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1 Bericht über die Prüfung nach 327c Abs. 2 Satz 2 AktG der Angemessenheit der Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf, auf die Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftrag Auftragsdurchführung 2 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach 327c AktG 6 3 Prüfung der Angemessenheit der angewandten Methoden Angaben zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß 327c Abs. 2 Satz 4 AktG, 293e AktG Methoden zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß 327c Abs. 2 Satz 4 AktG, 293e AktG Ertragswert und Discounted Cash Flow Liquidationswert und Substanzwert Vergleichsorientierte Bewertung Börsenkurs Kapitalisierung der festen Ausgleichszahlung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung Vorgehensweise Bewertungsobjekt Bewertungsstichtag Vermögenslage Vergangenheitsanalyse Planung Planungsprozess Ertragsplanung der TMHPS AG Vergleich der Planung der TMHPS AG mit Analystenschätzungen für Peer Group- Unternehmen Nachhaltiges Ergebnis Finanzergebnis Unternehmenssteuern 26 I

3 Ausschüttungsquote und persönliche Ertragssteuer Abschließende Beurteilung der Planung Kapitalisierungszinssatz Basiszinssatz Risikozuschlag Marktrisikoprämie Betafaktor Wachstumsabschlag Kapitalisierung Sonderwerte und nicht betriebsnotwendiges Vermögen Unternehmenswert und Wert je Aktie Sensitivitätsanalyse Plausibilisierung des Unternehmenswertes anhand einer vergleichsorientierten Marktbewertung und von Vorerwerben Vergleichsorientierte Marktbewertung Vorerwerbe Angemessenheit der Barabfindung nach 327b AktG Vergleich mit dem durchschnittlichen Börsenkurs Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung 52 4 Abschließende Erklärung 53 II

4 Abkürzungsverzeichnis/Glossar Abs. AG AktG BaFin BGH BVerfG bzw. B.V. ca. CAPM DB DCC GmbH DCF DVFA EBIT EBITDA EUR FAUB Absatz Aktiengesellschaft Aktiengesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesgerichtshof Bundesverfassungsgericht Beziehungsweise Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid Circa Capital Asset Pricing Model Der Betrieb (Zeitschrift) Demag Cranes and Components GmbH, Wetter Discounted Cash Flow Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.v. Earnings Before Interest and Tax (Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ Betriebsergebnis) Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortisation (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen) Euro Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW f. Und die folgende ff. FN-IDW GmbH GuV Und die folgenden Fachnachrichten des IDW Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewinn- und Verlustrechnung III

5 HFA HGB HRB IDW Hauptfachausschuss beim Institut der Wirtschaftsprüfer Deutschland e.v. Handelsgesetzbuch Handelsregister Abteilung B Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. IDW S 1 IDW Standard 1 IFRS Inc. ISIN i.v.m. KSt Ltd. Mio. Nr. o.g. OLG p.a. Rd. RGJ International Financial Reporting Standards Incorporated International Securities Identification Number In Verbindung mit Körperschaftsteuer Limited Million(en) Nummer Oben genannt Oberlandesgericht Per Annum Rund Rumpfgeschäftsjahr S. Seite SG e.v. Sog. SolZ Tax-CAPM Terex Corporation Terex Germany KG Terex Holding Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.v. Sogenannte Solidaritätszuschlag Capital Asset Pricing Modell (um Steuern erweitert) Terex Corporation, Westport/USA Terex Germany GmbH & Co. KG, Düsseldorf Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf IV

6 TMHPS AG Tz. u.a. US GAAP Vgl. WACC WP-Handbuch WpÜG Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf Textziffer Unter anderem United States Generally Accepted Accounting Principles Vergleiche Weighted Average Cost of Capital Wirtschaftsprüfer-Handbuch Wertpapierübernahmegesetz z. B. Zum Beispiel V

7 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Anlage 2: Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 2. August 2013 zur Bestellung der I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß 327c Abs. 2 Satz 3 AktG zur Prüferin der Angemessenheit der Barabfindung für die nach 327a ff. AktG vorgesehene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf, auf die Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. VI

8 1 Auftrag und Auftragsdurchführung 1.1 Auftrag 1 Die Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf, (im Folgenden Terex Holding ) als Hauptaktionärin der Terex Material Handling & Port Solutions AG, Düsseldorf, (im Folgenden TMHPS AG ) beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der TMHPS AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 327a AktG herbeizuführen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TMHPS AG auf die Terex Holding soll von der außerordentlichen Hauptversammlung der TMHPS AG am 21. November 2013 beschlossen werden. 2 Die Terex Holding ist derzeit mit mehr als 95 % am Grundkapital der TMHPS AG beteiligt. Nach 327a Abs. 1 AktG kann die Hauptversammlung auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. 3 Gemäß 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat der Hauptaktionär der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. 4 Der Hauptaktionär legt nach 327b Abs. 1 AktG die Höhe der Barabfindung fest. Die Barabfindung muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. 5 Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung ist gemäß 327c Abs. 2 Satz 2 AktG durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen. Diese werden auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt. 6 Auf den Bericht des Hauptaktionärs und die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung sind nach 327c Abs. 2 Satz 4 AktG die Vorschriften der 293a Abs. 2 und 3, 293c Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 sowie 293d und 293e AktG sinngemäß anzuwenden. 7 Mit Beschluss vom 2. August 2013 hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Terex Holding uns, die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zur Prüferin der Angemessenheit der Barabfindung gemäß 327c Abs. 2 Satz 3 AktG für den beabsichtigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre der TMHPS AG bestellt (s. Anlage 1)

9 8 Gegenstand der Prüfung ist nach 327c AktG die Angemessenheit der Barabfindung, die die Terex Holding als Hauptaktionärin der TMHPS AG ausweislich ihres schriftlichen Berichts an die Hauptversammlung der TMHPS AG festgelegt hat. 9 Die Festlegung der angemessenen Barabfindung erfolgte auf der Grundlage der von der Terex Holding in Auftrag gegebenen gutachtlichen Stellungnahme ( Wertgutachten ) der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (im Folgenden Ebner Stolz oder Gutachter ) über die Ermittlung des Unternehmenswerts der TMHPS AG zum 21. November Das nach dem IDW Standard Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 ) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. in der Funktion als neutraler Gutachter von Ebner Stolz mit Datum vom 30. September 2013 erstattete Wertgutachten hat sich der Vorstand der Terex Holding inhaltlich in vollem Umfang zu eigen gemacht und dem Übertragungsbericht als Anlage beigefügt. 1.2 Auftragsdurchführung 11 Wir haben unsere Prüfung nach unserer gerichtlichen Bestellung in der Zeit vom 19. August 2013 bis zum 9. Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der TMHPS AG sowie in unserem Büro in Düsseldorf durchgeführt. Unsere Prüfung erfolgte dabei zeitlich parallel zu den Arbeiten des Gutachters. Dabei haben wir Prüfungshandlungen jeweils unmittelbar nach Fertigstellung und Vorlage von Teilergebnissen durch den Gutachter vorgenommen. Unser Prüfungsurteil haben wir unabhängig und eigenverantwortlich gefällt. 12 Wir haben mit dem Vorstand der TMHPS AG sowie mit weiteren uns genannten Auskunftspersonen Gespräche geführt und fortlaufend Zwischenergebnisse der Bewertung mit dem Gutachter diskutiert. Insbesondere fanden folgende Besprechungen mit Vertretern der TMHPS AG bzw. dem Gutachter statt: Datum Thema Teilnehmer Einführung, Stand der Bewertungsarbeiten TMHPS AG Ebner Stolz Produktion und Fertigung, Werksführung Düsseldorf-Benrath TMHPS AG Ebner Stolz Forschung und Entwicklung Port Solutions TMHPS AG Ebner Stolz Personalplanung TMHPS AG Ebner Stolz Kapitalisierungszinssatz, Betafaktor Ebner Stolz - 2 -

10 Planung, US-GAAP Anpassungen, Bereinigungen TMHPS AG Ebner Stolz Werksführung Wetter - Controlling, Forschung und Entwicklung und Einkauf Material Handling TMHPS AG Ebner Stolz Planung Material Handling TMHPS AG Ebner Stolz Planung Port Solutions TMHPS AG Ebner Stolz US-GAAP-Überleitung TMHPS AG Ebner Stolz Vorstellung Bewertungsmodell Ebner Stolz Ebner Stolz Sonderausschüttung, Finanzierung, Planung Port Solutions TMHPS AG Ebner Stolz Planung, Kapitalisierungszinssatz, nachhaltiges Ergebnis TMHPS AG Ebner Stolz Bewertungsmodell, Wachstumsbedingte Thesaurierung Ebner Stolz Bewertungsmodell, Sensitivitätsanalyse Ebner Stolz 13 Die in einzelnen Punkten bestehenden unterschiedlichen Auffassungen wurden im Verlauf der Prüfung zwischen uns und dem Gutachter diskutiert. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Bewertungsarbeiten besteht zwischen uns und dem Gutachter Einigkeit über die Bewertung und deren Ergebnis. Dementsprechend ist unser Prüfungsbericht in keinem Punkt eingeschränkt und bestätigt in vollem Umfang die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung. 14 Für unsere Prüfung standen uns im Wesentlichen folgende Unterlagen zur Verfügung: Satzung der TMHPS AG in der Fassung vom 15. Mai 2013, Handelsregisterauszug der TMHPS AG vom 31. Juli 2013, Finaler Übertragungsbericht des Hauptaktionärs vom 7. Oktober 2013 Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG vom 30. September 2013 über die Ermittlung des Unternehmenswerts zum 21. November 2013 der TMHPS AG, Berichte der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2009/2010, - 3 -

11 Berichte der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2009/2010, Bericht der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2010/11, Bericht der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2010/11, Bericht der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Berichts des Vorstandes der TMHPS AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2010/11, Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2011/12 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2012, Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlusses der TMHPS AG für das Geschäftsjahr 2011/12 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2012, Planungsrechnungen der TMHPS AG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016, Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats der TMHPS AG vom 29. November 2011 bis 14. Mai 2013 und ein Auszug des Protokollentwurfs der Sitzung des Aufsichtsrats vom 19.September 2013, Protokolle der Sitzungen des Vorstands der TMHPS AG vom 7. November bis 26. September 2013, Angeforderte Arbeitspapiere des Gutachters sowie weitere Unterlagen der TMHPS AG. 15 Darüber hinaus haben wir für unsere Arbeiten auf öffentlich zugängliche Informationen und Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. 16 Sämtliche von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns von den Vertretern der TMHPS AG und der Terex Holding und den von den gesetzlichen Vertretern benannten Auskunftspersonen erteilt. Der Vorstand der TMHPS AG und der Vorstand der Terex Holding haben uns gegenüber Vollständigkeitserklärungen mit dem Inhalt abgegeben, dass uns - 4 -

12 sämtliche Angaben und Unterlagen, die für unsere Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung von Bedeutung sind, vollständig und richtig erteilt bzw. zur Verfügung gestellt wurden. 17 Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Prüfung und dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der voraussichtlichen ordentlichen Hauptversammlung der TMHPS AG am 21. November 2013 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TMHPS AG wesentliche Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Ermittlung des Unternehmenswerts der TMHPS AG ergeben, sind diese bei der Bemessung der Barabfindung ergänzend zu berücksichtigen. 18 Bei unserer Prüfung haben wir den IDW Standard Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in der Fassung vom 2. April 2008 (IDW S 1), des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. beachtet. 19 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Prüfung der Buchführung, der Jahresabschlüsse oder der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften vorgenommen haben. Derartige Prüfungen sind nicht Gegenstand unserer Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung. Die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Vorschriften im Rahmen der Einzelund Konzernabschlüsse der Gesellschaft ist für die Stichtage 30. September 2010 bis 31. Dezember 2012 von dem jeweiligen Abschlussprüfer uneingeschränkt bestätigt worden. Die Ordnungsmäßigkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse einschließlich der Beachtung bilanzieller Bewertungsvorschriften setzen wir insofern voraus. 20 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind auch im Verhältnis zu Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 maßgebend, die diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt sind. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen regeln ergänzend zur gesetzlichen Haftungsbeschränkung gemäß 293d Abs. 2 AktG und 323 HGB unsere Verantwortlichkeit auch gegenüber Dritten. Dieser Bericht darf nicht für einen anderen als den oben dargestellten Zweck verwendet werden. Die Verwendungsbeschränkung findet keine Anwendung auf Veröffentlichungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Hauptversammlung, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre entscheidet, oder im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, die in Verbindung mit der Hauptversammlung gegen die TMHPS AG angestrengt werden

13 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach 327c AktG 21 Der Gegenstand und der Umfang unserer Prüfung ergeben sich aus den 327c Abs. 2 Satz 2 AktG und 293e AktG. Als Prüfungsgegenstand bezeichnet 327c Abs. 2 Satz 2 AktG die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung. Die Barabfindung hat gemäß 327b Abs. 1 AktG die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung zu berücksichtigen. 22 Der Umfang der Prüfung der Angemessenheit ergibt sich aus 327c Abs. 2 Satz 4 i.v.m. 293e Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG. Dementsprechend ist der Prüfungsbericht gemäß 327c Abs. 2 Satz 4 AktG i.v.m. 293e AktG mit einer Erklärung abzuschließen, ob die festgelegte Barabfindung angemessen ist. Dabei ist im Prüfungsbericht anzugeben nach welchen Methoden die Barabfindung ermittelt worden ist, aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist, welche Barabfindung sich bei der Anwendung verschiedener Methoden, sofern mehrere angewandt worden sind, jeweils ergeben würde; zugleich ist darzulegen, welches Gewicht den verschiedenen Methoden bei der Bestimmung der vorgeschlagenen Barabfindung und der ihr zu Grunde liegenden Werte beigemessen worden ist und welche besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung des Unternehmens aufgetreten sind. 23 Die Angemessenheit der Barabfindung lässt sich auf Basis einer Prüfung der Bewertung der TMHPS AG beurteilen, die die Grundlage für die Ableitung der Barabfindung bildet. Der Prüfer hat zu untersuchen, ob die Bewertung anerkannten Methoden entspricht, die wertrelevanten Parameter fachgerecht abgeleitet worden sind und die geplanten Zukunftsergebnisse plausibel erscheinen. Sofern für die Bewertung Börsenkurse herangezogen werden, ist die Ableitung des Börsenkurses zu beurteilen. 24 Soweit der Übertragungsbericht vom 7. Oktober 2013 die Höhe der Barabfindung erläutert und begründet, haben wir ihn als eine wichtige Unterlage zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung verwendet. 25 Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen haben wir als Prüfer i.s.v. 327c Abs. 2 AktG geprüft, ob die von der Terex Industrial Holding AG als Hauptaktionär festgelegte Barabfindung unter Berücksichtigung der Verhältnisse der TMHPS AG im Zeitpunkt der - 6 -

14 Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Übertragungsbeschluss als angemessen anzusehen ist. 26 Die Durchführung der Bewertung haben wir in allen wesentlichen Schritten, insbesondere hinsichtlich der Ableitung der geplanten ausschüttbaren Ergebnisse, der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, der Kapitalisierung auf den Bewertungsstichtag sowie der Wertansätze für die Sonderwerte nachvollzogen und rechnerisch durch Abbildung in einem eigenen Bewertungsmodell überprüft. 27 Bei der Prüfung der Ertragswertermittlung haben wir im vorliegenden Fall insbesondere die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Beurteilung der Plausibilität der Planungsrechnung, Beurteilung der Angemessenheit der Bewertungsmethodik und zutreffende Anwendung des IDW S 1, Beurteilung der Angemessenheit der Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes. 28 Da für die Bewertung auch Börsenkurse herangezogen wurden, haben wir die Ableitung der Börsenkurse ebenfalls beurteilt

15 3 Prüfung der Angemessenheit der angewandten Methoden 3.1 Angaben zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß 327c Abs. 2 Satz 4 AktG, 293e AktG Methoden zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß 327c Abs. 2 Satz 4 AktG, 293e AktG. 29 Die angemessene Barabfindung muss nach 327b Abs. 1 AktG die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Für die Ermittlung der angemessenen Barabfindung stehen grundsätzlich unterschiedliche, nachfolgend dargestellte Bewertungsmethoden zur Verfügung Ertragswert und Discounted Cash Flow 30 Der Wert des Eigenkapitals eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens leitet sich aus den künftigen unsicheren Zahlungsströmen ab, die der Eigenkapitalgeber zu erwarten hat. Ein solcher Unternehmenswert kann daher als Barwert aller künftigen Einnahmen-Ausgaben- Überschüsse des Unternehmens berechnet werden. Die Grundzüge, wie solche zukunftsbezogenen Unternehmensbewertungen durchzuführen sind, sind im Standard IDW S 1 dargestellt. Zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung wurde zunächst eine Ertrags-bewertung nach IDW S 1 durchgeführt. Die in diesem Standard verankerten Grundsätze, insbesondere die Erläuterung der Ertragswertmethode, entsprechen der herrschenden Meinung in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis der Unternehmensbewertung. Das Ertragswertverfahren ist auch von der Rechtsprechung in Deutschland anerkannt. Insoweit beurteilen wir das hier angewandte Ertragswertverfahren als grundsätzlich angemessen. Demnach ergibt sich der Unternehmenswert aus der risikoadäquaten Diskontierung künftiger erwarteter Ausschüttungen des Unternehmens an seine Anteilseigner. 31 Alternativ zu der Anwendung der Ertragswertmethode können im Rahmen des IDW S 1 Bewertungen grundsätzlich auch nach der Discounted Cash Flow (DCF)-Methode erfolgen. Nach der DCF-Methode in ihrer in der Praxis üblichen Form (sogenannter Brutto-, Entity-, Enterprise- oder WACC-Ansatz) wird zunächst ein Gesamtkapitalwert für das operative Geschäft ermittelt. Der Wert des Eigenkapitals wird aus dem Gesamtkapitalwert abgeleitet, indem die Nettofinanzschulden in Abzug gebracht werden. Ertragswertmethode und DCF- Methode beruhen auf dem Kapitalwertkalkül und damit auf den gleichen konzeptionellen Grundlagen. Bei gleichen Prämissen kommen beide Methoden zu demselben Ergebnis. Eine alternative Bewertung nach der DCF- Methode konnte daher entfallen

16 32 In dem unter Verwendung der Ertragswertmethode berechneten Barwert der prognostizierten Zahlungsströme sind nur solche wertbildenden Faktoren vollständig erfasst, die durch laufende Zahlungsströme wertmäßig zutreffend abbildbar sind. Wertbildende Faktoren, die auf diese Weise gar nicht oder nur sehr unvollständig abgebildet werden können, sind gesondert zu bewerten. Insbesondere kann es sich dabei um nicht betriebsnotwendiges Vermögen handeln. Wir erachten die Anwendung der Ertragswertmethode unter etwaiger Hinzufügung gesondert zu bewertender Vermögensgegenstände als angemessen, sofern nicht eine Bewertung anhand der im Folgenden dargestellten Methoden zu einer höheren Barabfindung führt Liquidationswert und Substanzwert 33 Bei der Ertragswert- wie auch der DCF-Methode wird der Wert eines Unternehmens aus den diskontierten erwarteten Zahlungsüberschüssen des fortgeführten Unternehmens abgeleitet. Demgegenüber stellt der Liquidationswert den Zahlungsüberschuss aus der Liquidation dar. Der Substanzwert umfasst die Summe der Auszahlungen, die nötig wären, wenn das Unternehmen reproduziert werden sollte. 34 Der Bewertungsgutachter hat eine überschlägige Abschätzung des Liquidationswerts vorgenommen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der nach der Ertragswertmethode abgeleitete Unternehmenswert der TMHPS AG deutlich über dem Liquidationswert liegt. Wir haben diese überschlägige Ermittlung nachvollzogen und uns davon überzeugt, dass der Liquidationswert unter dem Unternehmenswert liegt. Dabei haben wir nachvollzogen, dass eine Liquidation im Sinne einer ordnungsmäßigen Abwicklung des operativen Geschäfts eindeutig zu niedrigeren Werten führt als eine Unternehmensfortführung. 35 Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem sogenannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Unternehmung. Es ist somit angemessen, dass ein Substanzwert vom Bewertungsgutachter nicht ermittelt wurde

17 Vergleichsorientierte Bewertung 36 Zu Plausibilisierungszwecken ist es üblich, indikative Unternehmenswerte oder Wertbandbreiten mittels Ergebnismultiplikatoren zu bestimmen, die als branchenüblich angesehen werden. Bei sorgfältiger Durchführung solcher Bewertungen ist zum einen eine Analyse der zurückliegenden und ebenso der erwarteten Ergebnissituation des Bewertungsobjekts erforderlich. Zum anderen müssen die Ergebnismultiplikatoren aus einer Analyse der Bewertungen vergleichbarer Unternehmen abgeleitet werden. Derartige Multiplikatoren-Bewertungen stellen nur vereinfachte, pauschale Ertragsbewertungen dar. Daher ist ihnen eine umfassende analytische Bewertung nach der Ertragswertmethode wie sie hier vorgenommen wurde vorzuziehen. Lediglich zur Plausibilisierung der Ergebnisse der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren hat der Bewertungsgutachter eine vergleichende Marktbewertung durchgeführt, siehe dazu Abschnitt Börsenkurs 37 Die Aktien der TMHPS AG sind börsennotiert. Eine Festlegung der Abfindung auf der Basis des Börsenkurses ist daher möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom , BVerf-GE 100, 289) ist grundsätzlich der Börsenkurs die Untergrenze der Abfindung von Minderheitsaktionären bei Unternehmensverträgen und Eingliederungen. Der BGH hat für den Fall eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in seinem Beschluss vom (II ZB 15/00, DB 2001, S. 969 ff.) entschieden, dass dabei der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate vor der beschlussfassenden Hauptversammlung herangezogen werden soll. Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (AG 2010, S. 629 ff.) ist im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre eine Abfindung grundsätzlich auf Basis eines Durchschnittskurses innerhalb eines Dreimonatszeitraumes vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu Grunde zu legen. Durch diese Durchschnittsbildung sollen Zufallseinflüsse und kurzfristige Verzerrungen eliminiert werden. Wir erachten es als angemessen, dabei auf einen über die gehandelte Aktienstückzahl gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs abzustellen. In 5 Abs. 1 der Angebotsverordnung zum WpÜG ist bestimmt, dass die im Fall eines Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Strukturmaßnahme entsprechen muss. 38 Zu der Prüfung, ob die Rechtsprechung zur Relevanz des Börsenkurses bei der Festlegung der Abfindung angemessen berücksichtigt wurde, ob der Börsenkurs fortgeschrieben werden muss und in welchem Verhältnis Ertragswert und durchschnittlicher Börsenkurs zueinander stehen, nehmen wir in Abschnitt Stellung

18 Kapitalisierung der festen Ausgleichszahlung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 39 Der Gutachter Ebner Stolz hat sich in Abschnitt C.II.7. seines Gutachtens mit der Frage auseinandergesetzt, ob die kapitalisierte feste Ausgleichszahlung aus dem am 30. Januar 2012 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als Grundlage der Bemessung der Barabfindung heranzuziehen ist und zu diesem Zweck eine umfassende Analyse der Rechtsprechung durchgeführt. 40 Es ist bereits fraglich, ob die Ausgleichszahlungen zu den Verhältnissen der Gesellschaft im Sinne von 327b Abs. 1 Satz 1 AktG zählen. Die Diskontierung einer in der Vergangenheit festgelegten Ausgleichszahlung könnte das Prinzip der Stichtagsbezogenheit der Bewertung missachten, weil die Verhältnisse bei Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dauerhaft konserviert würden. 41 Da Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden können, könnten alternativ Erträge für unterschiedliche Laufzeiten kapitalisiert werden. Nach Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wären die außenstehenden Aktionäre wieder an den Erträgen des Unternehmens beteiligt. 42 Ferner stellt sich die Frage, welcher Kapitalisierungszinssatz, insbesondere Risikozuschlag, verwendet werden soll. Der Minderheitsaktionär trägt hinsichtlich der Ausgleichszahlung das Kündigungsrisiko und das Risiko eines künftigen Zahlungsausfalls des Mehrheitsaktionärs, verliert bei einem Zahlungsausfall aber nicht alle Ansprüche, sondern wird wie bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrags wieder dividendenberechtigt. 43 Fraglich ist außerdem, ob der Barwert der Ausgleichszahlungen bei unterstellter unbegrenzter Fortführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags anstelle des Ertragswerts des Unternehmens angesetzt werden könnte oder als zweite Untergrenze der Barabfindung neben dem Börsenwert angesehen werden kann. Letzteres ist u.e. nicht zu bejahen, da bei unterstellter unendlicher Fortführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Stelle der zu diskontierenden ausschüttungsfähigen Ergebnisse des Unternehmens die Ausgleichszahlungen treten und beide Annahmen und somit Ertragswert und diskontierte Ausgleichszahlung sich gegenseitig ausschließen. 44 Ebner Stolz kommt zu dem Ergebnis, dass ein verpflichtender Ansatz des Wertes der festen Ausgleichszahlung für die Barabfindung weder der oberlandesgerichtlichen- und höchstrichterlichen Rechtsprechung noch der einschlägigen Literatur entnommen werden kann und vielmehr gute Gründe gegen einen solchen Ansatz sprechen. Dieser Auffassung schließen wir uns an. 45 Dennoch hat Ebner Stolz höchst vorsorglich einen Wert aus der Diskontierung der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarten festen Ausgleichszahlung

19 ermittelt und dabei unterstellt, dass der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unendlich fortgeführt wird. Da der Körperschaftsteuersatz und der Solidaritätszuschlag seit der Festsetzung der Ausgleichszahlung unverändert sind, wurde die unveränderte Nettoausgleichszahlung in Höhe von 3,04 je Aktie vor Einkommensteuer und 2,24 je Aktie nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag mit einem Kapitalisierungszinssatz in Höhe von 4,92 % nach Einkommensteuer diskontiert. Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus dem Mittelwert des aktuellen Basiszinssatzes nach Einkommensteuer von 1,84 % und dem aktuellen risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatz von 8,00 % zusammen. Der von Ebner Stolz aus der Kapitalisierung der Ausgleichszahlung ermittelte Wert je Aktie beträgt 47,46 und wurde sachgerecht abgeleitet Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung 46 Bei der Bewertung der TMHPS AG sind keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne des 293e Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AktG i.v.m. 327c Abs. 2 AktG aufgetreten. 3.2 Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung Vorgehensweise 47 Gegenstand der Prüfung war zunächst die Abgrenzung des Bewertungsobjekts und die Vorgehensweise bei der Bewertung. Als Grundlage der Vergangenheits- und Planungsanalyse haben wir die Geschäftsmodelle sowie die wirtschaftlichen Grundlagen der beiden Segmente Material Handling und Port Solutions des Bewertungsobjekts analysiert. 48 Unter Rückgriff auf die uns vorgelegten Prüfungsberichte, Geschäftsberichte und internen Dokumente haben wir uns im nächsten Schritt mit der Ableitung und Entwicklung der Vergangenheitsergebnisse befasst. 49 Auf Basis der Vergangenheitszahlen haben wir die Planungsplausibilisierung durchgeführt. Für die Bewertung standen uns die Planungen der o.g. Segmente und die konsolidierte Planungsrechnung der TMHPS AG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016 zur Verfügung. Die Verprobung der Ergebnisplanung für das zum Zeitpunkt unserer Prüfung laufende Geschäftsjahr 2013 haben wir auf Basis von Ist-Zahlen für die Monate Januar bis Juli 2013 durchgeführt. 50 Die Entwicklung der Planungen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 aus der Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2013 haben wir auf Basis der Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation und der Auftragslage und -abwicklung der TMHPS AG sowie der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen beurteilt. Analyseschwerpunkt war dabei die Herleitung der künftigen Cash Flows als wertbestimmender, nicht durch

20 Rechnungslegungsfragen beeinflusster Faktor. Darüber hinaus haben wir Vergleiche der von TMHPS AG geplanten Umsatzentwicklung und der geplanten EBIT- und EBITDA-Margen mit den Analystenschätzungen für die Peer Group-Unternehmen vorgenommen. 51 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Bewertungsmethode und die im Einzelnen festgelegten bewertungstechnischen Prämissen auf ihre Angemessenheit hin untersucht. Die Umsetzung im Bewertungsmodell des Gutachters haben wir nachvollzogen und zwecks Prüfung der richtigen Anwendung der Methoden, Verarbeitung der Prämissen und Parameter sowie Prüfung der Richtigkeit der Berechnungen ein eigenes Bewertungsmodell aufgebaut. 52 Unsere Prüfungsarbeiten umfassten auch die vom Gutachter durchgeführten Untersuchungen zur vergleichenden Marktbewertung und zur Relevanz von Börsenkursen Bewertungsobjekt 53 Die TMHPS AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB Nr eingetragen. Bis zum 11. Juni 2013 firmierte die Gesellschaft unter Demag Cranes AG, zuvor hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft der Umfirmierung zugestimmt. 54 Gemäß Satzung ist der Gegenstand des Unternehmens die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere im Bereich der Entwicklung, der Planung, der Herstellung, des Vertriebs und der Vermarktung von Maschinen, Anlagen, sonstigen Handelsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet von Transportverfahren und Hafentechnologie, einschließlich Krane, automatische Hafensysteme und ähnliche Produkte sowie deren Komponenten und zugehörigen Softwarelösungen tätig sind. Die Leitung umfasst auch die Erbringung von Dienstleistungen an Gesellschaften der Gruppe. 55 Das Geschäftsjahr der TMHPS AG entspricht ab 2013 dem Kalenderjahr. Zur Umstellung des Geschäftsjahres hatte die Gesellschaft vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2012 ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt. Davor begann das Geschäftsjahr am 1. Oktober und endete jeweils am 30. September des Kalenderjahres. 56 Das Grundkapital der TMHPS AG beträgt ,00 und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie verbrieft ein Stimmrecht. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übertragungsberichtes hält die Terex Industrial Holding AG 95,64 % der Aktien und die Terex Germany KG 0,29 %. Folglich befinden sich 4,07 % der Aktien im Streubesitz. 57 Die Aktien der TMHPS AG sind im Freiverkehr der Deutschen Börse in Frankfurt notiert, in dem sie zum Entry Standard, einem Teilbereich des Freiverkehrs mit zusätzlichen Transparenzanforderungen, zugelassen sind. Die Aktien werden unter der ISIN

21 DE000DCAG010 gehandelt. Darüber hinaus werden die Aktien im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf und Hamburg gehandelt Bewertungsstichtag 58 Die Beschlussfassung über das Squeeze-out Verlangen des Hauptaktionärs ist für die auf den 21. November 2013 einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung der TMHPS AG vorgesehen. Als maßgeblicher Bewertungsstichtag wurde daher der 21. November 2013 gewählt. Der Bewertungsgutachter hat die jeweils per Geschäftsjahresende prognostizierten Ausschüttungen mit dem Diskontierungszinssatz auf den technischen Bewertungsstichtag am 1. Januar 2013 diskontiert und dann für die Bemessung der Barabfindung mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den 21. November 2013 aufgezinst

22 3.2.4 Vermögenslage 59 Die Vermögenslage des TMHPS AG Konzerns nach IFRS stellt sich für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 wie folgt dar: BILANZ 31. Dezember 2012 in Mio. in Prozent A K T I V A Langfristige Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte 95,1 10,8% Sonstige immaterielle Vermögenswerte 43,1 4,9% Sachanlagen 116,0 13,1% Finanzanlagen 26,1 2,9% Aktive latente Steuern 12,8 1,4% Sonstige langfristige Vermögenswerte 2,1 0,2% Summe langfristige Vermögenswerte 295,2 33,4% Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 194,1 21,9% Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 148,7 16,9% Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 54,1 6,1% Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 192,1 21,7% Summe kurzfristige Vermögenswerte 589,0 66,6% Summe AKTIVA 884,2 100,0% P A S S I V A Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 21,2 2,4% Kapitalrücklage 188,9 21,4% Sonstige Rücklagen 46,9 5,3% Auf Anteilseigner der TMHPS AG entfallendes Eigenkapital 257,0 29,1% Auf Anteile anderer Gesellschafter entfallendes Eigenkapital 1,8 0,2% Summe Eigenkapital 258,8 29,3% Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 200,6 22,7% Sonstige Rückstellungen 46,8 5,3% Summe Rückstellungen 247,4 28,0% Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 87,5 9,9% Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89,7 10,1% Übrige Verbindlichkeiten 198,6 22,5% Passive latente Steuern 2,2 0,2% Summe Verbindlichkeiten 378,0 42,7% Summe PASSIVA 884,2 100,0%

23 60 Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 95,1 Mio. und Markenzeichen mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2012 von 27,3 Mio. wurden in Folge früherer Erwerbe aktiviert. Der Bilanzposten sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 43,1 Mio. umfasst diese Markenzeichen sowie Patente, aktivierte Entwicklungskosten für begonnene und abgeschlossene Entwicklungen, Software und übrige immaterielle Vermögenswerte. Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 wurden 0,6 Mio. Entwicklungskosten aktiviert, die auf die Segmente Port Solutions und Material Handling entfallen. 61 At-equity bewertete Anteile, die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie und die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als Finanzanlagen ausgewiesen. Des Weiteren beinhalten die Vorräte im Wert von 194,1 Mio. auch die geleisteten Anzahlungen in Höhe von 6,1 Mio. 62 Differierende Bewertungsansätze in der Steuerbilanz und der Bilanz nach IFRS führen auf der Aktivseite zu latenten Steuern von 12,8 Mio. und auf der Passivseite zu 2,2 Mio. latenten Steuern. 63 Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Pooling der Terex Corporation. 64 Zu den verzinslichen Verbindlichkeiten der TMHPS AG gehören Pensionsrückstellungen in Höhe von 200,6 Mio. sowie Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 87,5 Mio., die sowohl kurzfristige als auch langfristige Schulden umfassen. Diesen stehen am Bilanzstichtag flüssige Mittel in Höhe von 54,1 Mio. gegenüber. 65 Neben dem Eigenkapital, das 258,8 Mio. beträgt, werden auf der Passivseite übrige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die sich aus den erhaltenen Anzahlungen und den übrigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten zusammensetzen Vergangenheitsanalyse 66 Die Vergangenheitsanalyse bildet den Ausgangspunkt für die Prognose künftiger Entwicklungen und für Plausibilitätsüberlegungen. 67 Zur Einschätzung der vorhandenen Ertragskraft und zur Beurteilung der Plausibilität der Planungsrechnungen wurden ausgehend von den geprüften, nach den IFRS aufgestellten Konzernabschlüssen der TMHPS AG die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2010/11 bis einschließlich des Rumpfgeschäftsjahres 2012 analysiert. Ergänzend wurden die für interne Zwecke erstellten Controllingzahlen der TMHPS AG herangezogen. Zwecks Herstellung der Vergleichbarkeit von Planungsrechnung (US GAAP) und Vergangenheitsergebnissen (bisher IFRS) hat die Gesellschaft Pro-forma-Ergebnisrechnungen nach US GAAP für die Vergangenheit erstellt. Diese Ergebnisrechnungen für die Kalenderjahre 2011 und

24 waren in der dargestellten Form nicht Teil eines durch einen Abschlussprüfer geprüften Konzernabschlusses. Die Methodik der Überleitung von IFRS zu US GAAP haben wir uns erläutern lassen. 68 Die Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse um außergewöhnliche, periodenfremde oder einmalige Vorgänge wurde unter Berücksichtigung der durch die Gesellschaft in den jeweiligen Geschäftsberichten dargestellten Bereinigungen durch den Gutachter durchgeführt. Auf dieser Basis haben wir die Analysen von Ebner Stolz einer Plausibilitätsbeurteilung unterzogen. Da die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren ausschließlich auf der Diskontierung von zukünftigem Ergebnispotenzial beruht, hat die Vergangenheitsbereinigung keine unmittelbare Auswirkung auf den Unternehmenswert, sondern dient ausschließlich als Basis zur Plausibilisierung der Planung. 69 Die nachstehend dargestellten Gewinn- und Verlustrechnungen der Geschäftsjahre 2010/11 bis einschließlich des Rumpfgeschäftsjahres 2012 zeigen die Ergebnisse vor Zinsen und Steuern des TMHPS AG-Konzerns nach IFRS: Gewinn- und Verlustrechnungen - IFRS 2010/ /12 RGJ 2012 in Mio. Umsatzerlöse 1.062, ,3 227,1 Herstellungskosten -754,2-806,4-175,1 Bruttoergebnis vom Umsatz 308,1 316,9 52,0 Vertriebskosten -152,1-158,6-40,1 Forschungs- und Entwicklungskosten -16,3-18,3-4,9 Verwaltungskosten -101,5-72,9 18,9 Sonstige betriebliche Erträge 15,1 71,2 74,3 Sonstige betriebliche Aufwendungen -12,5-11,9-3,6 Erträge aus Beteiligungen 3,2 3,9 1,0 EBIT (vor Bereinigungen) 43,9 130,3 59,9-17 -

25 70 Die Pro-forma-Gewinn- und Verlustrechnungen nach US-GAAP der Kalenderjahre 2011 und 2012 sind nachfolgend dargestellt und sind bereits sowohl um die Umsatz- als auch um die Ergebnisanteile der im Laufe des Jahres 2012 veräußerten Gesellschaften sowie um den künftig nicht mehr im Konsolidierungskreis enthaltenen Anteil der Demag Cranes & Components (India) Private Ltd. bereinigt und somit nicht unmittelbar mit den IFRS- Ergebnissen vergleichbar: Gewinn- und Verlustrechnungen - US GAAP Kalenderjahre in Mio. Pro forma Pro forma Umsatzerlöse 871,9 854,3 Herstellungskosten -624,6-625,5 Bruttoergebnis vom Umsatz 247,3 228,8 Übrige Kosten -224,6-199,6 Beteiligungserträge 3,8 3,5 EBIT (vor Bereinigungen) 26,4 32,7 71 Aufgrund der Eliminierung der veräußerten Gesellschaften sind die Umsatz- und Ergebnisgrößen nach US-GAAP deutlich niedriger. Die Ergebnisse aus der Veräußerung dieser Gesellschaften sind nach US-GAAP nicht im, sondern unterhalb des EBIT ausgewiesen, so dass eine Bereinigung nicht erforderlich war. Die Pro-forma-Ergebnisse nach US-GAAP beziehen sich auf das Kalenderjahr. 72 Der Gutachter hat Sachverhalte, die aufgrund ihrer außerordentlichen oder periodenfremden Natur nicht repräsentativ für den Unternehmenserfolg sind, identifiziert und diesbezügliche Bereinigungen vorgenommen. Die Bereinigungen umfassen die von TMHPS AG in den Konzernabschlüssen der Referenzperiode vorgenommenen Anpassungen des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern zur Ableitung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern und betreffen Restrukturierungsaufwand, Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Terex Holding sowie sonstige Bereinigungen. Darüber hinaus hat der Gutachter im Wesentlichen Bereinigungen in Bezug auf Wechselkursgewinne und -verluste, Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen und dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens vorgenommen. Wir haben diese Bereinigungen anhand der uns vorliegenden Prüfungsberichte sowie ergänzender Unterlagen und Informationen nachvollzogen. Nachfolgend sind die vorgenommen Bereinigungen aufgeteilt in übernommene Managementbereinigungen sowie ergänzende Bereinigungen des Gutachters:

26 Bereinigungen in Mio. Pro forma Pro forma Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch Terex +33,1 +1,5 Erträge aus der Auflösung restrukturierungsbedingter Rückstellungen -1,8 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen -4,2 Sondereffekte Brasilien +7,6 Restrukturierungsaufwendungen +6,1 Sonstige Bereinigungen +1,3 +3,6 Zwischensumme Bereinigungen (Management) +32,7 +14,6 Wechselkursverluste (netto) +3,0 +2,0 Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen -3,8-0,1 Sonstige Bereinigungen - +0,3 Summe Bereinigungen (Neutrales Ergebnis) +31,9 +16,7 73 Die Bereinigungen enthalten zu einem geringen Anteil auch auf die veräußerten Gesellschaften bezogene Bereinigungen. Auf eine Eliminierung wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. 74 Die bereinigte GuV ist nachfolgend einschließlich einer Überleitung auf das unbereinigte Ergebnis dargestellt: Gewinn- und Verlustrechnungen - US GAAP - Kalenderjahre - bereinigt in Mio. Umsatzerlöse 871,9 854,3 Herstellungskosten -625,2-614,4 Bruttoergebnis vom Umsatz 246,6 239,9 Übrige Kosten -192,1-194,0 Beteiligungserträge +3,8-3,5 EBIT (bereinigt) 58,3 49,4 Bereinigungen -31,9-16,7 EBIT (vor Bereinigungen) 26,4 32,7 75 Der Bewertungsgutachter hat die von TMHPS AG in den Konzernabschlüssen im neutralen Ergebnis ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge im Wesentlichen im Rahmen der Vergangenheitsbereinigung eliminiert. Die bereinigten Aufwendungen betreffen auch Tatbestände, die weder im WP-Handbuch (Teil A Tz ) als zu bereinigen aufgeführt oder außerordentlich im Sinne von 277 Absatz 4 HGB sind, noch zur Ermittlung von bereinigten Ergebnissen je Aktie nach DVFA/SG e.v. (DB 1998, S ff.) zur Ableitung

27 eines möglichst objektiven Vergleichsmaßstabs für die Beurteilung der Ertragskraft von Unternehmen zu bereinigen sind, z.b. Rationalisierungs- und Restrukturierungsaufwand. Nach den Empfehlungen zur Ermittlung prognosefähiger Ergebnisse des Arbeitskreises DVFA/SG e.v. (DB 2003, S ff.) dagegen wären diese Positionen, wie im vorliegenden Fall erfolgt, zu bereinigen, da sie üblicherweise nicht für die Zukunft geplant werden. 76 Nach unserer Einschätzung sind die notwendigen Analysen und Bereinigungen der Vergangenheitsergebnisse sachgerecht vorgenommen worden. Wir haben darüber hinaus im Rahmen unserer Prüfung keine weiteren zu bereinigenden Sachverhalte festgestellt Planung Planungsprozess 77 Ausgehend von der auf Ebene der Einzelgesellschaften erstellten Planung des operativen Ergebnisses für das Jahr 2013 ( Forecast 6 oder F6 genannt), die für das Segment Material Handling im Zeitraum April bis Juni 2013 auf der Grundlage der Ist-Ergebnisse bis einschließlich März und für das Segment Port Solutions im Mai und Juni 2013 auf der Grundlage der Ist-Ergebnisse bis einschließlich April erstellt wurde, hat das jeweilige Segment-Controlling der TMHPS AG Anpassungen vorgenommen, um Sachverhalte abzubilden, die in den jeweiligen Forecasts noch nicht berücksichtigt waren. Auf der Grundlage dieses angepassten F6 hat das jeweilige Segment-Controlling für die Jahre 2014 bis 2016 auf Einzelgesellschaftsebene Planungsrechnungen erstellt, die anschließend konsolidiert wurden. 78 Die konsolidierte Planungsrechnung für die Planjahre 2014 bis 2016 der TMHPS AG wurde vom Vorstand am 26. September 2013 beschlossen. Der Aufsichtsrat der TMHPS AG hat der Planungsrechnung am 9. Oktober 2013 zugestimmt. 79 Diese Planung wurde vom Gutachter um Ergebniseffekte aus einer zu erwartenden Verschmelzung der brasilianischen Konzerngesellschaft mit einer anderen Gesellschaft des Terex Konzerns angepasst. In den Jahren 2017 ff. beträgt die positive Ergebnisauswirkung rd. 0,6 Mio. p.a. 80 Der Gutachter Ebner Stolz hat einen Plan-Ist-Vergleich der Planung für das Geschäftsjahr 2011/12 nach IFRS, die der Unternehmensbewertung anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum 16. März 2012 zugrunde gelegen hat, mit den bereinigten Ist-Ergebnissen nach IFRS durchgeführt. Die Bereinigungen betreffen Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten (im Saldo 57,3 Mio., im Wesentlichen Gewinn aus dem Abgang der veräußerten US-Gesellschaften), Währungsgewinnen und -verlusten und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (im Saldo Verlust 1,0 Mio.). Während

28 die Ist-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von 1.123,3 Mio. nahezu exakt dem Planumsatz von 1.124,7 Mio. entsprechen, blieb das bereinigte EBIT mit 74,0 Mio. um 32,3 Mio. hinter dem Plan-EBIT von 106,3 zurück Ertragsplanung der TMHPS AG 81 Die Ertragsplanung der TMHPS AG stellt sich wie folgt dar: Planung Stand ff. in Mio. Pro forma Plan Plan Plan Plan Plan Umsatzerlöse 854,3 862, ,7 988,2 1069, ,2 Herstellungskosten -614,4-654,2-820,3-705,8-752,2-759,7 Bruttoergebnis 239,9 207,8 271,4 282,3 317,4 320,5 Bruttoergebnismarge 28,1% 24,1% 24,9% 28,6% 29,7% 29,7% Übrige Kosten 194,0-218,5-198,6-200,3-205,2-207,7 Erträge aus Beteiligung +3,5 +3,9 +4,0 +4,2 +4,4 +4,5 EBIT 49,4-6,9 76,8 86,2 116,6 117,4 EBIT-Marge 5,8% -0,8% 7,0% 8,7% 10,9% 10,9% Finanzergebnis -0,2-0,2 +0,1 +0,6 +0,4 EBT -7,1 76,6 86,3 117,2 117,8 Ertragsteuern -2,9-12,4-23,9-33,3-34,1 Jahresergebnis -10,0 64,2 62,4 83,8 83,7 Anteile Dritter am Jahresergebnis +0,1-0,5-0,5-0,6-0,6 Konzernjahresergebnis -9,9 63,7 61,9 83,2 83,1 Wachstumsthesaurierung ,2 Thesaurierung innerhalb der Planung 9, Ausschüttungsfähiges Ergebnis 0,0 63,7 61,9 83,2 81,9 82 Die TMHPS AG unterscheidet die Segmente Material Handling und Port Solutions. Die Ergebnisplanung der TMHPS AG berücksichtigt alle voll- und at-equity konsolidierten verbundenen Unternehmen. Die vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen mit Ausnahme der TBA B.V., Delft, Niederlande, und deren Tochtergesellschaft DBIS Ltd., Doncaster, Großbritannien, befinden sich zu 100 % in mittelbarem oder unmittelbarem Besitz der TMHPS AG. An der TBA B.V. ist die TMHPS AG zu 69,8 % beteiligt. At-equity bewertet werden 50 % der Anteile an der MHE-Demag (S) Pte. Ltd., Singapur. 83 Für 2013 erwartet die TMHPS AG insgesamt ein Umsatzwachstum um rd. 0,9 % auf 862,0 Mio. Das Wachstum der Umsatzerlöse wird im Segment Port Solutions erzielt. Das Segment Material Handling erwartet dagegen einen leichten Umsatzrückgang. Das erwartete negative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der TMHPS AG in 2013 wird insbesondere verursacht durch den hohen Wettbewerbs- bzw. Preisdruck im Segment Material Handling,

29 der sowohl zu Umsatz- als auch zu Ergebnisrückgängen führt. Weiterhin sind Aufwendungen für die angekündigten und die bereits in der Umsetzungsphase befindlichen Restrukturierungsprojekte enthalten. 84 Für das Jahr 2014 wird ein deutlicher Umsatzanstieg von 229,7 Mio erwartet (+ 26,7 %), der insbesondere auf die geplante Abrechnung von Großprojekten im Segment Port Solutions zurückzuführen ist. Die Großprojekte beinhalten die Lieferung von Automated Guided Vehicles (AGV) und Automated Stacking Cranes (ASC) für Häfen in Rotterdam und von AGV für den Hafen Long Beach. Die TMHPS AG realisiert nach US-GAAP Rechnungslegungsvorschriften die Umsatzerlöse erst nach weitgehender Vertragserfüllung. Aufgrund der teilweise unterdurchschnittlichen Marge bei den Großprojekten steigt die Bruttoergebnismarge nur geringfügig auf 24,9 % an. 85 In 2015 normalisiert sich die Umsatzentwicklung wieder und der Umsatz sinkt um 103,5 Mio. auf 988,2 Mio. Trotz des Umsatzrückgangs steigt das Bruttoergebnis aufgrund der stark erhöhten Bruttoergebnismarge um 10,9 Mio. auf 282,3 Mio. an. 86 Die Herstellungskosten enthalten Materialkosten sowie die der Produktion zurechenbaren Anteile der Personalkosten, Abschreibungen sowie sonstige Aufwendungen. 87 Insgesamt entwickelt sich das Bruttoergebnis im Planungszeitraum positiv und steigt von 239,9 Mio. im Jahr 2012 auf 317,4 Mio. im Jahr 2016 an (+32,3 %). Die Erhöhung der Bruttoergebnismarge im Planungszeitraum ist im Wesentlichen auf geplante Preissteigerungen bei den abgesetzten Produkten und Dienstleistungen und auf Kosteneinsparungen durch die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. 88 Die übrigen Kosten enthalten die Vertriebskosten, die Entwicklungskosten, die Verwaltungskosten sowie den Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 89 Die Vertriebskosten umfassen insbesondere Personalaufwendungen, Reisekosten, Marketingkosten sowie Provisionszahlungen, die im Segment Port Solutions bei Vertragsabschlüssen an Repräsentanten anfallen. Die Vertriebskosten weisen eine starke Abhängigkeit von den Umsatzerlösen auf, entwickeln sich jedoch im Planungszeitraum leicht unterproportional. 90 Die Entwicklungskosten enthalten insbesondere Personalkosten und Fremdleistungen. Die Entwicklungskosten im Planungszeitraum fallen hauptsächlich für die Weiterentwicklung und Überarbeitung des bestehenden Produktprogramms in beiden Segmenten an. 91 Die Verwaltungskosten enthalten im besonderen die Personalkosten der Holdinggesellschaft, die zentrale Verwaltungs- und Leitungsfunktion für den Konzern ausübt sowie die Kosten der Verwaltungsmitarbeiter der einzelnen Landesgesellschaften

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