Informationen und Hinweise zu Ihrer MS Deutschland Kreuzfahrt

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1 Informationen und Hinweise zu Ihrer MS Deutschland Kreuzfahrt Ausflüge & Zusatzleistungen: Ausflüge und sonstige Leistungen sind nicht vorab buchbar, können jedoch an Bord gebucht des Schiffes gebucht werden. Buchungsbestätigung: Nach Bestätigung Ihrer Anfrage erhalten Sie die Buchungsbestätigung per Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse. Reiseunterlagen: Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie Ihren pepxpress-voucher für die gebuchten Leistungen per . Ca. 1 Woche vor Abreise senden wir Ihnen dann noch Ihre Unterlagen der Reederei Deilmann für den Check-In auf dem gebuchten Kreuzfahrtschiff, ebenfalls per , zu. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen nochmals auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit und melden Sie sich gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten oder Fragen bitte umgehend bei uns. An-/Abreise bzw. Transfer: Die An- und Abreise zum/vom Schiff erfolgt in Eigenregie. Umbuchungen/Stornierungen: Für diese Reise gelten gesonderte Bedingungen bezüglich Umbuchungen und Stornierungen. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügten Informationen. Versicherung: Das ausgeschriebene Kreuzfahrt-Angebot beinhaltet keinerlei Versicherungsleistungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung, einer Reiserücktrittskostensowie einer Reiseabbruch-Versicherung. Zahlung: Bitte beachten Sie, dass die vollständige Zahlung bis spätestens vier Wochen vor Abreise zu leisten ist. Geben Sie hierbei bitte Ihre pepxpress-buchungsnummer an.

2 Ausnahmen/Besonderheiten der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kreuzfahrten der Reederei Deilmann Die unten angeführten Absätze ergänzen bzw. ersetzen die jeweiligen Punkte der AGBs auf Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten bzw. abhängig von der Verfügbarkeit auch gerne umbuchen. Für Umbuchungen bis zum 100. Tag vor Anreise wird eine Gebühr von Euro 26,- p. P. erhoben. Bei Änderungen nach dieser Frist gelten die u.g. Stornosätze. Anzahl Tage bis zum Reiseantritt (erste gebuchte Leistung) bis 50 Tage vor Reiseantritt Stornokostensatz in % 10 (mind. 75,- ) Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt Tage-1 Tag vor Reiseantritt (sofern es sich um einen Werktag handelt; Eingang der Stornierung vor 18 Uhr erforderlich, ansonsten liegt der Stornokostensatz bei 100% ) am Tag der Anreise/No Show Beinhaltet Ihre Buchung einen Flug, so können für diesen bis zu 100% Stornokosten anfallen. Betrifft der Rücktritt einen Platz in der Doppelkabine, beträgt der pauschalierte Schadenersatzanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des zurücktretenden Kunden. Bitte beachten Sie hierbei bei die Besonderheiten zu PEP-Buchungen (vgl. AGBs auf Im Reisepreis sind eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit NICHT eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung. Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn eine im Katalog für die gebuchte und bestätigte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nichtzumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der auf diese Reise bezogenen wirtschaftlichen Opfergrenzen bedeuten würden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Kündigung Der Veranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen, wenn er vor Beginn der Reise von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen Kenntnis erlangt, die eine nachhaltige Störung der Reise erwarten lassen oder wenn nach Reisebeginn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder sich der Reisende in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Veranstalter die Durchführung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Im Falle einer Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert nachweislich ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erhalten hat, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

3 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände a) vor Reisebeginn Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.b. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet. b) nach Reisebeginn Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht dem Veranstalter nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Maßnahmen tragen die Parteiendes Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Reisende allein. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmung Notwendige Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse) hat sich der Reisende selbst rechtzeitig vor Antritt der Reise zu beschaffen und auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen. Aus dem Fehlen erforderlicher Papiere resultierende Kosten und Nachteile des Veranstalters oder deren Vertragspartner gehen zu Lasten des Reisenden. Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie die vertraglichen Regeln und Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten zu beachten. Der Reisende haftet für alle Folgen und Schäden, auch Strafen, Bußen und Auslagen, die zu zahlen oder zu hinterlegen sind, sofern der Reisende solche Vorschriften oder Anweisungen verletzt. Soweit der Veranstalter wegen solcher Kosten zunächst in Vorlagetreten musste, sind ihm seine Auslagen vom Reisenden unverzüglich zu erstatten. Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisekunde ist verpflichtet darauf hinzuweisen, falls er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Verschiedene Staaten verlangen bestimmte Impfzeugnisse, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Für entsprechende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt oder wenden sich an Ihr Reisebüro. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thromboseu.a. Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Leistungen- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.b. Fahrtrouten) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Reederei Deilmann nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Werden die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Abgaben wie z. B. Hafen oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Reisefähigkeit (u.a. Schwangerschaft) Der Reisende sichert zu, dass er für die Reise auf See und in der Luft reisefähig ist und dass sein Verhalten und seine körperliche Verfassung nicht die Sicherheit oder den Komfort auf dem Schiff, dem Flugzeug bzw. andere Reisende beeinträchtigt. Sofern ein Reisender in einer körperlichen Verfassung ist, die die Reisefähigkeit beeinträchtigen könnte, muss er vor der Buchung ein ärztliches Attest beibringen. Wir empfehlen schwangeren Frauen, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren.

4 Die Gesellschaft hat auf keinem ihrer Schiffe entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten. Schwangere Reisende haben dies bei Buchung anzugeben ggf. muss eine Reisefähigkeitsbestätigung vom Arzt eingereicht werden. Darüberhinaus bestehen keine weiteren Haftungen zwischen der Gesellschaft und der Reisenden. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, einer Reisenden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befindet, die Einschiffung zu untersagen. Die Gesellschaft ist in diesen Fällen der Reisenden gegenüber nicht haftbar. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, von JEDEM Reisenden die Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung zu verlangen. Für die Sicherheit und den Komfort aller gebrechlichen, kränklichen, bewegungseingeschränkten oder behinderten Reisenden ist es wichtig, dass dazu genaueste Angaben bei der Buchung gemacht werden. Reisende mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, müssen der Gesellschaft vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitteilen. Die Reisenden müssen des Weiteren von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einem Reisenden, der es versäumt hat, ihr von seiner Körperbehinderung oder seinem Bedarf an Hilfeleistung zu verständigen, der nach Ansicht der Gesellschaft nicht reisefähig ist oder welcher in einer körperlichen Verfassung ist, die eine Gefahr für ihn selbst und die anderen Mitreisenden ist, die Einschiffung zu untersagen. Gebrechlichen Reisenden, Reisenden im Rollstuhl oder bewegungseingeschränkten Reisenden wird die Erlaubnis verweigert, in Häfen an Land zu gehen, an denen die Schiffe nicht längsseits anlegen. wenn der Beförderer, der Schiffskapitän oder der Schiffsarzt den Eindruck hat, dass ein Reisender aus irgendeinem Grund nicht reisefähig ist oder wahrscheinlich seine Gesundheit oder Sicherheit oder die Gesundheit oder Sicherheit von anderen an Bord gefährdet oder wahrscheinlich nicht die Erlaubnis erhält, an irgendeinem Hafen an Land zu gehen oder die Gesellschaft für seinen Unterhalt, seine Unterstützung oder Rückführung haftbar macht, dann ist der Schiffskapitän jederzeit berechtigt, die Ein- oder Ausschiffung des Reisenden an einem bestimmten Hafen zu verweigern oder den Reisenden von einer Koje oder Kabine in eine andere zu verlegen. Der Schiffsarzt hat das Recht, Erste Hilfe zu leisten und Medikamente oder andere Substanzen zu verabreichen bzw. die Reisenden in ein Krankenhaus oder eine vergleichbare Anstalt an irgendeinem Hafen einzuliefern und/oder dort festzuhalten, vorausgesetzt, der Schiffskapitän erachtet solche Schritte als notwendig. Die Weigerung des Reisenden, einer solchen Anordnung zuzustimmen kann dazu führen, dass der Reisende an irgendeinem Hafen ausgeschifft wird und weder die Gesellschaft noch der Beförderer für jegliche Aufwendungen, Ausgaben und Ersatzleistungen haftbar ist. Sollte einem Reisenden die Einschiffung aufgrund mangelnder Reisefähigkeit verweigert werden, ist die Gesellschaft nicht gegenüber dem Reisenden haftbar. Die Gesellschaft und/oder der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörde eines jeden Hafens haben das Recht, einen Fragebogen betreffend der öffentlichen Gesundheit auszugeben. Die Reisenden müssen richtige Angaben über alle anfallenden Krankheitssymptome einschließlich Magen-Darm Erkrankungen machen. Wenn der Beförderer den Eindruck hat, dass ein Reisender Symptome irgendeiner Krankheit einschließlich Virusinfektion oder bakterieller Krankheiten, einschließlich Norovirus, hat, darf er die Einschiffung verweigern. Die Weigerung, den Fragebogen auszufüllen, kann ebenfalls die Verweigerung der Einschiffung nach sich ziehen. Sollte ein Reisender an Bord an einer Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt den Reisenden dazu auffordern, aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen in der Kabine zu bleiben. Medizinische Versorgung Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit den medizinischen Einrichtungen, welche an Land zur Verfügung stehen. Den Reisenden wird empfohlen eine Versicherung zur Deckung ärztlicher Behandlung und Rückführung abzuschließen. Die medizinische Versorgung an Bord ist kostenpflichtig. Der Schiffsarzt ist kein Facharzt und das Schiffsspital hat nicht denselben Standard wie ein Spital an Land. Das Schiff führt in Übereinstimmung mit den Vorschriften seines Flaggenstaates medizinisches Bedarfsmaterial und medizinische Geräte mit. Weder die Gesellschaft, der Beförderer noch der

5 Schiffsarzt haften dem Reisenden aus dem Umstand, dass sie deswegen gewisse Beschwerden nicht behandeln können. Der Schiffsarzt ist kein Erfüllungsgehilfe und für Behandlungsfehler wird nicht gehaftet. Einige Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln können aufgrund von Unverträglichkeit allergische Reaktionen hervorrufen. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind aufgefordert, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord beim Maitre d Hotel zu melden. Im Fall von Krankheit oder Unfall müssen Reisende unter Umständen von der Gesellschaft, dem Beförderer und/oder Schiffskapitän zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer noch die Gesellschaft gibt Zusicherungen ab, betreffend der Qualität der ärztlichen Behandlung an den Anlaufhäfen oder am Ort, an welchem der Reisende an Land gebracht wird. Medizinische Einrichtungen und Standards variieren von Hafen zu Hafen. Weder die Gesellschaft noch der Beförderer geben im Zusammenhang mit dem Standard der ärztlichen Behandlung an Land Zusicherungen und Gewährleistungen ab. Der Beförderer wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen im Zuge der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Eine vom Reisenden gewünschte Diät wird nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages, weshalb die Gesellschaft zu deren Erbringung rechtlich nicht verpflichtet ist. Der Beförderer empfiehlt bei Kleinkindern unter 12 Monaten eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung für die Reise einzuholen. Wertgegenstände Im Safe Ihrer Kabine können Sie Wertgegenstände deponieren, die mit ,- Euro p. P. und Reise versichert sind. Eine weitere Möglichkeit zur Deponierung besteht im Safe am Empfang.

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