vorangegangene Akkreditierung Studienbeginn/ Ersteinrichtung Befristung Angewandte Geodäsie B.Sc. WS 05/ Sem Vollzeit 30
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- Martin Sommer
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1 zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Jade Hochschule Standort Oldenburg Fachbereich Bauwesen und Geoinformation Abteilung Geoinformation AZ 477 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Studienbeginn/ Ersteinrichtung Befristung vorangegangene Akkreditierung Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Angewandte Geodäsie B.Sc. WS 05/ Sem Vollzeit 30 Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend Master F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Geoinformatik B.Sc. WS 05/ Sem Vollzeit 30 Geodäsie und Geoinformatik M.Sc. SS Sem Vollzeit 25 k a Dokumentation zum Antrag eingegangen am Datum der Peer-Review: Betreuender/-e Referentin: Dr. Dagmar Ridder Gutachtergruppe: Herr Prof. Dr.-Ing. Ralf Bill, Professor für Geodäsie und Geoinformatik, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock Prof. Dr.-Ing. Bernd Teichert, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Geoinformation Prof. Dr.-Ing. Michael Hahn, Hochschule für Technik Stuttgart, Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik Herr Dipl.-Ing. Michael Rohardt (Rohardt-Evensen Vermessungsingenieurbüro in Hannover) Herr Matthias Kosiolek, Student der angewandten Geographie (Diplom) mit Nebenfächern Kartographie und VWL an der Universität Trier Hannover, den
2 Vorbemerkung Die im Januar 2000 fusionierte Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (FH OOW) defusionierte entsprechend der Empfehlungen eines vom Niedersächsischen MWK in Auftrag gegebenen Gutachtens im September 2009 in die Jade Hochschule mit den Standorten Elsfleth, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie die Hochschule Emden- Leer. Das hatte zur Konsequenz, dass die Verwaltung der Jade Hochschule sich immer noch im Aufbau befindet, weil der ehemalige Verwaltungsstandort in Emden war. Ein weiteres Ergebnis des Gutachtens war die Vorgabe des Ministeriums, dass die Standorte der Jade Hochschule ein Kooperationsmodell mit der Universität Oldenburg bilden sollen, was sich in den jeweiligen Fachbereichen und Abteilungen unterschiedlich abzeichnet. Die Jade Hochschule hatte bis zum ihren Hochschulentwicklungsplan erstellt, in welchen die fachbereichseigenen Profilierungen einflossen. Die Studiengangs- und Hochschulleitung wurden informiert über den neuen Beschluss des AR von Dezember Das Akkreditierungsverfahren wurde nach den bei der Vertragsschließung im August 2010 geltenden Kriterien durchgeführt. Abschnitt I: 1 Allgemein 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Die Studiengangskonzepte orientieren sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, die den vergebenen Abschlüssen angemessen sind. Das Lehrniveau stellt in beiden Studiengängen eine angemessene wissenschaftliche Befähigung sicher. Das Arbeiten mit raumbezogenen Daten und entsprechende Planungstätigkeit sowie der eher regionale Absolventenverbleib stellen einen besonderen Bezug zum Qualifikationsziel Region stärken dar. Die Praxissemester sowie die weitergehende, praxisorientierte Lehre, u.a. dokumentiert durch Exkursionen und projektorientiertem Arbeiten, garantieren die Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Speziell die Praxisphase garantiert eine hohe Akzeptanz der Bachelorabsolventen in der Industrie. Projekt- und teamorientiertes Arbeiten inklusive der Vorgabe, die Ergebnisse zu präsentieren, wird in allen drei Studiengängen durchgeführt. Weiter bieten die Studiengänge alle ausreichend Wahlmöglichkeiten an, die eine individuelle Vertiefung entsprechend der Neigung der Studierenden ermöglichen. Auch wird in beiden Bachelorstudiengängen Englisch angeboten, was aber durchaus als ausbaufähig gelten kann (vgl. Kapitel 2.1. und 3.1). Die Zielvereinbarungen des Fachbereichs sehen in Zukunft 25% der Vorlesungen in Englisch vor. Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden durch das Studium ausreichend unterstützt wird. Damit wird beigetragen, das Qualifikationsziel Weitblick wagen zu unterstützen. In diesem Kontext muss auch die 1
3 mögliche Teilnahme an den regelmäßig durchgeführten Ringvorlesungen gesehen werden ("Wirtschaft trifft Jade HS in Oldenburg" im WS 2010/11), zu denen bevorzugt ehemalige Absolventen der Hochschule als Referenten geladen werden. Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement der Studierenden wird unterstützt durch verschiedene fachliche Inhalte aus dem Wahlbereich bzw. Wahlpflichtbereich wie interkulturelle Kompetenz, Rechtskunde sowie Moderation und Konfliktmanagement. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Das jeweilige Studiengangskonzept der drei Studiengänge beinhaltet Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung in einer der Qualifikationsstufe angemessenen Weise. Das beinhaltet die angemessene Vermittlung instrumentaler, systemischer und kommunikativer Kompetenzen. Die Studiengänge entsprechen beide den formalen Anforderungen der jeweiligen Qualifikationsstufe in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Anschlussmöglichkeiten und Übergänge aus beruflicher Bildung. Die Zugangsvoraussetzungen finden sich auch auf der Webseite der Hochschule. Es wird auch der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beschrieben sowie die Voraussetzungen für die Z-Prüfung oder Immaturenprüfung (Prüfung für Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung, die zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife führen kann) genannt. Die Gutachtergruppe bestätigt, dass die vermittelten Inhalte und Kompetenzen der Studiengänge einem Bachelor- bzw. einem Masterabschluss angemessen sind Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Eine strukturelle Vermischung der Studiengangssysteme (Bachelor/Master und Diplom) liegt nicht vor. Die beiden Bachelorabschlüsse sind jeweils als erster berufsqualifizierender Abschluss konzipiert. Es wird jeweils nur ein Grad für die Abschlüsse vergeben; es wird weiter festgestellt, dass der Bachelor of Science bzw. der Master of Science den Studiengängen angemessen ist. Die Regelstudienzeit der Bachelorstudiengänge beträgt sieben Semester, die des konsekutiven Masterstudiengangs drei Semester. Es werden entsprechend 210 ECTS beim Bachelorabschluss erreicht und 90 ECTS für den Masterstudiengang vergeben. Für die Bachelorarbeiten werden jeweils 12 ECTS und für die Masterarbeit 23 ECTS vergeben. Die Zugangsvoraussetzung für den Master ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (vgl. auch 1.2.1). Die Modulgrößen unterschreiten i.d.r. 5 ECTS-Punkte nicht. Die Gutachter betonen, dass diejenigen Module, für die weniger als 5 ECTS vergeben werden, als Ausnahmen ausrei- 2
4 chend begründet sind. Es handelt sich typischerweise um Module wie wissenschaftliches Arbeiten oder Module aus dem Wahlbereich. Die Module können alle innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Pro Leistungspunkt werden (einheitlich für alle drei Studiengänge) 30 Stunden zugrunde gelegt. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte nicht überschritten. Der erfolgreiche Abschluss von Modulen wird entweder durch eine bestandene Prüfungs- oder Studienleistung bestätigt. Studienleistungen unterscheiden sich von Prüfungsleistungen dahingehend, dass sie i.d.r unbenotet und unbegrenzt wiederholbar sind. Ansonsten können Studienleistungen aber die gleichen Formen wie bei Prüfungsleistungen annehmen, sind aber nach Aussage der Hochschule i.d.r. weniger umfangreich. Um die Studierenden zu entlasten, ersetzen die Studienleistungen in einigen Modulen die Prüfungsleistung. Das sechste Semester der Bachelorstudiengänge ist so gestaltet, dass nur Studienleistungen gefordert werden, um dieses Semester als mögliches Auslandsemester hinreichend attraktiv zu machen. Weiter wird das sechste Semester durch Wahlpflichtbereiche dominiert, so dass ein Auslandssemester ohne Zeitverlust möglich wäre, aber durch die Studierenden bislang noch selten wahrgenommen wird. Die Gutachtergruppe bemängelt, dass Literaturangaben zu den Modulen nur auf der Webseite der Abteilung zu finden sind, bzw. zu Beginn der Veranstaltung von den Dozenten kommuniziert werden. Die Gutachtergruppe erachtet es als zwingend notwendig, dass die Modulkataloge der drei Studiengänge auch Literaturempfehlungen enthalten, so dass Studierende die Möglichkeiten haben, sich auf die Veranstaltungen vorzubereiten. Der Modulkatalog entspricht ansonsten den üblichen Anforderungen. Auf die unzureichenden Modulbeschreibungen der Projekte im Masterstudiengang wird in Kapitel 4.2 eingegangen. Die wechselseitige Anerkennung von Modulen ist im Teil A der Prüfungsordnung ( 17) für die drei Studiengänge entsprechend den Regeln der Lissabon-Konvention geregelt. Die Regelungen für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten im Umfang von bis zur Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte finden sich ebenfalls unter 17. Verfahren zur Anrechnung extern erworbener Kompetenzen wurden schon durchgeführt, kommen aber auf Grund der recht geringen Zahl an Incomings und Outgoings der Abteilung nicht so häufig zum Tragen Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Beide Bachelorabschlüsse sind gemäß den Vorgaben wissenschaftlich breit qualifizierend und führen zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss. Der Zugang zum Masterstudiengang ist durch eine Zulassungsordnung geregelt, die sich an der Musterordnung des Niedersächsischen MWK orientiert. Darin ist u.a. festgelegt, wie die besondere Eignung der Bewerber festgestellt wird. Durch die Anwendungsorientierung des Masterstudiengangs fügt sich der Studiengang gut in das Profil der Jade Hochschule ein. 3
5 1.2.4 Erfüllung weiterer Anforderungen entfällt 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Vgl. Kapitel 2.3, 3.3 und 4.3. Die Studiengangskonzepte umfassen die Vermittlung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen methodischen und generischen Kompetenzen (vgl. Kapitel 2.3 und 3.3). Fach- und Methodenwissen wird in den beiden Bachelorstudiengängen besonders in den ersten vier Semestern vermittelt. Fachübergreifendes Wissen wird speziell in den Wahl- und Wahlpflichtfächern vermittelt, aber insgesamt durch projektorientiertes Lernen unterstützt. Die interdisziplinären Projekte im Master leisten sicherlich einen großen Beitrag dazu, fachübergreifendes Wissen im Masterbereich zu vermitteln. In diesem Kontext muss auch auf das erfolgreiche Einwerben von Drittmittelprojekten der Abteilung eingegangen werden, was die projektbezogene Lehre zum Teil befruchtet. Masterstudierende können Fach- und Methodenkenntnisse entsprechend ihrer Neigungen und vorhandenen Vertiefungen (Geodäsie oder Geoinformatik) speziell im ersten Semester vertiefen. Auf ein Problem hinsichtlich der Bezeichnung des Moduls Photogrammetrie wird im Kapitel 4.3 eingegangen. Die genutzten Lehr- und Lernformen werden wie schon bei den angewendeten Prüfungsformen als angemessen beurteilt. Die Module sind schlüssig aufgebaut und werden den Anforderungen der Qualifikationsstufe gerecht. Einige Änderungen, wie z.b. die Einführung eines neuen Pflichtmoduls im Bereich Statistik (Bachelorstudiengänge) zeigt, dass das Studiengangskonzept kontinuierlich hinterfragt und auch angepasst wird. Die Praxisphasen in den Bachelorstudiengängen sind durch die Hochschule qualitätsgesichert; sie werden vorbereitet und betreut: Die Praktikumsberichte müssen als bestanden bewertet werden. Entsprechend werden für die Praxisphasen 18 ECTS vergeben. Im Studiengangskonzept sind die Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Auf den Webseiten der Studiengänge sind z.b. Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und auch Studienpläne und Modulkataloge dargestellt. Im sechsten Semester ist bei den Bachelorstudiengängen ein Auslandsaufenthalt möglich (vgl. vorheriges Kapitel). Die Studienorganisation stellt die Umsetzung der Studiengangskonzepte sicher. Das beinhaltet auch das direkte Eingehen der Dozenten auf eventuelle Probleme der Studierenden mit Überschneidungen von Veranstaltungen im Pflicht- und im Wahlbereich. Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist geregelt (vgl. Kapitel 1.5). Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium ist in der Prüfungsordnung und im Zulassungsverfahren geregelt (vgl. vorheriges Kapitel). 4
6 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind geregelt (vgl. Kapitel 1.7) und werden bei der Studiengangsgestaltung berücksichtigt. Auf den individuell unterschiedlichen Wissensstand der Studierenden wird mit Vorbereitungskursen (z.b. im Fach Mathematik), Tutorien und einer insgesamt guten und persönlichen Beratung eingegangen. Die Erreichbarkeit der Professoren wird ausdrücklich gelobt. Der persönliche Kontakt zu den Dozenten stellt einen wichtigen Beitrag dar zur guten Studierbarkeit der drei Studiengänge. Die Arbeitsbelastung wird von den Studierenden aller Studiengänge auch hinsichtlich der Verteilung von Kontaktzeit und Selbststudium als angemessen beurteilt. Die Prüfungsorganisation ist nach Aussage der Studierenden gut geregelt und die Belastung angemessen. Das Verfahren zur Prüfungsanmeldung (ca. 3 Monate vor der Prüfung) bzw. -abmeldung ist ebenfalls transparent und angemessen. Die Studierenden zeigen sich insgesamt sehr zufrieden mit ihrer Situation. Auf Grund der angespannten Personaldecke (vgl. Kapitel 1.6.) können nicht alle Angebote des im Modulkataloge verzeichneten Angebots auch wirklich angeboten werden. Hier empfiehlt es sich, das Angebot des Modulkataloges an die Realität anzupassen (zumindest bis die Wiederbesetzung der vakanten Stelle erfolgt ist). Die Vorgabe, dass in den Bachelorstudiengängen das sechste Semester frei von Prüfungsleistung ist und die Module nur durch Studienleistungen abgeschlossen werden, ist nicht unstrittig. Ein Argument für die Einrichtung von benoteten Prüfungsleistungen war, dass diese in die Endnote eingehen. Die Gegenargumente, dass z.b. das Semester anregen soll ins Ausland zu gehen, dass es Studierenden durch unbenotete Fächer erlaubt Module im Wahlbereich zu belegen, in denen sie glauben nicht so gut abzuschneiden, und dass das sechste Semester in der jetzigen Form Luft gibt vor dem Abschluss noch Nachholprüfungen zu absolvieren und damit in der Regelstudienzeit zu bleiben, fanden die Gutachter schlüssig. Die Jade Hochschule bietet am Standort Oldenburg eine zentrale Studienberatung an; die dezentrale Studienberatung wird durch die Programmverantwortlichen wahrgenommen, wobei die Studierenden bei Problemen i.d.r. zum Professor ihrer Wahl gehen. Die Belange von Studierenden mit Behinderung sind geregelt (vgl. folgendes Kapitel). 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Die Prüfungen sind geeignet, die für das jeweilige Modul formulierten Qualifikationsziele zu überprüfen; sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab, bzw. die Ausnahmen sind hinreichend begründet. Es ist offensichtlich, dass in allen drei Studiengängen versucht wird, die zur Verfügung stehenden Prü- 5
7 fungsformen auch angemessen zu nutzen. Durch den Einsatz von Hausarbeiten, Referaten, Rechnerprogrammen, Projektarbeiten oder mündlichen Prüfungen wird der Prüfungszeitraum für die Klausuren am Ende des Semesters entzerrt. In einigen Modulen werden auch Studienleistungen nachgefragt, die unbenotet sind und unbegrenzt wiederholt werden können (vgl. PO Teil A sowie Kapitel 1.2). Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist unter 8 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für beide Studiengänge verbindlich geregelt. Die Prüfungsordnungen (Teil A sowie der spezifische Teil B für die drei Studiengänge) wurden einer Rechtsprüfung unterzogen. 1.6 Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Die Hochschule hat die Ausstattung der Abteilung hinreichend beschrieben. Eine ausreichende Literaturversorgung wird sowohl durch die Bibliothek der Jade Hochschule als auch durch die Bibliothek der Universität Oldenburg gesichert. Zusätzlich werden E-Books und E- Journals vorgehalten. Auf Anschaffungsvorschläge der Studierenden wird kurzfristig reagiert. Die Personalsituation zeigt sich gespannt, erscheint aber noch angemessen. Entsprechend erfolgt der Verweis auf die Wiederbesetzung der vakanten Professur (vgl. Kapitel 2.6 und 4.6). Die angespannte Personalsituation schlägt sich in einem geringeren Wahlangebot nieder, als es durch den Modulkatalog im Bereich der Wahlpflichtmodule den Anschein hat. Allerdings gehen die Dozenten nach Aussage der Studierenden stark auf die Wünsche der Studierenden ein, so dass z.b. doch noch bestimmte Veranstaltungen angeboten werden, oder zur Verbesserung der Studierbarkeit verschoben werden. Im Bereich des wissenschaftlichen Austauschs ist zu erwähnen, dass aktuell die 10. Oldenburger 3D-Tage abgehalten wurden im Bereich Optische 3D-Messtechnik - Photogrammetrie Laserscanning mit Feierlichkeiten sowie einer zweitägigen Fachtagung. Die Studierenden bestätigen, dass sie in der paritätisch besetzten Studienkommission (vier von acht Mitgliedern sind Studierende) über die Verwendung der Studiengebühren mitentscheiden können. Auch auf Grund der Studiengebühren und der Mittel aus der nicht reduzierten Globalzuweisung stellt sich die Ausstattungssituation als sehr gut dar. Neben hervorragenden technischen Einrichtungen, Laboren sowie einem gesichertem Zugang zu notwendiger Hard- und Software konnte festgestellt werden, dass sich die Arbeitssituation für die Studierenden im Verhältnis zur Erstakkreditierung deutlich verbessert hat. Weiter werden ausreichend Tutorien angeboten. Es sind Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung vorhanden und werden nach Aussage der Lehrenden auch genutzt. Neben der Nutzung des traditionellen Forschungsfreisemesters sind besonders zu erwähnen die Weiterbildungen am Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN) an der TU Braunschweig und auch die gemeinsame Nutzung des Weiterbildungsangebotes der Universität Oldenburg. Bei der W- 6
8 Besoldung wird der Bezug zusätzlicher Leistungen zum Teil an die Teilnahme hochschuldidaktischer Weiterbildungen geknüpft. Weitere Weiterbildungsangebote für Beschäftigte der Jade Hochschule finden sich unter Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Alle drei Studiengänge inkl. ihrer Studienverläufe sind im Antrag ausreichend detailliert beschrieben. Die offene Gesprächsatmosphäre während der Begehung sowie die dort zusätzlich gelieferten Informationen sorgten weiter dafür, dass die Gutachter ein vollständiges Bild der drei Studiengänge gewinnen konnten. Die Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen (vgl. Kapitel 1.3) einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung (vgl. Kapitel 1.6) sind dokumentiert und veröffentlicht. Die Zugangsvoraussetzungen sind zusammengefasst dargestellt. Die Zulassungsordnung liegt ebenfalls vor und ist wie die anderen Ordnungen auf der Webseite verfügbar ( Die Prüfungsordnungen werden nach ihrer Verabschiedung im Präsidium hochschulöffentlich gemacht und sind u.a. auf der Webseite der Hochschule verfügbar (sowohl der allgemeingültige Teil A als auch der studiengangsspezifische Teil B der PO). Weiter liegt die Praxissemesterordnung vor, die für beide Studiengänge Gültigkeit hat. Alle Ordnungen liegen in einer durch das Präsidium genehmigten Fassung vor. 1.8 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Die Studierenden werden systematisch erfasst und es können Aussagen über Abbrecherquoten und den Studienerfolg getroffen werden. Z.B. erreichen ca. 75% der Studierenden der Angewandten Geodäsie (B.Sc.) einen Abschluss. Ca. 40% der Absolventen aus den beiden Bachelorstudiengängen studieren nach Aussage der Programmverantwortlichen im konsekutiven Master weiter. Es existieren Alumniorganisationen, die dezentral nach Studienorten und Fachbereichen oder sogar Instituten aufgegliedert sind. Ein webgestütztes Alumniportal ist zentral organisiert. Für Bauwesen und Geoinformation sind dort gemeinsam 95 Einträge registriert ( )( Anzumerken ist, dass die statistische Auswertung des Portals eigene Zahlen für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwirtschaft ausgibt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei den 95 Personen um Ehemalige der Abteilung Geoinformation handelt. In dem facheigenen Alumni-Portal der Abteilung Geoinformation sind nach Aussage der Programmverantwortlichen mehrere 100 Ehemalige registriert, die u.a. die Einladungen zu den regelmäßig 7
9 stattfindenden Absolventenforen erhalten. Diese finden jährlich statt (Absolventen-Tage oder Home Coming Days) und es waren z.b. in 2010 zwischen 80 und 100 Personen zugegen. Im November 2010 fand dieses Zusammenkommen unter dem Titel Absolventenforum statt ( Bei diesen Veranstaltungen tragen u.a. Absolventen aus ihrer Tätigkeit vor. Die Gutachtergruppe äußerte in diesem Zusammenhang die Idee Ehemalige, deren Abschlüsse z.b. 10, 20, 30 Jahre her sind, mit Urkunden (Bronze, Silber, Gold, ) speziell zu ehren. Die Kontakte zu den Alumni werden auch durch die regionalen Verflechtungen mit der Wirtschaft gehalten, die u.a. durch die Praxissemester gestärkt werden. Absolventen finden idealerweise durch ihre Praktika und darauf aufbauenden Bachelorarbeiten dort ihre ersten Anstellungen. Die regelmäßig durchgeführten Evaluationen beinhalten Fragen zur studentischen Arbeitsbelastung, die nach Aussage der Studierenden als angemessen bezeichnet wurde (vgl. Kapitel 1.4). Die Hochschule hat eine Evaluationsordnung, die das Evaluationsverfahren inklusive die Ergebnisauswertung und das entsprechende Einleiten eventueller Maßnahmen aufzeigt. Allerdings wurde festgestellt, dass die Evaluationen nicht nach dem einheitlichen anonymisierten Online-Verfahren im Rahmen von EvaSys mit TAN-Nummern gehandhabt werden, sondern auch individuell die Bewertungsbögen in den Veranstaltungen ausgeteilt werden. Hierin wird kein Problem gesehen, weil dadurch i.d.r. der relativ geringe Rücklauf von durchschnittlich 7,8% der Teilnehmer pro Lehrveranstaltungen erhöht wird. Grundsätzlich gehen die Evaluationsergebnisse an den Studiendekan, der für das Ergreifen von Maßnahmen zuständig ist. Problematisch gestaltet sich aber das teilweise verspätete Feedback an die Studierenden, was neben anderen Faktoren, wie sehr viele parallel auszufüllende Bögen aller Veranstaltungen (Aussage der Studierenden und der Lehrenden) die sehr niedrigen Rücklaufquoten der Evaluationsbögen erklären könnten. Grundsätzlich empfiehlt es sich die Rückkopplung der Evaluationsergebnisse an den Fachbereich und schließlich an die Studierenden zu beschleunigen. Die Studierenden würden sich zudem Evaluierungen wünschen, deren Ergebnisse nicht nur kommuniziert werden, sondern sich sichtbar auf die Verbesserung der spezifischen Lehrveranstaltung auswirken. Das bedeutet, dass sich Midterm- Evaluierungen der Lehrveranstaltungen anbieten würden. Es wäre aber zu erwähnen, dass einzelne Lehrende zusätzlich zu der sonstigen Evaluierung für ihre Veranstaltungen schon Zwischenevaluierungen durchführen. Auch betonen die Studierenden den direkten Kontakt zu den Dozenten, der als bedeutsamer eingeschätzt wird als die anonymisierten Bewertungen der Lehrveranstaltungen. Auch auf Grund der noch übersichtlichen Studierendenzahlen und der Größe der dezentralen Einheiten Fachbereich Bauwesen und Geoinformation sowie der untergeordneten Abteilung Geoinformation ist die Qualitätssicherung der drei Studiengänge gegeben. Die Hochschulleitung erläuterte, dass eine Arbeitsgruppe zum Thema Verbesserungen der hochschulweiten Evaluationen das erste Mal getagt hat und externe Beratung schon angefordert ist. Sie berichtete auch, dass über die Einrichtung einer Stelle für das Qualitätsmanagement noch nicht entschieden ist. Die Gutachtergruppe empfiehlt aber dringend über die Evaluationen hinaus in die Stärkung eines zentralen auch EDV-gestützten - Qualitätsmanagements zu investieren, das z.b. 8
10 Aspekte wie Studienerfolg und Abbrecherquoten mit Semesteranzahl und eventuell einzelnen Prüfungen in Bezug setzen kann. Ein zukünftiges, verbessertes Qualitätsmanagementsystem sollte die Teilsysteme so zusammenbringen, dass z.b. auch Unterschiede der Fachbereiche und Studiengänge schnell transparent gemacht werden können. 1.9 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) Nicht anwendbar Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Eine Gleichstellungsstelle ist hochschulweit eingerichtet und befasst sich neben der Umsetzung des Gender Mainstreamings auch mit verschiedenen Angeboten wie der Vermittlung von Kindergartenplätzen und Kinderfreizeiten grundsätzlich auch dem Thema der Vereinbarkeit von Familie und Hochschule. Ziel der Jade Hochschule ist es, im Sommer 2011 das Zertifikat audit familiengerechte hochschule der berufundfamilie ggmbh der Hertie Stiftung zu erhalten. Der Prozess der Zertifizierung mit dem Fokus auf familienbewusste Arbeits- und Studienbedingungen wurde gerade von der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth gestartet (vgl. Die Inanspruchnahme des Mutterschutzgesetzes sowie die Regelungen zur Elternzeit sind im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung unter 10 geregelt. Das Angebot wird ergänzt durch eine psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks Oldenburg und wird entsprechend von beiden oldenburgischen Hochschulen frequentiert. Die ausreichenden Tutorienprogramme, die insgesamt gute Ansprechbarkeit der Professoren sowie die Möglichkeit in einigen Fächern wie Mathematik Vor- bzw. Brückenkurse zu besuchen, erhöhen grundsätzlich die Chancengleichheit aller Studierenden. Eine GIS-AG wurde eingerichtet und wendete sich an Schülerinnen und Schüler, um frühzeitig Kinder aus unterschiedlichsten Bereichen an die Technologie heranzuführen. Die Ergebnisse wurden den Familien und Lehrern präsentiert. Ein weiteres Projekt der Abteilung, gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten, ermöglicht speziell weiblichen Studierenden kleine Projektarbeiten durchzuführen, unterstützt durch einen Vertrag als studentische Hilfskraft. Weiter gibt es Mentorenprogramme mit der Wirtschaft. Zwar sind weibliche Studierende in allen drei Studiengängen unterdurchschnittlich repräsentiert, doch es werden Maßnahmen unternommen, auch Mädchen für die Studiengänge zu gewinnen. Nach Aussage der Hochschulleitung zeichnet sich der eher ländliche, regionale Einzugsbereich der Jade Hochschule dadurch aus, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund gut integriert sind, was eventuelle Probleme beim späteren Studium verringert. 9
11 2 Studiengang Angewandte Geodäsie (B.Sc.) 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.1. Im Bereich Schlüsselkompetenzen und speziell Soft Skills sollten besonders die fachbezogenen Englischkenntnisse gestärkt werden. 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.6. Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend, die vakante Stelle Ingenieurvermessung und industrielle Messtechnik im Bereich der Ingenieurgeodäsie wiederzubesetzen und nicht für andere Fächer zu nutzen. Damit wäre die notwendige Breite der Lehre sichergestellt, aber 10
12 auch ein wichtiger Baustein für die Berufsqualifizierung gegeben. 2.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Nicht anwendbar Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Vgl. Kapitel
13 3 Studiengang Geoinformatik (B.Sc.) 3.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.1. Im Bereich Schlüsselkompetenzen und speziell Soft Skills sollten besonders die fachbezogenen Englischkenntnisse gestärkt werden. 3.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.3 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Vgl. Kapitel
14 3.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) Nicht anwendbar Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Vgl. Kapitel
15 4 Studiengang Geodäsie und Geoinformation (M.Sc.) 4.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Vgl. Kapitel 1.2. Die nachgereichte Modulbeschreibung für die Projekte I und II entspricht in ihrem Detaillierungsgrad nicht den Vorgaben. Darin wird ein Mangel gesehen. Es sollte für jeweils beide Projekte eine eigene Modulbeschreibung vorliegen, aus der u.a. hervorgeht, inwieweit sich die erwarteten Kompetenzen aus interdisziplinären und vertiefenden Projekten unterscheiden. Die Qualifikationsziele sollten insgesamt besser verdeutlicht werden. Auf Grund der konsekutiven Struktur der Module lässt sich der Masterstudiengang auch gut in Teilzeit studieren. Dabei müssen aber die vollen Semestergebühren entrichtet werden. Der Studiengang ist in der Regelstudienzeit studierbar; die Studiendauer kann aber nach den Bedürfnissen der Studierenden z.b. auch sechs Semester betragen, was von der Programmleitung als Angebot an Eltern und Berufstätige gedacht ist. Der Masterstudiengang wurde bei der Erstakkreditierung als konsekutiv und forschungsorientiert eingeordnet. Die Hochschule konnte aber plausibel machen, dass die Zuordnung zu einem forschungsorientierten Master in der damaligen Antragsstellung und der darauf folgenden Bestätigung durch den ein Versehen war. Die Gutachtergruppe bestätigt, dass es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, der sich mit seiner Anwendungsorientierung gut in das Profil der Hochschule eingliedert. 4.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Vgl. Kapitel 1.3. Das Modul Photogrammetrie muss sich von seiner Bezeichnung und den vermittelten Inhalten deutlich vom gleichnamigen Modul im Bachelorbereich abheben. Es entsteht sonst der Eindruck, dass ein identisches Modul sowohl im Bachelor- als auch Masterbereich gelehrt wird. Darin wird ein Mangel gesehen. 14
16 4.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.6. Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend, die vakante Stelle Ingenieurvermessung und industrielle Messtechnik im Bereich der Ingenieurgeodäsie wiederzubesetzen und nicht für andere Fächer zu nutzen. Damit wäre die notwendige Breite der Lehre sichergestellt, aber auch ein wichtiger Baustein für die Berufsqualifizierung gegeben. Erwähnenswert ist die erfolgreiche Einwerbung von Drittmittelprojekten der Abteilung Geoinformation. 4.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 93/2009) Nicht anwendbar. 15
17 4.10 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 93/2009) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Vgl. Kapitel
18 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Allgemein 1.2 Allgemeine Empfehlungen: Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend über die Evaluationen hinaus in die Stärkung eines zentralen EDV-gestützten Qualitätsmanagements zu investieren, das z.b. Aspekte wie Studienerfolg und Abbrecherquoten mit Semesteranzahl und eventuell einzelnen Prüfungen in Bezug setzen kann. Ein zukünftiges, verbessertes Qualitätsmanagementsystem sollte die Teilsysteme so zusammenbringen, dass z.b. auch Unterschiede der Fachbereiche und Studiengänge schnell transparent gemacht werden können. Da das Wahlpflichtangebot anscheinend geringer ist als in den Modulkatalogen vorgegeben, empfiehlt es sich dieses bis auf weiteres an die Realität anzupassen. 1.3 Allgemeine Auflagen/Mängel: Die Modulkataloge der drei Studiengänge müssen zwingend auch Literaturempfehlungen enthalten, so dass Studierende die Möglichkeiten haben, sich auf die Veranstaltungen vorzubereiten. (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) 2 Studiengang Angewandte Geodäsie (B.Sc.) 2.1 Zusammenfassende Bewertung Der Studiengang Angewandte Geodäsie zeichnet sich im Besonderen durch seine gute Studierbarkeit aus, die u.a. aus der persönlichen Atmosphäre der Abteilung Geoinformation und dem vorherrschenden Lernen in kleinen Gruppen resultiert. Die Berufsqualifizierung der Studierenden ist sehr gut. Durch ausreichende Wahlmöglichkeiten im Studium können sich die Studierenden ein eigenes Profil entwickeln. 2.2 Empfehlungen: Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend, die vakante Stelle Ingenieurvermessung und industrielle Messtechnik im Bereich der Ingenieurgeodäsie wiederzubesetzen und nicht für andere Fächer zu nutzen. Damit wäre die notwendige Breite der Lehre sichergestellt, aber auch ein wichtiger Baustein für die Berufsqualifizierung gegeben. 2.3 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Reakkreditierung des Studiengangs Angewandte Geodäsie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) mit der oben genannten allgemeinen Auflage für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. 17
19 Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 3 Studiengang Geoinformatik (B.Sc.) 3.1 Zusammenfassende Bewertung Der Studiengang Geoinformatik zeichnet sich im Besonderen durch seine gute Studierbarkeit aus, die u.a. aus der persönlichen Atmosphäre der Abteilung Geoinformation und dem vorherrschenden Lernen in kleinen Gruppen resultiert. Die Berufsqualifizierung der Studierenden ist sehr gut. Durch ausreichende Wahlmöglichkeiten im Studium können sich die Studierenden ein eigenes Profil entwickeln. Die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes bieten den Studierenden eine breite Berufsperspektive. 3.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Reakkreditierung des Studiengangs Geoinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) mit der oben genannten allgemeinen Auflage für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 4 Studiengang Geodäsie und Geoinformatik (M.Sc.) 4.1 Zusammenfassende Bewertung Der Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformatik zeichnet sich im Besonderen durch seine gute Studierbarkeit aus, die u.a. aus der persönlichen Atmosphäre der Abteilung Geoinformation und dem vorherrschenden Lernen in kleinen Gruppen resultiert. Das projektorientierte Lernen stellt die Berufsqualifizierung der Absolventen sicher. Durch ausreichende Wahlmöglichkeiten im Studium können sich die Studierenden ein eigenes Profil entwickeln. Die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes bieten den Studierenden eine breite Berufsperspektive. 4.2 Empfehlungen: Die Gutachtergruppe empfiehlt dringend, die vakante Stelle Ingenieurvermessung und industrielle Messtechnik im Bereich der Ingenieurgeodäsie wiederzubesetzen und nicht für andere Fächer zu nutzen. Damit wäre die notwendige Breite der Lehre sichergestellt, aber auch ein wichtiger Baustein für die Berufsqualifizierung gegeben. 18
20 4.3 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Reakkreditierung des Studiengangs Geodäsie und Geoinformatik mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) mit der oben genannten allgemeinen Auflage und folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 4.4 Auflagen: Die Überarbeitung des Modulkataloges muss auch eine Neuerstellung der Modulbeschreibungen für Projekt I und Projekt II gemäß den Vorgaben beinhalten. Weiter muss sich das Modul Photogrammetrie von seiner Bezeichnung und den vermittelten Inhalten deutlich vom gleichnamigen Modul im Bachelorbereich abheben. (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) 19
21 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 5 Stellungnahme der Hochschule Der ist in seiner Gesamtheit nachvollziehbar und in sich stimmig. Den Auflagen, Literaturempfehlungen in die Modulbeschreibungen aufzunehmen und die Modulbeschreibungen für Projekt I und Projekt II im Studiengang Geodäsie und Geoinformatik (M.Sc.) neu zu erstellen, werden wir gerne nachkommen. Wir stimmen darin überein, dass die Bezeichnung des Moduls Photogrammetrie im Studiengang Geodäsie und Geoinformatik (M.Sc.) geändert werden muss. Die zügige Besetzung der vakanten Stelle Ingenieurvermessung und industrielle Messtechnik ist aus unserer Sicht für die notwendige Breite der Lehre und als wichtiger Baustein für die Berufsqualifizierung für die beiden Studiengänge Angewandte Geodäsie (B.Sc.) und Geodäsie und Geoinformatik (M.Sc.) unabdingbar. 6 SAK-Beschluss Angewandte Geodäsie (B.Sc.) Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Angewandte Geodäsie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc). ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (Drs. AR 93/2009). Studiengang Geoinformatik (B.Sc.) Die SAK beschließt die Reakkreditierung des Studiengangs Geoinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) ohne Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung.(Drs. AR 93/2009) Studiengang Geodäsie und Geoinformatik (M.Sc.) Die SAK beschließt die Reakkreditierung des Studiengangs Geodäsie und Geoinformatik mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) mit folgender Auflage für die Dauer von sieben Jahren. 20
22 Die Überarbeitung des Modulkataloges muss auch eine Neuerstellung der Modulbeschreibungen für Projekt I und Projekt II gemäß den Vorgaben beinhalten. Weiter muss sich das Modul Photogrammetrie hinsichtlich seiner Bezeichnung und der vermittelten Inhalte deutlich vom gleichnamigen Modul im Bachelorbereich abheben. (Kriterium 2.2, Drs. AR 93/2009) Die Auflagen sind innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen. Die SAK weist darauf hin, dass der mangelnde Nachweis der Auflagenerfüllung zum Widerruf der Akkreditierung führen kann, oder dass die Akkreditierungsfrist nicht auf die Frist gemäß Ziff oder verlängert wird, sofern die Akkreditierungsfrist wegen der Auflagen gemäß Ziff verkürzt wurde. Diese Entscheidung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 21
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