Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 1. Landeswohnraumförderungsprogramm 2015 Mietwohnraumförderung
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- Emilia Neumann
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1 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 1 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015 Mietwohnraumförderung
2 Jörg Ungerer stv. Abteilungsleiter im Bereich Wohnungsunternehmen Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 2 L-Bank Schlossplatz Karlsruhe Tel joerg.ungerer@l-bank.de
3 AGENDA Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 3 1. Einleitung 2. Grundlagen der Förderung 3. Allgemeine Bestimmungen 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung - Neubau 5. Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen 6. Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand 7. Soziale Mietraumförderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung 8. Verfahren und Anträge 9. Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank
4 1. Einleitung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 4 Überdurchschnittlicher Mietanstieg in Baden-Württemberg im deutschlandweiten Vergleich seit 2005 Insbesondere Ballungsräume wie Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg betroffen Ursachen für Wohnungsknappheit Fertigstellung von Neubauwohnungen deckt Bedarf nicht Bevölkerungsentwicklung weiter steigend (vor allem in Ballungsräumen) steigende Anzahl von Privathaushalten Wohnfläche pro Kopf steigt weiter Geänderte Wohnansprüche im Hinblick auf energetische Effizienz und Barrierefreiheit
5 1. Einleitung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 5 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015 Ziele Erhöhung des Angebots von preiswertem und nachhaltigem Wohnraum Verdrängung einkommensschwächerer Nachfrager aus vom Preisauftrieb besonders betroffener Gebiete entgegenwirken Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit Reduzierung des Energiebedarfs von Neubauten und Altbestand Altersgerechter Neu- bzw. Umbau Schaffung von Wohnraum für Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
6 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 6 Investoren: Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen
7 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 7 Förderfähige Maßnahmen 1. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung a) Neubau und Erwerb neuen Mietwohnraums in B.-W. b) Neubau von Mietwohnraum für ambulantes betreutes Wohnen (außerhalb Wohnheimen) c) Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum: - Ausbau Dachgeschoss - Aufstockung von Gebäuden oder Anbau - Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen
8 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 8 d) Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnbestand Belegungsrechte Gebietskulisse a-d: in Groß- und Universitätsstädten an sonstigen Hochschulstandorten in Gemeinden der Gebietskategorie I alle übrigen großen Kreisstädte + Stadtkreis Baden-Baden e) Ersatzneubau - landesweit 2. Modernisierungsförderung im Mietwohnbestand - landesweit 3. Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung - landesweit
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14 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 14 Fördervolumen Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung 40,5 Mio. EUR Modernisierungsförderung 7,0 Mio. EUR Haushalte mit bes. Schwierigkeiten 3,0 Mio. EUR
15 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 15 Fördervoraussetzungen 1. Baubeginn bzw. Erwerb erst nach Antragsbewilligung oder nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch die L-Bank 2. Mind. KfW-Effizienzhaus-Standard 70: Bestätigung durch Sachverständigen 3. Echtes Eigenkapital von 25 % der Gesamtkosten 4. Wohnraum muss derzeitigen Wohnbedürfnissen entsprechen
16 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 16 Fördervoraussetzungen 4. Wohnflächengröße ab 30 m² bis zu 45 m² bei höchstens zwei Zimmern bis zu 60 m² bei mindestens zwei und höchstens drei Zimmern bis zu 75 m² bei mindestens drei und höchstens vier Zimmern je weiteren 15 m² erhöht sich die Zimmeranzahl um jeweils eines 5 % Über- oder Unterschreitung möglich (nicht förderfähig) Erhöhung um 15 m² bei zumindest barrierefrei nutzbarem Wohnraum (bei gleichbleibender Raumzahl)
17 Beschreibung der Wohnungen Nummer der Wohnung oder Lage im Stockwerk Anzahl der Wohnräume Wfl. in m² davon förderfähig ,00 51, ,00 35, ,20 61, ,40 60, ,20 69, ,00 51, ,00 35, ,20 61, ,40 60,00 * ,20 69, ,00 51, ,00 35, ,20 61, ,40 60,00 * ,20 69, ,00 51, ,00 35, ,20 61, ,40 60,00 * ,20 69, , ,60 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 17
18 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 18 Fördervoraussetzungen 5. Mietpreis- und Belegungsbindung für 15 oder 25 Jahre Senkung der Kaltmiete um 33 % zur ortsüblichen Vergleichsmiete Mietpreiserhöhung um höchstens 5 % alle zwei Jahre in der Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete Vermietung nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg Vermietung innerhalb des ambulanten betreuten Wohnens nur an schwerbehinderte Menschen oder Senioren/Innen ab dem 60. Lebensjahr Personenkreisbezogene Bindung von rollstuhlgerechten Wohnraum
19 2. Grundlagen der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 19 Fördervoraussetzungen 6. Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kapitalrendite Mietwohnraumförderung ist eine Dienstleistung von allg. wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne der EU- Beihilfevorschriften. Die Subvention darf unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der mit der Förderzusage übertragenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung verursachten Kosten abzudecken (Mietverzicht). Als angemessener Gewinn wird ein SWAP-Satz über 30 Jahre zzgl. eines Aufschlages von 100 Basispunkten angesehen. Erstellung eines Kalkulationsschemas
20 3. Allgemeine Bestimmungen Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 20 Darlehen: keine Bearbeitungskosten (Auszahlung 100 %) Auszahlung nach Baufortschritt keine Bereitstellungszinsen Tilgung mind. 1 % bis max. 3 % zuzüglich Zinsen in monatlichen Annuitäten Zinsbindungsfrist 15 bzw. 25 Jahre analog Belegungsbindung Zuschüsse: Bearbeitungsgebühr 2 % des Zuschussbetrages Auszahlung frühestens ab Zeitpunkt der Vermietbarkeit Aktuelle Sollzinssätze unter
21 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 21 Art und Höhe der Förderung Basisförderung Darlehensbetrag bis zu EUR pro m² Wohnfläche jedoch max. 75 % der Gesamtkosten (förderfähige Gesamtkosten maximal EUR pro m² Wohnfläche) MW 15-Darlehen mit 15 Jahren Zinsverbilligung auf 0,0 % p.a. MW 25-Darlehen mit 25 Jahren Zinsverbilligung auf 0,0 % p.a. Wahlweise Zuschuss in Höhe von 25 % bis max. 50 % des möglichen Förderdarlehens aktuell 498 EUR pro m² Wohnfläche bei 15-jährigem Bindungszeitraum aktuell 784 EUR pro m² Wohnfläche bei 25-jährigem Bindungszeitraum
22 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 22 Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung KfW-Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss von 5 % des Bruttodarlehensbetrags, jedoch max EUR je Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 40 Tilgungszuschuss von 10 % des Bruttodarlehensbetrags, jedoch max EUR je Wohneinheit
23 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 23 Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung Barrierefreiheit nach DIN-Norm Erhöhung der Basisförderung um bis zu 75 % der Mehrkosten, jedoch max. 400 EUR je m² innovative Bauvorhaben Erhöhung der Basisförderung um bis zu 25 % zur Deckung der innovativbedingten, nachweisbaren Mehrkosten Abbruchkosten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen bis zu 100,00 EUR je m² Wfl.
24 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 24 Finanzierungsbeispiel: Darlehen für den Neubau von Mietwohnraum bei 15-jährigem Bindungszeitraum Gesamtkosten: ,00 EUR Förderfähige Wohnfläche: 20 Wohneinheiten mit 1.105,60 m² Förderdarlehen MW 15: Eigenkapital: ,00 EUR ,00 EUR
25 4. Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 25 Basisförderung: ,00 EUR x 75 % = ,00 EUR ,00 EUR : 1.105,60 m² = 2.374,27 EUR je m² max. Fördersatz 2.250,00 EUR je m² = 2.250,00 EUR x 1.105,60 m² = ,00 EUR
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29 5. Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 29 Art und Höhe der Förderung Basisförderung als Zuschuss 461,00 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 638,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum
30 5. Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 30 Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung als Zuschuss KfW-Effizienzhaus Standard 70, 55 oder 40 8,50 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 12,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum Barrierefreiheit nach DIN 6,50 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 13,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum
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34 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Zusätzliche Fördervoraussetzungen 1. Landesweite Förderung in Baden-Württemberg 2. Aktuelle bzw. in der Vergangenheit erfolgte Wohnungsbau- bzw. Wohnraumförderung für das Objekt 3. Bestätigung durch Sachverständigen bei Antragsstellung 4. Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Sachverständigen verbindlich
35 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Förderfähige Maßnahmen und deren Richtlinien 1. Energieeffizient sanieren Kredit, KfW-Effizienzhaus KfW-Programm 151 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard 55 bis 115 bzw. KfW-Effizienzhaus Denkmal Darlehenshöhe bis zu EUR je Wohneinheit mit 0,0 % p.a. Zuschuss von 3 % des gesamt möglichen Förderdarlehensbetrages (max ,00 EUR pro Wohneinheit)
36 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Förderfähige Maßnahmen und deren Richtlinien 1. Energieeffizient sanieren Kredit, KfW-Effizienzhaus Tilgungszuschuss bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus durch Sachverständigen KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal 22,5 % des Zusagebetrages 17,5 % des Zusagebetrages 12,5 % des Zusagebetrages 10,0 % des Zusagebetrages 7,5 % des Zusagebetrages 7,5 % des Zusagebetrages
37 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Förderfähige Maßnahmen und deren Richtlinien 2. Energieeffizient sanieren Kredit, Einzelmaßnahmen KfW-Programm 152 Geförderte Einzelmaßnahmen (bzw. Kombinationen) bspw. Wärmedämmung von Wände, Dächern oder Decke Erneuerung Fenster, Außentüren oder Heizanlage Darlehenshöhe bis zu EUR je Wohneinheit mit 0,0 % p.a. Zuschuss von 3 % des gesamt möglichen Förderdarlehensbetrages (max ,00 EUR pro Wohneinheit)
38 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Förderfähige Maßnahmen und deren Richtlinien 3. Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 159 Geförderte Maßnahmen bspw. Barrierefreiheit nach DIN-Norm Anpassung der Raumgeometrie und Sanitärräumen Darlehenshöhe bis zu EUR je Wohneinheit mit 0,0 % p.a. Zuschuss von 3 % des gesamt möglichen Förderdarlehensbetrages (max ,00 EUR pro Wohneinheit)
39 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Besonderheiten bei Modernisierungsförderung Land Baden-Württemberg verbilligt KfW-Darlehen auf 0,0 % Tilgung abhängig von Laufzeit des Darlehens bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 2 Tilgungsfreijahren (10/2) bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 2 Tilgungsfreijahren (20/2) bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 2 Tilgungsfreijahren (30/2)
40 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand Förderfähige Maßnahmen und deren Richtlinien 4. Ergänzungsdarlehen bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf Bei zusätzlichen Maßnahmen, die nicht unter die Förderung der KfW-Programme fallen, besteht die Möglichkeit diese durch ein Ergänzungsdarlehen zu finanzieren. Die Finanzierung kann - abhängig von Bonität und Sicherheiten bis zu 100 % der Investitionssumme betragen.
41 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Förderfähige Maßnahmen a) Neubau (auch Ersatzneubau) und Erwerb von neuem Wohnraum landesweit in Baden-Württemberg
42 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Zusätzliche Fördervoraussetzungen 1. Betreuungsangebot für Mieter, sowie dessen Einbettung in bestehende Konzeptionen von Kommunen, Wohlfahrtspflege etc.
43 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Zusätzliche Fördervoraussetzungen 2. Mietpreis- und Belegungsbindung für 15 oder 25 Jahre Senkung der Kaltmiete um 40 % zur ortsüblichen Vergleichsmiete Vermietung nur an Personen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung (ehemals Strafgefangene, Suchtkranke und ehemalige Obdachlose) mit Wohnberechtigungsschein ausgestellt in Baden-Württemberg
44 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung 2-teilige Basisförderung 1. Zinsverbilligtes Darlehen: Darlehensbetrag bis zu EUR pro m² Wohnfläche jedoch max. 75 % der Gesamtkosten (förderfähige Gesamtkosten max EUR pro m² Wohnfläche) MB 15-Darlehen mit 15 Jahren Zinsverbilligung auf 0,0 % p.a. MB 25-Darlehen mit 25 Jahren Zinsverbilligung auf 0,0 % p.a. 2. Zuschuss je Wohneinheit EUR bei 15-jährigem Bindungszeitraum EUR bei 25-jährigem Bindungszeitraum
45 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung KfW-Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss von 5 % des Bruttodarlehensbetrags, jedoch max EUR je Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 40 Tilgungszuschuss von 10 % des Bruttodarlehensbetrags, jedoch max EUR je Wohneinheit
46 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung Barrierefreiheit nach DIN-Norm Erhöhung der Basisförderung um bis zu 75 % der Mehrkosten, jedoch max. 400 EUR je m²
47 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes, sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen Zinsverbilligtes Zusatzdarlehen in Höhe von 40 % der Mehrkosten, jedoch max. in Höhe der Basisförderung
48 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten b) Einräumen von Belegungsrechten an freiem bestehendem Wohnraum landesweit in Baden-Württemberg für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
49 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung Basisförderung als Zuschuss 557,50 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 768,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum
50 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Mietwohnraumförderung für Haushalte mit bes. Schwierigkeiten Art und Höhe der Förderung Zusatzförderung als Zuschuss KfW-Effizienzhaus - unabhängig von Höhe des Standards 8,50 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 12,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum Barrierefreiheit nach DIN 6,50 EUR je m² Wohnfläche für 15-jährigen Bindungszeitraum 12,00 EUR je m² Wohnfläche für 25-jährigen Bindungszeitraum
51 8. Verfahren und Anträge Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 51 Anträge sind schriftlich bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes bzw. des Bürgermeisteramtes einzureichen Ausnahme bei Modernisierungsförderung hierfür Anträge direkt an L-Bank Einzureichende Unterlagen sind 1. Antrag Mietwohnraumförderung (Antragsnummer ) 2. Amtlicher Lageplan im Sinne der BauVorlVO (auch für Garagen) bei Neubauten genügt Lageplanskizze 3. Genehmigte/genehmigungsfähige Baupläne im Maßstab 1:100 (auch für Garagen)
52 8. Verfahren und Anträge Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Baubeschreibung nach Vordruck 9050 und detaillierte Wohnflächenberechnung jeweils in zweifacher Ausfertigung 5. Detaillierte Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 in zweifacher Ausführung 6. Beschreibung der Wohnungen (Vordruck ) in zweifacher Ausfertigung 7. KfW-Bestätigung des Energiesachverständigen zum Effizienzhausstandard 8. Aktuelle Grundbuchabschrift 9. Erklärung der Gemeinde über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für neugebauten Mietwohnraum, falls Förderung von allgemeinen Mietwohnungen beantragt wird
53 8. Verfahren und Anträge Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Schriftliche aktuelle Finanzierungszusagen für die Fremdmittel mit genauen Angaben zu Zins-, Auszahlungs- und Rückzahlungsbedingungen 11. Handelsregisterauszug 12. Gesellschaftsvertrag und Satzung 13. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, testiert durch den Steuerberater, Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Formulare finden Sie unter bzw.
54 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank 1. Energieeffizientes Bauen Unterstützung beim Neubau von Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern sowie Neubau von seniorengerechten Mietwohnungen Landesweite Finanzierung ohne Bindung an Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen
55 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank 2. Energieeffizientes Modernisieren / Altersgerechtes Umbauen Finanzierung von Investitionen zum Klimaschutz, insbesondere die Verbesserung der CO 2 -Bilanz bestehender Mietwohngebäude Zinsverbilligte Darlehen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand Keine Mietpreis- oder Belegungsbindung
56 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank Energieeffizientes Bauen Art und Höhe der Finanzierung Baustein 1 Darlehen aus dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW-Effizienzhaus 70 / 55 / 40 oder Passivhaus) Finanziert werden 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) Darlehensbetrag beträgt max EUR pro Wohneinheit Baustein 2 L-Bank Darlehen zur Finanzierung sämtlicher Restkosten (Grundstücks-, Bau- und Erschließungskosten) Finanzierung beträgt max EUR pro Wohneinheit
57 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank Energieeffizientes Modernisieren / Altersgerecht Umbauen Zusätzliche Voraussetzungen Finanzierungsvolumen von mindestens EUR Sanierung betrifft nicht nur einzelne Wohnungen Art und Höhe der Finanzierung Zinsvergünstigte Finanzierung für Investitionsmaßnahmen, die die Anforderungen der KfW-Programme erfüllen. Energieeffizient Sanieren (Programm 151/152) zum KfW-Effizienzhaus: EUR je Wohneinheit als Einzelmaßnahmen: EUR je Wohneinheit Altersgerechtes Umbauen (Programm 159) EUR je Wohneinheit
58 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer Programme der L-Bank in Kooperation mit der KfW-Förderbank Energieeffizientes Modernisieren / Altersgerecht Umbauen Ergänzungsdarlehen Bei zusätzlichen Maßnahmen, die nicht unter die Förderung der KfW-Programme fallen, besteht die Möglichkeit diese durch ein Ergänzungsdarlehen zu finanzieren. Die Finanzierung kann - abhängig von Bonität und Sicherheiten bis zu 100 % der Investitionssumme betragen.
59 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015, , Jörg Ungerer 59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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