NewRide Händlertag 2014

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1 NewRide Händlertag 2014

2 Begrüssung Prof. Bernhard Gerster: Abteilungsleiter Automobiltechnik BFH (Berner Fachhochschule) Dynamic Test Center Vauffelin 2

3 NewRide Händler-Tag Programm 9:30 NewRide :45 E-Bikes: Unfallgeschehen, Risikofaktoren und Massnahmen Gianantonio Scaramuzza, bfu 10:20 Sicher unterwegs mit dem E-Bike René Altschul, TCS 11:15 Diskussionsrunde 3

4 Programm 12:00 Mittagessen 13:30 Einsatz von Elektrofahrzeugen in Firmen und Gemeinden diverse Referenten 15:00 Elektrozweirad Marktstand 16:00 Frage- und Diskussionsrunde 16:30 Schluss 4

5 Rückblick: NewRide 2013 Anzahl Testtage gleich wie im Vorjahr Über Besucher an den 74 Testtagen = 119 Besucher pro Testtag

6 Rückblick: NewRide 2013 Andere 137 Flyer 114 Stöckli 62 Stromer 39 Kyburz 185 TD S Impuls 25 Vesp@VerdeE 173 W heeler 13 vrone 168 Smart 12 E-max 86 etrike KMX 12 Matra 67 Stevens 11 Twizy 59 Bixs 7 Mobilec 18 Matra 3 Andere 58 Mustang Z enith 0 Saxonette

7 Rückblick SwissMoto E-Scooter Modelle - Zahlreiche Neuheiten - Herstellerstände in den grossen Hallen 7

8 Rückblick SwissMoto Action auf der Teststrecke - Über Testfahrten - Besuch Miss Earth Schweiz

9 NewRide 2014: E-Bike und E-Scooter Ausstellungen EcoMobil on Tour: Elektrofahrzeug-Ausstellungen gemeinsam mit e-mobile und gasmobil AG (5 Grossevents) NewRide Broschüre 2014 & aktualisierte Homepage (Ende März) Projekt: Elektrofahrzeuge in Firmen 9

10 Roadshows 2014 Monat Tag Ort Was März Langenthal Velobörse: E-Bikes St.Gallen Händlerausstellung Pfiffner 22 Köniz Roadshow April 9-13 St.Gallen OFFA: E-Bikes und E-Scooters 10

11 Roadshows 2014 Monat Tag Ort Was 12 Erlenbach E-Bikes 26 Montreux Roadshow 26 Zumikon E-Bikes Mai 3 Hinterkappelen Roadshow 10 Liestal Velobörse: E-Bikes 10 Muttenz E-Bikes 10 Knonauer Amt Roadshow 15 St.Gallen Ökomarkt 11

12 Roadshows 2014 Monat Tag Ort Was Juni 27 Corcelles- Cormandrèche E-Bike Ausstellung September 13 St.Gallen Mobilitätsmarkt 20 Delémont Roadshow Weinfelden Messe WEGA November Bern BauHolzEnergie Messe, E-Scooter Aktuelle Veranstaltungsliste: 12

13 Fahrzeuge 2014 E-Bikes Diavelo Flyer RotPass Saxonette Stöckli Stromer Wheeler Zenith E-Scooters Johammer Kyburz Mobilec Peugeot vrone Yamaha 13

14 14

15 Projekt «Kommerzieller Einsatz von Elektrofahrzeugen in Firmen» 15

16 Idee - Firmen testen Elektrofahrzeuge auf Dienstfahrten - E-Bikes - E-Scooters - 3- und 4-rädrige Elektrofahrzeuge - Grosse Flotte kleiner Preis - Evaluation neue Daten und Erkenntnisse 16

17 Ziele - Emissionsfreie, effiziente und umweltschonende Dienstfahrten ermöglichen - Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen aufzeigen 17

18 Ablauf - Anmeldung bei NewRide (annalena.kuttenberger@newride.ch) - Auswahl der Fahrzeuge je nach Einsatz - Testphase (4-6 Monate) - Auswertung der Daten (Tagebuch, Ladeprotokoll) - Ergebnisse kommunizieren (Händler, Firmen) 18

19 Händler - Beratung der Firmen bei Fahrzeugwahl - Ansprechpartner für Firmen bei Fragen zu Fahrzeugen - Werbeplattform bei Öffentlichkeitsevent und in Berichterstattung - Bekanntmachung der Produkte bei Firmen - Etc. 19

20 Hersteller / Importeure - Stellen Fahrzeuge zur Verfügung (Miete) - Technischer Support - Auswertungsergebnisse - Bekanntmachung der Produkte bei firmen - Etc. 20

21 Kontakt Annalena Kuttenberger NewRide c/o Fachhochschule Bern, Technik und Informatik Quellgasse Biel/Bienne Tel

22 Projekt CaKi-Bike-Sharing - Cargo-Bikes als Autoersatz - Revolution der Familienmobilität - Reduktion des CO2-Ausstosses 22

23 Sicherheit auf E-Bikes

24 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit NewRide Händlertag 10. März 2014, Vauffelin Gianantonio Scaramuzza, dipl. Ing. ETH, wiss. Mitarbeiter E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

25 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Neues Thema in der Verkehrssicherheit 1. Uneinheitliche Begriffe 2. Unfallzahlen erstmals 2011 schweizweit erhoben 3. Kaum Risikoanalysen vorhanden 4. Gesetzgebung in der Schweiz am 2. März 2012 angepasst und seit 1. Mai / 1. Juli 2012 in Kraft E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

26 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Inhalte 1. Begriffe 2. Vorteile und Risiken von E-Bikes 3. Verbreitung, Unfallanalyse 2011/ Rechtliche Änderungen Handlungsbedarf 6. Ausblick E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

27 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Geläufige Begriffe E-Bike Elektrorad Elektromotor-Fahrrad Elektrovelo Pedelec Electric Bicycle Elektro-Bike Elektrofahrrad E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

28 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Kuriose Begriffe..., dass er sich Betrug durch «Velo-Doping» nicht vorstellen kann: «Die Batterien haben die Grösse eines Pakets Zucker, sie wären nicht unsichtbar». Quelle: 20-Minuten, 4. Juni 2010 Quelle: La Gazzetta dello Sport, 3. Juni 2010 E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

29 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Vorteile I (wie herkömmlicher Veloverkehr) Zeitliche Verfügbarkeit Schnellstes Verkehrsmittel auf kurzen Strecken im Stadtverkehr Weniger an Infrastruktur gebunden als motorisierter Individualverkehr (Parkplätze) Möglichkeit des Transportes mit öffentlichen Verkehrsmitteln E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

30 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Vorteile II (spezifisch bei E-Bikes) Auch Untrainierte können höhere Geschwindigkeiten über längere Strecken aufrecht erhalten Das unangenehme Schwitzen fällt weg Geringer Energieverbrauch im Vergleich zu Mofas Radfahren wird Personen zugänglich, die aus gesundheitlichen Gründen nicht Radfahren könnten E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

31 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Risiken I (wie herkömmlicher Veloverkehr) Queren (kein Vortritt ) und Abbiegen Linksabbiegen (der Motorfahrzeuge) Zu nahes Überholen durch den motorisierten Individualverkehr Abgelenkte Lenker des motorisierten Individualverkehrs Regelwidriges Verhalten der Radfahrer Fehlende Sichtbarkeit der Radfahrer Nichttragen eines Schutzhelmes Entwicklungsbedingte Defizite von Radfahrern E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

32 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Risiken II (spezifisch bei E-Bikes) Höheres Geschwindigkeitsniveau Unterschätzung des Geschwindigkeitsniveaus (Diskrepanz zwischen Erscheinungsbild und Geschwindigkeit) Geräuschlosigkeit (Hohe Geschwindigkeit) Nachrüstung (Materialbeanspruchung) Einfacher Zugang (Theorieprüfung alters- und modellabgestuft) E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

33 Prozentuale Zunahme der schweren Personenschäden bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Abschätzung der Auswirkungen I Power Model (Nilsson): Prozentuale Zunahme der Schwerverletzten und Getöteten in Abhängigkeit der Zunahme der durchschnittlichen Geschwindigkeit Getötete Schwerverletzte Geschwindigkeit E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

34 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Abschätzung der Auswirkungen II Cherry (2007): US-Studie Basis: Daten zum Unfallgeschehen und zu Fahrleistungen in China Resultat: Verdoppelung bis Verdreifachung der Getötetenrate (Getötete pro zurückgelegte Kilometer) E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

35 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Weitere Szenarien Immer stärkere Elektromotoren ( 800 W) Elektro-Mountain-Bikes Immer komplexere «Bordcomputer» (Ablenkung) Sinkende Bereitschaft von Grundbesitzern, Fahrrad-Routen über ihre privaten Wege zuzulassen (falls Fahrräder mit hohen Geschwindigkeiten darauf fahren) E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

36 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Verbreitung von Elektrofahrrädern Total Fahrräder E-Bikes Anteil % % % % % % % % Quelle: gerundete Zahlen E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

37 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: Überblick E-Bike-Lenker Radfahrer leicht verletzt schwer verletzt getötet Total Anteil schwerer Personenschäden* 35% 27% Schwere Personenschäden = Summe Getötete + schwer Verletzte Summe der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

38 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: E-Bikes/Unfallgegner E-Bike-Lenker 196 E-Bike-Lenker leichtverletzt 293 E-Bike-Lenker schwerverletzt 145 E-Bike-Lenker getötet 10 Unfallgegner 12 Unfallgegner leichtverletzt 22 Unfallgegner schwerverletzt 8 Unfallgegner getötet 0 Summe der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

39 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: Alter/Unfalltyp/Geschlecht Schleuder-/Selbstunfall Kollision mit anderem Verkehrsteilnehmer Durchschnitt der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu männlich weiblich E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

40 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: Hauptverursacher bei Schleuder-/Selbstunfällen Durchschnitt der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

41 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: Kollisionsgegner bei schweren E-Bike-Unfällen Durchschnitt der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

42 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Unfallanalyse: Hauptverursacher bei schweren Kollisionen 21% 51% 28% Personenwagen E-Bike Andere Durchschnitt der Jahre 2011/2012 Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; Auswertung: bfu E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

43 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012 Gesetzliche Auslegungen führten teils zu absurden Situationen, z.b. Keine Helmtragpflicht für E-Bikes, obwohl mit geringstem Aufwand sehr hohe Geschwindigkeit möglich sind Keine gesetzliche Einheitlichkeit über die verschiedenen E-Bike- Kategorien E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

44 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012: Kategorien Art VTS: Motorfahrräder «Motorfahrräder» sind: a. einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,00 kw Motorleistung und: 1. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm 3, oder 2. einem Elektromotor, der bei einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 45 km/h wirkt; b. «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 0,50 kw Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: 1. einplätzig sind, 2. speziell für das Mitführen einer behinderten Person eingerichtet sind, oder 3. aus einer speziellen Fahrrad-/Behindertenfahrstuhlkombination bestehen; c. motorisierte «Behindertenfahrstühle», das heisst einplätzige Fahrstühle mit drei oder mehr Rädern und eigenem Antrieb zur Benützung durch gehbehinderte Personen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, einer Motorleistung von höchstens 1,00 kw und einem Hubraum von höchstens 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

45 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012: Kategorien Art VTS: Motorfahrräder «Motorfahrräder» sind: a. einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,00 kw Motorleistung und: 1. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm 3, oder 2. einem Elektromotor, der bei einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 45 km/h wirkt; b. «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 0,50 kw Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: 1. einplätzig sind, 2. speziell für das Mitführen einer behinderten Person eingerichtet sind, oder 3. aus einer speziellen Fahrrad-/Behindertenfahrstuhlkombination bestehen; c. motorisierte «Behindertenfahrstühle», das heisst einplätzige Fahrstühle mit drei oder mehr Rädern und eigenem Antrieb zur Benützung durch gehbehinderte Personen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, einer Motorleistung von höchstens 1,00 kw und einem Hubraum von höchstens 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

46 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012: Kategorien Art VTS: Motorfahrräder «Motorfahrräder» sind: a. einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, höchstens 1,00 kw Motorleistung und: 1. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm 3, oder 2. einem Elektromotor, der bei einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 45 km/h wirkt; b. «Leicht-Motorfahrräder», das heisst Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 0,50 kw Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, und die: 1. einplätzig sind, 2. speziell für das Mitführen einer behinderten Person eingerichtet sind, oder 3. aus einer speziellen Fahrrad-/Behindertenfahrstuhlkombination bestehen; c. motorisierte «Behindertenfahrstühle», das heisst einplätzige Fahrstühle mit drei oder mehr Rädern und eigenem Antrieb zur Benützung durch gehbehinderte Personen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, einer Motorleistung von höchstens 1,00 kw und einem Hubraum von höchstens 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

47 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012: Helm «Herkömmliche» Motorfahrräder (a): Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und Tretunterstützung von über 25 bis maximal 45 km/h: Helmtragpflicht (nach Norm EN 1078). Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: Helmtragpflicht (typengeprüft) Leicht-Motorfahrrad (b): keine Helmtragpflicht. Die bfu empfiehlt aus Sicherheitsgründen das Tragen eines Velohelms. E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

48 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Rechtliche Änderungen 2012: Weitere Bestimmungen Ab 1. Juli 2012 dürfen Kinder nicht nur wie bislang mit dem Leicht-Motorfahrrad, sondern auch mit einem schnelleren Elektrofahrrad in einem Veloanhänger mitgeführt werden. Reicht die Tretunterstüzung über 45 km/h und wurde das Gefährt erst ab dem 1. Mai 2012 zugelassen, handelt es sich um ein Kleinmotorrad. E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

49 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Handlungsbedarf Infrastruktur Adäquate Ausgestaltung von Linksabbiege- und Querungsstellen (Ausbildung der Planer) E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

50 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Handlungsbedarf Infrastruktur Überprüfung bestehender Normen hinsichtlich Kompatibilität mit Elektrofahrrädern E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

51 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Handlungsbedarf Verhalten Berücksichtigung der Elektrofahrrad-Aspekte bei der Ausbildung der Lenker potenzieller Kollisionsfahrzeuge und der Radfahrer E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

52 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Handlungsbedarf Fahrzeuge Partnerschutzgerechte Gestaltung von Motorfahrzeugen E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

53 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Handlungsbedarf Forschung Forschung zu Risikofaktoren, Unfallgeschehen und Präventionsmassnahmen E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

54 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu- Informationen bfu - Faktenblatt Inhalt: Sicherheitstechnische Auswirkungen Publikation: Juni 2010 Autoren: G. Scaramuzza, dipl. Ing. ETH & N. Clausen, lic. jur. Bfu Homepage «rechtliche Aspekte» Änderungen per 1. Mai SINUS Report 2013 Analyse des Unfallgeschehen im Strassenverkehr Report%202013%20%E2%80%93%20Sicherheitsniveau%20und%20Unfallgeschehen%20im%20Strassenverkehr % pdf E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

55 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Fragen? E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

56 bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Ausblick und Ende E-Bikes aus Sicht der Verkehrssicherheit G. Scaramuzza 10. März

57 TCS Verkehrssicherheit in Zusammenarbeit mit der Sektion Aargau E-Bike-Kurs Leiter Aus- und Weiterbildung René Altschul Bern, 10. März 2014

58 Unsere Kunden Welches E-Bike? Beratung Verantwortung E-Bike-Kurs 10. März

59 E-Bike: Unterschiede E-Bike-Kurs

60 Einsatzgebiet, Anwendung Zur Arbeit Pendler Arbeitsweg zwischen 5 km bis ca. 40 km Beruflich Spitex Kuriere Freizeit Radtouren Unterstützend für den/die Partner/in Kindertransport E-Bike-Kurs

61 Ü 60 Was ist zu beachten? Schon lange nicht mehr Velo gefahren Sehschärfe Beweglichkeit Muskulär Selbsteinschätzung Gefahrenbewusstsein Einschätzen der Verkehrssituationen Kognitiv E-Bike-Kurs

62 bfu Sinus-Report % der E-Bike-Unfälle sind Selbstunfälle Grossteil der Opfer ist über 45 Jahre alt 80% der Schwerverletzten und Getöteten sind über 45 Jahre alt 8 Tote im Jahr 2012 Zunahme schwerer Personenschäden 2011 im Vergleich zu 2012: + 25% 2012: 50`000 neue E-Bikes E-Bike-Kurs

63 Kursinhalt Was wird an den E-Bike Kursen vermittelt? E-Bike-Kurs

64 E-Bike-Kurs: Ziele 1. Die Kursteilnehmer/innen machen sich mit den Vorschriften, den Verkehrsregeln und den Gefahren des E-Bikes vertraut und können das E-Bike Verkehrssicher benutzen. 1. Die Kursteilnehmer/innen werden in den richtigen Umgang mit dem E-Bike eingeführt und können das E-Bike auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit hin kompetent überprüfen. 1. Die Kursteilnehmer /innen sind sich des Tempos der E-Bikes bewusst und können die Geschwindigkeit der E-Bikes auch als Autofahrer richtig einschätzen und ihr Fahrverhalten in beiden Fällen entsprechend anpassen. E-Bike-Kurs

65 E-Bike: Gesetzliche Vorschriften Leicht-Motorfahrräder («langsame» E-Bikes) Motorleistung: max. 500W Ohne Tretunterstützung: Max. 20 km/h Tretunterstützung bis max. 25 km/h Fest angebrachte Velobeleuchtung Helmtragen empfohlen Keine Vignette erforderlich Rückspiegel nicht obligatorisch Ab 14 Jahren (Kat. M), ab 16 Jahren ohne Fahrausweis Kinderanhänger zugelassen Motorfahrräder («schnelle» E-Bikes) Motorleistung: max. 1000W Ohne Tretunterstützung: Max. 30 km/h Tretunterstützung bis max. 45 km/h Fest angebrachte Mofabeleuchtung Helmtragen obligatorisch* Vignette und Nummernschild obligatorisch Linker Rückspiegel obligatorisch Ab 14 Jahren mit Fahrausweis Kat. M oder G Kinderanhänger zugelassen E-Bike-Kurs 10. *Sonderfall: Bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit > 20 km/h muss ein Mofa-Helm getragen werden. 65

66 E-Bike: Verkehrsregeln Leicht-Motorfahrräder («langsame» E-Bikes) Müssen Radwege und streifen benutzen. Dürfen auf Waldwegen mit eingeschaltetem Motor fahren. Dürfen bei Durchfahrtsverbot für Motorfahrräder fahren. Motorfahrräder («schnelle» E-Bikes) Müssen Radwege und streifen benutzen. Dürfen auf Waldwegen nur mit ausgeschaltetem Motor fahren. Dürfen bei Durchfahrtsverbot für Motorfahrräder nur mit ausgeschaltetem Motor fahren. E-Bike-Kurs

67 E-Bike: Richtig Linksabbiegen (Unfallursache Nr. 1) 1. Blick zurück 2. Deutliches Handzeichen 3. Einspuren an die Mittellinie 4. Blick zurück 5. Gegenverkehr beachten und abbiegen, wenn dies gefahrlos möglich ist. E-Bike-Kurs

68 E-Bike: Richtig Linksabbiegen (Unfallursache Nr. 1) Richtige Position beim Halt vor dem Linksabbiegen E-Bike-Kurs

69 E-Bike: Fahren im einstreifigen Kreisel (Unfallursache Nr. 2) 1. Vor dem Kreisel Blick zurück und mit Handzeichen in die Fahrbahnmitte fahren, wenn dies gefahrlos möglich ist. 2. Vor dem Befahren des Kreisels den Fahrzeugen im Kreisring von links den Vortritt lassen, ggf. anhalten. 3. Anschliessend den einspurigen Kreisel zur eigenen Sicherheit in der Mitte der Fahrbahn befahren. 4. Bevor der Kreisel verlassen wird, Blick zurück, Handzeichen und vor dem Verlassen des Kreisels die Hand wieder an den Lenker. E-Bike-Kurs

70 E-Bike: Eigenes Verhalten Mein Beitrag zur Verkehrssicherheit mit dem E-Bike 1. Helm richtig tragen (Zwei-Finger-Regeln) 2. Defensive Fahrweise 3. Risikobewusstsein, von anderen nicht gesehen zu werden 4. Ständig wachsam sein und mit Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen 5. Helle und reflektierende Kleidung und Helme tragen (Reflektierende Weste) 6. Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen 7. Fahrzeug regelmässig auf Funktions- und Betriebssicherheit prüfen 8. Blick- und Zeichengabe vor und beim Richtungswechsel E-Bike-Kurs

71 Reiter newride.ch E-Bike-Kurs 10. März

72 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fahren Sie defensiv fahren Sie sicher! E-Bike-Kurs

73 73

74 '000 1'200 1'400 1'600 1'800 2' '000 10'000 15'000 20'000 25'000 30'000 35'000 40' Verletzte Getötete Strassenverkehrsopfer in der Schweiz Quelle: bfs

75 Verunfallte «Objekte» '000 5'400 4'800 4'200 3'600 3'000 2'400 1'800 1' Fussgänger Fahrräder Mofa Motorräder Personenwagen 30'000 27'000 24'000 21'000 18'000 15'000 12'000 9'000 6'000 3'000 0 Quelle: bfs linke Skala: Zweiräder rechte Skala: PW 75

76 Verunfallte «Objekte» pro Personenkilometer Fussgänger Fahrräder Mofa Motorräder Personenwagen Quelle: bfs 76

77 Thesen 1. Die regulatorischen und technischen Neuerungen seit der «Erdölkrise» sind erfolgreich: Höchstgeschwindigkeiten für Autos und Motorräder, Gurtenobligatorium, Knautschzone, Airbag etc. 2. Mofas waren lange Zeit die mit Abstand gefährlichsten Fahrzeuge. Ihr Ersatz durch E-Bikes reduziert das Gefahrenpotenzial, schaltet es aber nicht aus. 3. Jeder Ersatz eines Fahrzeuges durch ein leichteres und schwächeres ist grundsätzlich ein Gewinn für das ganze System. 4. Je leichter das Fahrzeug, desto grösser ist der Anteil des Fahrers, der Fahrerin bezüglich Stabilität und Sturzverhalten. 5. Der adäquate Umgang mit dem Fahrzeug entscheidet. 77

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