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1 Steuern minimieren Margen optimieren Altenheim Expo am 2. Juli 2013 Steuern minimieren Margen optimieren 0

2 Lüders Warneboldt & Partner Oliver Warneboldt Dipl.-oec., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.), Master of International Taxation Partner Lüders Warneboldt & Partner Zum Blauen See 5, Lehrte Tel.: / Fax: / o.warneboldt@luederslaw.de Web: Steuern minimieren Margen optimieren 1

3 Agenda 1. Ertragsteuerliche Organschaft Ergebnisabführungsverträge jetzt überprüfen 2. Gewerbesteueroptimierung 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern 4. Catering/Essen außer Haus 5. Auch in der Krise optimieren qualifizierten Rangrücktritt steueroptimal gestalten 6. Löffelfertige Vermietung Update Mietverträge Steuern minimieren Margen optimieren 2

4 1. Ertragsteuerliche Organschaft Ergebnisabführungsverträge jetzt überprüfen 17. Januar 2013: Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Ergebnisabführungsverträge müssen im Hinblick auf die Verlustübernahmeverpflichtung des Organträgers einen ausdrücklichen dynamischen Verweis auf 302 AktG enthalten. Steuern minimieren Margen optimieren 3

5 1. Ertragsteuerliche Organschaft Ergebnisabführungsverträge jetzt überprüfen Konsequenzen für zukünftige Ergebnisabführungsverträge (Neuverträge) Klarer dynamischer Verweis auf 302 AktG ist zu formulieren. Die früher häufig aufgenommene Regelung einer allein sprachlichen Wiedergabe des Wortlauts des 302 AktG ist nicht mehr ausreichend. Vorsicht ist geboten bei weiterem Text in der entsprechenden Regelung. Steuern minimieren Margen optimieren 4

6 1. Ertragsteuerliche Organschaft Ergebnisabführungsverträge jetzt überprüfen Konsequenzen für bestehende Ergebnisabführungsverträge (Altverträge) 1.Fall: Änderung eines Altvertrags nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes: vgl. Neuverträge. 2.Fall: Altvertrag wird nicht geändert, entspricht nicht der neuen Rechtslage: Änderungen bis 31. Dezember 2014 entsprechend Neuverträgen 3.Fall: Altvertrag wird nicht geändert, entspricht nicht der neuen Rechtslage, endet aber bis 31. Dezember 2014: Keine Änderungen notwendig. Steuern minimieren Margen optimieren 5

7 2. Gewerbesteueroptimierung Gewerbesteuerfreiheit auch für Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen im Falle einer sogenannten Betriebsaufspaltung Ausgangsfall: A 100 % Pflege-GmbH 3 Nr. 20 GewStG Vermietung bzw. Verpachtung Steuern minimieren Margen optimieren 6

8 2. Gewerbesteueroptimierung Gewerbesteuerfreiheit auch für Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen im Falle einer sogenannten Betriebsaufspaltung Lösung: Die Befreiung der Pflege-GmbH von der Gewerbesteuer erstreckt sich in Fällen einer sogenannten Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens A. Achtung: GmbH & Co. KG als Vermieter bei gewerblicher Prägung? Steuern minimieren Margen optimieren 7

9 2. Gewerbesteueroptimierung Umfang der Gewerbesteuerfreiheit gemäß 3 Nr. 20 GewStG Ausgangsfall: Pflege Gäste- essen Gästeüber- nachtung Pflege-GmbH Werbeerträge aus der Hauszeitung Verkauf Getränke an Bewohner Überlassung Telefon an Bewohner Bäder- betrieb an Dritte Lieferung von Energie an Dritte Steuern minimieren Margen optimieren 8

10 2. Gewerbesteueroptimierung Umfang der Gewerbesteuerfreiheit gemäß 3 Nr. 20 GewStG Lösung: 3 Nr. 20 GewStG enthält keine unbeschränkte persönliche Steuerbefreiung. Begünstigt werden nur die aus dem Betrieb der Einrichtung resultierenden Erträge ( Pflege ). Strategie: Leistungsfähige Kostenstellenrechnungen mit umgelegten Vollkosten zum Nachweis der Ergebnisse aus den nicht gewerbesteuerbefreiten Tätigkeiten. Steuern minimieren Margen optimieren 9

11 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Organschaft erfordert nach 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, dass eine juristische Person als Organgesellschaft in das Unternehmen eines anderen Unternehmers (Organträger) nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Steuern minimieren Margen optimieren 10

12 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Organschaft erfordert nach 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, dass Folge: nichtselbstständig tätig. Wichtig: Organgesellschaft ist kein Wahlrecht; Rechtsfolgen treten ein, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Steuern minimieren Margen optimieren 11

13 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Praktische Bedeutung der Organschaft Verringerung administrativen Aufwands (oder nicht?). Vermeidung von Zahllasten und Vorsteuerüberhängen bei Leistungen innerhalb des Organkreises. Verrechnung von Zahllasten und Vorsteuerüberhängen im Organkreis. Vermeidung steuerpflichtiger Leistungsbezüge bei Vorsteuerabzugsbeschränkungen (z. B. Gesundheitssektor, Finanzsektor). Steuern minimieren Margen optimieren 12

14 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Risiken der unerkannt entfallenen Organschaft Insbesondere Umsatzsteuer und Verzinsung auf die Innenumsätze bei gleichzeitiger Versagung des Vorsteueranspruchs in der Gruppe. Steuern minimieren Margen optimieren 13

15 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Ausgangsfall: Holding GmbH GF: A 100 % APH GmbH GF: A GF: B Frage: Organisatorische Eingliederung? Steuern minimieren Margen optimieren 14

16 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Personelle Verflechtung Personenidentität der Leitungsgremien ein GF des OT Einzel-GF bei OG fremde GF in OG Leitender Mitarbeiter des OT ist GF der OG Stimmenminderheit personenidentische GF Einzelgeschäftsführungsbefugnis Zusätzliche Maßnahmen Umfassendes Weisungsrecht des OT gegenüber GF der OG + Berechtigung zur Bestellung und Abberufung Letztentscheidungsrecht des personenidentischen GF (schriftlich vereinbart) Steuern minimieren Margen optimieren 15

17 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Personelle Verflechtung Personenidentität der Leitungsgremien Leitender Mitarbeiter des OT ist GF der OG ein GF des OT Einzel-GF bei OG fremde GF in OG Steuern minimieren Margen optimieren 16

18 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern fremde GF in OG Stimmenminderheit personenidentische GF Einzelgeschäftsführungsbefugnis Zusätzliche Maßnahmen Umfassendes Weisungsrecht des OT ggü. GF der OG + Berechtigung zur Bestellung und Abberufung Letztentscheidungsrecht des personenidentischen GF (schriftlich vereinbart) Steuern minimieren Margen optimieren 17

19 3. Umsatzsteuerliche Organschaften absichern Personelle Verflechtung ja nein Beherrschungsvertrag Eingliederung nach 391, 320 AktG Andere schriftliche Vereinbarungen (GF-Ordnung/ KonzernRL) Organisatorische Eingliederung Steuern minimieren Margen optimieren 18

20 4. Catering/Essen außer Haus Notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden und in der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen, z. B.: Zubereitung der Speisen; Transport der Speisen und Getränke zum Ort des Verzehrs; übliche Nebenleistungen (z. B. Verpacken, Beigabe von Einweggeschirr oder -besteck); Bereitstellung von Papierservietten; Abgabe von Senf, Ketchup, Mayonnaise, Apfelmus oder ähnlicher Beigaben; Steuern minimieren Margen optimieren 19

21 4. Catering/Essen außer Haus Notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden und in der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen, z. B.: bloße Erstellung von Leistungsbeschreibungen (z. B. Speisekarten); allgemeine Erläuterung des Leistungsangebots; Einzug des Entgelts für Schulverpflegung von den Konten der Erziehungsberechtigten. Steuern minimieren Margen optimieren 20

22 4. Catering/Essen außer Haus Nicht notwendig mit der Vermarktung von Speisen verbunden und daher in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, z. B.: Servieren der Speisen und Getränke; Gestellung von Bedienungs-, Koch- oder Reinigungspersonal; Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck; Überlassung von Mobiliar (z. B. Tischen und Stühlen) zur Nutzung außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers; Steuern minimieren Margen optimieren 21

23 4. Catering/Essen außer Haus Nicht notwendig mit der Vermarktung von Speisen verbunden und daher in der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, z. B.: Reinigung bzw. Entsorgung von Gegenständen, wenn die Überlassung dieser Gegenstände ein berücksichtigungsfähiges Dienstleistungselement darstellt (vgl. BFH-Urteil vom , V R 55/04, BStBl 2007 II S. 480); Steuern minimieren Margen optimieren 22

24 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 1: 7% 19% Ein Caterer bereitet mit eigenem Personal die Mahlzeiten für die Patienten in der angemieteten Küche eines Krankenhauses zu. Er transportiert die portionierten Speisen auf die Stationen und reinigt das Geschirr und Besteck. Die Ausgabe der Speisen an die Patienten erfolgt durch das Krankenhauspersonal. Steuern minimieren Margen optimieren 23

25 4. Catering/Essen außer Haus Eine Pflegeeinrichtung betreibt einen Partyservice. Beispiel 2: 7% 19% Nachdem sie die Kunden bei der Auswahl der Speisen, deren Zusammenstellung und Menge individuell beraten hat, bereitet sie ein kalt-warmes Buffet zu. Die fertig belegten Platten und Warmhaltebehälter werden von den Kunden abgeholt oder von ihr zu den Kunden geliefert. Die leeren Platten und Warmhaltebehälter werden am Folgetag durch sie abgeholt und gereinigt. Steuern minimieren Margen optimieren 24

26 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 3: 7% 19% Sachverhalt wie zuvor, zusätzlich verleiht sie jedoch Geschirr und/oder Besteck, das vor Rückgabe vom Kunden zu reinigen ist. Steuern minimieren Margen optimieren 25

27 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 4: 7% 19% Ein Caterer liefert zu einem festgelegten Zeitpunkt auf speziellen Wunsch des Kunden zubereitete, verzehrfertige Speisen in warmem Zustand für eine Feier seines Auftraggebers an. Er richtet das Buffet her, indem er die Speisen in Warmhaltevorrichtungen auf Tischen des Auftraggebers anordnet und festlich dekoriert. Steuern minimieren Margen optimieren 26

28 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 5: 7% 19% Der Caterer liefert auf speziellen Wunsch des Kunden zubereitete, verzehrfertige Speisen zu einem festgelegten Zeitpunkt für eine Party seines Auftraggebers an. Der Auftraggeber erhält darüber hinaus Servietten, Einweggeschirr und -besteck. Der Caterer hat sich verpflichtet, das Einweggeschirr und -besteck abzuholen und zu entsorgen. Steuern minimieren Margen optimieren 27

29 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 6: 7% 19% Wie zuvor, jedoch entsorgt der Kunde das Einweggeschirr und -besteck selbst. Steuern minimieren Margen optimieren 28

30 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 7: 7% 19% Ein Caterer übergibt Einzelabnehmern verzehrfertig zubereitetes Mittag- und Abendessen in Warmhaltevorrichtungen auf vom Caterer zur Verfügung gestelltem Geschirr, auf dem die Speisen nach dem Abheben der Warmhaltehaube als Einzelportionen verzehrfertig angerichtet sind. Dieses Geschirr wird nach einer Vorreinigung durch die Einzelabnehmer zu einem späteren Zeitpunkt vom Caterer zurückgenommen und endgereinigt. Steuern minimieren Margen optimieren 29

31 4. Catering/Essen außer Haus Beispiel 8: 7% 19% Ein Caterer übergibt Einzelabnehmern verzehrfertig zubereitetes Mittag- und Abendessen in Transportbehältnissen und Warmhaltevorrichtungen, die nicht dazu bestimmt sind, dass Speisen von diesen verzehrt werden. Die Ausgabe der Speisen auf dem Geschirr der Einzelabnehmer und die anschließende Reinigung des Geschirrs und Bestecks in der Küche der Einzelabnehmer übernimmt der Pflegedienst des Abnehmers. Zwischen Caterer und Pflegedienst bestehen keine Verbindungen. Steuern minimieren Margen optimieren 30

32 5. Auch in der Krise optimieren qualifizierten Rangrücktritt steueroptimal gestalten Der sogenannte qualifizierte Rangrücktritt hilft insolvenzrechtliche Überschuldung zu vermeiden. Ziel: Kein Ansatz der Verbindlichkeiten bei der Ermittlung der insolvenzrechtlichen Überschuldung, aber Ansatz weiterhin in der Steuerbilanz zur Vermeidung eines steuerpflichtigen Ertrags. Steuern minimieren Margen optimieren 31

33 5. Auch in der Krise optimieren qualifizierten Rangrücktritt steueroptimal gestalten BFH-Urteil vom 30. November 2011 Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, ist mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht mehr auszuweisen ( Folge: steuerpflichtiger Ertrag). Steuern minimieren Margen optimieren 32

34 5. Auch in der Krise optimieren qualifizierten Rangrücktritt steueroptimal gestalten Tipp: Schuldentilgungsmöglichkeit auch aus sonstigem freien Vermögen vereinbaren. Aber: Ggf. ist der spiegelbildliche steuerliche Aufwand beim Gesellschafter vorteilhafter! Steuern minimieren Margen optimieren 33

35 6. Löffelfertige Vermietung Update Mietverträge Gefahr: Umsatzsteuerpflicht auf Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Firmenwert. Lösung: BFH vom 20. August 2009 (NV) To do: einheitlicher Vertrag einheitlicher Pachtpreis Vorsicht bei Betriebsvorrichtungen (z. B. Schwimmbädern) Steuern minimieren Margen optimieren 34

36 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Steuern minimieren Margen optimieren 35

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:

1. Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße

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