Fachanforderungen Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling für die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums

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1 Fachanforderungen Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling für die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums August 2014

2 Impressum Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling des Beruflichen Gymnasiums Herausgeber: Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Brunswiker Straße Kiel in Kooperation mit dem Landesseminar Berufliche Bildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Schreberweg 5, Kronshagen MBW August 2014 Lehrpläne im Internet:

3 Inhalt I Fachliche Konkretisierungen Das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling Kernbereichsübergreifende Lern- und Handlungsziele Lern- und Handlungsziele für die einzelnen Teildisziplinen Anforderungsbereiche und Operatoren Allgemeine Hinweise Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Operatoren... 9 II Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Mündliche Abiturprüfung Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Bewertung der mündlichen Prüfung Besondere Lernleistungen... 17

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5 Vorwort Zu diesen Fachanforderungen Die vorliegenden Fachanforderungen für die Beruflichen Gymnasien gelten auf Basis der BGVO vom 30. Mai 2012 (NBl.MBW.Schl.-H, S. 141) der BS-PrüVO vom 14. August 2012 (NBl.MBW.Schl.-H., S. 173) dem bestehenden Lehrplan Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling - BRC (Sommer 2014) der Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Wirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Die Fachanforderungen BRC sind Bestandteil des Lehrplans Betriebswirtschaftslehre mit Rechungswesen und Controlling (BRC). Sie integrieren zur Wahrung der Kontinuität in der fachlichen Arbeit zentrale Aspekte aus den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Wirtschaft aus dem Jahr Die Fachanforderungen bilden als fachliche Konkretisierung gemeinsam mit dem Lehrplan BRC eine Schnittstelle zwischen EPA und schulinternem Fachcurriculum, in dem sie die Anforderungen an die fachliche Arbeit mit Blick auf die schriftliche und mündliche Abiturprüfung in BRC bündeln und konkretisieren. Die Fachanforderungen bilden die Basis für die Fachgremien; sie können die schulinternen Fachcurricula nicht ersetzen. Die Kernbereiche des Unterrichtslehrplans (Kapitel I 2) bilden den inhaltlichen Rahmen, in dem die Kompetenzen (Kapitel II 2) zu entfalten sind. Aufgabe der Fachgremien ist es, den kumulativen Aufbau von Kompetenzen über die einzelnen Semester hinweg und die Konkretisierung der Kerninhalte bis hin zur Auswahl von geeigneten Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Die Fachanforderungen stellen das Bindeglied zwischen dem Lehrplan, EPA und kompetenzorientiertem Unterricht dar, indem sie alle curricularen Vorgaben für den Unterricht und die Abiturprüfung als Planungsgrundlage in einem Dokument vereinen. Damit tragen Sie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen in der Sekundarstufe II bei.. 5

6 Fachliche Konkretisierung I Fachliche Konkretisierungen 1 Das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling Das Fach verbindet verschiedene Teildisziplinen im Rahmen ökonomischer Denk- und Betrachtungsweisen. Betriebswirtschaft, Rechungswesen und Controlling werden hier in einem Lehrplan vereint. Die Volkswirtschaft als weitere Teildisziplin ist im Gesamtzusammenhang mit einzubeziehen. Entsprechend der EPA 1 für das Fach Wirtschaft und dem Lehrplan BRC sollen die dort erfassten Leitideen, d.h. elementaren ökonomische Denk- und Betrachtungsweisen, erarbeitet werden. Für das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechungswesen und Controlling lassen sich folgende Lern- und Handlungsziele unterscheiden: kernbereichsübergreifende Lern- und Handlungsziele und Lern- und Handlungsziele für die einzelnen Teildisziplinen. 1.1 Kernbereichsübergreifende Lern- und Handlungsziele Die Schülerinnen und Schüler analysieren, bearbeiten und lösen ökonomische Problemstellungen allein und/oder mit anderen. Sie wählen dazu geeignete Methoden, setzen diese zielgerichtet ein und bewerten deren Leistung für die Problemlösung. Ergebnisse und Prozesse präsentieren sie adressatengerecht. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, ihre bisher entwickelte Methodenkompetenz, ihr Arbeits- und Sozialverhalten bewusst zu erfassen sowie allein und/oder mit anderen weiterzuentwickeln. Sie zeigen im Unterricht Verantwortungsbereitschaft, Kreativität, Kritikfähigkeit und Selbstständigkeit. 1.2 Lern- und Handlungsziele für die einzelnen Teildisziplinen Entsprechend der EPA für Wirtschaft 2 wird die Betriebswirtschaft als komplexes, zielgerichtetes, produktives, soziales und auch als offenes und dynamisches System betrachtet, das marktwirtschaftlich orientiert ist. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge 1 vgl. EPA S.9 ff. 2 vgl. EPA S. 9 ff.

7 Fachliche Konkretisierung werden systematisch beschrieben, analysiert und beurteilt. Einzelwirtschaftliche Problemstellungen und Entscheidungsprozesse werden auch unter Berücksichtigung ökologischer, gesellschaftlicher, politischer Aspekte beschrieben, analysiert und beurteilt. Die ökonomische Wirklichkeit wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher und teilweise konträrer Interessen begriffen. Die Auswirkungen des europäischen Integrationsprozesses, der Globalisierung, des zunehmenden Wettbewerbs der Standorte und unterschiedlicher Spannungsfelder (z. B. Ökonomie versus Ökologie, individuelle bzw. gesellschaftliche versus unternehmerische Ansprüche) werden berücksichtigt. Das Rechnungswesen stellt für das Unternehmen ein komplexes Informationssystem dar. Es wird als ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtinformationssystems eines Unternehmens betrachtet, das die notwendigen Informationen der betrieblichen Planungs- und Entscheidungsprozesse liefert. Eine moderne Ausbildung im Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen und Controlling muss diesen Zusammenhang aufzeigen und ihn für die Schülerinnen und Schüler transparent und begreifbar machen. Dabei sollen ganzheitliche Entscheidungs- und Problemlösetechniken angewendet werden. Um Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen und Controlling in diesem zeitgemäßen Sinne unterrichten zu können, benötigt man die Daten eines Unternehmens, anhand derer die Planung, Steuerung und Kontrolle der betriebswirtschaftlichen Prozesse transparent gemacht und dadurch von den Schülerinnen und Schülern gedanklich nachvollzogen werden können. Die Informationen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens bilden neben anderen betrieblichen Informationssystemen die Basis des Controllings. Die Implementierung computergestützter Informationssysteme erlaubt dem Controlling zusätzlich den Zugriff auf die unverdichteten Informationen der Datenbasis. Darüber hinaus steht das Controlling mit verschiedenen Elementen des Rechnungswesens, insbesondere der Planungsrechnung und der betrieblichen Statistik, im Dialog. Dabei unterstützt das Controlling sowohl die Festlegung der Unternehmensziele, also das strategische Management (Vision, Leitbild, Existenzsicherung des Unternehmens) als auch deren schrittweise Umsetzung in die Praxis, also das operative Management (Abweichungsanalysen, kurzfristige Planungen und Kontrollen). So ist Controlling als Teil der Unternehmensführung zu verstehen und zu organisieren. Die Inhalte des Faches Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen und Controlling sind nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund eines komplexen wirtschaftlichen und sozialen Systems darzubieten, um möglichst hohe Lernerfolge zu erzielen. 7

8 Fachliche Konkretisierung 2 Anforderungsbereiche und Operatoren Es werden im Folgenden zunächst allgemeine Hinweise (2.1) zu den Anforderungsbereichen gegeben, um diese fachspezifisch im weiteren Abschnitt zu konkretisieren. (2.2) Im Teil 2.3 wird eine Übersicht von Operatoren mit Definitionen und Beispielen diesen Abschnitt abschließen. 2.1 Allgemeine Hinweise Die Abiturprüfung soll das Leistungsvermögen der Prüflinge möglichst differenziert erfassen. Dazu werden im Folgenden drei Anforderungsbereiche unterschieden. Obwohl sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Fall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen lassen, kann und soll die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche und deren Umsetzung mit Hilfe von Operatoren wesentlich dazu beitragen, sowohl Einseitigkeiten zu vermeiden als auch die Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit der Prüfungsaufgaben sowie der Bewertung der Prüfungsleistungen zu erhöhen. Anforderungsbereiche ermöglichen eine differenzierte Beschreibung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten, die für die Lösung einer Aufgabe im Fach BRC vorausgesetzt werden. Die Zuordnung der Teilleistungen zu den einzelnen Anforderungsbereichen hängt davon ab, ob die Lösung eine Auswahl von Methoden in einem geübten bekannten Zusammenhang erfordert oder ob selbstständiges Erarbeiten, Anwenden und Bewerten in komplexen und neuartigen Zusammenhängen erwartet werden. Die Zuordnung ist ferner abhängig vom vorangegangenen Unterricht, von den in den Lehrplänen/ Richtlinien/ Standards verbindlich vorgeschriebenen Zielen und Inhalten sowie von den zugelassenen Arbeitsmitteln. Aufgabenstellungen? sollten einem Anforderungsbereich zugeordnet werden können, wobei nicht auszuschließen ist, dass auch mehr als ein Bereich berührt wird bzw. Teilleistungen des Prüflings mehreren Bereichen zugeordnet werden können. 2.2 Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Jeder Aufgabenvorschlag für die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf alle drei im Folgenden beschriebenen Anforderungsbereiche erstrecken. In den folgenden Beschreibungen der Kenntnisse und Fähigkeiten sind die angegebenen Beispiele nicht verbindlich, aber in der Gesamtheit exemplarisch für das Anspruchsniveau.

9 Fachliche Konkretisierung Anforderungsbereiche und Gewichtung in Prüfungsleistungen AB I AB II AB III die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitsweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang. selbstständiges Ordnen, Bearbeiten und Erklären bekannter Sachverhalte, selbstständiges Anwenden des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte, eigenständiges Strukturieren komplexer Texte oder umfassender fachspezifischer Sachverhalte. planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Lösungsansätzen, Deutungen und Wertungen zu gelangen, selbstständiges Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitsmethoden und Darstellungsformen in neuen Situationen und deren Beurteilung. 2.3 Operatoren Operatoren sind Handlungsanweisungen, die für das Fach BRC besondere Bedeutung haben und in Abschlussprüfungen BRC der Beruflichen Gymnasien Schleswig-Holsteins Verwendung finden sollen. Sie werden in der folgenden Tabelle beschrieben und kommentiert. Entsprechende Formulierungen in den Klausuren der Qualifikationsphase sollten ein wichtiger Teil der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen sein. Dabei sind zu beachten: Eine Vorgabe zur Verwendung eines bestimmten Hilfsmittels wird in der Regel nicht erfolgen. Die Auswahl treffen die Schülerinnen und Schüler auf der Basis der ihnen bekannten Einsatzmöglichkeiten und der Aufgabenstellung selbstständig (Kompetenzorientierung). Zusammensetzungen aus mehreren Operatoren (Beschreiben und begründen Sie, vergleichen und bewerten Sie ) sind möglich. Die Zuordnung zu einem bestimmten Anforderungsbereich soll gewährleistet werden. Diese ergibt sich aus dem Kontext der Aufgabenstellung im Gesamtzusammenhang mit dem Erwartungshorizont. Die Operatoren in der Liste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können auch weitere Operatoren eingesetzt werden, wenn sich deren Bedeutung und Zuordnung zu einem Anforderungsbereich aus dem Kontext ergibt (z.b. interpretieren, beschriften, buchen ). 9

10 Fachliche Konkretisierung Liste der Operatoren für die schriftliche Abiturprüfung Operatoren AB Definitionen Beispiele nennen/ benennen/ aufzählen I Nur stichwortartiges Aufzählen von Begriffen, Daten, etc. Nähere Erklärungen oder Beschreibungen sind nicht notwendig. Nennen Sie drei Darlehensformen. Geben Sie drei Aspekte an, die... wiedergeben I Bekanntes wird mit eigenen Worten wiederholt. zusammenfassen I Kurze, richtige und vollständige Wiedergabe eines Sachverhaltes in wenigen Sätzen. Erklärungen und Meinungen sind nicht gefordert. beschreiben I Fallbezogene und schriftlich zusammenhängend ausformulierte Darstellung der Merkmale von Objekten oder Sachverhalten unter Verwendung der Fachsprache. Einschränkungen sind möglich: "Beschreiben Sie in Stichworten..." darstellen I Ein Sachverhalt wird mit Hilfe von Text, Tabellen und/ oder Skizzen umfassend wiedergeben (Darstellungsform wird vorgegeben). kalkulieren I Gegebenes oder ermitteltes Datenmaterial wird in ein gelerntes Kalkulationsschema eingesetzt. Geben Sie mit eigenen Worten die Kernaussagen des Textes wieder. Fassen Sie die Kernaussagen des Vorstandes auf der Hauptversammlung zusammen. Beschreiben Sie den Ablauf der Kapitalerhöhung der Schulze AG. Stellen Sie die Kernaussagen der Autorin dar... Kalkulieren Sie mit Hilfe des Zahlenmaterials des BAB die Selbstkosten des Unternehmens für Monat... zeichnen, grafisch darstellen I Eine hinreichend exakte grafische Darstellung wird angefertigt. Stellen Sie die Kostenfunktion in einem Koordinatensystem grafisch dar. berechnen /bestimmen /ermitteln I Aufgaben werden anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operatoren rechnerisch ermittelt. Berechnen Sie mit Hilfe der Andler'schen Formel die optimale Bestellmenge. entscheiden II Anhand von aufzubereitendem Zahlenmaterial wird eine Lösung herausgearbeitet. erklären II Der zu klärende Sachverhalt wird beschrieben und Ursachen werden aufgedeckt. (zugrunde liegende Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge). Die Frage nach dem WARUM muss beantwortet werden. Entscheiden Sie über die Einstellung eines Bewerbers. Erklären Sie, warum die Haftung in der Wahl der Rechtsform für Hr. Müller eine Rolle spielt. erläutern II Sachverhalte werden in Erläutern Sie die bilanziellen

11 Fachliche Konkretisierung angemessener Textform anschaulich, nachvollziehbar und verständlich dargestellt und gegebenenfalls durch zusätzliche Fachbegriffen und Beispiele veranschaulicht. analysieren II Ein wirtschaftlicher Sachverhalt wird aus Materialien unter Anwendung bestimmter Kriterien bzw. Aspekte oder Verfahrensweisen schriftlich ausformuliert beschrieben und erklärt. auswerten II Daten oder Einzelergebnisse werden zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammengeführt. vergleichen II Schriftlich ausformulierte Gegenüberstellung von Sachverhalten mit Hilfe von Daten, Zahlen, Fakten, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. herausarbeiten II Mit Hilfe von Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen. anwenden III Es werden grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen. bewerten III Eine eigene Position wird nach ausgewiesenen Normen oder Werten vertreten. (über)prüfen III Eine Meinung, Aussage, These, Argumentation wird nachvollzogen und auf Grundlage eigenen Wissens oder eigener Textkenntnis beurteilt. beurteilen III Der Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen wird in einem Zusammenhang bestimmt, um theorieund kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen. Stellung nehmen III Ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe wird ein begründetes eigenes Werturteil entwickelt. Auswirkungen einer Kreditaufnahme. Analysieren Sie die Materialien M1 - M4, indem Sie... Werten Sie die Ergebnisse im Rahmen der Voll- und der Teilkostenrechnung aus und nehmen Sie eine Entscheidung vor. Vergleichen Sie die Verkaufszahlen des Produktes X der letzten 4 Jahre. Arbeiten Sie mit Hilfe der Materialien M1 - M4 die Marketingstrategie der Fa. XY heraus. Wenden Sie das Modell des Produktlebenszyklus auf das Ihnen vorliegende Produkt an (s. M1 -M4). Bewerten Sie die Produktion des Produktes unter Ihnen bekannten ethischen Normen und Werten. Überprüfen Sie die These "die ABC- Analyse ist kein geeignetes Verfahren zur Kostenminimierung". Beurteilen Sie die Kapitalwertmethode als grundsätzliche Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Investitionen, indem Sie zwei Aspekte heranziehen. Nehmen Sie aus der Sicht der Geschäftsführung dazu Stellung, dass Personalentlassungen unausweichlich seien, um eine weitere Gewinnsteigerung von 20% im kommenden Jahr zu erzielen. 11

12 Fachliche Konkretisierung selbstständiges Entwickeln III Es wird zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition oder ein Regelungsentwurf begründet entfaltet. Entwickeln Sie eine Marketingstrategie für das Produkt X. gestalten/ Bericht verfassen III Selbstständig entwickelte Ergebnisse werden aufbereitet und adressatenbezogen, sachlogisch strukturiert, fachsprachlich korrekt dargestellt. Verfassen Sie anhand des in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen gesammelten Materials einen umfassenden Bericht über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. diskutieren/ erörtern III Es wird eine ökonomische Beurteilungs- oder Bewertungsproblematik erkannt und dargestellt. Unterschiedliche Pro- und Kontra- Argumente werden abgewogen entwickelt, was zu einer begründeten Bewertung führt. Mit einem eigenen Urteil als Ergebnis ist abzuschließen. Erörtern Sie, ob ein positiver Leverage-Effekt in jedem Falle eine Handlungsmaxime für eine Fremdfinanzierung sein sollte. Diskutieren Sie den Vorschlag des Vorstandes, den Produktionsstandort ins Ausland zu verlegen.

13 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung II Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 1 Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung 1.1 Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgabe der schriftlichen Abiturprüfung bezieht sich auf die in der Qualifikationsphase erworbenen Kompetenzen. Die Inhalte der Prüfungsaufgabe müssen dabei mindestens zwei Kurshalbjahre berücksichtigen. Den Prüfungsaufgaben ist eine komplexe betriebswirtschaftliche Ausgangssituation voranzustellen, aus der sich die jeweiligen Aufgabeninhalte bzw. Teilaufgaben ableiten lassen. Die so formulierten Teilaufgaben sollen vorwiegend prozessorientierten Charakter haben, die Möglichkeit zur Bearbeitung aus unterschiedlichen Perspektiven geben sowie die Anwendung fachwissenschaftlicher Kenntnisse in komplexen Strukturen sichern. Die Prüfungsaufgabe muss sich auf alle Anforderungsbereiche beziehen. Dabei soll der Anforderungsbereich II ca. 40 Prozent der zu erbringenden Prüfungsleistung abdecken. Die Anforderungsbereiche I und III sind mit jeweils ca. 30 Prozent der zu erbringenden Prüfungsleistung zu berücksichtigen. Die Prüfungsaufgabe prüft sowohl Fach- als auch Methodenkompetenzen ab und wird in der Regel in Teilaufgaben gegliedert, die thematisch eine Einheit bilden bzw. fall- oder problembezogen sind. Um den Anforderungsbereichen gerecht zu werden, ist bei der Untergliederung der Teilaufgaben ein zu kleinschrittiges Vorgehen zu vermeiden. So werden Selbständigkeit und Komplexität gewahrt. Die zu erreichenden Anteile der Anforderungsbereiche werden durch die Auswahl geeigneter Fach- und Methodenkompetenzen sowie Operatoren gewährleistet. Die Teilaufgaben sind so zu formulieren, dass sie inhaltlich in einem aufbauenden Zusammenhang stehen, vorwiegend einen Bezug zur komplexen Ausgangssituation herstellen, vorwiegend prozessorientierte Betrachtungen fordern sowie Zwischenergebnisse ermöglichen. Die Prüfungsaufgabe kann materialgebunden sein. Die Materialgebundenheit (z.b. Bilanzen, Daten der Kosten- und Leistungsrechnung, Statistiken, Texte, Diagramme) ermöglicht in besonderer Weise die Abbildung der Kompetenzen der Anforderungsbereiche. Entsprechende Quellen bzw. der Selbsterstellungsvermerk sind anzugeben. 13

14 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Zu jeder Teilaufgabe ist die Angabe der Bewertungseinheiten verbindlich. 1.2 Erwartete Prüfungsleistungen und Bewertung Zu jeder Teilaufgabe sind stichwortartig die zu erwartenden Prüfungsleistungen sowie die maximal erreichbaren Bewertungseinheiten anzugeben. Die Bewertungseinheiten sind so darzustellen, dass eine Zuordnung zu den Anforderungsbereichen erkennbar ist. Mögliche Form der Darstellung: Aufgabe Erwartete Prüfungsleistunbereich Anforderungs- Anforderungs- Anforderungs- Summe I bereich II bereich III Summe gesamt 30 (30%) 40 (40%) 30 (30%) 100 Hilfsmittel (z.b. Taschenrechner, Kontenrahmen), die während der schriftlichen Abiturprüfung verwendet werden dürfen, sind anzugeben. Die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen ist schlüssig zu dokumentieren. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, in welcher Weise Teilleistungen gewertet wurden. Grundlage der Bewertung sind die formulierten erwarteten Prüfungsleistungen, wobei dem Gutachter ein angemessener Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für abweichende Lösungen, die gleichwertig sind. Die Dokumentation ist abzuschließen mit der Notentendenz und der Punktzahl in Klammern.

15 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Die Begutachtung der Prüfungsleistungen orientiert sich an den beschriebenen Anforderungsbereichen sowie deren Operatoren. Wesentliche Aspekte der Bewertung sind dabei Qualität, Quantität und Darstellungsweise der Prüfungsleistungen. Zur Qualität der Prüfungsleistung gehören u.a.: Aufgabenverständnis, fachwissenschaftliche Exaktheit, Detailtreue, Differenziertheit der Argumentation, Einnahme unterschiedlicher Perspektiven. Zur Quantität der Prüfungsleistungen gehören u.a.: Umfang der gezeigten fachlichen und methodischen Kompetenzen, Umfang und Vielfalt der Kenntnisse und Argumente, Vermeidung von Redundanzen. Zur Darstellungsweise der Prüfungsleistungen gehören u.a.: fachsprachliche Angemessenheit Eigenständigkeit der Aussagen Gliederung und Schlüssigkeit der Darstellung Sprachliche Richtigkeit Bei schwerwiegenden Mängeln in der äußeren Form oder bei gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit werden nach der fachlichen Bewertung der Abiturarbeit bis zu zwei Notenpunkte abgezogen. Wird die Abiturarbeit mit 2, 3 oder 4 Notenpunkten beurteilt, so wird in der Regel höchstens ein Notenpunkt abgezogen, bei einer Beurteilung mit einem Notenpunkt findet ein Punktabzug in der Regel nicht statt. Sind ca. 75 % der erwarteten Prüfungsleistung erreicht, ist diese mit der Note Gut (11 Punkte) zu bewerten. Dies ist der Fall, wenn der Prüfling auch im Anforderungsbereich III bewertbare Prüfungsleistungen erbringt. Sind ca. 46 % der erwarteten Prüfungsleistung erreicht, ist diese mit der Note Ausreichend (05 Punkte) zu bewerten. 15

16 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Der Maßstab für die Erreichung der erwarteten Prüfungsleistungen sind die in Abschnitt I 2.2 und 2.3 definierten Anforderungsbereiche. 2 Mündliche Abiturprüfung 2.1 Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben In der mündlichen Abiturprüfung zeigen die Prüflinge neben fachlichen und methodischen auch kommunikative Kompetenzen. Die Rahmenbedingungen der mündlichen Prüfung ermöglichen einen Austausch zwischen prüfender Lehrkraft und Prüfling, indem Aussagen mit unterschiedlichen Zielstellungen aufgegriffen und weitergeführt werden. So soll die mündliche Prüfung dem Prüfling die Möglichkeit geben, auf Grundlage der Prüfungsaufgaben und durch Frageimpulse der prüfenden Lehrkraft innerhalb des Prüfungsgesprächs Inhalte im freien Vortrag strukturiert darzustellen und zu analysieren. Die mündliche Abiturprüfung wird als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt. Eine Einzelprüfung dauert regelmäßig 20 Minuten, mindestens aber 10 Minuten. Bei Gruppenprüfungen ist die Zeit entsprechend zu verlängern. Innerhalb der Gruppenprüfung können maximal vier Prüflinge geprüft werden. Grundlage für die mündliche Abiturprüfung sind zwei Prüfungsaufgaben mit Teilaufgaben, die sich thematisch aus den Inhalten mindestens zweier Kurshalbjahre der Qualifikationsphase ergeben. Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung sowie Lernerfolgskontrollen des vorangegangenen Unterrichts dürfen nicht verwendet werden. Es ist sicher zu stellen, dass alle drei Anforderungsbereiche abgedeckt werden. Die schriftlich vorgelegten Prüfungsaufgaben umfassen eine konkrete Problemstellung, aus der sich die Prüfungsaufgaben ableiten. Sowohl Prüfungsaufgaben als auch zugehöriges Material sind dem Prüfling unter Angabe von möglichen Hilfsmitteln zu Beginn der Vorbereitungszeit auszuhändigen. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Teilaufgaben dürfen nicht kleinschrittig sein. Dem Prüfling muss durch Angabe von Gewichtungen der einzelnen Aufgaben Orientierung zur Bearbeitung gegeben werden. Die Aufgaben sind der Prüfungskommission vorzulegen. Zusätzlich muss den Mitgliedern der Prüfungskommission ein Überblick zu den erwarteten Prüfungsleistungen zur Verfügung gestellt werden. Sowohl Prüfungsaufgaben als auch der Überblick der erwarteten Prüfungsleistungen sind den Mitgliedern des Prüfungsausschusses spätestens einen Schultag vor der Prüfung auszuhändigen.

17 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 2.2 Bewertung der mündlichen Prüfung Die Anforderungen und Bewertungsgrundsätze für die mündliche Abiturprüfung entsprechen denen der schriftlichen Abiturprüfung. Zusätzlich sind kommunikative Kompetenzen zu berücksichtigen. 3 Besondere Lernleistungen Die Einbringung besonderer Lernleistungen in die Abiturprüfungen ist nur für Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau möglich. 17

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