Vergütungsbericht. unserer Mitarbeitenden sind zufrieden mit ihren Zusatzleistungen*

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergütungsbericht. unserer Mitarbeitenden sind zufrieden mit ihren Zusatzleistungen*"

Transkript

1 Vergütungsbericht Roche ist einer Vergütungspolitik verpflichtet, die fair, ausgewogen und leistungsorientiert ist und die zugleich die Interessen der Mitarbeitenden und der Eigentümer miteinander verbindet. 71% unserer Mitarbeitenden sind zufrieden mit ihren Zusatzleistungen* * Ergebnis GEOS-Umfrage

2 1. Grundsätze Der Erfolg von Roche hängt wesentlich vom Können, von der Motivation und von der Leistung der Mitarbeitenden ab. Diese Überzeugung bildet die Grundlage für die Vergütungspolitik. Mit ihrer Vergütungspolitik verfolgt Roche das Ziel, alle Mitarbeitenden marktgerecht in fairer und transparenter Weise zu entlohnen und in angemessener Form am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Dies geschieht durch eine leistungsorientierte und im Marktvergleich konkurrenzfähige Vergütung. Dabei wird je nach Funktion und Führungsverantwortung der Mitarbeitenden ein ausgewogener Mix aus festen und variablen Vergütungselementen angestrebt. Die variablen Vergütungselemente sollen zusätzliche finanzielle Anreize schaffen, um die Unternehmensziele zu erfüllen und damit die Innovationskraft auf einem kontinuierlich hohen Niveau zu halten und insgesamt die Wertschöpfung des Unternehmens für alle Anspruchsgruppen zu erhöhen. Gleichzeitig sind variable Elemente geeignet, Mitarbeitende und Füh rungskräfte am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Dies wird mittels jährlicher Bonuszahlungen sowie langfristiger aktienbasierter Programme umgesetzt. Neben einer leistungsabhängigen und transparenten Vergütungsstruktur spielen für ein global tätiges Unternehmen wie Roche die Konkurrenzfähigkeit der Vergütung am Markt eine entscheidende Rolle. Um dies zu gewährleisten, werden sowohl die Vergütungsstruktur als auch die einzelnen Vergütungselemente einem regelmässigen Vergleich im Schweizer, europäischen und internationalen Umfeld unterzogen. Auch die Vergütungsrichtlinien von Roche und deren Grundprinzipien werden regelmässig im externen Vergleich überprüft. Die Vergütungspolitik ist aber nur ein Element, den Erfolg von Roche für die Zukunft sicherzustellen (siehe Entscheidend ist eine Unternehmenskultur, in der die Mitarbeitenden Arbeitsbedingungen vorfinden, die es ihnen erlauben, best möglich zum gemeinsamen Unternehmenszweck, nämlich einer verbesserten Gesundheitsversorgung der Patienten, beizutragen. Dazu gehört ein solides Wertesystem, das auf Integrität, Mut und Leidenschaft aufbaut (siehe Gleichzeitig spielen unser dezentraler Managementansatz mit möglichst grossem Entscheidungsfreiraum für den Einzelnen, ein wertschätzender Umgang mit - einander, Offenheit für Vielfalt sowie breitgefächerte Weiterbildungs- und Entwicklungsmög lichkeiten und eine attraktive Arbeits umgebung eine grosse Rolle. Die zu beobach tende eindimensionale Verkürzung von Motivation und Loyalität der Mitarbeitenden auf ihre Entlohnung greift deutlich zu kurz. Roche ist einer Vergütungspolitik verpflichtet, die fair, ausgewogen und leistungsorientiert ist und die zugleich die Interessen der Mitarbeitenden und der verschiedenen Anspruchsgruppen miteinander verbindet

3 2. Prozess und Genehmigungsstruktur der Vergütungsfestlegung 2.1 Übersicht Der Vergütungsausschuss (Remuneration Committee) des Verwaltungsrates tagt mindestens zweimal jährlich und beschliesst jährlich die Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitungsmitglieder. Prozess und Genehmigungsstruktur der Vergütungsfestlegung Vergütungselement Verwaltungsrat (VR) Verwaltungsratspräsident (VRP) Leistungsempfänger Basissalär/Vergütung Bonus (nur VRP) Stock-settled Stock Appreciation Rights Restricted Stock Units Konzernleitung (KL) CEO Auf Antrag des Vergütungsausschusses beschliesst der Verwal tungsrat jährlich über das Beteiligungsprogramm Performance Share Plan (PSP). Beschluss durch Vergütungsausschuss Performance Share Plan Verwaltungsrat auf Antrag des Pensionskassen- leistungen Vergütungsausschusses (nur VRP) Vergütungsausschuss Genehmigung durch Generalversammlung Der Vergütungsausschuss verfolgt laufend die Entwicklung von Gehältern der weltweit grössten Pharma-Unternehmen 1 bzw. grösserer Schweizer Unternehmen 2 und berichtet dem Gesamtverwaltungs rat darüber. Die externe Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) unterstützt Roche durch die Erstellung von Marktvergleichen und die Beratung des Vergütungsausschusses. Details bezüglich Zuständigkeiten, Befugnissen und Festsetzungs verfahren sind in den entsprechenden Bestimmungen des Organisationsreglementes 3 und in den Statuten 4 ersichtlich bzw. in den nachfolgenden Grundsätzen der Vergütungskomponenten (siehe 3.) dargestellt. Vergleichsgruppe für 2015 Abbott Laboratories AbbVie Amgen Astellas AstraZeneca Bayer Bristol-Myers Squibb Eli Lilly GlaxoSmithKline Johnson & Johnson Merck & Co. Novartis Pfizer Sanofi Takeda Roche Die den Beschlüssen zugrunde liegenden Gesamt vergütungen werden seit 2014 im Sinne der Umsetzung der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)» der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Generalversammlung stimmt jährlich verbindlich über die Genehmigungen der durch den Verwaltungsrat beschlossenen Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung ab (Details dazu siehe 4. und 5.). ABB Actelion Credit Suisse LafargeHolcim Nestlé Nobel Biocare Sonova Straumann Swiss Re UBS Zurich Insurance Vergleichsgruppe für Vergleichsgruppe für 2015: Abbott Laboratories, AbbVie, Amgen, Astellas, AstraZeneca, Bayer, Bristol-Myers Squibb, Eli Lilly, GlaxoSmithKline, Johnson & Johnson, Merck & Co., Novartis, Pfizer, Sanofi, Takeda (Vergleichsgruppe im Vergleich zu 2014 unverändert). 2 ABB, Actelion, Credit Suisse, LafargeHolcim, Nestlé, Nobel Biocare, Sonova, Straumann, Swiss Re, UBS, Zurich Insurance Vergleichsunternehmen für die Entwicklung der Gehälter Pharma-Vergleichsgruppe Schweizer Vergleichsunternehmen

4 2.2 Genehmigungsmechanismus der Gesamtvergütungen des Verwaltungs rates und der Konzernleitung durch die Generalversammlung Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Genehmigungen der durch den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates bzw. durch den Verwaltungsrat beschlossenen Gesamt beträge für den Verwaltungsrat und für die Konzernleitung ab. Roche hat gemäss dem Beschluss der Generalversammlung 2014 folgendes System der verbindlichen und getrennten Genehmigung der Gesamtbeträge für den Verwaltungsrat und für die Konzern - leitung festgelegt: Retrospektive Genehmigung Die Gesamtsumme der Boni für die Konzernleitung und den Verwaltungsratspräsidenten wird, separat und verbindlich, retrospektiv für den Zeitraum eines Geschäftsjahres der jeweils darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vor gelegt. Prospektive Genehmigung Die Gesamtsumme sämtlicher weiterer Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung wer den der Generalversammlung für den Zeitraum zwischen zwei ordentlichen General versammlungen, separat und verbindlich, zur prospektiven Genehmigung vorgelegt. Genehmigung der Gesamtvergütungen durch die Generalversammlung (GV) 2016 Retrospektiv: Verwaltungsratspräsident (VRP): Bonus für das Geschäftsjahr 2015 (Gesamtbetrag) Konzernleitung (KL): Bonus für das Geschäftsjahr 2015 (Gesamtbetrag) Prospektiv: Verwaltungsrat (VR) inklusive VRP: Maximaler Gesamtbetrag (GV 2016 GV 2017) Basissalär/Vergütung Geschäftsjahr 2015 Geschäftsjahr 2016 VRP Bonus KL Bonus VR Basissalär/Vergütung Konzernleitung (KL) inklusive CEO: Maximaler Gesamtbetrag (GV 2016 GV 2017) Basissalär Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) Performance Share Plan (PSP) Indirekte Leistungen KL Basissalär S-SARs PSP Indirekte Leistungen Herr André Hoffmann, Vorsitzender des Vergütungsausschusses. GV 2015 GV 2016 GV

5 Variabel STI: Bonus Basissalär 3. Vergütungskomponenten LTI: Stock-settled Stock Appreciation Rights Performance Share Plan Restricted Stock Units Roche- Vergütungskomponenten Indirekte Leistungen (Arbeitgeberanteile): Pensions- und Versicherungsleistungen AHV/IV/ALV Roche Connect Steuerberatungskosten Spesenpauschalen 3.1 Überblick über die Vergütungskomponenten Die Vergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Das fixe Basissalär wird durch den variablen jährlichen Bonus als «Short-Term Incentive» (STI) sowie durch die mehrjährigen variablen Vergütungs ele mente (S-SARs, PSP, RSUs) als «Long-Term Incentive» (LTI) ergänzt. Die Vergütungskomponenten sind mit der Leistung der Mitarbeitenden sowie mit der finanziellen Entwick lung und dem Erfolg des Unternehmens verbunden, womit eine Interessenübereinstimmung Zusammensetzung der Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung zwischen Aktionariat und dem Unternehmen bzw. dessen Mitarbeitenden hergestellt wird. Die Vergütungselemente des LTI haben das Ziel, eine langfristig orientierte, nachhaltige und einheitliche Ausrichtung der Interessen von Managern und Aktionären bzw. Genuss schein inhabern sicherzustellen und einen zusätzlichen Anreiz für die Teilneh men den zu schaffen, eine kontinuierliche Wertstei gerung im Sinne des langfristigen Total Shareholder Return zu erzielen. Haben Aktionäre und Genuss scheininhaber einen Mehrwert, profitiert auch das Management. Ohne einen langfristigen Mehrwert bei den Investoren wird auch das Management weniger erhalten und einen «Malus» erleiden. Jährliche Vergütungselemente Beschreibung VRP VR CEO KL Basissalär/ Vergütung Bonus Pensionskassenleistungen usw. Mehrjährige Vergütungselemente Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) Performance Share Plan (PSP) Restricted Stock Units (RSUs) Monatliche Vergütung (siehe unten) Jährliche Vergütung (siehe unten) 10 Jahre gesperrte Aktien Quartals- vergütung 10 Jahre gesperrte Aktien (siehe unten) (siehe unten) (siehe unten) 10 Jahre gesperrte Aktien (siehe unten) Ab 2016 ersetzt durch S-SARs/PSP Bar Ab 2016 ersetzt durch S-SARs/PSP Basissalär (fix) Der Festlegung des Basissalärs (Barauszahlung) werden Marktdaten der weltweit grössten Pharma- Firmen (siehe Fussnote 1) bzw. grösserer Schweizer Unternehmen (siehe Fussnote 2) für die jeweilige Position, individuelle Fähigkeiten sowie anhaltende Leistung und Erfahrung zugrunde gelegt. Anpassungen werden unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktbedingungen, der individuellen Leistung und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens vorgenommen. Individuelle Basissaläre für den Präsidenten des Verwaltungsrates und für die Mitglieder der Konzernleitung sowie die Vergütung der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Vergütungsausschuss abschliessend festgelegt bzw. überprüft Bonus (variabel) Der Bonus honoriert jährlich den individuellen Beitrag zur Wertschöpfung eines Geschäftsjahres und soll Antrieb sein, ausserordentliche Resultate zu erzielen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Seine Höhe ist mit dem Geschäftsergebnis (Konzern- und Divisionsergebnis betreffend Gewinn, Umsatzwachstum, Entwicklung des OPAC [Operating Profit After Capital Charge], Gewinnwachstum pro Aktie und Andere: Ausbildungskosten für Kinder Steuerverpflichtungen Ausland Fix Genussschein (GS), Produktentwicklungs-Pipeline) sowie mit individuellen und nach Funktion definierten, messbaren und qualitativen Leistungszielen verknüpft. Aus Gründen des Wettbewerbs macht Roche keine Angaben zu individuellen Zielsetzungen einzelner Konzernleitungsmitglieder. Der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates beschliesst die Boni und deren Höhe für die Konzernleitungsmitglieder und den Präsidenten des Verwaltungsrates entweder im Dezember am Ende eines Berichtsjahres oder im Januar nach einem Berichtsjahr aufgrund der erzielten Resultate und anhand der vorgenannten Ziele. Darüber hinaus beschliesst er die Form der Auszahlung, d.h. Baraus zahlung und/oder Zuteilung von gesperrten Genuss scheinen und/oder gesperrten Aktien Stock-settled Stock Appreciation Rights (variabel) Mit der Einführung der Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) 2005 wurde für Roche ein weltweit einheitliches Vergütungssystem geschaffen. Die S-SARs verkörpern das Recht, an der Wertsteigerung eines Genussscheines zwischen dem Zuteilungsdatum und dem Ausübungsdatum teilzuhaben. Seit 2012 bleiben die den Konzernlei

6 tungsmitgliedern zugeteilten S-SARs gesamthaft für drei Jahre gesperrt, werden danach insgesamt zur Ausübung frei und können bis sieben Jahre ab Zuteilung ausgeübt werden. Im vorgenannten Zeitraum nicht ausgeübte S-SARs verfallen ersatzlos. Seit 2012 wird der Wert der S-SARs bei Ausgabe nach dem Trinomialmodell für amerikanische Optionen berechnet (Details siehe Seite 180). Die Zuteilungen der S-SARs erfolgen individuell aufgrund des Entscheides des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates nach dessen freiem Ermessen Restricted Stock Units (variabel) Restricted Stock Units (RSUs) wurden 2013 als neues Vergütungselement teilweise anstelle von S-SARs eingeführt. RSUs verkörpern das Recht, nach Ablauf einer dreijährigen Sperrzeit Genussscheine und/oder Aktien plus einer Wertanpassung (in Höhe der während der dreijährigen Sperrzeit auf die Genussscheine zuteilbaren, vollzogenen Dividen denzah lungen) zu erhalten. Die Zuteilungen der RSUs erfolgen individuell aufgrund des Entscheides des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates nach dessen freiem Ermessen und die definitive Zuteilung und der Übergang an die Empfänger erfolgt erst nach drei Jahren. Danach können die daraus resultieren den Genussscheine bis maximal 10 Jahre gesperrt bleiben. Durch Zuteilungsfrist bzw. Sperrfrist sollen die Inte ressen der RSU-Empfänger auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet und die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen erhöht werden. Im Jahr 2013 wurde der Zuteilungs wert für S-SARs auf 65% reduziert, während 35% für die Zuteilung von RSUs verwendet werden werden die RSUs für die Mitglieder der Konzernleitung als Vergütungselement durch entsprechende Zuteilungen im PSP-Programm ersetzt. Somit werden die langfristigen variablen Vergütungsprogramme für die Konzernleitung je zu 50% in Form von Zuteilungen im PSP und von S-SARs erfolgen. Die RSUs als Vergütungskomponente werden für die übrigen berechtigten Mitarbeitenden von Roche weitergeführt Performance Share Plan (PSP) (variabel) Die Mitglieder der Konzernleitung und andere Mitglieder des Topmanagements (zurzeit rund 150 Personen weltweit) partizipieren am PSP-Programm. Das 2002 eingeführte PSP-Programm basiert auf dem 3-Jahres-Vergleich des Total Shareholder Return (TSR) mit 15 Konkurrenzunternehmen (siehe Fussnote 1). In einem jeweiligen Jahr weist das PSP-Programm drei sich überschneidende Leistungszyklen auf, wobei jedes Jahr ein neuer Zyklus zum Jahresanfang beginnt und jedes Jahr ein Zyklus am Jahresende ausläuft. Im Jahr 2015 wies der Plan die drei sich über - schneidenden Leistungszyklen PSP , PSP sowie PSP auf, wobei der PSP per 31. Dezember 2015 endete. Der PSP kommt zur Zuteilung in Höhe von 50% der reservierten Genussscheine (PSP per 31. Dezember 2014: 175% Zuteilung der reservierten Genussscheine). Der für die Zuteilung massgebende Total Shareholder Return (TSR) wird aufgrund von 3-Monats-Durchschnittskursen vor Beginn und vor dem Ende des Leistungszyklus bestimmt. Auf Antrag des Vergütungsausschusses bestimmt der Verwaltungsrat jährlich über die Auszahlung des Performance Share Plan. PSP-historische Performance (% der Zuteilung der ursprünglich reservierten GS) 200% 175% 150% 125% 100% 75% 50% 25% 0% 0% 0% % 175% Verwaltungsratspräsident Verwaltungsrat Konzernleitung (inklusive CEO) 50% Gewichtung (fix/variabel) der Vergütungskomponenten 2015 (zum Zielwert und als Prozentanteil der Gesamtvergütung 2015) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% fix 90% 100% 36% variabel Indirekte Leistungen Die Mitglieder der Konzernleitung erhielten die unter 5.9 (bzw. 5.3 [CEO] sowie 4.3 [Verwaltungsratspräsident]) ausgewiesenen indirekten Leistungen (Pensions kassen, Versicherungen, MGB [Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung als Ergänzung der beruflichen Vorsorge], Roche Connect [siehe 5.9], Vergütung für Steuern im Ausland bzw. Steuerberatung und pauschale Spesenvergütung) und die unter 5.10 festgehaltenen zusätzlichen Leistungen an einzelne Konzern leitungsmitglieder für Ausbildungs kosten ihrer Kinder. 10% 64%

7 3.3 Verhältnis variabler Vergütungskomponenten zum fixen Basissalär der Konzernleitung Änderungen hinsichtlich der Vergütungskomponenten Verhältnis variabler Vergütungskomponenten (Bonus, S-SARs/RSUs und PSP) in % des Wertes des fixen Basissalärs Neu wird ab 2015 für die Berechnung des PSP-Wertes Kriterien Individueller Zielwert * Minimum Maximum Leistungskriterien STI Bonus 100% 0% 200% Unternehmensziele (Konzern- und Divisions - ergebnis) und individuelle Ziele unter Berücksichtigung von Gewinn, Umsatzwachs tum, S-SARs/RSUs 65% S-SARs 35% RSUs 0% 150% Wertentwicklung abhängig von Kursentwicklung (plus Wertanpassung für Dividenden) der Genussscheine nach Zuteilung LTI PSP 33,33% ** 0% 66,66% Wertentwicklung abhängig von Kursentwick lung (ab PSP-Zyklus plus Wertan passung für Dividenden) der Genussscheine/Aktien nach Zuteilung. eines Berichtsjahres der Fair Value bei Zuteilung (durchschnittlicher Marktwert der Roche-Wertpapiere der letzten drei Monate [Oktober bis Dezember 2014] vor dem Beginn des Leistungs zyklus ) mit der Anzahl nach Plan reservierter Roche-Wertpapiere (Zielanzahl) über den gesamten PSP-Zyklus ohne Aufteilung auf ein Jahr berechnet. Dies anstelle der bisherigen Berücksichtigung aller drei PSP-Zyklen und unter Aufteilung auf das konkrete Berichtsjahr (d.h. 2 PSP-Zyklen basierend auf nach Plan reservierten Wertpapieren, 1 PSP-Zyklus zum konkreten Wert bei Zuteilung des beendeten Zyklus). Aufteilung in % a) Unternehmensziele b) Individuelle Ziele OPAC (Operating Profit After Capital Charge), Gewinn- wachstum pro Aktie und Genussschein, Produktentwicklungs-Pipeline 70% 30% n.a. n.a. Konzernbezogene Entwicklung des TSR im Vergleich zur Entwicklung des TSR der Vergleichs gruppe (zur Definition des TSR siehe 5.8) 100% 2016 werden die RSUs für die Mitglieder der Konzernleitung als Vergütungselement durch zusätzliche Zuteilungen im PSP-Programm ersetzt. Somit wird die langfristige Vergütung für die Konzernleitung künftig je zu 50% in Form von Zuteilungen im PSP und von S-SARs erfolgen. Damit soll neben einer Vereinfachung der Struktur des LTI die im Aktienkurs bzw. im TSR gespiegelte Performance des Unternehmens im Wettbewerbsvergleich stärker in der Vergütung der Konzernleitung Eingang finden. Der PSP wird zudem ab 2016 ausschliesslich für die Mitglieder der Konzernleitung und der Erweiterten Konzernleitung als Vergütungs kom ponente beibehalten. Die langfristige Vergütung der anderen bis herigen PSP-Teilnehmenden des Topmanagements wird ab 2016 je zu 50% in Form von S-SARs und RSUs zugeteilt. Alle weiteren Details sind in diesem Vergütungsbericht 5 festgehalten. * Festge legt unter Berücksichti gung der Entwicklung der Konkurrenz unternehmen bzw. der gesamtwirtschaft lichen Entwicklung. ** Basis: Jahresbasissalär gemessen am 1. Januar des ersten Jahres eines Zyklus. 5 Siehe dazu auch im Finanzbericht Anmerkung 30 zur konsolidierten Jahresrechnung des Roche-Konzerns («Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen», Seite 121) und Anmerkung 6 zur Jahresrechnung der Roche Holding AG («Beteiligungen der Verwaltungsrats- und Konzernleitungsmitglieder», Seite 157)

8 4. Vergütung des Verwaltungsrates 4.1 Beschlussfassung und Genehmigung Mit Hilfe von Marktvergleichen hat der Vergütungsausschuss nach dessen Ermessen die Vergütungen des Verwaltungsratspräsidenten sowie des Verwaltungsrates beschlossen. Diese Vergütungen haben die Form von fixen Barzah lungen, die im Vergleich mit Marktdaten der weltweit grössten Pharma-Firmen (siehe Fussnote 1) bzw. grösserer Schweizer Unter nehmen (siehe Fussnote 2) und mittels externer Beratung durch PwC jährlich überprüft wurden. Wie bereits im Vorjahr wird die Gesamtsumme des Bonus des Verwaltungsrats präsidenten für das Geschäftsjahr 2015 der Generalversammlung 2016 retrospektiv und getrennt zur verbindlichen Genehmigung unterbreitet. Die maximalen Gesamtsummen der übrigen Vergütungen des Verwaltungsrates (für den Zeit - raum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017) werden der Generalversammlung 2016, wie im Vor - jahr, pros pektiv und getrennt zur verbindlichen Genehmigung unterbreitet (siehe 2.2). der Verwaltungsratsmitglieder 2015» auf Seite 171 aufgeführten Basisvergütungen und Aufwandsvergütungen als quartalsweise fixe Barauszahlungen erhalten. Roche hat neben den für den Verwaltungsratspräsidenten ausgewiesenen gesetzlichen Beiträgen den übrigen Verwaltungsräten gesetzliche Arbeitgeber beiträge in Höhe von insge samt CHF (2014: CHF ) an die Alters- und Hinter lassenen-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung (AHV/ IV/ALV) bezahlt. Die Basisvergütung der Verwaltungsratsmitglieder (exklusive Verwaltungsratspräsident) hat sich seit 2001 nicht verändert und die Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder werden auch im Jahr 2016 unverändert bleiben. Mit Ausnahme des Verwaltungsratspräsidenten (Bonus in Form von gesperrten Aktien) und von Severin Schwan als exekutivem Verwaltungsratsmitglied wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrates für das Berichtsjahr weder Aktien noch Genussscheine noch S-SARs oder RSUs zugeteilt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten weder Darlehen noch Kredite. Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder 2015 (in CHF) Ch. Franz, Präsident A. Hoffmann, Vizepräsident Basisvergütung Aufwandsvergütung für Ausschussmitglieder/Vorsitzende 7 Zusätzliche spezielle Vergütung Gesamtvergütung (siehe «4.3 Gesamtvergütung an den Verwaltungsratspräsidenten») (siehe Seite 170) P. Baschera J. Bell P. Bulcke D. Julius R.P. Lifton B. Poussot A. Oeri S. Schwan (siehe «5.3 Höchste Gesamtvergütung an Severin Schwan als Konzernleitungsmitglied», Vergütungsauszahlung in Primärfunktion als CEO in Gesamtbeträgen der Konzernleitung enthalten) P.R. Voser B. Weder di Mauro Total Pro Ausschussmitgliedschaft/Jahr mit Ausnahme der Mitglieder des Präsidiums (Präsident, Vizepräsident) CHF für Ausschussmitglieder, CHF für Ausschussvorsitzende. 8 Vergütung als Vizepräsident des Verwaltungsrates. 9 Vergütung pro rata für die Zeit von März bis Dezember Zusätzlich wurden Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV von insgesamt CHF (inklusive Verwaltungsratspräsident) geleistet, die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. 4.2 Höhe der Vergütungen an die Verwaltungsratsmitglieder Die Mitglieder des Verwaltungsrates 6 haben für ihre Tätigkeit im Jahr 2015 die in der Tabelle «Vergütung In seiner Funktion als Mitglied des International Advisory Council (IAC) von Chugai Pharmaceutical Co., Ltd., erhielt André Hoffmann USD (CHF ). 6 Siehe zu Funktion, Ausschussvorsitz bzw. Ausschussmitgliedschaft der einzelnen Mitglieder Seite

9 Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder 2014 (in CHF) Ch. Franz, Präsident A. Hoffmann, Vizepräsident Basisvergütung Aufwandsvergütung für Ausschussmitglieder/Vorsitzende 7 Zusätzliche spezielle Vergütung Gesamtvergütung (siehe «4.3 Gesamtvergütung an den Präsidenten des Verwaltungsrats») P. Baschera J. Bell P. Bulcke D. Julius R.P. Lifton n.a. n.a. n.a. n.a. B. Poussot n.a. n.a. n.a. n.a. A. Oeri S. Schwan (siehe «5.3 Höchste Gesamtvergütung an Severin Schwan als Konzernleitungsmitglied», Vergütungsauszahlung in Primärfunktion als CEO in Gesamtbeträgen der Konzernleitung enthalten) P.R. Voser B. Weder di Mauro Franz B. Humer (2014 ausgeschieden) W.M. Burns (2014 ausgeschieden) A.D. Levinson (2014 ausgeschieden) Total , Vergütung als Präsident des Verwaltungsrates pro rata für die Zeit von Januar bis März 2014 in der Höhe von CHF , Bonus 2014 in der Höhe von CHF (in Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien [Berechnung der Anzahl der Aktien zum Aktienpreis bei Übergabe im April 2015], Wertberechnung unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren [reduzierter Verkehrswert: 55,839%]), Arbeitgeberanteil des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes Roche Connect (pro rata für die Zeit von Januar bis März 2014) in Höhe von CHF , Zahlungen für Steuerberatung (CHF ) sowie Pensionskasse/MGB (Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung als Ergänzung der beruflichen Vorsorge) pro rata CHF 939. Zusätzlich wurden Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/ALV von CHF (2013: CHF ) geleistet, die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. 12 Franz B. Humer erhielt für seine auf 5 Jahre angelegte Beratungstätigkeit des Präsidiums des Verwaltungsrates CHF Die Gesamtsumme wurde 2014 ausbezahlt. Für sein Verwaltungsratsmandat (ab 1. April 2014) sowie als Mitglied des International Advisory Council (IAC) bei Chugai Pharmaceutical Co., Ltd., erhielt Franz B. Humer zudem insgesamt USD (CHF ). 13 Vergütung pro rata für die Zeit von Januar bis März Vergütung pro rata für die Zeit von Januar bis September Ohne Betrag aus Fussnote 12, da keine Verwaltungsratstätigkeit. 16 Zusätzlich wurden Arbeitgeberanteile an die AHV/IV/ALV von insgesamt CHF (inklusive Verwaltungsratspräsident) geleistet, die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. 4.3 Gesamtvergütung an den Verwaltungsratspräsidenten Christoph Franz hat als Verwaltungsratspräsident für das Jahr 2015 die unten aufgeführte Gesamtvergütung erhalten. Der Ende 2015 vom Vergütungsausschuss beschlossene und im April 2016 auszuzah lende Bonus für das Geschäftsjahr 2015 in Form von auf 10 Jahre Gesamtvergütung an den Verwaltungsratspräsidenten (in CHF) Basisvergütung (in bar) * Bonus (vorbehaltlich Genehmigung durch die Generalversammlung 2016) Pensionskassen/MGB 17 /Versicherungen/ Spesenpauschale ** ** *** *** Total * Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrates pro rata für die Zeit von Januar bis März 2014 plus Vergütung als Verwaltungsratepräsident pro rata für die Zeit von März bis Dezember ** In Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien (Berechnung der Anzahl der Aktien zum Aktienpreis bei Übergabe im April 2015 bzw. April 2016 nach Genehmigung durch die Generalversammlung 2015 bzw. 2016), Wertberechnung unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren (reduzierter Verkehrswert: 55,839%) nach erfolgter Genehmigung an der GV 2015 bzw. zur Genehmigung durch die GV *** Inklusive Arbeitgeberanteil leistungsbildender Beiträge aus Sozialversicherungen. 4.4 Gesamtsumme aller Vergütungen an den Verwaltungsrat Die Gesamtsumme der für das Kalenderjahr 2015 an Mitglieder des Verwaltungsrates bezahlten Vergütungen inklusive Boni beträgt CHF (2014: CHF ), exklusive zusätzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV von insge samt CHF (2014: CHF ), die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. 4.5 Vergütungen an ehemalige Verwaltungs räte Das ehemalige Verwaltungsratsmitglied Franz B. Humer erhielt 2015 für sein Mandat als Mitglied im Verwaltungsrat sowie als Mitglied des International gesperrten Aktien wird der ordentlichen Generalversammlung (GV) 2016 zur verbind lichen Genehmigung vorgelegt. Die Gesamtvergütung des Verwaltungsratspräsidenten ist in der Gesamtsumme aller Vergütungen an den Verwaltungsrat in 4.4 enthalten. Advisory Council (IAC) bei Chugai Pharmaceutical Co., Ltd., 2015 insgesamt USD (CHF ). Zudem wurden Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/ALV in der Höhe von CHF einbezahlt sowie letztmalig eine Zahlung von CHF für Steuerberatung geleistet. Das ehemalige Verwaltungsratsmitglied William M. Burns erhielt 2015 als Mitglied des International Advisory Council (IAC) bei Chugai Pharmaceutical Co., Ltd., USD (CHF ). Es wurden keine weiteren Vergütungen geleistet. 17 MGB: Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung als Ergänzung der beruflichen Vorsorge. 18 Zusätzlich wurden Arbeitgeberanteile an die AHV/IV/ALV von CHF (2014: CHF ) geleistet, die keinen Bestandteil der Vergütung bilden

10 4.6 Von der Generalversammlung zu genehmigende Vergütungen an den Verwaltungsrat Vorlage der Gesamtsumme des Bonus des Verwaltungsratspräsidenten zur verbindlichen Genehmigung durch die Generalversammlung Die Vergütung des Verwaltungs ratespräsidenten bei nhaltet die auf Seite 173 in der Tabelle «4.3 Gesamt vergütung an den Verwaltungs ratspräsidenten dargestellte Bonuszahlung in Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien in Höhe von CHF Der Verwaltungsrat legt den Ende 2015 vom Vergütungsausschuss beschlos senen und im April 2016 auszuzahlenden Bonus des Verwaltungs rats präsi denten, Christoph Franz, für das Geschäftsjahr 2015 (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ ALV) der ordent lichen Generalversammlung 2016 zur verbindlichen Genehmigung vor Vorlage der Gesamtsumme der künftigen Verwaltungsratsvergütungen zur verbindlichen Genehmigung Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung 2016 die Genehmigung von insgesamt maximal CHF (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung) für die Vergütung des Verwaltungsrates bis zur ordentlichen Generalversammlung Nicht enthalten sind die in seiner Rolle als CEO und Konzernleitungsmitglied unter 5.3 aufgeführten Vergütungen von Severin Schwan, die in den Gesamtsummen für die Konzernleitung mit enthalten sind. Retrospektive Genehmigungen des Bonus an den Verwaltungsratspräsidenten (in CHF) * Von der Generalversammlung zu genehmigender/ Antrag GV 2016 GV 2015 GV 2014 Betrag für Geschäftsjahr 2015 Betrag für Geschäftsjahr 2014 Betrag für Geschäftsjahr 2013 genehmigter maximaler Betrag ** *** *** * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV. ** Bonus (in Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien [Berechnung der Anzahl der Aktien zum Aktienpreis bei Übergabe im April 2016 nach Genehmigung durch die Generalversammlung 2016], Wertberechnung unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren [reduzierter Verkehrswert: 55,839%] zur Genehmigung durch die GV 2016). *** Beinhaltet den Bonus an den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Franz B. Humer. Prospektiv zu genehmigende/genehmigte Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat (in CHF)* Von der Generalversammlung zu genehmigender/ Antrag GV 2016 GV 2015 GV 2014 GV 2016 GV 2017 GV 2015 GV 2016 GV 2014 GV 2015 genehmigter maximaler Betrag * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung Überleitung der ausgewiesenen Vergütungen zu den von der Generalversammlung verbindlich genehmigten Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates Die ordentliche Generalversammlung 2014 genehmigte insgesamt maximal CHF (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung) für die Vergütung des Verwaltungsrates bis zur ordentlichen Generalversammlung Zum Vergleich betrugen die effektiven Vergütungszahlungen von der ordentlichen GV 2014 bis zur ordentlichen GV 2015 CHF , (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung). Prospektiv genehmigte Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat im Vergleich zu den effektiven Zahlungen (in CHF)* Von der Generalversammlung genehmigter GV 2015 GV 2016 GV 2014 GV 2015 maximaler Betrag GV 2013 GV 2014 Noch keine Genehmigung erforderlich Effektive Gesamtvergütungen Berechnung nach Periodenende Innerhalb der genehmigten Gesamtsumme Berechnung nach Periodenende Ja * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung

11 4.7 Beteiligungen Die Verwaltungsratsmitglieder André Hoffmann und Andreas Oeri sowie diesen nahestehende Personen aus den Gründerfamilien sind in einem vertraglichen Aktionärs pool verbunden, der per Ende des Berichtsjahres Aktien (45,01% der ausgegebenen Aktien) hielt. Detaillierte Angaben über den Pool finden sich im Finanzbericht, Anmerkung 30 «Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Beteiligungen (Aktien und Genussscheine) Verwaltungsrat Aktien Genussscheine Personen» zur konsolidierten Jahresrechnung des Roche-Konzerns (Seite 121) und in Anmer kung 4 zur Jahresrechnung der Roche Holding AG «Bedeu - tende Aktionäre» (Seite 157). Daneben hielten die Verwaltungsratsmitglieder und ihnen nahe stehende Personen am 31. Dezember 2015 (bzw. per 31. Dezember 2014) die in der nachfolgenden Tabelle «Beteiligungen» individuell aus gewiesenen Aktien und Genussscheine. (per 31. Dezember 2015) (per 31. Dezember 2014) Beteili gun gen nahestehender Personen (Anzahl/Art) Andere Aktien Genussscheine Beteili gun gen nahestehender Personen (Anzahl/Art) Andere Ch. Franz A. Hoffmann * 200 * 200 P. Baschera J. Bell P. Bulcke D. Julius R.P. Lifton n.a. n.a. n.a. n.a. B. Poussot n.a. n.a. n.a. n.a. A. Oeri * * S. Schwan Siehe «5.16 Beteiligungen» Konzernleitung, Seite 188 Siehe «5.16 Beteiligungen» Konzernleitung, Seite 188 P.R. Voser B. Weder di Mauro Total Vergütung der Konzernleitung 5.1 Beschlussfassung und Genehmigung Mit Hilfe von Marktvergleichen hat der Vergütungsausschuss nach dessen Ermessen die Vergütungen der Konzern leitungsmitglieder beschlossen. Wie bereits im Vorjahr wird die Gesamtsumme der Boni der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2015 der Generalversammlung 2016 retrospektiv und getrennt zur verbindlichen Genehmigung unter breitet. Die maximalen Gesamtsummen der übrigen Vergütungen der Konzernleitung (für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017) werden der Generalversammlung 2016, wie bereits im Vorjahr, prospektiv und getrennt zur verbindlichen Genehmigung unterbreitet (siehe 2.2). 5.2 Höhe der Vergütungen an die Konzernleitungsmitglieder Die generelle Kompetenzregelung zur Festlegung der Vergütungen der Konzernleitung durch den Vergütungsausschuss bzw. durch den Verwaltungsrat ist auf Seite 160 «2. Prozess und Genehmigungsstruktur der Vergütungsfestlegung» beschrieben. Die Konzernleitungsmitglieder haben für ihre Tätigkeit im Jahr 2015 die unter darge stellten Vergütungen erhalten. Die Höhe der Vergütung ist für den CEO, Severin Schwan, insge samt unter 5.3 detailliert festgehalten. * Im Aktionärspool gehaltene Aktien nicht aufgeführt

12 5.3 Höchste Gesamtvergütung an Severin Schwan als Konzernleitungsmitglied Severin Schwan, exekutives Mitglied des Verwaltungsrates, erhielt seine Vergütung in seiner Primärfunktion als CEO, weshalb diese als höchste Vergütung eines Höchste Gesamtvergütung an Severin Schwan als Konzernleitungsmitglied (in CHF) Konzernleitungsmitgliedes (siehe unten) aus gewiesen und in der Gesamtvergütung der Konzernleitung (siehe «5.12 Gesamtsumme aller Vergütungen an die Konzernleitungsmitglieder», Seite 185) eingeschlossen ist Basissalär S-SARs RSUs (Restricted Stock Units) * * Pensionskassen/MGB 22 /Versicherungen ** ** Roche Connect Zwischentotal Bonus (vorbehaltlich der Genehmigung der Gesamtsumme der Boni für die Konzernleitung durch die Generalversammlung 2016) Gesperrte Genussscheine/Aktien * * PSP * Weitere Zahlungen: Spesenpauschale/Steuerberatung Total * Wertberechnung der Genussscheine/Aktien unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren (reduzierter Verkehrswert: 55,839%). ** Inklusive Arbeitgeberanteil leistungsbildender Beiträge aus Sozialversicherungen. 19 Detaillierte Angaben der Vergütungen für die Jahre 2014 und 2013 sind im Geschäftsbericht 2014, Seite 159, enthalten. 20 Anzahl S-SARs 2015: , Zuteilungswert gemäss Trinomial model for American call options: CHF 43,34. Berechnung gemäss Trinomial model for American call options, siehe «5.6 Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) der übrigen Konzernleitungsmitglieder», Seite Anzahl RSUs 2015: 5 466, Ausgabewert: CHF 256,10 (GS-Schlusskurs bei Zuteilung am 5. März 2015) per RSU (2014: Anzahl RSUs: 5 551, Ausgabewert: CHF 252,19 [GS-Durchschnittskurs über den Zeitraum von 90 Tagen vor Zuteilung am 6. März 2014] pro RSU). 22 MGB: Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung als Ergänzung der beruflichen Vorsorge. 23 Auf 10 Jahre gesperrte Aktien (Berechnung der Anzahl der Aktien zum Aktienpreis bei Übergabe im April 2016 nach Genehmigung durch die Generalversammlung 2016). 24 Nach Plan reservierte (Zielanzahl) Inhaberaktien im Rahmen des PSP (4 872 Inhaberaktien) multipliziert mit dem durchschnittlichen Marktwert der Inhaberaktie der letzten drei Monate (Oktober bis Dezember 2014) vor dem Beginn des Leistungszyklus , CHF 273,66/ Inhaberaktie. 25 Gesamtwertannahme aus Geschäftsbericht 2014 für das Jahr 2014: PSP : Zuteilung von 175% der ursprünglich reservierten Genussscheine (insgesamt GS) für die Jahre , aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für 2014, Wert berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2014 von CHF 269,90/Genussschein. PSP bzw : Wertannahme berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2014 von CHF 269,90/Genussschein auf Anzahl reservierter GS (7 314 GS bzw GS), vorbehaltlich der Änderung der Anzahl und des Wertes zuzuteilender GS per 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2016 gemäss Plan und aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für Der Verwaltungsrat wird per 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2016 über die Zuteilung der reservierten GS gemäss dem erzielten TSR-Wachstum beschliessen. 26 Inklusive pauschaler Spesenvergütung (CHF ) und Zahlungen für Steuerberatung (CHF 2 586; 2014: CHF 5 774). Zusätzlich wurden Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/ALV von CHF (2014: CHF ) geleistet, die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. 5.4 Basissaläre der übrigen Konzernleitungsmitglieder Basissaläre (in CHF) S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe * G. A. Keller D. O Day Total * Inklusive CHF für entgangene Pensionskassenansprüche aus früherem Arbeitsverhältnis (vertragliche Vereinbarung je für ). 5.5 Boni der übrigen Konzernleitungsmitglieder Der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates hat den Bonus für die Konzernleitungsmitglieder auf grund der Resultate des Jahres 2015 anhand der vereinbarten Ziele festgelegt. Der Gesamtbetrag der Boni wird der Generalversammlung 2016 zur ver bindlichen Genehmigung vorgelegt. Bonus (in CHF) Mit Ausnahme von Severin Schwan wird der Bonus 2015 für alle Konzernleitungsmitglieder zu 100% in Form einer Barauszahlung ausgerichtet, welche im April 2016 erfolgt. Severin Schwan erhält den Bonus in Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien. Die Auszahlung des Bonus erfolgt im April 2016 (siehe Seite 178). (vorbehaltlich Genehmigung der Gesamtbonussumme der Konzernleitung durch die Generalversammlung 2016) S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G. A. Keller D. O Day Total

13 5.6 Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) der übrigen Konzern leitungs mitglieder Die in der Tabelle «S-SARs» auf Seite 190 aufgeführten S-SARs wurden per 1. Januar 2005 anstelle von Optionen eingeführt. Der S-SAR ist das Recht, an der Wertsteigerung eines Genussscheines zwischen Zuteilungsdatum und Ausübungsdatum teilzuhaben. Der Ausübungspreis der aufgeführten S-SARs entspricht dabei gemäss dem mehrjährigen Plan dem jeweiligen Schlusskurs des Roche-Genussscheines am Zuteilungsdatum. S-SARs werden am Ende von drei Jahren ab Zuteilung zur Ausübung frei. Nachdem die S-SARs zur Ausübung freigegeben worden sind, können diese bis sieben Jahre ab Zuteilung ausgeübt, d.h. der Gewinn in Genussscheine umgewandelt werden. Im vorgenannten Zeitraum nicht ausgeübte S-SARs verfallen ersatzlos. Stock-settled Stock Appreciation Rights (S-SARs) (in CHF) Der Wert der S-SARs wird bei Ausgabe nach dem Trinomialmodell für amerikanische Optionen berechnet. Das Trinomialmodell ist eine bewährte Methode zur Bewertung von amerikanischen Kaufoptionen, da es die Möglichkeit einer Optionsausübung bereits vor dem Fälligkeitsdatum berücksichtigt (dies bezeichnet man als «amerikanische» Option, während eine «europäische» Option ausschliesslich am Fälligkeitstag ausgeübt werden kann). 27 Die Anzahl S-SARs, der Ausübungspreis, die Ablauffrist und der Zuteilungswert für S-SARs sind in der Tabelle «S-SARs» auf Seite 190 aufgeführt. In den unten und auf Seite 178 stehenden Tabellen wurde die Anzahl S-SARs nach der Berechnungsmethode zum Zeitpunkt der Ausgabe als Wert eingesetzt. 28 S-SARs 2015 S-SARs 2014 S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G. A. Keller D. O Day Total Restricted Stock Units der übrigen Konzern leitungsmitglieder Die Restricted Stock Units (RSUs) wurden 2013 als neues Vergütungselement teilweise anstelle von S-SARs eingeführt. RSUs verkörpern das Recht, nach Ablauf der dreijährigen Sperrzeit Genuss scheine plus einer Wertanpassung (in Höhe der während der dreijährigen Sperrzeit auf die Genussscheine zuteilbaren, erfolgten Dividenden zahlungen) zu erhalten. Folglich wurde der Zutei lungs wert für S-SARs auf Restricted Stock Units (RSUs) 65% reduziert, während 35% für die Zuteilung von RSUs verwendet werden. Die Zuteilungen der RSUs erfolgen individuell auf grund des Entscheides des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates nach dessen freiem Ermessen, und die definitive Zuteilung und der Über gang an die Empfänger erfolgen erst nach drei Jahren. Danach können die daraus resultierenden Genuss scheine bis maximal 10 Jahre gesperrt bleiben (Wert in CHF) (Wert in CHF) S. Ayyoubi ** R. Diggelmann A. Hippe * * G. A. Keller * D. O Day Total * Wertberechnung unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der zusätzlichen Sperrfrist von 10 Jahren, reduzierter Verkehrswert: 55,839%. ** Wertberechnung unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der zusätzlichen Sperrfrist von 4 Jahren, reduzierter Verkehrswert: 79,209%. Wertberechnung 2015: Anzahl RSUs 2015 multipliziert mit Ausgabewert CHF 256,10 (GS-Schlusskurs bei Zuteilung am 5. März 2015) pro RSU. Wertberechnung 2014: Anzahl RSUs 2014 multipliziert mit Ausgabewert CHF 252,19 (GS-Durchschnittskurs über den Zeitraum von 90 Tagen vor Zuteilung am 6. März 2014) pro RSU. 27 Weitere Informationen zum Trinomial model for American options: siehe Boyle, Phelim P.: «A lattice framework for options pricing with two state variables», The Journal of Financial and Quantitative Analysis, Volume 23, Issue 1 (Mar 1988), 1 12, 28 Siehe Ausübungspreise in Tabelle «S-SARs» , Seite

14 5.8 Beteiligungsprogramm Performance Share Plan (PSP) der übrigen Konzern leitungsmitglieder Die Mitglieder der Konzernleitung und andere Mitglieder des Topmanagements (zurzeit rund 150 Personen weltweit) partizipieren am PSP-Programm. Der Plan weist sich überschneidende Leistungszyklen von jeweils drei Jahren auf, wobei jedes Jahr ein neuer Zyklus beginnt. Im Jahr 2015 bestanden daher drei separate Leistungszyklen (PSP , PSP und PSP ), wobei der PSP per 31. Dezember 2015 mit der Zuteilung von 50% der reservierten Genussscheine (PSP per 31. Dezember 2014: je 175% Zuteilung der reservierten Genussscheine) endete (historische PSP-Performance siehe 3.1.5). Nach den Bestimmungen des PSP-Programmes wurde eine Anzahl Genussscheine oder Inhaberaktien für die Teilnehmenden jedes Zyklus reserviert. Die tatsächliche Zuteilung der Wertpapiere ist abhängig davon, ob und in welchem Ausmass Roche-Titel (Aktien und Genussscheine) die durchschnittliche Rendite der Kapitalanlage in Wertpapieren der Vergleichsgruppe 29 übertreffen. Der Vergleich wird auf der Basis von Marktpreisen und Dividenden - renditen durchgeführt, d.h. des Total Shareholder Return (TSR). Um den Effekt kurzfristiger Marktpreis - schwan kungen zu reduzieren, basiert der TSR auf dem durchschnittlichen Marktwert der letzten drei Monate (Oktober bis Dezember) vor dem Beginn des Leis tungszyklus im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Monate (Oktober bis Dezember) des Leistungszyklus. 29 Siehe Fussnote 1, Seite 160. Für den Fall, dass eine Anlage in Roche-Wertpapieren sich besser als diejenigen des Durchschnitts der Ver - gleichsgruppe entwickelt und der TSR von Roche während der Laufzeit des PSP-Zyklus um mindestens 10% ansteigt, kann der Verwaltungsrat entscheiden, die Anzahl zugeteilter Genussscheine (GS) zu erhöhen. Die maximale Zuteilung beträgt das Doppelte der ursprünglich nach PSP-Plan reservierten Anzahl Genussscheine (ab PSP-Zyklus plus einer Wertanpassung in Höhe der während der dreijähri - gen Sperrzeit auf die Genussscheine zuteilbaren, erfolgten Dividendenzahlungen) und erfordert zudem, dass eine Anlage in Roche-Wertpapieren gleich viel oder mehr Ertrag als 75% der Vergleichsgruppe bringt. Falls sich Roche-Titel weniger gut entwickeln als der durchschnittliche Ertrag aus Papieren der Vergleichsgruppe, werden weniger oder keine Genussscheine zugeteilt. Nach den Bestimmungen dieses Programmes wurden im Jahr 2015 für die Mitglieder der Konzernleitung die in der Tabelle auf Seite 183 und auf Seite 178 aufgeführ ten Inhaberaktien reserviert. Über die tatsächliche Zuteilung von Genussscheinen, Inhaberaktien oder Barwerten gemäss Plan für die Zyklen PSP bzw wird der Verwaltungsrat nach Beendigung des Berichtsjahres 2016 bzw entscheiden. Ziel dieser Programme ist es, einen Anreiz für die Teilnehmenden zu schaffen, um eine kontinuierliche Wertsteigerung zu erzielen. Im beendeten PSP-Programm (basierend auf einem Durchschnittswert von drei Monaten) und bei einer Dividendenausschüttung von insgesamt CHF 19,969 Milliarden (2015: CHF 6,901 Milliarden; 2014: CHF 6,728 Milliarden; 2013: CHF 6,340 Milliarden) belegte der TSR der Roche-Titel (GS und Inha bertitel) am Ende im Vergleich zu den im gleichen Markt tätigen Unternehmen die 11. Position. Es wurden des halb gemäss Reglement den Beteiligten 50% der ursprünglich reservierten Genussscheine zugesprochen (Details siehe Tabelle auf Seite 184). Neu werden für die Berechnung des PSP-Wertes eines Berichtsjahres der Fair Value bei Zuteilung (durchschnittlicher Marktwert der Roche-Wertpapiere der letzten drei Monate [Oktober bis Dezember 2014] vor dem Beginn des Leistungszyklus ) mit der Anzahl nach Plan reservierter Roche-Wertpapieren (Zielanzahl) über den gesamten PSP-Zyklus ohne Aufteilung auf ein Jahr berechnet. Dies anstelle der Berücksichtigung aller drei PSP-Zyklen und unter Beteiligungsprogramm Performance Share Plan (PSP) (neue Berechnung) Nach Plan reservierte (Zielanzahl) Inhaberaktien im Rahmen des PSP Fair Value bei Zuteilung je Inhaberaktie, durchschnitt licher Marktwert der Inhaberaktie der letzten drei Monate (Oktober bis Dezember 2014) vor dem Beginn des Leistungszyklus (Wert in CHF) Fair Value der nach Plan reservierten (Zielwert) Inhaberaktien im Rahmen des PSP (Wert in CHF) Aufteilung auf das konkrete Berichtsjahr (d.h. 2 PSP-Zyklen basierend auf nach Plan reservierten Wertpapieren, 1 PSP-Zyklus zum konkreten Wert bei Zuteilung des beendeten Zykluses) werden die RSUs für die Mitglieder der Konzernleitung als Vergütungselement durch zusätzliche Zuteilungen im PSP-Programm ersetzt. Somit wird die langfristige Vergütung für die Konzernleitung je zu 50% in Form von Zuteilungen im PSP und S-SARs erfolgen. Der PSP wird zudem inskünftig ausschliesslich für die Mitglieder der Konzernleitung und der Erweiterten Konzernleitung als Vergütungs komponente beibehalten. Die langfristige Vergütung der bisherigen PSP-Teilnehmenden des Topmanagements wird ab 2016 je zu 50% in Form von S-SARs und RSUs zugeteilt Nach Plan reservierte (Zielanzahl) GS im Rahmen des PSP Fair Value bei Zuteilung je GS, durchschnitt licher Marktwert des GS der letzten drei Monate (Oktober bis Dezember 2013) vor dem Beginn des Leis tungszyklus (Wert in CHF) Fair Value der nach Plan reservierten (Zielwert) GS im Rahmen des PSP (Wert in CHF) S. Schwan , * , * S. Ayyoubi , , R. Diggelmann , , A. Hippe , , G.A. Keller , , D. O Day , , Total , , * Wertberechnung der Genussscheine/Aktien unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren (reduzierter Verkehrswert: 55,839%)

15 Beteiligungsprogramm Performance Share Plan (PSP) (bisherige Berechnung) Nach Plan reservierte Inhaberaktien im Rahmen des PSP Nach Plan reservierte GS im Rahmen des PSP Zuteilung von 50% der nach Plan reservierten GS im Rahmen des PSP Gesamtwertannahme 30 aus PSP ( , und ) (Wert in CHF) Zuteilung von 175% der nach Plan reservier ten GS im Rahmen des PSP Gesamtwertannahme 30 aus PSP ( , und ) (Wert in CHF) S. Schwan * S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G.A. Keller D. O Day Total Gesamtwertannahme für 2015: a) PSP : Zuteilung von 50% der ursprünglich reservierten Genussscheine für die Jahre (exklusive einer bei Zuteilung vorzunehmenden Wertanpassung in GS), aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für 2015, Wert berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2015 von CHF 276,40/Genussschein; plus b) PSP : Wertannahme berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2015 von CHF 276,40/Genussschein (GS) auf Anzahl reservierter GS, vorbehaltlich der Änderung der Anzahl und des Wertes zuzuteilender GS per 31. Dezember 2016 gemäss Plan und aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für 2015, (* Wertberechnung der Genussscheine unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren [reduzierter Verkehrswert: 55,839%]); plus c) PSP : Wertannahme berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2015 von CHF 276,75 /Inhaberaktie (RO) auf Anzahl reservierter RO, vorbehaltlich der Änderung der Anzahl und des Wertes zuzuteilender Inhaberaktien per 31. Dezember 2017 gemäss Plan und aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für 2015, (* Wertberechnung der Aktien unter Berücksichtigung einer Reduktion aufgrund der Sperrfrist von 10 Jahren [reduzierter Verkehrswert: 55,839%]). Der Verwaltungsrat wird per 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2017 über die Zuteilung der reservierten GS bzw. Inhaberaktien gemäss dem erzielten TSR-Wachstum beschliessen. 31 Gesamtwertannahme aus Geschäftsbericht 2014 für das Jahr 2014: PSP : Zuteilung von 175% der ursprünglich reservierten Genussscheine (insgesamt GS) für die Jahre , aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für 2014, Wert berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2014 von CHF 269,90/Genussschein. PSP bzw : Wertannahme berechnet mittels Jahresschlusskurs per 31. Dezember 2014 von CHF 269,90/Genussschein auf Anzahl reservierter GS (7 314 GS bzw GS), vorbehaltlich der Änderung der Anzahl und des Wertes zuzuteilender GS per 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2016 gemäss Plan und aufgeteilt auf die Zeitperiode, d.h. 1 /3 für Der Verwaltungsrat wird per 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2016 über die Zuteilung der reservierten GS gemäss dem erzielten TSR-Wachstum beschliessen. 5.9 Indirekte Leistungen an die übrigen Konzernleitungsmitglieder Im Rahmen der beruflichen Vorsorge und des weltweiten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes (Roche Connect) wurden den Konzernleitungsmitgliedern im Jahr 2015 bei den verschiedenen Einrichtungen die in der Tabelle «Indirekte Leistungen (Arbeitgeberanteile)» auf Seite 185 und in der Tabelle auf Seite 178 aufgeführten Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben. Mit Roche Connect wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben, um 20% ermässigte Roche- Genussscheine zu erwerben. Die Teilnahme ist freiwillig, wobei maximal 10% der jährlichen Basisvergütung in Roche Connect investiert werden können. Die so erworbenen Genussscheine sind für eine gewisse Zeit gesperrt. In der Schweiz beträgt diese Sperrfrist vier Jahre. Zudem erhielten die Konzernleitungsmitglieder die in der Tabelle ersichtlichen pauschalen Spesenvergütun- gen sowie einzelne Mitglieder Zahlungen für Steuern im Ausland bzw. für Steuerberatung. Indirekte Leistungen (Arbeitgeberanteile) (in CHF) Pensionskassen/ MGB 32 / Versicherun gen * Spesen - pau schale Roche Connect Zahlungen für Steuern/ Steuerberatung Pensionskassen/ MGB 32 / Versicherun gen * Spesen - pau schale Roche Connect Zahlungen für Steuern/ Steuerberatung S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G. A. Keller D. O Day Total * Inklusive Arbeitgeberanteil leistungsbildender Beiträge aus Sozialversicherungen Weitere Vergütungen oder Organdarlehen an die Konzernleitungs mitglieder Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bezahlte Roche 2015 einzelnen Konzernleitungsmitgliedern für Ausbildungskosten ihrer Kinder insgesamt CHF (2014: CHF ). Sämtliche vorgenannten zusätz lichen Vergütungen sind in der Gesamtsumme der Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung einge rechnet. Die Konzernleitungsmitglieder erhielten 2015 weder Darlehen noch Kredite. Die maximale ordentliche Dauer der Kündigungsfrist von Konzernleitungsmitgliedern beträgt 12 Monate. Die Arbeitsverträge enthalten keine Kontrollwechselklauseln. Roche hat neben den für den CEO ausgewiesenen gesetzlichen Beiträgen den übrigen Konzernleitungsmitgliedern gesetzliche Arbeitgeberbeiträge in Höhe von insgesamt CHF (2014: CHF ) an die Alters- und Hinterlassenen-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung (AHV/IV/ALV) bezahlt Vergütungen an ehemalige Konzernleitungs mitglieder Ehemalige Konzernleitungsmitglieder erhielten im Jahr 2015 Rentenzahlungen in Höhe von CHF (2014: CHF ) Gesamtsumme aller Vergütungen an die Konzernleitungsmitglieder Die Gesamtsumme der für das Kalenderjahr 2015 an Mitglieder der Konzernleitung bezahlten Vergütungen inklusive Boni beträgt CHF (2014: CHF ) exklusive zusätzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV in Höhe von insgesamt CHF (2014: CHF ), die keinen Bestandteil der Vergütung bilden. Es wurden keine weiteren Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung oder ehemalige Mitglieder der Konzernleitung geleistet als die hiervor darge stellten Zahlungen. 32 MGB: Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung als Ergänzung der beruflichen Vorsorge

16 5.13 Von der Generalversammlung zu genehmigende Vergütungen an die Konzernleitung Vorlage der Gesamtsumme der Boni der Konzernleitungsmitglieder zur verbindlichen Genehmigung durch die Generalversammlung Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung 2016 die Gesamtsumme der Boni der Konzernleitungsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 (für Severin Schwan in Form von auf 10 Jahre gesperrten Aktien, für alle übrigen Konzernleitungsmitglieder zu 100% in Form einer Bar - auszahlung, siehe 5.5) in Höhe von CHF (2014: CHF ) exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV zur verbindlichen Genehmigung. Prospektive Genehmigung der Gesamtsumme der Vergütungen an die Konzernleitung (in CHF) * Antrag GV 2016 GV 2015 GV 2014 GV 2016 GV 2017 GV 2015 GV 2016 GV 2014 GV 2015 Von der Generalversammlung zu genehmigender/ genehmigter maximaler Betrag * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung. Retrospektive Genehmigungen der Gesamtsumme der Boni an die Konzernleitungsmitglieder (in CHF) * Antrag GV 2016 GV 2015 GV 2014 Betrag für Geschäftsjahr 2015 Betrag für Geschäftsjahr 2014 Betrag für Geschäftsjahr 2013 Von der Generalversammlung zu genehmigender/ genehmigter maximaler Betrag * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV Überleitung der ausgewiesenen Vergütungen zu den von der Generalversammlung prospektiv genehmigten Vergütungen an die Konzernleitung Die ordentliche Generalversammlung 2014 genehmigte insgesamt maximal CHF (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung) für die Vergütung der Konzernleitung bis zur ordentlichen Generalversammlung Zum Vergleich betrugen die Vergütungen von der ordentlichen GV 2014 bis zur ordentlichen GV 2015 CHF (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung, PSP: Annahme maximaler Wert) Vorlage der Gesamtsumme der künftigen Vergütungen an die Konzernleitung zur verbindlichen Genehmigung Der Verwaltungsrat beantragt der ordentlichen Generalversammlung 2016 die Genehmigung von insgesamt maximal CHF (exklusive gesetz licher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung) für die Vergütung der Konzernleitung bis zur ordentlichen Generalversammlung Der Betrag der Gesamtsumme der künftigen Vergütungen an die Konzernleitung setzt sich zusam- men aus Basissalären, den Long-Term Incentives S-SARs (bemessen zum Ausgabewert ohne Berücksichtigung allfälliger Reduktionen des Wertes aufgrund von Sperr fristen) sowie PSP (bemessen zum Zeitpunkt der Reservierung von Genussscheinen oder Inhaberaktien), inklusive deren maximal möglicher Verdop pelung) und Beiträgen an Vorsorgeleistungen (exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV) sowie Zahlungen für Spesen, Steuerberatung und Roche Connect. Prospektiv genehmigte Gesamtvergütungen an die Konzernleitung im Vergleich zu den Gesamtvergütungen (in CHF) * Von der Generalversammlung genehmigter GV 2015 GV 2016 GV 2014 GV 2015 maximaler Betrag GV 2013 GV 2014 Noch keine Genehmigung erforderlich Gesamtvergütungen Berechnung nach Periodenende Innerhalb der genehmigten Gesamtsumme Berechnung nach Periodenende Ja Zusatzbetrag für zusätzliche Vergütung von neuen Konzernleitungsmitgliedern nach GV-Genehmigung und nicht innerhalb des genehmigten Gesamtbetrages Nein Nein * Exklusive gesetzlicher Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/ALV und exklusive Bonuszahlung

17 5.14 Clawback Neben den gesetzlichen Rückforderungsansprüchen besteht bei den langfristigen Leistungsplänen von Roche die Möglichkeit, unter gewissen Umständen Teile ausgesprochener Vergütungen zurückzufordern (Clawback). Bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen S-SARs und RSUs, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Aus - übung frei sind, sofort ohne jegliche Entschädigung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge schweren Fehlverhaltens verfallen alle zugeteilten und ausstehenden S-SARs und RSUs, ob freigegeben oder nicht, sofort ohne jegliche Entschädigung. Ein schweres Fehlverhalten gemäss den Regeln des S-SAR-Planes liegt u.a. in folgenden Fällen vor: Aktivitäten, die zu einem Disziplinarverfahren führen wiederholtes oder vorsätzliches Unterlassen bei der Ausübung von Aufgaben, die von Roche in vernünftigem Masse auferlegt worden sind Missachtung von Gesetzen oder öffentlichen Vorschriften Begehen eines Verbrechens grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten Verhaltensweisen, die Roche und/oder ihren Konzerngesellschaften schaden oder sie in Verruf bringen Missachtung von Roche-Richtlinien oder -Vorschriften in Bezug auf das Geschäftsverhalten Gemäss den Bestimmungen des PSP-Programmes verfallen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Ausnahme einer betriebsbedingten Kündigung, Erwerbsunfähigkeit und Pensionierung die ursprünglich reservierten, nicht zugeteilten Aktien oder Genuss scheine ersatzlos Bestimmungen zum Wertpapierbesitz 2012 beschloss der Verwaltungsrat, dass der CEO bzw. Mitglieder der Konzernleitung bis Ende 2016 Aktien und/oder Genussscheine im Gegenwert des doppelten (CEO) bzw. je eines Jahresbasissalärs erwerben und während der Dauer ihrer Mitgliedschaft in der Konzern leitung halten müssen. Mit Ausnahme von Roland Diggelmann haben die Konzernleitungsmitglieder diese Anforderungen bereits erfüllt Beteiligungen Die Konzernleitungsmitglieder und ihnen nahe stehen de Personen hielten am 31. Dezember 2015 (bzw. per 31. Dezember 2014) die in den nachfolgenden Tabellen «Aktien und Genussscheine», «S-SARs», «Restricted Stock Units (RSUs)» individuell ausgewiesenen Beteiligungen Aktien und Genussscheine Konzernleitung Aktien Genussscheine (per 31. Dezember 2015) (per 31. Dezember 2014) Beteili gun gen nahestehen der Personen (Anzahl/Art) Aktien Genussscheine Beteili gun gen nahestehen der Personen (Anzahl/Art) S. Schwan S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G.A. Keller Aktien Aktien D. O Day Total Aktien Aktien Art des Wertpapieres Zu erwerbender Wert CEO Aktien und/oder Genussscheine 2 Jahresbasissalär Mitglieder der Konzernleitung Aktien und/oder Genussscheine 1 Jahresbasissalär

18 S-SARs Restricted Stock Units (RSUs) Anzahl per 31. Dezember 2015 gehaltener S-SARs Anzahl per 31. Dezember 2015 gehaltener RSUs Konzernleitung Konzernleitung S. Schwan S. Schwan S. Ayyoubi S. Ayyoubi R. Diggelmann A. Hippe G. A. Keller R. Diggelmann A. Hippe G. A. Keller D. O Day D. O Day Total Total Ausübungspreis (CHF) 256,10 263,20 214,00 157,50 140,10 175,50 Kurs je Genussschein per 276, Dezember 2015 (CHF) Ausgabewert pro RSU CHF 256,10 (GS-Schlusskurs bei Zuteilung am 5. März 2015) CHF 252,19 (GS-Durchschnittskurs über den Zeitraum von 90 Tagen vor Zuteilung am 6. März 2014) CHF 199,33 (GS-Durchschnittskurs über den Zeitraum von 90 Tagen vor Zuteilung am 7. März 2013) Ablauf Zuteilungswert pro S-SAR (CHF): 43,34 47,75 * 36,38 * 24,41 * 15,38 * 23,05 * Seit : Trinomial model for American call options * Werte gemäss entsprechenden Vorjahresberichten 33 Im Rahmen seiner früheren Funktion zugeteilte Optionen: Optionen wurden von Roche als Mitarbeiteroptionen begeben. Sie ermächtigen im Verhältnis 1:1 zum Bezug eines Genussscheines. Der Ausübungspreis der aufgeführten Optionen entsprach dabei gemäss dem mehrjährigen Optionsplan dem jeweiligen Schlusskurs des Genussscheines am Zuteilungsdatum. Sämtliche aufgeführten Optionen sind nicht handelbar. 1 /3 der Optionen bleibt jeweils während eines Jahres, 1 /3 während zweier Jahre und 1 /3 während dreier Jahre gesperrt. Bei einem freiwilligen Ausscheiden (ausgenommen bei Pensionierung) verfallen gesperrte Optionen ohne Gegenleistung, während frei gewordene Optionen in einem beschränkten Zeitraum auszuüben sind

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Bericht des Verwaltungsrats zu den Abstimmungen über die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 2 Traktandum 4 1. Erste bindende Abstimmung über die Vergütungen an den Verwaltungsrat

Mehr

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Vergütungsbericht. Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre

Mehr

Roche Vergütungsbericht. Vergütungsbericht Roche. Vergütungsbericht. Materialität Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel

Roche Vergütungsbericht. Vergütungsbericht Roche. Vergütungsbericht. Materialität Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel Vergütungsbericht Materialität Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel Vergütung Top-Management 124 125 Vergütungspolitik: roche.com/de/ rewards Solides Wertesystem: roche.com/de/ living_our_values

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Bucher Geschäftsbericht 2008. Vergütungsbericht

Bucher Geschäftsbericht 2008. Vergütungsbericht Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen Vergütungssystem Das Vergütungssystem von Bucher Industries richtet das Interesse des Verwaltungsrats und des Managements auf dasjenige des Konzerns, der Aktionäre

Mehr

Vergütungsbericht Roche 121. Vergütungs bericht. Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel

Vergütungsbericht Roche 121. Vergütungs bericht. Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel 120 Vergütungsbericht Roche 121 Vergütungs bericht Thema mit hoher Bedeutung in diesem Kapitel Vergütung Top-Management 122 1. Grundsätze Vergütungspolitik: roche.com/de/ rewards Solides Wertesystem: roche.com/de/

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 2015 1 Leitlinien und Zuständigkeiten 21 2 Die Vergütung des Verwaltungsrates 21 3 Die Vergütung der Konzernleitung 22 4 Festsetzungsverfahren 23 5 Geleistete Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates

Mehr

Vergütungsbericht. 3 Vergütungskomponenten 3.1 Verwaltungsrat

Vergütungsbericht. 3 Vergütungskomponenten 3.1 Verwaltungsrat Vergütungsbericht Inhalt 82 Grundsätze des Vergütungssystems und der Vergütungskomponenten 82 Vergütungskomponenten 82 Corporate Governance 84 Vergütungen im Geschäftsjahr 2014 86 Aktienbestand 87 Bericht

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Vergütungsbericht VERGÜTUNG

Vergütungsbericht VERGÜTUNG VERGÜTUNG Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, Programme und Verfahren zur Festlegung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung der CPH und deren Höhe im abgelaufenen

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

UniCredit S.p.A. Rom / Italien

UniCredit S.p.A. Rom / Italien Rom / Italien Dokument für die prospektfreie Zulassung gemäß 4 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 WpPG von 87.534.728 neue auf den Namen lautende Stammaktien, deren Ausgabe im Rahmen einer Scrip Dividende durch eine

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7 Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Mehr

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung

Mehr

ROCHE HOLDING AG, BASEL

ROCHE HOLDING AG, BASEL ROCHE HOLDING AG, BASEL Jahresrechnung 170 Anhang zur Jahresrechnung 172 1. Wichtigste Grundsätze der Rechnungslegung 172 2. Eigenkapital 172 3. Eventualverbindlichkeiten 173 4. Bedeutende Aktionäre 173

Mehr

Kienbaum-Studie zur variablen Vergütung in Österreich/Deutschland/Schweiz

Kienbaum-Studie zur variablen Vergütung in Österreich/Deutschland/Schweiz Pressemitteilung 8.2014 Kienbaum-Studie zur variablen Vergütung in Österreich/Deutschland/Schweiz Managergehälter in Österreich sinken Wien, 25. August 2014 Die Krise ist in Österreich immer noch spürbar:

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Winterthur, 5. März 2015 Sulzer AG Neuwiesenstrasse 15 CH-8401 Winterthur Schweiz www.sulzer.com/gv Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Wir freuen uns,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Leistungsabhängige Vergütung Ausrichtung der Interessen der Führungskräfte auf diejenigen der Aktionäre

Leistungsabhängige Vergütung Ausrichtung der Interessen der Führungskräfte auf diejenigen der Aktionäre 66 VERGÜTUNGSBERICHT KÜHNE + NAGELS LEISTUNGSORIENTIERTES VERGÜTUNGSSYSTEM ZIELT DARAUF AB, LANGFRISTIGE ANREIZE FÜR DIE MITARBEITENDEN ZU SCHAFFEN, UM DAMIT DEN NACHHALTIGEN ERFOLG DER GESELLSCHAFT SICHERZUSTELLEN

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen Wurde anlässlich der 17. Ratssitzung vom 26. Januar 2006 beantwortet. Luzern Stadtrat ABStadt Antwort auf die Interpellation Nr. 60 2004/2008 von Hans Stutz namens der GB/JG-Fraktion vom 3. Mai 2005 Über

Mehr

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519 Bilanz 31.12.12 31.12.11 CHF % CHF % Umlaufvermögen 155'800 6.99 524'766 10.12 Flüssige Mittel 139'811 11'921 Forderungen übrige gegenüber Dritten 5'272 3'134 Aktive Rechnungsabgrenzung gegenüber Dritten

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2

KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE. Nr. 2 KURZPROSPEKT DEUTSCHE S&K SACHWERTE Nr. 2 JETZT IN DEN FONDS DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 INVESTIEREN: IHRE BETEILIGUNG DEUTSCHE S&K SACHWERTE NR. 2 Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein

Mehr

Organhaftpflichtversicherung

Organhaftpflichtversicherung Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Die Veranlagungs- Pyramide

Die Veranlagungs- Pyramide Die Veranlagungs- Pyramide Die Bank für Ihre Zukunft www.raiffeisen-ooe.at Vermögen aufbauen mehr Spielraum schaffen Sicherheit Sicherheit Ertrag Ertrag Risiko Verfügbarkeit Verfügbarkeit Sicherheit, Ertrag,

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Roche Holding AG, Basel

Roche Holding AG, Basel Roche Holding AG, Basel Jahresrechnung Roche Finanzbericht 2009 159 Roche Holding AG, Basel Jahresrechnung Erfolgsrechnung in Millionen CHF 2009 2008 Ertrag Beteiligungsertrag 5 075 3 390 Zinsertrag aus

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Deutscher Human Resources Summit. MorphoSys AG - Präsentation: 28./29. Oktober, 2010

Deutscher Human Resources Summit. MorphoSys AG - Präsentation: 28./29. Oktober, 2010 Deutscher Human Resources Summit MorphoSys AG - Präsentation: 28./29. Oktober, MorphoSys AG (1/2) München (Martinsried/Planegg) Gründung von MorphoSys 1992 Börsengang 1999 als erstes biopharmazeutisches

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den

Mehr

Konzernrechnung Bellevue Group AG. Vergütungsbericht 2015

Konzernrechnung Bellevue Group AG. Vergütungsbericht 2015 Konzernrechnung Bellevue Group AG 35 sbericht 2015 36 Bellevue Group AG sbericht 1 Allgemeine sgrundsätze 1.1 Grundsätze Die en bei der Bellevue Group sind bewusst so gestaltet, dass sie für die Mitglieder

Mehr

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Leichter ans Ziel kommen Im Vergleich zu herkömmlichen Bruttotarifen wird bei gleicher Zielablaufleistung eine

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Vergütungsbericht. Entschädigung an den Verwaltungsrat

Vergütungsbericht. Entschädigung an den Verwaltungsrat Vergütungsbericht Bossard legt grossen Wert auf die Rekrutierung, Bindung, Motivierung und Förderung von gut qualifizierten Mitarbeitenden auf allen Stufen. Dies ist vor allem dort von Bedeutung, wo es

Mehr

FME Förderverein Museum ENTER

FME Förderverein Museum ENTER FME Förderverein Museum ENTER S T A T U T E N I. N A M E und Z W E C K des V E R E I N S Artikel 1 Name, Sitz Unter dem Namen FME Förderverein Museum ENTER besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von

Mehr

Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr

Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr Für das erste Halbjahr 2014 verzeichnete der PFS Pensionskassen Index eine Rendite von 4,10%. Die BVG-Mindestverzinsung wurde somit deutlich

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7 Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

Over 45 Years ofreliable Investing TM

Over 45 Years ofreliable Investing TM Over 45 Years ofreliable Investing TM Wenngleich frustrierend, sind Zeiträume mit enttäuschenden Resultaten des Marktes nicht ohne Präzedenzfall. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass auf diese schwierigen

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH

Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH Vergütungsbericht der Siemens Bank GmbH (gemäß 7 Institutsvergütungsverordnung a.f.) Siemens Bank GmbH Financial Services Siemens Bank GmbH: Vergütungsbericht 2 Inhalt 1 GRUNDPRINZIPIEN DER VERGÜTUNG...

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Unabhängiger Vermögensverwalter

Unabhängiger Vermögensverwalter Unabhängiger Vermögensverwalter Herzlich Willkommen im Cölln Haus! Hauptversammlung nordaktienbank AG 15. Juli 2014 Genehmigung der nordaktienbank AG, Hamburg, nicht zulässig. nordaktienbank AG 1 Neuausrichtung

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Statuten der GeoGR AG

Statuten der GeoGR AG GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Corporate Actions in epoca

Corporate Actions in epoca in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Traktandum 5 / Personalreglement. Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga

Traktandum 5 / Personalreglement. Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga Traktandum 5 / Personalreglement Informationen des Gemeindepräsidenten Walter Banga Rückblick / Verfahren (1) 2004 Beschluss des Gemeinderates zur Gesamtrevision des Personalreglements 2009 Antrag gemäss

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Organisation des Qualitätsmanagements

Organisation des Qualitätsmanagements Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag.

KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag. KBC-Life Capital Art der Lebens- Versicherung KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag. Hauptdeckung: Auszahlung der Reserve

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Viermal mehr für s Geld.

Viermal mehr für s Geld. Viermal mehr für s Geld. Outperformance: Fokus auf Dividendenstarke Aktien bringt Mehrrendite von 40 Prozent (15 Jahre) Schwerpunkt Deutschland Deutschland bildet eindeutig das Kernland für den Fonds.

Mehr

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO) Auszug aus Kreisschreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 18. Januar 2008 Spesenreglemente für Non-Profit-Organisationen (NPO) Rahmenbedingungen

Mehr