Handout Risikoprüfung

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1 Handout Risikoprüfung

2 Handout Risikoprüfung Stand Juni Vorwort und Ansprechpartner Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme Voraussetzung für die Annahmeprüfung Vereinfachte Gesundheitserklärung Gültigkeitsdauer der Unterlagen Mögliche Annahmeentscheidungen Berufliche Angaben Untersuchungsgrenzen Angemessenheitsprüfung Angemessenheit für BU-Leistungen Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung Anrechnung der BU-Vorversicherungen Existenzgründer Besonderheiten bestimmter Berufe Allgemeine Hinweise Dynamikrecht Nachversicherungsgarantie Wechsel der BU-Risikogruppe Überprüfung einer Erschwerung aus medizinischen Gründen während der Vertragslaufzeit Fragebögen Medizinische Fragebögen Weitere Fragebögen Minderjährige und Lebensversicherungen Minderjährige Versicherungsnehmer Minderjährige versicherte Personen Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) Inländer im Ausland und Ausländer im Inland Versicherbarkeit Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung Sportrisiken CRS Geldwäschegesetz (GWG) Risikovoranfragen HIS Hinweis- und Informationssystem

3 1. Vorwort und Ansprechpartner Lieber Vertriebspartner, die Antrags- und Risikoprüfung dient dazu, festzustellen, ob die zu versichernde Person im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als versicherbar gilt oder ob im Vergleich zur Kalkulation für das Normalrisiko ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir möchten unsere Vorgehensweisen transparent machen und haben daher wesentliche Punkte in diesem Handout beschrieben. Bei Änderungen bzw. Ergänzungen passen wir das Handout zeitnah an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Telefon: Fax: Persönlich erreichen Sie uns unter: Name Telefon Frau Weil Frau Fleischhauer (Mi&Do) Frau Glaab Frau Rage (Di Fr) Herr Soldner Herr Furtner Ihre Abteilung Neugeschäft 3

4 2. Allgemeine Hinweise zur Antragsannahme 2.1. Voraussetzung für die Annahmeprüfung Die Voraussetzung für die Bearbeitung von Neuanträgen ist ein vollständig ausgefüllter Originalantrag (Anträge als Fax oder gescannt, z.b. als pdf-datei werden in der Regel nicht policiert). Wünscht der Kunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Todesfallleistung, muss eine vollständig ausgefüllte Gesundheitserklärung eingereicht werden. Bitte beachten Sie bei der Gesundheitserklärung folgende Aspekte: Angaben zu Erkrankungen bzw. Gesundheitsstörungen sollten so konkret wie möglich aufgeführt bzw. beschrieben werden Zeitpunkt und Dauer der Erkrankung sind zu benennen bestehen Folgen bzw. welche Ergebnisse hat eine Untersuchung erbracht? welche Therapie ist erfolgt? (Medikamenteneinnahme, in welchem Zeitraum, operative Therapie?) behandelnder Arzt mit vollständiger Anschrift Untersuchungsbefunde möglichst mit einreichen, sofern vorhanden Ausgeheilt seit Je umfangreicher die uns vorliegenden Informationen sind, desto weniger Fragen müssen geklärt werden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Die Prüfung des Risikos kann anhand folgender Unterlagen erfolgen: Antrag Arztbericht Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor, Ruhe- und Belastungs-EKG, HIV- Test. Bei Nichtrauchertarif zusätzlich Cotinintest. Fragebogen an den Kunden Individuelle Rückfragen an Kunden / Vermittler Fragebogen oder individuelle Rückfragen an den Arzt Finanzielle Unterlagen, z.b. Steuerbescheide 4

5 Wirtschaftsauskünfte 2.2. Vereinfachte Gesundheitserklärung Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Berufsunfähigkeitsabsicherung und die Todesfallleistung eine vereinfachte Gesundheitserklärung mit wesentlich weniger Fragen als in der ausführlichen Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Möglich ist dies bei: Bis maximal Fragen Todesfallleistung BU-Beitragsbefreiung jährlich 3 BU-Rente jährlich Zusätzlich 3 Die Summengrenzen beziehen sich auf alle bei der Helvetia bestehenden und beantragten Verträge, d.h. bestehende Versicherungen bei anderen Versicherungsunternehmen sind nicht zu berücksichtigen. Die vereinfachte Gesundheitserklärung kann nicht verwendet werden, wenn: eine der Fragen der vereinfachten Gesundheitserklärung mit Ja beantwortet werden muss oder der Body-Mass-Index (BMI) außerhalb der Grenzen 18 bis 30 liegt oder bereits Vorversicherungen bei der Helvetia nur zu erschwerten Bedingungen abgeschlossen werden konnten oder gar abgelehnt oder zurückgestellt wurden. Die Risikoversicherung ist von der Möglichkeit der vereinfachten Gesundheitserklärung ausgenommen Gültigkeitsdauer der Unterlagen Ein Ärztliches Zeugnis darf nicht älter als sechs Monate sein. Eine Gesundheitserklärung akzeptieren wir sechs Wochen. 5

6 2.4. Mögliche Annahmeentscheidungen Folgende Annahmeentscheidungen sind möglich: Entscheidung Lebensversicherung BU-Versicherung Normalannahme Ja Ja Ablehnung Ja Ja Rückstellung Ja Ja Risikozuschlag (temporär oder Ja Ja permanent) Laufzeitverkürzung/Endalterbegren Ja Ja zung Summenreduktion Ja Ja Ausschluss Dynamik oder Ja Ja Reduktion Dynamik-Prozentsatz Ausschlussklausel Bei Sport- oder Ja Auslandsrisiko (Bundeswehr) möglich Ausschluss Umtauschrecht Bei Risikoversicherung Nein 3. Berufliche Angaben Sofern ein biometrisches Risiko versichert werden soll, erbitten wir die Angabe des Berufs, um folgendes Risikospektrum abzuklären: Erhöhtes Todesfallrisiko Erhöhte Invalidisierungswahrscheinlichkeit Medizinische Aspekte (Berufskrankheiten, berufliches Umfeld) Unfallgefahren Die Berufe sind in der BU-Versicherung in vier Berufsgruppen eingeteilt (A, B, C und D). Die verschiedenen Gruppen unterscheiden sich in der körperlichen Belastung, dem Ausbildungsgrad und dem Umfang der kognitiven Anforderungen. In der Gruppe A befinden sich Kammer- oder kaufmännisch-administrative Berufe (z.b. Architekten). In die ungünstige Gruppe D hingegen werden beispielsweise Bauhilfsarbeiter eingestuft. 6

7 Wir benötigen ein genaues Bild von den beruflichen Tätigkeiten des Kunden, um das Risiko, welches der Beruf mit sich bringt, besser beurteilen zu können. Bei der Eingabe bestimmter Berufe in die Angebotssoftware Helvetia Porta wird automatisch daher um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten (Beispiel Bundeswehrsoldat : Verwaltungstätigkeit in einer deutschen Kaserne vs. Hubschrauberpilot mit Auslandstätigkeit). Wenn der ausgeübte Beruf des Kunden nicht genau definiert werden kann (Bsp.: Geschäftsführer ohne nähere Angaben), erfolgt lediglich eine Vorabeinstufung durch die Angebotssoftware Helvetia Porta. Die genaue Einstufung erfolgt erst, wenn zusätzliche Angaben wie Details zur beruflichen Ausbildung, dem beruflichen Status, den speziellen Tauglichkeitsanforderungen, den besonderen beruflichen Gefahren und, den Einzeltätigkeiten vorliegen. Diese werden anhand eines in Helvetia Porta hinterlegten Fragebogens geklärt. Schüler, Studenten und Auszubildende Status Studenten Schüler Auszubildende Max. Invaliditäts-Absicherung inkl. Vorversicherung in (temporäre Verweisungsklausel/ Studentenklausel ) (Schüler-Klausel) (temporäre Verweisungsklausel/ Azubiklausel ) Die temporäre Verweisungsklausel für Auszubildende und Studenten löst sich nach Abschluss der Ausbildung/ des Studiums und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit selbst auf. Die Schülerklausel bleibt Bestandteil des Vertrages. Ist die versicherte Person kein Schüler mehr kann anhand einer neuen Gesundheitserklärung eine neue Einstufung erfolgen. 7

8 4. Untersuchungsgrenzen Summengrenzen für Versicherungen ohne und mit ärztlicher Untersuchung Todesfallleistung Ab * Versicherungssumme benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person - folgende Unterlagen: Ärztliches Zeugnis Labor EKG HIV-Test Berufsunfähigkeitsabsicherung Ab */** BU-Jahresrente benötigen wir - unabhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person - folgende Unterlagen: Ärztliches Zeugnis Labor EKG HIV *(Die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) ** (Beitragsbefreiungen ab ,-- p.a. werden berücksichtigt) Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen: Ärztliches Zeugnis = auszufüllendes Formular, das Sie bei uns erhalten und in Helvetia Porta hinterlegt ist Labor = kompletter Labor-Harnbefund; Blutbild; Blutzucker; Blutsenkung; Harnsäure; CRP; BSG; Blutfette: Cholesterin mit HDL, Triglyceride; Leberwerte: Gamma-GT, SGPT, SGOT; bei Risikotarifen: Nichtrauchernachweis mit Cotinin-Test EKG = in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) bitte Original-EKG-Streifen und Ergometrie-Protokoll mit Interpretation beifügen HIV = HIV-Antikörpertest 8

9 5. Angemessenheitsprüfung 5.1. Angemessenheit für BU-Leistungen Die finanzielle Prüfung soll gewährleisten, dass die Höhe der Leistung und die Dauer dem versicherbaren Interesse entsprechen. Durch die Selektion soll eine Überversicherung vermieden werden. Sie hat eine Senkung der Schaden- sowie der Stornoquote zur Folge. Private Anwartschaften dürfen insgesamt maximal 60% des Jahres-Brutto- Einkommens nicht übersteigen, unter Anrechnung aller weiteren Ansprüche für den Fall der BU. Bei Rückdeckungsversicherung werden steuerlich bis max. 75% des pensionsfähigen Jahresgehalts anerkannt. Wir akzeptieren daher die Rentenhöhe gemäß vorgelegter Pensionszusage. 9

10 5.2. Summengrenzen für die finanzielle Risikoprüfung Todesfallleistung Ab * Versicherungssumme benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person, folgende Unterlagen: Finanzieller Fragebogen Lebensversicherung (je nach Zweck der Absicherung: Hinterbliebenenvorsorge, Darlehensabsicherung, Erbschaftssteuerversicherung, Keyman-Absicherung und Geschäftspartnerabsicherung) ggf. finanzielle Nachweise gem. dem versicherten Interesse Berufsunfähigkeitsabsicherung Ab * BU-Jahresrente benötigen wir, unabhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person, folgende Unterlagen: Finanzieller Fragebogen Berufsunfähigkeitsversicherung Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre *(Die Summengrenzen beinhalten alle bestehenden Vorversicherungen) Erläuterungen zur Verwertbarkeit von Einkommensnachweisen Folgende Einkommensnachweise sind geeignet: Arbeiter/Angestellter: Gehaltsabrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater, Arbeitsvertrag Freiberufler: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen/Überschussrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater Einzelunternehmer: Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Bescheinigung vom Steuerberater Gesellsch. Geschäftsführer: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater Vorstand: Steuerbescheid, Bescheinigung vom Steuerberater, Arbeitsvertrag 10

11 5.3. Anrechnung der BU-Vorversicherungen Die Anrechenbarkeit ist abhängig von der Deckungsart der Vorversicherung: Bei privaten BU-Versicherungen erfolgt eine Anrechnung auf die Gesamtversorgung zu 100%. Bei BU-Beitragsbefreiungen werden diese bis zu einer Höhe von BU- Jahresrente vernachlässigt. Sofern sie die Grenze von überschreiten, werden sie zu 100% in Ansatz gebracht. Absicherungen über Kammerberufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte) bis zu BU-Jahresrente werden vernachlässigt. Oberhalb dieser Grenze erfolgt eine Anrechnung zu 50%. Nicht angerechnet werden: Gesetzliche Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung Unfallversicherung mit EU-Leistung Private Unfallversicherung (-srenten) Pflegeversicherung Krankengeld Krankenhaustagegeld 11

12 5.4. Existenzgründer Definition: Alle Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligt haben ein bestehendes Unternehmen übernommen haben Bei der Prüfung werden die Branche, die Vorkenntnisse des Antragstellers und die Unternehmenszahlen sowie das Einkommen vor der Existenzgründung in Betracht gezogen. Erforderliche Unterlagen zur Prüfung: Existenzgründer-Fragebogen Einkommensnachweise aus vorheriger Tätigkeit Falls vorhanden, Jahresabschlüsse aus den letzten drei Jahren der zu übernehmenden Firma Gründungskonzept Rentenhöhe Besonderheiten bestimmter Berufe Anhand dieser Unterlagen erfolgt eine individuelle Festlegung der möglichen BU- Status Hausfrauen/- männer Beamte (außer Polizei) Besonderheiten Maximal BU-Jahresrente versicherbar Maximal BU-Jahresrente versicherbar 12

13 6. Allgemeine Hinweise 6.1. Dynamikrecht Die Dynamik ist eine automatische Prämienerhöhung und damit auch Todesfallsummen- bzw. BU-Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung, die einmal jährlich zum Jahrestag der Versicherung erfolgt. Bei Antragstellung wird eine bestimmte Erhöhung in Prozent auf die aktuelle Prämie gewählt. Es kann aber auch ein variabler Dynamiksätze vereinbart sein, bei dem sich der Beitrag jeweils im selben Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten erhöht, mindestens jedoch um 5%. Beim Tarif CleVesto Allcase unterscheidet man zwischen investmentorientierter und schutzorientierter Dynamik. Investmentorientierte Dynamik: Die Beitragserhöhung fließt in die Fondsanlage. Keine Erhöhung der Todesfallsumme oder BU-Rente. Schutzorientierte Dynamik: Mit der Beitragssumme wird auch das versicherte Risiko (Todesfallleistung und/oder BU-Rente) erhöht. Eine zu hohe Dynamisierung bei längeren Laufzeiten wirkt sich erheblich auf die Höhe der Leistung aus und kann schon nach einem relativ kurzen Zeitraum zu einer Überversicherung führen. 13

14 6.2. Nachversicherungsgarantie Das Recht, durch Nachversicherung die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, kann der Kunde vor Rentenbeginn innerhalb von drei Monaten nach: Erreichen der Volljährigkeit Heirat Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit, sofern diese die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert der Geburt bzw. Adoption eines Kindes dem Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie dem Wegfall oder der Reduzierung der betrieblichen Altersversorgung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Verschlechterung der betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter des Unternehmens erfolgte oder bei Arbeitgeberwechsel in eine vergleichbare oder bessere berufliche Position einer Einkommenserhöhung der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geführt hat einer Einkommenserhöhung von mindestens 20% in einem Jahr aus nichtselbständiger Tätigkeit der versicherten Person wahrnehmen. Maßgeblich hierfür sind die jeweiligen, dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Berufsanfänger können Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Ausbildung erhöhen. Dazu muss ein Ausbildungsnachweis vorgelegt werden und das Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Erhöhung darf 35 Jahre nicht überschreiten. Die Todesfallsumme der Nachversicherung beträgt höchstens 100 Prozent der ursprünglich vereinbarten Todesfallsumme, jedoch nicht mehr als EUR. Die 14

15 Gesamtsumme der Nachversicherungen innerhalb von fünf Jahren ist auf EUR begrenzt. Bei Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente gelten folgende Einschränkungen: Die Jahresrente aus der jeweiligen Nachversicherung muss mindestens 600 EUR betragen und darf höchstens EUR betragen Die Erhöhung darf 100 % der ursprünglichen BU-Rente nicht übersteigen Die gesamte Jahresrente aus diesen und allen anderweitigen Versicherungsverträgen darf inklusive der Nachversicherungen nicht mehr als EUR betragen Es muss eine angemessene Relation der gesamten versicherten Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen bestehen (maximal 60 % des letztjährigen Bruttoeinkommens unter Berücksichtigung aller anderweitig bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten) Es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden Die Nachversicherung muss vor dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit vorgenommen werden Falls bei der Versicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos medizinische Erschwerungen vorliegen, ist die Nachversicherungsmöglichkeit bei der Versicherung der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie kann dazu führen, dass auf einen neuen, zum Zeitpunkt der Nachversicherung gültigen Tarif umgestellt wird. Die Nachversicherung wird mit der verbleibenden Versicherungsschutz- und Beitragszahlungsdauer der ursprünglichen Versicherung abgeschlossen. Die Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Versicherungsleistung wie die ursprüngliche Versicherung. Die Erhöhung der Versicherungsleistung kann eine Erhöhung des Beitrags bewirken. Das Recht auf Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung erlischt, wenn die versicherte oder die mitversicherte Person rechnungsmäßig älter als 45 Jahre ist. Der Antrag auf Nachversicherung muss schriftlich erfolgen. 15

16 6.3. Wechsel der Berufsgruppe Im Allgemeinen ist eine bei Antragstellung erfolgte Berufsgruppeneinstufung für die gesamte Laufzeit gültig. Dies hat zur Folge, dass eine nachträgliche Gefahrerhöhung (Wechsel in eine ungünstigere Berufsgruppe) nicht angezeigt werden muss. In begründeten Ausnahmefällen kann ein späterer Wechsel in eine bessere Berufsgruppe erfolgen. Wünscht der Kunde eine Neueinstufung, erfordert dies eine erneute Gesundheitsprüfung. Des Weiteren benötigen wir eine genaue Beschreibung der aktuellen Tätigkeit sowie eine schriftliche Erläuterung des Kunden zum Grund des Tätigkeitswechsels (z.b. innerbetrieblicher Aufstieg durch Fortbildungsmaßnahmen; gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die alte Tätigkeit ) und gegebenenfalls eine Beschreibung der bisherigen beruflichen Laufbahn Überprüfung einer Erschwerung aus medizinischen Gründen während der Vertragslaufzeit In begründeten Einzelfällen kann schon vor der Policierung des Antrags eine spätere Überprüfung der Erschwerung vereinbart werden. Hierbei ist vorab die der Erschwerung zu Grunde liegende Erkrankung zu betrachten und die Frage zu klären, ob a) sich die Krankheit im Zeitverlauf bessern oder ausheilen kann (z.b. kurzzeitig bestehende Rückenbeschwerden ohne Grunderkrankung der Wirbelsäule) oder b) eine weitere Verschlechterung oder ein Fortbestehen der Krankheit (z.b. Arthrose) zu erwarten ist. In diesem Fall kann das Votum nicht überprüft werden. Die zur individuellen Überprüfung erforderlichen Unterlagen sind bei der Abteilung Neugeschäft zu erfragen. 16

17 7. Fragebögen 7.1. Medizinische Fragebögen Sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde uns zur Risikoprüfung ausreichende Informationen selbst geben kann, versenden wir über den Vermittler einen entsprechenden Fragebogen. Fragebögen sind in der Angebotssoftware Helvetia Porta bzw. im HelvNet hinterlegt und können bereits bei Antragstellung dem Antrag beigefügt werden. In Fällen, bei denen dies aufgrund der Komplexität der Erkrankung nicht möglich ist, richten wir eine Anfrage an den behandelnden Arzt Weitere Fragebögen Des Weiteren verwenden wir Fragebögen zu den Themen Sport, Beruf, Auslandsaufenthalt, finanzielle und/oder berufliche Situation. 8. Minderjährige und Lebensversicherungen 8.1. Minderjährige Versicherungsnehmer Möchte ein minderjähriger Versicherungsnehmer einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abschließen, müssen beide Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehungsberechtigte oder der Vormund als gesetzlicher Vertreter auf dem Antrag einwilligen. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter reicht nur für Einmalbeiträge oder Verträge mit einer Beitragszahlungsdauer, die nicht über das vollendete 18. Lebensjahr des Versicherungsnehmers hinausgeht, aus. In allen anderen Fällen benötigen wir eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. 17

18 Wichtig: Der Minderjährige muss ab dem 15. Lebensjahr den Antrag zusätzlich selbst unterschreiben. Zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss der Betroffene grundsätzlich höchstpersönlich einwilligen. Die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen hängt von deren Einsichtfähigkeit ab. Da eine solche Einsichtfähigkeit auf die Auswirkungen seiner Einwilligung (in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten) hat, im Einzelfall vor Vollendung des 18. Lebensjahres vorhanden sein kann, muss der Minderjährige ab dem 15. Lebensjahr den Antrag mit unterschreiben. Davor wird er durch den/die gesetzlichen Vertreter vertreten Minderjährige versicherte Personen Auch hier müssen beide Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehungsberechtigte einwilligen. Es ist darauf zu achten, dass die Todesfallsumme (garantierte Todesfallleistung, Fondsguthaben oder Prämienrückerstattung) bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des versicherten Kindes nicht über liegen darf. Sollte eine höhere Todesfallleistung beantragt sein kann dies mit folgender Nacherklärung umgangen werden: Besondere Vereinbarung ( 150 VVG) Bei Ableben des Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres wird eine verminderte Todesfallsumme / ein Betrag von max. EUR 8.000,-- fällig. Diese Einverständniserklärung muss vor Policierung vorliegen. 18

19 8.3. Erbschaftssteuer-Modell (99/1-%) Bei diesem Modell soll gewährleistet werden, dass derjenige, der etwas vererben möchte zu Lebzeiten noch seine Zustimmung bei der Verwertung geben kann. Hierbei gibt es zwei Modelle: Erben und Schenken: Großeltern und Enkel Erben und Schenken: Eltern und Kind Der (Groß-)Elternteil behält steuerrechtlich 1%, 99% gehen an das (Enkel-)Kind. Wichtig ist hierbei, dass alle Regelungen für minderjährige Versicherungsnehmer gelten. 9. Inländer im Ausland und Ausländer im Inland 9.1. Versicherbarkeit Die Versicherbarkeit von Deutschen im Ausland muss individuell geprüft werden. Im SEPA-Raum können wir auch von ausländischen Konten abbuchen. Allerdings benötigen wir dann zur Identifizierung des Kunden die Personalausweisdaten sowie eine deutsche Korrespondenzadresse. Sollten biometrische Risiken eingeschlossen sein, beachten Sie auch den Punkt 9.2 auf der nächsten Seite. Nicht versicherbar sind: Deutsche in der Schweiz (aufsichtsrechtliche Gründe) Deutsche in Österreich (steuerrechtliche Gründe) Es können Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland versichert werden. Bei Kunden mit Herkunft aus einem Staat des Schengener Abkommens benötigen wir in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings muss in beiden Fällen der Lebensmittelpunkt des Versicherten eindeutig in Deutschland liegen. Ein Ausländer im Ausland ist nicht versicherbar. 19

20 9.2. Auslandsaufenthalte und Risikoprüfung Sofern bei Antragstellung bekannt ist, dass der Kunde innerhalb der nächsten 12 Monate einen Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Wochen außerhalb der EU, Islands, Norwegens, der Schweiz, der USA und Kanadas plant, so ist dies anhand eines Fragebogens näher abzuklären. Erforderlich sind Informationen, die Risikofaktoren und die daraus resultierenden Gefahrumstände aufdecken helfen. Besondere Aufmerksamkeit für die Beurteilung gilt den aktuellen politischen Verhältnissen, der medizinischen Versorgungssituation und der Sicherheitslage eines Landes sowie den Klima- und Umweltverhältnissen. Wichtig sind ebenso Informationen bezüglich der Lebensbedingungen des Versicherten im Ausland sowie der Arbeitsbedingungen in dem Land, in das der Versicherte seinen Wohn- oder Arbeitsort verlegt, die konkrete berufliche Tätigkeit, eventuelle sportliche Aktivitäten sowie Vorerkrankungen. Die Höhe des gegebenenfalls erforderlichen Zuschlages richtet sich nach den Bedingungen, unter welchen der Aufenthalt im Ausland gestaltet ist (Unterkunft des Versicherten und die berufliche Tätigkeit vor Ort, Dauer des Aufenthaltes, Reisen innerhalb des Landes usw.). Ein Kaufmann, der in einem Hotel einquartiert und lediglich aufsichtsführend in einer Großstadt tätig ist, wird anders eingeschätzt als ein Handwerker, der auf einer Bohrinsel arbeitet. Dies gilt auch wenn es sich um das gleiche Aufenthaltsland handelt. Eine Einschätzung kann nur erfolgen, sofern für das betreffende Land keine Notlage oder kein Kriegszustand vorliegt. 20

21 10. Sportrisiken Folgende Fragebögen stehen in PORTA zur Verfügung: Automobilsport Bergsport Kampfsport Motorradsport Privat- und Sportflugrisiko Reitsport Höhlenforschen Tauchsport Wassersport Allgemeiner Sportfragebogen Einschätzung eines erhöhten Risikos: a) Todesfallabsicherung Falls ein Risikozuschlag erforderlich ist und der Kunde diesen ablehnt, kann alternativ auch geprüft werden, ob eine Ausschlussklausel angeboten werden kann. Grundsätzlich wird aber die allgemeine Sportart und nicht die Spezialvariante (z.b. Höhlentauchen) ausgeschlossen. b) Invaliditätsabsicherung Bei der Einschätzung von Sportrisiken in der BU-Versicherung unterscheidet man zwischen akuten Unfallereignissen und Folgen der sportlichen Betätigung, die sich teilweise erst nach einem längeren Zeitraum entwickeln (Beispiel: Überlastungsbeschwerden der Gelenke beim Moto-Cross). Diese Langfristschäden sind in der Regel mit einer Ausschlussklausel nicht sicher von der Deckung auszugrenzen. Daher werden im Bereich der BU in aller Regel Zuschläge vergeben. In begründeten Einzelfällen setzen wir jedoch auch Ausschlussklauseln ein. Dies bedarf stets einer individuellen Prüfung. 21

22 11. CRS Der Europäische Rat hat die Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf globaler Ebene beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer international steuerrechtlichen Transparenz und die Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug. Mehr als 60 Länder darunter auch Deutschland haben die Vereinbarung bislang unterschrieben. Versicherungsunternehmen sind dadurch ab dem verpflichtet, entsprechend dem globalen Meldestandard (Common Reporting Standard CRS) für meldepflichtige Konten, insbesondere für Lebensund Rentenversicherungen, festgelegte Informationen zu beschaffen und zu übermitteln. Zu übermittelnde Informationen Folgende Informationen müssen gemäß AIA übermittelt werden: die steuerliche Ansässigkeit des Versicherungsnehmers die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte am Vertrag haben. Maßgeblich ist neben der deutschen auch die ausländische Steuerpflicht. Falls eine Steuerpflicht im Ausland gegeben ist, benötigen wir die steuerliche Identifikationsnummer des Kunden. Sie können diese in den neuen Anträgen mit Stand 12/2015, die im HelvetiaNet zur Verfügung stehen, bereits eintragen. Sofern die neue Frage, nach der steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands, nicht in dem von Ihnen genutzten Antragsformular enthalten ist bitten wir Sie, das entsprechende Formular beizulegen 22

23 12. Geldwäschegesetz (GWG) Zur Verhinderung von Geldwäsche treffen Lebensversicherungsunternehmen besondere Identifizierungs-, Feststellungs- und Aufzeichnungspflichten. Aktuell gelten für die Identifizierung von Versicherungsnehmern und wirtschaftlich Berechtigten folgende Richtlinien: Bis zu einem Monatsbeitrag von oder einem Einmalbeitrag von gilt die Identifizierung als durchgeführt, wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der erste bzw. einmalige Beitrag erfolgreich vom Konto des Versicherungsnehmers abgebucht wird. Oberhalb dieser Grenzen benötigen wir immer die Personalausweisdaten des Versicherungsnehmers. Bei Einmalbeiträgen ab wird zusätzlich eine Information bzgl. der Geldherkunft benötigt. Ein Vertrag mit zwei Versicherungsnehmern kann nur dann korrekt durch SEPA- Lastschriftmandat identifiziert werden, wenn das Lastschriftkonto ein Gemeinschaftskonto der beiden VN ist. Falls nur ein VN Kontoinhaber ist, muss der andere VN identifiziert werden. Zur Feststellung der Identität sind bei natürlichen Personen folgende Angaben zu erheben - 4 Abs. 3 GwG: Name (Nachname und Vorname) Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit und Anschrift; Anschriften müssen Wohnsitz- bzw. Sitzanschriften und dürfen niemals Postfach oder c/o Adressen sein. 23

24 Ist der Vertragspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft, sind folgende Angaben zu erheben: Name oder Bezeichnung (Firma) Rechtsform Registernummer, insbesondere Handelsregisternummer Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans bzw. der gesetzlichen Vertreter (Angaben zu 5 Vertretern ausreichend) Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil auch Vereinsregister können z. B. kostenpflichtig über die Servicestelle des Gemeinsamen Registerportals der Länder ( online eingesehen werden. 24

25 13. Risikovoranfragen Als zusätzliche Serviceleistung bearbeiten wir Risikovoranfragen zu Berufs-, Hobby-, Auslands- und Gesundheitsrisiken. Diese dürfen jedoch nicht anonymisiert erfolgen. Mindestens die gewünschte Absicherung (Versicherungssumme bzw. BU- Rentenhöhe und Versicherungsdauer), der Vor- und Nachname des Interessenten, das Geburtsdatum, die bestehenden Vorversicherungen und der Beruf müssen bekannt sein. Risikovoranfragen schätzen wir bis zu folgenden Versicherungssummen ein: EUR ,-- BU-Jahresrente EUR ,-- Todesfallsumme Aufgrund der Schwere des Verlaufs und möglicher Komplikationen ist Versicherbarkeit bei folgenden Krankheiten insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich nicht gegeben. In begründeten Einzelfällen kann eine Risikoprüfung dennoch erfolgen. Alzheimer Chronische Hepatitis Diabetes Herzinfarkt vor weniger als 5 Jahren Morbus Crohn Mukoviszidose Multiple Sklerose Psychische Erkrankungen vor weniger als 3 5 Jahren Rheumatoide Arthritis Schlaganfall vor weniger als 5 Jahren Tumorerkrankungen vor weniger als 5 Jahre Zystenniere 25

26 Bei sehr komplexen Krankheitsbildern oder besonders umfangreichen medizinischen Befunden (mehr als 20 Seiten) benötigen wir einen Neuantrag. Die erforderlichen aktuellen Befunde können wir erst nach Antragstellung beim behandelnden Arzt anfordern. Wir geben unsere Entscheidung vorbehaltlich der bei tatsächlicher Beantragung noch durchzuführenden Gesamt-Risikoprüfung ab. Die Voranfragen sind zu richten an oder Fax-Nr HIS Hinweis- und Informationssystem Das HIS löst das bisherige Hinweis- und Informationssystem, betrieben von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV), ab. Zweck des durch das HIS ermöglichten Informationsaustausches ist die Unterstützung der Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen, der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten werden daher zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie einen Versicherungsantrag stellen oder einem Versicherer einen Schadenfall melden, von dem jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter 26

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