Dithmarscher Luftsportverein e.v. Vorstandsbeschluss
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- Nikolas Dittmar
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1 243 Die POP wurde mit Schleppkupplung ausgestattet und steht für die Durchführung von F- Schlepp im DLV zur Verfügung. Die F-Schlepp-Ausbildung stellt eine Zusatzausbildung dar. Somit ist die Nutzung der POP nicht in der Segelflug-Ausbildungs-Flatrate enthalten. Die Piloten der Segelflugsparte erhalten Schleppkarten mit denen die Nutzung der POP abgerechnet wird. Für die Nutzung eines F-Schlepps mit der POP wurde ein Tarif von 2,80/min festgesetzt. Segelflugpiloten, die auch der Motorflugsparte angehören, können die F-Schlepp-Kosten der POP auf ihrer Motorflugpauschale abrechnen. Die Nutzung der Pop für F-Schlepp muss im Buchungsprogramm reserviert werden Hinders b.a.w. 243 Nach Beratung durch die Fluglehrer und der Spartenleitung wurde nach telefonischer und elektronischer Aussprache per durch einstimmigen Beschluss vom dem Antrag zur Neuanschaffung eines Flugzeuges im Werte von ca ,-zugestimmt Hinders b.a.w. 242 Der DLV wird Mitglied im Verein Wirtschaft und Tourismus e.v Wieland b.a.w. 241 Für Mitglieder die das Segelfliegen betreiben möchten, es Zeitlich oder Finanziell nicht immer klappt, wurde die Flaterate eingerichtet. Deshalb gibt es keine Einzelausnahme. Durch die Flatrate wird bereits ein niedriger Betragt geleistet Wieland b.a.w. 241 Holger Weidel wird zum Naturschutzbeauftragen des DLV s benannt Wieland b.a.w. 240 Der Getränke Lieferant wird nicht gewechselt. Die Fa. Burmeister liefert zu jeder Zeit Wieland b.a.w. 239 Mit Einführung der Flugbetriebsordnung sind wir der versicherungstechnischen Anforderung zur Organisationspflicht nachgekommen und haben beschlossen die 90/ 60 Tage - Regelung in vertretbarer Form anzupassen. Mit Wirkung ab dem 1 Januar 2015 gilt folgende 90 / 60 Regelung : D-EEST 60 Tage = 5 Starts und Landungen D-ECFT 90 Tage = 5 Starts und Landungen D-EPOP 90 Tage = 5 Starts und Landungen D-EPUP 90 Tage = 5 Starts und Landungen D-EPWK 90 Tage = 5 Starts und Landungen D-ELTG 90 Tage = 5 Starts und Landungen D-EDNM 90 Tage = 5 Starts und Landungen Wieland Ersetzt, die Lfd.Nummern 232, 233 und 226 Archiv fortlaufende Übersicht 1 b.a.w.
2 238 Die vorgestellte Flugbetriebsordnung (FBO) wurde verabschiedet und ist ab dem gültig Wieland Ersetzt, die Lfd.Nummern 235 Archiv b.a.w Das Schreiben von Walter Geisler an die Behörde. Betr. Toreinbau Auf Grundlage des Antwortschreibens von Frau Dr. Litte wurde eine Verfahrensbeschreibung mit den heutigen gültigen Eckdaten zum Einbau eines Tores zum sicheren überqueren des Wanderweges und den Betrieb eines Verkehrslandeplatzes verfasst. Die Überarbeitete Version wird Walter Geisler zugestellt Das Internetreservierungsprogramm Flug-Zeit.de wird durch das Buchungssystem FlyRes ersetzt. Peter Szolota ist mit in die Umsetzung zu involvieren Wieland b.a.w Wieland b.a.w. 223 Kurz Bahn Start- Landeübungen sind nur in EDXM durchzuführen Wieland b.a.w. 222 Schadensersatzregelung: Grundsätzlich hat der Verursacher / Charterer sämtliche Kosten zu tragen, die nicht von der Versicherung erstattet werden. Dieses beinhaltet in erster Linie den jeweiligen Selbstbehalt + Schadenfreiheitsrabatt incl. Versicherungssteuer. Die Aktualisierung und Anzeige der Beträge, pro Muster, erfolgt zukünftig regelmäßig auf der Mitgliederseite. Abweichungen bedürfen eines Vorstandbeschlusses Wieland Mit aktueller Beschlussfassung sind alle vorherigen Beschlüsse zur Haftungsregelung aufgehoben b.a.w. 221 Vereinsmeisterschaft und Hangarfete werden beide am ausgerichtet. Zur Hangarfete werden alle Mitglieder eingeladen. Einladungen werden noch versendet Wieland nach Veranstaltung erledigt b.a.w. 220 Das Eintrittsgeld für den Flugtag wird in 2013 auf 4,00 erhöht Wieland erledigt b.a.w. 219 Der Antrag zur Beschaffung einer PA 28 Arrow, so wie auf der außergewöhnlichen Spartenversammlung Motorflug verkündet wurde, wird Einstimmig ohne Enthaltung und Gegenstimmen zugestimmt und beschlossen Wieland erledigt b.a.w. 218 Eine Mitgliederbeitragserhöhung um einen 1 ist notwendig. Antrag wird in die Mitgliederversammlung eingebracht Wieland genehmigt durch Mitgliederversammlung b.a.w. fortlaufende Übersicht 2
3 217 Wenn die DLV Segelflieger mit einem oder mehreren Fluggräten zu einem Fliegerlager fahren, sind die Fahrer und Ersatzfahrer namentlich zu benennen. Nur diese Personen dürfen die Anhänger ziehen Wieland erledigt b.a.w. 216 Im Schadenfall ist vom Verursacher eine Selbstbeteiligung von je 2000 für den Anhänger sowohl als auch für das Segelflugzeug einzuziehen. Desweiteren darf nur mit Nachweis ( evtl. Fahrlehrer ) der Anhänger gezogen werden. Hierzu ist eine Auflistung durch die Spartenleitung zu erstellen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Entleiher Wieland aufgehoben mit Änderung vom b.a.w. 215 Zum Erhalt der IFR Zulassung (D-ECFT) wird ab 2014 pro IFR Pilot eine jährliche Pauschale von 100 festgelegt Wieland b.a.w Modifizierung Towergebäude: 1. Im Tower Aufenthaltsraum wird die Piloten Flugvorbereitung entstehen. 2. Der hintere Raum im Tower (z.z. noch das Büro) wird zum abschließbaren Archiv umgerüstet. 3.Der vordere Raum wird zum neuen DLV Büro umgerüstet. Für die Tower Abrechnungen muss neue Soft- und Hardware gekauft werden.der Kauf der Software wurde beschlossen. Der Vertrag mit dem Bauern Dirk Lorenz (Öko) wird gekündigt. Neuer kommerzieller Vertagsabschluß mit Torge Weerts Neu ist der für alle aktiven Mitglieder geltende Nutzungsvertrag zur Nutzung von DLV Fluggeräte. Dieser ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes Eine Anfrage unsere Hallen generell für Partyevents zu nutzen wurde zum Schutz unseres Platzes abgelehnt Wieland erledigt b.a.w Wieland erledigt b.a.w Wieland erledigt b.a.w Wieland erledigt b.a.w Wieland b.a.w. 204 Der DLV beteiligt sich aktuell nicht an der geplanten LSV /SH Flugschule Wieland b.a.w. 203 nicht mehr aktive Mitglieder > 65 Jahre werden alle 2 Jahre eingeladenwerden Wieland b.a.w. fortlaufende Übersicht 3
4 Fluglehrer die nicht in EDXM schulen, werden für die nächste Saison nicht mehr als Fluglehrer ausgewiesen. Sonderaktion Segelflug: Bei den ersten 3 Flugschüler die, die Ausbildung beginnen, werden statt 12 Monate nur 10 Monate berechnet Wieland b.a.w Wieland b.a.w. 200 Die Flatrate bleibt im Grundstock bestehen, vorgenommen werden aber Modifikationen. Fluglehrer Packet (4). Fluglehrer die nur Schulen wollen, müssen für 3 Starts nach der 90 Tage Reglung 10 Euro pro Start Startgeld bezahlen. Die Starts müssen nachgewiesen werden. Sobald ein Fluglehrer: 1. mit dem Gerät auf Strecke geht und, oder 2. mehr als 3 Starts für 10 Euro macht, wird automatisch die Flatrate aktiv, und die fälligen Beiträge werden eingezogen. Segel Fluglehrer Packet (5) 8 Stunden Flugzeit (einmal jährlich möglich) Die Bedingungen für Schüler und Studenten bleiben bestehen Wieland b.a.w. 199 Der Verkauf des Astirs sowie des Anhängers ist einstimmig beschlossen Wieland b.a.w. 198 Reinhardt Kraschon hat die Aufgabe Luftsicherheitsbeauftragter im DLV angenommen Wieland erledigt b.a.w Rundflüge werden in der Zeit von Montag bis Samstag von Spartenleiter Motorflug verwaltet und organisiert über gewünschte Jahresnachprüfung von Privatflugzeugen in den Hallen des DLV ist der Vorstand vorher zu informieren Arbeitsstunden ( zu viel geleisteten Arbeitsstunden ) sind nicht auf andere Mitglieder übertragbar. Der Duo wird nicht unter das Hallendach gehängt, die Mitglieder die den Duo fliegen möchten, müssen den Flieger auf und wieder abrüsten Wieland b.a.w Wieland b.a.w Wieland b.a.w Wieland b.a.w. fortlaufende Übersicht 4
5 Stand: August Einführung der Flatrate / Kostenpauschalent zum Eine Übersicht über die Kostenverteilung ist bereits veröffentlicht Wieland b.a.w. 178 Einführung einer Segelflug Charterkladde. Reservierungen oder Stornierungen können nur vom Spartenleiter oder sein Stellvertreter mit einem Masterpasswort getätigt werden Wieland b.a.w Das Parken von privat Fahrzeugen auf dem Vorfeld während den Betriebszeiten wird/ist untersagt.das Befahren des Vorfeldes mit den Leppos ist in Ausnahmefällen ( F-Schlepp in Landerichtung der RW 08)erlaubt Eine entsprechende Unterweisung / Schulung wird von der Segelflugspartenleitung durchgeführt. (Infrage kommende Fahrwege evt. grafisch darstellen. Genehmigung für das entfernen von Zäunen und Begrenzungen den DLV Geländes dürfen vom Flugleiter nicht die erteilt werden. Um genügend Windenstartfahrer zu haben, wird der Windenstartschein mit in die Ausbildung mit aufgenommen Wieland b.a.w Wieland b.a.w Wieland b.a.w. 160 Die Lepos, wenn sie nicht zum ziehen von Segelflugzeugen oder zum Transport von Gegenständen verwendet werden, müssen vor der ersten Halle (Rw 26) geparkt werden, der Restweg zum Clubheim muß zu Fuß zurück gelegt werden Wieland b.a.w. 157 Der DLV bietet für die recht sitzenden Partner/Partnerinnen von Piloten des DLV einen Pinch-Hitter Kurs an. Sicheres Landen im Notfall Wieland erledigt b.a.w. 154 Die auf dem Flugtag geleisteten Arbeitsstunden werden nur auf Anfrage angerechnet Wieland b.a.w. 153 Die freiwillige Kaskoversicherung bleibt für alle Flugzeuge bestehen Wieland b.a.w. 152 Flugzeuge die Übernacht gechartert werden benötigen die Zustimmung des Vorstandes. Im Reservierungsprogramm Flug-Zeit muss im Feld Grund die Genehmigung von Name des Vorstandes eingetragen werden Wieland b.a.w. fortlaufende Übersicht 5
6 151 Beitragsermäßigungen werden auch für Auszubildende nicht genehmigt Wieland erledigt b.a.w. 149 Die Sicherheitsveranstaltung ist für Alle aktiven Piloten. Mitglieder die nicht an der Sicherheitsveranstaltung teilgenommen haben, dürfen solange keine Vereinsmaschine chartern. Es gibt die Möglichkeit einer Nachschulung Wieland b.a.w. 148 Am Tag vor Veranstaltungen z.b. 6 Dez. wenn der Weihnachtsmann kommt, werden im Clubheim keine Feiern oder Jungendversammlungen mehr durchgeführt Wieland b.a.w Es wird, aus wirtschaftlichen Gründen, für alle ext. Flugzeuge eine Landegebühr erhoben, auch für F-Schleppmaschinen Rückstellproben der Tankanlagen werden nach jeder Befüllung entnommen und bis zur nächsten Befüllung gelagert. Für das Ordnungsgemäße betreiben der Avgas-, JetA1- und der Mogas- Tankstelle hat der Vorstand Ralf Zöger als Tankstellenwart bestellt. Der Tower darf Mogas nur noch mit dem Hinweis an Piloten verkaufen, dass es keine öffentliche Tankstelle ist Wieland b.a.w Wieland b.a.w Wieland erledigt b.a.w Wieland b.a.w. 143 Sicherheitsinformationsveranstaltung Alle aktiven Piloten des DLV die Vereinsmaschinen Chartern, müssen an der Sicherheitsinformationsveranstaltung an einen der drei genannten Termine teilnehmen. In dieser Veranstaltung werden folgende Themen behandelt: Änderungen im Luftrecht, Gültigkeit der Lizenzen. Vereinsregeln, Flugvorbereitung. Technischer Umgang mit den Vereinsflugzeugen Wieland b.a.w. fortlaufende Übersicht 6
7 139 Landungen auf dem Vorfeld Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Landen auf dem dem Vorfeld südlich der Asphaltpiste grundsätzlich verboten ist. Bei künftigen Zuwiderhandlungen wird der Vorstand aus Sicherheitsgründen ein Startverbot aussprechen Loschelder b.a.w. 134 Jährlicher Übungsflug / Ergänzung für Nachflüge Jeder, der als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ein Motorflugzeug des Vereins chartert, muss jährlich (1 x pro Kalenderjahr) einen Übungsflug mit einem Fluglehrer des Vereins durchführen. Für Nachtflüge ist jährlich bzw. zu Saisonbeginn ein nächtlicher Übungsflug mit Fluglehrer bzw. dessen Zustimmung erforderlich. Die erfolgreiche Durchführung des Übungsflugs wird im Flugbuch des Piloten durch Unterschrift des Fluglehrers bestätigt. (Verpflichtend seit 2007) Loschelder b.a.w. 133 Budget für Jugendleitung Die Jugendleitung bekommt ein Budget von 200 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, über das sie spontan verfügen kann. Spätestens am Ende des Jahres sind für die Ausgaben die Belege vorzulegen. Befugt zur Ausgabe ist der Jugendgruppenleiter oder sein Vertreter Loschelder b.a.w. 132 Nachtflug a) Charter von Vereinsflugzeugen Die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung (bis 2000 ) ist bei Nachtflug im Schadensfall in voller Höhe vom verantwortlichen Flugzeugführer zu tragen. b) Nachtlandekosten für Dritte 20 pauschal für den Flugleiter 15 /h für Licht Landegebühren c) Nachtlandekosten für ordentliche Vereinsmitglieder 15 /h für Licht (Verrechnung über Fluggebühren, je angefangene Stunde) Loschelder Anpassung der Selbstbeteiligung gemäß des jeweiligen aktuellem Beschluß b.a.w. fortlaufende Übersicht 7
8 124 Rundflugzeiten Nach Auswertung der Rundflugzeiten 2006 werden für 2007 folgende Zeiten festgelegt: Rundflüge Uhr sonntags, vom 1. April bis zum 3. Oktober Loschelder b.a.w. 122 ordentliche / außerordentliche Mitgliedschaft Ein Wechsel von einer außerordentlichen zur ordentlichen Mitgliedschaft bedarf wie die Aufnahme in den Verein der Zustimmung des Vorstands. Grundsätzlich zahlen außerordentliche Mitglieder, die in den Status eines ordentlichen Mitglieds wechseln, für das laufende Kalenderjahr den vollen Mitgliedsbeitrag und leisten die volle Anzahl der Arbeitsstunden Loschelder b.a.w. 121 Charter von Flugzeugen Flugzeuge des Vereins werden grundsätzlich nur an ordentliche Mitglieder verchartert Loschelder b.a.w. 120 Schulung Zur Schulung (Theorie + Praxis) ist grundsätzlich eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied erforderlich.ausnahmen regelt ggf. der Vorstand Loschelder b.a.w. 119 Arbeitsstundenregelung Zum 1. Januar 2007 wird die zu leistende Anzahl Arbeitsstunden auf 20 pro Kalenderjahr angehoben. Geleistete Arbeitsstunden werden vom Spartenleiter abgezeichnet. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15 /h berechnet Loschelder b.a.w. 116 Jährlicher Übungsflug Jeder, der als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ein Motorflugzeug des Vereins chartert, muss jährlich (1 x pro Kalenderjahr) einen Übungsflug mit einem Fluglehrer des Vereins durchführen. Die erfolgreiche Durchführung des Übungsflugs wird im Flugbuch des Piloten durch Unterschrift des Fluglehrers bestätigt. (Verpflichtend ab 2007) Loschelder b.a.w. fortlaufende Übersicht 8
9 112 Charterregelungen 1. Sollte sich Eure Flugzeitenplanung ändern, aktualisiert unverzüglich die Reservierung in flugzeit.de. Wenn Euer Flug entfällt, löscht unabhängig vom Wetter Eure Eintragung. 2. Eine Abwesenheit des Flugzeugs über Nacht bedarf der Zustimmung des Vorstands. 3. Bei Charter an Wochenenden und Feiertagen von mehr als 4 Stunden, solltet Ihr mindestens 2 Flugstunden pro Tag mitbringen, andernfalls können mindestens 2 Flugstunden abgerechnet werden. Wetterbedingte Standzeiten sind davon ausgenommen. 4. Hinterlasst das Flugzeug nach jedem Flug so gereinigt, wie auch Ihr es erwartet Loschelder ersetzt Beschluss Nr. 50 b.a.w. 110 Schadensmeldungen Schäden an Einrichtungen des Vereins bzw. Flugplatzes sind grundsätzlich im Turm zu melden; Uwe Speck informiert dann ggf. den Vorstand. Ein Reparaturbuch liegt im Turm aus Loschelder b.a.w. 109 Übernachtungen im Clubheim können nach Anfrage vom Vorstand genehmigt werden. Ein volljähriges DLV-Mitglied als Betreuer und verantwortliche Person ist jeweils zu benennen Loschelder b.a.w. 108 Einzugsermächtigung Alle DLV-Mitglieder ohne Einzugsermächtigung werden angeschrieben und aufgefordert, eine Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeiträge und Fluggebühren zu erteilen Loschelder b.a.w. 106 Unterschrifts- und Bestellberechtigungen sind festgelegt Loschelder b.a.w. 105 Bestellformular (siehe Anlage) Für Bestellvorgänge sowie die Erstattung von Auslagen / Abrechnung von Quittungen ist grundsätzlich Bestellformular zu verwenden. Ggf. ist vorher die Zustimmung des Vorstands einzuholen Loschelder b.a.w. fortlaufende Übersicht 9
10 104 Rechnungen / Belege / Quittungen Rechnungen erhalten ein Eingangsdatum sowie einen Stempel zur weiteren Bearbeitung: Die Anerkennung sämtlicher Rechnungen erfolgt durch den Vorstand, in der Regel durch den Kassenwart. Dies ermöglicht eine zeitnahe Kontrolle sowie mögliche Klärung von Unstimmigkeiten Loschelder b.a.w. 103 Buchungskontrolle Im DLV-Büro wird eine systematische Kontrolle der Buchungen durchgeführt; sämtlichen Rückläufern ist nachzugehen. Kontrolle + Unterstützung durch den Kassenwart Loschelder Änderung: Leistungsübernahme durch Kassenwart b.a.w. 102 Posteingang Eingehende Post wird vom DLV-Büro geöffnet und bearbeitet. Schriftverkehr mit erkennbarer Wichtigkeit oder Dringlichkeit (z.b. Einschreiben) wird unmittelbar an den Adressaten bzw. den Schriftführer weitergeleitet ( / Fax). Sämtliche Post wird regelmäßig durch den Vorstand durchgesehen (1. Vorsitzender / 2. Vorsitzender) Der Schriftverkehr wird anschließend durch das DLV-Büro abgelegt Loschelder Die Ablage erfolgt im DLV Büro b.a.w. 97 Die Vereinsflugzeuge bleiben weiterhin bei der Allianz versichert. (Die Allianz ist langjähriger Versicherer unserer Flugzeuge und gewährte auf Nachfrage Sondernachlässe von ca. 10%.) Loschelder b.a.w. 96 Arbeitsstunden sind grundsätzlich persönlich abzuleisten Loschelder b.a.w. 95 Fluglehrer müssen aktiv schulen oder die Versicherungsbeiträge (Haftpflicht) selbst tragen Loschelder b.a.w. 90 Das Grundstück Flur 63/9 (westlich vom Tower, südlich Piste 08) wird zur Zeit nicht verkauft 87 Chartermodel 3 für Motorflug (ohne Festkostenpauschale) Loschelder Loschelder b.a.w. Aktualisierung durch jeweiligen Beschluß zur Anpassung b.a.w. fortlaufende Übersicht 10
11 79 Einigung mit der Gemeinde St. Michaelisdonn über den Nutzungsvertrag Flurstück 63/7 der Flur 5 sowie 10/12 der Flur 4 Gemarkung Hopen. Die unmittelbar nördlich an den Flugplatz angrenzenden Streifen werden dem DLV zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Im Gegenstück gewährt der DLV der Gemeinde das Nutzungsrecht für ein Teilstück des Rundweges östlich des Platzes Loschelder b.a.w. 76 Der Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wird abgelehnt Loschelder b.a.w. 74 Pachtvertrag mit Dirk Lorenz bzgl. der landwirtschaftlichen Nutzung der Grünflächen Loschelder erledigt, durch Kündigung zum b.a.w. 73 Grundbeitrag für Charter Motorflug: Fertige Flugschüler bezahlen den anteiligen Jahresgrundbetrag für die Chartermodelle 1 bzw. 2 ab dem auf die Prüfung folgenden Monat Loschelder b.a.w. 72 Keine Veröffentlichung des Kassenberichts im Internet. Die Bilanz zum Kassenbericht wird vor der Mitgliederversammlung wie bisher im Turm zur Einsicht ausgelegt. Keine Kopien. Übersichtsversion als Tischvorlage zur Mitgliederversammlung Loschelder b.a.w. 63 DLV-Internetseiten Admin wird Doris Jördens Loschelder b.a.w. 61 Festkostenpauschalen Charterpreismodell Motorflug Loschelder b.a.w. 30 Das Mitteilungsblatt sowie Einladungen können zukünftig auch per versandt werden b.a.w. 28 Teilnehmern an Seminaren oder Lehrgängen (z.b. Fluglehrerlehrgänge) sollen die Seminarkosten sowie die Reisekosten erstattet werden, jedoch nicht die Verpflegungskosten. Eine vorherige Abstimmung mit dem Vorstand und dessen Beschluß für den Einzelfall ist erforderlich b.a.w. fortlaufende Übersicht 11
12 Rundflugpiloten 23 Welche Kriterien müssen für Rundflugpiloten erfüllt werden? - sie müssen regelmäßig fliegen - in der Regel erscheinen 100 Stunden auf einem Muster und 300 Landungen geeignet zu sein - 2 Checkflüge durch 2 einweisungsberechtigte Piloten - die endgültige Entscheidung für den Einsatz von Rundflugpiloten trifft der Vorstand. - jährlicher Checkflug für alle Rundflugpiloten ( gegenseitige Überprüfung) - jährliche Festlegung der Rundflugpiloten ersetzt Bechluss Nr. 1 b.a.w. 1 Rundflugpiloten sollten in der Regel 300 Stunden Flugzeit nachweisen können b.a.w. fortlaufende Übersicht 12
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