpunkten Industrial & Governmental Relations. RA Dr. Volker Lücke Lehrbeauftragter für Seehandelsrecht II (gem. mit Dr. Schommer), ist Rechtsanwalt bei Ince & Co., Hamburg, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Havarien / Ladungsschäden sowie Fragen des Seeversicherungsrechtes. RA Sebastian Maerker, LL.M. (NYU) Lehrbeauftragter für Einführung in die Unternehmensfinanzierung Strukturierung und Dokumentation von Fremdkapitalinstrumenten (gem. mit Dr. Willms), ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht im Frankfurter Büro der internationalen Sozietät Clifford Chance. RA Dr. Dirk-Reiner Martens Lehrbeauftragter für Moot Arbitration (gem. mit Prof. Thorn), ist Inhaber der Kanzlei Martens Rechtsanwälte, München, sowie Schiedsrichter beim Court of Arbitration for Sport (Lausanne, Schweiz) seit Professor Dr. Martin Nell Lehrbeauftragter für Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, ist Direktor des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg

9 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten RA StB Dipl. Finanzwirt (FH) Christoph Oenings Lehrbeauftragter für Workshop zum Internationalen Steuerrecht, ist bei Alpers & Stenger in Hamburg im Steuerrecht (Umstrukturierungen, Transaktionen und Nachfolge) tätig. Professor Roberta Romano Lehrbeauftragte für Applied Corporate Finance: Law and Finance of Debt Instruments, ist Jura-Professorin am Oscar M. Ruebhausen Lehrstuhl sowie Direktorin der Yale Law School am Center for the Study of Corporate Law, New Heaven, CT, U.S.A. StB Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Verena Scheibe Lehrbeauftragte für Buchführung, ist Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) und Steuerberaterin bei Watson, Farley & Williams LLP in Hamburg und schwerpunktmäßig in den Bereichen geschlossene Fonds, Mergers & Acquisitions und Erneuerbare Energien tätig. Dr. Tim Schommer Seehandelsrecht II Beschreibung folgt. VRiLAG Werner Rühl Lehrbeauftragter für Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist Vorsitzender einer Kammer am Landesarbeitsgericht Hamburg. Dr. Nils Schramm Lehrbeauftragter für Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SCHRAMM MEYER KUHNKE, Hamburg. Dr. Christian Ruoff, LL.M. (Duke Univ.) Lehrbeauftragter für Unternehmenssteuerrecht (gem. mit Prof. Weitemeyer), ist Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Attorney-at-law (New York) und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Hamburg. Dr. Florian Streiber Lehrbeauftragter für Konzernrecht (gem. mit Prof. Veil), ist Partner bei Field Fisher Waterhouse in Hamburg und schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesellschafts- und Kapitalmarkt sowie Unternehmenstransaktionen (M&A) tätig. RA Dr. Horst Satzky Lehrbeauftragter für Kartellrecht, ist Partner der Sozietät Hengeler Mueller und Vorstandsmitglied des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.v. (FIW). Er berät im Bereich des deutschen und europäischen Fusionskontroll- und Kartellrechts. RA Dr. Thomas Stohlmeier, LL.M. (Tulane) Lehrbeauftragter für das Planspiel Ablauf einer Hauptversammlung (gem. mit Dr. Witte und Dr. Vogel), ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro von Clifford Chance und berät in gesellschaftsrechtlichen, insbes. aktienrechtlichen, Angelegenheiten sowie bei M&A-Transaktionen. RA Dr. Michael Tsambikakis Lehrbeauftragter für das Vorbereitungsseminar im Wirtschaftsstrafrecht (gem. mit Prof. Saliger), ist Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht und im Strafverteidigerbüro, Köln, tätig

10 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten RA Dr. Christian Vogel, LL.M. (Wolverhampton) Lehrbeauftragter für das Planspiel Ablauf einer Hauptversammlung (gem. mit Dr. Stohlmeier und Dr. Witte), ist Rechtsanwalt und Associate im Düsseldorfer Büro von Clifford Chance und berät in gesellschaftsrechtlichen, insbes. aktienrechtlichen, Angelegenheiten sowie bei M&A-Transaktionen. RA Dr. Christoph Witte Lehrbeauftragter für das Planspiel Ablauf einer Hauptversammlung (gem. mit Dr. Stohlmeier und Dr. Witte), ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro von Clifford Chance und berät in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbes. bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen. RA Dr. Christoph von Bülow Lehrbeauftragter für Übernahmerecht, ist Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und dort schwerpunktmäßig mit der Übernahme börsennotierter Unternehmen befasst. Dr. Michael von Hinden Lehrbeauftragter für Einführung in die Vertragsgestaltung II (gem. mit Dr. Diekgräf und Dr. Kahlert), ist Notar in Hamburg. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Immobilien-, Erb- und Familienrecht. Notar Dr. habil. Manfred Wenckstern Lehrbeauftragter für Erbrecht (gem. mit Prof. Röthel), ist Notar in Hamburg im Notariat Schmiedestraße, mit Tätigkeitsschwerpunkten im Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht. RA Dr. William Willms, LL.M. (University of London) Lehrbeauftragter für Einführung in die Unternehmensfinanzierung Strukturierung und Dokumentation von Fremdkapitalinstrumenten (gem. mit Sebastian Maerker), ist Finanzdirektor der Lufthansa Technik AG. RA Dr. Martin Wulf Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht, ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner im Berliner Büro der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm (Köln/Berlin/München). Dr. Bertram Zwanziger Lehrbeauftragter für Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht, ehemals als Rechtsanwalt tätig, ist Richter am 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts. Bucerius/WHU Master of Law and Business Joachim Herz Program Faculty Dr. Jo Beatrix Aschenbrenner Assistant Professor of Law, Master of Law and Business Program, and Vice Director Bucerius Center on the Legal Profession. Professor Marcus Cole William Benjamin Scott and Luna M. Scott Professor of Law, Stanford Law School, Stanford, USA. Dr. Klaus Wille Lehrbeauftragter für Römisches Staats-, Straf- und Privatrecht, ist pensionierter Vorsitzender von Strafkammern für Betäubungsmittelverfahren am Landgericht Hamburg. Yvonne Draheim Counsel, Lovells, Hamburg, Specialization: Intellectual Property Law

11 PROFESSOREN Und Dozenten PROFESSOREN Und Dozenten Lars Ellermeier Member of the Executive Board of UBS Wealth Management, UBS Deutschland AG, Hamburg. Professor Dr. Markus Rudolf Associate Dean and Professor of Finance, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar, and Program Director of the Master of Law and Business Program. Peter H. Hoegen Partner, Allen & Overy, Frankfurt, Specialization: Banking and Insolvency Law. Professor Dr. Thomas Hutzschenreuter Dietmar Hopp endowed Professor of Corporate Strategy and Electronic Media Management, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar. Professor Dr. Stephan Wagner Professor of Logistics Management, Swiss Federal Institute of Technology Zurich, Switzerland. Dr. Stefan Jentzsch Partner, Perella Weinberg Partners, London, UK. Professor Clifford Larsen Professor of Law, Bucerius Law School, and Dean of the Master of Law and Business Program. Andreas Meier Head of Wealth Management for Latin America, UBS Deutschland AG, Hamburg. Professor Dr. Matthias Meyer Head of the Institute for Management Control and Accounting, Hamburg University of Technology (TUHH), Hamburg. Professor Alan Neal Professor of Law and Director of the Employment Law Research Unit, University of Warwick, Warwick, UK. Dr. Sven Prüfer Partner, Allen & Overy, Frankfurt, Specialization: M&A and Corporate Restructuring

12 Kopf frei für neue Herausforderungen? Bei uns wird Ihr Talent gefordert und gefördert. 24 Informationen zum Studium 47 Lehrveranstaltungen Trimester Trimester Trimester 77 Wahlveranstaltungen 141 Kurse und Übungen 147 Examensvorbereitungsprogramm (EVP) 155 fremdsprachen 177 Wirtschaftswissenschaften 187 studium generale 217 studium professionale Wir suchen für unsere Teams fachlich exzellente Referendarinnen und Referendare sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die mit Persönlichkeit, Neugier und Interesse am wirtschaftlichen Kontext überzeugen. Wir bieten die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit an anspruchsvollen internationalen Mandaten. Hierdurch sowie durch Ihre Teilnahme an unserem umfassenden Weiterbildungsprogramm Project Brain stellen wir Ihre zukunftsorientierte Ausbildung sicher. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an Shearman & Sterling LLP Christian Bieler, Breite Str. 69, Düsseldorf Tel ,

13 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Studienabschlüsse Die juristische Ausbildung an der Bucerius Law School hat ein doppeltes Ziel: Zum einen führt sie nach zehn Trimestern zum akademischen Titel des Baccalaureus Legum oder Bachelor of Laws (LL.B.), der den Studierenden von der Hochschule auf Basis ihrer Studienleistungen während des gesamten Studiums verliehen wird. Zum anderen bereitet sie auf die Erste Prüfung (das frühere juristische Staatsexamen) vor, die aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Studienaufbau Das Studienjahr an der Bucerius Law School gliedert sich im Gegensatz zum traditionellen juristischen Studium an staatlichen Universitäten nicht in zwei Semester, sondern in drei Trimester von jeweils zwölf Wochen Länge. In den ersten zehn Wochen finden die Lehrveranstaltungen statt. In der 11. Woche werden die Abschlussprüfungen in allen Wahlveranstaltungen geschrieben, in der 12. Woche die Klausuren der Pflichtveranstaltungen. Eine kurze Weihnachtspause, etwas längere Oster- und lange Sommerferien gliedern das Studienjahr wie folgt: Herbsttrimester: Ende September bis Dezember. Frühjahrstrimester: Januar bis März. Sommertrimester: Ende April bis Mitte Juli. Das Gesamtstudium ist in Abschnitten organisiert. Nach einem Propädeutikum zu Beginn der Studienzeit folgt ein sechstrimestriges Grundstudium mit studienbegleitender Zwischenprüfung. Das 7. Trimester verbringen die Studierenden an einer von über 90 ausländischen Partneruniversitäten in 31 Ländern. Nach dem Auslandsstudium schließt sich im 8. bis 10. Trimester ein Schwerpunktstudium mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung an. Die Studierenden vertiefen dabei, neben dem Besuch erster Veranstaltungen für die Examensvorbereitung, ihr juristisches Wissen in einem der sieben hauptsächlich wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Schwerpunktbereiche. Nach dem 10. Trimester wird der LL.B. verliehen. Ein intensives Examensvorbereitungsprogramm erfolgt dann im 11. und 12. Trimester. Danach ist der Studierende in der Lage, sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu melden. Studienorganisation Die Studierenden können sich über ein individualisiertes Campus-Management- System für alle Lehrveranstaltungen anmelden, ihre Lieblingskleingruppe auswählen, ihren aktuellen Wochenstundenplan einsehen, Materialien zur Vor- und Nachbereitung herunterladen, sich über ihre Noten und kurzfristige Änderungen informieren sowie alle Veranstaltungen ausführlich evaluieren. Die Dozenten sehen nicht nur die Namen, sondern auch die Fotos ihrer Veranstaltungsteilnehmer und können diesen Nachrichten zukommen lassen, so dass von Anfang an eine persönliche Betreuung gewährleistet ist. Die Lehrveranstaltungen an der Bucerius Law School finden in verschiedenen Formen statt. Grundsätzlich wird der Pflichtstoff in Vorlesungen vermittelt, wobei auf den Dialog zwischen Dozenten und Studierenden großen Wert gelegt wird. In den ersten vier Trimestern werden die Vorlesungen zudem von Kleingruppen begleitet, in denen in der Regel 17 Studierende den Stoff der Vorlesung wiederholen, vertiefen und an konkreten Fällen üben. Weitere Veranstaltungsformen sind Kolloquien und Seminare, in denen in zumeist kleineren Gruppen ein Thema vertieft behandelt und von den Studierenden die aktive Beteiligung auch in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten verlangt wird

14 Informationen zum Studium Erste Prüfung * Staatliche Pflichtfachprüfung Trimester Examensvorbereitung LL.B.-Verleihung Trimester Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Vertiefungsstudium Q = Quality = Latham & Watkins. Die modernen Managementstrukturen unserer Kanzlei bieten den Rahmen, das Beste für unsere Mandanten zu leisten. Die außergewöhnlichen Qualifikationen und das tägliche Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen untermauern diesen Anspruch. Welche Qualitäten bringen Sie mit? 7. Trimester Auslandsstudium Für unsere Frankfurter, Hamburger und Münchener Teams suchen wir Praktikanten/Praktikantinnen Referendare/Referendarinnen. Auf Ihre Bewerbung freuen sich Lisa Sönnichsen, lisa.soennichsen@lw.com, Norma-Isabel Baus, norma-isabel.baus@lw.com, Nicole Beyersdorfer, nicole.beyersdorfer@lw.com, Trimester Grundstudium / Zwischenprüfung * Die Erste Prüfung setzt sich aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen. 27

15 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Propädeutikum Leistungspunkte: Studium generale, Praktika Pflichtveranstaltungen liches Recht und Strafrecht zusammen. Zu Beginn des Studiums erwartet die und Auslandsstudium). Insgesamt Jeder Student muss an den Pflichtver- Näheres regelt die Prüfungsordnung der Studierenden ein Propädeutikum, das den sind 200 Leistungspunkte für den LL.B. anstaltungen teilnehmen, um den LL.B. Bucerius Law School für die Zwischenprüfung Einstieg in das Jurastudium erleichtern erforderlich. Die Note einer einzelnen zu erlangen. Dazu gehören alle für die und die Schwerpunktbereichsprü- soll. Noch vor der feierlichen Eröffnung Prüfung geht hierbei mit dem Gewicht Zulassung zur Ersten Prüfung (bzw. zur fung (im Folgenden: ZwiSchwerPO). Die des Studienjahres lernen die Ersttrimester der Leistungspunkte, die der jeweiligen staatlichen Pflichtfachprüfung) erfor- Veranstaltungen im Sinne der Zwischendenen die Hochschule mit ihren verschie- Veranstaltung zugeordnet sind, in die derlichen Lehrveranstaltungen in den prüfung sind als solche durch die Fußnote Einrichtungen kennen. In einem Endnote des LL.B. ein. Der Erfolg im LL.B. Rechtsbereichen Privatrecht, Öffentliches Zwischenprüfung gekennzeichnet. speziell konzipierten Einführungskurs in hängt für die Studierenden durch das Recht und Strafrecht. Darüber hinaus die Rechtswissenschaft sollen sich die System der Leistungspunkte somit anders ist aufgrund des wirtschaftsrechtlich und Übungen Studierenden ihrem Studienfach nähern als in der Ersten Prüfung (dem früheren international ausgerichteten Profils der gemäß 13 Abs. 2 S.1 Nr. 4, S.3 HmbJAG und feststellen, wie viel sie bereits von der Juristischen Staatsexamen) nicht von einer Bucerius Law School die Teilnahme an und LL.B.-Prüfungsordnung Juristerei wissen. Außerdem wird durch einzelnen Prüfung ab, sondern erfor- weiteren englischsprachigen und wirt- Eine Übung ist jeweils im Privatrecht, Besuche in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen dert ein konstant erfolgreiches Studium. schaftswissenschaftlichen Veranstaltungen Öffentlichen Recht und Strafrecht zu ab- und Gerichten bereits ein erster Eine Übersicht über die Leistungspunkte, ebenfalls obligatorisch. Die vorlesungssolvieren und setzt sich aus einer Hausdert Einblick in die Praxis ermöglicht. die in den einzelnen Fächern vergeben begleitenden Kleingruppen gehören arbeit und einer Klausur zusammen. Die werden, findet sich unter bewerberportal. ebenfalls zum Pflichtprogramm des Jurastudiums Hausarbeiten mit einer Bearbeitungszeit Der LL.B. (Bachelor of Laws) law-school.de / Das Bucerius-Jurastudium an der Bucerius Law School. Die von jeweils einer Woche sind in den Oster- Der Grad eines LL.B. wird nicht aufgrund / Abschlüsse. Studierenden müssen zudem mit Erfolg ferien nach dem 8. Trimester anzufertigen. einer Abschlussprüfung verliehen, sondern an Übungen teilnehmen sowie eine vierwährend Die Klausuren können im 8. und 9. setzt sich aus den Studienleistungen Das Studienprogramm wöchige Bachelorarbeit anfertigen. Trimester geschrieben werden. Es werden der ersten zehn Trimester zusammen. Die in diesem Studienführer vorgestellten mindestens drei Klausuren pro Fachsäusetzte Hier wird das europaweit einge- Veranstaltungen des aktuellen Studien- Zwischenprüfung le angeboten, wobei die beste Note in System der Leistungspunkte (ECTS) trimesters decken alle an der Bucerius Voraussetzung für die Verleihung des LL.B., die Gesamtnote der Übung einfließt. Auf angewandt. Die Leistungspunkte werden Law School angebotenen Veranstaltungstypen die Teilnahme am Schwerpunktstudium die Klausuren können sich die Studieren- unterteilt in solche, für deren Erwerb das ab: Pflichtveranstaltungen, und die Meldung zur staatlichen Pflichtden im Rahmen von Übungskursen (EVP I) Bestehen einer benoteten Prüfung erforderlich Wahlveranstaltungen, Kurse und Übungen, fachprüfung ist die erfolgreich absolvierte vorbereiten. Das Bestehen der Übungen ist ist (benotete Leistungspunkte: das Examensvorbereitungsprogramm, Zwischenprüfung. Diese ist studienbeglei- Voraussetzung für die Verleihung des LL.B., für alle Pflichtvorlesungen, Übungen, das fremdsprachliche Lehrprogramm, das tend und setzt sich aus bestimmten Pflichtfächern außerdem Meldevoraussetzung für die Bachelorarbeit und Wahlveranstaltungen) wirtschaftswissenschaftliche Programm der ersten beiden Studienjahre staatliche Pflichtfachprüfung. und solche, für die der Nachweis der Teilnahme und das Angebot des Studium generale. aus den Bereichen Privatrecht, Öffent- erbracht werden muss (sonstige 28 29

16 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Bachelorarbeit / Wissenschaftliche Arbeit Die Studierenden sollen durch die Anfertigung der Bachelorarbeit nachweisen, dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu arbeiten und sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Angefertigt wird diese in den Sommerferien nach dem 9. Trimester. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Bachelorarbeit ist zugleich die Wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Wahlveranstaltungen Wahlveranstaltungen sind Veranstaltungen, die mit Leistungspunkten versehen sind und keine Pflichtveranstaltungen darstellen. Sie werden in jedem Studientrimester (1. bis 10.) angeboten. Es sind in der Regel mindestens 18 (15 ab Studienjahrgang 2008) Leistungspunkte in den Bachelor einzubringen, wobei nicht mehr als vier aus Lehrveranstaltungen eingebracht werden können, deren Gegenstand die ausländische Rechtssprache ist. Im ersten Studienjahr ist die Teilnahme auf sechs Wahlveranstaltungen mit einem Gesamtwert von neun Leistungspunkten beschränkt. Die Mindestzahl von 18 (bzw. 15) erhöht sich, wenn im Pflichtfachbereich nicht alle möglichen Leistungspunkte erzielt werden. Wird die Prüfung in einer Wahlveranstaltung nicht bestanden, so besteht keine Wiederholungsmöglichkeit. Kurse und Übungen Die dritte Veranstaltungsgruppe sind Kurse und Übungen, für die keine Leistungspunkte vergeben werden. Ihr Besuch ist freiwillig und dient allein der persönlichen Weiterbildung der Studierenden. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise fakultative Übungsveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen und die vom Zentrum für Juristisches Lernen angebotenen Methodenund Einzeltrainings. Jura plus Das Jurastudium an der Bucerius Law School bietet im Kern eine optimale Vorbereitung auf die Erste Prüfung, das frühere juristische Staatsexamen. Und es bietet noch viel mehr: ein Zentrum für Juristisches Lernen zur systematischen Unterstützung beim Erlernen der juristischen Methodik, ein obligatorisches Auslandstrimester an Top-Unis weltweit, ein intensives Fremdsprachenangebot, ein Wirtschaftszertifikat der WHU Otto Beisheim School of Management, ein Studium generale für eine Vertiefung der Allgemeinbildung und ein Studium professionale für das frühe Kennenlernen der Praxis. Jura plus steht auch für ein Studium auf höchstem Niveau mit motivierten Kommilitonen, idealen Lernbedingungen, den Geist einer weltoffenen Stiftungshochschule und das alles auf einem grünen Campus mitten in Hamburg. Studium generale Das Studium generale ist integraler Bestandteil des Ausbildungskonzepts der Bucerius Law School. Ziel ist es, den Studierenden in Ergänzung zum Fachstudium zusätzliche Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, die ihre Allgemeinbildung vertiefen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Für das Studium generale wird der Mittwochnachmittag grundsätzlich von juristischen Veranstaltungen freigehalten. Studierende können aus dem vielfältigen Programmangebot frei wählen und eigene Schwerpunkte setzen. Zur Erlangung des LL.B. sind aus dem Bereich Studium generale Leistungspunkte im Umfang von 8 Credit Points (ECTS) einzubringen. Hierfür müssen folgende Veranstaltungen besucht worden sein: 4 Schwerpunktreihen aus mindestens zwei unterschiedlichen Ausbildungsbereichen (jeweils 2 Credit Points) Maximal 2 Schwerpunktreihen können durch die Teilnahme an anderen Veranstaltungen ersetzt werden. Dem Besuch einer Schwerpunktreihe stehen gleich: - die Teilnahme an einem Soft-Skill- Workshop - die Teilnahme an einem Kreativkurs (Chor, Orchester, Jazzband, Theatergruppe) - die Teilnahme an einem Projektstudium oder - die Teilnahme an 10 Einzelveranstaltungen des Studium generale (jeweils 2 Credit Points) Wobei jedes Veranstaltungsformat nur einmal gewählt werden kann, um eine Schwerpunktreihe zu ersetzen. Die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen setzt das Bestehen eines Leistungsnachweises voraus ( pass or fail ). Werden 10 Einzelveranstaltungen besucht, ist der für die erfolgreiche Teilnahme erforderliche Leistungsnachweis in Form eines Essays mit thematischem Bezug zu mindestens einer der zehn Einzelveranstaltungen zu erbringen. Die Regelstudienzeit für das Studium generale beträgt 6 Trimester

17 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Studium professionale Das Studium professionale ist die praktische Berufsvorbereitung an der Bucerius Law School. Es untergliedert sich in einen Pflichtbestandteil, die praktischen Studienzeiten (siehe unten), und ein fakultatives Angebot an Abendveranstaltungen und Workshops in der Bucerius Law School und bei Freunden und Förderern der Hochschule. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den Teilnehmern den juristischen Arbeitsmarkt bereits während der Ausbildung näher zu bringen, ihnen eine Idee von der Berufspraxis zu vermitteln und erste Vergleichsmöglichkeiten zu eröffnen. Praktische Studienzeiten Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sowie für die Verleihung des LL.B. ist, dass die Studierenden an praktischen Studienzeiten (Praktika) von mindestens dreizehnwöchiger Dauer teilgenommen, dabei einen Einblick in die Rechtspraxis gewonnen und Gelegenheit zu einer ihrem Ausbildungsstand entsprechenden eigenen Tätigkeit erhalten haben. Als Ausbildungsstellen kommen neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden in erster Linie Kanzleien, Notariate, Unternehmen und Verbände in Betracht. Das fünfwöchige Einführungspraktikum wird nach dem 3. Trimester in Deutschland absolviert. Das achtwöchige Vertiefungspraktikum findet im In- oder Ausland planmäßig nach dem 6. bzw. 7. Trimester statt. Der Termin des Vertiefungspraktikums richtet sich nach dem Termin des Auslandstrimesters. Sollten für das Vertiefungspraktikum weniger als acht Wochen zusammenhängend zur Verfügung stehen, wird die Ableistung von zwei vierwöchigen Vertiefungspraktika erforderlich. Ein vierwöchiges Praktikum kann bereits nach dem 5. Trimester absolviert werden. Die Bucerius Law School unterstützt ihre Studierenden, indem sie den direkten Kontakt zu ihren Freunden und Förderern vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten. Praktika können daneben auch in Eigeninitiative mit anderen Institutionen vereinbart werden. Auslandsstudium Eine weitere Voraussetzung für die Verleihung des LL.B. ist, dass die Studierenden nach dem Ende des zweiten Studienjahres ein Trimester mit einem Umfang von durchgehend acht Wochenstunden (zehn Wochenstunden, wenn der Studienaufenthalt weniger als drei Monate dauert) an einer ausländischen Hochschule mit nichtdeutscher Unterrichtssprache ausländisches Recht studieren und mindestens einen Leistungsnachweis darin erlangt haben. Damit kann das Auslandsstudium auch im Rahmen der Freiversuchsregelung gemäß 26 HmbJAG vom Landesjustizprüfungsamt anerkannt werden. So studierte der Jahrgang 2008 im Herbsttrimester 2010 an 52 Hochschulen in 20 Ländern. Die Bucerius Law School bietet ihren Studierenden eine ausreichende Zahl von Studienplätzen vor allem an angloamerikanischen, französisch- und spanischsprachigen Hochschulen zur Auswahl. Examensvorbereitungsprogramm Die Bucerius Law School veranstaltet für ihre Studierenden ein besonderes und eigenständiges, auf neuartigen didaktischen Prinzipien beruhendes Examensvorbereitungsprogramm (EVP). Die Voraussetzungen, unter denen ein Studierender zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wird, und die einzelnen Prüfungsleistungen, die er in dieser Prüfung zu erbringen hat, sind in den Grundzügen durch ein Bundesgesetz (Deutsches Richtergesetz) und in den Einzelheiten durch Landesgesetze geregelt [Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) sowie Prüfungsgegenständeverordnung (PrüfgegVO)]. Zentrum für Juristisches Lernen Das Zentrum für Juristisches Lernen ist verantwortlich für die didaktische Konzeption des Examensvorbereitungsprogramms und für die studienbegleitende Vermittlung von Methodenkompetenz in speziellen Kursen und Übungen (beginnend mit dem Einführungskurs im Propädeutikum) sowie Einzeltrainings ( Klausurenklinik )

18 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Erste Prüfung Die Erste Prüfung (das frühere Erste juristische Staatsexamen) ist in die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung gegliedert. Zulassungsvoraussetzung für das Schwerpunktstudium und die staatliche Pflichtfachprüfung ist die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung ( 4 HmbJAG). Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgenommen. Sie ist in der ZwiSchwerPO geregelt und stellt sich wie folgt dar: Bis zum Ende des Schwerpunktstudiums wochenstunden (TWS) teilgenommen muss der Kandidat an Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 19 Trimesterhaben. Im gewählten Schwerpunktbereich wird die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt. Erste Prüfung Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Prüfungstyp Rechtsgebiete Gewichtung Voraussetzung für Bestehen Voraussetzungen für das Bestehen der Zwischenprüfung Rechtliche Voraussetzungen gem. ZwiSchwerPO In den ersten beiden Studienjahren erfolgreiche Teilnahme an Leistungskontrollen in mindestens 4 privatrechtlichen 3 öffentlichrechtlichen 2 strafrechtlichen Pflichtlehrveranstaltungen Die Veranstaltungen im Sinne der Zwischenprüfung sind als solche durch die Fußnote Zwischenprüfung gekennzeichnet. Studium an der Bucerius Law School Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfung Themenarbeit * Gebiete des gewählten Schwerpunktbereichs Aufsichtsarbeit ** Stoff der Kernlehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs Stoff der Kernlehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs 40 % 40 % 20 % 1. Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 19 TWS 2. In zwei von den drei aufgeführten Prüfungsteilen (Themenarbeit, Aufsichtsarbeit, mündliche Prüfung) jeweils eine Leistung, die mit mindestens 4,0 Punkten bewertet worden ist 3. Die nach ZwiSchwerPO ermittelte Gesamtnote beträgt mindestens 4,0 Punkte Das universitäre Schwerpunktstudium Das Schwerpunktstudium erstreckt sich vom 8. bis 10. Trimester. Dabei muss der Studierende sich nach Ablauf des 7. Trimesters für einen Schwerpunktbereich entscheiden. Schwerpunktbereiche sind: I Europäisches und Internationales Recht II Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht III Wirtschaft, Arbeit und Soziales IV Wirtschaft, Medien und Verwaltung V Wirtschaftsstrafrecht VI Recht des internationalen Handels VII Grundlagen des Rechts VIII Steuern Insgesamt 100 % * Unmittelbar vor der mündlichen Prüfung findet eine auf die Wissenschaftliche Arbeit bezogene Befragung statt. Beides zusammen stellt die Themenarbeit dar. In die Endnote der Themenarbeit geht die schriftliche Leistung zu 80 % und die Befragung zu 20 % ein. Die Themenarbeit ist gleichzeitig die Bachelor-Arbeit gemäß der LL.B.-PrüfO. ** Hinzu kommt eine Leistungskontrolle, die den Stoff der sogenannten verpflichtenden sonstigen Lehrveranstaltung abprüft. Die Note hieraus geht jedoch nicht in die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ein, sondern unter Umständen als Wahlveranstaltung in die Gesamtnote des LL.B

19 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Zulassungsvoraussetzungen Staatliche Pflichtfachprüfung Staatliche Pflichtfachprüfung Rechtliche Voraussetzungen vierjähriges Jurastudium Teilnahme an der praktischen Studienzeit Bestandene Zwischenprüfung Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Studium an der Bucerius Law School (mit LL.B. absolviert) Prüfungstyp Rechtsgebiete Gewichtung Voraussetzung für Bestehen Schriftliche Prfüfung Aufsichtsarbeiten 1. Zwei aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts 75 % (jeweils 12,5 %) 1. In den Aufsichtsarbeiten mindestens eine durchschnittliche Punktzahl von 3,8. Leistungsnachweise (Grundlagenscheine) aus einer Lehrveranstaltung, in der die Methode der Rechtsanwendung, rechtsphilosophische und rechtstheoretische Grundlagen oder die geschichtlichen und gesellschaftlichen grundlagen des Rechts oder die Grundlagen des Staatskirchenrechts behandelt werden aus einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bei der Auswahl der Wahlveranstaltungen zu beachten Angebot im Pflichtprogramm des LL.B der Bucerius Law School * Mündliche Prüfung 2. Eine aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts 3. Zwei aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts 4. Eine aus dem Bereich des Strafrechts in den drei Pflichtfachgruppen, besteht aus Vortrag und Prüfungsgespräch 25 % (6,25 %) (18,75 %) 2. In mindestens drei Aufsichtsarbeiten, davon in mindestens einer Aufsichtsarbeit im Bürgerlichen oder Handelsund Gesellschaftsrecht, 4,0 Punkte. oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten sprachkurs Insgesamt 100 % aus einer Lehrveranstaltung, in der aus Sicht der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Praxis der Lehrstoff exemplarisch aufbereitet wird oder zur exemplarischen Vermittlung der in 1 Abs. 2 S. 2 HmbJAG genannten schlüsselqualifikationen: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit bei der Auswahl der Wahlveranstaltungen zu beachten Die Erste Prüfung hat bestanden, wer die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat. Die Gesamtpunktzahl wird aus der Summe der Endpunktzahl der staatlichen Plichtfachprüfung zu 70 % und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zu 30 % gebildet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich die Gesamtnote der Ersten Prüfung. aus je einer auf die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung aufbauenden Lehrveranstaltung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht Übungen / Angebot im Pflichtprogramm des LL.B der Bucerius Law School * Erfüllt durch eine Pflichtveranstaltung aus dem fremdsprachlichen Lehrprogramm bei bestandener Leistungskontrolle 36 37

20 Informationen zum Studium Informationen zum Studium Überblick über das Gesamtstudium In den nachfolgenden grafischen Übersichten wird die Verteilung aller Pflichtfächer über das gesamte Studium deutlich. Die Angaben in Klammern bezeichnen die Anzahl der Vorlesungsstunden und nach einem Schrägstrich die Zahl der zugehörigen Kleingruppenstunden pro Trimesterwoche. Wahlveranstaltungen sind in dieser Übersicht nicht enthalten, da sie flexibel während des gesamten Studiums angeboten werden. Bewerbung Pro Jahr können 100 Studienanfänger mit ihrem Studium an der Bucerius Law School beginnen. Voraussetzung dafür ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein äquivalenter Schulabschluss. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren müssen das Abiturzeugnis sowie nachgewiesene Englischkenntnisse (z. B. TOEFL (Test of English as a Foreign Language) oder ein anderer akzeptierter Test) eingereicht werden. Bei der Auswahl der Studierenden zählt die Eignung für das Studium der Rechtswissenschaft, die intellektuelle und soziale Kompetenz sowie die Persönlichkeit des Bewerbers. Die Auswahl erfolgt im ersten Schritt durch einen schriftlichen Auswahltest. Die 216 Bewerber mit den besten Ergebnissen werden zu einem eintägigen mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Das Bewerbungsformular kann online auf dem Bewerberportal der Bucerius Law School (bewerberportal.law-school.de) ausgefüllt und abgeschickt werden. Finanzierung Die Studiengebühren betragen Euro pro Trimester. Das Studienprogramm erstreckt sich über zwölf Trimester. Für die Nutzung der Infrastruktur der Bucerius Law School über diese Zeit hinaus wird ein Betrag von 500 Euro pro Trimester erhoben (bis zum Bestehen der ersten Prüfung). Die Auswahl der Studierenden erfolgt allein nach Eignung für das Studium an der Bucerius Law School. Um allen erfolgreichen Bewerbern ein Studium an der Bucerius Law School zu ermöglichen, bietet die Hochschule eine Reihe von Finanzierungshilfen zur Zahlung von Studiengebühren an: BAföG-Empfänger zahlen nur die Hälfte der Studiengebühren Vermittlung zinsgünstiger, speziell für die Studierenden der Bucerius Law School entwickelter Darlehen der Hamburger Sparkasse und der Deutschen Bank Stipendium der Vodafone Stiftung für Studierende mit Migrationshintergrund zur Deckung der Studiengebühren und der Lebenshaltungskosten Umgekehrter Generationenvertrag: Anstelle der Studiengebühren zahlt der Absolvent erst nach Aufnahme seiner Berufstätigkeit und ab einer bestimmten Einkommenshöhe für zehn Jahre maximal 10 % seines Bruttoeinkommens zurück 38 39

21 Informationen zum Studium Informationen zum Studium 1. Studienjahr 2.Studienjahr 1. Trimester Herbsttrimester 2. Trimester Frühjahrstrimester 3. Trimester Sommertrimester 4. Trimester Herbsttrimester 5. Trimester Frühjahrstrimester 6. Trimester Sommertrimester Weihnachtsferien Privatrecht Osterferien Sommerferien Weihnachtsferien Privatrecht Osterferien Sommerferien EINFÜHRUNGSWOCHE Vertragsrecht I 10 (davon 6 Vorlesung/ 4 Kleingruppe) Strafrecht I (3/3) Legal Englisch (2) Wahlveranstaltungen Studium generale Vertragsrecht II (4/4) Öffentliches Recht Verfassungsrecht I (3/3) Strafrecht Strafrecht II (3/3) Sonstiges Wahlveranstaltungen Studium generale Vertragsrecht III (2) Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse I (2) Verfassungsrecht II (3/3) Strafrecht III (4/2) Einf. i. d. Wirtschaftspolitik (2) Contract Law (2) Wahlveranstaltungen Studium generale Einführungspraktikum, 7 Wochen Sachen- und Kreditsicherungsrecht I (3/2) Arbeitsrecht (3) Allgemeines Verwaltungsrecht und Schwerpunkte des Verwaltungsprozessrechts (4/2) Europarecht I (3) Strafprozessrecht (3/1) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (2) Wahlveranstaltungen Studium generale Sachen- und Kreditsicherungsrecht II (2) Handelsrecht (3) Öffentliches Recht Sicherheits- und Ordnungsrecht (3/2) Europarecht II (3) Strafrecht Sonstiges Contract and Commercial Law (4) Wahlveranstaltungen Studium generale Gesellschaftsrecht (4) Gesetzliche Schuldverhältnisse II (3/2) Internationales Privatrecht (1) Öffentliches Baurecht und Recht der staatlichen Ersatzleistungen (3/1) Einführung in das Steuer- und Bilanzrecht (2) Wahlveranstaltungen Studium generale Vertiefungspraktikum *, 6 Wochen BEENDIGUNG GRUNDSTUDIUM STUDIENBEGLEITENDE ZWISCHENPRÜFUNG 3. Studienjahr 4. Studienjahr 7. Trimester Herbsttrimester 8. Trimester Frühjahrstrimester 9. Trimester Sommertrimester 10. Trimester Herbsttrimester 11./12. Trimester Frühjahrs-/Sommertrimester Staatliche Pflichtfachprüfung Weihnachtsferien Privatrecht Osterferien Sommerferien Weihnachtsferien Privatrecht AUSLANDSSTUDIUM Zivilprozess- und ZwangsvollstreckungR (3) EVP I/Übung (4) Öffentliches Recht Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (2) **** EVP I/Übung (2) Strafrecht EVP I/Übung (2) Sonstiges Schwerpunktstudium Klausurenkurs Studium generale Hausarbeiten im Rahmen der Übungen ** Familienrecht m. int. Bez. (2,5) Erbrecht m. int. Bezügen (2,5) EVP I/Übung (2) EVP I/Übung (2) EVP I/Übung (1) Schwerpunktstudium Klausurenkurs Studium generale Baccalaureusarbeit/Examensseminararbeit Examensseminar Schwerpunktstudium EVP I Klausurenkurs Studium generale Abschluss Schwerpunktstudium Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung LL.B. *** Examensvorbereitung (EVP II) Öffentliches Recht Examensvorbereitung (EVP II) Strafrecht Examensvorbereitung (EVP II) Sonstiges Klausurenkurs Anmeldung 6 Klausuren Mündliche Prüfung ERSTE PRÜFUNG * Kann auch im Anschluss an das Auslandsstudium absolviert werden. ** Eine Übung setzt sich aus einer Hausarbeit und einer Klausur zusammen. Im Rahmen des Klausurenkurses im 8. und 9. Trimester werden die Klausuren geschrieben. *** Die Verleihung erfolgt im 11. Trimester. Stand: Februar 2011 (vorbehaltlich einzelner Änderungen) **** Für JG 2007 im 9. Trimester.. 40 JAHRGäNGe 2006 und 2007 JAHRGäNGe 2006 und

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