Bildungsplan zur Erprobung. Fachbereich: Gesundheit/Soziales. Gesundheitswissenschaften

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1 Bildungsplan zur Erprobung für die zweijährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führen (Bildungsgänge der Anlage C APO-BK) Fachbereich: Gesundheit/Soziales Seite 1 von 28

2 Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf 44306/2016 Seite 2 von 28

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 04/16 Sekundarstufe II Berufskolleg; Bildungspläne zur Erprobung für den Bildungsgang der Berufsfachschule nach 2 Nummer 3 Anlage C APO-BK im Fachbereich Gesundheit/Soziales RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v Für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer wurden unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der Oberen Schulaufsicht neue Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung entwickelt. Diese Bildungspläne treten am zur Erprobung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe Schule in NRW. Die Bildungspläne werden im Bildungsportal veröffentlicht unter: Die in der Anlage 2 aufgeführten Lehrpläne, Richtlinien und Runderlasse treten zum bzw. mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Zum 1. August 2016 treten die folgenden Bildungspläne in Kraft: Heft Nr Biologie Chemie Fachbereich Gesundheit/Soziales Deutsch/Kommunikation Englisch Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Mathematik Politik/Gesellschaftslehre Sozial- und Erziehungswissenschaften Sport/Gesundheitsförderung Wirtschaftslehre Tabelle 1: Neue Bildungspläne BFS Anlage C im Fachbereich Gesundheit/Soziales Anlage 1 Seite 3 von 28

4 Anlage 2 Zum treten die nachfolgenden Lehrpläne bezogen auf den Fachbereich Gesundheit/Soziales außer Kraft: Heft Nr. BASS Evangelische Religionslehre Lehrplan zur Erprobung 08/ Katholische Religionslehre Lehrplan zur Erprobung 08/ Sport/Gesundheitsförderung Lehrplan zur Erprobung Nr. 2 RdErl Nr. 3 RdErl RdErl. v (ABl. NRW. S. 169), BASS Nr. 3) 4951 Politik/Geschichte Vorläufige Richtlinien, siehe BASS Nr /1 Deutsch RdErl Gleichzeitig tritt zum Nummer 4 der Anlage 1, Curriculare Skizzen für die Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen des RdErl. vom Nr. 113/00 außer Kraft. Im Rahmen der BASS-Bereinigung wurde festgestellt, dass die folgenden alten Bestimmungen aus den Jahren 1989 und 1982 aufgehoben werden können, da u. a. die Fächer nicht mehr erteilt werden. Heft Nr. BASS Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien 4413/1 Spezielle Betriebswirtschaftslehre Außenhandelsbetriebslehre Nr RdErl (GABl. NW. S. 338) Nr RdErl (GABl. NW. S. 338) 4414 Wirtschaftsgeographie Nr. 514 RdErl (GABl. NW. S. 338) Tabelle 2: Aufzuhebende Vorschriften 15-37/15-34 Seite 4 von 28

5 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 6 Teil 1 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage C Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen Ziele Fachbereiche und Organisationsformen Zielgruppen und Perspektiven Didaktisch-methodische Leitlinien Wissenschaftspropädeutik Berufliche Bildung Didaktische Jahresplanung Teil 2 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage C im Fachbereich Gesundheit/Soziales Fachbereichsspezifische Ziele Die Bildungsgänge im Fachbereich Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs Teil 3 Die zweijährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führen, im Fachbereich Gesundheit/Soziales Beschreibung des Bildungsganges Stundentafel Darstellung von Anknüpfungsmöglichkeiten im Bildungsgang Die Fächer im Bildungsgang Das Fach Anforderungssituationen und Zielformulierungen Didaktisch-methodische Umsetzung Lernerfolgsüberprüfung Abschlussprüfung Seite 5 von 28

6 Vorbemerkungen Bildungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Europa erfordern Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsgängen sowie studien- und berufsqualifizierenden Abschlüssen. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Bildungspläne im Berufskolleg mit einer kompetenzbasierten Orientierung an Handlungsfeldern und zugehörigen Arbeits- und Geschäftsprozessen eine einheitliche Struktur. Die konsequente Orientierung an Handlungsfeldern unterstreicht das zentrale Ziel des Erwerbs beruflicher Handlungskompetenz und stärkt die Position des Berufskollegs als attraktives Angebot im Bildungswesen. Die Bildungspläne für das Berufskolleg bestehen aus drei Teilen. Teil 1 stellt die jeweiligen Bildungsgänge, Teil 2 deren Ausprägung in einem Fachbereich und Teil 3 die Unterrichtsvorgaben in Fächern oder Lernfeldern dar. Die einheitliche Darstellung der Bildungsgänge folgt der Struktur des Berufskollegs. Alle Unterrichtsvorgaben werden nach einem einheitlichen System aus Anforderungssituationen und zugehörigen kompetenzorientiert formulierten Zielen beschrieben. Das bietet die Möglichkeit, in verschiedenen Bildungsgängen erreichbare Kompetenzen transparent und vergleichbar darzustellen, unabhängig davon, ob sie in Lernfeldern oder Fächern strukturiert sind. Eine konsequente Kompetenzorientierung des Unterrichts ermöglicht einen Anschluss in Beruf, Berufsausbildung oder Studium und einen systematischen Kompetenzaufbau in den verschiedenen Bildungsgängen des Berufskollegs. Die durchlässige Gestaltung der Übergänge verbessert die Effizienz von Bildungsverläufen. Die Teile 1 bis 3 der Bildungspläne werden immer in einem Dokument veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass jede Lehrkraft umfassend informiert und für die Bildungsgangarbeit im Team vorbereitet ist. Gemeinsame Vorgaben aller Bildungsgänge im Berufskolleg Bildung und Erziehung in den Bildungsgängen des Berufskollegs gründen sich auf die Werte, die im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert sind. Im Einzelnen sind dies: Wertschätzung der Vielfalt und Verschiedenheit in der Bildung (Inklusion), Entfaltung und Nutzung der individuellen Chancen und Begabungen (Individuelle Förderung), Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) 1 und Förderung von Gestaltungskompetenz für nachhaltige Entwicklung unter der gleichberechtigten Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen/gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten (Nachhaltigkeit). 1 Grundlagen und Praishinweise zur Förderung der Chancengleichheit (Refleive Koedukation) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu entnehmen. Seite 6 von 28

7 Das pädagogische Leitziel aller Bildungsgänge des Berufskollegs ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) formuliert: Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten. Um dieses pädagogische Leitziel zu erreichen, muss eine umfassende Handlungskompetenz systematisch entwickelt werden. Die Unterrichtsvorgaben orientieren sich in ihren Anforderungssituationen und kompetenzorientierten Zielformulierungen an der Struktur des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) 1 und nutzen dessen Kompetenzkategorien. Die beiden Kategorien der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz werden differenziert in Wissen und Fertigkeiten bzw. Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. Die Lehrkräfte eines Bildungsganges dokumentieren die zur Konkretisierung der Unterrichtsvorgaben entwickelten Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements in einer Didaktischen Jahresplanung, die nach Schuljahren gegliedert ist. Die so realisierte Orientierung der Bildungsgänge des Berufskollegs am DQR eröffnet die Möglichkeit eines systematischen Kompetenzerwerbs, der Anschlüsse und Anrechnungen im gesamten Bildungssystem, insbesondere in Bildungsgängen des Berufskollegs, der dualen Ausbildung und im Studium erleichtert. 1 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) - verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März Seite 7 von 28

8 Teil 1 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage C 1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen Ziele Ziel der Bildungsgänge der Anlage C APO-BK ist der Erwerb umfassender Handlungskompetenzen im Rahmen eines beruflich akzentuierten sowie wissenschaftsorientierten Bildungsprozesses. Die Bildungsgänge vermitteln Kompetenzen, die das selbstständige, fachliche Planen und Arbeiten in umfassenden beruflichen Tätigkeitsfeldern bzw. entsprechenden Studiengängen ermöglichen. Die Bildungsgänge, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) führen, ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in eine qualifizierte Berufsbildung. Die doppelt qualifizierenden Bildungsgänge der Anlage C APO-BK, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen, vermitteln mit ihren integrierten Theorie- und Praisanteilen Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt bzw. erwartet werden. Doppelt qualifizierende Bildungsgänge sind die Assistentenbildungsgänge sowie die Bildungsgänge Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker, Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin/Staatlich geprüfter Gymnastiklehrer. Im Folgenden werden alle doppelt qualifizierenden Bildungsgänge unter der Bezeichnung Assistentenbildungsgänge subsumiert. Alle Bildungsgänge der Anlage C APO-BK vermitteln studienbezogene Kompetenzen, die zur Aufnahme einer Ausbildung im tertiären Bereich grundlegend notwendig sind Fachbereiche und Organisationsformen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage C APO-BK werden in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit/Soziales, Informatik, Technik/Naturwissenschaften und Wirtschaft und Verwaltung des Berufskollegs angeboten. Bildungsgänge, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie dem schulischen Teil der Fachhochschulreife führen, dauern zwei Jahre. Assistentenbildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen, dauern drei Jahre. Assistentenbildungsgänge für Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife vermitteln in zwei Jahren einen Berufsabschluss nach Landesrecht. In allen genannten Bildungsgängen sind betriebliche Praktika vorgesehen. 1.2 Zielgruppen und Perspektiven Die Bildungsgänge der Anlage C APO-BK sind auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet, die die Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen haben und sich aufgrund ihrer Interessen und Begabungen gezielt in einem Fachbereich für eine Berufsausübung oder für ein Studium qualifizieren wollen. Die Qualifizierung im Hinblick auf eine berufliche Perspektive reicht dabei von dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Berufsfachschule der Anlage C 2 Seite 8 von 28

9 APO-BK bis hin zur unmittelbaren Berufsfähigkeit mit einem Berufsabschluss in den dreijährigen Bildungsgängen der Anlage C 1. In die Bildungsgänge der Anlage C APO-BK wird aufgenommen, wer mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat. Die Aufnahme in die Bildungsgänge im Fachbereich Gesundheit/Soziales setzt zusätzlich den Nachweis der fachlichen Eignung voraus. Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährigen Assistentenbildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss führen, ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. In das zweite Jahr des dreijährigen Assistentenbildungsganges können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die zuvor einen Bildungsgang der Anlage B APO-BK, der den mittleren Schulabschluss vermittelt (B 2 oder B 3), oder der Anlage C APO-BK, der den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermittelt (C 2), erfolgreich besucht haben. Schülerinnen und Schüler, die ohne Fachoberschulreife aber mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in die Bildungsgänge der Anlage C APO-BK aufgenommen wurden, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 die Fachoberschulreife. Die Ausbildung in den Bildungsgängen der Anlage C 2 APO-BK vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den schulischen Teil der Fachhochschulreife. In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes ein Übergang in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums möglich, um die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zu erreichen. Die dreijährigen Assistentenbildungsgänge führen zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife. Ferner werden zweijährige Assistentenbildungsgänge für Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife angeboten, die ausschließlich zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen. Mit der erfolgreichen Berufsabschlussprüfung wird die entsprechende Berufsbezeichnung zuerkannt ( Staatlich geprüfte/staatlich geprüfter mit Angabe des Berufes). Der Übergang in die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) ist für Absolventinnen und Absolventen der dreijährigen Assistentenbildungsgänge unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes möglich. Die Abschlüsse können auf die duale Ausbildung oder auf Studiengänge angerechnet werden. 1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien In den Bildungsgängen der Anlage C APO-BK wird eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz angestrebt mit der besonderen Ausprägung für eine qualifizierte Tätigkeit in einem Beruf des gewählten Fachbereichs oder die Bewältigung beruflicher Aufgaben in einem entsprechend geprägten Tätigkeitsbereich (berufliche Handlungsfähigkeit), die Aufnahme und erfolgreiche Gestaltung einer Hochschulausbildung (Studierfähigkeit) und Seite 9 von 28

10 ein selbstbestimmtes und gesellschaftlich verantwortliches demokratisches Handeln bei der Teilhabe am kulturellen, politischen und beruflichen Leben (personale, gesellschaftliche und berufliche Handlungsfähigkeit). Das Erkennen der Vielfalt der Lernvoraussetzungen und Lerninteressen ist die Grundlage für die Realisierung von Vielfalt und Differenzierung der Lernangebote. So sollen Lernbeobachtung und Beurteilung im Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung zu individuellen Zielformulierungen und Lernwegplanungen führen. Sprache ist das grundlegende Medium schulischer, beruflicher, gesellschaftlicher und privater Kommunikation. Daher wird die Förderung der Sprachkompetenz jeder Schülerin und jedes Schülers bei allen didaktisch-methodischen Entscheidungen in den Blick genommen Wissenschaftspropädeutik Der Unterricht in den Bildungsgängen ist wissenschaftspropädeutisch. Wissenschaft wird im Unterricht so berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler mit ihr theoretisch fundiert und anwendungsbezogen, konstruktiv und kritisch umgehen können. Wissenschaftspropädeutisch geprägt sind solche Lernprozesse, deren Inhalte in ihrer Bedingtheit und Bestimmtheit durch die Wissenschaften erkannt und entsprechend vermittelt werden. Im wissenschaftspropädeutischen Unterricht setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit wissenschaftlichen Verfahren und Erkenntnisweisen auseinander. Der als eine Propädeutik für wissenschaftliche Studien, Tätigkeiten in wissenschaftsbestimmten Berufen und eine bewusste Auseinandersetzung mit der Verwissenschaftlichung von Lebenswelt gestaltete Unterricht macht den Schülerinnen und Schülern wissenschaftliche Haltungen bewusst und übt diese ein. Er soll den sich jeweils historisch gewandelten Gesellschaftsbezug aller wissenschaftlichen Theorie und Prais aufdecken. Dazu gehört es, die Erkenntnis leitenden Interessen, die gesellschaftlichen Voraussetzungen und die Implikationen und Konsequenzen wissenschaftlicher Forschung zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, ausgehend von beruflichen Konteten selbstständig Aufgaben und im Unterricht aufgeworfene Probleme zu bewältigen, die ein gesteigertes Maß an methodischer Refleion voraussetzen. Sie können sich immer wieder auch eigenständig Ziele setzen und sich in ihrer Lerngruppe zielgerichtet über methodische und organisatorische Abläufe verständigen. Weiterhin entwickeln die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements die Fähigkeit, die eigene Vorgehensweise kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Alternativen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang nehmen das selbstständige Arbeiten, die eigenständige Formulierung von Problemstellungen, die Erfassung von Kompleität, die Wahl der Arbeitsmethoden und die Auswahl und gezielte Verwendung von Techniken zur Informationsbeschaffung eine zentrale Rolle ein Berufliche Bildung Lernen erfolgt unter einer beruflichen Perspektive, indem sich die Schülerinnen und Schüler mit beruflichen Handlungszusammenhängen im gewählten Fachbereich auseinandersetzen. Wichtiger Bestandteil sind daher die schulisch begleiteten Betriebspraktika, die Fachprais und die berufsqualifizierenden Elemente der Fächer des Bildungsganges. Praktika dienen der Ergänzung des Unterrichts und werden als vielfältige Impulsgeber zur Vernetzung von Theorie und Prais genutzt. Sie verfolgen die Ziele, auf das Berufsleben vor- Seite 10 von 28

11 zubereiten, die Berufswahlentscheidung abzusichern und eine Orientierung für ein mögliches Studium zu bieten. In Assistentenbildungsgängen vermitteln sie darüber hinaus ein verstärktes Praisverständnis. Während ihres Praktikums sollen die Schülerinnen und Schüler durch Anschauung und eigene Mitarbeit Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten über Arbeits- und Geschäftsprozesse des jeweiligen Fachbereichs erwerben sowie Einblicke in die Zusammenhänge betrieblicher bzw. beruflicher Prais gewinnen. Dabei sollen sie berufs- und fachbezogene Frage- und Problemstellungen unter Anleitung, ggf. auch selbstständig, bearbeiten. Darüber hinaus sollen sie sich die sozialen und kommunikativen Situationen im Berufsalltag erschließen. Ein im Bildungsgang abgestimmter und mehrere Fächer einbeziehender Arbeits-, Beobachtungs- oder Evaluationsauftrag dient der vor- und nachbereitenden Einbindung individueller Praktikumserfahrungen in den Unterricht verschiedener Fächer. Die Zusammenhänge von beruflicher Orientierung und Wissenschaftspropädeutik werden den Schülerinnen und Schülern durch eine didaktische Gestaltung vermittelt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Berufspropädeutik und Wissenschaftspropädeutik gleichberechtigt nebeneinander stehen und die didaktischen Eckpfeiler der Bildungsgänge bilden. Bildung entsteht sowohl im Aufbau berufsrelevanten Wissens und Könnens, als auch im reflektierten Verständnis von Zusammenhängen beruflicher Prais, Technik, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur, sodass Spielräume für individuelle Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden Didaktische Jahresplanung Die Umsetzung von kompetenzorientierten Bildungsplänen erfordert eine inhaltliche, methodische, organisatorische und zeitliche Planung und Dokumentation von Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements. Zur Unterstützung dieser Planungs- und Dokumentationsprozesse dient die Didaktische Jahresplanung, die sich nach Schuljahren geordnet über die gesamte Zeitdauer des Bildungsganges erstreckt. Der Unterricht in den Bildungsgängen der Anlage C APO-BK ist nach Fächern organisiert, die in einen berufsbezogenen Lernbereich, einen berufsübergreifenden Lernbereich und einen Differenzierungsbereich unterteilt sind. Die Fächer leisten einzeln und übergreifend Beiträge zur Entwicklung von umfassender Handlungskompetenz, die zur Bewältigung von Anforderungssituationen in den Handlungsfeldern mit ihren Arbeits- und Geschäftsprozessen erforderlich ist. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler zur Bewältigung von beruflichen sowie privat und gesellschaftlich bedeutsamen Situationen befähigt. Voraussetzung hierfür ist, dass im Unterricht bereits erworbene Kompetenzen systematisch aufgegriffen werden und die Planung fächerübergreifende Komponenten aufweist. Die Didaktische Jahresplanung muss dazu je nach Bildungsgang Zielsetzungen (berufliche Bildung, Wissenschaftspropädeutik) unterschiedlich fokussieren. Hinweise zur Ausgestaltung einer Didaktischen Jahresplanung, insbesondere zur Entwicklung, Abfolge und Dokumentation fachbezogener und fächerübergreifender Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements sind auf der Webseite Berufsbildung.NRW.de verfügbar. Seite 11 von 28

12 Teil 2 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage C im Fachbereich Gesundheit/Soziales 2.1 Fachbereichsspezifische Ziele Die berufliche Prais im Fachbereich Gesundheit/Soziales ist gekennzeichnet durch interdisziplinär sach- und personenbezogenes Denken und Handeln im Sozial- und Gesundheitswesen, in der Pflege, Gesundheitsförderung, Betreuung und Erziehung. Die Bildungsgänge fokussieren den Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz in der Bereitstellung von gesundheitsförderlichen, pflegerischen, sozialpädagogischen, erzieherischen und betreuerischen Angeboten für Personen oder Personengruppen in bestimmten Lebenssituationen. Dazu gehört die Integration der Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Nachhaltigkeit in Arbeits- und Geschäftsprozessen. 2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich Der Bildungsgang der Anlage C 2 APO-BK bereitet auf eine Berufsausbildung in Berufen des Fachbereichs Gesundheit/Soziales oder auf ein Studium vor. Die Bildungsgänge der Anlage C 1 APO-BK vermitteln einen Berufsabschluss nach Landesrecht. Die dreijährigen Bildungsgänge der Anlage C 1 führen darüber hinaus zur Fachhochschulreife. 2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen Der Kompetenzerwerb im Bildungsgang befähigt zur selbstständigen Planung und Bearbeitung von Aufgabenstellungen zur Entwicklung von pflegerischen, gesundheitsförderlichen und sozialpädagogischen Betreuungs- und Dienstleistungsangeboten für ausgewählte Personen, Personengruppen in bestimmten Lebenssituationen in einer sich verändernden sozioökonomischen Umwelt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben ein umfassendes Repertoire an Verfahren und Methoden zur Problemlösung, wählen ein jeweils geeignetes Verfahren aus und wenden es an. Sie beurteilen ihre Arbeitsergebnisse vor dem Hintergrund der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen und leiten daraus Konsequenzen für zukünftige vergleichbare Problemstellungen ab. Dabei können sie die Bedürfnisse und Wünsche von Patientinnen und Patienten, Pflege- oder Betreuungsbedürftigen oder Kundinnen und Kunden analysieren und personenbezogen kommunizieren und beraten. Die Schülerinnen und Schüler planen, führen aus, dokumentieren und reflektieren fachgerecht, fleibel, verantwortungsvoll und selbstständig. Sie analysieren und bearbeiten in (multiprofessionellen) Teams Aufgaben und Probleme mit wissenschaftlichen Methoden und Instrumentarien. Sie nutzen technische Hilfsmittel und Geräte sachgerecht, berücksichtigen die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die eigenen physischen und psychischen Belastungen. Sie verfügen über eine ausgeprägte personale Verantwortlichkeit und beachten die Prinzipien der Nachhaltigkeit. Seite 12 von 28

13 2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse Die Handlungsfelder beschreiben zusammengehörige Arbeits- und Geschäftsprozesse im Fachbereich Gesundheit/Soziales. Sie sind mehrdimensional, indem berufliche, gesellschaftliche und persönliche Problemstellungen miteinander verknüpft, berufliche Prais eemplarisch abgebildet und Perspektivwechsel zugelassen werden. Handlungsfeld 1: Bildung und Erziehung Arbeits- und Geschäftsprozesse (AGP) Bedürfnis- und Potentialermittlung durch Beobachtung und Analyse Planung, Umsetzung und Evaluation von zielgruppengerechten Maßnahmen und Angeboten Unterstützung und Förderung individueller Kompetenzen Situations- und personenbezogene Kooperation und Kommunikation mit allen Prozessbeteiligten Handlungsfeld 2: Betreuung AGP Analyse von Lebenssituationen Zielorientierte Begleitung und Unterstützung Unterstützung und Anregung von Aktivitäten Förderung sozialer Kontakte Evaluierung und Weiterentwicklung von Angeboten Berufsfachschule Anlage C Handlungsfeld 3: Pflege AGP Planung, Umsetzung und Dokumentation von Pflege- oder Behandlungskonzepten Begleitung und Unterstützung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens Adressatengerechte Gesprächsführung und Beratung Krankheitsprävention und Unfallverhütung Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität Handlungsfeld 4: Gesundheitsförderung AGP Entwicklung und Umsetzung adressatenbezogener Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Unfallverhütung Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sicherstellung der Prozessqualität Seite 13 von 28

14 Handlungsfeld 5: Gestaltung AGP Wahrnehmung und Analyse von Gestaltungssituationen Anwendung von Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsmitteln Gestaltung von Anlässen, Prozessen und Räumen Handlungsfeld 6: Betriebliches Management AGP Gründung und Führung von Betrieben Dokumentation und Aufbereitung personenbezogener Daten Bewertung von Arbeitsprozessen und Einordnung in den Rechtsrahmen Personalmanagement Zusammenarbeit mit eternen Partnern Handlungsfeld 7: Vermarktung AGP Wahrnehmung von Kundenbedürfnissen Präsentation und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen Planung und Kontrolle des wirtschaftlichen Erfolges Beschwerdemanagement 2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs Die im Folgenden skizzierten didaktisch-methodischen Leitlinien sind in besonderer Weise geeignet, den Spezifika des Fachbereichs Gesundheit/Soziales Rechnung zu tragen, und können den Bildungsgangkonferenzen bei der konkreten Gestaltung geeigneter Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements als Orientierung dienen. Verzahnung von Theorie und Prais Die Arbeit im Bildungsgang ist durch eine Verzahnung von Theorie und Prais in allen Fächern gekennzeichnet. Der fachpraktische Unterricht ist integrativer Bestandteil der Profilfächer des Bildungsganges. Informations- und Kommunikationstechnologien sind in alle Fächer einzubinden. Mehrdimensionalität der Aufgabenstellungen Tätigkeiten in Berufen des Fachbereichs Gesundheit/Soziales sind in der Regel auf Ganzheitlichkeit ausgelegt. Häufig geht es um pflegerische, gesundheitsförderliche und sozialpädagogische Betreuungs- und Dienstleistungsangebote, die für ausgewählte Personen, Personengruppen oder Lebenssituationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier spielt die Passgenauigkeit für die Adressaten- und Situationsorientierung eine bestimmende Rolle. Diese verschiedenen Komponenten müssen in den Aufgabenstellungen berücksichtigt und von den Schülerinnen und Schülern bewältigt werden. Seite 14 von 28

15 Anbindung an konkrete berufliche Handlungssituationen Die für die Gestaltung der Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements grundlegenden Anforderungssituationen basieren in der Regel auf konkreten beruflichen Handlungssituationen. Die Anbindung wird durch die Praiselemente in der Schule (ggf. auch durch Schülerfirmen) und durch die betrieblichen Praktika zusätzlich verstärkt und gesichert. Betriebspraktika vermitteln Einblicke, Kenntnisse und Erfahrungen über den Aufbau und die Funktion betrieblicher Organisationen, die Gestaltung einzelner Arbeitsprozesse und die persönlichen, gesellschaftlichen und ethischen Konsequenzen beruflicher Handlungen. Sie sind in die kontinuierliche Arbeit im Bildungsgang eingeordnet und im Unterricht vor- und nachzubereiten. Dabei sollte die Vielfalt beruflicher Tätigkeitsbereiche und menschlicher Herausforderungen deutlich werden. Selbstorganisiertes Lernen Das Erlernen von Methoden des selbstorganisierten Lernens und Wissenserwerbs ist wesentlicher Bestandteil des Kompetenzerwerbs in den Bildungsgängen der Anlage C APO-BK. Entsprechend werden die Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements so konzipiert, dass eine zunehmende Selbststeuerung des Lernprozesses durch die Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird. Dazu zählen insbesondere auch der Einsatz von Instrumenten zur Selbsteinschätzung und Bewertung der eigenen Lern- und Arbeitsprozesse. Arbeiten im Team In vielen beruflichen Tätigkeitsbereichen, insbesondere bei den gesundheitsförderlichen, pflegerischen, betreuerischen und sozialpädagogischen Angeboten und Dienstleistungen, sind die Arbeit und die Kommunikation im Team Teil der beruflichen Kompetenz. Diese ist kontinuierlich bei der Arbeit in den verschiedenen Fächern einzuüben, zu reflektieren und zu optimieren. Seite 15 von 28

16 Teil 3 Die zweijährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führen, im Fachbereich Gesundheit/Soziales 3.1 Beschreibung des Bildungsganges Die Absolventinnen und Absolventen dieses Bildungsganges verfügen über Kompetenzen, die es ihnen insbesondere ermöglichen, eine Berufsausbildung in Berufen des Fachbereichs Gesundheit/Soziales aufzunehmen oder ein Studium zu bewältigen. Sie sind bei der Wahl eines Ausbildungsberufes bzw. eines Studienganges dabei fachlich nicht eingeschränkt. Sie schließen den Bildungsgang mit dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ab. Die volle Fachhochschulreife wird ihnen nach einem halbjährigen einschlägigen Praktikum, dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht oder einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit zuerkannt. Im Rahmen der Förderung einer umfassenden personalen, gesellschaftlichen und beruflichen Handlungskompetenz orientiert sich der Unterricht in diesen Bildungsgängen an kompleen, lebens- und berufsnahen, ganzheitlich zu betrachtenden Situationen. Hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen der beruflichen Prais richtet sich der Bildungsgang dabei an den in Teil 2 ausgewiesenen beruflichen Handlungsfeldern des Fachbereichs Gesundheit/Soziales mit den zugehörigen Arbeits- und Geschäftsprozessen aus. Handlungs- und problemorientiertes Lernen wird in der Regel durch Praisaufgaben in der Schule und außerschulische Praktika unterstützt. Dies erleichtert die Anschauung, fördert die inhaltliche Auseinandersetzung und bietet einen Fundus an konkreten betrieblichen Situationen, mit denen sich Schülerinnen und Schüler identifizieren können. Zur Unterstützung dieses Transfers sind verschiedene Anforderungssituationen und Zielformulierungen entsprechend angelegt. Eine Spiegelung der in den Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements erworbenen Erkenntnisse an der betrieblichen Realität wird insbesondere durch Betriebserkundungen hergestellt. Der Bildungsgang ist in drei Lernbereiche gegliedert: den berufsbezogenen Lernbereich, den berufsübergreifenden Lernbereich und den Differenzierungsbereich. Im Mittelpunkt des berufsbezogenen Lernbereiches stehen berufliche Tätigkeiten und Abläufe in Betrieben und Einrichtungen sowie das zielorientierte, planvolle und rationale Handeln von Menschen im Beruf. Im Fachbereich Gesundheit/Soziales greifen Sozial- und Fachkompetenz ineinander, da eine hohe Beziehungsfähigkeit, Anpassungs- und Durchsetzungsfähigkeit von grundlegender berufsqualifizierender Bedeutung ist. Zur Bewältigung beruflicher und privater Situationen benötigen die Schülerinnen und Schüler kommunikative sowie interkulturelle Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache und der Fremdsprache. Der Fachbereich Gesundheit/Soziales erfordert ebenso die Weiterentwicklung mathematisch-naturwissenschaftlicher Kompetenzen. Im Unterricht des naturwissenschaftlichen Faches (optional: Chemie oder Biologie) erworbene methodische Fertigkeiten ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, naturwissenschaftliche Fragestellungen zu erkennen, Seite 16 von 28

17 diese mit Eperimenten und anderen Methoden hypothesengeleitet zu untersuchen und Ergebnisse zu verallgemeinern. Im fachübergreifenden Zusammenhang erschließen sich den Schülerinnen und Schülern Anwendungen der Naturwissenschaften. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Fach Wirtschaftslehre fähig und bereit sein, wirtschaftliche Strukturen, Prozesse und Entscheidungen im Kontet sozialökonomischer Zusammenhänge zu analysieren, sich im Spannungsfeld von unternehmerischen Zielsetzungen und gesellschaftlichen Erwartungen eine begründete Meinung zu wirtschaftlichen Problemstellungen zu bilden und vor diesem Hintergrund reflektierte Entscheidung zu treffen. Im berufsübergreifenden Lernbereich leisten die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre sowie Sport/Gesundheitsförderung ihren spezifischen Beitrag zur Kompetenzentwicklung und Identitätsbildung. Die Schülerinnen und Schüler werden in berufs- und alltagsbezogenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen gefördert sowie dafür sensibilisiert, ethische, religiöse und politische Aspekte bei einem verantwortungsvollen Beurteilen und Handeln in Arbeitswelt und Gesellschaft zu berücksichtigen. Zudem wird die Kompetenz gefördert, spezifische, physische und psychische Belastungen in Beruf und Alltag auszugleichen und sich sozial reflektiert zu verhalten. Der Unterricht im Fach Sport/Gesundheitsförderung zielt auf Kompetenzen im Sinne des salutogenetischen Ansatzes ab. Im Differenzierungsbereich erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, Zusatzoder Förderangebote wahrzunehmen. Dabei können die individuellen Entwicklungspotenziale und Interessen der Jugendlichen sowie die spezifischen Anforderungen des regionalen Ausbildungsmarktes und regionaler Studienangebote berücksichtigt werden. Das Betriebspraktikum vermittelt Kenntnisse und Erfahrungen über den Aufbau einer betrieblichen Organisation sowie über Arbeits- und Geschäftsprozesse der Unternehmung. Die Schülerinnen und Schüler erkennen und erfahren Sozialstrukturen, sie führen praktische Tätigkeiten durch und erleben die psychisch-physischen Belastungssituationen im Arbeitsalltag. Seite 17 von 28

18 3.1.1 Stundentafel Anlage C 2 APO-BK Lernbereiche/Fächer Stundentafel zweijährige Bildungsgänge der Berufsfachschule berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schulischer Teil der Fachhochschulreife Fachbereich: Gesundheit/Soziales Berufsbezogener Lernbereich Jahresstunden Klasse 11 Jahresstunden Klasse 12 Profilfächer des Bildungsganges Sozial- und Erziehungswissenschaften Mathematik Physik, Chemie oder Biologie Wirtschaftslehre Englisch Zweite Fremdsprache 0/120 0/120 Praktika Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Differenzierungsbereich Gesamtstundenzahl Fachhochschulreifeprüfung: 1. Ein Profilfach 2 2. Mathematik 3. Deutsch/Kommunikation 4. Englisch 1 Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, wird bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie eingerichtet. 2 Zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres legt die Bildungsgangkonferenz ein Profilfach als erstes Fach der Fachhochschulreifeprüfung fest. Seite 18 von 28

19 3.1.2 Darstellung von Anknüpfungsmöglichkeiten im Bildungsgang Die folgende Gesamtmatri gibt einen Überblick über die Anknüpfungsmöglichkeiten der in den Bildungsplänen der Fächer beschriebenen Anforderungssituationen zu den relevanten Handlungsfeldern des Fachbereichs Gesundheit/Soziales und den daraus abgeleiteten Arbeitsund Geschäftsprozessen. Die Ziffern in der Gesamtmatri entsprechen denen der Anforderungssituationen in den Bildungsplänen. Vertikal sind sie einem Fach und horizontal einem Arbeits- und Geschäftsprozess zugeordnet. Über die für den Bildungsgang relevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse sind Anknüpfungen der Fächer untereinander möglich. Die Gesamtmatri kann somit als Arbeitsgrundlage für die Bildungsgangkonferenz genutzt werden, um eine Didaktische Jahresplanung zu erstellen. Seite 19 von 28

20 Gesamtmatri: Anknüpfungsmöglichkeiten der Fächer zu relevanten Arbeits- und Geschäftsprozessen Bildungsgang: Zweijährige Berufsfachschule der Anlage C 2 APO-BK Gesundheit/Soziales bildungsgangbezogene Bildungspläne Chemie Biologie Sozial- und Erziehungswissenschaften Mathematik Wirtschaftslehre fachbereichsbezogene Bildungspläne Englisch Deutsch/ Kommunikation Katholische Religionslehre Evangelische Religionslehre Sport/ Gesundheitsförderung Handlungsfeld 1: Bildung und Erziehung Bedürfnis- und Potentialermittlung durch Beobachtung und Analyse , 5 1, 2, , 3 1, 7 1, 2, 3, 4 1, 3, 6 1, 4, 6 Planung, Umsetzung und Evaluation von zielgruppengerechten Maßnahmen und Angeboten , 5 1, 2, 3, , 4, 5 1, 3, 4, 5, 7 1, 2, 3, 4, 5 2, 3, 5 1, 4, 6, 7 Unterstützung und Förderung individueller Kompetenzen , 1.4 1, 2, 3, , 5 1, 7 1, 2, 5, 6 2, 5, 6 2, 5, 6 1, 4, 5, 7 Situations- und personenbezogene Kooperation und Kommunikation mit allen Prozessbeteiligten 1.1, , , 2, 3, , 5, 6 1, 2, 3, 7 1, 2, 4, 5 2, 6 4, 5, 6 1, 3, 4, 5, 7 Handlungsfeld 2: Betreuung Analyse von Lebenssituationen , 2, 5 1, 2, 3, , 3, 5 1, 2, 4 1, 2, 3, 4, 5, 6 1, 5, 6 1, 6 1, 4, 5, 6, 7 Zielorientierte Begleitung und Unterstützung 2.1, , , 2, 3, , 5, 6 1, 5, 7 1, 4 2, 6 1, 2, 5 1, 4, 6 Unterstützung und Anregung von Aktivitäten , 2, 3, , 5 1, 5, 6 4 2, 4 3, 5, 6 1, 4, 6 Förderung sozialer Kontakte , 5 3, 5, 6 1, 5, 6 1, 2, 3, 4, 5, 6 2 3, 6 1, 4, 5, 6, 7 Evaluierung und Weiterentwicklung von Angeboten , 4, 5, 6 3, 5 1, 2, 3 4 2, 3, 5 1, 4, 5, 6, 7 Handlungsfeld 3: Pflege Planung, Umsetzung und Dokumentation von Pflege- oder Behandlungskonzepten 3.1, 3.2, 3.3 1, 2, 3, 5, 6 1, 2, 3, , 5 1, 3, 4 2, 5 1, 2 1 Begleitung und Unterstützung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens , 3 3, 5 1, 7 1, 2, 4, 5, Adressatengerechte Gesprächsführung und Beratung 2.1, 3.1, , 2, 3, , 4, 5, 6 1, 7 1, 4 1, 2, 6 6 1, 3, 5 Krankheitsprävention und Unfallverhütung 3.2, 3.3 1, 5 1, 2, 3, , 2, 4 1 2, 4 1, 6, 7 Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität 3.2, 3.3 3, 4, , 6 1, 2, 3 1, 6, 7 Handlungsfeld 4: Gesundheitsförderung Entwicklung und Umsetzung adressatenbezogener Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Unfallverhütung 4.1, 4.2 1, 3, 4, 5, 6 1, 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 5 5 3, 5 1, 2, 3, 6 1, 3 2 1, 2, 4 1, 2, 4, 7 Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung 4.1, 4.2 1, 5 4 1, 2, 4, 5 3, 5 1, 2, 4, 5 2, 4 1, 5 1, 2, 4 1, 2, 4, 7 Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 3.3, 4.2 3, 5 1, 2, 3, 4 1, 2, 4, 5 5 1, 2, 3, 6 4 1, 2, 4, 7 Sicherstellung der Prozessqualität 3.3 1, 5 3 3, 5, 6 1, 2, 3 1, 2, 4, 6 Handlungsfeld 5: Gestaltung Wahrnehmung und Analyse von Gestaltungssituationen , 2, 4, 5 2 1, 2, 6 3 1, 4 1, 3 1, 5, 7 Anwendung von Gestaltungsprinzipien und Gestaltungsmitteln , 5 1, 5, 7 Gestaltung von Anlässen, Prozessen und Räumen , 5 3, 5, , 4 3, 5 1, 5, 7 Handlungsfeld 6: Betriebliches Management Gründung und Führung von Betrieben 6.1 1, 3, 4, 5, 6 1, 2, 3, 4, 5, 6 2, 5, 6 1, 5, 6 6 3, 7, 8 Dokumentation und Aufbereitung personenbezogener Daten , 2, 3, , 3, 4 2, 3, 6 1, 2 3, 7, 8 Bewertung von Arbeitsprozessen und Einordnung in den Rechtsrahmen , 5 2, 3 2 5, 6 3, 7, 8 Personalmanagement 1.1 3, 4 5 4, 5, 6 1, 2, 4, 5, 6 2, 6 4 3, 7, 8 Zusammenarbeit mit eternen Partnern 1.1, , 2, 4, 5 1, 2, 6 2, 4, 6 1, 2, 3, 4, 6 1, 2, 4, 5, 6 1, 2, 5 3, 7, 8 Handlungsfeld 7: Vermarktung Wahrnehmung von Kundenbedürfnissen , , 2, 3 1, 3, 4 2, 3, 5 1, 6, 7 1, 2, 5, , 5, 7, 8 Präsentation und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen , 4, 5 1, 3, , 7, 8 Planung und Kontrolle des wirtschaftlichen Erfolges 7.1 3, 4 3 2, 3 6 2, 6, 7, 8 Beschwerdemanagement , 2, 3, 5 5, 6 1, 2, 3, 7 1, 2, 5, 6 1, 2 2, 7, 8 Politik/ Gesellschaftslehre 1 Legende: 1. Ziffer = Nummer des Handlungsfeldes, 2. Ziffer = Nummer der Anforderungssituation Seite 20 von 28

21 3.2 Die Fächer im Bildungsgang Die kompetenzorientierten Bildungspläne sind einheitlich durch Anforderungssituationen oder Lernfelder mit Zielformulierungen strukturiert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet mit Blick auf den Beitrag zur Kompetenzentwicklung im gesamten Bildungsgang über die Reihenfolge der Anforderungssituationen und beachtet hierbei Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Fächern. Anforderungssituationen beschreiben berufliche, fachliche, gesellschaftliche und persönlich bedeutsame Problemstellungen, in denen sich Absolventinnen und Absolventen bewähren müssen. Die Zielformulierungen beschreiben die im Unterricht zu fördernden Kompetenzen, die zur Bewältigung der Anforderungssituationen erforderlich sind. Zielformulierungen berücksichtigen Inhalts-, Verhaltens- und Situationskomponenten. Die Inhaltskomponente ist jeweils kursiv formatiert Das Fach Die Vorgaben für das Fach gelten für folgende Bildungsgänge: Zweijährige Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt APO-BK, Anlage C 2 Das Fach wird dem berufsbezogenen Lernbereich zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen, die sie befähigen, ihr eigenes Gesundheitsverhalten zu reflektieren und zur eigenen und zur Gesundheit anderer beizutragen. Sie werden auf eine verantwortungsvolle Rolle als Akteur im zunehmend bedeutsamen Gesundheitswesen vorbereitet. Die Entwicklung personaler und beruflicher Kompetenzen wird mit Perspektive auf einschlägige Berufsausbildungen gefördert. Gesundheits- und pflegewissenschaftliche Theorien bilden eine Grundlage für den Erwerb studienbezogener Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund erwerben Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zur Anatomie und Physiologie der Organsysteme und zu gesellschaftlich relevanten Krankheiten. Im Anschluss an eine Analyse von Bedingungen individuellen Gesundheitsverhaltens und unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen des bestehenden Gesundheitsversorgungssystems planen und reflektieren die Schülerinnen und Schüler adressatengerechte Präventions-, Therapie- und Pflegemaßnahmen im Sinne der Gesundheitsförderung. Praktische und theoretische Elemente können eng verzahnt werden. Erkundungen und Kooperationen mit (eternen) Eperten und regionalen Einrichtungen können den Erwerb berufsbezogener Kompetenzen ergänzen. Das Fach weist inhaltliche Überschneidungen mit weiteren Unterrichtsfächern, insbesondere den Naturwissenschaften (im Besonderen mit Biologie) auf. Insbesondere hier bieten sich Anknüpfungspunkte für eine fächerübergreifende Zusammenarbeit. Themen aus der Biologie können Bereiche der vorbereiten, ergänzen oder vertiefen. Die Anforderungssituationen und Zielformulierungen sind nachfolgend beschrieben. Seite 21 von 28

22 3.2.2 Anforderungssituationen und Zielformulierungen Handlungsfeld 1: Bildung und Erziehung Anforderungssituation 1.1 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit Aufgaben und Organisationsstrukturen im Fachbereich Gesundheit/Soziales auseinander. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler nutzen geeignete Quellen, um sich selbstständig über die Organisation und Struktur des Gesundheitswesens, Einrichtungen und Arbeitsschwerpunkte zu informieren (ZF 1). Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Gesundheits- und Pflegeberufe (z. B. durch Erkundungen in Einrichtungen, Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit eigenen Berufswünschen und -vorstellungen auseinander (ZF 3). Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Bedeutung der Multiprofessionalität im Fachbereich Gesundheit/Soziales (ZF 4). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF 1, ZF 2, ZF 4 ZF 1 bis ZF 4 ZF 2, ZF 4 ZF 1 bis ZF 3 Handlungsfeld 2: Betreuung Anforderungssituation 2.1 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen nutzen Techniken zur professionellen Kommunikation im Fachbereich Gesundheit/Soziales. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Methode der Krankenbeobachtung (ZF 1) und begründen ihre Bedeutung bei der ganzheitlichen Erfassung von Klientinnen und Klienten (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Beobachtungskriterien, wählen geeignete Beobachtungsinstrumente aus und interpretieren Normabweichungen (ZF 3). Die Schülerinnen und Schüler analysieren kommunikative Situationen im beruflichen Kontet, beurteilen diese (ZF 4) und leiten Regeln für den Umgang mit Klientinnen und Klienten ab (ZF 5). Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anatomisch-physiologische Grundlagen der Sinnesorgane (ZF 6) und erläutern die Folgen von Funktionseinschränkungen im Bereich der Wahrnehmung und Orientierung (z. B. durch Demenzerkrankungen) (ZF 7). Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Anforderungen an Akteure im Gesundheitswesen im Umgang mit sinneseingeschränkten und desorientierten Menschen (ZF 8) und wenden kommunikative Methoden (z. B. Validation) an (ZF 9). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF 1, ZF 3, ZF 6, ZF 8, ZF 9 ZF 1, ZF 3 bis ZF 5, ZF 7, ZF 9 ZF 2 bis ZF 5, ZF 7 bis ZF 9 ZF 2 bis ZF 5, ZF 9 Seite 22 von 28

23 Handlungsfeld 3: Pflege Anforderungssituation 3.1 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen erfassen Pflege im beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Kontet als Grundlage für den professionellen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler erläutern eemplarisch unterschiedliche Pflegedefinitionen (ZF 1) und setzen sich mit Pflegeverständnissen aus beruflicher, gesellschaftlicher und persönlicher Perspektive auseinander (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Selbst- und Fremdbild in der Pflege (ZF 3) und diskutieren Menschenbilder in der Pflege (ZF 4). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren das Verhältnis von Distanz und Nähe in der Pflege bzw. in der Therapie (ZF 5). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF 1 bis ZF 5 ZF 1 bis 3, ZF 5 ZF 2 bis ZF 5 ZF 2, ZF 3, ZF5 Anforderungssituation 3.2 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen erläutern theoretische Grundlagen der Pflegewissenschaften als Voraussetzung für pflegerische Handlungen einschließlich der Pflegeprophylaen. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler erfassen und erläutern weitestgehend selbstständig den vollständigen Pflegeprozess (ZF 1). Die Schülerinnen und Schüler planen adressatengerechte Pflegemaßnahmen (ZF 2) und überprüfen diese kriteriengeleitet (ZF 3). Die Schülerinnen und Schüler stellen relevante Folgeerkrankungen dar (ZF 4) und entwickeln prophylaktische Pflegemaßnahmen (ZF 5). Die Schülerinnen und Schüler analysieren relevante Pflegemodelle (ZF 6), stellen sie vergleichend gegenüber und bewerten sie (ZF 7). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien ZF 1, ZF 2, ZF 4 bis ZF 6 Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit Anforderungssituation 3.3 ZF 1 bis ZF 3, ZF 5 bis ZF 7 ZF 2, ZF 5 ZF 1, ZF 2, ZF 5 bis ZF 7 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über umfassende Kenntnisse zum Immunsystem und zu Infektionserkrankungen als Grundlage von Hygiene- und Infektionsschutz im Fachbereich Gesundheit/Soziales. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Immunsystem und dessen Funktion (ZF 1). Die Schülerinnen und Schüler stellen am Beispiel ausgewählter Infektionserkrankungen Infektionswege und -arten sowie Präventionsmaßnahmen dar (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler analysieren Hygienepläne und begründen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (ZF 3). Seite 23 von 28

24 Die Schülerinnen und Schüler nehmen zu verschiedenen Positionen der Impfdebatte (z. B. im Rahmen einer Podiumsdiskussion) begründet Stellung (ZF 4). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF 1 bis ZF 4 ZF 2 bis ZF 4 ZF 4 ZF 4 Handlungsfeld 4: Gesundheitsförderung Anforderungssituation 4.1 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen erfassen Gesundheit im beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Kontet als Grundlage für gesundheitsförderliches Handeln. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Einflussfaktoren auf die Gesundheit (ZF 1) und reflektieren eigenes und fremdes Gesundheitsverhalten (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit unterschiedlichen Definitionen von Gesundheit auseinander (ZF 3) und analysieren ihre Mehrdimensionalität (ZF 4). Die Schülerinnen und Schüler erläutern ausgewählte Gesundheitsmodelle (z. B. biomedizinisches Modell, salutogenetisches Modell) (ZF 5) und setzen sich mit diesen vor dem Hintergrund des beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Kontets kritisch auseinander (ZF 6). Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den grundlegenden Aufbau des menschlichen Körpers sowie grundlegende Krankheitsprozesse (ZF 7) und wenden die fachsprachliche Terminologie an (ZF 8). Die Schülerinnen und Schüler erläutern Maßnahmen der Ersten Hilfe (ZF 9) und führen Übungen durch (ZF 10). Sie beachten die rechtlichen Rahmenbedingungen (ZF 11). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF1, ZF 3 bis ZF 5, ZF 7 bis ZF 9, ZF 11 Anforderungssituation 4.2 ZF 2 bis ZF 11 ZF 2, ZF 6, ZF 10 ZF 6, ZF 10 Zeitrichtwert: UStd. Die Absolventinnen und Absolventen entwickeln adressatenbezogene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Beispiel des Bewegungsapparats und ausgewählter Organsysteme. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Definitionen von Prävention und Gesundheitsförderung auseinander (ZF 1). Die Schülerinnen und Schüler erläutern Anatomie, Physiologie und relevante Krankheitsbilder des Bewegungssystems (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler reflektieren das Bewegungsverhalten im gesellschaftlichen, beruflichen und persönlichen Kontet (ZF 3) und entwickeln adressatenbezogene Präventionskonzepte (ZF 4). Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems sowie relevante Erkrankungen (ZF 5) und entwickeln Präventionsmaßnahmen gegen Herz- Kreislauferkrankungen (ZF 6). Seite 24 von 28

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