TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN
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- Marta Acker
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1 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 1/7 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SONDERVEREINBARUNGEN Versicherungsvertragsgrundlagen können durch zusätzliche Klauseln verbessert werden. Sondervereinbarungen können die Leistungen des Versicherers wesentlich erweitern. Zusätzliche Klauseln bzw. Sondervereinbarungen: vorzeitiges Kündigungsrecht Bei nicht kündbaren Verträgen mit längeren Laufzeiten sind entsprechende Optimierungen nur durch Verhandlungen möglich! Bestklausel Die Anpassung an günstigere Marktverhältnisse ist jederzeit möglich. Der Versicherer ist verpflichtet, die Verträge innerhalb der vereinbarten Laufzeit auf die aktuellen Marktverhältnisse anzupassen. Ansonsten hängt eine Anpassung vom Guten Willen der Versicherungsgesellschaft ab! Unterversicherungsverzichtklausel Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. Im Schadensfall wird daher die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt. Durch die Unterversicherungsverzichtklausel verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf eine Leistungsverkürzung wegen zu geringer Versicherungssummen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Klausel für sämtliche Versicherungsverträge gilt! Untergrenze Neuwertentschädigung Dadurch ist im Schadensfall eine generelle Neuwertentschädigung gegeben. Ohne diese Vereinbarung erfolgt bei Schadensfall nur eine Zeitwertentschädigung, auch wenn Vertragsgegenstände wie z. B. Fahrzeuge zum Neuwert statt zum Zeitwert versichert sind.
2 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 2/7 Achtung auch bei Unterdeckungen aufgrund von Preisentwicklungen (z.b. bei Glasbruchversicherungen). Wesentlich ist ansonsten eine laufende Anpassung der Zeitwerte! Weitere zusätzliche Klauseln können z.b. Bauhandwerkerklausel, Fremdes Eigentum, Freizügigkeit, Paketkündigungsvereinbarung, Restwertklausel, Sachverständigengutachten, Wiederaufbau, Einfriedungen und Kulturen sein. SACHVERSICHERUNGEN Wesentlich ist bei Sachversicherungen für Gebäude und Einrichtungen ein einheitlicher Versicherungsschutz bzw. Deckungsumfang für alle einzelnen Objekte einer Gemeinde. Versicherungen von einzelnen technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen der einzelnen Objekte sollten z. B. Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und Einbruch/ Diebstahl umfassen. Empfohlen wird die Erstellung von Schätzungsgutachten für Gebäude (Kosten dafür könnte der Versicherer übernehmen) und Inventar-Bewertungen, damit die versicherten Werte auch den tatsächlichen Gebäudewerten entsprechen. Liegt keine Gebäudeschätzung vor, besteht die Gefahr der Unterversicherung. Bei Maschinen- und Geräteversicherungen (z. B. Elektrogeräte-, Computerversicherung) ist es vorteilhaft generell Pauschalversicherungen ohne Auflistung der einzelnen Geräte abzuschließen (z. B. Elektronikpauschalversicherung). Beim Abschluss von Versicherungen auf namentlich genannte Geräte besteht das Problem, dass neu angeschaffte Geräte nicht versichert bzw. alte, nicht mehr verwendete Geräte noch versichert sind. Jedenfalls empfehlen sich die Überprüfung der aktuellen Wiederbeschaffungskosten der Geräte (vor allem aufgrund des massiven Preisverfalls bei elektronischen Geräten) und die Vereinbarung einer erweiterten Neuwertentschädigungsklausel. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sollten für Naturkatastrophen im Idealfall die folgenden (beispielhaften) Gefahren versichert sein: Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Vermurung, Felssturz, Steinschlag, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Schneedruck, Lawinen, Lawinendruckluft, Bodensenkung, usw.
3 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 3/7 Wesentlich ist, dass vielfach in den Versicherungsverträgen oder in den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen Haftungsausschlüsse vereinbart sind: Schäden aufgrund bestimmter Naturkatastrophen (z.b. Erdbeben) sind häufig vom Ersatz ausgeschlossen Risiken in der roten Zone werden in der Regel nicht versichert Zudem sind in bestimmten Verträgen vielfach z.b. nur Gebäude und Einrichtungen versichert, aber keine Nebenkosten. NEBENKOSTEN Die Versicherung von Nebenkosten wie Aufräum-, Abbruch-, Feuerlösch-, De- und Remontagekosten sowie Sondermüllentsorgungskosten sollte in einer gemeinsamen Position abgedeckt werden. Laut Erfahrungswerten von Versicherungsgesellschaften und aufgrund von aktuellen Schadensfällen wird die Abdeckung dieser Kosten mit ca % der jeweiligen Gebäude- bzw. Einrichtungssumme empfohlen. GEMEINDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Im Rahmen der Gemeindehaftpflichtversicherung sind sämtliche Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse der Gemeinde versichert. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden in Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten im Rahmen der Hoheitsverwaltung und Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Der Versicherungsschutz sollte u. a. auch folgende Bereiche bzw. Versicherungstatbestände umfassen: Schadenersatzanforderungen aufgrund von Verstößen gegen die Vergabegesetze Vertragshaftungen Schäden an Kraftfahrzeugen der Dienstnehmer bei angeordneten Dienstfahrten Schäden durch Arbeitsmaschinen ohne Kennzeichen auf Straßen im öffentlichen Verkehr bzw. öffentlichen Verkehrsflächen Tätigkeiten von Schülerlotsen Deckung des Umwelthaftungsrisikos reine Vermögensschäden bei Umweltstörungen
4 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 4/7 Isotopenhaftpflichtdeckung (Schäden durch radioaktive Stoffe) Allmählichkeitsschäden nach Kanal- bzw. Leitungsgebrechen Arbeitnehmergarderoben und bewachte Garderoben Versicherungsschutz für Grundstücke und Gebäude, die Fremdzwecken dienen Versicherungsschutz für in Verwahrung genommene Fahrzeuge (Garagen, Parkplätze) Weidegemeinschaften (sofern vorhanden) Europadeckung Die Höhe der versicherten Summe des Gemeindehaftpflichtvertrages sollte dem Risikopotential entsprechen. Wesentlich ist die Angabe aller Risiken der Gemeinde, da bei Falschangaben bzw. Nichtanzeigen von Risiken die Gefahr von einem zu geringen Deckungsumfang bzw. Unterdeckungen besteht. Auch die Tendenz der generellen Zunahme von Schadenersatzansprüchen sollte berücksichtigt werden. Diverse Versicherungsgesellschaften bieten Gemeindehaftpflichtversicherungsprodukte an, bei denen genaue Risikoangaben der Gemeinde nicht mehr nötig, sondern automatisch laut Deckungsumfang des Versicherungspaketes inkludiert sind. AMTSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN Der Vorwurf des Amtsmissbrauches gem. 302 STGB ist nicht versicherbar. Laut Finanzmarktaufsicht (Schreiben vom 13. April 2006) ist die Versicherung von Produkten, deren Versicherungsschutz auch Fälle der Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes umfassen, unzulässig. In bestehenden Gemeinde-Rechtschutz-Verträgen kann aber im Straf-Rechtsschutz auch dann Versicherungsschutz gegeben sein, wenn anlässlich eines Strafverfahrens wegen diverser Delikte (z.b. Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundendelikte, Verletzung der Amtspflicht, Ausnutzung einer Amtsstellung) ein rechtskräftiger Freispruch bzw. die Einstellung des Verfahren erfolgt. Eine Amtshaftpflichtversicherung bezüglich Naturkatastrophenschäden ist möglich. Als Beispiel kann eine rechtswidrige Ausweisung von Bauland im Bebauungsplan (trotz Überschwemmungsgefahr) und anschließender Überschwemmung und Beschädigung von Gebäuden genannt werden.
5 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 5/7 Hier ist wesentlich, dass sich der Versicherungsschutz wirklich auf alle Gemeindeorgane bzw. Organwalter erstreckt, die in Vollziehung der Gesetze handeln. Zudem sollten auch Regressansprüche anderer Rechtsträger für den Fall, dass die Gemeinde für andere Rechtsträger tätig wird (übertragener Wirkungsbereich, mittelbare Landesverwaltung), mitversichert sein. Die oftmals praktizierte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf namentlich bestimmte Personen sollte vermieden werden. Es ist daher darauf zu achten, dass sich die Versicherung auf alle Schäden erstrecken muss, die ein Organ der Gemeinde im Bereich der Hoheitsverwaltung durch rechtswidriges Verhalten Dritten zugefügt hat. Ein Gemeinde-Rechtsschutz-Vertrag deckt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Gemeinde sowie strafrechtliche Ansprüche von Dritten gegen Organe der Gemeinde. Eine Gemeinderechtsschutzversicherung gilt für Gemeinde und Bürgermeister, d. h. Versicherungsschutz besteht für aktive Rechtsstreitigkeiten für die gewählten Gemeindeorgane bzw. für die Gemeindebediensteten im Rahmen ihrer Tätigkeit. Unbedingt sollten Rechtsstreitigkeiten inklusive (Versicherungs-) Vertragsstreitigkeiten mitversichert werden! Die KFZ-Rechtsschutzversicherung für Rechtschutzdeckung bei Versicherungsstreitigkeiten sollte aufgrund des Interessenskonfliktes bei entsprechenden Rechtsschutzspezialisten abgeschlossen werden. EINBRUCH-DIEBSTAHL-VERSICHERUNG Neben einer generellen Zunahme von Schadensersatzansprüchen, häufen sich in letzter Zeit vor allem auch Einbrüche bzw. Diebstähle, daher empfiehlt sich der Einschluss einzelner Gebäude (z. B. Kindergärten) in die Einbruch-Diebstahl-Versicherung. Einheitliches Deckungsprinzip beachten!
6 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 6/7 INDIREKTE BLITZSCHLAG- UND KATASTROPHENSCHÄDEN Aufgrund der zunehmenden Katastrophenschäden empfiehlt sich generell eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes in diesem Bereich. Neben der Bündelversicherung für die Sparten Feuer (Einschluss der Feuerwehrfahrzeuge beachten!), Sturm, Leitungswasser, etc. sollte daher vor allem auch eine erweiterte Sturmschadenversicherung für Katastrophenschäden durch Erdbeben, Vermurung, Hochwasser abgeschlossen werden. Zusätzlich können noch Schäden durch reine Witterungsniederschläge, die nicht auf einen Sturmschaden zurückzuführen sind, versichert werden. Die Kosten für indirekte Blitzschlagschäden (z. B. an Elektroinstallationen, Verteiler und Schaltkästen) sollten mit einem bestimmten Prozentsatz der jeweiligen Gebäude- bzw. Einrichtungssumme bzw. ohne Summenbegrenzung versichert werden. Wichtig ist die Anpassung der Versicherungssummen in Abhängigkeit zu den jeweiligen Gebäudewerten. BAGATELLRISIKEN Bei der Versicherung von Bagatellrisiken (z.b. Glasbruchversicherung) ist abzuwägen, ob es aufgrund der hohen Versicherungsprämien nicht sinnvoller ist, diese Risiken selbst bzw. mit einem Selbstbehalt zu tragen. Beispielsweise reduzieren Versicherungsvarianten mit Selbstbehalten zwischen 200,- und 300,- die Prämienkonditionen um ca. 20%. Aufgrund von Erfahrungswerten ist die generelle Empfehlung, geringe Schäden selbst zu tragen! UNFALLVERSICHERUNG Der Unfallversicherungsschutz für Gemeindebedienstete, ehrenamtliche Gemeindefunktionäre, Feuerwehren, Schulkinder, Kinder des Kindergartens usw. sollte nicht auf namentlich genannte Personen lauten, sondern auf die Anzahl von Personen. Ansonsten kann es bei Wechsel der versicherten Personen zu einer Deckungslücke kommen. Die Kollektivunfallversicherung z. B. für den Bereich Feuerwehren bzw. für Feuerwehrmitglieder soll Unfallkosten, Invalidität, Tod, Tag- und Spitalsgeld beinhalten. Zu beachten ist, dass man für z. B. Feuerwehrfahrzeuge auch eine Insassenunfallversicherung abschließt.
7 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH VERSICHERUNGEN SEITE 7/7 LEITUNGSWASSERSCHADENVERSICHERUNG Die Leitungswasserschadenversicherung bietet Versicherungsschutz für reine Bruchschäden inklusive Korrosions-, Dichtungs- und Verstopfungsschäden und für Austauschkosten von Rohren. Der Versicherungsschutz sollte jedoch auch Schäden an Ableitungen (z. B. außerhalb der Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück), Kosten für Wasserverlust nach dem Schadensfall sowie Schadenssuchkosten ohne Vorliegen eines Wasserrohrgebrechens umfassen.
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