Soziale Wohnraumförderung für genossenschaftliche Gruppenwohnprojekte in Schleswig Holstein Eine Zusammenfassung mit ergänzenden Förderhinweisen
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- Kirsten Beutel
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1 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig Hlstein Eine Zusammenfassung mit ergänzenden Förderhinweisen Stand: Juli 2007 mit den aktualisierten Einkmmensgrenzen vn 2009
2 Grundlagen der Zusammenfassung: Gesetz über die Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein (Schleswig-hlsteinisches Whnraumförderungsgesetz SHWFG) vm /2009 Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein: Finanzierungsrichtlinien (FiRL), Erlass des Innenministeriums vm IV 623 Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein - Zuschussförderung, Frderungskauf und neue Whnungsgenssenschaften. Erlass des Innenministeriums vm 11. Juli 2007 IV 671/ / Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein: Whnraumförderungsbestimmungen(WFB), Erlass des Innenministeriums vm IV 623 Landesverrdnung zur Durchführung des Schleswig-Hlsteinischen Whnraumförderungsgesetzes (SHWFG-DVO) vm 13.Juni 2009 Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein; dynamisierte Veränderung der Einkmmensgrenzen bei geförderten Mietwhnungen, Erlass des Innenministers vm 24. Nvember 2005 IV Förderung des szialen Whnungsbaus in Schleswig-Hlstein, Förderung vn altengerechten Whnungen, Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Hlstein vm 10. Januar / Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein, Ergänzung des Prgrammerlasses 2003/2004, Erlass des Innenministeriums vm 08. Oktber IV / Whnraumförderungsgesetz (WFG) vm 13. September 2001, zuletzt geändert am Diese aktualisierte Zusammenfassung rientiert sich an der Zusammenstellung der STATTBAU Hamburg: Sziale Whnraumförderung in Schleswig-Hlstein, Zusammenstellung der wichtigsten Förderdaten für die Förderung des Neubaus vn Mietwhnungen für genssenschaftlich rganisierte Whnprjekte vm vn Tbias Behrens und Jsef Bura Stand der aktualisierten Fassung: Juli 2007 mit den aktualisierten Einkmmensgrenzen vn 2009 aktualisiert und ergänzt vn Wilfried Mrisse Legienstrasse 16, Kiel verband@whnprjekte-sh.de
3 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1 WAS WIRD GEFÖRDERT? 1 WER WIRD GEFÖRDERT? 1 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN 3 FINANZIERUNG 4 BELEGUNG ZWECKBINDUNG 7 MIETEN 7 FÖRDERUNG DER KOMMUNEN FÜR BAULANDERSCHLIEßUNGSMAßNAHMEN DURCH FORDERUNGSANKAUF 8 Tabellen TABELLE 1: EINKOMMENSGRENZEN IN DER SOZIALEN WOHNRAUMFÖRDERUNG - MIETWOHNUNGSBAU- (STAND ) 2 TABELLE 2: FÖRDERFÄHIGE WOHNFLÄCHE UND HAUSHALTSGRÖSSE 3 TABELLE 3: KOSTENBEGRENZUNG FÜR BAUKOSTEN 4 TABELLE 4: ERHÖHUNG DER OBERGRENZEN 6
4 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Einleitung Im Oktber 2004 beschlss das Land Schleswig-Hlstein die sziale Whnraumförderung - insbesndere für genssenschaftlich rganisierte Gruppenwhnprjekt - zu verbessern. Zum ersten Mal gibt es nun realistische Chancen, derartige Prjekte in Schleswig-Hlstein umzusetzen. Im Flgenden sind die wichtigsten Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen zusammengefasst und aktualisiert (für das Prgrammjahr 2007/08). Grundlage für diese aktualisierte Zusammenfassung ist die Zusammenstellung der wichtigsten Förderdaten für die Förderung des Neubaus vn Mietwhnungen für genssenschaftlich rganisierte Whngruppenprjekte aus dem Jahr 2005 vn der STATTBAU Hamburg (Tbias Behrens und Jsef Bura). Diese Zusammenfassung kann nur einen grben Überblick geben. Für die Umsetzung vn genssenschaftlichen Prjekten ist eine fachliche Beratung und Begleitung unerlässlich. Was wird gefördert? Gefördert wird 1. Neubau, Ausbau und Sanierung vn (genssenschaftlichen) Mietwhnungen 2. Erwerb bestehender Whnungen durch Genssenschaften 3. Mdernisierung bestehender Whnungen durch Genssenschaften 4. Kmbinatin vn Whnungserwerb und anerkannten ntwendigen Mdernisierungs- der Sanierungsmaßnahmen vn Genssenschaftswhnungen Wer wird gefördert? Als Gruppe anspruchsberechtigt sind: (1) Baugemeinschaften und sziale Whngruppen, die seit dem eine in das Genssenschaftsregister eingetragene Whnungsgenssenschaften gegründet haben. Whnungsgenssenschaften i.g., die ihre Eintragungsfähigkeit in das Genssenschaftsregister alsbald erwirken, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragsstellerin muss Trägerin der Fördermaßnahme und Eigentümerin der Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sein der dies alsbald werden. (2) vr dem gegründeten Whnungsgenssenschaften swie Whnungsdachgenssenschaften sind dann antragsberechtigt, wenn sie im Auftrag einer Whngruppe Trägerin der Fördermaßnahme sind und durch einen Vertrag der eine Satzung die Selbstbestimmungsrechte der Whngruppe dauerhaft gesichert haben. Die Whngruppe muss sich als juristische Persn rganisiert haben. Alle Mitglieder der Whngruppe müssen der Antrag stellenden Whnungsgenssenschaft als Einzelmitglied der als Mitglied der aus der Whngruppe heraus gegründeten juristischen Persn beigetreten sein. (Ergänzung des Prgrammerlasses 2003/2004 vm , ) Anspruchsberechtigt nach individuellem Einkmmen sind Persnen der Hauhalte deren Einkmmen innerhalb bestimmter Einkmmensgrenzen nach 8 des Schleswig-hlsteinischen Whnraumförderungsgesetzes (SHWFG) liegen. Dabei gilt flgende Regel: Mindestens ein Drittel der Whneinheiten des genssenschaftlichen Prjektes müssen vn Haushalten mit geringem Einkmmen (Orientierungswerte siehe Spalte 5 in Tabelle 1) belegt sein - das sind die Haushalte, die Anspruch auf einen Whnberechtigungsschein haben Maximal zwei Drittel der Whneinheiten können vn Haushalten mit einem höheren Einkmmen - +40% (Orientierungswerte siehe Spalte 7 in Tabelle 1) belegt sein. Seite 1
5 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Tabelle 1: Einkmmensgrenzen in der szialen Whnraumförderung - Mietwhnungsbau- Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder Einpersnen- Haushalt Zweipersnen- Haushalt (Ehepaar) Zweipersnen- Haushalt (Alleinerziehend mit 1 Kind) 3-Persnenhaushalt (Ehepaar + 1 Kind) 3-Persnenhaushalt (Alleinerziehend mit 2 Kindern) 4-Persnenhaushalt (Ehepaar + 2 Kinder) 5-Persnenhaushalt (Ehepaar + 3 Kinder) Erwerbsbeteiligung (in der Regel ein Verdiener) Beamte/r Angestellte/ Arbeiter Erwerbslse Nichterwerbspersn (Sz. Rentner) Beamte/r Angestellte/ Arbeiter Erwerbslse Nichterwerbspersn (Sz. Rentner) EkGrenze nach 8 Abs. 2 SHWFG (Basis- EkGr.) (Stand ) Beträge in Eur EkGrenze nach 7 Abs.2 SHWFG-DVO (inkl. Strukturanpassungsbetrag). Brutteinkmmen bei Basis-EkGr. + Strukturanpassungsbetrag EkGrenze nach 9 Abs. 3,4 SHWFG-DVO (inkl. Strukturanpassungsbetr.) + 40% Brutteinkmmen bei EkGrenze nach 9 Abs. 3,4 SHWFG-DVO (inkl. Strukturanpassungsbetr.) + 40%) Angestellte/ Arbeiter Beamte/r Angestellte/ Arbeiter Angestellte/ Arbeiter Beamte/r Angestellte/ Arbeiter Beamte/r Angestellte/ Arbeiter > bei 2 Verdienern erhöht sich das Einkmmen um die weiteren Werbungsksten (Pauschale vn 920 Eur Höchstwert-) > bei jungen Ehepaaren (beide unter 40 Jahre, nicht länger als 5 Jahre verheiratet) kann vm Gesamteinkmmen ein Freibetrag vn Eur abgezgen werden Diese Tabelle begründet im Ergebnis keine amtlichen Einkmmensgrenzen, sndern bietet nur Orientierungswerte. Stets kmmt es auf das Gesamteinkmmen nach den Ermittlungsvrschriften des Abschnitts II dessh- WFG-DVO an. Bei der Ermittlung des Jahreseinkmmens ist nach WFG 22 Abs. 1 das Einkmmen zu Grunde zu legen, das in den zwölf Mnaten ab dem Mnat der Antragstellung zu erwarten ist. Hierzu kann auch vn dem Einkmmen ausgegangen werden, das innerhalb der letzten zwölf Mnate vr Antragstellung erzielt wrden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb vn zwölf Mnaten mit Sicherheit zu erwarten sind;... Seite 2
6 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Fördervraussetzungen Im Rahmen der szialen Whnraumförderung kann natürlich nicht alles gefördert werden. S gibt es einige Vraussetzung bezüglich der max. Ksten, der Whnraumgröße und des Qualitätsstandards. Förderfähige Whnungs- Gemeinschaftsraumgrößen Whnraum Bei den geförderten Whnraumgrößen gibt es Grenzen die abhängig sind vn der jeweiligen Haushaltsgröße (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Förderfähige Whnfläche und Haushaltsgröße Haushaltsgröße 1 Persnen 50 2 Persnen 60 3 Persnen 75 4 Persnen 85 Jede weitere Persn +10 Whnfläche höchsten in qm Für höchstens 66% der geförderten Whneinheiten können die Whnflächen in angemessener Weise (ca. 5-10qm) überschritten werden. Der Anteil der Whnfläche, der die angemessenen Whnflächen überschreitet bleibt bei der Bemessung der Höchstdarlehensumme unberücksichtigt (siehe: Ergänzung des Prgrammerlasses 2003/2004 vm , ). Diese zusätzlichen Flächen müssen frei finanziert werden. Gemeinschaftsräume Bei Gruppenwhnprjekten mit mindestens 20 Whneinheiten können auch Gemeinschaftsräume gefördert werden. Förderfähig sind Gemeinschafträume mit einer Größe vn 2qm pr Whneinheit. Der Gemeinschaftsraum muss in förderfähigen Whnraum rückbaubar sein. Qualitätsstandard Vraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der städtebaulichen, öklgischen und szialen Standards. Diese werden vn der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. (ARGE) geprüft und in einem Abschlussvermerk bestätigt. Dafür müssen technische Unterlagen eingereicht werden. (u.a. Gebäudezeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Whnflächenberechnungen, Wärmeschutznachweis und Primärenergiebedarfs-Berechnung). Auf die energetischen Fragen wird besnders geachtet, seit 2002 ist der Niedrigenergiehaus-Standard verpflichtend. Die ARGE macht auch regelmäßig Baustellenbesuche und führt den blwer dr Test (Messung der Luftdichtheit eines Gebäudes) durch. Wenn mehr Anträge vrliegen als Fördermittel bei der IB vrhanden sind, wird vn der ARGE ein Ranking vrgenmmen und Prjekte mit den höherwertigen Qualitäten bevrzugt. Ksten für Gebäude und Grundstück Bezüglich der Bauksten werden Kstenbergrenzen (Kstengruppe 300 und 400 nach DIN 276) festgelegt. Zur Zeit (2007) gelten flgende Kstenbergrenzen (siehe Tabelle 3) Seite 3
7 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Tabelle 3: Kstenbegrenzung für Bauksten qm Whnfläche vn mehr als bis einschließlich Gebäudeksten je qm Whnfläche Bei größeren Whnungen sllen pr qm nicht überschritten werden. Bei besnderen reginaler Investitinsbedingungen ist eine Überschreitung des Höchstbetrages um 15% möglich. Darüber hinaus werden ntwendige Ksten für Erschließungsmaßnahmen, Außenanlagen, Baunebenksten (Architektenleistungen, Prjektentwicklung, Werbung,...) und Grundstücksksten (bis zu bestimmten Grenzen, s.u.) anerkannt und erhöhen das Darlehen entsprechend. Die Grundstücksksten inkl. der Erwerbsnebenksten (das sind Grunderwerbssteuer swie Ntar- und Grundbuchksten ) werden mit ca. 200,-- pr qm Whnfläche anerkannt. In besnderen Hchpreisreginen (z.b. Hamburger Umland, Innenstadtlagen) wird auch ein höherer Grundstückskstenanteil akzeptiert. Neben den bereits genannten Ksten ist außerdem nch ein Betrag für die Zwischenfinanzierungsksten bei den Gesamtksten des Prjektes zu berücksichtigen (ca. 50,-- / qm Whnfläche). Dies sind u.a. Zinsen und zinsähnliche Ksten während der Bauzeit. Aus diesen drei Kstenarten: Bauksten inkl. Baunebenksten, Grundstücksksten inkl. Erwerbsnebenksten und Finanzierungsksten setzen sich die Gesamtksten des Bauvrhabens zusammen. Finanzierung Die Finanzierung geförderter Prjekte setzt sich im wesentlich aus drei vier Kmpnenten zusammen. a) das Eigenkapital (bzw. Genssenschaftsanteile) b) die Förderung des Landes im Rahmen der szialen Whnraumförderung möglicherweise ergänzt durch eine Förderung der Kmmune c) KfW Darlehen d) Darlehen auf dem freien Kapitalmarkt Eigenkapital / Genssenschaftsanteile Das Eigenkapital des genssenschaftlichen Prjektes sll 10 % der anerkannten Gesamtksten nicht unterschreiten je nach Beleihungsauslauf kann jedch ein höherer Eigenkapitalanteil gefrdert werden. Dieses Geld muss als Genssenschaftsanteile zu Beginn des Prjektes liquide vrliegen, da die Planung vr Beginn der Bauarbeiten, ggf. auch der Grunderwerb, mit diesem Geld finanziert werden muss. Finanzierung der Genssenschaftsanteile über KfW Kredit Seit 2006 ist die Finanzierung der Genssenschaftsanteile auch über einen KfW-Kredit (Whneigentumsprgramm) möglich. Mit banküblichen Sicherheiten beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 100% des Genssenschaftsanteils. Seite 4
8 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Förderung des Landes Die Förderung des Landes erflgt durch ein zinsgünstiges Baudarlehen, abhängig vn der Art der Maßnahme. Die Kredite werden über die Investitinsbank Schleswig-Hlstein vergeben. Eine Zusammenfassung der Maßnahmen ist in der flgenden Tabelle aufgeführt: Kriterien Ziel Bindungen Qualitätsanfrderungen an die förderfähigen Maßnahmen Anfrderungen an die Träger der Maßnahme Fördergegenstände Art und Höhe: Neubau und Sanierung Städtebauliche, sziale und öklgische Ziele neue Genssenschaften mit qualifizierten Selbstverwaltungs- und Beteiligungsrechten Traditinsgenssenschaften und Dachgenssenschaften, die Baugemeinschaften und Whngruppen qualifizierte Selbstverwaltungs- und Beteiligungsrechte dauerhaft vertraglich zugesichert haben Erwerb, Neubau, Sanierung, Mdernisierung vn Genssenschaftswhnungen max. 55% der förderfähigen Ksten max EUR/m 2 35 Jahre Mdernisierung 100% der förderfähigen Ksten max. 500 EUR/ m 2 15 Jahre Erwerb max EUR/WE 25 Jahre Erwerb und Mdernisierung gekppelt s.. 25 Jahre Erwerb und Sanierung gekppelt Sicherungsfnds für unverschuldete Härten zur Sicherung der Bnität Eigenkapital Zweckbindung der WE EkGrenzV (siehe Tabelle 1, Seite 2) s.. mind. 10% bei Neubau und Sanierung, z.z. 0,03% der Nminalsumme des Förderdarlehens mind. max. 35 Jahre Einzahlung in Genssenschaftsfnds 1/3 der Gesamtmaßnahme: Brutteinkmmen bei EkGr. nach 8 Abs. 2 SHWFG- + Strukturanpassungsbetrag 2/3 der Gesamtmaßnahme: Brutteinkmmen bei EkGr. nach 8 Abs 2 SHWFG- + Strukturanpassungsbetrag + 40% 0 mind. 1/3 der Gesamtmaßnahme wie in FiRL Whnflächen Gemeinschaftsräume Bei Prjekten ab 20 WE: 2 m 2 Pr WE max. 2/3 der Gesamtmaßnahme - Überschreitung möglich, das Mietniveau muss angemessen sein Überschreitung bei max 2/3 möglich Rückbaufähig zu Whnung Die Landesförderung kann durch kmmunale Darlehen ergänzt werden. Seite 5
9 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein KfW Darlehen Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsgünstige Kredite für den Erweb, Bau und Sanierung vn Eigenheimen. Insbesndere fördert die KfW öklgisch sinnvlle Maßnahmen wie Energiesparmaßnahmen durch Wärmedämmung beim Neubau und der Sanierung vn Bestandshäusern. Die Förderprgramme auf einem Blick Energieeffizentes Bauen KfW-Whneigentumsprgramm / Genssenschaftsanteile Energieeffizentes Sanieren Whnraum Mdernisieren KFW-Prgramm Eneuerbare Energien Slarstrmerzeugung Für alle, die ein KfW-Effizenzhaus der ein Passivhaus bauen der erwerben möchten für alle, die ein Haus der eine Whnung bauen der kaufen wllen und selbst darin whnen möchten. Auch der Erwerb vn Genssenschaftsanteilen wird gefördert. für alle, die Ihren Altbau s sanieren, dass fürs Heizen nur nch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. für alle, die Haus der Whnung sanieren der mdernisieren möchten. Auch wer seine Whnung und das Whnumfeld altersgerecht gestalten möchte, findet hier das passende Angebt. für alle, die mit Bimasse der Tiefengethermie Energie erzeugen möchten für alle, die mit Kraft der Snne, Bimasse der Tiefengethermie Energie erzeugen möchten. Näheres zu den einzelnen Prgrammen findet man auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wideraufbau: (Förderprgramme auf einen Blick) Die aktuellen Förderknditinen Erhöhung der Obergrenzen Eine Erhöhung der Fördergrenzen für einzelne Whnungen - im Rahmen der szialen Whnraumförderung - sind möglich wenn bestimmt Vraussetzungen gegeben sind (siehe Tabelle) Tabelle 4: Erhöhung der Obergrenzen Fallgruppe Bei kinderreichen Familien (3 Kinder und mehr) und/der Familien mit schwerbehinderten Menschen Bei Mehraufwand für ältere Menschen Für altengerechtes Whnen mit Service und vergleichbaren Standards 1 Bei besnderen öklgischen Maßnahmen Bei Errichtung zentraler Mehrfunktinsräume Gemeinschaftsräume (bei Bauvrhaben mit mehr als 20 Whnungen) Erhöhung um pr WE DIN Teil pr WE pr WE pr WE Im Rahmen des Darlehens (2qm pr WE) Achtung: Whnungen, die für eine der ben beschriebenen Ausnahmen gefördert wurden müssen dauerhaft, d.h. auch nach der Erstbelegung mit Haushalten dieser Fallgruppe belegt werden. Mehrfunktinsräume müssen s gebaut werden, dass sie jederzeit in Whnraum umgewandelt werden können. 1 siehe hierzu: Förderung des szialen Whnungsbaus in Schleswig-Hlstein, Förderung vn altengerechten Whnungen, Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Hlstein vm 10. Januar 2001 Seite 6
10 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Das Baudarlehen sll in der Regel max. 55% der förderfähigen Gesamtksten nicht überschreiten und liegt bei höchstens /qm der zu schaffenden Whnfläche. In besnderen Ausnahmefällen (reginale Finanzierungsbedingungen, hhe Vergleichsmieten, Reginalstufe III) kann die Obergrenze des Darlehens um 10% auf max. 65% angehben und der Höchstbetrag pr qm Whnfläche um bis zu 15% überschritten werden. Knditinen des Förderdarlehens Im Flgenden eine Zusammenfassung der Knditinen des Förderdarlehens Tilgung Zinsen Bearbeitung Mind. 1% - unter Zuwachs ersparter Zinsen Bis Ende des 6. Jahres nach der Bezugsfertigkeit 0% Zinsen per Ann Ab dem siebten Jahr wird der Zinssatz alle drei Jahre um einen Wert zwischen 0,5 und 2 Przent entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und der Förderzusage erhöht Einmaliges Bearbeitungsentgelt vn 1,5 bis 1,2 % (bei grßen einheitlichen Prjekten) Verwaltungsksten Verwaltungskstenbetrag vn 0,5% p.a. (mindestens jedch 0,2% vm Ursprungskapital) der Darlehenssumme ab dem 1. Jahr. Die Verwaltungsksten sind wie Zinsen zu behandeln Sicherungsfnds Ausnahmen Ab dem 7. Jahr muss ein Betrag vn 0,03% p.a. der Nminalsumme des Förderdarlehens in einen Sicherungsfnds (für unverschuldete Ntlagen der Genssenschaft) eingezahlt werden. In Ausnahmefällen ist eine später einsetzende und geringere Zinssteigerung möglich gegen Absenkung des Darlehensbetrags. Belegung Zweckbindung Der geförderte Whnraum unterliegt der in der Förderzusage festgesetzten Belegungsbindung. Die Dauer der Belegungsbindung liegt in der Regel bei 25 der 35 Jahren. Das heißt, während der Dauer der Belegungsbindung unterliegt der Whnraum bei Neubelegung immer der Zweckbindung welche an die ben beschriebenen Einkmmensgrenzen gekppelt ist. Mieten Die Mieten (bei Genssenschaften Nutzungsendgeld) sind gesetzlich festgelegt (Mietpreisbindung). Sie liegen bei dem Teil (mindestens 1/3 der Haushalte), der innerhalb der für ganz Schleswig-Hlstein geltenden Einkmmensgrenzen ( 8 Abs. 2 SHWFG + dynamisierte Veränderung + Strukturanpassungsbetrag) bei der Bewilligungsmiete = Miete hne Betriebsksten (kalt). Die Höhe der Mietpreisbindung ist reginal verschieden. Sie dürfen nachstehende Beträge nicht überschreiten (die Einrdnung in die Reginalstufen siehe Anhang): 1. in Städte und Gemeinden der Reginalstufe I: 4,85 Eur je qm Whnfläche/Mnat 2. in Städte und Gemeinden der Reginalstufe II: 4,95 Eur je qm Whnfläche/Mnat 3. in Städte und Gemeinden der Reginalstufe III: 5,10 Eur je qm Whnfläche/Mnat Verringert wird die Mietbergrenze für kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern und zwar um 0,51 pr qm. Die Mietbergrenze erhöht sich um bis zu 0,15 je qm Whnfläche, wenn Gemeinschaftsräume zur Bildung einer szialen Hausgemeinschaft mit gebaut und anerkannt werden. Sie erhöht sich ebenfalls um bis zu 0,15 je qm Whnfläche, wenn die geförderten Whnungen im Passivhausstandard der als Energiesparhaus 40 errichtet werden. Seite 7
11 Sziale Whnraumförderung für genssenschaftliche Gruppenwhnprjekte in Schleswig-Hlstein Nach 6 Jahren ist eine Erhöhung der Mieten im Rahmen 556 bis 559 BGB möglich, jedch nicht über 9% in drei Jahren (Kappungsgrenze). Förderung der Kmmunen für Baulanderschließungsmaßnahmen Frderungsankauf Zum Schluss nch ein Hinweis auf eine Fördermaßnahme des Landes, die es Kmmunen ermöglichen sll, Whnprjekten verbilligtes Bauland zur Verfügung zu stellen. Hier bietet das Land den Kmmunen eine Vrfinanzierung durch Ankauf künftiger Kapitalfrderungen aus Grundstücksverkäufen nach Baulanderschließungsmaßnahmen an. Durch einen Frderungskauf, der sich auf einen vertraglich zu vereinbarenden Teil der künftigen Kaufpreiserlöse erstreckt, wird das erfrderliche Kapital zur Abdeckung der Ksten, die der Gemeinde für die Erschließung den evl. nch erfrderlichen Ankauf der Erschließungsfläche und die Schaffung der ntwendigen rtsgebundenen Infrastruktur entstehen werden, aus der Zweckrücklage Whnraumförderung bereitgestellt. Im Gegenzug muss die Gemeinde die Frderungen bis höchstens zu 75% der künftigen Kaufpreiserlöse an die Bewilligungsstelle zu Gunsten der Zweckrücklage Whnraumförderung abtreten. Zur Kaufpreisermittlung sind flgende Faktren zu berücksichtigen: 1. der vereinbarte Abzinsungszeitraum (höchstens fünf Jahre) 2. ein Abzinsungssatz vn 0,5% pr Jahr 3. die Bearbeitungsgebühr i.h. vn 1% der abgetretenen Frderungen Mit dieser Förderung muss sich die Gemeinde verpflichten, die für den szialen Whnungsbau vrgesehen Grundstücke unterhalb der geltenden Verkehrswerte zu veräußern. Es muss sich eine Verbilligung des Grundstückspreises ergeben, die sich im Vergleich errechnet, wenn der Frderungskauf nicht nach den hier dargestellten Knditinen, sndern mit alternativer Kapitalmarktfinanzierung erflgen würde (Vergleichsrechnung). (Ergänzung des Prgrammerlasses 2003/2004; Erlass des Innenministeriums vm 08. Oktber 2004 IV / ) Seite 8
12 Anhang Reginalstufen bei der Förderung des Mietwhnraums in Schleswig-Hlstein und für die Bemessung vn Kstengrenzen und Grundförderung bei geförderten Eigentumsmaßnahmen (besndere Bestimmungen in den Finanzierungsrichtlinien haben bei abweichenden Reginalstufen für eine Gemeinde Vrrang) Kreis Dithmarschen (HEI) Herzgtum Lauenburg (RZ) Nrdfriesland (NF) Osthlstein (OH) hne die Gemeinden Kreis Rendsburg- Eckernförde (RD) II Geesthacht Schleswig- Flensburg (SL) I Husum NF-Inseln (s. Fußnte) II Bad Schwartau, Scharbeutz Reginalstufe I Reginalstufe I I hne die Gemeinden Altenhlz, Eckernförde, Krnshagen, Rendsburg Harrislee, Schleswig Segeberg (SE) II Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Nrderstedt Steinburg (IZ) I Glückstadt, Itzehe Pinneberg (PI) III Strmarn (OD) III Plön (PLÖ) II Preetz Gemeinde/Stadt (Kreis) Reginalstufe Gemeinde/Stadt (Kreis) Reginalstufe Altenhlz (RD) III Itzehe (IZ) II Bad Bramstedt (SE) III Kiel III Bad Schwartau (OH) III Krnshagen (RD) III Bad Segeberg (SE) III Lübeck II (s.fußnte) Eckernförde (RD) II Neumünster II Flensburg II Nrderstedt (SE) III Geesthacht (RZ) III Preetz (PLÖ) III Glückstadt (IZ) II Rendsburg (RD) II Harrislee (SL) II Scharbeutz (OH) III Henstedt-Ulzburg (SE) III Schleswig (SL) II Husum (NF) II Fußnte: Bei Eigentumsmaßnahmen wird die Hansestadt Lübeck (HL) der Reginalstufe III zugerdnet. Die Städte und Gemeinden auf den Nrdfriesischen Inseln (NF) werden bei allen Fördermaßnahmen der Reginalstufe III zugerdnet. *FiRLAnlage1ab2007
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