Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung mobiler GDR-Anlagen Hausmesse der CeH4 technologies GmbH am in Celle
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- Vincent Egger
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1 Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung mobiler GDR-Anlagen Hausmesse der CeH4 technologies GmbH am in Celle
2 Auf Grund der Notwendigkeit von mobilen GDR-Anlagen im Störungsfall und/oder im Umbaufall einer stationären GDR-Anlage, war es notwendig diese in ein Arbeitsblatt zu integrieren.
3 Dies ist nun durch den Projektkreis G491(A) 1. Beiblatt im Technischen Komitee Anlagentechnik geschehen. Es ergänzt nun das weiterhin gültige Arbeitsblatt G491: um den Punkt Errichtung und Betrieb von mobilen Anlagen am neuen Aufstellungsort. Des Weiteren sind nun Schlauchleitungen die als verbindende Anschlussleitungen für mobile Anlagen genutzt werden ebenfalls in diesem Regelwerk integriert worden, so dass auch der neuen DIN und der neuen Betriebssicherheitsverordnung genüge getan wurde.
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5 In Punkt wird folgendes eingefügt Mobile Gas-Druckregelanlagen: Gas-Druckregelanlagen für Eingangsrücke bis einschließlich 100 bar nach DVGW-Arbeitsblatt G 491, die dazu bestimmt sind, nicht dauerhaft an einem stationären Einsatzort betrieben zu werden. Im Regelfall sind diese Anlagen in Containern bzw. auf Anhängern installiert und können ggf. durch eine modulare Bauweise kombiniert werden. ANMERKUNG: Mobile Gas-Druckregelanlagen können mit weiteren Anlagen z. B. Gas-Messanlagen, Odorieranlagen kombiniert sein. Für diese weiteren Anlagen gelten die in Anhang L genannten Anforderungen zur Prüfung von mobilen Anlagen sinngemäß.
6 Im Anhang L wird zum Bau und Erstabnahme der mobilen Einheit folgendes genannt: L.1 Prüfung der mobilen Gas-Druckregelanlage vor dem Ersteinsatz Vor dem Ersteinsatz der mobilen Gas-Druckregelanlage sind alle in Abschnitt 10 genannten Prüfungen durchzuführen und nach Abschnitt 10.6 zu bescheinigen. Die der Anlage zuzurechnenden Anbindeleitungen, z. B. Schlauchleitungen, sind in diese Prüfung einzubeziehen.
7 Dies bedeutet, das in der Dokumentation eine Abnahme der Anlage beim Errichter hinterlegt wird. Diese Abnahme wird vom Sachverständigen als Abnahme einer mobilen Anlage gekennzeichnet. Mit dieser Abnahme darf die Anlage dann wie folgt beschrieben im Notfalleinsatz genutzt werden.
8 Dies betrifft auch die Heizungsanlagen, die Abnahme erfolgt hier durch den Bezirksschornsteinfeger.
9 Die überarbeitete DIN besagt nun: Gasschlauchleitungen sind flexible Verbindungen für den temporären Einsatz, z. B. für Umgänge, Ausblase und Entspannungseinrichtungen oder zum Anschluss von mobilen Anlagen. Sie bestehen aus dem Schlauch und den mit dem Schlauch fest verbundenen Verbindungselementen. Dieser Abschnitt gilt nicht für Mess- und Prüfschläuche (z. B. Minimess) und für Füllleitungen von Erdgastankstellen. Hinweis, dass für Gasschlauchleitungen, die für einen MOP von mehr als 0,5 bar vorgesehen sind, die zutreffenden Regelungen der europäischen Druckgeräterichtlinie einzuhalten sind.
10 Das bedeutet, dass der unter L.1 - Prüfung der mobilen Gas- Druckregelanlage vor dem Ersteinsatz - genannte Abschnitt Die der Anlage zuzurechnenden Anbindeleitungen, z. B. Schlauchleitungen, sind in diese Prüfung einzubeziehen. fordert, dass wie in der überarbeiteten DIN genannt, Gasschlauchleitungen abhängig vom Druckbereich DIN 3384, DIN EN 1762 oder DIN EN ISO entsprechen müssen. Weiterhin ist auf mindestens auf einem der Verbindungselemente jeder Gasschlauchleitung durch Einprägen deutlich, dauerhaft und nicht lösbar folgendes zu kennzeichnen ist:
11 Herstellerzeichen und Herstellnummer Datum der Herstellung (Monat/Jahr) Bezug auf die zugrundeliegende Norm Nennweite DN sowie kleinster Biegeradius maximal zulässiger Druck (PS) und zulässige minimale/maximale Temperatur (TS) Bei kleinen Nennweiten kann die Kennzeichnung auf einem zusätzlichen, von der Schlauchleitung nicht lösbaren Schild aufgebracht werden. Die vom Hersteller durchgeführten Prüfungen sind mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN zu bescheinigen.
12 Das bisher häufig gelebte Verfahren zur Aufstellung von mobilen Regelanlagen wurde nun in Recht umgeschrieben. So ist die Prüfung vor Inbetriebnahme an einem neuen Einsatzort in dem Beiblatt unter Punkt L.2 wie folgt differenziert: L.2.1 Einsatzzeit von maximal 4 Wochen Ist die Einsatzzeit der mobilen Gas-Druckregelanlage am Aufstellungsort für maximal 4 Wochen vorgesehen, sind die Prüfungen nach den Abschnitten bis durch einen Sachkundigen nach Abschnitt 3.3 durchzuführen und zu bescheinigen.
13 L.2.2 Einsatzzeit größer 4 Wochen Bei Einsatzzeiten einer mobilen Gas-Druckregelanlage an einem Aufstellungsort von mehr als 4 Wochen sind vor Inbetriebnahmen die Prüfungen nach Abschnitt 10.3 und 10.4 durchzuführen und nach Abschnitt und zu bescheinigen. Hinweis: o Hier ist darauf zu achten, dass die Prüfung des Explosionsschutz für die am Aufstellungsort erbrachte Leistungen durch einen befähigte Person nach TRBS 1203 nachgewiesen werden muss.
14 Zu Anlagen im Bereich der Gashochdrucksleitungsverordnung wird unter L.3 Bezug genommen: Einsatz mobiler Gas-Druckregelanlagen im Geltungsbereich der Gashochdruckleitungsverordnung Für mobile GDR-Anlagen, die im Geltungsbereich der Verordnung über Gashochdruckleitungen zum Einsatz kommen, gelten die in Anhang G aufgeführten Anforderungen mit folgenden Einschränkungen: Auf Basis der durchgeführten Prüfungen nach Abschnitt L.2 erstellt der Sachverständige eine Vorabbescheinigung. Der Betreiber leitet diese an die zuständige Behörde weiter.
15 Wird der Einsatz nachträglich über die 4 Wochen verlängert, oder ist es ein Notfalleinsatz der länger als 4 Wochen dauert aber ungeplant stattgefunden hat, so ist ggf. die Prüfung durch die unter 10.3 genannte Person nachzuholen, innerhalb der 4 Wochen nachzuholen. Ferner wird bei Anlagen die im Geltungsbereich der GasHDrLtgV installiert sind und deren Einsatz kürzer als 4 Wochen ist, auf die Schlussbescheinigung verzichtet. In diesem Fall wird die zuständige Behörde nur informiert.
16 Mobile Anlagen als Beispiele: Containeranlagen für Eingangsdrücke bis 90 bar(g) Odorieranlagen in Schränken
17 Auf Grund des regelmäßigen Auf- und Abbaus von mobilen Anlagen, muss für dieses Arbeitsmittel eine entsprechende Sicherheitsbetrachtung nach BetrSichV 2015 vorliegen.
18 Des Weiteren ist es nötig, ein Betriebshandbuch hierfür zu schreiben, in dem die wesentlichen Hürden der Anlage beim Aufstellen, Betrieb und Wartung genannt werden und auf die entsprechenden Gefahrenpunkte hingewiesen wird.
19 Wartung von mobilen Anlagen: Die mobilen GDR-Anlagen werden grundsätzlich analog dem DVGW G495 Arbeitsblatt gewartet. Ist die Anlage im Notfalleinsatz, so wird diese sinnvollerweise vor und nach jedem Einsatz überprüft, so dass die Anlage fehlerfrei und voreingestellt am Einsatzort ankommt. Nach dem Einsatz erfolgt eine Wartung, so dass evtl. entstandene Defekte durch den Einsatz festgestellt und behoben werden können. Sämtliche Verschleißteile sollten in der Anlage gelagert werden, so dass diese jederzeit verfügbar sind. Um ein Altern der Teile zu vermeiden, sollten diese im Zuge der Wartung eingebaut und durch Neuteile ersetzt werden. Dies betrifft auch die Heizungsanlagen, da sonst Probleme mit den Abgaswerten entstehen können. Auch ist hier jeweils darauf zu achten, welche Gasqualität genutzt wird!
20 Wartung von verbindenden Schlauchleitungen: Alle verbindenden Schlauchleitungen müssen wie alle Bauteile in einer Gasanlage eindeutig gekennzeichnet sein! Des Weiteren sind Schlauchleitungen regelmäßig zu überprüfen. Da dies so nicht weiter benannt wird, ist in diesem Punkt analog der Betriebssicherheitsverordnung vorzugehen.
21 Wartungsintervalle von Druckbehältern nach BetrSichV: In der Betriebssicherheitsverordnung vorgegeben Prüfintervalle für Rohrleitungen:
22 Da es sich hierbei jedoch um bewegliche Leitungen im ständigen Montagebetrieb handelt, lautet auch hier die Empfehlung: Der Schlauch wird jährlich einer Druck- und Dichtheitsprüfung unterzogen, welche dokumentiert wird. Des Weiteren folgt eine Sichtprüfung vor und nach jedem Einsatz des Schlauches sowie einer Dichtheitsprüfung am Aufstellungsort. Der Schlauch wird jährlich einer Druckprüfung mit Wasser und einer Dichtheitsprüfung mit Stickstoff unterzogen, welche zu dokumentieren ist und beigelegt wird. Zu finden ist dieses hinter dem Prüfzeugnis des Schlauches
23 Dies ist auch hier ein Auszug aus dem entsprechenden Betriebshandbuch des Schlauches, in dem diese Prüfungen hinterlegt werden.
24 Überwachungsbedürftige Druckbehälter und Rohrleitungen Nach 1 der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird nicht mehr nach Anlagen und Druckgeräten unterschieden, sondern alles sind Arbeitsmittel und somit überwachungsbedürftig.
25 Rohrleitungen die von einer ZÜS zu prüfen sind, können auch von einer befähigten Person geprüft werden, wenn der Betreiber ein mit seiner zuständigen ZÜS abgestimmtes Prüfproramm zur wiederkehrenden Prüfung erstellt. In diesem Prüfprogramm sind die einzelnen Prüfschritte einschließlich Prüfmittel und Prüfverfahren detailliert zu beschreiben. Das Prüfprogramm ist durch die ZÜS zu bestätigen Des Weiteren ist durch die ZÜS eine stichprobenhafte Überprüfung des Unternehmens in Bezug auf die Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren. Das Unternehmen muss ein Qualitätsmanagementsystem besitzen und leben.
26 Einteilung der Prüfzuständigkeiten Neu ist nun, das direkt in der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfzuständigkeiten erwähnt werden. Im Anhang II, Abschnitt 3, 5.9, Tabelle 8, werden Rohrleitungen und damit auch Schläuche für nicht ätzende oder toxische Gase behandelt. Des Weiteren ergibt sich daraus, das Schläuche und Rohrleitungen kleiner DN 25 nicht in diese Prüfeinteilungen fallen, da die Tabelle erst mit DN 25 beginnt. Hier gilt die gute Ingenieurpraxis.
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28 Instandhaltungsbericht nach BetrSichV 15 für Druckbeaufschlagte Rohrleitungen Instandhaltungsbericht nach BetrSichV 15 für Druckbeaufschlagte Schlauchleitungen Auftraggeber: Auftraggeber: Überprüfungzeitraum: Überprüfungzeitraum: Baustelle: Baustelle: Arbeitsauftrag: Arbeitsauftrag: technische Angaben: Bezeich. Betriebsdruck [bar/ü] Nennweite [DN] Leitungslänge [m] technische Angaben: Bezeich. Betriebsdruck [bar/ü] Nennweite [DN] Leitungslänge [m] Prüfung: Ergebnis Prüfung: Ergebnis - Überprüfung mittels Druckprüfung mit Stickstoff - Prüfdruck min. 1,1 x MOP - allgemeine Sicherheit der Gasleitungen i.o. i.o. Mangel bar(ü) Mangel - Überprüfung mittels Druckprüfung mit Stickstoff i.o. Mangel - Prüfdruck min. 1,1 x MOP bar(ü) - allgemeine Sicherheit der Gasleitungen i.o. Mangel Prüfverfahren und eingesetzte Geräte / Prüfmittel Prüfverfahren und eingesetzte Geräte / Prüfmittel Druckprüfung mit Gerät: Esders DruckTestMemo SN-Nr.: Druckprüfung mit Gerät: Esders DruckTestMemo SN-Nr.: Bemerkungen: Bemerkungen: Unterschrift / Datum befähigte Person Unterschrift / Datum befähigte Person
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung sprechen Sie uns an!
Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
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