Haus- und Wohnungsschutzbrief Zusatzantrag zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung

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1 Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Versichert werden nur Angehörige des öffentlichen Dienstes (siehe 3 der Satzung). Der Antragsteller ist verpfl ichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherungs AG Haus- und Wohnungsschutzbrief Zusatzantrag zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung Bitte die weißen Felder gut lesbar ausfüllen und bei Zutreffendes ankreuzen. Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Eingangsstempel Vers.-Nr. VM-Nr. Interne Vermerke: V Antrag ang.: Antragsteller(in) Bitte nur den Namen einer Person eintragen. Name, Vorname: Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens an dem Tag, an dem uns der Antrag zugegangen ist. Beantragter Versicherungsbeginn: Mittags Uhr* Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Tag Monat Jahr * Der Versicherungsschutz beginnt bereits um 0.00 Uhr (12 Stunden früher), wenn Ihre Vorversicherung um Uhr des Vortages endet und der Schutz aus dieser Zusatzversicherung unmittelbar anschließen soll. Telefon berufl ich*: Jetzige Dienstbezeichnung/Berufl. Tätigkeit (Art der Tätigkeit; genaue Angaben erbeten) privat*: Dienststelle/Arbeitgeber (bei Pensionären und Rentnern: ehemalige Dienststelle; bei Verwitweten: ehemalige Dienststelle des Ehegatten) *freiwillige Angaben Beamter Angestellter Arbeiter selbstständig Pensionär/ Rentner Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Zusatzversicherung zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung (Hauptrisiko). Versicherungsdauer und Ablauf richten sich nach dem jeweiligen Hauptrisiko. Der Schutzbrief verlängert sich zusammen mit dem Hauptrisiko stillschweigend um ein Jahr, und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen gekündigt wird. Wir haben eine Frist von 3 Monaten einzuhalten. Haben Sie für das Hauptrisiko eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese auch für den Haus- und Wohnungsschutzbrief. MA176 Stand: 1.12 Die Durchschrift bleibt bei Ihnen! Versicherungsort: (sofern abweichend von der Anschrift des Antragstellers) Straße, Nr.: PLZ, Ort: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief wird in die für den o. g. Versicherungsort bei uns bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Die Hausratversicherung besteht bei uns unter der Vertrags-Nr. Die Wohngebäudeversicherung besteht bei uns unter der Vertrags-Nr. Angaben zur Wohnung: Wohnung im Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Der Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein eigener Hauseingang existiert). Ich beantrage den Haus- und Wohnungsschutzbrief mit folgendem Leistungsumfang: Schlüsseldienst im Notfall Rohrreinigungs-Service im Notfall Sanitär-Installateur-Service im Notfall Elektro-Installateur-Service im Notfall Heizungs-Installateur-Service im Notfall Notheizung Schädlingsbekämpfung Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Datenrettung Kinderbetreuung im Notfall Unterbringung von Tieren im Notfall Dokumentendepot bis 20 DIN A4-Seiten Je Schadenfall erstatten wir Kosten bis zu 500. Die Gesamtleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres ist auf begrenzt. Für die Leistungen»Kinderbetreuung im Notfall«und»Dokumentendepot«besteht keine Begrenzung des Kostenersatzes. Jahresbeitrag inkl. gesetzlicher Versicherungsteuer Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? Dieser Zusatzantrag wird Vertragsbestandteil Ihrer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung. Bevor Sie unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie auch Ihre Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einschließlich der werblichen Nutzung von Kundendaten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung, den Versicherungsbedingungen zum Haus- und Wohnungsschutzbrief und den weiteren Vertragsgrundlagen (siehe Rückseite Ziff. II). Diesen Antrag können Sie bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins widerrufen (siehe Rückseite Ziff. I). Ort, Datum nein ja; Art, Höhe, Tag: Bestand eine Vorversicherung? nein ja; Gesellschaft: Vers.-Nr. gekündigt durch: mich/uns die Gesellschaft Eigenhändige Unterschrift des/der Antragstellers/in bzw. der gesetzlichen Vertreter *020*

2 I. Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Bahnhofsplatz Coburg info@huk-coburg.de Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz Coburg info@huk-coburg.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: * *Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. II. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pfl ichten regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen, den jeweils zur Anwendung kommenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB für die Wohngebäudeversicherung, VHB für die Hausratversicherung), den vereinbarten Besonderen Bedingungen, besonderen Vereinbarungen, Klauseln, den gesetzlichen Bestimmungen sowie bei der HUK-COBURG der Satzung. Auf die Möglichkeit einer Tarif-/ Beitragsänderung auf Grund der Versicherungsbedingungen bzw. der Satzung bei der HUK-COBURG wird hingewiesen. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich willige ein, dass die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe konzernmäßig verbundenen Unternehmen im Rahmen einer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegten oder von ihr genehmigten Funktionsausgliederung der operativen Geschäftstätigkeit auf die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg personenbezogene Daten einschließlich besonderer Arten personenbezogener Daten (z.b. Gesundheitsdaten) dorthin übermittelt und dass die Daten dort entsprechend dem zur Vertragsbearbeitung erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Werbliche Nutzung Ihre personenbezogenen Daten dürfen wir im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Werbung für unser Unternehmen und andere Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie zur Marktund Meinungsforschung verwenden. Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit ganz oder zum Teil z. B. schriftlich an HUK-COBURG, Abt. Marketing, Coburg, oder per an info@huk-coburg.de widersprechen. Damit wir Sie weitergehend über das Angebot an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe sowie mit uns kooperierender Unternehmen informieren können, bitten wir Sie, uns die nachfolgende Zustimmung zu erteilen. Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte der Unternehmen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe und ihrer Kooperationspartner zu, soweit diese nicht ohne Einwilligung zulässig ist. (Bitte streichen, wenn nicht gewünscht.) Diese Erklärung gilt für die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe gespeicherten Daten. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat weder Einfl uss auf den Abschluss noch den Bestand Ihrer Versicherungen. III. Wichtige Hinweise für den Antragsteller Unrichtige Beantwortung umseitiger Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen kann den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt und vom Versicherer bestätigt sein. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Sämtliche vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Versicherers. Mit Ablauf eines Monats nach Eingang werden diese vernichtet. Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen angefordert werden, sind ausschließlich Kopien einzureichen. Die Zuordnung zu der Tarifgruppe D der HUK-COBURG-Allgemeine erfolgt, sobald die Voraussetzungen schriftlich nachgewiesen wurden. Sie sind verpfl ichtet, uns den Fortbestand der Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. IV. Haus- und Wohnungsschutzbrief Im Rahmen des in den Versicherungsbedingungen zum Haus- und Wohnungsschutzbrief beschriebenen Umfangs erbringen wir als Versicherer Hilfsleistungen. Wir bedienen uns dazu qualifi zierter Dienstleister. Der Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein eigener Hauseingang existiert). Sofern Sie den Haus- und Wohnungsschutzbrief in Verbindung mit der Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus beantragen, gilt dieser ausschließlich für die von Ihnen genutzte Wohnung. Die Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Für den Anspruch auf Erbringung der Hilfsleistungen ist Voraussetzung, dass sie von uns organisiert werden. Melden Sie eingetretene Schadenfälle daher unverzüglich und ausschließlich unserem 24-Stunden- Notrufservice unter der Telefonnummer Hinweis: Solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, besteht kein Versicherungsschutz. HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig. Sitz des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig. Sitz der Aktiengesellschaft: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021

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4 Produktinformationsblatt zum Haus- und Wohnungsschutzbrief Ihr Schutz über den Haus- und Wohnungsschutzbrief Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Zusatzversicherung und wird ausschließlich in Verbindung mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Im Versicherungsfall gewähren wir Ihnen über den Schutzbrief bestimmte Hilfsleistungen rund um das Thema Haus und Wohnung. Dafür bedienen wir uns qualifizierter Dienstleister. Die Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Voraussetzung für den Anspruch auf Leistung ist, dass die Hilfe von uns organisiert wird. Versicherungsschutz besteht für Sie und diejenigen Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Für die im Folgenden beschriebenen Leistungsarten übernehmen wir im Schadenfall jeweils Kosten bis zu maximal 500. Schlüsseldienst im Notfall Wenn Sie sich ausgesperrt oder den Wohnungsschlüssel verloren/abgebrochen haben, organisieren wir eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstüre. Rohrreinigungs-Service im Notfall Wenn ein Abflussrohr in der Wohnung verstopft ist, organisieren wir eine Rohrreinigungsfirma und übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung. Sanitär-Installateur-Service im Notfall Wird beispielsweise durch eine defekte Armatur oder WC- Spülung die Wasserversorgung unterbrochen, organisieren wir einen Sanitär-Installationsbetrieb und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts. Elektro-Installateur-Service im Notfall Kommt es zu einem Defekt an der Elektroinstallation, organisieren wir einen Elektro-Installateurbetrieb und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts. Heizungs-Installateur-Service im Notfall Wird ein Heizkörper undicht oder geht ein Thermostatventil kaputt, organisier en wir einen Heizungs-Installateurbetrieb und übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts. Notheizung Bei Ausfall der Heizung in der Heizperiode stellen wir Ihnen bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung und übernehmen die Kosten für die Bereitstellung. Schädlingsbekämpfung Bei Befall der Wohnung z. B. durch Schaben, Ratten oder Ameisen organisieren wir eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung aus dem Wohnungs- bzw. Hausbereich. Datenrettung Wir organisieren z. B. nach einem Wohnungsbrand eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Rettung elektronisch gespeicherter, ungesicherter Daten, z. B. von PC, Laptop, externer Festplatte. Unterbringung von Tieren im Notfall Im Notfall organisieren wir die Unterbringung und Versorgung Ihrer Haustiere (z. B. Hund, Katze, Hamster) und übernehmen die Kosten hierfür. Innerhalb eines Versicherungsjahres übernehmen wir für alle Versicherungsfälle Kosten in Höhe von maximal Die beiden folgenden Leistungen bleiben von der Jahreshöchstleistung und der Begrenzung des Kostenersatzes unberührt. Kinderbetreuung im Notfall Wir organisieren die Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder unter 16 Jahren bis zu einer Dauer von 48 Stunden, z. B. nach Unfall oder Noteinweisung ins Krankenhaus. Dokumentendepot Auf Ihren Wunsch archivieren wir Kopien wichtiger Dokumente (bis 20 DIN A4-Seiten) und sind bei der Organisation von Ersatzdokumenten behilflich. Wichtiger Hinweis Melden Sie eingetretene Schadenfälle unverzüglich und ausschließlich unserem 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge. Für Versicherungsnehmer der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Hauptrisikos (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung), die vereinbarten Klauseln

5 und Besonderen Bedingungen, eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Jahresbeitrags können Sie dem Antrag und Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d.h. innerhalb von zwei Wochen) zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem verspäteten Zahlungseingang bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Begleichen Sie den zur nächsten Fälligkeit zu zahlenden Folgebeitrag nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilt haben, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit Ihres Vertrags ändern kann. Was ist nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Risiken über den Schutzbrief abdecken, da wir sonst einen erheblich höheren Beitrag verlangen müssten. Die genauen Einschränkungen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Beispielsweise besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die schon vor Vertragsschluss bestanden haben. Was Sie bei Vertragsschluss beachten müssen Beantworten Sie unsere Fragen bei Antragstellung wahrheitsgemäß und vollständig. Wenn Sie nicht wahrheitsgemäß und vollständig antworten, können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Was Sie während der Vertragslaufzeit beachten müssen Da es sich bei dem Haus- und Wohnungsschutzbrief um einen Zusatz zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung handelt, finden Sie alle Pflichten zur Schadenverhütung im entsprechenden Bedingungswerk Ihres Hauptvertrags. Beispielsweise müssen Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus beheizen, sobald die kalte Jahreszeit anbricht. Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn sich Änderungen zu Ihren Angaben im Antrag ergeben insbesondere nach einem Wohnungswechsel. Teilen Sie uns deshalb spätestens bei Umzugsbeginn einen Haus- oder Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Gegebenheiten mit. Pflichten im Schadenfall (Obliegenheiten) Alle für Sie geltenden Pflichten im Schadenfall finden Sie wiederum im Bedingungswerk Ihres Hauptvertrags (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung). Sie müssen uns beispielsweise jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen und alles zur Aufklärung des Schadenereignisses tun. Versuchen Sie den Schaden dabei so gering wie möglich zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzen Sie eine Obliegenheit während der Laufzeit des Vertrags oder eine Obliegenheit im Fall eines Schadens, so können wir je nach dem Grad Ihres Verschuldens die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Darüber hinaus können unrichtige Angaben bei Antragstellung zur Ablehnung des Antrags oder zur Anfechtung des Vertrags führen. Bitte beachten Sie deshalb alle benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrags Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Zusatzversicherung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung (Hauptrisiko). Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Versicherungsdauer und Ablauf richten sich nach dem jeweiligen Hauptrisiko. Der Schutzbrief verlängert sich zusammen mit dem Hauptrisiko stillschweigend um ein Jahr, und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen oder drei Monate vor Ablauf von uns gekündigt wird. Hinweis Diese Produktinformation soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und ist nicht abschließend. Weitere Informationen finden Sie im Antrag, im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig durch. Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

6 Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, der Haus- und Wohnungsschutzbrief stellt eine Zusatzversicherung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der HUK-COBURG / HUK-COBURG-Allgemeine dar. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief Stand Inhalt Seite Kundeninformation 2 Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief 4 Merkblatt zur Datenverarbeitung 6 Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein und Ihren Versicherungsbedingungen zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung auf. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine HS11508, Stand: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, Coburg

8 Kundeninformation Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg. Registergericht Coburg, Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG lautet: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG. Registergericht Coburg, Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG-Allgemeine lautet: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Stefan Gronbach und Klaus-Jürgen Heitmann. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert. Kosten für Fernkommunikationsmittel Ist in Ihren Versicherungsunterlagen eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort auch über die Höhe der Telekommunikationskosten. Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein sowie etwaige Nachträge. Für Versicherungsnehmer der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Hauptrisikos (VGB für die Wohngebäudeversicherung, VHB für die Hausratversicherung), die vereinbarten Klauseln, die Besonderen Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief, eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Versicherungsschutz des Haus- und Wohnungsschutzbriefs Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Zusatzversicherung und wird ausschließlich in Verbindung mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der HUK- COBURG / HUK-COBURG-Allgemeine angeboten. Er schützt im vereinbarten Umfang vor fi nanziellen Risiken. Im Versicherungsfall gewähren wir Ihnen über den Schutzbrief bestimmte Hilfsleistungen rund um das Thema Haus und Wohnung. Dafür bedienen wir uns qualifi zierter Dienstleister. Versicherungsschutz besteht auch für Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie im Schadenfall die entsprechenden Entschädigungsgrenzen. Folgende Leistungen werden im Notfall erbracht: Schlüsseldienst Rohrreinigungs-Service Sanitär-Installateur-Service Elektro-Installateur-Service Heizungs-Installateur-Service Notheizung Schädlingsbekämpfung Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Datenrettung Unterbringung von Tieren Kinderbetreuung Dokumentendepot Beginn des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie den Antragsunterlagen entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe enthalten. Beitragszahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. 2

9 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Bahnhofsplatz Bahnhofsplatz Coburg Coburg info@huk-coburg.de info@huk-coburg.de Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Dauer des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht durch Sie oder uns gekündigt wird. Beendigung des Vertrags Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung verklagen wollen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO). Außerdem ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz befi ndet. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, gilt: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz, tritt an dessen Stelle das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin; beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel , Fax Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn; poststelle@bafi n.de; Tel ; Fax Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden. 3

10 Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief Im Rahmen des nachstehend beschriebenen Umfangs erbringen wir als Versicherer Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief. Wir bedienen uns dazu qualifi zierter Dienstleister. Die Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Für den Anspruch auf Erbringung von Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief gem. Ziffer 4.1 bis 4.12 ist Voraussetzung, dass die Hilfslei s- tung von uns organisiert wird. Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich unserem 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer Wer zählt zu den versicherten Personen? Versicherungsschutz besteht für Sie und Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die vorgenannten Personen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2. Was gilt als Versicherungsort (versicherte Wohnung)? Der Versicherungsschutz gilt für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung (Mietwohnung, Eigentumswohnung, gemietetes oder selbstgenutztes Einfamilienhaus (einschließlich einer Einliegerwohnung, sofern für diese kein separater Hauseingang besteht)) in Deutschland einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). Hinsichtlich des Anspruchs auf Entfernung von Wespen-, Hornissenund Bienennestern (Ziffer 4.8) besteht auch Versicherungsschutz, wenn von einem Teil der Außenfassade sowie von einem Gartenhaus oder Schuppen eine Beeinträchtigung des Versicherungsortes durch Wespen-, Hornissen- oder Bienennester ausgeht. Ziehen Sie um, so geht der Versicherungsschutz auf die neue selbst genutzte Wohnung über, es sei denn, diese liegt nicht innerhalb Deutschlands. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag mit dem Umzug ins Ausland. 3. Welche Entschädigungsgrenzen gelten? Die Übernahme von Kosten gemäß Ziffer 4.1 bis 4.10 ist auf insgesamt für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres begrenzt. Von dieser Jahreshöchstleistung unberührt bleiben reine Serviceleistungen und der Anspruch auf Kinderbetreuung im Notfall (Ziffer 4.11) sowie das Dokumentendepot (Ziffer 4.12). Für die unter Ziffer 4.1 bis 4.10 genannten Leistungsarten übernehmen wir im Versicherungsfall jeweils Kosten bis zu maximal Welche Leistungsarten werden erbracht? Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung, erbringen wir folgende Leistungen: 4.1 Schlüsseldienst im Notfall Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfi rma (Schlüsseldienst), wenn Sie nicht in Ihre versicherte Wohnung gelangen können, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhanden gekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 500 je Versicherungsfall. 4.2 Rohrreinigungs-Service im Notfall Wir organisieren den Einsatz einer Rohrreinigungsfi rma, wenn in der versicherten Wohnung Abfl ussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung bis zu 500 je Versicherungsfall Wir erbringen keine Leistungen, wenn a) die Rohrverstopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war oder b) die Ursache für die Rohrverstopfung für Sie erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung liegt. 4.3 Sanitär-Installateur-Service im Notfall Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn auf Grund eines Defektes an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC s oder des Urinals oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defektes bis zu 500 je Versicherungsfall Wir erbringen keine Leistungen a) für die Behebung von Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden waren, b) für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder Zubehör von Armaturen und Boilern, c) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär- Installation in der versicherten Wohnung. 4.4 Elektro-Installateur-Service im Notfall Wir organisieren den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defektes, maximal jedoch 500 je Versicherungsfall Wir erbringen keine Leistungen a) für die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspül maschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugs hauben, Heiz kesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschrän ken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern, b) für die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern, c) für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren. 4.5 Heizungs-Installateur-Service im Notfall Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn a) Heizkörper in der versicherten Wohnung wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können, b) auf Grund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper in der versicherten Wohnung repariert oder ersetzt werden müssen Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defektes, maximal jedoch 500 je Versicherungsfall Wir erbringen keine Leistungen a) für die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, b) für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren, c) für die Behebung von Schäden durch Korrosion. 4.6 Notheizung Wir stellen Ihnen bis zu drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Heizungs-Installateur-Service im Notfall (Ziffer 4.5) nicht möglich ist Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte, maximal jedoch 500 je Versicherungsfall Nicht ersetzt werden zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehen. 4.7 Schädlingsbekämpfung Wenn die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen ist und der Befall auf Grund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfi rma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu 500 je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfi schchen Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall der versicherten Wohnung durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für Sie erkennbar war. 4.8 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern Wir organisieren die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich im Bereich der versicherten Wohnung (Ziffer 2) befi nden. 4

11 4.8.2 Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu 500 je Versicherungsfall Wir erbringen keine Leistungen, wenn a) sich das Wespen-, Hornissen- und Bienennest in einem räumlichen Bereich befi ndet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann, b) die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-, Hornissen- und Bie nennests aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist. 4.9 Datenrettung Wir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Fachfi rma. Voraussetzung ist, dass die Daten durch einen Defekt an einem im Eigentum einer versicherten Person stehenden Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 500 je Versicherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten garantieren wir nicht Wir erbringen keine Leistungen a) für die Wiederbeschaffung der Daten, b) für einen neuerlichen Lizenzerwerb, c) für die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Medium (z. B. Rücksicherungs- oder Installationsmedium) vorhalten, d) für die Rettung von Daten strafrechtlichen Inhalts oder zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind Unterbringung von Tieren im Notfall Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögeln, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Notein weisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis zu 500 je Versicherungsfall Kinderbetreuung im Notfall Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Betreuung und Versorgung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung, und zwar so lange, bis sie anderweitig, z. B. durch einen Verwandten übernommen werden kann, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten Dokumentendepot Wir archivieren auf Ihren Wunsch Kopien wichtiger Dokumente (maximal 20 DIN A4-Seiten). Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen die archivierten Kopien nach Benachrichtigung unverzüglich per Telefax, Post oder zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und durch Informationen, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind. Wir verpfl ichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung des Vertrages zu vernichten. 5. Was gilt für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns und dem Dienstleister? 5.1 Wir erbringen die vereinbarten Hilfsleistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief durch einen von uns beauftragten Dienstleister. Die Kosten der von uns organisierten Leistungen werden in den vereinbarten Grenzen getragen. Wir zahlen die von uns gemäß Ziffer 4.1 bis 4.11 zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister. 5.2 Sofern die gemäß Ziffer 4.1 bis 4.10 von uns zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht ausreichen oder die Jahreshöchstleistung (Ziffer 3) überschritten wird, steht es Ihnen frei, den Dienstleister mit der Erbringung weitergehender Leistungen zu beauftragen. In diesem Fall stellt der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausgehenden Betrag Ihnen bzw. der versicherten Person in Rechnung, die ihn beauftragt hat. 5.3 Sofern sich unsere Leistung auf die Benennung eines Dienstleisters beschränkt bzw. Sie den jeweiligen Dienstleister gemäß Ziffer 5.2 selbst beauftragen, übernehmen wir für die Leistung des Dienstleisters keine Haftung. 6. Wann sind wir berechtigt, eine Beitragsanpassung vorzunehmen? 6.1 Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpfl ichtungen aus den Haus- und Wohnungsschutzbrief-Verträgen und eine sachgemäße Tarifi erung sicherzustellen, sind wir im Haus- und Wohnungsschutzbrief berechtigt, einmal im Kalenderjahr durch eine neue Kalkulation der Beiträge für bestehende Verträge zu überprüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder ob eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen werden muss. 6.2 Bei dieser Überprüfung dürfen nur die Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen und der danach bis zur nächsten Überprüfung erwarteten Schaden- und Kostenentwicklung im Haus- und Wohnungsschutzbrief berücksichtigt werden. Dabei sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungs mathematik und der Versicherungstechnik anzuwenden. 6.3 Ergibt die Überprüfung nach Ziffer 6.2 höhere als die bisherigen Beiträge, so sind wir berechtigt, die bisherigen Beiträge um die Differenz anzuheben. Sind die neuen Versicherungsbeiträge niedriger als die bisherigen, so sind wir verpfl ichtet, die bisherigen Beiträge um die Differenz abzusenken. 6.4 Sind die nach Ziffer 6.3 ermittelten Beiträge für die bestehenden Haus- und Wohnungsschutzbrief-Verträge höher als die Beiträge für neu abzuschließende Haus- und Wohnungsschutzbrief-Verträge und enthalten die Tarife für die bestehenden und für die neu abzuschließenden Haus- und Wohnungsschutzbrief-Verträge den gleichen Umfang des Versiche rungsschutzes, so können wir auch für die bestehenden Haus- und Wohnungsschutzbrief-Verträge nur die Beiträge für die neu abzuschließenden Verträge verlangen. 6.5 Wir können die Anpassung erst mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode vornehmen. 6.6 Besteht die Anpassung in einer Erhöhung des bisherigen Beitrags, so wird sie nur wirksam, wenn wir Ihnen die Erhöhung mindestens einen Monat vor deren Wirksamwerden mitteilen. Die schriftliche Mitteilung muss den Unterschied zwischen dem bisherigen und dem erhöhten Beitrag aufzeigen und die Belehrung über Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 6.7 enthalten. 6.7 Bewirkt eine Änderung der Tarife eine Erhöhung des Beitrags, können Sie den Haus- und Wohnungsschutzbrief innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. 5

12 Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich die Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsvertrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrags hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise abgelehnt, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepfl ichtentbindung) voraus. In der Lebens- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepfl icht-entbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an den Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden Ihnen auch die dafür entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Hinweis- und Informationssystem (HIS) Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Eine detaillierte Beschreibung des HIS fi nden Sie im Internet unter Schaden An das HIS melden wir ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufi gkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Rechtsschutz An das HIS melden wir ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufi g Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Leben An das HIS melden wir ebenso wie andere Versicherungsunternehmen erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder soweit zulässig auf gesetzlicher Grundlage. 5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite und Bausparen, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufi g in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, beispielsweise die Datenverarbeitung, das Inkasso, die interne Revision, die Rechtsabteilung, der Vertrieb und der Datenschutz. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Ihre Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge und das versicherte Risiko bzw. die Versicherungssumme, ggf. Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt und sind von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann u. a. eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige 6

13 Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von»datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifi sche Daten wie z. B. Gesundheitsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen und der HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg zur Wahrnehmung der oben genannten zentralen Funktionen. Für alle zugriffsberechtigten Mitarbeiter gelten die gleichen Pfl ichten bei der Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepfl icht. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG HUK-COBURG-Lebensversicherung AG HUK-COBURG-Krankenversicherung AG HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG HUK-COBURG-Bausparkasse AG HUK24 AG HUK-COBURG-Assistance GmbH BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der Kirchen BRUDERHILFE Rechtsschutz Schadenregulierungs-GmbH FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen GSC Service- und Controlling GmbH IPZ Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung GmbH Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. Kreditinstitute im Rahmen der Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt Betreuung durch Vermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch unsere Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch von Ihnen aufgesuchte Vermittlungsgesellschaften. Um diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten die Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere fi nanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrags. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder unserer Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpfl ichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspfl ichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers, Coburg. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. 7

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