Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft. Rübenvermarktung Hunte-Weser GmbH & Co. Beteiligungs-KG
|
|
- Pamela Kolbe
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: Name und Sitz der Gesellschaft Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft (1) Der Name der Gesellschaft lautet: Rübenvermarktung Hunte-Weser GmbH & Co. Beteiligungs-KG Sitz der Gesellschaft ist Syke/Heiligenfelde. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Vermarktung von Zuckerrüben und sonstiger nachwachsender Rohstoffe im Hunte-Weser-Gebiet; insbesondere durch a) Mitwirkung an Vermarktungskonzepten zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für die von den Gesellschaftern erzeugten Zuckerrüben und sonstigen nachwachsenden Rohstoffe. b) die Ansammlung eines Vermögens aus Rübengeldabrechnungen der Rübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet und c) die Anlage dieser Vermögen in der Zuckerindustrie und/oder an anderen Verarbeitungsstätten für nachwachsende Rohstoffe. (2) Die Kommanditisten sammeln im Rahmen der Kommanditgesellschaft zur Wahrung ihrer Absatzinteressen als Rübenanbauer, zur langfristigen Absatzsicherung und zur Verbesserung der Zuckerrübenverwertung ein Vermögen aus den jährlichen Rübengeldauszahlungsbeträgen an, welches jeweils als Erhöhung der Kommanditeinlagen der Kommanditgesellschaft zur Verwaltung übertragen wird. (3) Die Gesellschaft hat die Verwaltung dieses Vermögens in erster Linie entsprechend vorstehendem Gesellschaftszweck und erst in zweiter Linie maximal gewinnbringend anzulegen. Die damit verbundene Vermögensverwaltung ist so einzurichten, dass das Vermögen nach Möglichkeit nicht gefährdet wird. 3 Gesellschafter (1) Persönlich haftender Gesellschafter ohne Kapitaleinlage ist Firma Rüben-
2 2 vermarktung Hunte-Weser GmbH. (2) Kommanditisten sind die in der Anlage als Mitglieder des Verbandes der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e.v. aufgeführten Rübenanbauer des Hunte-Weser-Gebietes mit den dort aufgeführten Kommanditeinlagen. Diese Kommanditisten sind nur im Innenverhältnis Kommanditisten und treten als Treugeber für des Verbands der Zuckerrübenanbauer im Hunte- Weser-Gebiet e. V. auf. Dieser wird im Außenverhältnis als einziger Treuhand-Kommanditist in das Handelsregister eingetragen. (3) Das Treuhandverhältnis zwischen dem Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e. V. als Treuhand-Kommanditist und den Kommanditisten/Treugeber ist wie folgt gestaltet: (4) Inhaber aller Rechte und Pflichten des Kommanditisten aus dem Gesellschaftsverhältnis sind im Innenverhältnis allein die Treugeber. Ihnen stehen allein die Rechte aus der Kommanditbeteiligung des Treuhand- Kommanditisten innerhalb der Gesellschafterversammlung und im Hinblick auf die für sie geführten Kapitalkonten zu. Insbesondere ist der Treuhand- Kommanditist weisungsgebunden gegenüber dem Treugeber. Der Treuhand- Kommanditist ist im Grundsatz verpflicht, die Kommanditbeteiligung jederzeit dem Kommanditisten zurückzugeben. (5) Jeweils ist der Treugeber gemeint, wenn in diesem Gesellschaftsvertrag von Kommanditist die Rede ist. Treugeber wiederum sind jeweils die Kommanditisten gem. Abs. 2, wobei ein Unterscheid zwischen Kauf- und Pachtquoten insoweit besteht, als nach den vom e.v. genehmigten Pacht- und Übertragungsverträgen die Funktion des Treugebers mit Beginn/Ende der Pacht wechselt. (6) Kommanditist kann nur sein, wer a) einen Anbau- und Liefervertrag für Zuckerrüben mit der Komplementärin oder einem vom Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte- Weser-Gebiet e.v. bezeichneten Dritten abgeschlossen hat; oder b) durch die Vermittlung der Komplementärin oder des Verbandes der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e.v. bei der Zuckerindustrie Rübenanbauverträge abschließen lässt; und gleichzeitig c) wer Mitglied im Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser- Gebiet e.v. ist. (7) Die Kommanditverhältnisse mit den Treugeber/Kommanditisten werden jährlich zum eines jeden Jahres verbindlich festgestellt, wenn die Jahres-Übertragung der Kommanditanteile abgeschlossen ist. Dann wird seitens der Kommanditgesellschaft eine verbindliche Bestätigung an jene Anbauer herausgegeben, deren Anteile eine Veränderung erfahren haben. Diese Änderungen werden 14 Tage nach ihrem Versand verbindlich, soweit
3 3 kein Widerspruch seitens einzelner Kommanditisten/Treugeber /Anbauer erfolgt. 4 Dauer der Gesellschaft/Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Sie beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Geschäfte, die die Kommanditgesellschaft vor ihrer Eintragung vorgenommen hat, sind ihr zuzurechnen. (2) Das Geschäftsjahr läuft vom bis des Folgejahres. 5 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter. (2) Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt stets jenen Kommanditisten, welche gleichzeitig der jeweilige 1. Vor-sitzende und der jeweilige 2. Vorsitzende des Verbandes der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser- Gebiet e. V. sind (geschäftsführende Kommanditisten). Diese sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. (3) Die Übrigen Kommanditisten sind befugt, jederzeit Einsicht in alle Geschäftsbücher zu nehmen und Auskunft über laufende Geschäftsvorfälle zu verlangen, mit Ausnahme von personenbezogenen und betrieblichen Daten einzelner Mitglieder. (4) Den geschäftsführenden Kommanditisten obliegt es im Verhältnis zu den Kommanditisten/Treugebern: a) für sie die treuhänderische Übertragung der Kommanditanteile aller heute im Handelregister als Kommanditisten der Rübenvermarktung Hunte-Weser GmbH & Co. Beteiligungs-KG eingetragenen Kommanditeinalgen unter Verzicht auf die Beschränkungen des 181 BGB auf den Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e. V. zum Nennwert vorzunehmen. b) für sie in der Gesellschafterversammlung der Rübenvermarktung Hunte-Weser GmbH & Co. Beteiligungs-KG die notwendigen Gesellschaftsvertragsänderungen vorzunehmen, wonach nur noch eine feste, unveränderliche Kommanditeinlage für den Verband der Zuckerrüberanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e.v. vorhanden ist; für jeden Kommanditisten/Treugeber ein fester Anteil an der Kommanditeinlage des Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte- Weser-Gebiet e.v., der sich nur bei Übertragungsfällen verändern kann, gehalten wird.
4 4 variablen Kapitalkonten mit unentnehmbaren Eigenkapital der Rübenvermarktung Hunte-Weser GmbH & Co. Beteiligungs-KG geführt werden. Es ist vorzusehen, dass die Kommanditeinlage jeweils nur zusammen mit diesem variablen Kapitalkonten abtretbar ist. 6 Gesellschafterbeschlüsse (1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in einer Gesellschafterversammlung gefasst. Die Gesellschafterversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit in diesem Vertrag nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist. (2) Die Gesellschafterversammlung wird von einem der geschäftsführenden Kommanditisten durch einfaches Rundschreiben an jeden Gesellschafter unter Angabe einer Tagesordnung und unter Beachtung einer Ladungsfrist von 7 Tagen einberufen, wobei der Tag der Ladung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen. Die Kommanditisten können die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung unter Angabe eines wichtigen Grundes verlangen, wenn wenigstens 5 % der Kommanditisten die Einberufung deswegen fordern. (3) Die Gesellschafterversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt, wenn sich die Gesellschafter nicht auf einen anderen Ort verständigen. Sie wird vom Vorsitzenden des Verbandes der Zuckerrübenanbauer im Hunte- Weser-Gebiet e.v., im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter geleitet. (4) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 5 % der Kommanditisten anwesend/vertreten sind. Fehlt es daran, so ist innerhalb einer Woche eine neue Gesellschafterversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Gesellschafter beschlussfähig ist. (5) In der Gesellschafterversammlung kann sich ein Gesellschafter durch einen Beauftragten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehrere Kommanditisten gleichzeitig vertreten. (6) Die Gesellschafterversammlung beschließt über folgende Geschäftsvorfälle mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen der Kommanditisten: a) Änderung des Gesellschaftsvertrages; b) Veräußerung des gesamten Vermögens der Gesellschaft oder des Unternehmens im ganzen; c) Beteiligung an anderen Unternehmen;
5 5 d) An- und Verkauf von Grundstücken; e) Erteilung von Prokura; f) jede Mittelverwendung, die eine Bindung der Gesellschaft für mehr als 6 Monate beinhaltet, soweit die Mittel nicht verwendet werden für aa) Anlage bei deutschen Kreditinstituten; bb) Anlage bei Zuckerfabrikgesellschaften und Kauf von bzw. Beteiligung an Anlagen zur Verarbeitung nach-wachsender Rohstoffe (z. B. Äthanol), die zur Sicherung und Ausdehnung des Rübenanbaues dienen, bis zu einer Höhe von ,00 jährlich. (7) Jeder Gesellschafter (Komplementär und Kommanditisten) ist in der Gesellschafterversammlung stimmberechtigt; alle Gesellschafter haben je 1 Stimme. (8) Alle Gesellschafterbeschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten und von einem der geschäftsführenden und einem weiteren Kommanditisten zu unter schreiben. 7 Kapitalkonten (1) Die Kommanditeinlagen der Kommanditisten werden auf den Kapitalkonten I für jeden Kommanditisten gesondert geführt. (2) Auf den Kapitalkonten II werden für jeden Kommanditisten gesondert die auf ihn entfallenden Gewinn-/Verlustanteile gutgeschrieben bzw. belastet. (2a) Auf den Kapitalkonten III werden für jeden Kommanditisten die zusätzlichen Beträge gemäß 8 Abs. 1. b) und c) angesammelt, die aus Rübengeldabrechnungen ab einbehalten werden. Die Guthaben auf den Kapitalkonten III sind den Rücklagen der Kommanditgesellschaft zuzuweisen. Sie sind nicht entnahmefähig." (3) Die Kapitalkonten werden von der Gesellschaft - über die erzielten Anlagezinsen hinaus - nicht verzinst. (4) Die geschäftsführenden Kommanditisten dürfen die auf den Kapitalkonten angesammelten Beträge für folgende Zwecke verwenden, soweit die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt: a) Anlage bei deutschen Kreditinstituten; b) Anlage bei Zuckerfabrikgesellschaften und Kauf von bzw. Beteiligung an Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe (z.b. Äthanol), die zur Sicherung und Ausdehnung des Rübenanbaues dienen, bis zu einer Höhe
6 6 von ,00 jährlich. (5) Entnahmen können die Kommanditisten zulasten ihrer Kapitalkonten II nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditisten vornehmen, wenn ein Härtefall vorliegt und liquide Mittel vorhanden sind. 8 Durchführung von Kapitalansammlungen (1) Die Kommanditisten verpflichten sich zu folgenden Kapitalansammlungen, die als Kommanditeinlagen jedes Jahr zusätzlich in die Kommanditgesellschaft einzubringen sind: a) Die in der Vergangenheit beim Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e.v. angesammelten Treuhandgelder werden von den Kommanditisten entsprechend ihren Guthaben zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft als Kommanditeinlage in die Kommanditgesellschaft eingebracht. Die Kommanditisten treten ihre Auszahlungsansprüche aus der Treuhand gegen den Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e.v. hiermit an die Kommanditgesellschaft ab. b) Mit Teilbeträgen von bis zu EUR 0,80 je t abgelieferter reiner Rüben aus den jährlichen Rübengeldabrechnungen wird zur Durchführung des Gesellschaftszweckes Kapital angesammelt. Die Höhe der jährlichen Ansammlungsbeträge wird von den geschäftsführenden Kommanditisten verbindlich für alle Kommanditisten festgesetzt. Diese Regelung ist für die folgenden 5 Geschäftsjahre. verbindlich. Danach kann die Gesellschafterversammlung neu beschließen. c) Darüber hinausgehende Kapitalansammlungen können von der Gesellschafterversammlung mit Rechtsverbindlichkeit gegenüber allen Kommanditisten festgesetzt werden. (2) Die Kommanditisten ermächtigen die Komplementärin - unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB - zur Einbehaltung der Kapitalansammlungs-Beträge nach (1) von dem an sie durch die Komplementärin jeweils auszuzahlenden Rübengeld, u.z. zwecks Einzahlung dieser Beträge bei der Kommanditgesellschaft sowie zwecks Gutschrift auf dem für den jeweiligen Kommanditisten bestehenden Kapitalkonto I nach der Erhöhung der Kommanditeinlagen. 9 Jahresabschluss/Gewinnverwendung (1) Der Jahresabschluss Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist für die Gesellschaft bis jeweils zum eines jeden Jahres aufzustellen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der 238 ff. HGB entsprechend.
7 7 (2) Aus dem Gewinn der Gesellschaft steht dem Komplementär eine Vorwegvergütung von 1.100,00 und ein Ersatz seiner Auslagen zu, die sich aus der Vertretungstätigkeit zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes ergeben und angemessen sind. (3) Aus dem Gewinn der Gesellschaft steht den geschäftsführenden Kommanditisten eine ihre Tätigkeit angemessene Vorwegvergütung und ein Ersatz ihrer Auslagen zu, die sich aus der Geschäftsführungstätigkeit zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes ergeben und angemessen sind. (4) Das nach Abzug der Vergütungen nach Abs. (2) und (3) verbleibende Ergebnis wird unter den Treugebern (Kommanditisten) nach Höhe ihrer Kapitalkonten I, II, und III verteilt. (5) Die geschäftsführenden Kommanditisten haben den Jahresabschluss durch eine genossenschaftliche Prüfgesellschaft oder durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Ein Prüfbericht über die Geschäftslage ist zu erstatten. 10 Ausscheiden von Gesellschaftern/Kündigung der Gesellschaft (1) Die Komplementärin kann die Gesellschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung kündigen, solange der Gesellschaftszweck verfolgt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Die Komplementärin scheidet aus der Gesellschaft aus, sollte das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden. (2) Erlischt die Mitgliedschaft eines Kommanditisten im Verband der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser-Gebiet e. V. durch Tod/Ausschluss, Betriebsaufgabe oder werden mit dem Kommanditisten unter Vermittlung durch den Verband bzw. die Komplementärin keine Anbau- und Lieferverträge abgeschlossen, scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft zu jenem Zeitpunkt aus, in welchem seine Verbandsmitgliedschaft erlischt. (3) In anderen Fällen als nach (2) können Kommanditisten die Gesellschaft nur mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wobei die Rechtswirksamkeit der Kündigung eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf. (3a) Kommen die Kommanditisten ihren Pflichten aus diesem Gesellschaftsvertrag, insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht bei Handelsregisteranmeldungen gemäß 1 Abs. 3 der Satzung nicht nach, können sie aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen durch den Vorstand des Verbandes der Zuckerrübenanbauer im Hunte-Weser Gebiet e. V. durch Vorstandsbeschluss. Dieser ist dem betroffenen Kommanditisten zuzustellen.
8 8 (4) Scheidet ein Kommanditist nach (2) oder (3) aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf Auszahlung des auf ihn entfallenden Auseinandersetzungsguthabens, welches sich nach dem jeweiligen Jahresabschluss auf den Kapitalkonten I bis III befindet. Maßgeblich ist der Jahresabschluss für jenes Geschäftsjahr, in welchem der Kommanditist ausgeschieden ist. (5) Der Anspruch des Kommanditisten auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens wird ein halbes Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung für jenes Geschäftsjahr zur Auszahlung fällig, in dem der Kommanditist ausgeschieden ist. Ist das Vermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit so angelegt, dass das Auseinandersetzungsguthaben aus Erträgen oder Kapitalrückflüssen nicht bedient werden kann, kann die Gesellschaft die zinslose Stundung um bis zu 3 Jahren verlangen. (6) Ausscheidende Kommanditisten haften in Höhe ihrer Kommanditeinlage auf Kapitalkonto I für die im Zeitpunkt ihres Ausscheidens bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Gesellschaft. (7) Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, hat sie keinen Anspruch auf Teilhabe am Gesellschaftsvermögen. 11 Abtretung, Vererbung von Kommanditanteilen (1) Kommanditanteile können nur zusammen mit allen sonstigen für den Geschäftsführer geführten Kapitalkonten abgetreten werden. (2) Verstirbt ein Gesellschafter, so treten an seine Stelle seine Erben. (3) Eine Auszahlung von Guthaben auf den Kapitalkonten wird bei der Abtretung oder Vererbung nicht vorgenommen. (4) Die Verpfändung von Kommanditanteilen ist nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditisten möglich. 12 Handeisregisteranmeldung (1) Die geschäftsführenden Kommanditisten ( 5 Abs. 2 der Satzung) sind - jeder für sich und unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB - bevollmächtigt, a) für die Erstanmeldung der Gesellschaft namens aller Kommanditisten die Handelsregisteranmeldung zu zeichnen;
9 9 b) höhenmäßige Veränderungen der Kommanditeinlagen (Erhöhungen und Verringerungen) namens aller Kommanditisten die Handelsregisteranmeldung zu zeichnen; c) für die Auflösung und das Erlöschen der Gesellschaft namens aller Kommanditisten die Handelsregisteranmeldung zu zeichnen. (2) Soweit das Handelsregister gesonderte Vollmachten der Kommanditisten hierzu fordert, sind diese verpflichtet, die Komplementären dementsprechend zu bevollmächtigen. (3) Ungeachtet der Regelungen in (1) und (2) sind die Kommanditisten verpflichtet, an Handelsregisteranmeldungen mitzuwirken und die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen vor einem örtlichen Notar ihrer Wahl beglaubigen zu lassen. 13 Liquidation (1) Die Gesellschafterversammlung kann die Liquidation der Gesellschaft und die Verwendung ihres Vermögens mit einer Stimmen-Mehrheit von 3/4 aller Kommanditanteile beschließen. Damit der Beschluss der Gesellschafterversammlung wirksam wird, bedarf er der Bestätigung mit gleicher Mehrheit durch eine zweite Gesellschafterversammlung, die innerhalb von 2 Monaten nach der ersten einberufen werden muss. (2) Bei einer Liquidation sind die geschäftsführenden Kommanditisten zugleich Liquidatoren der Gesellschaft. (3) Der Liquidationsüberschuss ist an die Kommanditisten pro rata ihrer Kommanditanteile auszukehren. 14 Allgemeine Vorschriften (1) Die geschäftsführenden Kommanditisten sind bei der Geschäftsführung, die Komplementärin bei der Vertretung der Gesellschaft den Kommanditisten gegenüber zur Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes verpflichtet. (2) Eine trotz Wahrung der kaufmännischen Sorgfalt eintretende Verringerung der Guthaben auf den Kapitalkonten I bis III ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. (3) Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Regelungen erfolgt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10 10 (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. (5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine Wirksamkeit im übrigen nicht. Ungültige bzw. unklare Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlich Gewollten in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommen.
Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R
Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma
MehrGesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr
Gesellschaftsvertrag der Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) (2) Sitz der Gesellschaft ist Lübeck. 2
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
Mehr1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.
Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und
MehrGesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
MehrAuszug aus Gesellschaftsvertrag
Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft
MehrM U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrGesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvertrag 1 Rechtsform, Name, Sitz 1.1 Die Gesellschafter a)... b)... c)... schließen sich hiermit zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen. 1.2 Die Gesellschaft führt den Namen
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
MehrSatzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke
Mehrhält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)
Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz
MehrSatzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.
Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrSatzung des Vereins Regionalfenster
Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrS A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)
S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...
MehrVerein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung Geno ScOLAR eg
1 Name, Sitz (1) Die Genossenschaft heißt Geno ScOLAR eg. (2) Der Sitz der Genossenschaft ist Rotenburg an der Fulda. 2 Gegenstand (1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrStiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform
1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll
MehrGesellschaftsvertrag der Erneuerbare Energien Göttingen (EE-Goe) GmbH & Co. KG
Gesellschaftsvertrag der Erneuerbare Energien Göttingen (EE-Goe) GmbH & Co. KG 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Erneuerbare Energien Göttingen (EE-Goe) GmbH & Co. KG (2) Sitz der Gesellschaft
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrSchwering & Hasse Stiftung, Lügde
Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrGesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH
Muster Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Student GmbH. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrSatzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.
Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrSATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.
SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat
MehrMS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar -
MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock Jahresabschluss 31. Dezember 2004 - Testatsexemplar - e Bestätigungsvermerk An die MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L., Rostock: Wir haben den Jahresabschluss unter
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrBerufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.
Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..
MehrSatzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.
Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrEine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 21 52062 Aachen Telefon: 0241/ 471-100 Telefax: 0241/ 471-103 Email: info@hwk-aachen.de Internet: www.hwk-aachen.de Hinweis Die aktuellen Musterverträge sind nur als
MehrVentegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
Mehrzeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.
Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
MehrG E S E L L S C H A F T S V E R T R A G
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.
Mehr