Wie gründe ich einen ambulanten Pflegedienst? Vortrag Landesverband Lebenshilfe am
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- Björn Fischer
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1 Wie gründe ich einen ambulanten Pflegedienst? Vortrag Landesverband Lebenshilfe am
2 Inhalt des Vortrages Grundsätzliche Anmerkungen Grundlegende Vertragswerke zur Zulassung als ambulanter Pflegedienst Grundlagen der Zulassung Weitergehende Anforderungen Allgemeines 2
3 Grundsätzliches In dieser Zeit einen Pflegedienst zu gründen ist eine gute Idee. Das PSGII ist für den ambulanten Bereich eine lange vermisste Aufwertung. Sowohl finanziell als auch strukturell Darüber hinaus ist gerade für Einrichtungen der Eingliederungshilfe diese Gründung in 2016 wichtig. Wahrscheinlich stehen wir durch das PSGIII vor einer Harmonisierung der Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe. 3
4 Grundsätzliches Jeder Pflegedienst ist eine eigenständig wirtschaftende Einrichtung innerhalb eines Trägers. Deshalb müssen im Rahmen einer Kostenstellenrechnung Einnahmen und Ausgaben des Pflegedienstes abgegrenzt werden. 4
5 Vertragliche Grundlagen a) Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI (inklusive Vergütungsvereinbarung nach 89SGBXI) gilt gleichzeitig auch für den Bereich des SGBXII b) Rahmenvertrag gemäß 132, 132 a SGB V 5
6 Versorgungsvertrag Durch Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der jeweils zuständigen Pflegekasse, wird die grundsätzliche Zulassung zur Leistungserbringung und Abrechnung nach dem Pflegeversicherungsgesetz geregelt. Die Vergütungsvereinbarung regelt die Höhe des Punktwertes, bzw. der Vergütung nach Zeit, und wird parallel verhandelt, falls gewünscht, mit Unterstützung von PariDienst. Nach Ablauf dieser Vereinarung kann neu verhandelt werden. 6
7 Rahmenvertrag Der Paritätische hat, gemeinsam mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrt (FW), einen Vertrag nach 132,132a mit den Krankenkassen abgeschlossen. Diesem Vertrag können Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, soweit sie die Bedingungen dieses Vertrages erfüllen, beitreten. Die Vergütung des Vertrages wird, in der Regel, jährlich durch eine Verhandlungsgruppe der FW verhandelt und angepasst. 7
8 Anträge und Anmeldungen Erste Aufgaben ein Institutionskennzeichen (IK Nummer), zu beantragen bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstr St. Augustin Tel.: (10 bis 12 Uhr) Telefax: eine Betriebsnummer, zu beantragen beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit Eschberger Weg Saarbrücken Tel.: die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bei der/dem zuständigen Kommune/ Landkreis die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft eine ausreichende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 8
9 Formulare Strukturerhebungsbogen (SGB XI) - Pflegeleitbild, Pflegekonzept des ambulanten Dienstes - einen aktuellen Musterpflegevertrag; Kostenvoranschlag für Kunden - Dokumentation der wesentlichen Maßnahmen und Verfahren des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements Beitrittserklärung (SGB V) Anlage 1 des Vertrages inklusive Mitarbeiterliste mit Handzeichen 9
10 Welche Unterlagen an Parität? SGB XI Ausgefüllter, unterschriebener Strukturerhebungsbogen 2fach Anlagen: - Pflegekonzept - Pflegevertrag - Dokumentationsmappe Nachweise: - Anzeige bei Kommune - Anzeige beim Gesundheitsamt - Berufsgenossenschaft - Haftpflicht SGB V Ausgefülltes, unterschriebenes Beitrittsformular 5fach Anlagen: - ausgefüllte Handzeichenliste (Anlage 2) - Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter/-innen Nachweise: - Anzeige bei Kommune - Anzeige beim Gesundheitsamt - Berufsgenossenschaft - Haftpflicht 10
11 Welche Voraussetzungen? Ein grober Überblick Personelle Voraussetzungen im Überblick: 1. Personelle Mindestausstattung= 4 (rechnerische) Vollzeitkräfte, davon - 3 dreijährig examinierte Pflegefachkräfte, 1 davon in Vollzeit (38,5 Wochenstunden) - 3 der 4 Vollzeitstellen können durch entsprechende Anzahl Teilzeitkräfte (ab 16 Wochenstunden) gestellt werden. 2. PDL und Stellvertretung: berufliche Vorerfahrung=2 Jahre (rechnerische) Vollzeit in der Pflege, davon mind. 9 Monate ambulant Ausbildung: (Kinder-)Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/-in¹, Gesundheits- u. Krankenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in ² für ¹) und ²) gelten besondere Bestimmungen PDL: abgeschlossene Weiterbildung als für leitende Funktionen, mind. 460 Stunden Keine relevante Eintragung im Bundeszentralregister ( Führungszeugnis ) 11
12 Einsatz von Heilerziehungspfleger/-innen (5) Hat sich ein Pflegedienst auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung spezialisiert, die zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach 53 SGB XII gehören, kann die Funktion der verantwortlichen Pflegefachkraft bzw. der stellvertretenden verantwortlichen Pflegefachkraft durch eine Heilerziehungspflegerin/ einen Heilerziehungspfleger ausgeübt werden, sofern die jeweils andere Funktion (verantwortliche Pflegefachkraft bzw. stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft) durch eine Fachkraft mit einer Qualifikation nach Absatz 1 oder 2 wahrgenommen wird.* Protokollnotiz zu 5 Absatz 5: Der Nachweis, dass sich ein Pflegedienst auf die Versorgung von Menschen mit Behinderung spezialisiert hat, die zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach 53 SGB XII gehören, erfolgt durch Vorlage einer abgeschlossenen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 ff. SGB XII. 12
13 Dauer des Zulassungsverfahren Ab Eingang der vollständigen Unterlagen beim Paritätischen dauert die Zulassung, in der Regel, höchstens 6 Wochen. Die Vergütungsverhandlung für die Vergütung SGBXI läuft parallel. Soweit keine Probleme auftauchen, z.b. Einzelverhandlung die über die Schiedsstelle geregelt werden muss, ist diese im gleichen Zeitraum abgeschlossen. 13
14 Weitergehende Anforderungen Altenpflegeausbildungsabgabe: Sofern eine Person über 60 Jahren versorgt wird ist diese (noch) verpflichtend. Anmeldung über den Landschaftsverband. Investitionskosten: Jeder ambulante Dienst hat das Recht auf die Abrechnung von Investitionskosten. Pro geleisteter Stunde im SGBXI 2,05. Antrag bis bei Kreis, kreisfreie Stadt. 14
15 Zusammenarbeit Mit Gründung eines Pflegedienstes wird die Einrichtung in den Verteiler amb. Dienste des Paritätischen NRW aufgenommen. Aktuelle Informationen werden über einen Newsletter vermittelt. Regelmäßig (rund 4x im Jahr) werden FAK s veranstaltet. Zusätzlich Sonderveranstaltungen. Alle wichtigen Dokumente befinden sich im Extranet des Paritätischen NRW. 15
16 Wirtschaftlichkeit Es gibt keine wirklich gesicherten Erkenntnisse wann ein amb. Dienst kostendeckend arbeitet. Man kann aber davon ausgehen das rund 60 durchschnittliche Patienten benötigt werden. Der Anteil der Overhead/Verwaltung Personalkosten sollte 10%-15% nicht überschreiten. Je kleiner der Dienst, desto höher dieser Anteil. 16
17 Wirtschaftlichkeit Wichtig grundsätzlich sollte der benötigte Stundensatz über die zur Verfügung stehenden produktiven Arbeitsstunden berechnet werden und zur Grundlage der Einsatzplanung gemacht werden. In Problemsituationen kann die Unterstützung durch Fachreferent/PariDienst in Anspruch genommen werden. 17
18 Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit 18
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