Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes (Gz.: 25/5092)
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- Theresa Brinkerhoff
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1 Anlage: 1 Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes (Gz.: 25/5092) Die Paragraphen 53 und 55a des Thüringer Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBL. S. 238), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBL. S. 530), bilden die Grundlage für die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes in Thüringen. In Ergänzung der Festlegung des Thüringer Schulgesetzes und der Geschäftsordnung der Staatlichen Schulämter vom 5. Mai 2013 wird das Folgende bestimmt: 1. Grundsätze Die Referenten für Schulpsychologie sind schulartübergreifend tätig und erfüllen beratende, diagnostische und präventive Aufgaben. Pädagogen, Sorgeberechtigte und Schüler können sich unmittelbar an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Die systemische Schulentwicklung steht im Mittelpunkt der Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes. Die Referenten orientieren sich an den Stärken und Ressourcen der Ratsuchenden. Sie geben im schulischen Kontext Hilfen zur Selbsthilfe und fördern die Fähigkeit der Beratungspartner, auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen. Die Entwicklung inklusiver und innovativer Lernumgebungen wird gestützt und somit die Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Der Schulpsychologische Dienst ist Teil des Staatlichen Schulamtes. Die Referenten für Schulpsychologie arbeiten mit den Mitarbeitern der anderen Referate zusammen. Ein Referent für Schulpsychologie wird mit der Wahrnehmung koordinierender Aufgaben betraut und mit Weisungsbefugnis ausgestattet. Zu diesen gehören insbesondere die Regelung der inneren Geschäftsabläufe und der Arbeitsverteilung. Das im TMBWK zuständige Referat nimmt die Fachaufsicht für den Schulpsycho-logischen Dienst wahr. Das Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) lädt zu regelmäßigen Fachgesprächen ein. Für die Referenten der Schulpsychologie gelten die wissenschaftlichen Standards und berufs-ethischen Verpflichtungen. Die Leistungsangebote und die Beratungseinsätze des Schul-psychologischen Dienstes werden dokumentiert, reflektiert und evaluiert. Jeweils zum Schuljahresende erstellt der Schulpsychologische Dienst eines jeden Staatlichen Schulamtes einen Tätigkeitsbericht, welcher der Fachaufsicht vorzulegen ist. Mitarbeiter im Schulpsychologischen Dienst haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu wahren. Ausgenommen sind hiervon Ergebnisse systembezogener Beratung, die die Qualitätsentwicklung der Schulen betreffen. Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen. Alle wesentlichen Ergebnisse der Beratungstätigkeit, insbesondere Stellungnahmen, Berichte und Empfehlungen werden in Akten festgehalten. Werden Arbeitsergebnisse mündlich weitergegeben, ist hierfür ein Vermerk in die Akten aufzunehmen. Die Untersuchungsunterlagen sind als personenbezogene Unterlagen unter Verschluss zu halten. Die Unterlagen sind zu vernichten, wenn die betreffenden Schüler ihre Schullaufbahn beendet haben, spätestens jedoch nach zehn Jahren.
2 Die Referenten für Schulpsychologie sind verpflichtet, durch berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen für den Erhalt ihrer Qualifikation zu sorgen.
3 2. Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes 2.1 Schulzentrierte Beratung /Schulentwicklung, Organisationspsychologie Der Schulpsychologische Dienst unterstützt die pädagogische Arbeit an den Schulen. In der Systemberatung werden schulische Fragestellungen nicht isoliert, sondern im Kontext ihrer Bedingungen und Wechselwirkungen gesehen. Die Entwicklung von arbeits- und lernförderlichen Schulstrukturen wird im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen begleitet. Dabei werden organisationspsychologische Sicht- und Arbeitsweisen angewendet. Im Fokus steht die individualisierte Lernkultur. Beratende Hilfestellungen aus psychologischer Sicht zur Weiterentwicklung des Unterrichts, der Erziehungs- und Lernbedingungen sowie der Fördermaßnahmen werden geleistet zur Vermeidung von Lernund Verhaltensproblemen. Der Schulpsychologische Dienst hilft bei der Bewältigung systemimmanenter Konflikte. 2.2 Schülerzentrierte Beratung Systemisches Vorgehen ist auch bei der Beratung schulischer Einzelfälle nötig. Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten, die bei einzelnen Schülern sichtbar werden, sind eingebettet in familiäre, schulische und gesellschaftliche Kontexte. Die Referenten für Schulpsychologie beraten bei der Förderung intellektueller, emotionaler und sozialer Kompetenzen mit dem Ziel der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Schülern. Dabei arbeiten die Referenten eng mit den zuständigen Fachlehrern und Beratungslehrern der Schulen zusammen. Die schulpsychologische Einzelfallhilfe ist auf die Prävention, beratende Intervention, Vernetzung mit Beratungspartnern und auf die Reintegration von Schülern ausgerichtet. Bei Bedarf an weiterführender Diagnostik, Therapie und Förderung werden geeignete Ansprechpartner vermittelt und ggf. Informationen ausgetauscht unter der Voraussetzung, dass eine schriftliche Einverständniserklärung der Ratsuchenden selbst oder bei nicht volljährigen Schülern durch die Sorge-berechtigten vorliegt. So kann einem Nebeneinander nicht abgestimmter Beratungen vorgebeugt werden. 2.3 Kinderschutz Die Referenten für Schulpsychologie sind wichtige Partner beim Kinderschutz, der eine grundständige Aufgabe für jeden Referenten der Schulpsychologie ist. Die Umsetzung des Paragraphen 55a Thüringer Schulgesetz zielt auf das Abschätzen des Gefährdungsrisikos bei allen ernsthaften Gefährdungen, denen Schüler ausgesetzt sind oder sein können. Der Schulpsychologische Dienst berät die Schulen in Fragen des Kinderschutzes. 2.4 Fort- und Weiterbildung Die Referenten für Schulpsychologie erarbeiten Konzeptionen und übernehmen die inhaltliche Gestaltung von Fort und Weiterbildungen sowie Informationsveranstaltungen für Pädagogen, Kollegien, Schulleitungen, Berater im Unterstützungssystem und für Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter. Schwerpunkt ist die Planung- und Durchführung der Weiterbildung von Beratungslehrern in Zusammenarbeit mit und unter der Verantwortung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM). Die Referenten für Schulpsychologie nehmen die Fachaufsicht für die Beratungslehrer im Rahmen ihrer spezifischen Aufgabenerfüllung wahr.
4 2.5 Supervision und Coaching Die Referenten des Schulpsychologischen Dienstes bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Supervision und Coaching als reflexive Beratungsformen für Schulleitungen und Lehrkräfte an. Entwicklungen von Schule als Organisationen und schulischem Personal werden dadurch unterstützt und begleitet. So können stark belastende Arbeitssituationen, Veränderungs- und Problemlösungsprozesse im schulischen Alltag verbessert und professionell bewältigt werden. Diese Beratungsformen befördern den Aufbau eines gesunden Schulklimas und erhöhen die Arbeitszufriedenheit. 2.6 Krisenprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie Der Schulpsychologische Dienst gewährleistet die Beratung von Schulen im Krisenmanagement. Er erarbeitet Konzeptionen und führt Fortbildungen zur Prävention, Intervention und Nachsorge für die Schulen im Schulamtsbereich durch. Nach der Meldung Besonderer Vorkommnisse wird die psychologische Erstversorgung von Betroffenen durch Referenten der Schulpsychologie in Abstimmung mit den Schulen, den zuständigen Schulartreferenten und gegebenenfalls externen Beratern und Unterstützern (Notfallseelsorgern, Psychotherapeuten) geplant und durchgeführt. Die Referenten bedienen sich professioneller Methoden der Krisenintervention, Nachsorge und Prävention. Die Referenten sind im Krisenfall so lange tätig, bis eine qualifizierte Weiterbehandlung durch geeignete Fachkräfte oder durch vom Leistungsträger (zum Beispiel die Gesetzliche Unfallversicherung) beauftragte Dienste sichergestellt wird. 2.7 Psychologische Diagnostik bei der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Die Referenten des Schulpsychologischen Dienstes werden im Rahmen der Aufnahmekommission nach Paragraph 8 Förderschulgesetz und insbesondere bei der Erstellung der Erstgutachten für einen sonderpädagogischen Förderbedarf beratend tätig, gegebenenfalls im Rahmen psychologischer Diagnostik. 2.8 Lehrergesundheit und Mitwirkung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Im Rahmen des BEM, als referatsübergreifende Aufgabe, wirken die Referenten für Schulpsychologie mit. Vertrauliche Gespräche können von betroffenen Lehrkräften freiwillig wahrgenommen werden mit dem Ziel, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen und das gesundheitliche Wohlbefinden zu fördern. Die sonstigen personalrechtlichen Aufgaben bleiben davon unberührt. 2.9 Drogenprävention und Suchtberatung Der Schulpsychologische Dienst wird bei schulischen Beratungsmaßnahmen zur Suchtproblematik, insbesondere bei präventiven Maßnahmen tätig. Im Rahmen der Möglichkeiten werden Beiträge geleistet zur Bekämpfung des Missbrauchs von illegalen Drogen, Medikamenten, Alkohol und Nikotin. Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes nehmen Kontakt mit den Einrichtungen der Suchthilfe auf.
5 2.10 Kooperation und Vernetzung Die Referenten des Schulpsychologischen Dienstes gewährleisten die Kooperation mit internen und externen Beratern und Unterstützern. Sie tragen so zur Funktionsfähigkeit eines regionalen, multiprofessionellen Netzwerks bei. Im Bedarfsfall werden die vorhandenen Beratungsangebote für Ratsuchende koordiniert und/oder neue Netzwerke aufgebaut unter Beachtung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen. Schulexterne Kooperationspartner des Schulpsychologischen Dienstes sind unter anderem Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Jugend- und Sozialämter bzw. Fachdienste für Jugend und Soziales, Gesundheitsämter, die Agentur für Arbeit, Einrichtungen der Suchthilfe, der Kinderschutzdienst, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und -psychiater, Medizinische Einrichtungen, die Polizei, die Unfallkasse Thüringen sowie verschiedenste Träger der freien Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe und Seelsorger. 3. Thematische Arbeitskreise (TAK) Die Bildung von TAK hat das Ziel, die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes zu profilieren und somit die Qualität und Aktualität der eigenen Arbeit zu wahren. Jedem der nachfolgend aufgeführten TAK gehören mindestens ein und höchstens drei Referenten für Schulpsychologie pro Staatlichem Schulamt an: Schulentwicklung Fort- und Weiterbildung der Beratungslehrer Qualitätsmanagement in der schulpsychologischen Beratung Krisenprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie Lern-, Begabungsförderung sowie Förderung der sozialen Kompetenz Lehrergesundheit Jeder TAK wird von einem Referenten der Schulpsychologie geleitet. Die Ergebnisse einer jeden Beratung werden dokumentiert und allen Referenten für Schulpsychologie über die einzelnen TAK hinaus zur Verfügung gestellt. Ein Vertreter des Fachreferates am TMBWK nimmt regelmäßig an den Beratungen aller TAK teil. Bei Bedarf kann das TMBWK weitere TAK bilden oder bei nicht mehr vorhandenem Bedarf diese auch auflösen. Die Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungswerte aus den TAK sind auch die Grundlage für die jährlichen Gespräche zwischen dem Schulpsychologischen Dienst, dem jeweiligen Schulamt und dem zuständigen Referat im TMBWK. 3.1 TAK Schulentwicklung tragfähige Konzepte unter organisationspsychologischen Aspekten zu entwickeln und zu deren Umsetzung beizutragen, eine nachhaltige Schulentwicklung zu stärken und ein koordinierendes Zusammenwirken von Pädagogen, Beratern für Schulentwicklung und Schulpsychologen zu sichern, eine reflexive Schulkultur etablieren zu helfen, die Angebote des Schulpsychologischen Dienstes zu professionalisieren und auszubauen und die Qualifizierung der Referenten für Schulpsychologie für die Schulentwicklung zu identifizieren und das ThILLM hierbei zu unterstützen.
6 3.2 TAK Fort- und Weiterbildung der Beratungslehrer die zentralen und regionalen Kurse in der Verantwortung des ThILLM zu planen und mit durchzuführen, die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Praktika, die Vergabe und Bewertung der Hausarbeiten, die Prüfungen mit abzusichern sowie das Curriculum zu aktualisieren und weiter zu entwickeln. 3.3 TAK Qualitätsmanagement in der schulpsychologischen Beratung die Qualität der Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes zu sichern, die Beratung weiter zu entwickeln sowie die Transparenz für alle Kooperationspartner zu erhöhen, Konzepte zur Qualitätserfassung nach dem Best-Practice-Prinzip zu erarbeiten, die bedarfsbezogenen Qualifizierung der Referenten für Schulpsychologie für die Beratung zu identifizieren, zu realisieren und Integrationsstrategien für neu eingestellte Referenten für Schulpsychologie zu erarbeiten. 3.4 TAK Krisenprävention, Krisenintervention und Notfallpsychologie die psychosoziale Notfallversorgung an Thüringer Schulen in Krisensituationen und bei Besonderen Vorkommnissen zu professionalisieren, an der Erarbeitung von Krisenplänen, Checklisten und anderen Notfallmaterialien mitzuwirken, die Vernetzung in Krisensituationen sicherzustellen und die kollegiale Fallberatung nach erfolgten Einsätzen zu gewährleisten. 3.5 TAK Lern-, Begabungsförderung sowie Förderung der sozialen Kompetenz die Qualität der Schulberatung unter besonderer Berücksichtigung psychologischer Fragestellungen des Lernens und Verhaltens weiter zu entwickeln, das diagnostische Inventar zu aktualisieren und zu erweitern, Hilfe bei der Durchführung psychologischer Testverfahren und bei der Interpretation der Ergebnisse als eine Grundlage von Beratung zu gewähren, die Diagnostik bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten, bei Begabungen und Hochbegabungen zu vervollkommnen, aktuelle entwicklungspsychologische Fragestellungen sowie Themen des individualisierten Lernens und der sozialen Kompetenz aufzuarbeiten und Strategien für Lehrer zur Erstellung von Förderplänen zu entwickeln. 3.6 TAK Lehrergesundheit Ziel diese TAK ist es, Strategien und Programme zur Gesundheitsförderung von Schülern, Lehrern und Erziehern zu erarbeiten, zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen mit beizutragen,
7 Hilfestellungen zur Vermeidung psychischer Fehlbelastungen bei Pädagogen zu geben und die Mitwirkung beim BEM zu unterstützen sowie eine Feedback-Kultur zu entwickeln helfen.
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