1. Allgemeines CNY CNH. 2. Fremdwährungskontokorrentkonto

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1 Im Rahmen der Sparkassen-Finanzgruppe nutzt die Sparkasse Holstein die NORD/LB als Dienstleister, u.a. im Auslandszahlungsverkehr. Dabei bedient sich die Sparkasse Holstein des Korrespondenzbanknetzes der NORD/LB, so auch für den Zahlungsverkehr in CNY und CNH. Da es bei CNY abweichend von anderen Fremdwährungen zu erhöhten Dokumentationspflichten bezüglich des Zahlungshintergrundes kommt, werden angeforderte Informationen der CNY-Korrespondenzbank der NORD/LB von der NORD/LB unmittelbar an die Sparkasse und von dort weiter an den Sparkassenkunden weitergegeben. Unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Sparkassenkunde und Sparkasse Holstein ist daher im folgenden Merkblatt an diversen Stellen die NORD/LB erwähnt und auch die NORD/LB Empfänger der angeforderten Informationen zur Weiterleitung an deren CNY-Korrespondenzbank. Für die Führung von Devisenkonten für Kunden der Sparkasse Holstein (nachfolgend Kunde/n ) in chinesischen Renminbi und die Ausführung von Zahlungsaufträgen in dieser Währung mit Handelshintergrund unter dem Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme durch die Sparkasse Holstein sind nachstehende Informationen unbedingt zu beachten: 1. Allgemeines Die Chinesische Währung Renminbi Yuan unterliegt Bestimmungen der zuständigen Behörden der Volksrepublik China, welche den Geschäfts- und Zahlungsverkehr in Renminbi regeln. Zahlungen von und nach Mainland China (Festlandchina ohne Hong Kong und Macao) in CNY sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme stellen Zahlungen im Rahmen des speziellen Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme dar. Von den zuständigen chinesischen Behörden derzeit zugelassene Geschäfte sind dabei grenzüberschreitende Transaktionen im Waren- und Dienstleistungsverkehr (reine Zahlungen, Import- /Exportakkreditive sowie Import-/Exportinkassi). Während der Renminbi-Verkehr in Mainland China (Festlandchina ohne Hongkong und Macao) derzeit stark reglementiert ist, hat sich eine Währung im liberalisierten Offshore- Markt in der Sonderwirtschaftszone Hongkong gebildet, der sog. CNH. CNH ist eine frei konvertierbare Währung. Transaktionen in CNH sind sofern diese Mainland China nicht berühren - wie bei jeder anderen frei konvertierbaren Währung möglich. Überweisungen von CNY zu Lasten eines CNH-Kontos sowie von CNH zu Lasten eines CNY-Kontos sind zulässig, es gelten die Bestimmungen für Überweisungen in CNY. Der Kunde hat vorab zu prüfen und sicherzustellen, dass seine Geschäftspartner zur Teilnahme an Renminbi-Transaktionen im Rahmen des Renminbi-Trade-Settlement berechtigt sind. Die NORD/LB bzw. die Sparkasse können dies nicht überprüfen. Obwohl die im nachfolgenden Text dieses Schreibens genannte Nachweispflicht Handelshintergrund dem chinesischen Geschäftspartner des Kunden obliegt, sollte der deutsche Exporteur dennoch alle ihm vorliegenden Unterlagen zu dem zugrundeliegenden Geschäft bereithalten, um bei Bedarf kurzfristig diese in Gänze oder in Teilen den in den Zahlungsvorgang involvierten Banken zum Nachweis des Handelshintergrundes zur Verfügung stellen zu können. Für Verzögerungen aus unvollständigem Nachweis des Handelshintergrundes haften NORD/LB und Sparkasse nicht. 2. Fremdwährungskontokorrentkonto Die Sparkasse Holstein richtet bei Bedarf für den Kunden ein auf Chinesische Renminbi lautendes Kontokorrentkonto als CNY-Konto oder als CNH-Konto ein. Ein Fremdwährungskonto ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme am CNY- Zahlungsverkehr

2 Es gelten die üblichen Bedingungen für Fremdwährungskonten der Sparkasse Holstein. Insbesondere ist zu beachten: Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt, es erfolgt keine Verzinsung, Kontoüberziehungen werden nicht zugelassen. Liegt für einen Zahlungsauftrag keine ausreichende Deckung vor, wird der Zahlungsauftrag nicht ausgeführt. Eine Eindeckung von CNY über den Devisenhandel ist nicht möglich. Für Privatkunden können nur Währungskonten in CNH angeboten werden. 3. Geltende Devisenbestimmungen Alle CNY-Zahlungen unterliegen den Bestimmungen der zuständigen Behörden in der Volksrepublik China. 4. Grundsätzliches zu Zahlungsaus- und -eingängen Zahlungsausgänge in CNY können zu Lasten von Fremdwährungskonten (CNY und CNH) oder zu Lasten von EUR-Konten, die bei der Sparkasse Holstein geführt werden, ausgeführt werden. Das Belastungskonto ist im Zahlungsauftrag eindeutig zu benennen. Bei Belastung eines EUR-Kontos erfolgt durch die Sparkasse zunächst die Konvertierung in CNH und anschließend die Weiterleitung an die Korrespondenzbank. Neben den für Aufträge im Auslandszahlungsverkehr erforderlichen Daten müssen Zahlungsaufträge nach Mainland China (= in der Währung CNY) insbesondere enthalten: - vollständiger Name und Anschrift des Zahlungsempfängers in Mainland China - vollständiger Name und Anschrift der Bank des Zahlungsempfängers (inkl. Branch und ggf. Sub-Branch) in Mainland China - SWIFT BIC Code der Bank des Zahlungsempfängers in Mainland China - CNAPS* Clearing Code der Bank des Zahlungsempfängers (12-stellig) - Verwendungszweck RMB cross border payment einschließlich Rechnungsnummer * CNAPS: China National Advanced Payment System 5. Cut-Off-Zeiten für Überweisungsaufträge Auf CNY lautende Überweisungsaufträge müssen der Sparkasse Holstein spätestens drei Geschäftstage vor gewünschtem Ausführungsdatum bis 10 Uhr Ortszeit in Bad Oldesloe zugegangen sein. Die Sparkasse Holstein ist bestrebt, die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers zeitnah durchzuführen. Aufgrund von Besonderheiten des chinesischen Zahlungsverkehrssystems kann es jedoch zu Verzögerungen von einigen Tagen kommen, auf die die Sparkasse Holstein keinen Einfluss hat. Soweit in dieser Ziffer Cut-Off-Zeiten genannt sind, stellen diese keine Vereinbarung einer Ausführungsfrist im Sinne von 675 c ff BGB dar. Für CNH-Zahlungen, die Mainland China nicht berühren, gelten die für Überweisungsaufträge in Fremdwährung üblichen Zeiten

3 6. Zahlungen von und an Kunden 6.1. Zahlungsausgänge nach China Um CNY aus dem Ausland zu erhalten, muss der chinesische Exporteur gegenüber seiner Bank die Ausfuhr der zugrunde liegenden Waren mit entsprechenden Dokumenten den Handelshintergrund nachweisen können. Hierzu benötigt er neben der gültigen Zollerklärung entsprechende Verkaufsverträge, Rechnungen und Transportdokumente (sog. Handelshintergrund ). Diese Bedingungen entsprechen den bereits bekannten Anforderungen für den Empfang von Fremdwährung beim Export von Waren. Des Weiteren darf der Exporteur nicht auf einer Ausschlussliste ( Black List ) der chinesischen Bankenaufsicht aufgeführt sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, darf die Bank des Exporteurs die CNY-Zahlung nicht gutschreiben Zahlungseingänge aus China Um CNY für Käufe aus dem Ausland überweisen zu können, muß der chinesische Importeur gegenüber seiner Bank die Einfuhr der zugrunde liegenden Waren durch entsprechende Dokumente nachweisen können ( Handelshintergrund ). Hierzu benötigt er neben der gültigen Zollerklärung entsprechende Kaufverträge, Rechnungen und Transportdokumente. Diese Bedingungen entsprechen den bereits bekannten Anforderungen für die Zahlung von Fremdwährung bei Importen von Waren Zahlungseingänge CNY aus China zu Gunsten eines CNY-Kontos Sofern für den Kunden ein CNY-Konto geführt wird, hat er seinen chinesischen Geschäftspartnern mitzuteilen, dass die Zahlung der geschuldeten Beträge auf das CNY- Nostrokonto der NORD/LB zugunsten des Kunden zu erfolgen hat und dafür folgende Angaben zu dem Nostrokonto machen: - China Minsheng Banking Corporation, Shanghai - BIC: MSBC CN BJ CNAPS-Code = Account of NORD/LB - account: Verwendungszweck: RMB cross border payment on behalf of (deutscher Exporteur), contract nr - Pay through account : (CNY) IBAN DE of Sparkasse Holstein with Nord/LB to account (IBAN CNY des Sparkassenkunden) - Kontoinhaber mit Firma, Anschrift Eingänge auf dem CNY-Konto des Kunden der Sparkasse Holstein werden erst gutgeschrieben, wenn der Renminbi-Betrag dem CNY-Nostrokonto der NORD/LB eingegangen ist. Kann die NORD/LB resp. die Sparkasse Holstein wegen fehlender Angaben im Zahlungsauftrag eine eingehende Zahlung nicht dem Kunden zuordnen, wird sie sich um die Beschaffung der noch fehlenden Informationen über die involvierten Banken bemühen. Sollte dies erfolglos sein, ist die NORD/LB resp. die Sparkasse Holstein berechtigt, den Zahlungseingang an den Zahlungsauftraggeber zurückzusenden. Verfügt ein Kunde über Konten in verschiedenen Währungen, so wird der CNY-Eingang immer dem CNY-Konto gutgeschrieben

4 Zahlungseingänge CNY aus China zu Gunsten eines auf eine andere Währung lautenden Kontos (incl. EUR, aber ohne CNH) Sofern für den Kunden ein Konto in einer anderen Währung als CNY geführt wird, hat er seinen chinesischen Geschäftspartnern mitzuteilen, dass die Zahlung der geschuldeten Beträge über das CNY-Nostrokonto der NORD/LB auf sein Euro- oder Währungskonto (ohne CNH) zu erfolgen hat und dafür folgende Angaben zu machen: - China Minsheng Banking Corporation, Shanghai - BIC: MSBC CN BJ CNAPS-Code = Account owner: NORD/LB - account: Verwendungszweck: RMB cross border payment on behalf of (deutscher Exporteur), contract nr - Pay through account : (EUR) IBAN DE of Sparkasse Holstein with NORD/LB (oder ggf. IBAN der Sparkasse in einer anderen Fremdwährung außer CNH) to account (IBAN EUR des Sparkassenkunden, oder ggf. IBAN einer anderen Fremdwährung außer CNH ) - Kontoinhaber mit Firma, Anschrift Die NORD/LB wird von der China Minsheng Banking Corporation, Shanghai, über den Geldeingang auf dem CNY-Nostrokonto der NORD/LB informiert und wird die China Minsheng Banking Corporation, Shanghai, beauftragen, den CNY-Betrag in EUR oder eine andere Fremdwährung (ohne CNH) zu konvertieren. Eingänge auf dem EUR- oder Fremdwährungskonto des Kunden werden erst gutgeschrieben, wenn der Euro- oder Fremdwährungsgegenwert aus dem Verkauf der CNY auf einem Euro- oder Fremdwährungskonto der NORD/LB resp. der Sparkasse Holstein eingegangen ist. Kann die NORD/LB resp. die Sparkasse Holstein wegen fehlender Angaben im Zahlungsauftrag eine eingehende Zahlung nicht dem Kunden zuordnen, wird sie sich um die Beschaffung der noch fehlenden Informationen über die involvierten Banken bemühen. Sollte dies erfolglos sein, ist die NORD/LB Sparkasse Holstein berechtigt, den Zahlungseingang an den Zahlungsauftraggeber zurückzusenden Zahlungseingänge CNY aus China zu Gunsten eines CNH-Kontos Sofern für den Kunden ein CNH-Konto geführt wird, hat er seinen chinesischen Geschäftspartnern mitzuteilen, dass die Zahlung der geschuldeten Beträge über das CNH- Nostrokonto der NORD/LB erfolgen soll und dafür folgende Angaben zu machen: - Standard Chartered Bank, Hong Kong - BIC: SCBL HK HH - Kontonummer: Verwendungszweck: RMB cross border payment on behalf of (deutscher Exporteur), contract nr - Pay through account (CNH) IBAN DE of Sparkasse Holstein with NORD/LB to account of (IBAN CNH des Sparkassenkunden) bei Sparkasse Holstein - Kontoinhaber mit Firma, Anschrift - 4 -

5 7. 90-Tage-Frist Alle Eingänge aus dem Ausland, die im innerchinesischen Zahlungsverkehr weitergegeben werden sollen, müssen innerhalb von 90 Tagen verbraucht werden. Entsprechende Deferred Payment-Akkreditive und -Zahlungen sind somit ausgeschlossen. Nach Überschreitung der 90-Tage-Frist wird die Ausführung der Zahlung unter dem Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme von den involvierten Banken zurückgewiesen, es ist nur eine Zahlung über eine andere Währung als CNY möglich; der Kunde kann aber unabhängig davon über das CNY-Guthaben über einen Transfer ins Ausland verfügen. Sollte die Eindeckung eines CNY-Kontos über CNH erfolgen, so dürfen die gekauften CNH nur innerhalb der o.g. 90 Tage für Zahlungen unter dem Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme verwendet werden. Nach Überschreitung der 90-Tage-Frist wird die Ausführung der Zahlung unter dem Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme von den involvierten Banken zurückgewiesen; der Kunde kann aber unabhängig davon über das CNH-Guthaben für alle Transaktionen weltweit (aber ohne Mainland China!) verfügen. 8. Verfügung über CNY- und CNH-Guthaben CNY-Guthaben stammen in der Regel aus CNY-Geldeingängen unter dem Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme. Eine Eindeckung von CNY über den Devisenhandel kann nicht erfolgen. Gleichwohl ist aber eine Eindeckung über CNH möglich. Diese Guthaben können für ausgehende Zahlungen in CNY im innerchinesischen Zahlungsverkehr verwendet werden, unter Beachtung der Regeln des Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme. Auf Wunsch des Kunden wird die Sparkasse Holstein über die NORD/LB einen teilweisen oder vollständigen Umtausch von Guthaben auf CNY-Konten in eine andere Fremdwährung (EUR, jede andere konvertierbare Fremdwährung incl. CNH) durch Korrespondenzbank in der VR China, veranlassen. Eingänge auf dem Zielkonto des Kunden werden erst gutgeschrieben, wenn der Zielwährungsgegenwert aus dem Verkauf der CNY auf einem EUR- oder Fremdwährungskonto der NORD/LB resp. der Sparkasse Holstein eingegangen ist. Der Kunde sollte auch hier alle ihm vorliegenden Unterlagen zu den zugrundeliegenden Geschäften, die zum CNY-Geldeingang geführt haben, bereithalten, um bei Bedarf kurzfristig diese in Gänze oder in Teilen den in den Zahlungsvorgang involvierten Banken zum Nachweis des Handelshintergrundes zur Verfügung stellen zu können. Über CNH-Guthaben kann frei verfügt werden; bei der Verwendung von CNH-Guthaben für ausgehende Zahlungen in den innerchinesischen Zahlungsverkehr in CNY sind jedoch die Regeln des Renminbi Cross Border Trade Settlement Scheme zu beachten. 9. Keine Haftung für Änderungen von gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen Die NORD/LB resp. Sparkasse Holstein übernimmt keine Haftung für Schäden des Kunden, einschließlich Rechts- und Beratungskosten, die aus einer verzögerten oder nicht durchführbaren Transaktion resultieren, sofern die Verzögerung oder Undurchführbarkeit auf Änderungen der gesetzlichen oder behördlichen Devisenbestimmungen für den Geschäfts- und Zahlungsverkehr in Renminbi (CNY) sowie auf Umständen beruhen, auf die die NORD/LB resp. Sparkasse Holstein keinen Einfluss hat

6 10. Ergänzende Geltung von Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse Holstein sowie die besonderen Bedingungen für den Überweisungsverkehr, sofern in diesen Bestimmungen keine besondere Regelung getroffen wurde. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einzelnen Bedingungen gehen die vorliegenden Bedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den besonderen Bedingungen zum Überweisungsverkehr vor. 11. Ansprechpartner Bei Bedarf stehen Ihnen die Devisenspezialisten der Sparkasse Holstein unter Tel / oder Fax / zur Verfügung

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