Beratungsprotokoll. für Herrn/Frau. 1. Gesellschaftliche Aspekte:

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1 Beratungsprotokoll für Herrn/Frau 1. Gesellschaftliche Aspekte: Beteiligungsgesellschaft Komplementärin Geschäftsführung Beteiligungskonzept Mindestzeichnung Beitritt Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht für den Anleger ist ausgeschlossen ( 9 Gesellschaftsvertrag). Gesellschafterversammlung Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) Immobilien Development Indien II Verwaltungsgesellschaft mbh Die Geschäftsführung und Vertretung der Fondsgesellschaft obliegt der Komplementärin sowie den geschäftsführenden Kommanditisten. Kapitalanleger beteiligen sich mittelbar über die SachsenFonds Treuhand GmbH als Treugeber oder unmittelbar als Direktkommanditisten (Handelsregistereintragung ist erforderlich) am Emissionskapital der deutschen Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG, deren Zweck der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an fünf Gesellschaften auf Mauritius ist, die jeweils Beteiligungen an indischen Gesellschaften halten, deren Gegenstand die Entwicklung von Immobilien in Indien ist ,- zzgl. 5% Agio. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein und dürfen ,- nicht überschreiten. Für Anleger, die bereits an der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG beteiligt sind, ist die Höchstsumme individuell zu prüfen. Der wirksame Beitritt eines Anlegers erfolgt jeweils zum Letzten des Monats, in dem folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Unterzeichnung und Annahme der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft, 2. vollständige Einzahlung der nach 7 Ziff. (1) des Gesellschaftsvertrages zu leistenden Pflichteinlage zzgl. Agio, 3. gleichzeitiger oder zuvor erfolgter Beitritt von weiteren Anlegern, so dass zu jedem Beitrittszeitpunkt das übernommene Kommanditkapital der Gesellschaft bis zum Platzierungsende mehr als das 59-fache der Pflichteinlage des jeweiligen Anlegers beträgt. Weitere Beitrittsvoraussetzung für einen Anleger, der bereits an der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG beteiligt ist, ist, dass die persönliche Beteiligungsquote des betreffenden Anlegers an den mittelbar über die Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG gehaltenen Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften zusammen mit den mittelbaren Beteiligungen aus der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG bei keiner der mauritischen Gesellschaften 1% oder mehr beträgt. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, bis spätestens eines Jahres eine ordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, erstmals bis zum ( 14 Ziffer (1) Gesellschaftsvertrag). Seite 1 von 5

2 Beirat Laufzeit 2. Steuerliche Aspekte: Besteuerung Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der Geschäftsführung kann die Gesellschafterversammlung einen Beirat wählen, der aus bis zu drei Mitgliedern bestehen soll, ein Mitglied entsendet die Geschäftsführung ( 13 Ziffer (1) Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft endet am Sofern die Laufzeit einer oder mehrerer indischer Gesellschaften später als zum endet, verlängert sich die Laufzeit der Gesellschaft um drei Monate über das Ende der längsten Laufzeit der jeweiligen indischen Gesellschaft hinaus. Eine Kündigung kann erstmals mit einer Frist von drei Monaten zum erfolgen ( 26 Ziffer (1) Gesellschaftsvertrag). Die Fondsgesellschaft ist vermögensverwaltend tätig, so dass die Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Da während der Laufzeit keine Dividendenausschüttungen geplant sind, erzielen die Anleger im Rahmen der vorliegenden Fondskonstruktion in Deutschland Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften, welche steuerfrei sind, sofern die Anteile vor dem erworben werden, mindestens ein Jahr gehalten werden und die Anleger zu keinem Zeitpunkt mit mindestens 1% (auch mittelbar) an einer der mauritischen Gesellschaften beteiligt sind. Die Erträge aus den Projektentwicklungen werden in Indien auf Ebene der Projektgesellschaften besteuert. Auf Ebene der mauritischen Gesellschaften wird keine relevante Besteuerung erwartet. Weder in Indien noch auf Mauritius muss eine persönliche Steuererklärung abgegeben werden. Indien: Keine transparente Zuordnung möglich, da die Beteiligungen der indischen Projektgesellschaften mittels zwischengeschalteter Kapitalgesellschaften der mauritischen Gesellschaften erfolgen. Auf Mauritius: Es wird weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer auf die Übertragung von Anteilen an einer mauritischen GBL 1 Company (siehe dazu die Fußnote auf S. 106 des Prospektes) erhoben. Deutschland: Es wird danach unterschieden, ob der Anleger unmittelbar Direktkommanditist (a) ist oder mittelbar als Treugeber (b) beteiligt ist. (a) Im Falle der Direktbeteiligung ist der anteilige Wert der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens der Fondsgesellschaft, hier nur im Wesentlichen die Anteile an den mauritischen Gesellschaften, zum Besteuerungsstichtag anzusetzen ( 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG). Dabei sind die Anteile an den mauritischen Gesellschaften mit ihrem gemeinen Wert, der aufgrund zeitnaher Verkäufe oder einer Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten in Anlehnung an das sogenannte Stuttgarter Verfahren ermittelt wird, zu berücksichtigen. Andere Wirtschaftsgüter werden nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts ausgesetzt ( 12 Abs. 1 ErbStG). (b) Die Übertragung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis ist nach Auffassung der Finanzverwaltung als Zuwendung des Herausgabeanspruchs gegen den Treuhänder auf Rückübertragung des Treugutes anzusehen. Dieser Sachleistungsanspruch ist mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) der Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu bewerten (nicht mit den anteiligen Steuerwerten der Gesellschaft!) Seite 2 von 5

3 Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer 3. Fondsobjektspezifische Aspekte: Standorte und Fondsobjekte Da der gemeine Wert der Beteiligungen an den mauritischen Gesellschaften ohnehin in Anlehnung an das Stuttgarter Verfahren geschätzt werden muss, entsprechen die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte der beiden Varianten (a + b) einander. Grundsätzlich stehen diese Ausführungen unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom , das vom Gesetzgeber zum eine Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts gefordert hat. Indien ist derzeit die am schnellsten wachsende demokratisch regierte Volkswirtschaft der Welt. In den letzten zehn Jahren wuchs das Bruttoinlandsprodukt Indiens durchschnittlich um ca. 6% jährlich stieg es um ca. 8,4% und für 2007 wird sogar mit einem Wachstum von ca. 9,2% gerechnet. Stand der Projekte - Delhi ist mit derzeit über 11 Mio. Einwohnern nach Mumbai die zweitgrößte Stadt Indiens und hat sich zu einem der wichtigsten Wirtschaftszentren Indiens entwickelt. Das Projekt Tech Oasis entsteht in Greater Noida, einer Satellitenstadt nahe Delhi: ein IT-Park mit gemischter Nutzung (IT, Büro, Handel, Wohnen und Hotel) mit insgesamt ca m². Die Fondsgesellschaft hält 25% an einer mauritischen Gesellschaft, die wiederum 100% (ausgenommen eine Stammaktie) an einer indischen Projektgesellschaft hält. - Mit dem Projekt Luxor Cyber City entsteht in Gurgaon, einer Satellitenstadt nahe Delhi auf einem rund m² großen Grundstück ein IT-Park. Es sollen insgesamt m² an Büroflächen entstehen. Die Fondsgesellschaft hält 15% an einer mauritischen Gesellschaft, die wiederum 49,4% an einer indischen Projektgesellschaft hält. - In Hyderabad wird mit dem Projekt Manjeera eine Immobilie mit gemischter Nutzung mit Büro-, Handels,- und Wohnflächen auf zwei Grundstücken errichtet. Hyderabad ist die Hauptstadt des Bundesstaates Andhra Pradesh und mit 6,7 Mio. Bewohnern die drittgrößte Stadt Indiens. Das Projekt ist Teil des Vorhabens der Regierung zur Entwicklung eines voll integrierten, modernen Vororts von Hyderabad. Die Fondsgesellschaft ist mit 59% an einer mauritischen Gesellschaft beteiligt, die wiederum 49% an einer indischen Projektgesellschaft hält. - Tata Colony ist ein Projekt in einem neu entstehenden Geschäftszentrum von Mumbai, dem Bandra-Kurla-Komplex. Neben dem zentralen Geschäftsbereich handelt es sich dabei um das wichtigste wirtschaftliche Zentrum der Stadt. Sechs Bürotürme mit einer Gesamtfläche von ca m² sind hier geplant. Die Fondsgesellschaft hält 48% an einer mauritischen Gesellschaft, die mit 28,99% an einer indischen Projektgesellschaft beteiligt ist. - Im Stadtteil Bandra von Mumbai wird mit dem Projekt MIG Bandra hochwertiger Wohnraum entstehen. Die Wohnflächen werden insgesamt etwa m² ausmachen, wovon rund m² auf dem freien Markt verkauft werden können. Die Fondsgesellschaft ist mit rund 55% an einer mauritischen Gesellschaft beteiligt, die wiederum 49% an einer indischen Projektgesellschaft hält. Die Objekte müssen sämtlich noch errichtet werden und sollen dann zügig vermietet/veräußert werden. 4. Fondsspezifische Aspekte: Fondsvolumen 102,9 Mio. Kommanditkapital 98 Mio. zzgl. 5% Agio. Seite 3 von 5

4 Finanzierung Platzierungsgarantie Ausschüttungen Laufzeit Initiatoren und Prospektherausgeber 5. Risiken: Aus Projektentwicklungen Aus Investitions- und Nutzungsphase Reiner Eigenkapitalfonds Durch SachsenFonds Holding GmbH zu 60% und Deutsche Fonds Holding AG zu 40% bis zum Erfolgen gemäß Prognoserechnung dann, wenn die Fondsgesellschaft Einnahmen aus der Verwertung von Anteilen an den mauritischen Gesellschaften erzielt hat. Die gesamten Ausschüttungen betragen voraussichtlich ca. 150% des eingesetzten Kapitals exkl. Agio. Bei prognosegemäßem Verlauf können die Anleger bereits nach drei Jahren ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten haben. 5 ¼ Jahre geplant SachsenFonds GmbH, Haar bei München, ein Mitglied der KanAm Gruppe, München Deutsche Fonds Holding AG, Stuttgart Genehmigungsrisiko Altlasten/Schadstoffrisiko Fremdfinanzierungsrisiko Risiko unvollständiger Versicherungen Fertigstellungs-/Kosten-/Finanzierungsrisiko Standort- und Marktrisiko Vermietungs- und Vermarktungsrisiko Risiko von zusätzlichen Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsaufwendungen Investitionsrisiko (im Rahmen von MIG Bandra) Kostenrisiko Investitionsrechnung Kostenrisiko laufende Rechnung Risiko geringerer Einnahmen aus der Verwertung der Anteile an den mauritischen Gesellschaften Risiko im Rahmen der Fremdfinanzierung der Beteiligung Vertragserfüllungsrisiko Managementrisiko Ausländische Rechtsordnungen Sonstige Mögliche Majorisierung der Gesellschaft durch Großinvestor und/oder Platzierungsgaranten Interessenskonflikte Wechselkursrisiko Steuerliche Risiken Allgemeine kaufmännische Risiken Eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten der Anteile (Fungibilität) Außerbilanzielle Verbindlichkeiten/Garantieansprüche Fernabsatzgesetz Platzierungsrisiken/vorzeitige Beendigung Eigenkapital Zwischenfinanzierung Überschusserzielungsabsicht Haftung der Anleger / Entnahmebedingtes Wiederaufleben der Haftung Seite 4 von 5

5 6. Chancen: Aus Immobilie Investition in ein wirtschaftlich stabiles Land mit überdurchschnittlicher Zukunftsperspektive Investitionen in einem Land mit sehr hohen Wachstumsraten Projektstandorte in den wirtschaftlich starken Ballungsgebieten Delhi, Hyderabad und Mumbai und dort in jeweils zukunftsträchtigen Lagen Gemeinsames Investmentmanagement durch Trikona Advisers Ltd und SachsenFonds Asset Management GmbH Investmentmanager mit ausgeprägtem lokalen Netzwerk Errichtung der Projekte in Kooperation mit renommierten Projektentwicklern der jeweiligen Region Kennzeichnung des Immobilienmarktes durch einen großen Nachfrageüberhang und damit ein hohes Wertsteigerungspotential Gute Diversifikation durch Investitionen in fünf Projektgesellschaften an drei Standorten mit verschiedenen Nutzungsarten der zu erstellenden Gebäude Hohe prognostizierte Gesamtrückflüsse von ca. 150% des eingesetzten Kapitals (exkl. Agio) Kurze Laufzeit bis voraussichtlich September 2013 Platzierungsgarantie Keine Nachschusspflicht für Anleger Dies ist eine unverbindliche Information zur Unterstützung im Beratungsgespräch und kein Prospekt im Sinne des IDW Standards Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4) Für Beteiligungen sind nur die im Prospekt gemachten Angaben verbindlich. Mit dem/der Unterzeichner/in wurde der Emissionsprospekt zum Fonds Indien II anhand der oben aufgeführten Daten besprochen und auf mögliche Risiken hingewiesen. Maßgeblich für die Beteiligung ist ausschließlich der gültige und durch die BaFin zur Veröffentlichung gestattete Emissionsprospekt. Datum: Datum: Unterschrift des/der Beraters/Beraterin Unterschrift des/der Anlegers/Anlegerin Seite 5 von 5

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