Dienstleistungen der Rechtsberatung

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1 Dienstleistungen der Rechtsberatung hotelleriesuisse Monbijoustrasse 130 Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 (0) Fax +41 (0)

2 Inhalt Allgemeines 5 Unentgeltliche Rechtsberatung 6 Entgeltliche Rechtsberatung 8 Inkassodienst 10 Impressum Honorare 12 Herausgeber hotelleriesuisse, Bern Gestaltung TYPOMANIA Franziska Liechti, Bern Druck Stämpfli AG, Publikationen, Bern Bern, Juni

3 I Allgemeines hotelleriesuisse bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen der Rechtsberatung an: allgemeine Rechtsauskünfte Inkassodienst Personalwesen Übernahme von Mandaten Die vorliegende Broschüre enthält Bestimmungen über die Angebote der Rechtsberatung und des Inkassodienstes sowie die dazugehörigen Honorarbestimmungen. Insbesondere dienen sie auch der Abgrenzung unentgeltlicher und entgeltlicher Dienstleistungen der Rechtsberatung für Mitglieder und für Nichtmitglieder von hotelleriesuisse. 5

4 II Unentgeltliche Rechtsberatung Allgemeine Unentgeltlich an Mitglieder erteilt werden insbesondere fol- Personal- Unentgeltlich an Mitglieder erteilt werden insbesondere fol- Rechts- gende allgemeine Rechtsauskünfte: wesen gende grundsätzliche Anfragen: auskunft Telefonische und kurze schriftliche Anfragen zum: zum Prinzip von Lohnabrechnungen inkl. 13. Monatslohn L-GAV zum Prinzip von Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Ferienabrech- Arbeitsrecht nungen Gastaufnahmevertrag zum Prinzip von Abrechnungen bei Krankheit, Unfall, Gastgewerberecht Mutterschaft und Militärdienst Ausländerrecht zu Bewertung von Verpflegung und Unterkunft Kurze Anfragen zu hotelleriespezifischer Betriebsführung zum Sozialversicherungsrecht (Direktionsvertrag, Mietvertrag, Managementvertrag) zum Gleichstellungsgesetz (Diskriminierung, sexuelle Allgemeine, hotelleriespezifische telefonische Rechtsaus- Belästigung, Mobbing) künfte zu Abgangsentschädigung und Konkurrenzverbot Schriftliche Bestätigungen (max. 1 A4-Seite) zur Rechtslage zum Mitwirkungsgesetz Verfassen von kurzen Rechtsschriften und Korrespondenzen an Dritte sowie Kontaktaufnahme mit Behörden insbesondere in den Bereichen L-GAV, Arbeitsrecht und Gast- An Nichtmitglieder, insbesondere an Arbeitnehmer und Gäste, aufnahmevertrag werden nur allgemeine Rechtsauskünfte in folgendem Rah- Vermitteln von Anwälten und Beratern men unentgeltlich erteilt: Telefonische und kurze -Anfragen zum L-GAV Kurze telefonische Anfragen zum Arbeitsrecht, Gastgewerberecht und Gastaufnahmevertrag 6 7

5 III Entgeltliche Rechtsberatung Rechts- Kostenpflichtig werden für Mitglieder insbesondere folgende Mandate Kostenpflichtig werden für Mitglieder insbesondere folgende auskünfte Dienstleistungen angeboten: Dienstleistungen angeboten: konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen mit aufwändigen Erarbeiten und Überprüfen von Verträgen, beispielsweise Abklärungen, Kontakten zu Gegenanwälten, Dritten und Mietverträge, Direktionsverträge, Managementverträge, Amtsstellen, umfangreichem Aktenstudium sowie längere Reglemente schriftliche Stellungnahmen bspw. aus den Gebieten: Vorbereiten und Verfassen von rechtsrelevanten Korres- Arbeitsrecht, Gastgewerberecht, Sozialversicherungsrecht, pondenzen unter den Vertragsparteien, beispielsweise aus Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Ausländerrecht den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Gastgewerberecht Gutachten (Kündigungen, Interventionen, Offerten usw.) Vermittlungen und Schlichtungen Mediationen Personal- Kostenpflichtig werden für Mitglieder insbesondere folgende Schulungen und Informationsveranstaltungen zu hotelle- wesen Dienstleistungen angeboten: riespezifischen Themen, insofern diese keine Verbandsauf- Beurteilung und Kontrollen in konkreten Einzelfällen oder gabe darstellen Erstellen von: Führen von Korrespondenzen in Einzelfällen, beispiels- Lohnabrechnungen inkl. 13. Monatslohn weise mit Gewerkschaften, Arbeitsämtern, tripartiten Arbeitszeit-, Ruhezeit- und Ferienabrechnungen Kommissionen Abrechnungen bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Militärdienst Weitere Consultingaufgaben im Personalbereich Für Nichtmitglieder werden, mit Ausnahme des Bereichs Personalwesen und der Übernahme von Korrespondenzen mit Gewerkschaften, Arbeitsämtern und tripartiten Kommissionen, inhaltlich die gleichen Dienstleistungen angeboten wie für Mitglieder. Für Arbeitnehmer wird keine entgeltliche Rechtsberatung angeboten. 8 9

6 IV Inkassodienst 1. Angebotsumfang hotelleriesuisse betreibt einen kostenpflichtigen Inkassodienst. Es werden folgende Dienstleistungen angeboten: Mahnwesen Betreibungsverfahren in der Schweiz nach kantonalen Vorschriften Durchsetzen von Forderungen mit Hilfe von Anwälten im In- und Ausland Überprüfung von Sachverhalten Ermittlungsarbeiten Vermittlung und Korrespondenz mit in- und ausländischen Kontaktanwälten Abschluss von Vergleichen unternehmen. Ein nicht gegenseitig abgestimmtes Vorgehen könnte sich zum Nachteil des Gläubigers auswirken und kann nicht hotelleriesuisse angelastet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Inkassodienst hotelleriesuisse unbedingt alle Direktzahlungen des Schuldners (Empfang von Checks etc.) zu melden. hotelleriesuisse übernimmt keine gerichtliche Rechtsvertretung sondern zieht nach Rücksprache mit dem Auftraggeber kantonal zugelassene bzw. ausländische Vertrauensanwälte oder Drittpersonen bei. Forderungen gegenüber Reiseunternehmen, welche zur Zeit des Vertragsabschlusses in der Liste «Vertrauliche Informationen über Reiseveranstalter» aufgeführt sind, werden in der Regel nicht übernommen. 2. Inkassobestimmungen 3. Dokumentation Mit der Einzahlung der Eröffnungspauschale bestätigt der Auftraggeber die vorliegenden Inkassobedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Nach Eingang der Eröffnungspauschale wird der Inkassoauftrag eröffnet. Die weiteren Gebühren und Kosten werden dem Auftraggeber laufend in Rechnung gestellt. Der Inkassodienst hotelleriesuisse behält sich vor, die Weiterbehandlung des Auftrages von fristgerechter Zahlung der Zwischenrechnungen abhängig zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Inkassofall nichts ohne vorherige Orientierung des Inkassodienstes hotelleriesuisse zu Der Inkassodienst ist auf eine möglichst lückenlose Dokumentation angewiesen. Insbesondere folgende Unterlagen sind für den reibungslosen Ablauf des Inkassos zur Verfügung zu stellen: Alle vorhandenen Angaben zum Schuldner (Name, Adresse, Geschäftsadresse etc.) Chronologische Zusammenfassung des Sachverhaltes Anfragen, Offerten, Reservationsbestätigungen, Verträge, Zimmerlisten Berechnungsgrundlagen, Rechnungen, Mahnungen Allgemeine Korrespondenz 10 11

7 V Honorare 1. Honorare der Rechtsberatung 2. Honorare des Inkassodienstes Die Honorare gelten für die entgeltlichen Dienstleistungen der Rechtsberatung für Mitglieder und für Nichtmitglieder von hotelleriesuisse. Die Honorare bestimmen sich nach dem Zeitaufwand. Es werden folgende Stundenansätze verrechnet: Mitglieder Nichtmitglieder Die Honorare des Inkassodienstes setzen sich aus einer Eröffnungspauschale und einer Erfolgskommission zusammen, exklusive Mehrwertsteuer. hotelleriesuisse übernimmt kein Währungsrisiko. Die Erfolgskommission ist nach Einzahlung der Eröffnungspauschale geschuldet, auch wenn eine Einigung auf anderen Wegen z.b. durch direkte Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zustande kommt. Sekretariatskosten Fr pro Stunde Fr pro Stunde Sachbearbeitungshonorar Fr pro Stunde Fr pro Stunde Honorar juristische Fr bis Fr Fr bis Fr Experten pro Stunde pro Stunde Tagesansatz für Schulun- Fr Fr gen, Schlichtungen, Mediationen und spezielle Beratungsfälle Mitglieder Nichtmitglieder Schuldner Eröffnungspauschale Eröffnungspauschale in der Schweiz Fr pro Eröffnung Fr pro Eröffnung 15% Erfolgskommission bei 15% Erfolgskommission bei erfolgreichem Abschluss, erfolgreichem Abschluss, Minimalbetrag Fr Minimalbetrag Fr

8 Mitglieder Nichtmitglieder Schuldner Eröffnungspauschale Eröffnungspauschale im Ausland Fr pro Eröffnung Fr pro Eröffnung 15% Erfolgskommission bei 15% Erfolgskommission bei erfolgreichem Abschluss in erfolgreichem Abschluss in europäischen Staaten europäischen Staaten Minimalbetrag Fr Minimalbetrag Fr % Erfolgskommission bei 20% Erfolgskommission bei erfolgreichem Abschluss in erfolgreichem Abschluss in ausser-europäische Staaten, ausser-europäische Staaten, Minimalbetrag Fr Minimalbetrag Fr Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren werden insbesondere folgende Kosten gesondert in Rechnung gestellt: Gebühren von Betreibungsämtern und Gerichten Handelsregisterauszüge im In- und Ausland Anwaltskosten andere Kosten beigezogener Dritter 14

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