2. Betriebsunterbrechungs-Versicherung (nur i. V. m. der Sachversicherung)

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1 PHOTOVOLTAIKANLAGEN

2 1. Sachversicherung (Betriebsdeckung) 1.1 Bedingungswerk ABE neueste Fassung Klauseln KL 014 Hersteller und Lieferanten KL 015 Aufräumung-/Entsorgungskosten 5.000,-- EUR a.e.r. KL 016 Dekontamin./Entsorgung Erdreich 5.000,-- EUR a.e.r. KL 017 Bewegungs- und Schutzkosten 5.000,-- EUR a.e.r. KL 018 Luftfrachtkosten 5.000,-- EUR a.e.r. KL 025 Makler 1.3 Besondere BV 01 Glasbruch der Kollektorflächen Vereinbarungen BV 02 Deckungsbeginn ab Übergabeprotokoll/Einspeisung BV 03 Sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 5.000,-- BV 04 Dacharbeiten 1.4 Geltungsbereich Jeweilige Betriebsstätte innerhalb Deutschlands Schrägdach Flachdach Fassade 2. Betriebsunterbrechungs-Versicherung (nur i. V. m. der Sachversicherung) 2.1 Bedingungswerk ABEBU neueste Fassung Klauseln KL 102 Anlagen ausländischer Herkunft KL 103 Schadenvergrößerung durch behördliche Anordnungen KL 104 Brand, Blitzschlag und Explosion KL 131 Sachverständigenverfahren bei ABEBU und FBU KL 134 Makler KL 135 Regressverzicht 2.3 Bes. Vereinbarungen BV 05 Entschädigungsberechnung bei Ertragsausfall 2.4 Haftzeit 1 Monat 3 Monate 6 Monate 2.5 Geltungsbereich Jeweilige Betriebsstätte innerhalb Deutschlands Schrägdach Flachdach Fassade 3. Montage-Versicherung (Baudeckung) 3.1 Bedingungswerk AmoB neueste Fassung 3.2 Klauseln KL 011 Herstellerrisiko KL 017 Besteller als Versicherungsnehmer KL 020 Arbeits- und Eilfrachtzuschläge KL 021 Luftfrachtkosten KL 022 Erd- und Bauarbeiten 5.000,-- EUR a.e.r. KL 024 Unvorhergesehen 5.000,-- EUR a.e.r. KL 025 Dekontaminationskosten Erdreich 5.000,-- EUR a.e.r. 3.3 Bes. Vereinbarungen Selbstbehalt für Diebstahlschäden 10%, mind. 250,-- EUR 3.3 Montagedauer 3 Monate inklusive Erprobung 3.4 Geltungsbereich Jeweilige Betriebsstätte innerhalb Deutschlands

3 4. Betriebshaftpflicht-Versicherung (nur in Verbindung mit der Sachdeckung) 4.1 Bedingungswerk AHB - neueste Fassung - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gemäß BBR 903b Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebshaftpflichtversicherung von Photovoltaikanlagen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung gemäß BBR 946 mit wenn vereinbart Mietsachschäden durch Brand/Explosion 4.2 Versicherungssumme Betreiber-/Betriebshaftpflichtversicherung EUR für Personenschäden EUR für Sachschäden EUR für mitversicherte Vermögensschäden Gesamtleistung im Versicherungsjahr : zweifach maximiert; Umwelthaftpflichtbasisversicherung EUR für Personenschäden EUR für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden Gesamtleistung im Versicherungsjahr : einfach maximiert 4.3 Geltungsbereich Jeweilige Betriebsstätte innerhalb BR Deutschland

4 5. Beitragstabelle 5.1 Sach-Versicherung (Betriebsdeckung) Installierte Leistung Beitragssatz (in je kwp) (kwp) SB 125 SB 250 SB ,00 13,00 12, ,00 10, ,50 9, ,00 9, Direktionsanfrage! Mindestbeitrag p.a. (in Euro) 100, Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ertragsausfall) Installierte Leistung Beitragssatz (in je kwp) (kwp) SB 0 Tage SB 1 Tage SB 2 Tage ,00 2,50 2, ,00 1, ,50 1, , Direktionsanfrage! Mindestbeitrag p.a. (in Euro) 25, Montageversicherung (Baudeckung) Installierte Leistung Beitragssatz (in je kwp) (kwp) SB 150 SB 250 SB ,00 15,00 13, ,00 11, ,00 10, , Direktionsanfrage! Mindestbeitrag (in Euro) 150, Betriebshaftpflicht-Versicherung Installierte Leistung Beitrag in EURO (in kwp) bis je Anlage Zuschläge für Mietsachschäden VSU In EURO , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 über 300 Anfrage

5 5. Nachlässe und Zuschläge (nur für Sach- und BU-Versicherung) 5.1 Enthaltene Nachlässe 10% Maklernachlaß 5.2 Optionale Nachlässe 05% Ausschluß Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) 10% Ausschluß Sturm/Hagel 15% BU-Haftzeitverkürzung von 3 auf 1 Monat 20% Schadenverlaufsabh. Sondernachlass (SQ < 60%) 5.3 Optionale Zuschläge 10% BU-Haftzeitverlängerung von 3 auf 6 Monate 25% Bodenmontage (bei geeigneter Objektsicherung) 6. Voraussetzungen für die Indeckungnahme 6.1 Alter der Anlagen Höchstens 5 Jahre bei Abschluß der Versicherung 6.2 Art der Anlagen Serienmodelle (keine Prototypen) Verfügbarkeit serienmäßig hergestellter Ersatzteile Volle Funktionsfähigkeit Blitzschutzeinrichtung gemäß Herstellervorschriften Regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorschriften Max kwp installierte Leistung 6.3 Bodenanlagen Objektsicherung gemäß BV 06

6 Besondere Vereinbarungen zur Technischen Versicherung BV 01 Glasbruch der Kollektorflächen Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die Kollektorflächen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Beschädigungen der Oberflächen insbesondere durch Schrammen, Verwitterungen oder Beaufschlagungen. BV 02 Deckungsbeginn Die Haftung des Versicherers beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Anlage (Netzeinspeisung) nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb und Aushändigung des Übergabeprotokolls. BV 03 Reparaturbeginn Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden voraussichtlich EUR 5.000,-- nicht übersteigt. Die beschädigten, nicht reparierbaren Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren und der Schaden muss nachvollziehbar sein und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden. Unabhängig davon bleibt der Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Obliegenheiten im Versicherungsfall, insbesondere zur Schadenminderung verpflichtet. BV 04 Dacharbeiten Erforderliche Arbeiten am Dach infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage sind gemäß Klausel 017 auf Erstes Risiko mitversichert. BV 05 Ertragsausfall Nach einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Anlage werden folgende Ertragsausfallkosten nach Ablauf der vereinbarten zeitlichen Selbstbeteiligung pauschal erstattet: Sommerzeit ( ) 2,00 EUR/kWh (Tagesentschädigung) Winterzeit ( ) 1,00 EUR/kWh (Tagesentschädigung) Höhere Ausfallkosten können nur bei entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden BV 06 Bodenanlagen Bei Bodenanlagen ist aufgrund des höheren Diebstahl- und Vandalismusrisikos die Einfriedung der Anlage mit einem mindestens 2m hohen Zaun inklusive Übersteigsicherung zwingend erforderlich. Zusätzlich ist eine Objektüberwachung mit Videokameras insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Anlage abseits gelegen und nicht ständig einsehbar ist.

7 ANLAGE 1 Deckungsumfang der Sach-Versicherung (Betriebsdeckung) 1. Versicherte Sachen Solartechnische Einrichtung zur Stromerzeugung inkl. 1.1 Versicherte Sachen Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelung 1.2 Nicht versicherte Sachen Fundamente, Zusatzgeräte und Reserveteile Verschleißteile wie Sicherungen, Lichtquellen und ähnliches Hausanschlüsse 2. Schäden und Gefahren Alle unvorhergesehen eintretenden Sachschäden an versicherten Sachen, zum Beispiel durch 2.1 Versicherte Schäden Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit Überspannung, Kurzschluß und Induktion Konstruktions- Material- oder Ausführungsfehler Brand, Blitzschlag oder Explosion Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung Höhere Gewalt (Sturm, Hagel und Naturgewalten) 2.2 Ausgeschlossene Schäden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers Krieg, Kernenergie und Erdbeben Verschleiß mit Ausnahme der Folgeschäden Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen Vorhandene Mängel 3. Ersatzleistung im Schadenfall 3.1 Teilschaden Wiederinstandsetzung: Anfallende Reparaturkosten inkl. Arbeitslohn, Material- und Versandkosten, Fahrtkosten Keine Wiederinstandsetzung: Zeitwertentschädigung 3.2 Totalschaden Wiederbeschaffung: Neuwertentschädigung Keine Wiederbeschaffung: Zeitwertentschädigung

8 ANLAGE 2 Deckungsumfang der Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ertragsausfall) 1. Versicherte Sachen Solartechnische Einrichtung zur Stromerzeugung inkl. 1.1 Versicherte Sachen Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelung 1.2 Nicht versicherte Sachen Fundamente, Zusatzgeräte und Reserveteile Verschleißteile wie Sicherungen, Lichtquellen und ähnliches Hausanschlüsse 2. Schäden und Gefahren Versichert ist der Ausfall der Einspeisevergütung infolge eines ersatzpflichtigen an der versicherten Anlage 2.1 Versicherte Schäden Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Überspannung, Kurzschluß und Induktion Konstruktions- Material- oder Ausführungsfehler Brand, Blitzschlag oder Explosion Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung Höhere Gewalt 2.2 Ausgeschlossene Schäden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers Krieg, Kernenergie und Erdbeben Verschleiß mit Ausnahme der Folgeschäden Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen Vorhandene Mängel 3. Ersatzleistung im Schadenfall Entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten 3.1 Entschädigung Ausfall d. Einspeisevergütung (Stromeinspeiseertragsverlust) 1,-- je kwh für die Winterzeit vom bis zum ,-- je kwh für die Sommerzeit vom bis zum Ausschlüsse Schadenvergrößerung durch behördliche Anordnungen

9 ANLAGE 3 Abschreibungen auf die techn. Anlagen werden nicht ersetzt Deckungsumfang der Montage-Versicherung (Baudeckung) 1. Versicherte Sachen Gesamte Photovoltaikanlage inklusive Peripherie, insbes. 1.1 Versicherte Sachen Photovoltaikmodule und Sonnekollektoren Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler Überspannungsschutzeinrichtungen und Verkabelung 1.2 Nicht versicherte Sachen Hilfs- und Betriebsstoffe (Brennstoffe, Chemikalien, Kühlmittel) Produktionsstoffe Akten und Zeichnungen 2. Schäden und Gefahren Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen zum Beispiel durch 2.1 Versicherte Schäden Diebstahl Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit Konstruktions-, Guss- und Materialfehler Berechnungs- und Montagefehler Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Montageunfälle Höhere Gewalt 2.2 Ausgeschlossene Schäden 3. Ersatzleistung im Schadenfall Kriegsereignisse und Bürgerkriege Kernenergie Beschlagnahmung oder sonstige hoheitliche Eingriffe Normale Witterungseinflüsse Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden Schäden als unmittelbare Folge dauernder Betriebseinflüsse Umfang der Entschädigung 3.1 Teilschaden Notwendige Reparaturkosten (nachgewiesene Selbstkosten) Arbeits- /Eilfrachtzuschläge (Überstunden, Nachtarbeit, etc.) Luftfrachtkosten bis zur vereinbarten Erstrisikosumme Aufräumungs- und Bergungskosten (bis 2% der V-Summe) 3.2 Totalschaden Zeitwert

10 ANLAGE 4 Deckungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) neuester Stand, gelten die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gemäß BBR 903 b sowie die nachfolgenden Besonderen Vereinbarungen für Betreiber von Solar- und Photovoltaikanlagen. 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers im Rahmen und Umfang dieses Rahmenvertrages, aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbrauchern). 2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versorgungsstörungen gemäß 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom im Rahmen und Umfang dieser Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen. Auf den Ausschluss von Allmählichkeitsschäden gemäß 4 I 5 AHB wird sich der Versicherer insoweit nicht berufen. 4 I 8 AHB bleibt unberührt. (wenn beantragt und vereinbart) 3. Eingeschlossen ist abweichend von 4. I. 8 AHB und 4. I 6a) AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Gebäudebestandteilen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand und Explosion. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche - von Gesellschaftern des VN; - von gesetzlichen Vertretern des VN und solchen Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat; - von Angehörigen (siehe 4 Ziff. II 2 AHB) der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben; - von Unternehmen, die mit dem VN oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind und unter einer einheitlichen unternehmerischen Leitung stehen. Nicht versichert sind die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche..

11 ANTRAG PHOTOVOLTAIKANLAGEN VERSICHERUNGSANTRAG IVP-GmbH Sonderkonzept VERSICHERUNGSNEHMER MAKLER 1. Vertragsgrundlagen Technische Versicherung Deckungsumfang Sachdeckung Ertragsausfall Montage Bedingungswerk ABE ABEBU AmoB 014 Hersteller 102 Ausländische Anl. 006 Innere Unruhen 015 Aufräumung* 103 Behördl. Anordng. 007 Streik, Aussperrg. 016 Dekontamination* 104 Feuer 011 Herstellerrisiko Klauseln 017 Bewegung* 131 SV-Verfahren 017a Besteller als VN 018 Luftfracht* 134 Makler 020 Arbeitszuschläge* 025 Makler 135 Regressverzicht 024 Unvorhergesehen *Schadennebenkosten zu o.g. Klauseln je 5.000,-- auf Erstes Risiko Bes. Vereinbarungen Es gelten die Besonderen Vereinbarungen gemäß Sonderkonzept Selbstbeteiligung ( ) Tag 2 Tage Diebstahl: 10%, mind. 250,-- EUR (bei Bodenanlagen u. Montage) Versicherungsort Schräg/Flachdach Fassade (> 2m) Bodenmontage 2. Vertragsgrundlagen Betriebshaftpflicht-Versicherung Deckungsumfang Betriebshaftpflicht als Ergänzung zur Sachdeckung TV Jahresumsatz ( ) 3. Risikorelevante Angaben Hersteller und Typ Neuwert/KW-Leistung EUR KWP 4. Beitragstableau Sparte Nettobeitrag Enthaltene Nachlässe / Zuschläge: Sachdeckung EUR 10% Dauernachlass (nur für Sach/BU) Ertragsausfall EUR Montage EUR 25% Zuschlag Bodenmontage Haftpflicht EUR Gesamtbeitrag EUR zzgl. 16% Vers.-Steuer EUR 5. Antrag Beginn Ablauf Agentur-Nr. Zahlungsweise Bankabruf Rechnung 1/1-jährlich -jährlich Bankverbindung BLZ Konto-Nr. Vorschäden (3 Jahre) Anzahl: Schadenhöhe: Quote: Vorversicherer Nr. Ort/Datum Unterschrift Antragsteller Unterschrift Vermittler

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