HAUSHALTSPLAN. der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND

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1 HAUSHALTSPLAN der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND für das Haushaltsjahr 2016

2 Vorwort 1. Einleitende Bemerkungen 1.1 Rechtsgrundlagen des Haushaltsplans Die Feststellung des Haushaltsplans der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt nach den Bestimmungen der 67 ff. Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) und der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV). Die Gliederung des Haushaltsplans folgt der Struktur des Kontenrahmens für die Träger der Deutschen Rentenversicherung in der Anlage 3 zu 25 Abs. 2 Nr. 3 der Allgemeinen Vorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV). 1.2 Verteilungsschlüssel Mit der Organisationsreform in der Rentenversicherung wurden die Finanzströme zwischen den Rentenversicherungsträgern vereinfacht. Eine Zuordnung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben zu den einzelnen Rentenversicherungsträgern findet nur noch buchhalterisch nach Maßgabe eines Verteilungsschlüssels statt. Dies betrifft auf der Ausgabenseite die Rentenausgaben, Beitragserstattungen, die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und die sonstigen Geldleistungen. Nicht geschlüsselt werden dagegen die Ausgaben für die Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe), für Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie für Investitionen. Auf der Einnahmenseite werden die Rentenversicherungsbeiträge, die Bundeszuschüsse, die Beiträge des Bundes für Kindererziehung und die Erstattungen des Bundes und der Versorgungsdienststellen nach diesem Schlüssel auf die einzelnen Träger aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel wird jährlich angepasst. Er folgt dem Ausgleichsverfahren der Versicherten gemäß 127 Abs. 2 Ziffer 1, 274c Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Im Jahr 2016 wird der Schlüsselanteil der Deutschen Rentenversicherung Bund 48,4474 % betragen, gegenüber 49,2222 % im Jahr Der Rückgang um 0,7748 Prozentpunkte entspricht einer Verringerung um 1,57 %. 2

3 2. Grundlagen der Mittelveranschlagung Die Veranschlagung der zentralen Einnahme- und Ausgabetitel erfolgt für den Haushaltsplan 2016 unter Zugrundelegung der vom Schätzerkreis der Rentenversicherung im Juli 2015 unterstellten Prämissen. 2.1 Grundannahmen wirtschaftlicher Rahmendaten Der Schätzerkreis geht hinsichtlich der wesentlichen Beitragseinnahmen im Haushaltsjahr 2016 von den folgenden Grundannahmen aus (gesamtdeutscher Durchschnitt): - Veränderung beitragspflichtiger Versichertenentgelte + 2,7 % - Veränderung der versicherungspflichtig Beschäftigten + 0,3 % - Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme (BLG) + 3,0 % - Beitragssatz 18,7 % - Beitragsbemessungsgrenze (monatlich/west) EUR - Beitragsbemessungsgrenze (monatlich/ost) EUR - Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt Unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 1. dargestellten Verringerung des Schlüsselanteils um 1,57 % wird für die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger mit einem Zuwachs der Beitragseinnahmen um 1,16 % gegenüber der aktuellen Schätzung für das laufende Jahr gerechnet. Im Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2016 werden danach Beitragseinnahmen in Höhe von EUR geplant. 2.2 Rentenanpassung Nach der derzeitigen Datenlage ergibt sich eine Erhöhung der Renten ab Juli 2016 um 4,35 % (West) und 5,03 % (Ost). Die tatsächliche Rentenanpassung wird bis Juni 2016 durch die Bundesregierung festgelegt. 3

4 2.3 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Bei der Bemessung der Ausgaben für die KVdR wird von einem Beitragsanteil der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von 7,3 % ausgegangen. 3. Haushaltsvolumen Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen beläuft sich das Haushaltsvolumen der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Haushaltsjahr 2016 auf EUR. 3.1 Einnahmen Die veranschlagten Gesamteinnahmen beziffern sich vor Ausgleich der Erfolgsrechnung und des Investitionshaushalts und ohne den Gegenposten für Abschreibungen auf EUR. Mit EUR stellen die Versicherungsbeiträge rund 73,3 % der Einnahmen. Mit einem Anteil von 26,4 % folgen als zweitgrößter Einnahmeposten die Bundeszuschüsse sowie Erstattungen des Bundes und der Versorgungsdienststellen mit insgesamt EUR. 3.2 Ausgaben Die Ausgaben werden insgesamt mit EUR veranschlagt. Den größten Posten mit EUR bilden die Rentenausgaben und sonstige damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Ihr Anteil an allen Ausgaben beträgt rund 86,6 %. In den Rentenleistungen und in geringem Umfang in den Leistungen zur Teilhabe sind die Erstattungen an die Knappschaftliche Rentenversicherung (KnRV) für den Wanderversicherungsausgleich nach 223, 289 und 289a SGB VI und den Wanderungsausgleich nach 223 Abs. 6 SGB VI enthalten. Sie werden mit insgesamt EUR veranschlagt. Den von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu tragenden zweitgrößten Ausgabenblock stellen die Aufwendungen für die KVdR mit EUR oder 6,1 % der Ausgaben dar. Den drittgrößten Ausgabenposten mit EUR bilden die Leistungen aus überführten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die aber vom Bund vollständig erstattet werden. 4

5 Für Leistungen zur Teilhabe werden EUR (2015: EUR) veranschlagt. Nach Berücksichtigung der zuzuordnenden Erstattungen/Einnahmen von EUR verbleibt ein Nettoaufwand für Leistungen zur Teilhabe von EUR. Die für 2016 veranschlagten Mittel überschreiten nicht die vorläufig der Deutschen Rentenversicherung Bund nach gemeinsamer Beschlusslage der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnete Obergrenze in Höhe von netto EUR. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten beziffern sich auf EUR brutto (Plan 2015: EUR). Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten am Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 1,2 %. Nach Abzug der geplanten Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von EUR ergibt sich ein Nettobetrag von EUR (Plan 2015: EUR). Der Planansatz für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten für das Jahr 2016 reduziert sich im Nettobetrag gegenüber dem Planansatz für 2015 um 0,5 %. Die in 220 Abs. 3 SGB VI gesetzlich geregelte Obergrenze der Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten wird in den zuständigen, trägerübergreifenden Gremien der Deutschen Rentenversicherung jährlich ermittelt und auf die einzelnen Träger aufgeteilt. Der vorläufige Anteil der Deutschen Rentenversicherung Bund am Netto-Gesamtbetrag der Verwaltungs- und Verfahrenskosten für das Jahr 2016 wurde auf EUR festgesetzt (2015: EUR). Die veranschlagten Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten unterschreiten damit die für die Deutsche Rentenversicherung Bund festgestellte vorläufige Obergrenze. 3.3 Haushaltsausgleich 69 Abs. 1 SGB IV fordert, dass der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist. Der Ausgleich erfolgt für die erfolgswirksamen Einnahmen (Kapitel 4 bis 7) und Ausgaben (Kapitel 2 und 3) getrennt vom Ausgleich des Investitionshaushalts. Im Ergebnis wird ein Überschuss der Ausgaben ausgewiesen, der die Nachhaltigkeitsrücklage entsprechend mindert. Der gesamte Überschuss der Ausgaben über die Einnahmen beträgt EUR und errechnet sich wie folgt: Überschuss der Aufwendungen (Ausgleich der Erfolgsrechnung) Zuzüglich Ausgleich des Investitionshaushalts (Kap. 9) Überschuss der Ausgaben 2016 insgesamt EUR EUR EUR 5

6 4. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 15. Oktober 2014 wurde die neue Grundordnung für die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am 31. Oktober 2014 veröffentlicht. Rückwirkend zum 1. Oktober 2014 wurde aus der bisherigen Fachhochschule die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Nach der mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 28. September 1978 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund als Rechtsnachfolger der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) an der Trägerschaft der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Innerhalb der Hochschule besteht ein Fachbereich Sozialversicherung, der der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeordnet ist. An diesem erfolgt die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Die Personal- und Sachkosten für den Fachbereich trägt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Da sie jedoch auch Nachwuchskräfte anderer Rentenversicherungsträger ausbildet, werden diese an den Kosten im Umlageverfahren beteiligt. In der Anlage 4 zum Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Kosten der Hochschule sowie die auf sie entfallenden Einnahmen dargestellt. 5. Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu erstattenden Aufwendungen für die ZfA steigen parallel zu den zu bewältigenden Aufgaben seit dem Bestehen der ZfA in Brandenburg an der Havel kontinuierlich an. Bei einem Bestand von inzwischen 16,3 Millionen Riester-Verträgen weist der Wirtschaftsplan der ZfA in der Fassung, wie er dem BMF am 11. Dezember 2014 für das Jahr 2016 vorgelegt wurde (Anlage 5.1 des Haushaltsplans), einen Verwaltungskostenerstattungsbetrag von EUR aus. Aufgrund steigender Arbeitsmengen und einer Entwicklung weg von der ursprünglich vorgesehenen vollmaschinellen Aufgabenerledigung hin zu einer klassischen Sachbearbeitung steigt der Stellenbedarf der ZfA von 1.484,9 für 2015 genehmigten Stellen um rund 32 Stellen auf Stellen im Wirtschaftsplan Maßgeblich hierfür sind vor allem der wachsende Anteil der außerhalb des maschinellen Zulageverfahrens eingehenden Anträge auf Festsetzung einer Zulage und die im Rahmen der Wohn- Riester-Förderung hinzugekommenen Aufgaben, die ebenfalls nur durch eine klassische Sachbearbeitung erledigt werden können. 6

7 Der Trend, dass Neuverträge weit überwiegend im Rahmen der Wohn-Riester- Förderung geschlossen werden, hält an. Für die Wohn-Riester-Förderung ist ein so genanntes Wohnförderkonto zu führen, in dem neben Einzahlungen und gewährten Zulagen auch Entnahmen und Wiedereinlagen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus sind Kapitalentnahmeanträge zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Tilgung entsprechender Immobiliendarlehen zu bearbeiten und die wohnungswirtschaftliche Verwendung durch die ZfA zu überprüfen. Die Verwaltungskosten der ZfA werden bei den entsprechenden Titeln des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung Bund mit veranschlagt. Die Erstattungsleistungen durch das BMF werden bei den Titeln und geplant. Der Wirtschaftsplan wurde anhand der zum Zeitpunkt der Vorlage des Wirtschaftsplans beim BMF aktuellen Personal- und Sachkostenpauschalen des Jahres 2013 berechnet. Die Abrechnung der Verwaltungskosten für 2016 wird im Jahr 2017 anhand der dann für das Jahr 2016 ermittelten Werte durchgeführt. Soweit im Wirtschaftsplan veranschlagte Stellen oder Beschaffungen vom BMF nicht genehmigt werden, wird die Einstellung oder die Beschaffung nicht vorgenommen. 6. Einnahmen und Ausgaben für Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und für gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung Nach 70 Abs. 4 SGB IV werden im Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund die Einnahmen und Ausgaben für Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und für gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung in einer gesonderten Anlage (Anlage 6) ausgewiesen. Die Gesamtübersicht zu den Grundsatz- und Querschnittsaufgaben weist für das Jahr 2016, wie in jedem Jahr, einen Ausgabenüberschuss aus, da den Grundsatz- und Querschnittsaufgaben keine eigenen Beitragseinnahmen zugeordnet werden. Der Ausgleich zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite wird ausschließlich im Rahmen des Gesamthaushalts der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen. Veranschlagt werden insgesamt: Einnahmen: EUR (Plan 2015: EUR) Ausgaben: EUR (Plan 2015: EUR) 7

8 Die Einnahmen bestehen hauptsächlich aus Erstattungen von Seiten der Deutschen Rentenversicherung Rechenzentrum Würzburg GmbH (RZW) sowie aus dem Gegenposten für die in den Sachkosten enthaltenen Abschreibungen. Die Erhöhung der veranschlagten Einnahmen ergibt sich im Wesentlichen aus der erstmaligen Berücksichtigung der Beteiligung des Bundes am Projekt LEA Lebensläufe und Altersvorsorge. Für das Jahr 2016 wird ein Anstieg der Gesamtausgaben gegenüber dem Plan 2015 in Höhe von 10,4 Mio. EUR geplant. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus dem Planansatz für den Neubau des Dienstgebäudes mit Rechenzentrum in Würzburg und den erstmalig im Titel Prüfungs- und Beratungskosten für das oben genannte Projekt LEA geplanten Kosten. Für die Planung der IT-Kosten sind folgende wesentliche trägerübergreifende Projekte beispielhaft zu nennen: die Wartung und Pflege der Software für die Kommunikation per "extra" Bundesstandard, die Weiterentwicklung des Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahrens (DEÜV), die elektronische Kommunikation der Träger mit Gerichtsvollziehern sowie mit Sozial- und Familiengerichten (eva Familiengerichte, esoz Sozialgerichte, egvz Gerichtsvollzieher) und der Aufbau einer Versicherungsnummernabfrage für Arbeitgeber. Neben weiteren Projekten zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes werden auch für das EU-weite IT-System zur einheitlich strukturierten Kommunikation bei grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen (EESSI) erhebliche Aufwendungen erwartet. 8

9 G E S A M T Ü B E R S I CH T über die Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Kap. Titelgruppe E i n n a h m e n in EUR Kap. Titelgruppe A u s g a b e n in EUR Versicherungsbeiträge , Zuschüsse des Bundes sowie Erstattungen des Bundes und der Versorgungsdienststellen , 36 Vermögenserträge sowie Gewinne der Aktiva und der Passiva 3 34 Erstattungen der knappschaftlichen Rentenversicherung (Renten, Zusatzleistungen und Beitragserstattungen) 3 34 Sonstige Erstattungen für Rentenleistungen Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe Begrenzte sonstige Leistungen , 53 Renten und sonstige Rentenleistungen Zusatzleistungen und Leistungen für Kindererziehung 3 38 Ausgleich der Erfolgsrechnung Überführte Leistungen aus Zusatz-/Sonderversorgungssystemen nach dem AAÜG und gleichgestellte Leistungen nach dem ZVsG Verschiedene 24,33, 35,39, 90 Verwaltungseinnahmen und sonstige Erträge 9 90 Gegenposten für Abschreibungen ) Ausgleich des Investitionshaushalts ,61 66, Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner Beitragserstattungen Vermögensaufwendungen und sonstige Aufwendungen Aufwendungen für den Finanzverbund 6 68 Ausgleich der Erfolgsrechnung ,71 Personalausgaben Personalbezogene Sachausgaben , Sachkosten und Verfahrenskosten Aufwendungen für die Selbstverwaltung: - Vorstand und Vertreterversammlung Versichertenberater Investitionshaushalt (Verwaltungs- und Rücklagevermögen) ) Ausgleich des Investitionshaushalts ) Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen des Investitionshaushalts (Kapitel 9) 9

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