Möglichkeiten der beruflichen Bildung, Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in Niedersachsen

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1 Möglichkeiten der beruflichen Bildung, Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in Niedersachsen Ein Leitfaden zur Erstinformation Erarbeitet von der Projektgruppe Integration ins Arbeitsleben Landesarbeitsgemeinschaft Autismus Niedersachsen Postfach Walsrode Redaktion: Hauke Andresen, Michael Schmitz, Wolfgang Wegener Stand:

2 Inhalt Einleitung... 3 Übersicht von der Schule zum Beruf Möglichkeiten der Beruflichen Bildung, Rehabilitation und Beschäftigung... 4 Angebote in Niedersachsen... Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB-Reha)... 5 Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB)... 6 Tagesförderstätten... 7 Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener beh. Menschen (DIA-AM)... 8 Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Arbeitsbereich (AB)... 9 Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW) Ausgelagerte Arbeitsplätze Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen Unterstützte Beschäftigung (UB) Job-Coaching Arbeitsassistenz Budget für Arbeit Sonstige Angebote Links und Adressen Projektgruppe Integration in Arbeitsleben Adressen von Anbietern in Niedersachsen

3 Einleitung Die Arbeitsgruppe hat sich zur Aufgabe gemacht eine Broschüre zu erstellen, in der sich Menschen mit Autismus und deren Angehörige umfassend über die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, sowie Arbeitsaufnahme informieren können. In dieser Broschüre werden alle Maßnahmen aufgelistet und erklärt, die nach der allgemeinen Schulpflicht möglich sind. Viele davon sind nicht speziell für Menschen mit Autismus entwickelt worden und richten sich generell an Menschen mit Unterstützungsbedarfen. Es ist schwierig eine korrekte Zuordnung für den Begriff Autismus zu finden. Es ist keine geistige Behinderung, wird aber zurzeit noch als eine psychische Krankheit definiert. Autismus ist aber eigentlich keine Krankheit, weil sie nicht heilbar ist und eigentlich auch keine Behinderung. Ist er nicht vielmehr eine Eigenschaft? Es ist eine besondere Art, die Umwelt wahrzunehmen und ihr zu begegnen, die unter den Nichtautisten oft für Verwirrung sorgt. Dennoch werden wir hier den Begriff der Menschen mit (psychischer) Behinderung nutzen, weil erst eine Diagnose den Zugang zu dem speziellen Unterstützungsrahmen der Teilhabeleistung öffnet. 3

4 Übersicht von der Schule zum Beruf - Möglichkeiten der Beruflichen Bildung, Rehabilitation und Beschäftigung (Quelle: autismus Deutschland e.v., Kaminski & Nolte, 2012) 4

5 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB-Reha) Die BvB soll die Voraussetzungen schaffen, dass Menschen sich auf eine Ausbildung vorbereiten können. Sie können in dieser Maßnahme unter anderem einen Schulabschluss nachholen. Die Berufsvorbereitung wurde für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren, konzipiert. Die BvB der Bundesagentur für Arbeit (BA) setzen bei der gezielten Berufsorientierung junger Menschen unter 25 Jahren an, ihrer fachlichen und persönlichen Förderung sowie ihrer nachhaltigen beruflichen Ersteingliederung. Gemäß der Ergänzung zum Förderkonzept der BA ist im Einzelfall eine Aufnahme von Menschen mit Reha-Status über 25 Jahre möglich. Voraussetzungen: Der Abschluss einer Berufsausbildung wurde bisher nicht erzielt. Es bestand in der Vergangenheit kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis über einen Zeitraum von drei Jahren. Es besteht eine ausreichende Belastbarkeit, die im Vorfeld im Rahmen einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der BA festgestellt wird. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich durch die BA. Für Jugendliche, die noch nicht über die erforderliche Belastbarkeit für eine BVB verfügen, kann eine medizinische oder eine medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase II) angeboten werden. Die Kosten der BvB übernimmt nach Antragstellung und Prüfung in der Regel die Agentur für Arbeit für elf Monate. Eine Verlängerung ist möglich. Jeder Teilnehmer erhält im Rahmen einer individuellen Eignungsanalyse die Möglichkeit, sich zunächst in der Vielzahl möglicher Berufe zu orientieren und dann eine ganz persönliche Berufswahlentscheidung zu treffen. In Kooperation mit Bildungsträgern, die zur praktischen Qualifizierung unterschiedliche Berufsfelder anbieten, werden die Jugendlichen gefördert. Neben fachlichem Know-how stehen Persönlichkeitsbildung, berufliche Grundfertigkeiten, betriebliche Qualifizierung, Grundlagenqualifizierung in IT- und Medienkompetenz, Sprachförderung und Bewerbungstraining auf dem Programm. Die BvB erfolgt dual im Schulunterricht und theoriereduziert in einem Betrieb oder in Arbeitsbereichen innerhalb einer Reha-Einrichtung. Die BvB ermöglicht Arbeitgebern und Auszubildenden sich in einer Qualifizierungsphase persönlich kennen zu lernen. Die Kontaktaufnahme zur BA, dem zuständigen Reha-Berater oder bei den Trägern direkt. 5

6 Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB) Der Berufsbildungsbereich soll die Voraussetzungen schaffen, dass Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben, im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird. Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bietet einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit eine geeignete Tätigkeit auszuüben für Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, bzw. "nicht länger als drei Stunden unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" tätig sein können. Grundvoraussetzung ist eine Behinderung oder eine fachärztliche Diagnose. Für die Aufnahme in den BBB muss im anschließenden Arbeitsbereich der WfbM ein "Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" erwartet werden können. Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen. Es darf von dem behinderten Beschäftigten keine Fremd- oder Eigengefährdung ausgehen. Die Kosten der Maßnahme übernimmt nach Antragstellung und Prüfung in der Regel die Agentur für Arbeit (SGB III) oder ein anderer Rehaträger (z.b. bei mindestens fünfjähriger rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung die Rentenversicherung). Die Dauer der Maßnahme beläuft sich in der Regel auf 27 Monate, davon drei Monate EV und zwei Jahre BBB. Das EV dient der Feststellung, ob die Einrichtung für die behinderte Person geeignet ist und ob Werkstattfähigkeit gegeben ist. Während des EV werden anhand einer Kompetenzanalyse die Fähigkeiten der Personen, sowie deren Neigungen und Interessen erfasst und bewertet. Im Anschluss daran wird für den Berufsbildungsbereich ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Dabei werden eventuell vorhandene Arbeitserfahrungen ebenso berücksichtigt, wie die Neigungen und Wünsche der Teilnehmer. Der Eingliederungsplan enthält Vorschläge, welche Arbeitstätigkeiten, Bildungsthemen, Leistungen und Maßnahmen für die Teilnehmer individuell in Betracht kommen. Neben der Vermittlung unterschiedlicher beruflicher Inhalte liegen weitere Schwerpunkte in der Persönlichkeitsentwicklung und der Entwicklung von lebenspraktischen Fertigkeiten. Soweit möglich werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträger oder bei der WfbM. 6

7 Tagesförderstätten In Tagesförderstätten werden Menschen mit schwerer Behinderung und Mehrfachbehinderung betreut, die im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) nicht beschäftigt werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein außerordentlicher Pflegebedarf besteht und ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Tagesförderstätten dienen vor allem der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Die Maßnahme in der Tagesförderstätte wird solange gewährt, wie eine Beschäftigung in einer WfbM nicht möglich ist. Leistungsträger ist in der Regel die Eingliederungshilfe (SGB XII). Tagesförderstätten dienen vor allem der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Durch therapeutisch-pflegerische, soziale, pädagogische, psychologische und lebenspraktische Förderung sollen vorhandene körperliche und geistige Fähigkeiten sowie Beziehungen zur Umwelt erhalten und entwickelt werden, mit dem Ziel einer größtmöglichen Selbständigkeit und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Für die Betreuung, die in Kleingruppen erfolgt, wird jeweils ein individueller Förderplan erstellt. Soweit möglich, sollen betreute Personen auf eine Maßnahme im Berufsbildungsbereich vorbereitet werden, mit dem Ziel einer späteren Eingliederung und Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstätten. Bei äußerst schwerwiegenden Behinderungen ist dies jedoch vielfach nicht erreichbar. Das Hauptziel ist es dann, durch praktische Lebensgestaltung einen Lebensinhalt zu vermitteln und eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die in den Tagesförderstätten betreuten Personen haben formell keinen arbeitnehmerähnlichen Status. Sie erhalten kein Arbeitsentgelt und unterliegen daher auch nicht der Sozialversicherungspflicht für Menschen mit Behinderung. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Eingliederungshilfe (SGB XII, welchem Amt die Eingliederungshilfe untersteht, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich) oder bei den Tagesförderstätten direkt. 7

8 Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM) Mit diesem Verfahren (DIA-AM) wird festgestellt, ob unter Berücksichtigung der Behinderung ein (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt möglich ist. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird individuell, gezielt und praxisnah analysiert, ob trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist oder ob sie das Angebot einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) benötigen. Die von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Maßnahme spricht Menschen im Grenzbereich zwischen geistiger Behinderung und Lernbehinderung an. Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten werden ebenfalls betreut. Das Programm dauert höchstens zwölf Wochen. Das Programm gliedert sich in zwei Phasen, in der Sozialpädagogen und Psychologen als Betreuer fungieren. Die erste Phase dient der Eignungsanalyse, die für jeden Menschen mit Behinderung individuell erfolgt. Durch Einzeltests, Erprobungen und Beobachtungen in der Gruppe werden die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen, aber auch die individuellen Motivationen betrachtet. Werden die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erkannt, geht es weiter in die betriebliche Erprobung (Phase 2). Hier soll festgestellt werden, ob sich das vorhandene Potential weiterentwickeln lässt. Der Mensch mit Behinderung ist zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit in mehreren Betrieben tätig. Die Maßnahmen sollen die psychische und physische Belastung in der Arbeitswelt abbilden, ohne die Teilnehmenden zu überlasten. Wird bereits nach der Eignungsanalyse festgestellt, dass für die betreute Person eine WfbM infrage kommt, entfällt die betriebliche Erprobung. Individuelle Fragen zum Thema DIA-AM sowie zu den regelmäßigen Eintrittsterminen beantwortet der zuständige Leistungsträger. 8

9 Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Arbeitsbereich (AB) Die Werkstatt für behinderte Menschen bietet im Sinne des SGB IX Teil 1, Kapitel 5, denjenigen Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Menschen mit Behinderung, die auf Grund von Art und Schwere ihrer Behinderung nicht mindestens drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Entscheidend ist die fachärztliche Diagnose. Kostenanerkenntnis erfolgt nach dem Eingangsverfahren und dem mindestens einmaligen Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches (siehe BBB). Die Beschäftigung wird solange gewährt, wie eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Leistungsträger sind die Eingliederungshilfe (SGB XII) oder die Rentenversicherung. Die WfbM bietet eine angemessene berufliche Bildung und eine angemessene Beschäftigung an. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Dabei verfügt die WfbM über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Sozialdienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe ausgelagerte Arbeitsplätze). Damit bietet die Werkstatt Möglichkeiten der Förderung und Weiterentwicklung auch für Menschen mit Autismus von Beruflicher Bildung im BBB, über dauerhafte und angemessene Beschäftigung im Arbeitsbereich, bis hin zu geschützten und unterstützten Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe ausgelagerte Arbeitsplätze). Durch die Möglichkeit individuelle Arbeitsplätze zu gestalten und zu betreuen, kann vielen Menschen mit Autismus eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und geboten werden. Hier besteht die gute Chance über ausgelagerte Arbeitsplätze einen Einstieg oder Widereinstieg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft zu erreichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Eingliederungshilfe (SGB XII, welchem Amt die Eingliederungshilfe untersteht, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich), dem Rentenversicherungsträger oder bei den WfbM direkt. 9

10 Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW) In Berufsbildungswerken können Menschen mit Behinderung eine duale Berufsausbildung abschließen. Welche Berufsausbildungen angeboten werden, kann auf den Internetseiten der Berufsbildungswerke oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) in Erfahrung gebracht werden. Die zuweisende Stelle ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Hier muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden, sodass über den Ärztlichen Dienst und den Psychologischen Dienst der Bundesarbeitsagentur der Reha-Status festgestellt werden kann. Weitere Zugangsvoraussetzungen gibt es nicht. Ein Schulabschluss ist nicht notwendig und wird mit Abschluss der Ausbildung erworben. Die Dauer ist abhängig von der gewählten Ausbildung. Es gibt während der Maßnahme die Möglichkeit, zuhause, im Internat oder in Außenwohngruppen zu wohnen. Einige Berufsbildungswerke bieten autismusspezifische Leistungen, wie besondere Trainingsgruppen an und verfügen über speziell geschulte Mitarbeiter. In der Regel wird eine BvB -Maßnahme vorangestellt, um eine Ausbildungsreife zu gewährleisten. Individuelle Fragen zur Teilnahme an einer Maßnahme im BBW beantwortet die Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger oder die Berufsbildungswerke. 10

11 Ausgelagerte Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung, die in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, haben die Möglichkeit, auf ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig zu sein. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze bei Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Tätigkeit wird von Fachleuten aus den WfbM begleitet. Die dort tätigen Menschen bleiben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM. Aus diesem Grund wird auch von einem teilgeschützten Arbeitsmarkt gesprochen. Im Rahmen der Teilhabe in einer WfbM wird die Maßnahme vom Sozialhilfeträger finanziert. Ausgelagerte Arbeitsplätze bieten insbesondere den Vorteil, dass sich Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren und ihre Fähigkeiten erproben können. Dabei werden berufspraktische wie soziale Kompetenzen erweitert. Auch die Anforderungen auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes werden nahezu unter realen Bedingungen erfahren. Die Betriebe schätzen an ausgelagerten Arbeitsplätzen die Möglichkeit, Arbeitskräfte kennen zu lernen und zu erproben. Ferner erleichtert ihnen die Begleitung und die fachkundige Betreuung durch das Fachpersonal der Werkstatt die Entscheidung, einem Menschen mit Behinderung einen ausgelagerten Arbeitsplatz anzubieten. In jedem Betrieb und allen Branchen, gleich ob Büro, Handwerk, Hauswirtschaft und Gastronomie, Industrie oder Handel, können ausgelagerte Arbeitsplätze eingerichtet werden. Werkstätten beraten hierüber ausführlich. Sie beraten bei der beruflichen Orientierung, unterstützen bei der Auswahl und Suche des Arbeitsplatzes, bieten individuell abgestimmte Qualifizierungen und begleiten zu Vorstellungsgesprächen. In einigen Fällen entwickeln sich aus ausgelagerten Arbeitsplätzen reguläre Arbeitsverhältnisse. Die rechtliche Grundlage bildet 136 SGB IX, in der der Auftrag zur Integration von Menschen mit Behinderung zur Eingliederung ins Arbeitsleben beschrieben wird. Diese Maßnahme steht nur Menschen in einer WfbM zur Verfügung. Der erste Kontakt geht über die WfbM. 11

12 Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen Integrationsunternehmen haben einen besonderen sozialen Auftrag, indem sie Arbeitsplätze für beeinträchtigte Menschen schaffen. Ziel ist die langfristige Integration beeinträchtigter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen sind juristisch selbstständig. Sie wirtschaften autonom, erhalten aber Nachteilsausgleiche. Teilweise sind Integrationsunternehmen auch Abteilungen von Unternehmen, die besondere Aufgaben wahrnehmen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im SGB IX, 132 bis 134. Der Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen in Integrationsunternehmen liegt zwischen 25 und 50 Prozent. Das Besondere liegt darin, dass die Unternehmen wirtschaftliche Ziele verfolgen, gleichzeitig aber die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen fördern. Die Arbeitsbedingungen gleichen denen normaler Betriebe. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach Tarif und ist ortsüblich. Die Beschäftigten erhalten sozialpädagogische Begleitung und Betreuung am Arbeitsplatz. Ferner sind Qualifizierungsmaßnahmen üblich. In Deutschland gibt es rund Integrationsunternehmen mit mehreren tausend Arbeitsplätzen. Sie sind in verschiedensten Branchen tätig. Eine Kontaktaufnahme erfolgt direkt bei den Integrationsunternehmen. 12

13 Unterstützte Beschäftigung (UB) Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen und zum Zeitpunkt der Teilnahme an Unterstützter Beschäftigung keine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren können. Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch neue Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vielfältige Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderung die Chance, auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen aufzunehmen. Die Unterstützte Beschäftigung wird von der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder den Unfallversicherungen finanziert und dauert bis zu 24 Monate und kann in Einzelfällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Agentur für Arbeit. Bei Bedarf unterstützt das Integrationsamt während der anschließenden Beschäftigung die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter weiterhin mit Berufsbegleitung am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderung erhalten die Möglichkeit, sich im Arbeitsmarkt zu orientieren, einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und sich mit Unterstützung sehr praxisnah zu qualifizieren. Unterstützte Beschäftigung beginnt mit einer individuellen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz im Betrieb. Sie wird durch eine übergreifende Wissensund Kompetenzvermittlung begleitet. In dieser Zeit steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungstrainer bzw. eine - trainerin zur Seite. Die Förderung der Sozialkompetenz und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind weitere Inhalte Unterstützter Beschäftigung, die die Trainerinnen und Trainer vermitteln. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung nach erfolgreicher Qualifizierung am Arbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Weitere Berufsbegleitung ist - nach individuellem Bedarf - möglich. Sie gliedert sich in eine Orientierungs-, eine Qualifizierungs- und eine Stabilisierungsphase. In der Orientierungsphase wird nach geeigneten Qualifizierungsplätzen zur beruflichen Erprobung gesucht. In der Qualifizierungsphase erfolgt die unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb. Abschließend findet in der Stabilisierungsphase die Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb statt. Individuelle Fragen zur Teilnahme zur UB beantwortet das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit. 13

14 Job-Coaching Beim Job-Coaching handelt es sich um eine flexible Maßnahme zur Vorbereitung, Anbahnung und Begleitung von Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Am Job-Coaching können Menschen mit einer Behinderung teilnehmen. Die Finanzierung des Job-Coachings kann über verschiedene Kostenträger erfolgen (z.b. das Integrationsamt, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter). Eine weitere Form der Finanzierung kann über das persönliche Budget erfolgen, bei der Menschen mit Behinderung die Leistungen direkt erwerben können. Job-Coaching kommt zum Einsatz, wenn Gruppenangebote nicht sinnvoll oder hilfreich erscheinen. Das Job-Coaching wird auf die Belange des Menschen mit Behinderung zugeschnitten. Das Ziel ist die Integration in einen Betrieb. Der Einsatz ist in allen Branchen möglich. Der Job-Coach hat eine ganzheitliche Herangehensweise. Es geht um fachliche Inhalte, aber auch um Schlüsselqualifikationen und soziale Kompetenzen. Der Job-Coach spricht nicht nur mit dem Teilnehmer, sondern auch mit anderen Angestellten, Chefs und Vorgesetzten, um eine für alle gewinnbringende Arbeitssituation herzustellen. Das kann sowohl im Vorfeld, als auch während einer bestehenden Arbeitstätigkeit erfolgen. Die Maßnahmen dauern ab drei Monaten und können in der Intensität sehr unterschiedlich sein. Häufig ist der Bedarf zu Beginn höher und wird langsam geringer. Nach einer Vorbereitungsphase mit ggf. Berufsfindung und Arbeitsplatzakquise kommt der Job-Coach in den Betrieb und unterstützt den Menschen, der das Job-Coaching in Anspruch nimmt. Die Coaches leiten an, helfen mit, unterstützen bei der Kommunikation und beraten sich mit dem Betrieb über Anforderungen und Aufgaben. Ansprechpartner für eine Anmeldung ist der jeweilige Kostenträger des behinderten Menschen (siehe oben), die Anbieter des Jobcoachings, die Integrationsfachdienste und das Integrationsamt. 14

15 Arbeitsassistenz Die Arbeitsassistenz ist eine Hilfe für behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die in einem Beruf oder in einer Ausbildung am ersten Arbeitsmarkt tätig sind. Ähnlich einer persönlichen Assistenz ist die Arbeitsassistenz eine auf die behinderte Person zugeschnittene begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Die Arbeitsassistenz soll die behinderungsbedingten Einschränkungen eines Menschen reduzieren damit eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben möglich machen. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) besteht ein Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten notwendiger Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter ( 102 Abs. 4 SGB IX). Arbeitsassistenz wird als Geldleistung gewährt, die direkt an den Fachdienst der Arbeitsassistenz, den Arbeitgeber oder im Rahmen eines Persönlichen Budgets an den Behinderten ausgezahlt wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den Arbeitsaufgaben des Arbeitsassistenten und der dafür benötigten Qualifikation und errechnet sich aus Arbeitsstunden mal Stundensatz. Die Dauer einer Arbeitsassistenz kann je nach Bedarf kurzfristig, mittelfristig oder dauerhaft gewährt werden. Voraussetzung einer Arbeitsassistenz ist immer eine behinderungsbedingte Einschränkung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Die Assistenz erfolgt dabei direkt im Betrieb und am Arbeitsplatz. Sie ist eine kontinuierliche, regelmäßig und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Hilfe für den behinderten Arbeitnehmer zur Leistung des Arbeitsergebnisses gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitsassistenz beschränkt sich auf Hilfstätigkeiten. Die hauptsächlichen Aufgaben des jeweiligen Arbeitsplatzes müssen vom behinderten Arbeitnehmer selbständig erfüllt werden können. Es geht bei Arbeitsassistenz nicht darum, einen Arbeitnehmer für eine Tätigkeit zu qualifizieren. Bevor eine Arbeitsassistenz eingesetzt wird, muss der Beschäftigte bereits für die Arbeit qualifiziert sein. Ansprechpartner für die Gewährung einer Arbeitsassistenz sind die Integrationsämter. Im Rahmen einer Reha-Maßnahme kann Arbeitsassistenz auch Anfangs durch die Reha-Träger eingeleitet werden. Die Zuständigkeit würde dann nach drei Jahren an die Integrationsämter übergehen. 15

16 Budget für Arbeit Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben die Möglichkeit, mithilfe eines Budgets für Arbeit auf einen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes eingegliedert zu werden. Die Teilnahme an dem Budget für Arbeit erfolgt nur freiwillig und auf Wunsch des Menschen mit Behinderung. Die bisherige Vergütung an den Werkstattträger - ohne Fahrtkostenpauschale - wird als persönliches Budget an den Antragsteller ausbezahlt. Damit kann sich der Budgetnehmer Leistungen bei seinem zukünftigen Arbeitgeber einkaufen. Diese Leistungen können in Form von Betreuung oder auch Lohnsubventionierung erbracht werden. Der Arbeitgeber ist für die Beitragszahlungen in die Sozialversicherung verantwortlich. Grundlage für die Zahlung des Budgets ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages. Sofern eine geringere Arbeitszeit als die für den Betrieb geltende Arbeitszeit vereinbart wird, bedarf es, unter Beteiligung des IFD, der Zustimmung des Sozialhilfeträgers. Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Das Integrationsamt leistet neben anderen möglichen Leistungen für den Arbeitgeber gegebenenfalls auch Minderleistungsausgleich. Das Budget für Arbeit wird für die Berechtigten zunächst für zwei Jahre bewilligt und kann für jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden. Im Falle, dass eine Weiterbeschäftigung des Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich oder gewünscht ist, ist eine Rückkehr in die WfbM mit Empfehlung des Fachausschusses möglich. Zunächst muss ein Arbeitgeber gefunden werden, in dessen Betrieb eine Beschäftigung des behinderten Menschen möglich ist. Eine Antragstellung kann bei Absichtserklärung eines Arbeitgebers vorgenommen werden. Kann ein Arbeitsvertrag für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden, kommt die Gewährung eines Budgets für Arbeit in Betracht. Der Sozialhilfeträger kann den zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) mit der Vermittlung in ein reguläres Arbeitsverhältnis und der daran anschließenden Begleitung beauftragen. Die Vermittlung kann auch durch die WfbM erfolgen. Der Integrationsfachdienst begleitet diese Phase intensiv. Das Budget für Arbeit ist die Umsetzung des Persönlichen Budgets für Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und kann auf Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger oder bei der zuständigen Servicestelle beantragt werden. 16

17 Sonstige Angebote Auticon GmbH Die Auticon GmbH ist ein bundesweit arbeitendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Informationstechnologie. Es gilt als erstes Unternehmen in Deutschland, das ausschließlich Menschen mit Autismus als IT-Consultants einsetzt. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Beschäftigten liegen in den Bereichen Softwaretestung, Qualitätsmanagement, Programmierung und Internet-Dienstleistungen. Neben der Hauptniederlassung in Berlin unterhält die Auticon weitere Standorte in München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart und Hamburg. Aktuell beschäftigt das Unternehmen ca. 70 Mitarbeiter, davon zwei Drittel Menschen mit Autismus. Weitere Informationen: Autworker eg Die Autworker eg wurde 2009 von Menschen mit Autismus als Genossenschaft gegründet. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Autismus den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und Kooperationen mit Unternehmen anzustreben, die Arbeitnehmer mit Autismus beschäftigen oder beschäftigen möchten. Autworker erarbeitet mit autistischen Menschen ihre spezifischen Fähigkeiten auf einer peer-to-peer Basis und veranstaltet regelmäßig Workshops dazu. Das Angebot von Autworker hebt sich von anderen Einrichtungen und Organisationen ab, da Autworker ausschließlich von Menschen mit Autismus geleitet wird. Weitere Informationen: 17

18 Links und Adressen Auf diesen Internetseiten können Sie sich weitergehend über Förderangebote informieren: Informationen über verschiedene Berufe, die nötigen Qualifikationen und Ausbildungszeiten. Berufenet ist eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl. Kursnet ist die führende Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung, die einen tagesaktuellen Überblick über Bildungsangebote gibt. Der Internet-Auftritt der Agentur für Arbeit hält umfangreiche Informationen zu allen Themen in Bereich Arbeitssuche und Qualifizierung bereit. Das Portal bietet Informationen rund um Teilhabe, Selbstbestimmung und Integration für behinderte Menschen, Angehörige, Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen. Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.v. berät Interessierte und Betroffene und ermöglicht einen Erfahrungsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Beteiligten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung informiert über Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsassistenz, persönliches Budget und Integrationsfachdienste. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) informiert umfassend über die Angebote der Beruflichen Rehabilitation in Berufsbildungswerken. Das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation informiert über Behinderung, Integration und Beruf, Hilfsmittel, Werkstätten, Seminare, Forschung und Recht. Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber informiert über Rechte und Pflichten, Hilfsangebote und bietet ein Lexikon. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.v. ist die gemeinsame Repräsentanz der Bundesagentur für Arbeit, Bundesländer, Spitzenverbände der Sozialpartner und anderer. 18

19 Projektgruppe Integration in Arbeitsleben Die Projektgruppe "Integration ins Arbeitsleben" der Landesarbeitsgemeinschaft Autismus Niedersachsen gründete sich Gemeinsames Ziel aller Mitglieder und Teilnehmer ist die Vernetzung, der Austausch und die Verbesserung von Integrationsmöglichkeiten in das Arbeitsleben für Menschen mit Autismus. Neben der Analyse der Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitet die Projektgruppe daran, neue Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Autismus zu schaffen und die gegenwärtigen Angebote zu verbessern. Regelmäßig findet ein Austausch mit Leistungsträgern und Anbietern statt und bestehende Projekte anderer Bundesländer werden vorgestellt. Im Rahmen ihrer Arbeit führt die Projektgruppe auch Öffentlichkeitsarbeit durch, gibt Stellungnahmen und fachliche Einschätzungen ab und ist ein Ansprechpartner für Politik und Verwaltung im Bereich Integration ins Arbeitsleben für Menschen mit Autismus. Folgende Institutionen der Projektgruppe waren an der Erstellung dieser Broschüre beteiligt: SALO Bildung und Beruf GmbH, Hannover einzigartig-eigenartig e. V., Walsrode Lavie Reha ggmbh, Königslutter Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH Pestalozzi-Stiftung, Burgwedel ggis mbh, Hannover Berufsbildungswerk im Oberlinhaus ggmbh Haus im Wind, Bad Pyrmont Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH Hannoversche Werkstätten ggmbh Bernhard-Hermann-Bosch-Stiftung, Hannover-Sehnde Annastift Berufsbildungswerk Hannover Lebenshilfe im Landkreis Verden e.v. 19

20 Anbieter in Niedersachsen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB-Reha) Annastift, Lavie Reha ggmbh, Salo Bildung und Beruf GmbH, Oberlinhaus, (Teilnahme in Potsdam) Bugenhagen Berufsbildungswerk Timmendorfer Strand, Eingangsverfahren (EV) und Berufsbildungsbereich (BBB) Hannoversche Werkstätten ggmbh, Pestalozzi-Stiftung, Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH; Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland, Tagesförderstätten Hannoversche Werkstätten ggmbh, Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, LAG WfbM, Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Hannoversche Werkstätten ggmbh, Pestalozzi-Stiftung, Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH; Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, LAG WfbM, Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland, Ausbildung im Berufsbildungswerk (BBW) Annastift Berufsbildungswerk Hannover, Oberlinhaus, (Teilnahme in Potsdam) Bugenhagen Berufsbildungswerk Timmendorfer Strand, Ausgelagerte Arbeitsplätze Hannoversche Werkstätten ggmbh, Pestalozzi-Stiftung, Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH; Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, LAG WfbM, 20

21 Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland, Integrationsunternehmen Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland, Unterstützte Beschäftigung (UB) Lebenshilfe Niedersachsen, Jobcoaching Autismus-Alltags-Assistenz der Hannoverschen Werkstätten ggmbh, Salo Bildung und Beruf GmbH, Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, Arbeitsassistenz Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Sozialdienste mbh (GIS) Lebenshilfe im Landkreis Verden e.v., Lebenshilfe Braunschweig ggmbh, Offene Hilfen Lebenshilfe Verden, Budget für Arbeit Lebenshilfe Wolfsburg gemeinnützige GmbH; 21

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