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1 Nutzungsbedingungen für den 1. / e.v. 1.1 Der ist ein internationaler Datenstandard für eine einheitliche und durchgängige Klassifizierung und Beschreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleistungen (nachfolgend ). Der besteht aus Strukturelementen, die zur Klassifikation (Klassifikationsklassen und Schlagworte) und zur Beschreibung von Produkten (z.b. Merkmale, Maßeinheiten, Werte, Blöcke, Aspekte etc.) dienen und denen jeweils ein weltweit eindeutiger Identifier IRDI (International Registration Data Identifier) gemäß ISO zugeordnet ist. 1.2 Der e.v. ist eine non-profit Organisation, welche den branchenübergreifend international definiert, ständig weiterentwickelt, anbietet und verbreitet. Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des dient der nachhaltigen Weiterentwicklung und der Sicherung einheitlicher Strukturen von und damit dem Nutzen aller Anwender von 2. Autorisierte Bezugsquellen des 2.1 Der darf nur direkt beim e.v. über das ( oder bei vom e.v. ausdrücklich autorisierten Dritten durch Herunterladen (Download) bezogen werden. Autorisierte Bezugsquellen sind nur solche Dienstleister, die auf der Homepage des e.v. ( oder auf dem DownloadPortal ( bekannt gegeben sind Der Bezug des aus nicht autorisierten Bezugsquellen stellt einen unautorisierten Bezug dar, der nicht zu dessen Nutzung (weder ganz noch in Teilen) berechtigt. Der e.v. behält sich vor, gegen jeden unautorisierten Bezug und gegen jede nicht autorisierte Nutzung rechtlich vorzugehen. 3. Lizenzpflicht Umfang der Nutzungsrechte 3.1 Die Nutzung des ist lizenzpflichtig und setzt voraus, dass sich der Nutzer vor dessen Herunterladen (Download) über das elektronische Anmeldeformular auf dem DownloadPortal ( ordnungsgemäß registriert bzw. angemeldet hat und seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. 3.2 Mit dem ordnungsgemäßen Bezug aus der autorisierten Bezugsquelle und Zahlung der fälligen Vergütung erwirbt der Nutzer (nachfolgend Lizenznehmer ) das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte, jedoch nicht weiter übertragbare Recht, den ecl@ss-standard in dem vom Lizenznehmer entgeltlich bezogenen Datenumfang auf eigenen Rechnern oder Systemen des Lizenznehmers herunterzuladen, zu speichern und für eigene Zwecke zur Klassifikation und Beschreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend Produkte ) zu verwenden (nachfolgend Nutzungsrecht ). Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 1 von 7

2 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers umfasst insbesondere folgende Nutzungen: Der Lizenznehmer darf den für Zwecke der Beschreibung und/oder Strukturierung eigener Produktdaten und Produktbeschreibungen bspw. in Daten- oder Katalogaustauschformaten verwenden und diese in Form von Produktdatenblättern, Katalogen (elektronisch oder in Printform) etc. im Rahmen seines Geschäftsbetriebs und unter Einhaltung der Informations- und Hinweispflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 an Dritte weitergeben Der Lizenznehmer darf den ecl@ss-standard für Zwecke der Beschreibung und/oder Strukturierung eigener Produktdaten und Produktbeschreibungen in seine Software- Applikationen konvertieren oder integrieren und diese im Rahmen seines Geschäftsbetriebs und unter Einhaltung der Informations- und Hinweispflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 an Dritte weitergeben Der Lizenznehmer darf den ecl@ss-standard auf eigenen (auch öffentlich zugänglichen) Webseiten im Zusammenhang mit Navigationsfunktionen wie z.b. zur Produktsuche, zur Einordnung von Lieferanten, zur Navigation durch Produktklassen etc. verwenden. Dabei dürfen alle ecl@ss-strukturelemente unter Einhaltung der Informations- und Hinweispflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 angezeigt werden Der Lizenznehmer darf ecl@ss-strukturelemente, Informationen und Teile davon aus Produktdatendateien isolieren, z.b. durch zeilen- oder spaltenweises Auslesen und diese ecl@ss-informationen in einer unternehmenseigenen Datei oder Datenbank speichern oder strukturiert weiterverarbeiten. 3.4 Die Vervielfältigung, Verbreitung oder die öffentliche Wiedergabe sowie die Weitergabe des ecl@ss-standards selbst (in Gänze oder in Teilen) an Dritte ist nicht gestattet. 4. Informations- und Hinweispflichten des Lizenznehmers 4.1 Bei jeder Verwendung der Bezeichnung ecl@ss ist die jeweils zugrundeliegende Versionsnummer des ecl@ss-standards (z. B. ecl@ss 8.0 ) mit anzugeben. 4.2 Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe sowie die Weitergabe von Arbeitsergebnissen, die unter Verwendung des ecl@ss-standards entstanden sind (z. B. Produktdatenblätter oder Software-Applikationen - nachfolgend Arbeitsergebnisse ) an Dritte, insbesondere deren Weiterübertragung durch Heraufladen (Uploading) auf Computersysteme von Dritten sowie das Zurverfügungstellen auf Abruf ist ausschließlich unter den folgenden weiteren Bedingungen zulässig: Der Lizenznehmer muss den Empfänger der Arbeitsergebnisse (z. B. Produktdatenblätter, Kataloge) in geeigneter Form und deutlich erkennbar auf die Lizenzpflichtigkeit des ecl@ss-standards hinweisen (z.b. durch vertragliche Hinweise, in AGB oder in Angeboten des Lizenznehmers oder durch Platzierung des Hinweises im jeweiligen Katalog etc.). Der Hinweis hat ferner die Information zu enthalten, dass der Empfänger der Arbeitsergebnisse die darin enthaltenen Daten unentgeltlich in dessen eigenen Systemen speichern oder innerhalb seines Unternehmens weitergeben darf, so- Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 2 von 7

3 lange er die in diesen Daten enthaltenen wie z. B. die Klassifikationsstruktur oder die Produktbeschreibungsmerkmale nicht isoliert, extrahiert oder in sonstiger Weise Möglichkeiten zu deren systematischer Nutzung durch ihn oder weitere Dritte ermöglicht Handelt es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software-Applikationen, die der Lizenznehmer Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, müssen diese an geeigneter Stelle den deutlich sichtbaren Hinweis enthalten, dass die Software- Applikation den enthält oder auf ihm aufbaut und dass jede Nutzung der außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung der Software-Applikation selbst einer Lizenz bedarf. Der Lizenznehmer muss ferner einen Link zu einer autorisierten Bezugsquelle für den angeben. Die genannten Hinweise sind vom Lizenznehmer ferner in die Nutzungsbedingungen der Software-Applikation aufzunehmen Bei der Nutzung der Struktur des auf eigenen Webseiten muss der Lizenznehmer an geeigneter Stelle den deutlich sichtbaren Hinweis platzieren, dass es sich bei der auf der Website und/oder deren Unterseite(n) dargestellten Struktur um die Struktur des handelt, dessen Verwendung lizenzpflichtig ist. Der Hinweis muss ferner einen Link zu einer autorisierten Bezugsquelle für den enthalten Die vorgenannten Informations- und Hinweispflichten gelten als erfüllt, wenn dabei folgende Formulierung verwendet wird: Dieser Content enthält Die Nutzung des ist lizenzpflichtig und bedarf einer Registrierung und Bestellung im DownloadPortal ( / This content contains ecl@ss. The use of the ecl@ss standard requires a license. Please register and order in the DownloadPortal ( Der Lizenznehmer hat die Erfüllung der vorstehenden Hinweis- und Informationspflichten dem ecl@ss e. V. auf erstes Verlangen jederzeit nachzuweisen Der ecl@ss e.v. ist berechtigt, vom Lizenznehmer im Einzelfall eine angemessene abweichende Platzierung der Informationen und/oder Hinweise zu verlangen. 4.3 Für den Fall, dass der Lizenznehmer eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen verletzt oder nicht erfüllt, erlöschen die an dem ecl@ss-standard eingeräumten Nutzungsrechte. Weitere Rechte und Ansprüche des ecl@ss e.v. bleiben hiervon unberührt. Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 3 von 7

4 5. Lizenzfreie Nutzungen 5.1 Keine lizenzpflichtige Nutzung, die den vorherigen Bezug des voraussetzt, liegt in folgenden Fällen vor: der bloße Erhalt von Arbeitsergebnissen (z. B. Produktdaten), die unter Verwendung des entstanden sind, im Rahmen eines Produktdatenaustausches im üblichen Geschäftsverkehr; das unveränderte Abspeichern solcher Arbeitsergebnisse (z. B. als Produktdatendatei im Format BMEcat, in anderen XML-Formaten, als Word-, Excel-, PDF- oder sonstige Datei) auf einem Computersystem, in einem Mailpostfach oder in einer Datenbank im Unternehmen des Empfängers; das unveränderte Ausdrucken eines solchen Arbeitsergebnisses (z. B. als PDF- Produktdatenblatt); die unveränderte Weitergabe des Arbeitsergebnisses an Dritte unter der Voraussetzung, dass die dort enthaltenen Hinweise und Informationen zur Lizenzpflichtigkeit des gleichermaßen weitergegeben werden. 5.2 Eine lizenzpflichtige Nutzung auf Seiten des Empfängers von Produktdaten oder Produktdatendateien, die den vorherigen eigenen Bezug des voraussetzt, liegt jedoch dann vor, wenn diese Produktdaten oder Produktdatendateien ausdrücklich mit dem Wunsch nach ganz oder teilweiser Beschreibung durch angefordert worden sind. 6. Verwendung des mit anderen Klassifikations- und Beschreibungssystemen 6.1 Der einschließlich seiner Klassen, Merkmale, Schlagworte, Werte oder weiteren Strukturelemente darf im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung mit anderen vom Lizenznehmer in seinem Unternehmen eingesetzten Klassifikations- und Beschreibungssystemen verbunden und/oder vermischt werden. Es entsteht hierbei kein Joint Work. Der selbst darf dabei weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. 6.2 Ein durch Verbindung und/oder Vermischung von mit anderen Standards erzieltes Arbeitsergebnis darf nur dann weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden, wenn sich die Verwendung des auf lediglich geringfügige Ergänzungen zu dem/den anderen Standard(s) beschränkt hat und wenn der Lizenznehmer an prominenter und geeigneter Stelle für den Empfänger den leicht sichtbaren Hinweis in Anlehnung an / according to ecl@ss Version [x.x] mit Angabe der zugrundeliegenden ecl@ss Version angebracht hat. Die Verwendung der Bezeichnungen ecl@ss oder ecl@ss-standard in Alleinstellung ist ausgeschlossen. Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 4 von 7

5 6.3 Der Lizenznehmer muss in dem Arbeitsergebnis an geeigneter Stelle deutlich darauf hinweisen, in welchem Umfang und an welchen Stellen der verwendet wurde. 7. Lizenzgebühren 7.1 Für den Bezug und die Nutzung des werden Lizenzgebühren erhoben. Die jeweilige Lizenzgebühr wird mit dem Erwerb fällig. 7.2 Die Höhe der Lizenzgebühren sowie evtl. Reduzierungen und Vergünstigungen sind der jeweils aktuellen Preisübersicht zu entnehmen (abrufbar unter 8. Sprachversionen 8.1 Der e.v. bietet den in verschiedenen Sprachversionen an. 8.2 Soweit vom e.v. eine bestimmte Sprachversion nicht oder nicht vollständig angeboten wird, kann der Lizenznehmer die fehlenden sprachgebundenen Teile des von ihm bezogenen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen in diese Sprache(n) übertragen bzw. übertragen lassen ( eigene Sprachversionen des Lizenznehmers ): Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die von ihm oder in seinem Auftrag erstellten eigenen Sprachversionen dem ecl@ss e.v. Verfügung zu stellen (info@eclass.de) und räumt dem ecl@ss e.v. das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte sowie weiter übertragbare Recht zur Nutzung dieser Übersetzung im Rahmen des Vertriebs des ecl@ss-standards ein. Der ecl@ss e.v. ist nicht verpflichtet, diese eigenen Sprachversionen des Lizenznehmers zu überprüfen Die Nutzung des ecl@ss-standards in eigenen Sprachversionen des Lizenznehmers erfolgt stets auf eigenes Risiko des Lizenznehmers In der Kommunikation mit dritten Unternehmen erfolgt die Verwendung von eigenen Sprachversionen stets mit dem Hinweis in Anlehnung an / according to ecl@ss. Die Verwendung der Bezeichnung ecl@ss in Alleinstellung ist für diese Sprachversionen ausgeschlossen. 8.3 Soweit sich bei der Nutzung des ecl@ss-standards Übersetzungsfehler oder terminologische Unklarheiten herausstellen sollten, werden sich die Vertragsparteien hierüber im Sinne eines stetigen Verbesserungsprozesses laufend informieren. Verbesserungsvorschläge nimmt der ecl@ss e.v. über seine ContentDevelopmentPlatform ( gerne auf. Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 5 von 7

6 9. Gewährleistung 9.1 Der e.v. gewährleistet die generelle Eignung des zur Klassifikation und Beschreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleistungen nach der von ihm vorgegebenen Darüber hinaus werden weder bestimmte Eigenschaften noch bestimmte Verwendungs- oder Einsatzmöglichkeiten des bzw. der gewährleistet oder zugesichert. Die Verwendung des Standards einschließlich der bezogenen erfolgt allein auf Risiko des Lizenznehmers. 9.2 Der e.v. gewährleistet die Virenfreiheit der auf den autorisierten Bezugsquellen (Ziffer 2.1.) zum Bezug (Download) bereitgestellten Dateien des 9.3 Der e.v. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten oder für terminologische Unklarheiten bzw. etwaige Übersetzungsfehler. 9.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, etwaige Mängel binnen einer Frist von vier Wochen ab Kenntnis des Mangels mitzuteilen, andernfalls entfallen für diese Mängel etwaige Gewährleistungsrechte. 10. Haftung / Schadensersatz / Freistellung 10.1 Gegen den ecl@ss e.v. gerichtete Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend: Schadensersatzansprüche ) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird Soweit dem Lizenznehmer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Bezug (Download) des ecl@ss-standards. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz Der Lizenznehmer stellt den ecl@ss e.v. von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die im Zusammenhang mit nutzerindividuellen Dateneingaben des Lizenznehmers und/oder der unautorisierten Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe oder Weitergabe von ecl@ss-datei(en) durch den Lizenznehmer gegen den ecl@ss e.v. erhoben werden. Gleiches gilt für Ansprüche und Rechte Dritter im Zusammenhang mit vom Lizenznehmer vorgenommenen Veränderungen der ecl@ss-struktur und/oder der Klassifikation Der Lizenznehmer stellt den ecl@ss e.v. ferner von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die im Zusammen- Nutzungsbedingungen für den ecl@ss-standard - Version Stand Seite 6 von 7

7 hang mit der Verwendung von eigenen Sprachversionen des Lizenznehmers gegen den e.v. geltend gemacht werden. 11. Wahrung der Rechte des e.v Das Zeichen ist rechtlich geschützt. Es darf weder im elektronischen Format des noch in Ausdrucken verändert oder entfernt werden Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, für den für das Klassifikationssystem und/oder Teile davon im eigenen oder fremden Namen nationale oder internationale gewerbliche Schutzrechte (z.b. Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Urheberrechte, Copyrights etc.) einzutragen bzw. eintragen zu lassen und/oder zu registrieren bzw. registrieren zu lassen. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zum können über die ContentDevelopmentPlatform ( eingereicht werden. Über deren Umsetzung entscheidet der e.v Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt Es gilt allein Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Köln. Nutzungsbedingungen für den - Version Stand Seite 7 von 7

8 Anwendungsfall: Anlage zu den Nutzungsbedingungen für den Hersteller bzw. Anbieter von Komponenten (Bauelemente) beschreiben diese strukturiert mittels Diese Produktdaten werden über Datenaustauschdateien (z.b. BMEcat) bereitgestellt. Verschiedene Hersteller von CAx-Systemen integrieren in ihre Tools eine Importschnittstelle, über die Daten der o.g. Datenaustauschdateien in die CAx-Tools eingelesen werden können. Beim Einlesen werden über ein Mapping unter Verwendung der IRDI und/oder Identifier die Produktdaten in die entsprechenden Felder der Datenbank des CAx-Systems geschrieben. Dieser Import der Produktdaten findet beim Endanwender der CAx-Software, also z.b. einem Ingenieur- oder Planungsbüro, statt. Nutzung und Lizenzpflicht basierend auf den Nutzungsbedingungen für den Standard Absatz 3.1 der Nutzungsbedingungen beschreibt die Lizenzpflicht der Nutzung des Standards. Eine Nutzung findet in allen Prozessen statt, für die die Verwendung von Konstrukten, z.b. IRDI und Identifier, erforderlich ist. Keine Lizenzpflicht ist gegeben, wenn Prozesse ohne Verwendung von z.b. IRDI und Identifier, funktionieren und ohne diese durchgeführt werden. Für den oben beschriebenen Anwendungsfall sind für das Mappen in die CAx- Systeme erforderlich, folglich findet auch eine lizenzpflichtige Nutzung statt. Absatz der Nutzungsbedingungen beschreibt den bloßen Erhalt. Im Anwendungsfall findet nach dem Erhalt eine strukturierte Weiterverarbeitung unter Auslesen und Verwendung der Konstrukte IRDI und Identifier statt. Folglich ist der bloße Erhalt nicht gegeben, sondern es findet eine Nutzung statt und die Lizenzpflicht ist gegeben. Für das unter genannte unveränderte Abspeichern gilt obige Aussage analog. Nach dem unveränderten Abspeichern findet im Anwendungsfall eine strukturierte Weiterverarbeitung unter Auslesen und Verwendung der IRDI und Identifier statt. Folglich findet auch hier eine Nutzung statt und die Lizenzpflicht ist gegeben der Nutzungsbedingungen erlaubt das Ausdrucken, was für den Anwendungsfall nicht relevant ist der Nutzungsbedingungen erlaubt die unveränderte Weitergabe, was für den Anwendungsfall ebenfalls nicht relevant ist. Abschließende Einschätzung Für den Anwendungsfall erfolgt nach dem Erhalt und dem unveränderten Abspeichern die systematische Nutzung der und zwar durch das Mapping zur Datenbank des CAx-Tools. Somit kann Absatz ff im Kontext des Gesamtprozesses nicht als Begründung für eine Lizenzfreiheit gelten. Angestoßen und ausgeführt werden die Importfunktionen auf den Systemen des Endanwenders, also des Anwenders der CAx-Systeme. Deshalb ist auch für diesen die Lizenzpflicht gegeben. Anlage zu den Nutzungsbedingungen für den

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