Lacuna Windpark Zedtwitz

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1 HANDS ON SUCCESS Beteiligungsangebot Lacuna Windpark Zedtwitz Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2 VORWORT Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, bereits seit 1996 ist Lacuna (lat. für Nische) in den Kernbranchen Erneuerbare Energien, Gesundheit und Immobilien aktiv. Hier realisiert das unabhängige Investmenthaus gemeinsam mit externen Spezialisten zukunftsorientierte Anlagelösungen, die Lacuna als Aktienfonds und geschlossene Beteiligungsmodelle anbietet. Fokus im Beteiligungssegment ist aktuell der Windsektor. Hier konnte Lacuna in den vergangenen eineinhalb Jahren sowohl über mehrere Private Placements als auch über drei Beteiligungsfonds rund 25 Mio. Euro Eigenkapital einsammeln. Bei der Umsetzung unserer Projekte legen wir großen Wert darauf, Bürgerinnen und Bürger sowie kommunale Einrichtungen wie z.b. Stadtwerke und kommunale Versorger mit einzubinden und die Energiewende gemeinsam zu gestalten. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf Bayern. Bayern hat das größte, noch nicht genutzte, Windenergie-Potenzial in ganz Deutschland. So liegt per Jahresende 2012 das Bundesland mit rund 869 MW installierter Leistung noch ganz am Anfang, denn das enorme Potenzial liegt bei 41 GW. Deutschlandweit betrachtet ist die Windenergie mit einem Anteil von 7,3 % am Strommix der größte Erneuerbare-Energien-Lieferant und trägt einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende bei. Damit bestätigt sich: Windenergie leistet bereits heute einen deutlichen Beitrag zu einer langfristig funktionierenden Energieversorgung und ist zudem einer der wesentlichen Eckpfeiler in puncto Klimaschutz. Unser Engagement der größte Windpark Bayerns Seit März 2011 entsteht im Landkreis Hof der größte zusammenhängende Windpark Bayerns mit einer Gesamtleistung von 60 MW. Als erstes Projekt ging im Februar 2012 der als Private Placement konzipierte Windpark Trogen 1 ans Netz. Bereits im Frühjahr 2012 folgte der Vertriebsstart der geschlossenen Beteiligung Lacuna Windpark Feilitzsch, der im September 2012 vorzeitig ans Stromnetz angeschlossen werden konnte. Der dritte und auch größte Teilabschnitt wurde als Bürgerwindbeteiligung Lacuna Windpark Trogen 2 speziell mit Anlegern aus der Region entwickelt. Die Beteiligung Lacuna Windpark Töpen stellt den vierten Teilabschnitt mit insgesamt fünf Windrädern dar und wird noch Ende 2013 ans Netz gehen. Mit dem fünften und letzten Teilabschnitt wurde im Juli dieses Jahres begonnen. Der Lacuna Windpark Zedtwitz wird Ende 2014 ans Netz gehen und damit den größten Windpark Bayerns komplettieren. Profitieren Sie als Anleger von einer nachhaltigen Beteiligung, die Rentabilität mit Umweltschutz und einer langfristigen Sicherung der Energieversorgung kombiniert. Regensburg, 10. Dezember 2013 Bankbetriebswirt (BA) Thomas Hartauer Vorstand Lacuna AG 3

3 Lacuna Windpark Zedtwitz INHALT VORWORT... 3 INHALT... 4 VERANTWORTUNG FÜR DEN PROSPEKT... 7 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK... 9 Zusammenfassung... 9 Der Windpark Der Fonds auf einen Blick Wichtige Hinweise für den Anleger Emissionskosten Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Prospekt und Nachträge RISIKEN DER VERMöGENSANLAGE...15 Allgemeine Hinweise Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Sonstige Risiken ERFAHRUNGEN DER BETEILIGTEN UNTERNEHMEN...25 Lacuna-Gruppe Fronteris-Gruppe Primus-Gruppe CHANCEN DER VERMöGENSANLAGE...27 Realisierungsgrad Umspannwerk Hof-Nord Regionale Stromvermarktung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stromhandel Sachwert Verlängerungsmöglichkeit CO 2 -Handel Erfahrung Sicherheitsabschläge Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien Windenergieanlagen von ENERCON ENERCON PartnerKonzept DURCHGEFÜHRTE VERMöGENSANLAGEN DER ANBIETERIN...31 WINDENERGIE DER MARKT...33 Marktumfeld Erneuerbare Energien

4 DER WINDPARK...37 Lage Windenergieanlagen Gutachten Einspeisetarif Genehmigungsstand Netzanschluss Grundstückspacht DIE BETRIEBSPHASE...45 Betriebsführung und Wartung Kaufmännische und technische Betriebsführung Versicherungen GESCHäFTSGANG UND AUSSICHTEN FÜR DAS LAUFENDE GESCHäFTSJAHR GESCHäFTSTäTIGKEIT, ANLAGEZIEL, ANLAGEPOLITIK UND ANLAGEOBJEKT...47 Geschäftstätigkeit Anlageziel und Anlagepolitik der Vermögensanlage Anlageobjekt INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLANUNG...49 Investitions- und Finanzierungsplan Erläuterung der Investitions- und Finanzierungsplanung PROGNOSERECHNUNG...52 Erläuterungen KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG...59 Erläuterungen SENSITIVITäTSANALYSEN (ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN)...63 Auswirkungen des Windertrags Strompreis Veränderung der Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung Entwicklung der Inflation Verlängerung der Laufzeit ERöFFNUNGSBILANZ DER LACUNA WINDPARK ZEDTWITZ GMBH & CO KG ZUM 20. MäRZ ZWISCHENÜBERSICHT DER LACUNA WINDPARK ZEDTWITZ GMBH & CO KG...69 Zwischen-Bilanz zum 30. November Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2013 bis 30. November JAHRESABSCHLUSS DER LACUNA WINDPARK ZEDTWTZ GMBH & CO KG ZUM 31. DEZEMBER Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung vom 20. März 2012 bis zum 31. Dezember Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk

5 Lacuna Windpark Zedtwitz INHALT VORAUSSICHTLICHE VERMöGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE...75 Einleitung Plan-Bilanzen der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG (PROGNOSE) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG (PROGNOSE) Plan-Liquiditätsrechnung der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG (PROGNOSE) Planzahlen der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) (PROGNOSE) DIE BETEILIGUNG...81 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Rechte des Anlegers Übertrag- und Handelbarkeit der Vermögensanlage Beendigung der Beteiligung / Abfindungsguthaben Mittelverwendungskontrolle Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an die Anleger Erwerbsvoraussetzungen Anlegerkreise Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Steuerliche Grundlagen Steuerliche Behandlung in der Beteiligungsphase Steuerliche Behandlung bei Beendigung der Beteiligung bzw. Auflösung der Fondsgesellschaft RECHTLICHE STRUKTUR...95 Unternehmensdaten der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Wesentliche Verträge WICHTIGE PARTNER Übersicht Lacuna AG Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Lacuna Projektverwaltungs GmbH SW Energie Treuhand GmbH Dr. Meiler & Kollegen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Fronteris Projekt GmbH Primus Umspannwerk Hof-Nord GmbH & Co KG Fronteris Service GmbH ENERCON GmbH ERGäNZENDE ANGABEN NACH DER VERMöGENSANLAGENVERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG ANHANG Gesellschaftsvertrag der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Treuhandvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher Hinweise zur Zeichnung Prospektverantwortliche Hinweis: Die im Verkaufsprospekt enthaltenen Bilder stellen nicht das konkrete Anlageobjekt des Beteiligungsangebotes dar. Es handelt sich lediglich um beispielhafte Darstellungen. Die Abbildungen auf Seite 56, 99, 112 und 113 zeigen das bereits bestehende Umspannwerk. Es handelt sich nicht um das Anlageobjekt des Beteiligungsangebotes. 6

6 VERANTWORTUNG FÜR DEN PROSPEKT Anbieterin der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die Lacuna AG Sitz: Regensburg Geschäftsanschrift: Ziegetsdorfer Straße Regensburg. Emittentin (nachfolgend auch Fondsgesellschaft und Gesellschaft ) der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage ist ausschließlich die Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Sitz: Regensburg Geschäftsanschrift: Ziegetsdorfer Straße Regensburg. Die Anbieterin, vertreten durch den Vorstand, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Regensburg, 10. Dezember 2013 (Datum der Prospektaufstellung) Lacuna AG gez. Thomas Hartauer Vorstand Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 7

7 Lacuna Windpark Feilitzsch Zedtwitz 8

8 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Zusammenfassung Fondsgesellschaft und Beteiligung Fondsgesellschaft Geschäftsfelder Geschäftsführung Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) Treuhandkommanditistin Beteiligungsform Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Landkreis Hof (Standort: Zedtwitz) Komplementärin Lacuna Projektverwaltungs GmbH SW Energie Treuhand GmbH Fondsvolumen Euro Mindestzeichnungssumme Ausgabekurs Agio Hafteinlage Einkunftsart Rechte des Anlegers Prognostiziertes Gesamtergebnis über die geplante Laufzeit Frühzeichnerbonus Laufzeit Mittelverwendungskontrolle Handelbarkeit Fondsschließung Angesprochene Anlegerkreise Kommanditbeteiligung; entweder als Direktkommanditist oder über eine Treuhandbeteiligung Euro , höhere Beträge müssen durch teilbar sein 100 % der Pflichteinlage zzgl. Agio bis zu 5 % der gezeichneten Kapitalanlage 100 % der Pflichteinlage gewerbliche Einkünfte - Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung - Ergebnisbeteiligung - Auszahlungen ca. 231 % bezogen auf die Pflichteinlage ohne Agio inklusive anrechenbarer Steuern und der Rückführung der Pflichteinlage (siehe Seite 59 f., Kapitalrückflussrechnung) Anleger, die der Fondsgesellschaft bis zum 31. März 2014 beigetreten sind und ihre Pflichteinlage bis zum 31. März 2014 eingezahlt haben, erhalten einen Frühzeichnerbonus. Die Höhe beträgt bei - Annahme und Einzahlung der Pflichteinlage bis zum 31. Januar % der Pflichteinlage - Annahme und Einzahlung der Pflichteinlage bis zum 31. März % der Pflichteinlage. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist für die Anleger erstmals zum 31. Dezember 2034 und nachfolgend jeweils zum Ablauf eines weiteren Geschäftsjahres ordentlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. unabhängige Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase Die Übertragung der Beteiligung ist nur mit Zustimmung möglich. Die freie Handelbarkeit ist stark eingeschränkt. 31. Dezember 2014 die Komplementärin ist berechtigt, einmalig oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um maximal 12 Monate zu verlängern. Anleger, die zum einen ökologisch investieren wollen und zum anderen einen langfristigen Anlagehorizont haben. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage (siehe Seiten 15 bis 23) dargestellten Risiken bewusst sein. 9

9 Lacuna Windpark Töpen Zedtwitz DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Der Windpark Die Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG beabsichtigt, in der Nähe der Stadt Hof am Standort Zedtwitz vier Windenergieanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu errichten und zu betreiben (im Folgenden auch Windpark Zedtwitz oder Windpark genannt). Dieses Projekt soll unter den Prämissen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgeführt werden. Ziel der Fondsgesellschaft ist es, die Windenergieanlagen für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zu nutzen und somit laufende Einkünfte zu erzielen. Die Finanzierung des Windparks soll zum Teil aus dem Mittelzufluss aus den mit diesem Prospekt angebotenen Kommandit-beteiligungen erfolgen. Die Emittentin wird zur weiteren Finanzierung der Errichtung des Windparks Zedtwitz einen entsprechenden Finanzierungsvertrag abschließen. Eine kurze Darstellung des Windenergieanlagentyps ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Anlagentyp ENERCON E-101 Nennleistung kw Rotordurchmesser 101 m Nabenhöhe 149,0 m Anlagenkonzept getriebelos, variable Drehzahl, Einzelblattverstellung Turm Hybridturm, Kombination aus Beton und Stahl Windnachführung aktiv über Stellgetriebe, lastabhängige Dämpfung Der Fonds auf einen Blick Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern die Beteiligung an der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG. Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Treuhänderin, SW Energie Treuhand GmbH, als Treugeber am Emissionskapital der Fondsgesellschaft. Die SW Energie Treuhand GmbH ist als Treuhandkommanditistin der Emittentin im Handelsregister eingetragen. Der Fonds ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Fondsvolumen Mit diesem Verkaufsprospekt werden Beteiligungen als Direktkommanditist und als Treugeber über die Treuhandkommanditistin angeboten. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro Mindestzeichnungssumme Die im Rahmen dieser Kommanditbeteiligung zulässige Mindestzeichnungssumme beträgt Euro (höhere Beträge müssen restfrei durch teilbar sein). Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlage beträgt unter Zugrundelegung des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage in Höhe von Euro und einer Mindestzeichnungssumme in Höhe von Euro maximal 536 Kommanditanteile. Als einmalige Abschlussgebühr fällt ein Agio an. Das Agio beträgt bis zu 5 % des Erwerbspreises. Der Erwerbspreis entspricht der gewählten Zeichnungssumme des Anlegers. Bei Erbringung der Mindestzeichnungssumme beträgt der Erwerbspreis dementsprechend Euro , wobei mit dem Erwerb weitere Kosten im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage, unter anderem das Agio in Höhe von bis zu 5 % des Erwerbspreises sowie die Kosten für die Handelsregistervollmacht bei Beitritt als Direktkommanditist, verbunden sind. Beendigung der Beteiligung Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist für die Anleger erstmals zum 31. Dezember 2034 und nachfolgend jeweils zum Ablauf eines weiteren Geschäftsjahres ordentlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Entnahmen/Ausschüttungen Über Entnahmen und Ausschüttungen sowie deren Höhe beschließt die Gesellschafterversammlung. Frühzeichnerbonus Anleger, die der Fondsgesellschaft bis zum 31. März 2014 aufgrund Annahmeerklärung der Komplementärin oder Treuhandkommanditistin beigetreten sind und ihre Pflichteinlage bis zum 31. März 2014 eingezahlt haben, erhalten einen einmaligen Frühzeichnerbonus. Die Höhe des Frühzeichnerbonus ist abhängig vom Zeitpunkt der Annahmeerklärung und der Einzahlung der Pflichteinlage und beträgt bei Annahme und Einzahlung der Pflichteinlage bis zum 31. Januar % der Pflichteinlage Annahme und Einzahlung der Pflichteinlage bis zum 31. März % der Pflichteinlage. Steuerliche Grundlagen Die Anleger erzielen aus der Beteiligung an der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die jeder Anleger entsprechend seinen persönlichen Verhältnissen zu versteuern hat. Laufende Entnahmen lösen keine Besteuerung beim Anleger aus. Entscheidend sind die auf Ebene der Fondsgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellten Einkünfte. Anlegerkreis Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen.

10 Wichtige Hinweise für den Anleger Haftung/Weitere Leistungen des Anlegers Die Haftung des Direktkommanditisten ist im Innenverhältnis grundsätzlich auf die Höhe seines Zeichnungsbetrages (Pflichteinlage zzgl. Agio) beschränkt. Bei vollständiger Einzahlung des Zeichnungsbetrages besteht für ihn keine Nachschusspflicht. Nach Zahlung des Zeichnungsbetrages und der Eintragung des Direktkommanditisten in das Handelsregister ist die Haftung des Direktkommanditisten im Außenverhältnis für Verluste und Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft auf seine Hafteinlage (diese entspricht 100 % der gezeichneten Pflichteinlage) beschränkt. Allerdings kann die persönliche Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis dann wieder aufleben, wenn durch Entnahmen der Stand des Kapitalkontos des Anlegers unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt ( 172 Abs. 4 HGB). Soweit die Einlage unter die Hafteinlage sinkt, haftet der Direktkommanditist bis maximal in Höhe der Hafteinlage von 100 % seiner gezeichneten Pflichteinlage. Ferner haftet der Direktkommanditist bis zur Höhe der gegebenenfalls wiederauflebenden Haftung auch nach seinem Ausscheiden oder nach Auflösung der Fondsgesellschaft für bis zu diesem Zeitpunkt entstandene bzw. fällig gewordene Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft für bis zu weitere fünf Jahre nach. Im Übrigen besteht keine Nachschusspflicht des Anlegers. Für Treugeber gilt Entsprechendes im Verhältnis zum Treuhänder. Bis zur Eintragung der Hafteinlage des Direktkommanditisten in das Handelsregister wird der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter behandelt und im Innenverhältnis so gestellt, als wäre er bereits wirksam der Fondsgesellschaft beigetreten. Darüber hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er darüber hinaus nicht und hat keine Nachschüsse zu leisten. Weitere Kosten des Anlegers Neben seiner Einlage hat der Anleger ein Agio als Abschlussgebühr zu leisten. Dieses beträgt bis zu 5 % der Pflichteinlage. Das Agio wird in die Kapitalrücklage eingestellt und fließt dem Anleger nicht wieder zu. Wenn und soweit der Anleger seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des Zeichnungsbetrages gegenüber der Fondsgesellschaft nicht nachkommt, kommt er ohne Mahnung in Verzug und hat während der Dauer des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins gemäß 247 BGB zu leisten. Sofern der Anleger als Direktkommanditist der Fondsgesellschaft beitritt, trägt er die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht. Sofern der Anleger seine Treuhandbeteiligung in eine direkte Beteiligung umwandelt, trägt auch er die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht. Sowohl der Direktkommanditist als auch der Treugeber tragen die bei Übertragung der Beteiligung ggf. anfallenden Kosten, Steuern oder sonstigen Nachteile selbst. Soweit ein Treugeber im Zuge einer Übertragung Kommanditist wird, ist die Fondsgesellschaft berechtigt, eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von Euro 50 zu verlangen. Die Kosten für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und für eine etwaige Vertretung trägt jeder Anleger selbst. Sofern der Anleger die Richtigkeit des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder deren Prüfverbände überprüfen lässt, trägt der Anleger die Kosten selbst. Die Kosten für die Ermittlung des Abfindungsguthabens trägt der ausscheidende Anleger selbst. Der ausscheidende Anleger trägt auch die Kosten eines Gutachters, wenn und soweit sich der ausscheidende Anleger und die Fondsgesellschaft nicht auf die Höhe des Abfindungsguthabens einigen können. Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Fondsgesellschaft oder der Treuhandkommanditistin und die Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann sofern nicht beziffert von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Provisionen Das aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließt vollumfänglich der Fondsgesellschaft zu. Dabei entstehen variable Kosten, die im Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung und den Vertrieb (Provisionen) beinhalten. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen betragen bei Vollplatzierung Euro Das entspricht 12,5 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage. Die Vergütung der Provisionen wird in Höhe von 5 % der eingeworbenen Pflichteinlage durch das Agio gedeckt. 11

11 Lacuna Windpark Zedtwitz DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen in Höhe von Euro und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Beteiligung, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Beteiligungskonzeption, die Prospekterstellung, den Druck, ein Gutachten zur Abnahme des Windparks und ein Gutachten über die Einhaltung des Standards IDW S4 im Prospekt fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich Euro Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio in Höhe von Euro gegenüber. Daher entsteht bei einer Vollplatzierung aus den Emissionskosten eine Nettobelastung der Beteiligung in Höhe von voraussichtlich Euro Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt gemäß 9 Absatz 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts. Prospekt und Nachträge Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der 10. Dezember Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Beteiligung neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Fondsgesellschaft oder der Kommanditanteile von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin/Emittentin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Prospekt zu veröffentlichen. Unterlagen Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle Lacuna AG, Ziegetsdorfer Straße 109, Regensburg bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen- Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der Kommanditanteile, jedoch spätestens am 31. Dezember Die Komplementärin ist berechtigt, einmalig oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um insgesamt maximal 12 Monate zu verlängern, ohne dass es hierzu eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Ferner ist die Komplementärin ohne Angabe von Gründen jederzeit berechtigt, die Kapitalerhöhung vor Erreichen des Emissionsvolumens zu schließen und die Zeichnungsfrist zu verkürzen, ohne dass es hierfür eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. 12

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13 Lacuna Windpark Hochfranken Zedtwitz 14

14 RISIKEN DER VERMöGENSANLAGE Allgemeine Hinweise Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung an der Lacuna Windpark Zedtwitz GmbH & Co KG, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Fondsgesellschaft beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft haben, mit der Folge, dass sie nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die in Aussicht gestellten Ergebnisse zu erwirtschaften. Maximalrisiko Im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage liegt das maximale Risiko für den Anleger in dem Totalverlust der Einlage zzgl. Agio sowie bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage, einem Eintritt einer wiederauflebenden Haftung oder einer Zahlung von zusätzlichen Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Kommanditanteile in dem Eintritt einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers. Das Maximalrisiko kann bei einem negativen Verlauf der Vermögensanlage eintreten, wenn der Anleger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die sich aus der Fremdfinanzierung bzw. wiederauflebenden Haftung bzw. zusätzlichen Steuern ergebenden Verbindlichkeiten unabhängig von der Entwicklung seiner Vermögensanlage zu bedienen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Fondsgesellschaft führen können, die schwächer sind als die im Prospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und somit bis zum Totalverlust der Einlage zzgl. des Agios des Anlegers führen können. Geschäftstätigkeit Im Folgenden werden die für die Entwicklung des Windparks Zedtwitz wesentlichen Risiken dargestellt. Investitionskosten Die Investitionskosten für die Errichtung des Windparks, also der vier Windenergieanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur, sind durch einen Generalübernehmervertrag vertraglich fixiert. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Kosten aus noch unvorhersehbaren Gründen überschritten werden können, was zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen führen würde. Da die Fondsgesellschaft die Windenergieanlagen errichtet, trägt sie auch das damit verbundene Bauherrenrisiko, sodass die überschreitenden Kosten von der Fondsgesellschaft finanziert werden müssten. Dementsprechend könnten steigende Investitionskosten bei der Anlagenerrichtung die Ergebnisse der Fondsgesellschaft verringern. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Standortrisiken Die ausgewählten Standorte für die Errichtung der Windenergieanlagen müssen den Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen genügen. Es besteht das Risiko, dass Standorte ausgewählt wurden, die nicht über ausreichende Windverhältnisse verfügen oder deren Eignung für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht gegeben ist oder sich im Laufe der Zeit verändert. Dies könnte zu geringeren Geschäftsergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an die Anleger führen. Rechtsstreit Gegen den Bescheid des Landratsamtes Hof vom 31. Juli 2013, mit dem die zulässige Nabenhöhe für die vier Windenergieanlage auf 149,0 m erhöht wurde, hat ein Anwohner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht. Die Klage wurde durch Urteil vom 23. Oktober 2013 abgewiesen. Gegen das Urteil 15

15 Lacuna Windpark Töpen Zedtwitz RISIKEN DER VERMöGENSANLAGE wurde Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Es besteht das Risiko, dass die Windenergieanlagen nur mit der im ursprünglichen Bescheid des Landratsamtes Hof genehmigten Nabenhöhe von 135,4 m gebaut werden könnten. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Realisierung des Windparks sich zeitlich verzögert und die Wirtschaftlichkeit geringer ist, was zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger führt. Vertragsrisiken An den Standorten für die Windenergieanlagen wird kein Eigentum an den Grundstücken erworben. Um Grundstücke als Standorte für Windenergieanlagen nutzen zu können, wurden mit den jeweiligen Eigentümern Pacht- und Nutzungsverträge über die gesamte Projektlaufzeit vereinbart. Es besteht das Risiko, dass eine juristische Anfechtbarkeit solcher Verträge zu Verzögerungen bei der Realisierung und Finanzierung des jeweiligen Windparks führt und die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Nachbargrundstücke veräußert werden und neue Grundstückseigentümer im Falle fehlender oder nicht ausreichender grundbuchrechtlicher Absicherung der Leitungsrechte berechtigt sind, die Entfernung der Leitungen aus ihrem Grundstück zu fordern. Hierdurch besteht das Risiko, dass der Betrieb der Windenergieanlagen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein kann und zusätzliche Kosten für eine Neuverlegung der Leitungen auf anderen Grundstücken entstehen, wodurch die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Verzögerungen bei Inbetriebnahme Die bauliche Fertigstellung der Windenergieanlagen ist auch abhängig von den Witterungsbedingungen. Bei lang anhaltender schlechter Witterungslage kann sich die Fertigstellung verzögern, sodass es zu einer verspäteten Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen kommen kann. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen. Aufgrund einer verspäteten Inbetriebnahme der Anlage besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Gleiches gilt für den Fall, dass Komponenten für die Errichtung der Windenergieanlagen nicht termingerecht verfügbar sind. Reparatur- und Instandhaltungskosten Der Betrieb von Windenergieanlagen ist mit Kosten für den laufenden Betrieb, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltung, verbunden. Die Fondsgesellschaft hat mit einem anderen Unternehmen einen langfristigen Wartungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag, sog. ENERCON PartnerKonzept, bezieht sich auf die Instandhaltung sowie die Reparatur inklusive Ersatzteilbeschaffung der Anlagen. Die Laufzeit der Verträge beträgt jeweils mindestens 15 Jahre und höchstens 20 Jahre. Für die technische und kaufmännische Betriebsführung hat die Fondsgesellschaft ebenfalls mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2034 abgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft nach Vertragsende keinen Dienstleister oder nur einen Dienstleister zu deutlich schlechteren Konditionen für die Wartungstätigkeiten gewinnen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Vertragspartner vollständig ausfällt und ein möglicher Ersatz nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Für den Fall, dass die eingeplanten Mittel aufgrund von hohen außerplanmäßigen Kosten nicht zur Gänze ausreichen sollten, gehen die zusätzlichen Kosten zulasten der Geschäftsergebnisse der Fondsgesellschaft. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger führen. Gewährleistung Es besteht das Risiko, dass Baumängel an den zu errichtenden Windenergieanlagen erst nach der Abnahme oder nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfristen auftreten. Dies könnte dazu führen, dass der Fondsgesellschaft keine Gewährleistungsansprüche mehr zustehen. Dieser Umstand kann zu geringeren Ergebnissen bei der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Behördliche Anordnungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungs- oder Umweltbehörden während der Betriebsphase der Windenergieanlagen nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen in Bezug auf die erteilten behördlichen Genehmigungen beschließen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Gleiches gilt für Einsprüche gegen erteilte Genehmigungen. Der Eintritt eines oder mehrerer der beschriebenen Risiken könnte bei der Fondsgesellschaft zu Ergebnisausfällen führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. 16

16 Technische Risiken Als technische Parameter sind die technische Verfügbarkeit und die Leistungskennlinie einer Windenergieanlage (diese gibt an, bei welcher Windgeschwindigkeit eine bestimmte Leistung erzeugt wird) für den Energieertrag entscheidend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die technische Verfügbarkeit als auch die Leistungskennlinie geringer sein können als angegeben. Sollte die Leistungskennlinie langfristig unterschritten werden, würde die Fondsgesellschaft schlechtere Ergebnisse als kalkuliert erzielen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Energieertrag Den Planungen liegen die erwartete Stromerzeugung des Windparks Zedtwitz und die Einspeiseleistung in das öffentliche Stromnetz zugrunde, die jeweils durch zwei unabhängige Gutachten ermittelt wurden. Abweichungen der tatsächlichen Einspeisemenge von der prognostizierten Menge können zu geringeren Vergütungen führen. Abweichungen des jährlichen Windaufkommens gegenüber dem in den Gutachten verwendeten langjährigen Mittel sind aufgrund der wechselnden Windverhältnisse nicht ungewöhnlich. Eine zweifelsfreie Prognose der Wetterentwicklung und damit auch des Windaufkommens ist nicht möglich. Darüber hinaus können globale Klimaveränderungen ursächlich dafür sein, dass das künftige Windaufkommen von den in der Vergangenheit erfassten Daten abweicht. Auch können eine Leistungsverschlechterung der Windenergieanlage oder des Stromwandlers sowie Störungen im technischen Betrieb Ursache für einen geringeren Energieertrag der Anlage sein. Schwankungen und Verringerungen vom Windaufkommen können die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft wesentlich beeinflussen. Zudem können Abschattungsverluste durch die Kombination mehrerer Windenergieanlagen entstehen, da diese sich gegenseitig durch Windschatten und Turbulenzen beeinflussen können. Dies könnte zu geringeren Geschäftsergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Ferner können die Windenergieanlagen aus technischen Gründen nicht über die jeweils prognostizierte Lebensdauer bzw. Volllaststunden für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sein. Dies kann dazu führen, dass entweder zusätzliche Kosten für Ersatz und Aufrüstung der Anlagen anfallen oder aber der Betrieb der Anlagen vorzeitig beendet werden muss. Dieser Umstand kann zu geringeren Ergebnissen bei der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Netzanbindung Bei Vollauslastung des Stromnetzes kann die Einspeisekapazität kurzzeitig eingeschränkt werden, sodass die erzeugte Menge an Strom nicht oder nur teilweise abgesetzt werden kann. Auch können Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen im Umspannwerk und/oder über die Infrastruktur sowie Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz auftreten, die weder vom Netzbetreiber zu vertreten sind noch durch Versicherungen abgedeckt werden. Es besteht dann das Risiko, dass die Fondsgesellschaft keine oder nur eine nach der Höhe begrenzte Entschädigung erhält. Dieser Umstand kann zu geringeren Ergebnissen bei der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Trasse Um den durch die Windenergieanlagen erzeugten Strom nutzen zu können, wird dieser durch eine Stromtrasse zu einem Umspannwerk geleitet. Es besteht das Risiko, dass bei eventuell notwendigen Reparaturarbeiten an der Stromtrasse alle Windenergieanlagen des Windparks Zedtwitz ausgeschaltet werden müssen. Dies würde zu einer Verminderung der Einnahmen und somit auch der Wirtschaftlichkeit des Windparks führen. Dieser Umstand kann zu geringeren Geschäftsergebnissen bei der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an die Anleger führen. Insolvenz von Vertragspartnern In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden und neue Verträge mit neuen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen, die die Geschäftsergebnisse der Fondsgesellschaft verringern könnten. Darüber hinaus wäre die Fondsgesellschaft möglicherweise gezwungen, höhere Vergütungen an die neuen Vertragspartner zu zahlen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Ergebnisse führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Anspruchsdurchsetzung Bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder Gesellschaftern über die Auslegung bestehender oder zukünftig noch abzuschließender vertraglicher Vereinbarungen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden. Es kann bei einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen werden, dass diese einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und zudem ein negatives Endergebnis für die Fondsgesellschaft bedeuten kann. Selbst im Falle eines Obsiegens der Fondsgesellschaft im Rechtsstreit könnte der in Anspruch zu nehmende Vertragspartner über die 17

17 Lacuna Windpark Töpen Zedtwitz RISIKEN DER VERMöGENSANLAGE Zeit zahlungsunfähig geworden sein, sodass die gerichtlich festgestellten Ansprüche nicht durchgesetzt werden könnten. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Geschäftsergebnisse der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Verkehrssicherungspflichten Als Betreiber von Windenergieanlagen unterliegt die Fondsgesellschaft der allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von der Fondsgesellschaft zu tragen. Dies könnte zu einer Verminderung der Einnahmen führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Versicherung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist oder ganz versagt wird. Es können an den Windenergieanlagen Schäden durch Vandalismus oder Naturgewalten entstehen, die eine abgeschlossene Versicherung nicht deckt. Auch könnte aufgrund von mehrfach auftretenden Beschädigungen an den Anlagen eine Steigerung der Versicherungsprämie erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass nach einem Auslaufen eines Vertrages ein erforderlicher Neuabschluss eines Versicherungsvertrages nur zu höheren Prämien möglich ist. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsergebnisse der Fondsgesellschaft auswirken. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger führen. Rückbau Nach Beendigung der Nutzung der Windenergieanlagen besteht für die Fondsgesellschaft die Verpflichtung des Rückbaus der Windenergieanlagen und der Trasse in dem jeweiligen Windpark. Die genaue Höhe der Kosten für den Rückbau steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht fest. Sollten die Rückbaukosten höher als prognostiziert ausfallen, könnten sich die Geschäftsergebnisse der Fondsgesellschaft verringern. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Höhere Gewalt Es besteht das Risiko, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und den Windpark betreffen, sodass dessen Betrieb stark beeinträchtigt ist und gegebenenfalls auch zum Erliegen kommt. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass menschliche Eingriffe wie Vandalismus oder Diebstahl erfolgen. Dadurch würde die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen erzielen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Einspeisevergütung und staatliche Regelungen Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft wird wesentlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflusst. Das Gesetz regelt u.a. die Höhe und Dauer von Einspeisevergütungen sowie die Verpflichtung der Energieversorger, den Strom einer Windenergieanlage zu einem festen Preis abzunehmen. Sollten daran gesetzgeberische änderungen vorgenommen werden, welche Dauer und Höhe der Einspeisevergütungen deutlich verringern, kann dies die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen gefährden. Sollten änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtern, könnte dies zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Insbesondere eine Abschaffung der gesetzlichen Mindestvergütungen könnte die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft entziehen und diese zwingen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Diese Umstände würden zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Sollten die erforderlichen technischen und betrieblichen Vorgaben des EEG durch die Fondsgesellschaft nicht fristgerecht erfüllt werden, könnten diese nur teilweise, zu schlechteren Bedingungen oder nicht von der Einspeisevergütung und/oder dem Systemdienstleistungsbonus profitieren. Die Anbieterin hat in den Kalkulationen für das Projekt den Erhalt des sogenannten Systemdienstleistungsbonus als Bestandteil der Vergütungen mit einbezogen. Sollte jedoch entgegen der Planung der Windpark Zedtwitz die Kriterien für den Systemdienstleistungsbonus nicht oder nicht dauerhaft erfüllen bzw. nach dem Anschluss weiterer Windenergieanlagen an das Umspannwerk die Kriterien nicht mehr erfüllen können, könnte die Fondsgesellschaft von diesem Bonus nicht oder nicht langfristig profitieren. Dadurch besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Entwicklungsrisiken Die Entwicklung des Marktes für regenerative Energien ist fortwährenden und dynamischen änderungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass allgemeine Veränderungen in der jeweiligen Branche oder auch eine sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber den von der Fondsgesellschaft verwandten Systemen und/oder hierfür verwandten Komponenten negativen Einfluss auf bestehende oder vorbereitete Verträge der Fondsgesellschaft haben könnten. Dadurch besteht das Risi- 18

18 ko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Subvention anderer Technologien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch staatliche oder andere Organisationen andere Technologien als die von der Fondsgesellschaft verwendeten Windenergieanlagen gefördert werden. In diesen Fällen kann der Betrieb derartiger Energieanlagen unwirtschaftlich werden. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Inflation Teilweise sind Betriebskosten der Fondsgesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigt als prognostiziert. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Fondsgesellschaft führen und somit zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an die Anleger führen. Fremdfinanzierung Nach den Planungen ist eine anteilige Fremdfinanzierung für die Errichtung des Windpark Zedtwitz vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Verträge über die Fremdfinanzierung abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z.b. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Fondsgesellschaft auswirken. Ferner besteht das Risiko, dass zukünftig abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Fondsgesellschaft entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Fondsgesellschaft berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und / oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen sowohl für Investitionen als auch für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Fondsgesellschaft geschlossen werden. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Liquidität Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Fondsgesellschaft hängt entscheidend davon ab, ob die Investition in den Windpark Zedtwitz erfolgreich durchgeführt wird und die Fondsgesellschaft aus dem Betrieb des Windparks entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Auszahlungen/Entnahmen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedienen. Die Investition in die Errichtung sowie der anschließende Betrieb des Windparks beinhalten erhebliche Risiken, welche unter dem Abschnitt Geschäftstätigkeit (Seite 15 bis 19) in diesem Kapitel dargestellt sind. Der Eintritt eines oder mehrerer der beschriebenen Risiken könnte bei der Fondsgesellschaft zu geringeren Ergebnissen führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonenrisiko Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Fondsgesellschaft besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren. Interessenkonflikte Hinweise auf besondere Umstände Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Fondsgesellschaft Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art, dahingehend, dass Herr Thomas Hartauer sowohl Geschäftsführer der Lacuna Projektverwaltungs GmbH (Komplementärin der Fondsgesellschaft) als auch zugleich Vorstand der Lacuna AG (Kommanditistin der Fondsgesellschaft und zugleich Anbieterin der Beteiligungen an der Fondsgesellschaft) ist. Des Weiteren soll der Vertrieb der Kommanditanteile durch die Lacuna AG erfolgen. 19

19 Lacuna Windpark Töpen Zedtwitz RISIKEN DER VERMöGENSANLAGE Die Fondsgesellschaft gehört der Fronteris-Gruppe an. Verschiedene Unternehmen der Fronteris-Gruppe sind an der Projektierung und dem Bau der Windenergieanlagen beteiligt. So wurde der Generalübernehmervertrag zur Errichtung des Windparks mit der Fronteris Projekt GmbH geschlossen und die kaufmännische und technische Betriebsführung wird durch die Fronteris Service GmbH erfolgen. Weiterhin soll der durch die Windenergieanlagen erzeugte Strom an das Umspannwerk der Primus Umspannwerk Hof-Nord GmbH & Co KG geleitet werden, einem Unternehmen der Fronteris-Gruppe. Ferner ist das Aufsichtsratsmitglied der Lacuna AG, Herr Bernd Möller, zugleich Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Mittelverwendungskontrolle Der Mittelverwendungskontrollvertrag bestimmt rein formale Kriterien, nach denen der Mittelverwendungskontrolleur die Beteiligungsgelder freizugeben hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass durch diese Kontrolle der Mittelverwendung keine Überprüfung der Bonität der Vertragspartner und keine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Investitionen erfolgt. D.h., dass die auf den Seiten 15 bis 19 dargestellten Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft sowie das unter Planungsunsicherheiten (Seite 19) dargestellte Risiko der Kostenüberschreitung nicht durch den Einsatz einer Mittelverwendungskontrolle verringert werden. Die Risiken aus einer unwirtschaftlichen Verwendung werden nicht ausgeschlossen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Vertrieb Der Kapitalzufluss der Fondsgesellschaft ist von der Platzierung der Beteiligungen abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investitionen generiert werden kann. In diesem Fall müsste die Beteiligung der Anleger rückabgewickelt werden. Dies kann zu einem Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Kürzungsmöglichkeit Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Anzahl von Kommanditanteilen zugeteilt wird und die Anlage folglich geringere Ergebnisse als bei der Zeichnung vom Anleger erwartet aufweist. Vorzeitige Beendigung der Platzierung Des Weiteren ist die Fondsgesellschaft durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Fondsgesellschaft die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zugrunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Fondsgesellschaft geringere bzw. keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Widerrufsrechte Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts ( 355 BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Einlagen das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Fondsgesellschaft kommt, sodass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall könnten die Ergebnisse der Fondsgesellschaft erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihren Beitritt wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Steuern Zukünftige änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft haben. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundesund/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die 20

20 Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen insbesondere wenn sie die Voraussetzungen für die Errichtung oder den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen die Fondsgesellschaft zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden Diskussionen über eine Veränderung des EEG und damit auch die Vergütung des Stroms aus Windenergieanlagen geführt. Hinsichtlich der hieraus resultierenden Risiken wird auf den Abschnitt Einspeisevergütung und staatliche Regelungen (Seite 18) verwiesen. Prognosen Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an den Anleger als erwartet führen. Quellenangaben Sofern in diesem Prospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Unrichtigkeit könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Fondsgesellschaft auswirken. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Beherrschender Einfluss, Majorisierung Die Zeichnung dieser Kapitalanlage ist der Höhe nach nur durch das von der Fondsgesellschaft angestrebte Gesamtkapital begrenzt. Aufgrund von hohen Zeichnungsbeträgen besteht das Risiko, dass einigen Gesellschaftern bei der Gesellschafterversammlung ein höheres Gewicht zukommt als einzelnen anderen Gesellschaftern. So besteht das Risiko, dass einzelne oder eine kleine Gruppe von Personen einen beherrschenden Einfluss auf die Fondsgesellschaft gewinnen können, sog. Majorisierung. Diese Majorisierung kann ebenfalls eintreten, sofern eine größere Anzahl von Anlegern den gleichen Bevollmächtigten beauftragen und die gleiche Weisung erteilen. Dies kann für den einzelnen Anleger bedeuten, dass in der Gesellschafterversammlung auch Entscheidungen getroffen werden können, die nicht seinem Willen entsprechen oder auch zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an den Anleger führen. Eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Weisungsrecht hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung ist nicht gegeben. Es besteht das Risiko, dass durch die Geschäftsführung wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen für die Fondsgesellschaft getroffen werden. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an den Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Darüber hinaus sind die Treugeber nur mittelbar beteiligt, da deren Einflussnahme über die Treuhandkommanditistin erfolgt, sofern sie nicht selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen. Dies kann für den einzelnen Anleger bedeuten, dass in der Gesellschafterversammlung auch Entscheidungen getroffen werden können, die nicht seinem Willen entsprechen oder auch zu geringeren Ausschüttungen / Entnahmen an den Anleger führen. Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust der Einlage zzgl. Agio des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen können. Haftung Gemäß 171ff. HGB haften die Anleger in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft. Gemäß den vertraglichen Bedingungen beträgt die Haftsumme 100 % der übernommenen Pflichteinlage. Wurde die Hafteinlage in voller Höhe geleistet und im Handelsregister eingetragen, so kann die persönliche Haftung des Kommanditisten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der übernommenen Hafteinlage dann gemäß 172 Abs. 4 HGB wieder aufleben, wenn durch Entnahmen das Kapital des Anlegers unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt. Das Gleiche gilt, soweit ein Kommanditist Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verluste der Fondsgesellschaft unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Nach Ausscheiden aus der Gesellschaft haftet der Anleger bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage noch für 21

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