Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach

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1 Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach

2 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach Inhaltsverzeichnis 1. Aufbau und Funktionsweise einer Photovoltaikanlage 2. Installationsvoraussetzungen 3. Kosten 4. Finanzierung und Förderung 5. Wirtschaftlichkeit und steuerliche Behandlung 6. Bau und Installation 7. Abnahme, Betrieb und Wartung 8. Umwelt 9. Ablaufschema Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach Rummelstr Weilerbach Verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach Dipl.-Geogr. Ottmar Paulus Ifas (Institut für angewandtes Stoffstrommanagement) Postfach Birkenfeld Ifas (Institut für angewandtes Stoffstrommanagement) Stefanie Erbach (Dipl. Betriebswirtin FH) Roland Cornelius Das Projekt Zero Emission Village wird unterstützt von der Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU). Bildnachweis: Bildquellen aus dem Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach. Titelphoto: Photovoltaik- und Solarthermie- Anlage der Familie Degen, Weilerbach. Vermerk: Aktualitätsstand: Februar 2002, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Für die in der Broschüre zur Verfügung gestellten Informationen und daraus abgeleiteten Handlungen wird keine Haftung übernommen. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei der Verbandsgemeinde Weilerbach. Weilerbach, im Februar 2002

3 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 1 Vorwort 1. Aufbau und Funktionsweise einer Photovoltaikanlage Der Leitfaden zur Photovoltaik wurde entwickelt im Rahmen des Pilotprojektes Zero Emission Village (ZEV). ZEV ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbandsgemeinde Weilerbach und des Umwelt-Campus Birkenfeld, unterstützt von der Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU). Gegenstand des Projektes ist die CO 2 - neutrale Energieversorgung der Verbandsgemeinde Weilerbach. Diese soll erreicht werden durch Energieeinsparungen, Effizienzsteigerungen und Einsatz von erneuerbaren Energieträgern. Insbesondere sollen fossile durch regenerative Energieträger ersetzt werden mit dem Ziel, CO 2 - Emissionen zu senken. Photovoltaik (PV) ist eine der Möglichkeiten, die Energie (Strom-) versorgung durch regenerative Energieträger zu sichern. Durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit garantierten Einspeisevergütungen für den Solarstrom in Verbindung mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Dächer-Programm des Bundes wurden die Voraussetzungen geschaffen, Solarstrom-Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Photovoltaikanlagen sind technische Anlagen, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Die Sonne zählt zu den sog. regenerativen Energieträgern, d.h. zu den Energiequellen, die gemessen an menschlichen Maßstäben unerschöpflich und erneuerbar sind. Aufbau Das Kernstück einer Photovoltaikanlage sind die aus Solarzellen bestehenden Solarmodule, die Sonnenenergie in Gleichstrom umwandeln. Der produzierte Strom wird über Gleichstromleitungen zu einem oder mehreren Wechselrichtern geführt. Diese Geräte wandeln den Gleichstrom in Wechselstrom um. Bei einer netzgekoppelten PV-Anlage (Anlage, die ins Stromnetz des Energieversorgungsunternehmens einspeist) wird der Strom dann über einen Zähler ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Abb. 1: Photovoltaikanlage schematisch Die Informationsbroschüre Privater Strom aus der Sonne wurde für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Weilerbach erstellt; sie ist jedoch auch landesweit einsetzbar. Sie soll für die Solarstromerzeugung werben und allen Interessenten einen schnellen Einstieg in die Thematik ermöglichen sowie praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung vermitteln. Wir danken an dieser Stelle all denjenigen, die uns bei der Erstellung des Leitfadens unterstützt haben. Anton Jung (Bürgermeister) Prof. Dr. Peter Heck (Umwelt-Campus Birkenfeld) Modultypen Grundsätzlich werden drei Typen von Solarzellen unterschieden. Die monokristallinen und polykristallinen Zellen erreichen Wirkungsgrade von bis zu 18 %. Einen wesentlich geringeren Wirkungsgrad (6-8 %) haben die amorphen Zellen. Leistung Die Leistung von PV-Anlagen wird in der Einheit kwp (Kilowatt Peak) angegeben. Peak bedeutet Spitzenleistung, d.h. die Anlage bringt diese Leistung nur bei voller Sonneneinstrahlung. In unseren Breiten ist mit einem Energieertrag von 750 bis 900 kwh pro kwp installierter Leistung zu rechnen.

4 2 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach Das heißt, daß beispielsweise eine 1 kwp-anlage rd. 750 bis 900 kwh Solarstrom im Jahr produziert. Die aktuelle Leistung ist abhängig von der Jahreszeit, der Tageszeit, der Wetterlage, der Ausrichtung der Module und von deren Wirkungsgrad. Anordnung der Module Die Anordnung der Solarmodule kann in Reihe oder parallelverschaltet erfolgen. Bei einer Verschaltung in Reihe addieren sich die Spannungen aller Module an der zum Einspeisezähler führenden Leitung. Die Stromstärke ist an jeder Stelle des Stromkreises gleich groß. Bei Parallelverschaltung addieren sich die Stromstärken der einzelnen Module, die Gesamtspannung ist gleich dem Wert der Teilspannungen. Abb. 2: Photvoltaikanlage in Parallelschaltung Die Standorte der Wechselrichter und Zähler sollten leicht zugänglich sein, um Betrieb und Leistung der Anlage einfach kontrollieren zu können. Ausrichtung Die Dachfläche muß nach Süden hin (Südost, Süd oder Südwest) ausgerichtet sein, damit die Ertragsleistung (Spitzenleistung) der Anlage ausgenutzt werden kann (maximale Sonnenscheindauer) und darf nicht durch angrenzende Gebäude, Bäume, usw. verschattet werden. Dachneigung Der optimale Aufstellwinkel für Solar-Module beträgt 30. Hiervon abweichende Dachneigungen verringern die Sonneneinstrahlung. Einen Überblick über die Einstrahlungsmengen in Abhängigkeit der Himmelsrichtung und Neigung der Module ersehen Sie aus folgender Tabelle: Abb. 3: Tabelle zur Einstrahlung Ob Reihen- oder Parallelverschaltung günstiger ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe der Anlage, mögliche Anordnung der Module auf dem Dach, Anzahl der Wechselrichter, usw. ab. In der Regel sind die Module in Reihe verschaltet. Garantielaufzeit Auf die Solarmodule wird vom Hersteller meist eine Garantie für eine bestimmte Mindestleistung (80-90% der angegebenen Leistung) für einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren gewährt. Insofern besteht eine, bezogen auf die Module, vom Hersteller garantierte Ertragssicherheit. 2. Installationsvoraussetzungen Geeignete Dachfläche Voraussetzung für die Installation einer Photovoltaikanlage ist die Verfügbarkeit einer geeigneten Dachfläche, die sich im günstigsten Fall im Besitz des Betreibers befindet, gegebenenfalls auch von ihm gepachtet werden kann sowie geeignete Standorte für den Einbau der Wechselrichter und Einspeisezähler. Die Einbußen bei Ausrichtungen, die von der Südausrichtung und 30 Dachneigung abweichen sind in weiten Bereichen gering. Genauere Berechnungen können mit einer Einstrahlungsscheibe durchgeführt werden. Dachstatik Aus bautechnischer Sicht muß das Dach für entsprechende Traglasten ausgelegt sein. Das Gewicht der Solarmodule beträgt im Durchschnitt ca. 25 kg/m² und überschreitet damit nicht 15 % der Gesamtlast des Daches. Diese Sicherheit ist in der Regel bei Dächern einkalkuliert, im Einzelfall sollte diese Anforderung jedoch überprüft werden. Flächenbedarf Zu berücksichtigen ist auch der Flächenbedarf für die Solarmodule. Pro kwp werden ca. 10 m² Dachfläche benötigt.

5 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 3 Bei amorphen Modulen muß mit der doppelten Fläche (ca. 20 m²/kwp) gerechnet werden, da diese Modultypen nur etwa die Hälfte des Wirkungsgrades von monokristallinen und polykristallinen Modulen erzielen. 3. Kosten Sobald die gewünschte Größe (Leistung in kwp) der geplanten Photovoltaikanlage ermittelt ist, kann bei einer Fachfirma ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. In diesem Angebot sollten zumindest die Materialkosten und Installationskosten getrennt ausgewiesen sein, um Angebote entsprechend vergleichen zu können. Direkt vergleichbar sind Angebote nur dann, wenn Module vom selben Hersteller und dieselben Wechselrichter angeboten werden (in der Praxis sehr selten realisierbar). Die Kosten für Solarmodule liegen bei pro kwp. Sie sind abhängig vom Hersteller und insbesondere von der zu liefernden Menge. Um den kwp-preis gering zu halten, sollten keine Anlagen unter 2 kwp Leistung installiert werden. Als Maß für einen Vergleich der Angebote ist der Preis je kwp installierte Leistung heranzuziehen. In diesem Zusammenhang wäre auch über Einkaufsgemeinschaften nachzudenken, da hierdurch der Gesamtpreis der Anlage wesentlich gesenkt werden kann. Zu beachten sind aber auch alle sonstigen Kosten, wie z.b. Versicherungsbeiträge, die von Anbieter zu Anbieter erheblich differieren können. Einsparpotential besteht auch bei den Installationsarbeiten. Wenn die Installation in Eigenleistung ausgeführt wird, können die Kosten hierfür reduziert werden. Hierzu sind allerdings handwerkliches Geschick und entsprechende Fachkenntnisse erforderlich. Abb.: 4 Aufdachmontage Zur Vermeidung nicht vorhersehbarer Kosten sollte man sich die PV-Anlage schlüsselfertig anbieten lassen. Wenn Eigenleistungen erbracht werden (Eigenmontage) sollte das Angebot darauf abgestimmt werden, um die Höhe des zu beantragenden Kredits korrekt ermitteln zu können. Ebenso zu beachten sind die Gültigkeitsdauer des Angebotes und die Lieferfristen für die Solarmodule, da sich hierdurch Kostenerhöhungen und terminliche Verzögerungen ergeben können. 4. Finanzierung und Förderung KfW-Kredit Für die Errichtung von PV-Anlagen können Kredite bei der KfW (Kreditanstalt für den Wiederaufbau) beantragt werden. Im Rahmen des Dächer-Solarstrom-Programms werden Kredite zu einem nominalen Zinssatz von 1,9% bei einer Laufzeit von 10 Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt. Zu beachten ist, daß keine Eigenbauanlagen, Altanlagen oder Prototypen gefördert werden und der Kreditbetrag eingeschränkt ist. Bis 5 kwp installierte Leistung werden bis zu Brutto ( DM) finanziert, der darüber hinausgehende Leistungsanteil mit bis zu (6.413 DM) je kwp. Der Kredithöchstbetrag liegt bei Die Anlage muß eine Mindestleistung von 1 kwp besitzen. Bei Rückerstattung der Vorsteuer durch das Finanzamt wird von der KfW nur der Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) als Kredit gewährt. Mit dem Kredit und der Rückerstattung der Vorsteuer sind die Gesamtkosten der Anlage gedeckt. Beantragung des Kredits Die Beantragung des KfW-Kredits sollte frühzeitig erfolgen, wenn man sich für den Bau einer Anlage entschieden hat, da das Antragsverfahren bis zu 6 Monaten dauern kann. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen), Freiberufliche sowie mittelständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beantragung des KfW-Kredits erfolgt über ein Kreditinstitut. Zu beachten ist, daß kein Anspruch auf die Gewährung des Kredits besteht und daß der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muß. Nähere Einzelheiten, z.b. über entsprechende Sicherheitsleistungen sind bei den Kreditinstitutionen zu erfragen.

6 4 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 5. Wirtschaftlichkeit und steuerliche Behandlung Über die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird bereits beim Kauf entschieden. Je günstiger die Anlage bei gleicher Leistungsfähigkeit und Qualität erworben und installiert werden kann, desto wirtschaftlicher kann sie betrieben werden. Die Stromerlöse stellen bei gegebener Anlagenleistung eine feste Größe dar. Nachträgliche Effektivitätssteigerungen sind nur mit zusätzlichem finanziellen Aufwand möglich. Betriebsdauer Um entsprechende Aussagen zur Wirtschaftlichkeit treffen zu können, müssen für die voraussichtliche Dauer des Anlagenbetriebes die anfallenden Kosten und Erlöse gegenübergestellt werden. Bei heute üblichen Garantiezeiten auf die Solarmodule von 20 bis 25 Jahren und gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierten festen Einspeisevergütungen über die Dauer von 20 Jahren ist von einer 20- jährigen Dauer des Anlagenbetriebes auszugehen, wenn auch die tatsächliche Lebensdauer der Anlage (30-40 Jahre) diesen Zeitraum übersteigen wird. Anfallende Kosten Beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen fallen folgende Kosten an: Anschaffungskosten, die sich als vierteljährliche Darlehenskosten niederschlagen Versicherungskosten Anschaffungskosten für Eigenzähler bzw. Zählermiete Rücklagen für den Austausch des Wechselrichters sonstige nicht vorhersehbare (Reparatur-) Kosten. Stromerlöse Die gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierte Einspeisevergütung für Anlagen, die zwischen dem und dem in Betrieb gehen, beträgt 48,06 Cent pro kwh. Diese Vergütung verringert sich jedes Jahr um 5 %. Die Einspeisevergütungen sind gesetzlich auf die Dauer von 20 Jahren garantiert. Das Jahr der Inbetriebnahme wird zusätzlich zu den 20 Jahren vergütet. Die Einspeisevergütungen werden in der Regel jährlich abgerechnet, können aber in kürzeren Intervallen (z.b. vierteljährlich) in Rechnung gestellt werden, so daß die Einnahmen zeitnah erfolgen. Beispielrechnungen zur Wirtschaftlichkeit Variante 1: mit jährlicher Zuzahlung zum Ausgleich der Liquiditätslücke Anlagenleistung: 3,85 kwp Preis pro kwp: Euro (Brutto) Energieertrag/kWp/a: 850 kwh Investitionssumme: Euro (Brutto) Kosten Eigenzähler: 120 Euro (Brutto) Mehrwertsteuer Euro Versicherung/a: 115 Euro (Brutto) Darlehenssumme Euro (Netto Invest) Wechselrichteraustausch nach 10 Jahren: Euro (Brutto) Monatliche private Rücklage: 0 Euro Zinssatz KfW: 1,90% Einspeisevergütung pro kwh: 0,4806 Euro (Netto) Ausgaben Einnahmen Jahr Darlehens- Eigen- Versiche- Austausch Einspeise- private Rückerstattung jährliche Kontostand kosten zähler rung Wechselrichter vergütung Rücklage Mehrwertsteuer Zuzahlung unverzinst zur Restfinanzierung ,40 120,00 115, ,81 0, , ,58 0, ,05 115, ,81 0, ,24 0, ,70 115, ,81 0, ,89 0, ,35 115, ,81 0,00 997,54 0, ,00 115, ,81 0,00 956,19 0, ,65 115, ,81 0,00 914,84 0, ,30 115, ,81 0,00 873,49 0, ,95 115, ,81 0,00 832,14 0, ,61 115, ,81 0,00 790,80 0, ,26 115, ,81 0,00 749,45 0, ,00 115, , ,81 0,00 289,65 352,53 0, ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, , ,00 115, ,81 0,00 0, ,11 Summe ,26 120, , , ,02 0, ,69 Betriebsergebnis 4.750,42

7 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 5 Variante2: mit monatlichen privaten Rücklagen über einen Zeitraum von 8 Jahren Anlagenleistung: 3,85 kwp Preis pro kwp: Euro (Brutto) Energieertrag/kWp/a: 850 kwh Investitionssumme: Euro (Brutto) Kosten Eigenzähler: 120 Euro (Brutto) Mehrwertsteuer Euro Versicherung/a: 115 Euro (Brutto) Darlehenssumme Euro (Nettoinvest) Wechselrichteraustausch nach 10 Jahren: Euro (Brutto) Monatliche private Rücklage: 100 Euro Zinssatz KfW: 1,90% Einspeisevergütung pro kwh: 0,4806 Euro (Netto) Haben-Zinssatz: 4,00% Soll-Zinssatz: 12,00% Ausgaben Einnahmen Jahr Darlehens- Eigen- Versiche- Austausch Einspeise- private Rückerstattung Kontostand Konto verzinst kosten zähler rung Wechselrichter vergütung Rücklage Mehrwertsteuer Jahresende Jahresende zur Restfinanzierung ,40 120,00 115, , , ,99-41,58-34, ,05 115, , ,00 78,18 93, ,70 115, , ,00 239,29 270, ,35 115, , ,00 441,75 496, ,00 115, , ,00 685,56 772, ,65 115, , ,00 970, , ,30 115, , , , , ,95 115, , , , , ,61 115, ,81 0,00 874, , ,26 115, ,81 0,00 124,84 513, ,00 115, , ,81 0,00 289,65-227,69 108, ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0,00 Amortisationsjahr 8.519, , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , , ,00 115, ,81 0, , ,73 Summe ,26 120, , , , , , ,73 Betriebsergebnis 4.750, ,73 Variante 3: Finanzierung mit Eigenkapital (ohne KfW-Kredit) Anlagenleistung: 3,85 kwp Preis pro kwp: Euro (Brutto) Energieertrag/kWp/a: 850 kwh Investitionssumme: Euro (Brutto) Kosten Eigenzähler: 120 Euro (Brutto) Eigenkapital Euro Versicherung/a: 115 Euro (Brutto) Darlehenssumme 0 Euro Wechselrichteraustausch nach 10 Jahren: Euro (Brutto) Monatliche private Rücklage: 0 Euro 0,00% Einspeisevergütung pro kwh: 0,4806 Euro (Netto) Haben-Zinssatz: 4,00% Soll-Zinssatz: 12,00% Prozentsatz Eigenkapital: 100,00% Ausgaben Einnahmen Kontostand Jahr Darlehens- Eigen- Versiche- Austausch Einspeise- private Rückerstattung Kontostand Konto verzinst kosten zähler rung Wechselrichter vergütung Rücklage Mehrwertsteuer Jahresende Jahresende ,00 115, ,81 0, , , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , , ,81 0,00 289, , , , ,81 0,00 Amortisationsjahr , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , , , ,81 0, , ,11 Summe 0,00 120, , , ,02 0, , ,11 Betriebsergebnis 6.921, ,66 Weitere Beispielrechnungen können im ZEV Büro eingesehen werden.

8 6 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach Sonstige Einnahmen An sonstigen Einnahmen sind die Mehrwertsteuer der Anschaffungskosten anzuführen, die nach Inbetriebnahme der Anlage als einmaliger Betrag vom Finanzamt rückerstattet wird und die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für den nach ca. 10 Jahren auszutauschenden Wechselrichter. Wenn bei der Auszahlung des KfW- Kredits nur der Nettobetrag in Anspruch genommen wird (vgl. S. 3), schlägt die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht als Einnahme auf dem Konto zu Buche, da sie dann zur Finanzierung der Anlage benötigt wird. Die Werte in den Beispielen basieren auf halbjährlichen Tilgungsraten des KfW-Kredits, vierteljährlichen Zinszahlungen und vierteljährlicher Rechnungsstellung für die eingespeisten Stromerträge. Verzinsungen der Konten sind in einer separaten Spalte berücksichtigt. Die angegebenen Zinssätze und Nebenkosten sind angenommene Werte. Der Anlagenbetrieb wurde vom bis angenommen. Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ist darauf zu achten, daß nach Ablauf der Betriebsdauer ein positives Ergebnis erzielt wird. Wenn die Finanzierung ausschließlich über einen KfW-Kredit erfolgt, drohen, unberücksichtigt steuerlicher Aspekte, in den ersten 10 Betriebsjahren Liquiditätsprobleme, da die Darlehenskosten die Einnahmen aus der Einspeisevergütung übersteigen. Es ist zu beachten, daß die Finanzierung über den gesamten Zeitraum gesichert wird. In den angeführten Beispielen wurden Eigenkapitaleinlagen in Form regelmäßiger Einzahlungen bzw. Eigenfinanzierung zur Liquiditätssicherung als Lösung dargestellt. Unter steuerlichen Gesichtspunkten können diese Einlagen in der Höhe gemindert werden. Hierdurch können sich auch Verschiebungen der Amortisationsdauer ergeben. Die Ergebnisse der Beispielrechnungen sind nicht verbindlich, weil eventuell außerplanmäßig auftretende Kosten nicht berücksichtigt werden können und die tatsächlichen Energieerträge schwanken. Insofern handelt es sich um Vorausberechnungen (Planzahlen), die in der Praxis verifiziert werden müssen. Sie erlauben aber durchaus eine Beurteilung von Anlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nach Ablauf der angegebenen Betriebszeit kann mit der Anlage weiterhin Strom erzeugt werden, der entweder zu den dann gültigen Konditionen verkauft oder zur Eigenversorgung genutzt werden kann. Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen durch das Finanzamt Umsatzsteuer Für den Vorsteuerabzug sind die Herstellungs- / Anschaffungskosten der Anlage maßgebend. Hierzu gehören die belegmäßig nachgewiesenen Aufwendungen im direkten Bereich der Anlage (z.b. Anschaffungskosten, Transportkosten, Installationskosten, Abnahmekosten, Kosten für Dacheindeckungen im direkten Bereich der Anlage) nicht jedoch Eigenleistungen ( 14 UStG). Wenn die Anlage im Rahmen eines Neubaus errichtet wird, empfiehlt sich eine gesonderte Rechnungsstellung für die Bauteile der PV-Anlage. Von diesen Aufwendungen erstattet das Finanzamt die Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurück. Die Vorsteuer wird nach Inbetriebnahme der Anlage aufgrund von Umsatzsteuervoranmeldungen ausgezahlt oder verrechnet, sofern die Steuerkonten der Betreffenden ausgeglichen sind. Voraussetzung für die Rückerstattung ist allerdings, daß eine Unternehmereigenschaft des Anlagenbetreibers vorliegt, die dann gegeben ist, wenn er den erzeugten Strom zu 100 % ins öffentliche Netz einspeist und diese Stromeinspeisung vom EVU vergütet wird (Einnahmeerzielungsabsicht) Nach aktuellem Gesetzesstand sind die Unternehmer in den ersten beiden Jahren verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Zu beachten ist ferner, daß auch in Monaten ohne Einspeisung eine Meldung ( Nullmeldung ) erforderlich ist. In der Regel wird vom Finanzamt auch der Vertrag mit dem EVU angefordert, aus dem unter anderem der Rhythmus der Einspeisevergütungen ersichtlich ist. Ab dem dritten Jahr kann das Finanzamt im Normalfall auf die Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verzichten, und zwar dann, wenn die Umsatzsteuerzahllast unter 512 Euro liegt. Diese Grenze würde bei einer Anlagengröße von ca. 7,5 kwp erreicht werden. So ist ab dem 3. Jahr nur noch jährlich eine Umsatzsteuermeldung zu erstellen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist für Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter gemäß 19 Abs. 1 UStG möglich. Dies hätte jedoch zur Folge, daß die mit den Herstellungs- /Anschaffungskosten gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht als Vorsteuer rückerstattet wird. An die Entscheidung, als Kleinunternehmer behandelt zu werden, ist der Unternehmer 5 Jahre gebunden. Ob und wann es sinnvoll ist, einen solchen Optionswechsel vorzunehmen, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Einkommensteuer Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage werden Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt ( 15 EStG), die in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn ermittelt. Die Vorsteuer stellt im Regelfall im Zeitpunkt der Zahlung Betriebsausgaben und im Zeitpunkt der Rückerstattung Betriebseinnahmen dar. Die Abschreibung der Herstellungs- /Anschaffungskosten wird laut AfA-Tabelle auf 20 Jahre verteilt. Wahlweise ist eine lineare oder degressive Abschreibung möglich.

9 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 7 Beispielsweise ergibt sich für eine Anlage mit Herstellungskosten von bei linearer Abschreibung jährliche Abschreibungsraten von Die Abschreibungen sind bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben zu behandeln. Im Einzelfall sind weitere Fragen mit dem zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes oder mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu besprechen. Die Einkommensteuer richtet sich nach den persönlichen und Einkommensverhältnissen des oder der Betreiber. Die Fälle, in denen private Eigner oder kleinere Gewerbetreibende Strom aus ihren mit öffentlichen Mitteln geförderten Solaranlagen gegen Vergütung ins örtliche Stromnetz einspeisen, sind im Regelfall nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) einzustufen. Insofern ist die Anzeige eines Gewerbes gemäß 14 GewO beim Gewerbeamt nicht erforderlich. Aus steuerrechtlicher Sicht ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage jedoch als Gewerbe anzusehen. Aus diesem Grunde ist beim zuständigen Finanzamt ein Antrag zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zu stellen. Das Finanzamt sendet dann einen Fragebogen zur gewerblichen Anmeldung zu. Wichtig hierbei ist, dass die Anlagenbetreiber nach außen so auftreten, wie das Hauseigentum, auf dem die Anlage installiert ist, geregelt ist. Das bedeutet, daß sich Eheleute im Regelfall gemeinsam als Betreiber (Unternehmergemeinschaft) anmelden. 6. Bau und Installation von ca bei den Investitionen möglich. Es sollte jedoch mit dem Anbieter im Vorfeld besprochen werden, ob Eigenleistungen erbracht werden können, und welche Einsparungen sich dadurch ergeben. Abb. 5: Aufdachmontage einer PV-Anlage Montagearten Bei einer Montage auf älteren Dächern ist zu klären, ob eine Neueindeckung des Dachs erforderlich ist, damit die PV-Anlage während der Betriebsdauer nicht abgebaut werden muß. Die Aufdachmontage (Anbringung der Solarmodule auf entsprechenden Halterungen über der Dacheindeckung) ist die häufigste Montageart. Je nach Gegebenheit kann auch eine Dachintegration (Einbau eines Solarmodulfeldes an Stelle einer Dacheindeckung) sinnvoll sein. Abb. 6: Aufdachmontage Baurechtliche Voraussetzungen Für den Bau einer Photovoltaikanlage ist keine Baugenehmigung erforderlich. Finanzielle Voraussetzungen Die Baumaßnahme sollte erst begonnen werden, wenn die finanziellen Voraussetzungen geschaffen sind, insbesondere eine Kreditgenehmigung der KfW vorliegt oder komplett eigenfinanziert wird und die Finanzierung über die gesamte Betriebsdauer abgedeckt ist. Lieferfristen Im Zusammenhang mit dem Bauablauf und der Terminplanung sind die Lieferfristen für die Solarmodule zu beachten, da es bei großer Nachfrage zu Lieferengpässen kommen kann. Installationsdauer Die Installationsdauer für eine PV-Anlage in der Größenordnung bis 5 kwp beträgt 2 bis 3 Tage. Eigenleistungen Die Montage der Halterungen und Module kann gegebenenfalls in Eigenleistung erbracht werden. Hierdurch sind Einsparungen in Höhe Blitzschutz Aufgrund des hohen Wertes der PV-Anlage ist es sinnvoll, sie vor Schäden durch Blitzschlag zu schützen. Ziel ist die Begrenzung von Folgeschäden bei direktem Einschlag in den PV- Generator und eine Begrenzung von Überspannungen im Gleichstromkreis. Ein Schutz bei direktem Einschlag im Sinne von Blitzschutzanlagen gem. DIN VDE 0185 ist nicht angestrebt.

10 8 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 7. Abnahme, Betrieb und Wartung Ab- und Inbetriebnahme Die Abnahme der Anlage durch das zuständige Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) vor Ort muß durch einen eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. Erst nach Abnahme kann die Anlage in Betrieb gehen, d.h. ins Netz einspeisen. Hierzu ist vom Elektroinstallateur eine Inbetriebnahmeerklärung zu unterzeichnen und ans zuständige EVU weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die installierten Geräte bestimmte Anforderungen erfüllen müssen und diese durch Zertifikate nachzuweisen sind. Die Hersteller dieser Geräte müssen diese Zertifikate, z.b. Konformitätserklärung für den Parallelbetrieb im Niederspannungsnetz beim Kauf mitliefern. Vertragliche Regelungen zur Einspeisung Die Einspeisebedingungen und Vergütungen werden in einem Einspeisevertrag mit dem EVU geregelt. Musterverträge können Sie im Internet unter mustv107.htm einsehen. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung ans EVU sollte vierteljährlich erfolgen, damit die Einnahmen zeitnah fließen. Der Anlagenbetreiber stellt dem EVU pro kwh 48,06 Cent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Rechnungsmuster finden Sie im Internet unter Betrieb und Wartung Photovoltaikanlagen sind wartungsarm. Die Wartungsarbeiten beschränken sich im wesentlichen auf die Kontrolle der Betriebsbereitschaft der Anlage, um eventuell auftretende Störungen schnell beheben zu können. Aus diesem Grund sollte ein leichter Zugang zu den installierten Wechselrichtern bzw. zum Einspeisezähler vorhanden sein. Eine Reinigung der Solarmodule ist in der Regel nicht erforderlich, da die Module durch den Regen abgewaschen werden. Die Beseitigung von größeren Verschmutzungen (Laub, Vogelkot oder sonstige) ist jedoch sinnvoll, insbesondere wenn dadurch eine größere Abschattung auf den Modulen (Ertragseinbußen) entsteht. Sinnvoll ist auf jeden Fall eine monatliche Erfassung der Zählerstände zur Hochrechnung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Die Lebensdauer der Wechselrichter beträgt durchschnittlich 10 Jahre. Es ist davon auszugehen, daß die Wechselrichter im Laufe des Anlagenbetriebs (20 Jahre) einmal ausgewechselt werden müssen. Aus diesem Grund wird in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Rücklage für den Wechselrichter einkalkuliert. Versicherung der PV-Anlage Da die Photovoltaikanlage ein hohes wirtschaftliches Gut darstellt, sollte sie versichert werden. An Versicherungsrisiken sind Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung, Blitzschlag, Überspannung, Wasser und Feuchtigkeit abzusichern. Die Anlage sollte in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, wäre eine zusätzliche Solar-Versicherung für PV-Anlagen abzuschließen. 8. Umwelt Schonung fossiler Energieträger Durch den Einsatz des regenerativen Energieträgers Sonnenenergie werden keine fossilen Energieressourcen in Anspruch genommen und diese Ressourcen für die nachfolgenden Generationen bewahrt. Reduktion der CO 2 -Emissionen Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verminderung der CO 2 -Emissionen. Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage wird kein CO 2 ausgestoßen, wie dies beim Einsatz von konventionellen Energieträgern (Erdgas, Öl) der Fall ist. Damit wird ein Beitrag zum Abbau des Treibhauseffektes in der Erdatmosphäre (Klimaschutz) geleistet. Bereits mit einer 5 kwp-anlage kann in etwa der Strombedarf eines 4-köpfigen Haushaltes gedeckt werden. Eine Anlage dieser Größe kann im günstigen Fall auf dem Dach eines Einfamilienhauses untergebracht werden. Energiebilanz Die Produktion von kristallinen Solarzellen ist vergleichsweise material- und energieintensiv. Diese Zellen benötigen 2-6 Jahre, um soviel Energie zu erzeugen, wie zu ihrer Herstellung benötigt wurde (energetische Amortisation). Über die Betriebsdauer gesehen ergibt sich auf jeden Fall eine positive Energiebilanz. Entsorgung Solarzellen bestehen aus ungiftigem Silzium, dem zweithäufigsten Element der Erdoberfläche. Zwar wird bei der Reinigung des Siliziums Chlor verwendet. Dies erfolgt jedoch in geschlossenen Kreisläufen. Das fertige Endprodukt enthält keine Chlorverbindungen. Eine spezielle Entsorgung der Solarmodule ist deshalb nicht erforderlich.

11 Privater Strom aus der Sonne - Leitfaden zur Photovoltaik für die Verbandsgemeinde Weilerbach 9 9. Ablaufschema 1. Planungsphase Auswahl einer geeigneten Dachfläche max. Installationsfläche voraussichtliche Ertragsleistung pro kwp Ermittlung der Anlagengröße gewünschte Leistung der Anlage ungefähre Höhe der Investitionen erforderliche Dachfläche Erbringung von Eigenleistungen möglich? Selbstmontage der Aufständerung und Einbau der Module Anforderung von Angeboten bei Fachfirmen mehrere vergleichbare Angebote Konkretisierung der notwendigen Investitionskosten 2. Finanzierungsphase Erstellung eines Finanzierungskonzeptes und Wirtschaftlichkeitsberechnung Fremdkapitaleinsatz (KfW-Kredit) Eigenkapitaleinsatz (einmalig oder regelmäßig) Vorgespräche mit Steuerberater voraussichtlicher Ertrag Zeitpunkt der Amortisation Beantragung des KfW-Kredits Bewilligung und Auszahlung des Kredits 3. Bauphase Auftragsvergabe voraussichtlicher Liefertermin voraussichtliche Inbetriebnahme Lieferung und Installation Montage der Anlage Ausstellung der Abnahmebescheinigung durch eingetragenen Elektroinstallateur Ab- und Inbetriebnahme der Anlage Vorlage der Zertifikate der technischen Bauteile Vorlage der Abnahmebescheinigung Abnahme durchs zuständige EVU Anschluß der Anlage ans öffentliche Netz 4. Betriebsphase Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen Beantwortung des Fragebogens zur gewerblichen Anmeldung beim Finanzamt Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (in den ersten 2 Jahren, dann jährlich) Abschluß eines Einspeisevertrages Regelmäßige (z.b. vierteljährliche) Abrechnung mit dem EVU Abschluß einer Versicherung für die PV-Anlage Regelmäßige Betriebskontrolle der Anlage

12 Das ZEV-Büro in der Verbandsgemeinde Weilerbach bietet Beratung und Informationen zu folgenden Themen an: Formulare für die Rechnungsstellung, Einspeisevertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVU), Berechnung zur Wirtschaftlichkeit, Beratung zur Anlage, PV - Modulherstellern, Elektroinstallateuren, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Weitere Informationen erhalten Sie bei: Der interaktive Solartechnik-Berater Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Solarenergie-Förderverein e.v. Der internationale Solarserver Energieagentur NRW Kreditanstalt für Wiederaufbau Das Dächer-Programm solar.html Kontakt: ZEV Büro Weilerbach in der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach Rummelstr. 15 Telefon: (06374) zev@vg-weilerbach.de

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