Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher!

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1 TÜV NORD Akademie Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher! TÜV NORD GROUP

2 Arbeits- und Gesundheitsschutz 2

3 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz laufen wie ein Uhrwerk zusammen, sie geben den Takt der geleisteten Arbeit vor. Thomas Schreiner 3

4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher! Im Schnitt melden sich Arbeitnehmer in Deutschland 9,5 Tage krank. Eine enorme Belastung für die Kollegen und für die Unternehmen: Die Kosten für Lohnfortzahlungen und Wertschöpfungsausfall wegen Krankheit bewegen sich in dreistelliger Milliardenhöhe. Hinzu kommt: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz. Viele Erkrankungen und Unfälle am Arbeitsplatz sind die Folge von Verhaltens- und Organisationsmängeln die sich vermeiden lassen. Denn oft sind nicht Pech oder Zufall die Ursache von Arbeitsunfällen, sondern Unwissen und fehlende Schutzmaßnahmen. Die rechtlichen Anforderungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind allerdings höchst komplex von Arbeitsstättenregeln über berufsgenossenschaftliche Vorschriften bis hin zur neuen Betriebssicherheitsverordnung, die seit Juni 2015 gilt. Um den Überblick zu wahren, sind Experten gefragt: Arbeitsschutzmanagementbeauftragte und -Auditoren, Gesundheitsmanager, Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragte. Viele Regelwerke verlangen daher nicht nur eine systematische Ausbildung durch die Unternehmen, sondern auch die kontinuierliche Weiterbildung dieser Fachleute. Unsere Lehrgänge vermitteln Ihnen und Ihren Mitarbeitern wichtiges Basis- und Spezialwissen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben erfolgreich in Ihrem Betrieb umzusetzen. So erfüllen Sie die Vorschriften, verringern krankheitsbedingte Ausfallzeiten und vor allem: Sie tun etwas für die Gesundheit Ihrer Kollegen. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Seminaren in folgenden Bereichen: Arbeitsschutzmanagement Arbeitssicherheit Gefahrstoffe Ihre Vorteile auf einen Blick: Hoher Praxisbezug Know-how aus erster Hand Rechtssicherheit Neue Trends erfahren Teilnahmebescheinigung Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz Haben Sie Interesse an unserer individuellen Bildungsberatung? Wir sind auch persönlich für Sie da! Lars Lücking Telefon:

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalt Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher 4 Modulares Lehrgangssystem zum Arbeitsschutzmanagementsystem 6 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 7 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 8 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) 9 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) 10 Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen 12 Verantwortliche technische Führungskraft 13 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung 14 Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop 15 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 16 Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik 17 Arbeitssicherheit Betriebssicherheitsverordnung 18 Sicherheitsbeauftragter 19 Sicheheitsbeauftragter Fortbildung 20 Fremdfirmenkoordinator 20 Gefahrstoffe Gefahrstoffbeauftragter 21 Gefahrstoffverordnung 22 REACH 23 Alle Lehrgangstermine 24 Fachtagungen Anmeldung 29 5

6 Arbeits- und Gesundheitsschutz Kompetenz erweitern Risiken minimieren Modulares Lehrgangssystem zum Arbeitsschutzmanagementsystem Der VDSI-Weiterbildungsnachweis Als Verbandsmitglied können Sie den VDSI-Weiterbildungsnachweis erwerben. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Know-how kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten ein wichtiger Vorteil bei der Stellensuche, der Kundengewinnung oder für das Qualitätsmanagement! VDSI-Mitglieder erhalten für ihre Teilnahme an Fachveranstaltungen VDSI-Punkte. 6 Punkte innerhalb eines Jahres im Arbeitsschutz sind Voraussetzung, um den Weiterbildungsnachweis zu erwerben. Auch in benachbarten Themengebieten können Punkte gesammelt und Nachweise erworben werden. Der VDSI-Weiterbildungsnachweis hat sich in der Praxis mehr als bewährt. Viele Unternehmen integrieren in das betriebliche Gesundheitsmanagement die Systematik eines Arbeitsschutz management systems auf Basis der OHSAS (Occupational Health- and Safety Assessment Series). Mit unserem neuen modularen Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagementsysteme (ASM) möchten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Ausbildung in den Bereichen Arbeitsrecht, Managementsystem gemäß OHSAS und Auditierung gemäß DIN EN ISO geben. Die Themengebiete sind modular aufgebaut und ermöglichen Ihnen einen individuellen, Ihren Kenntnisstand berücksichtigenden Einstieg. Bei den Modulen handelt es sich um: Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) VDSI-Punkte-System Die Bewertung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt nach dem VDSI-Punkte-System. Zu folgenden Themengebieten können Sie Punkte sammeln: Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Umweltschutz Brandschutz Managementsysteme 1 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 2 Tage Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß der OHSAS : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 3 Tage Der Weiterbildungsnachweis im Arbeitsschutz ist Voraussetzung für den Erwerb eines Nachweises in den anderen Themenbereichen. Überall gilt dasselbe Ziel: 6 Punkte in einem Jahr! 1 Prüfung Arbeitsschutzmanagement- Beauftragter (TÜV ) Schriftliche Prüfung am letzten Tag : Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie 2 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 4 Tage 2 Prüfung Arbeitsschutzmanagement- Auditor (TÜV ) Mündliche und schriftliche Prüfung, ca. 1 Tag : Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie 6

7 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Im 1. Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz, angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die kausal mit dem Arbeitsschutz verbunden sind, z. B. das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Chemikaliengesetz, und die daraus folgenden Verordnungen und Regelwerke wie u. a. die Gefahrstoffverordnung oder die TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Somit wird mit dieser Veranstaltung der Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten gelegt und sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter und -Auditor. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet. Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG Ladenschlussgesetz LadSchlG Mutterschutzgesetz MuSchG Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Produktsicherheitsgesetz ProdSG Chemikaliengesetz ChemG Technische Regeln Übersicht Gefahrstoffverordnung GefStoffV Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden. Voraussetzung Diese Schulung ist Voraussetzung für den Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten (TÜV ) Teil 2 und den Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ). Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Arbeitssicherheitsgesetz ASiG DGUV A2 Berufsgenossenschaftliche Systeme BG-Systeme Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGVen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Psychische Gefährdungsfaktoren Arbeitszeitgesetz ArbZG Teilnahmegebühr: 820,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr e finden Sie auf Seite ,80 inkl. USt 7

8 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß der OHSAS Im 2. Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie OHSAS 18001, SCC/SCP, Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) kennen. Wir zeigen Ihnen die Einführung eines AMS auf der Basis der OHSAS und die Integrationsmöglichkeiten in die oft bereits vorhandenen Qualitätsund Umweltmanagementsysteme auf. Der systematische Aufbau, die Pflege oder auch die Weiterentwicklung eines AMS werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während dieser 3 Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein AMS in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen bzw. in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. OHSAS übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen. Hinweise Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen. Nach dem Besuch beider Teile können Sie eine Prüfung ablegen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Rechtliche Anforderungen an die Betriebsorganisation Übertragung von Unternehmerpflichten Risikoermittlung und Gefährdungsbeurteilung Dokumentation als Entlastungsnachweis für gerichtsfeste Organisationsstrukturen Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus: OHSAS / SCC/SCP / Bundeslandspezifischen Anforderungen wie z. B. OHRIS OHSAS Anforderungen Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen Planung Verwirklichung im Betrieb Aufbau einer prozessorientierten, integrierten Dokumentation Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Lenkung von Aufzeichnungen Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen Phasen der Implementierung Praktische Übungen: Erarbeitung im Rahmen von Fallstudien Prozessmanagement, -landschaft, -beschreibungen Arbeitsschutzrelevante Prozesse Gefährdungsbeurteilung Nachweisdokumentation Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 1.200,00 zzgl. USt 1.428,00 inkl. USt Prüfungsgebühr: 250,00 zzgl. USt 297,50 inkl. USt Gesamtpreis: 1.725,50 inkl. USt Dauer 3 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 3. Tag e finden Sie auf Seite 24. 8

9 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Nach dem Besuch unseres Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) sind Sie in der Lage, Arbeitsschutzmanagement-Audits zu planen, durchzuführen und nachzubereiten. Sie können bewerten, ob das Arbeitsschutzmanagementsystem den Anforderungen der OHSAS entspricht. Sie verstehen die DIN EN ISO (Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen) und können deren Anforderungen in die Auditpraxis umsetzen. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Voraussetzung Voraussetzungen für den Besuch der Schulung Arbeitsschutzmanagement-Auditor sind: Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 inkl. Prüfung Hinweise Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. Auditgrundlagen Auditplanung und -durchführung nach DIN EN ISO Auditkommunikation Grundlagen der Gesprächsführung, Fragetechniken, aktives Zuhören Motivationsstrategien, Umgang mit Widerständen Zertifizierungsverfahren Frage- und Gesprächstechniken Dokumentenbewertung auf Basis BS OHSAS Rollenspiele (mit Videoaufzeichnung) Prüfungsvorbereitung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, die im Unternehmen die Aufgaben des Auditors wahrnehmen und das Unternehmen auf die Zertifizierung nach OHSAS vorbereiten Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 1.440,00 zzgl. USt 1.713,60 inkl. USt Prüfungsgebühr: 425,00 zzgl. USt 505,75 inkl. USt Gesamtpreis: 2.219,35 inkl. USt Dauer 5 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 5. Tag e finden Sie auf Seite 24. 9

10 Arbeitsschutzmanagement Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nach DIN SPEC Viele Unternehmen haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Globalisierung und des damit verbundenen Drucks erkannt, dass das Bemühen um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nichts mit Sozialduselei zu tun hat, sondern handfeste Wettbewerbsvorteile verspricht: Senkung des Krankenstandes und damit Verringerung von Produktivitätsverlusten, Steigerung der Attraktivität als (potenzieller) Arbeitgeber, Motivationssteigerung und Vorbeugung gegen Know-how-Verluste durch vorzeitiges krankheitsbedingtes Ausscheiden qualifizierter Mitarbeiter etc. Allerdings: Wie beim Kauf von Produktionsanlagen, handelt es sich auch beim Thema Gesundheitsmanagement um eine Investition, die sinnvoll geplant, umgesetzt und deren Effekte kontinuierlich bewertet werden sollten. Betriebliche Gesundheitsförderung, ebenfalls mit Kosten verbunden und sich häufig nur auf Einzelmaßnahmen erstreckend, wird so zum systematisch betriebenen Betrieblichen Gesundheitsmanagement! Die DIN SPEC gibt Ihnen hierfür einen praxistauglichen Leitfaden an die Hand. In unserem Lehrgang machen wir die Person, die sich in Ihrem Unternehmen um das Gesundheitsmanagement kümmern soll, mit dieser Spezifikation und ihren n sowie mit deren Interpretation vertraut. Die abschließend erfolgreich bestandene Prüfung bescheinigt dem Betrieblichen Gesundheitsmanager, dass er weiß, worauf beim Aufbau und beim Betreiben sowie bei der kontinuierlichen Bewertung Ihres Gesundheitsmanagementsystems zu achten ist. Seine wichtige Rolle im Unternehmen und die damit verbundenen Anforderungen sind klar. Er kann konkreten Handlungsbedarf aufdecken und geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, ggf. unter Einbindung kompetenter Partner, organisieren. Er ist in der Lage, Gesundheitszirkel ergebnisorientiert, effizient und effektiv zu moderieren sowie Ergebnisse aus dem Gesundheitsmanagement professionell zu präsentieren. Darüber hinaus ist er mit den Instrumenten internes Audit sowie Managementbewertung vertraut. Sie gewinnen einen internen Experten, der Sie zukünftig in betrieblichen Gesundheitsfragen kompetent zu beraten weiß. Das Personenzertifikat nach erfolgreich bestandener Prüfung wird u. a. von externen Auditoren anerkannt, wenn Sie die Zertifizierung Ihres Gesundheitsmanagementsystems anstreben sollten. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme und 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet. Ausgangssituation Gesundheitssituation und -entwicklungen in deutschen Unternehmen Handlungsbedarf Grundlagen und Hintergründe zum BGM Begriffe Abgrenzung Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu BGM Verhältnis- und Verhaltensprävention Nutzen eines BGM (Unternehmen, Mitarbeiter) Erfolgsfaktoren und Risiken Zu erwartende Widerstände Ansatzpunkte Rechtliche Grundlagen 10

11 Arbeitsschutzmanagement Die Rolle des Gesundheitsmanagers Aufgaben Eigenschaften Erwartungen an den Gesundheitsmanager Verankerung im Organigramm Zusammenarbeit mit Personalabteilung und Arbeitsschutz sowie Betriebsrat Zusammenarbeit mit Externen Akzeptanz aufbauen bei Führungskräften und Mitarbeitern BGM planen Analyse der Ausgangssituation im Unternehmen Der PDCA-Kreislauf Arbeitsschutzmanagementsysteme, integrierte Managementsysteme BGM verankern im Managementsystem des Unternehmens BGM umsetzen Der Arbeitskreis Gesundheit (strategische Ebene) Der Gesundheitszirkel (operative Ebene) Öffentlichkeitsarbeit für das BGM Fördermöglichkeiten BGM bewerten Kennzahlen/Evaluation Interne Audits Zertifizierung des BGM Arbeitsmedizinisches und -psychologisches Grundwissen Stress Burnout und Boreout Alkohol- und Suchterkrankungen Mögliche Ansatzpunkte und Maßnahmen im Rahmen des BGM Arbeitsbedingte körperliche Belastungen Gesunde Ernährung Psychosozialer Stress Stressmanagement Psychosozialer Stress Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung Genuss- und Suchtmittelkonsum Methoden Projektmanagement (Einführungs-/Umsetzungsstrategie) Moderationstechniken (AK Gesundheit, Gesundheitszirkel,...) Dokumentation und Protokollierung Visualisierungs- und Präsentationstechniken (Ergebnisse aus dem BGM) Internes Audit Praxistransfer Erarbeitung konkreter Ideen/Maßnahmen zur Umsetzung im eigenen Unternehmen Lehrgangsabschluss Fragen Fazit Feedbackrunde Prüfung Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Personalentwickler, Personalverantwortliche, Beauftragte für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen, Betriebsärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitsschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Behördenvertreter, Mitarbeiter von Berufsgenossenschaften und Krankenkassen sowie selbstständige und angehende Gesundheitsmanager, die ein Personenzertifikat erlangen möchten Hinweise Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Kosten. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 1.260,00 zzgl. USt 1.499,40 inkl. USt Prüfungsgebühr: 250,00 zzgl. USt 297,50 inkl. USt Gesamtpreis: 1.796,90 inkl. USt Dauer 4 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 4. Tag e finden Sie auf Seite

12 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung Geschäftsführer und Führungskräfte in einem Unternehmen sind für die Organisation und Sicherstellung aller erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Betriebssicherheit verantwortlich. Alle Verantwortlichen treffen dabei stets auch hohe persönliche Risiken. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsleiter und andere Führungskräfte mit und ohne Personalverantwortung, Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie externe Berater und Dienstleister Sie erhalten einen umfassenden und intensiven Überblick über die Sie treffenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz. Anforderungen an eine sog. gerichtsfeste Organisation werden dargestellt. Sie erfahren, welche Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu arbeitsrechtlichen, ordnungswidrigkeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sowie auch zu persönlicher zivilrechtlicher Haftung führen können. Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und zahlreicher Beispielsfälle wird vermittelt, wie Risiken beim betrieblichen Arbeitsschutz minimiert werden können. Es wird dargestellt, wie eine rechtssichere Delegation im Arbeitsschutz und bei Unterweisungen umgesetzt wird. Profitieren Sie von den ersten Erfahrungen mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 in der betrieblichen Praxis. Den Teilnehmern werden Checklisten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschläge für die Praxis zur Verfügung gestellt. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen Überblick zur neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung Teilnahmegebühr: 430,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr 511,70 inkl. USt e finden Sie auf Seite

13 Arbeitsschutzmanagement Verantwortliche technische Führungskraft Führungskräfte und Technische Leiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter. Die Verantwortung ergibt sich aus einer Vielzahl von Vorschriften und Regelwerken. Dieses Seminar zeigt Ihnen auf, wie weit Sie konkret verantwortlich sind, wie Sie dieser Verantwortung gerecht werden können und dass sich daraus auch ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg ergeben kann. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Rechtliche Grundlagen EG-Recht und nationales Recht Wichtige Bestimmungen im Detail Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften Verantwortung und Haftung: Pflichten der Arbeitgeber Pflichtenübertragung Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter) Pflichtenverstöße Strafrechtliche Haftung Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung Arbeitsrechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung Möglichkeit der Versicherung Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation Die Gefährdungsbeurteilung Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln Erforderliche Dokumentation Technisches Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hinweise Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG 12 und DGUV Vorschrift (BGV A1 4.1). Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft. Teilnahmegebühr: 860,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr e finden Sie auf Seite ,40 inkl. USt 13

14 Arbeitsschutzmanagement Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist in 5 des Arbeitsschutzgesetzes und 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden. Unser Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung der arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen auf. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV-Recht etc.) Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen Roter Faden für die Umsetzung Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten Praxisbeispiele Diskussion und Erfahrungsaustausch Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter. Hinweise Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe. Teilnahmegebühr: 430,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr 511,70 inkl. USt e finden Sie auf Seite

15 Arbeitsschutzmanagement Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop Unser Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung der arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen auf. In praktischen Übungen erarbeiten Sie anhand verschiedener Beispiele eine Gefährdungsbeurteilung. Mithilfe unserer Fachdozenten analysieren Sie typische Fehlerquellen und übertragen diese auf Ihr eigenes Unternehmen. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren. Rechtliche Hintergründe Sinn der Beurteilung Verantwortungen im Betrieb Wie führe ich eine Gefährdungsbeurteilung durch? Techniken zur Erstellung Praktische Übungen anhand verschiedener betrieblicher Situationen Diskussion der Ergebnisse Feedback des Dozenten Analyse von typischen Fehlerquellen (Ungenauigkeit, allgemeine Sätze, mangelnde Fachkenntnis etc.) Übertragung auf das eigene Unternehmen Praktische Tipps und Hinweise Führungskräfte im Betrieb; Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Voraussetzung Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen. Die aus dem Seminar Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationspflicht sollten bekannt sein. Hinweise Gerne können Sie Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung oder Entwürfe zur Veranstaltung mitbringen. Teilnahmegebühr: 320,00 zzgl. USt 380,80 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite

16 Arbeitsschutzmanagement Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung so lautet eins von drei Arbeitsschutzzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für das Arbeitsprogramm Dadurch soll der Notwendigkeit Nachdruck verliehen werden, die psychischen Belastungen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG (Abs. 3 Nr. 6) zu berücksichtigen. Wichtige Begriffe, notwendige Anforderungen an die Messung und nützliche Gestaltungsgrundsätze werden in der DIN EN ISO beschrieben. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung können psychische Belastungen frühzeitig identifiziert und negative Fehlbeanspruchungsfolgen vermieden werden. Das steigert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern fördert auch deren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Vorstellung verschiedener Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Nützliche Hinweise zur Durchführung Gestaltungsempfehlungen (Verhältnis-/Verhaltensprävention) Wirkungskontrolle Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverwaltung, Personal-/Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, weitere Mitarbeiter, die als Multiplikatoren im Unternehmen tätig sind Im Rahmen unseres Seminars wird zum einen Ihr Wissen zu den n und Anforderungen der DIN EN ISO auf den aktuellen Stand gebracht, zum anderen werden Sie in die Lage versetzt, anhand geprüfter Verfahren eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen, die Ergebnisse zu bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter umzusetzen. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 2 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet. Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen: ArbSchG BildschArbV GDA-Arbeitsschutzziel GDA-Leitlinie DIN EN ISO DGUV Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Aktuelle Informationen zur Entwicklung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt Definition psychische Belastung/psychische Beanspruchung Beanspruchungsfolgen und deren Auswirkungen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der GDA-Leitlinie Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend DIN EN ISO Teilnahmegebühr: 430,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite ,70 inkl. USt 16

17 Arbeitsschutzmanagement Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind in 5 des Arbeitsschutzgesetzes und 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden. Durch die speziellen Gefährdungen des elektrischen Stroms liegt bei Arbeitsplätzen im Bereich der Elektrotechnik ein erhöhtes Risikopotenzial vor. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltung steht der Umgang mit elektrotechnischen Arbeitsmitteln. Die Ermittlung von Prüfumfang und Prüfturnus wird anhand von Fallbeispielen behandelt. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und die Besonderheiten der Arbeitsplätze im Bereich der Elektrotechnik. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb vorrausschauend (Planung), rückwirkend (Änderung) und turnusmäßig durchzuführen bzw. zu prüfen und rechtssicher zu dokumentieren. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 2 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet. Überblick zu geltenden rechtlichen Vorschriften Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111 und TRBS 1201 VDE-Normen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung elektrischer Gefährdungen Vorbereitung Ermittlung von Gefährdungen Beurteilung von Gefährdungen Zu ergreifende Schutzmaßnahmen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Mitarbeiter aus Unternehmen, welche Gefährdungsbeurteilungen im Elektrobereich erstellen und prüfen Teilnahmegebühr: 460,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr 547,40 inkl. USt e finden Sie auf Seite

18 Arbeitssicherheit Betriebssicherheitsverordnung 2015 Die novellierte BetrSichV Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die am in Kraft getreten ist, verfolgt sowohl das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen, als auch einen optimaleren Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Außerdem ist ein erklärtes Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. Generell steht die allgemeine Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund. In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie erfahren, welche Änderungen die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung mit sich bringt und können die Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Belange besser einschätzen. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz Ziele der geänderten Betriebssicherheitsverordnung Grundlegende Aspekte der neuen Verordnung und deren Anhänge Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Gefährdungsbeurteilungen Neuerungen bezüglich Prüfungen und Befähigter Personen Unterweisungen, Betriebsanweisungen Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anh. 1) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anh. 2) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anh. 3) Änderungen in der Gefahrstoffverordnung Rechtsfragen Zuständigkeiten Betreiberpflichten Umsetzung der neuen Verordnung in der Praxis Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte Teilnahmegebühr: 460,00 zzgl. USt 547,40 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite

19 Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter Gemäß 22 SGB VII, 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel (bisherige BGR A1) Der 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1 20) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden. Nach dem Besuch unserer Schulung kennen Sie die Aufgaben und Anforderungen und Sie sind mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren und zum sicheren Arbeiten zu motivieren. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit zu nehmen. 1. Tag allgemeiner Teil: Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall Arbeitsunfälle und ihre Folgen Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG) Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb Grundlagen der Arbeitssicherheit Arbeitsmedizinische Vorsorge 2. Tag spezieller Teil: Persönliche Schutzausrüstungen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Kraftbetriebene Arbeitsmittel Arbeiten mit Absturzgefahr Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) Brand- und Explosionsgefahr Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler) Flucht- und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Diese Schulung richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 700,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr e finden Sie auf Seite ,00 inkl. USt 19

20 Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Gemäß 22 SGB VII, 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel (bisherige BGR A1) Der Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Seine Funktion und Stellung sind in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben. Eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens wird von Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden empfohlen. Überblick zu neuen Vorschriften und Technischen Regeln Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften Gefahrstoffverordnung DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) Erfahrungsaustausch/Diskussion Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen Fremdfirmenkoordinator Sicherer Einsatz von Fremdfirmen Der Einsatz externer Dienstleister und Fremdfirmen ist in jedem Unternehmen an der Tagesordnung. Die Koordination der Fremdfirmen durch den Auftraggeber hilft, das Gesundheitsrisiko zu senken. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die rechtlichen Anforderungen zur Abgrenzung der eigenen Verantwortung von der eines externen Dienstleisters sowie Maßnahmen zur optimalen Koordination zwischen allen beteiligten Firmen bzw. deren Mitarbeitern. Unser Seminar vermittelt Ihnen anhand von praktischen Beispielen eine Einführung in das Thema Fremdfirmenkoordination. Die Aufgaben, Verantwortungen und die Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators werden aufgezeigt. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet. Einführung in das Arbeitsschutzrecht Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung Delegation/Rolle des Fremdfirmenkoordinators Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten Notfallmanagement Kontrolle von Fremdfirmen Haftung für Fehlverhalten Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure. Teilnahmegebühr: 430,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite ,70 inkl. USt Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 420,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite ,80 inkl. USt 20

21 Gefahrstoffe Gefahrstoffbeauftragter Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement In den letzten Jahren ist das Gefahrstoffmanagement durch die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und die daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Auch wenn der Gefahrstoffbeauftragte im Vergleich zu anderen Betriebsbeauftragten keine rechtlich geforderte Position ist, entscheiden sich doch viele Unternehmen, einen fachkundigen Mitarbeiter als verantwortlichen Berater auszubilden. Unser dreitägiges Seminar befähigt die Verantwortlichen, die entscheidenden rechtlichen Grundlagen im Unternehmen beim Umgang mit Gefahrstoffen umzusetzen. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen, den Umgang, das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und reale Einschätzungen zu den Anforderungen des Gesetzgebers, der Behörden und Kunden begleiten Sie während dieser drei Tage. Im Mittelpunkt der Schulung steht die praktische Umsetzung des Gefahrstoffmanagements. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 3 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz und 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet. EU-Chemikalienrecht Umsetzung in deutschen Unternehmen Aufbau des Chemikalienrechtes in Deutschland Grundzüge der Gefahrstoffverordnung Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorge Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement Praktische Ersatzstoffsuche Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung) Entsorgung von Gefahrstoffen Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner. Teilnahmegebühr: 1.010,00 zzgl. USt Dauer 3 Tage: Uhr 1.201,90 inkl. USt e finden Sie auf Seite

22 Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung Aktuelle Änderung der Gefahrstoffverordnung 2015 Die Gefahrstoffverordnung gilt für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, diese herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen. Zum Schutz der Arbeitnehmer werden Vorschriften sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer festgelegt. Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am wurden die Anforderungen zum Explosionsschutz im Hinblick auf die Wechselwirkung von Stoffen mit Anlagen präzisiert. Als Teilnehmer des Kurses erfahren Sie, welche Anforderungen die Gefahrstoffverordnung an Sie stellt und wie Sie die aktuellen europäischen Änderungen bei Einstufung und Kennzeichnung (GHS/CLP) in Ihrem Gefahrstoffmanagement umsetzen können. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz und 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet. Gefährdungserfassung, -merkmale, -einstufung Physikalisch-chemische, toxikologische und umweltschädigende Eigenschaften Kriterien der Einstufung Praktische Übungen Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen anhand eines Sicherheitsdatenblattes Grundlagen zur Arbeitsplatzüberwachung Arbeitsplatzmessungen und Grenzwerte Beurteilungen von Gefahrstoffbelastungen Empfehlungen für die Praxis Sicherheitsfachkräfte und Umweltschutzbeauftragte aus Industrie und Kommunen sowie Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Abfall und Gewässerschutz, Arbeitsmediziner Innerbetriebliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Ziele und der Gefahrstoffverordnung, u. a. Grundpflichten des Unternehmers Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoff-Verzeichnis Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsorientierte Maßnahmenfestlegung Betriebsanweisung Verknüpfung zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. EU-Regelungen, GHS, REACH ArbeitsschutzG, BetrSichVO, TRGS u. a.) Teilnahmegebühr: 460,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite ,40 inkl. USt 22

23 Gefahrstoffe REACH Anforderungen aus dem Chemikalienrecht für Anwender REACH erwartet von Herstellern, Importeuren und Anwendern die richtige Umsetzung chemikalienrechtlicher Vorgaben. Neben der Datenermittlung (Registrierung von Stoffen) steht die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette durch Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien im Vordergrund. Für Lieferanten von Erzeugnissen (z. B. Autoteile, Möbel, Fahrräder etc.) stellt sich die Frage nach der REACH-Konformität von Produkten des Alltags. Unser Seminar hat zum Ziel, Sie darüber zu informieren, was die Anforderungen von REACH sind. Wir informieren Sie auch über die Umsetzung im deutschen Rechtssystem bzw. die Anknüpfung der Gefahrstoffverordnung. Die Schulung soll Sie mit der Struktur des Chemikalienrechtes und den Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen vertraut machen. Wichtig ist uns die Kompetenz unserer Schulungsteilnehmer. Diese Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, Führungskräfte und Beauftragte von Herstellern, Anwender von Chemikalien und deren Zubereitungen. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet. Einführung in das internationale und nationale Chemikalienrecht Gewinnung von Daten zu Stoffeigenschaften Registrierungspflichten durch REACH Pflichten für Hersteller und Importeure von Stoffen Sicherheitsdatenblätter Auswirkungen von REACH und CLP Gefahrstoffverordnung Umsetzung der europäischen Forderungen Stoffsicherheitsberichte Expositionsszenarien und Deskriptoren, Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen Zulassungspflichtige Stoffe Verpflichtungen der Anwender, Vorgehen der Behörden Erzeugnisse Informationspflichten bei besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe) Aufgaben der nationalen Behörden und der europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Kontrolle in deutschen Unternehmen Aktueller Stand bei der Registrierung und Einstufung von Chemikalien Kommunikation in der Lieferkette Bedeutung und Sinn von Fragebögen Praxis und Diskussion Teilnahmegebühr: 460,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr e finden Sie auf Seite ,40 inkl. USt 23

24 e 2016 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Bielefeld Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Köln Magdeburg Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Bielefeld Essen Frankfurt/Main Hamburg Hannover Köln Leipzig Magdeburg Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Hamburg Hannover Köln Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) Berlin Bielefeld Essen Frankfurt/Main Hamburg Hannover München Rostock Stuttgart Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen Berlin Bielefeld Bremen Dresden Essen Halle/Saale Hamburg Hannover Köln Langweiler Magdeburg München Oldenburg Rostock Stuttgart Sommerakademie 2016/ Winterakademie 2016 Beachten Sie auch unser Angebot an ausgewählten Veranstaltungsorten wie: Warnemünde Ostsee Münsing Starnberger See Langweiler Nationalpark Hunsrück-Hochwald Braunlage Harz Dresden 24

25 e 2016 Arbeitsschutzmanagement Verantwortliche technische Führungskraft Braunschweig Hamburg Osnabrück Stuttgart Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung Berlin Bremen Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Kassel Köln Oldenburg Osnabrück Stuttgart Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop Halle/Saale Hamburg Oldenburg Osnabrück Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Berlin Bielefeld Dresden Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Köln Magdeburg München Stuttgart Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Berlin Dresden Essen Frankfurt/Main Hamburg Hannover Köln Magdeburg München Oldenburg Rostock Stuttgart

26 e 2016 Arbeitssicherheit Betriebssicherheitsverordnung 2015 Berlin Bielefeld Braunschweig Bremen Dresden Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Kassel Köln Magdeburg München München Oldenburg Osnabrück Rostock Stuttgart Sicherheitsbeauftragter Berlin Bielefeld Braunschweig Bremen Dresden Essen Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Kassel Köln Köln Magdeburg München Oldenburg Osnabrück Rostock Stuttgart Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Berlin Braunschweig Bremen Dresden Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Köln Magdeburg München Oldenburg Osnabrück Rostock Stuttgart Fremdfirmenkoordinator Bremen Essen Frankfurt/Main Halle/Saale Hamburg Hannover Kassel Magdeburg München Oldenburg Rostock Stuttgart

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