Disziplinrichtlinie im Kindergarten und der Grundschule der ESK

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1 Disziplinrichtlinie im Kindergarten und der Grundschule der ESK Grundlage für unsere Disziplinrichtlinie ist die Schulordnung der Europäischen Schulen, Kapitel VI Disziplinarordnung Philosophie: Die Europäische Schule Karlsruhe strebt eine enge Partnerschaft mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft in einer toleranten und respektvollen Atmosphäre an. Unser Ziel ist, die positive Entwicklung jedes Kindes im persönlichen und sozialen Bereich zu fördern. Bei einem Fehlverhalten reagiert die Schule umgehend und geht auf alle Vorfälle wirkungsvoll ein. Fehlverhalten ist oft ein Zeichen dafür, dass ein Kind Hilfe benötigt. Diese Richtlinien bieten eine Hilfestellung für alle Beteiligten. Ziel: Respektvolles Verhalten Ordnung und Disziplin Solidaritäts- Gemeinschaftsgefühl Freude und Harmonie ermöglichen, um eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Jeder Verstoß der Schüler gegen die Schulordnung und gegen die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens im Rahmen der Schulgemeinschaft ist Gegenstand einer Disziplinarmaßnahme. Beispiele für Fehlverhalten: Aggressives und negatives Verhalten gegenüber anderen Respektloses Verhalten gegenüber Kindern und Erwachsenen Ursachen für Störungen im Unterricht Zerstören fremden Eigentums Bullying Die Disziplinarmaßnahmen sind folgende: 1. Von Lehrern Zurechtweisung Gespräch mit dem Kind, Gespräch mit Entschuldigung ( Kind Kind, Kind Lehrer) Zurechtweisung mit Bemerkung im Klassenbuch - Klassenbucheintrag Eine sinnvolle, dem Fehlverhalten angemessene Zusatzarbeit bzw. Schadensersatz

2 Nachsitzen (unter Aufsicht einer Lehrkraft) Gespräch mit den Eltern Ausschluss vom Sport- bzw. Schwimmunterricht, von Ausflügen, Schulreisen, etc. 2. Seitens der Lehrer und der Direktorin bei schwerwiegendem oder anhaltendem Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin Disziplinblatt Gespräch mit den Eltern Zeitweiliger Ausschluss aus der Schule durch die Direktorin (bis maximal 3 Tage) (Disziplinblätter werden 1 Jahr, Gesprächsprotokolle werden 3 Jahre in der Schülerakte aufbewahrt) 3. Seitens Disziplinarkonferenz der Grundschule bei einmaligem grobem und sehr ernsthaftem Verstoß gegen die Schulregeln oder ständigem Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin Verwarnung und /oder Bestrafung durch die Direktorin auf Vorschlag der Disziplinarkonferenz Zeitweiliger Ausschluss aus der Schule auf Vorschlag der Disziplinarkonferenz bis maximal 15 Tage (Alle Protokolle von Disziplinarkonferenzen gehen für 3 Jahre in die Schülerakten) Falls ein Kind ein gefährliches Verhalten gegenüber anderen oder sich selbst zeigt und die Schule nicht mehr die Verantwortung für sein Handeln übernehmen kann, behält sich die Schule vor, einen endgültigen Schulausschluss vorzuschlagen. Für diesen Fall muss zur Disziplinarkonferenz auch die SEN Beratungsgruppe eingeladen werden. Offizielle Dokumentation Das ganze Evidenzmaterial (Notizen im Klassenbuch, Disziplinblatt, Protokolle von Gesprächen, Disziplinkonferenzen.. ) dient als Unterlage für die Bewertung des Schülersozialverhaltens im Zeugnis in Fachübergreifenden Fähigkeiten und im Fach Religion/Moral im jeweiligen Schuljahr. Das Zeugnis ist ein offizielles Dokument, das den Schüler /die Schülerin beim Übergang an eine andere Schule begleitet. Dreijährige Evidenz von Protokollen in den Schülerakten dient interner Schulbedürfnisse und vor allem für das Monitoring des Schülersozialverhaltens.

3 Information Diese Richtlinie und die Schulregeln befinden sich auf der offiziellen Webseite der ESK. Hierüber müssen sich die Eltern schon bei Aufnahme ihres Kindes informieren. In der ersten Schulwoche besprechen die Klassenlehrer mit den Kindern die Schulregeln und die Disziplinarrichtlinien Am ersten Elternabend werden die Verhaltens-, Schulregeln und diese Richtlinie vom Klassenlehrer mit den Eltern besprochen. Rechte der Eltern Die Eltern haben das Recht, alle Besprechungen der Schule, die ihr Kind betreffen, anzufordern. Dies muss in schriftlicher Form an die Direktion gerichtet werden, mit einer Kopie an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sowie alle weiteren involvierten Lehrkräfte. Die Eltern haben ebenso das Recht, sich von der Elternvereinigung beraten zu lassen. Auch können Eltern in schriftlicher Form um Einsicht in die Schülerakte ihres Kindes bitten. Dana Pavličíková Karlsruhe, Anlagen: 1. Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen 1.pdf; 2. Verhaltensvertrag 3. Disziplinblatt 4. Beschwerdekammer:

4 Datum Uhrzeit Ort Disziplinblatt Lehrer/-in Name des Schülers/der Schülerin Beschreibung des Fehlverhaltens Verstoß gegen die Schulregel (Bitte Schulregel eischreiben) Vereinbarung zwischen Schülern und Schule über ein richtiges Verhalten in Bezug auf das Fehlverhalten Notizen von Lehrer Direktorin (Stellungnahme des Schülers zu der Lösung des Fehlverhaltens) Kopie Lehrer Eltern Stellvertr. Direktorin

5 Disziplinblatt (Disziplinrichtlinie KG/GS ESK) Das Disziplinblatt ist ein schulinternes Informationsblatt der ESK (KG/GS) über ein Fehlverhalten eines Schülers/einer Schülerin. Durch das Disziplinblatt sind der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, die Stellvertretende Direktorin und die Eltern über ein Fehlverhalten des Kindes benachrichtigt. Für das Kind bedeutet ein Disziplinblatt ein prägendes Signal des Regelverstoßes. Das Disziplinblatt bleibt für 1 Jahr in den Schülerakten und dient für das Monitoring des Sozialverhaltens des Schülers/der Schülerin. Inhalt des Disziplinblatts Beschreibung des Schülerfehlverhaltens durch den Lehrer/-in Identifizierung der gebrochenen Regel Vereinbarung zwischen dem Schüler/-in und der Schule (Stell. Direktorin, Lehrer/-in) über richtiges Verhalten in Bezug auf das Fehlverhalten In Kenntnisnahme durch Direktion, Klassenlehrer/-in, Eltern.

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