Neue Adresse! Stadt Paderborn - Jugendamt - Am Hoppenhof 33 Gebäudeteil D Paderborn

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1 Literaturhinweise zur Kindertagespflege Bücher: Wahrnehmungsförderung für Kleinkinder, von Brigitte Wilmes-Mielenhausen, Ideen für Krippen, Kitas und Tagesmütter, Herder Verlag, , 8,50 Euro Bewegungsförderung für Kleinkinder, von Brigitte Wilmes-Mielenhausen, Ideen für Krippen, Kitas und Tagesmütter, Herder Verlag , 8,50 Euro Ohne Eltern geht es nicht, von Hans-Joachim Laiwen, Die Eingewöhnung von Kindern in Krippen und Tagespfl egestellen, Beltz-Verlag Kinderbücher: Eine Tagesmutter für Marie, von Sabine Rahn, Ellermann-Heinrich-Verlag, , 10,90 Euro Max geht zur Tagesmutter, Lesemaus Band 94, von Christian Thielmann, Carlsen-Verlag Fachzeitschriften: ZeT, Zeitschrift für Tagesmütter und -väter, Kallmeyersche Verlagsbuchhaltung, Bestellung unter Tel. 0511/ oder unter Kindertagespflege Was ist das? Ein Betreuungsangebot für Kinder im kleinen, familiären Rahmen. Tagespfl egeeltern betreuen im eigenen Haushalt, im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern oder in anderen Räumlichkeiten, wenn die Kindeseltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen für einen Teil des Tages die Betreuung ihrer Kinder nicht übernehmen können. Bei der Betreuung im Haushalt der Eltern handelt es sich um so genannte Kinderfrauen, für die spezielle Regelungen gelten. Näheres hierüber erfahren Sie bei der Fachberatung Tagespfl ege. Häufi g werden Kinder auch ergänzend zu institutionellen Angeboten (Kindergarten, Betreute Schule) betreut, wenn deren Zeiten nicht mit den tatsächlichen Abwesenheitszeiten der Eltern übereinstimmen. Wichtig ist, dass ein Kind sich in der kleinen, familiären Umgebung geborgen fühlt. Eine altersentsprechende Förderung des Kindes in all seinen Lebensbereichen zählt ebenso zu den Aufgaben der Tagespfl egeperson wie die Betreuung und Versorgung des Kindes. Welche Voraussetzungen braucht eine Tagespflegeperson? Persönliche Voraussetzungen: Freude an der Erziehungsaufgabe und Erfahrung im Umgang mit eigenen oder anderen Kindern Offenheit und Aufgeschlossenheit neuen Menschen und Situationen gegenüber Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt gesundheitliche Belastbarkeit (psychisch und physisch) Familiäre Voraussetzungen: Alle Familienmitglieder müssen mit der Aufnahme eines Tageskindes einverstanden sein. Räumliche Voraussetzungen: Das Tageskind benötigt kein eigenes Zimmer. Es sollte aber genug Spiel- und Rückzugsraum vorhanden sein (für den Mittagschlaf, die Hausaufgaben usw.). Genügend Außenspielmöglichkeiten: eigener Garten oder Spielplatz in der Nähe Wohnen Sie zur Miete, ist es empfehlenswert, die Aufnahme eines Tageskindes mit dem Vermieter abzustimmen. In den Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Tagespfl ege bestimmt sind, ist das Rauchen in Anwesenheit der Kinder nicht gestattet. Grundhygiene Kindersicher

2 Zeitliche Voraussetzungen: Um Kindern einen Betreuungswechsel zu ersparen, sollten Sie die Tätigkeit über einen genügend langen Zeitraum planen. Einer der großen Vorzüge der Tagespfl ege in Familien ist die zeitliche Flexibilität. Unter Umständen müssen Betreuungszeiten vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr abgedeckt werden. Berufstätige Eltern sind zum Teil auch von Schicht-, Nachtund Wochenenddiensten betroffen. Sie sollten sich überlegen, zu welchen Zeiten Sie Tagespfl ege anbieten können. Rechtliche Voraussetzungen: Die Teilnahme am Qualifi zierungskurs für Tagespfl egepersonen ist verpfl ichtend. Die Volkshochschule Paderborn bietet entsprechende Kurse an. Infos zum nächsten Kurs werden als Anlage beigefügt. Dies gilt nicht für angehende Tagespfl e- gepersonen, die eine pädagogische Ausbildung haben. Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von allen erwachsenen Haushalts mitgliedern. Vorlage einer schriftlichen Konzeption (Muster beim Jugendamt erhältlich). Halbjährliche Dokumentation einer Entwicklungsgeschichte je Tagespfl egekind für die Kindeseltern (Vorlagen sind beim Jugendamt erhältlich). Ärztliche Bescheinigung Ansprechpartner Personensorgeberechtigte und auch Tagespfl egepersonen haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen, die die Kindertagespfl ege betreffen. Das Jugendamt der Stadt Paderborn steht Ihnen bei Fragen und Problemen gern zur Verfügung. Neue Adresse! Stadt Paderborn - Jugendamt - Am Hoppenhof 33 Gebäudeteil D Paderborn Die Fachberatung erfolgt durch die einzelnen Mitarbeiterinnen des Pfl egekinderdienstes im jeweiligen Sozialbezirk: Sozialbezirk 1 (Schloss Neuhaus, Mastbruch, Sande und Sennelager) Ruth Rustemeyer, Am Hoppenhof 33, Zimmer. 1.04, Tel / r.rustemeyer@paderborn.de Sozialbezirk 2 (nordöstliche Teile der Kernstadt, Marienloh, Benhausen, Neuenbeken und Dahl) Liane Knaup, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 2.04, Tel / l.knaup@paderborn.de Sozialbezirk 3 (Innenstadt und Südstadt) Ursula Symann, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 2.08, Tel / u.symann@paderborn.de Sozialbezirk 4 (westliche Kernstadt, Wewer und Elsen) Cornelia Thorwesten, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 1.06, Tel / c.thorwesten@paderborn.de Die Antragstellung bezüglich der Kostenübernahme der Tagespfl ege durch das Jugenamt erfolgt in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Buchstabe A bis K Ute Bartels, Am Hoppenhof 33, Zimmer: 3.09, Tel / Buchstabe L bis Z Simone Josephs, Am Hoppenhof 33, Zimmer 3.09, Tel / VHS Qualifi zierung der Tagespfl egepersonen Frau Grüneberg, Tel /

3 72a SGB VIII Persönliche Eignung Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne des 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen. Durch Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch sicherstellen, dass diese keine Personen nach Satz 1 beschäftigen. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Eltern bleiben die wichtigsten Bezugspersonen für ihr Kind. Der Wechsel zwischen Herkunfts- und Tagespfl egefamilie gelingt dem Kind nur, wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Tagespfl egeeltern möglichst spannungsfrei gehalten wird. Sollten einmal Konfl ikte auftauchen, ist es wichtig, diese möglichst schnell zu besprechen. Es empfi ehlt sich dringend schon zu Beginn eines Pfl egeverhältnisses notwendige Absprachen so konkret wie möglich zu formulieren und in einer Betreuungsvereinbarung schriftlich festzuhalten. (Muster sind beim Jugendamt erhältlich). Eltern und Tagespfl egepersonen sind Partner im Erziehungsprozess eines Kindes. Grundlage all ihres Handelns sollte daher die gemeinsame Sorge um das Kind sein. Die Tagespfl egeperson erstellt halbjährlich eine Entwicklungsgeschichte über ihr Tagespfl egekind, die die Kindeseltern erhalten 104 SGB VIII Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach 43 Abs. 1 oder 44 Abs. 1 Satz 1 ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder ihm Unterkunft gewährt, 2. entgegen 45 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit 48a Abs. 1, ohne Erlaubnis eine Einrichtung oder eine sonstige Wohnform betreibt oder 3. entgegen 47 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 4. entgegen 97a Abs. 4 vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. 105 SGB VIII Strafvorschriften Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine in 104 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnete Handlung begeht und dadurch leichtfertig ein Kind oder einen Jugendlichen in seiner körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet oder 2. eine in 104 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt. Kontakt und Eingewöhnungsphase Während des ersten Kontaktes zwischen Kindeseltern und Tagespfl egefamilie sollten gegenseitig Vorstellungen ausgetauscht werden. Vor allem aber spielt die Frage nach der Sympathie und grundsätzlich übereinstimmenden Erziehungsvorstellungen eine große Rolle. Die Kindeseltern sollten sich gut überlegen, ob sie zu jedem Erstkontakt und Vorgespräch ihr Kind mitnehmen wollen. Es könnte sein, dass dies eine große Belastung für das Kind bedeuten würde. Ist eine Vorentscheidung von Seiten der Eltern und der Tagespfl egeperson gefallen, sollten ein oder mehrere Gespräche für die ersten und intensiveren Absprachen erfolgen. Es sollte darauf folgend eine Eingewöhnungsphase für das Kind vereinbart werden, die sich nach Alter und Persönlichkeit des Kindes gestaltet. Zu Anfang sollten Mutter oder Vater mit dem Kind gemeinsam die Tagespfl egefamilie besuchen. Erst wenn das Kind eine emotionale Brücke zur Tagespfl egefamilie, meist zur Tagespfl egemutter, geschlagen hat, sollten Vater oder Mutter in Steigerungsschritten zeitlich befristet die Wohnung verlassen. Es kommt sicherlich vor, dass das Kind wütend oder traurig auf den Abschied reagiert. Dann kann es wichtig sein, dass Vater oder Mutter den Abschied liebevoll aber konsequent gestalten. Oft hat sich das Kind schon beruhigt, sobald die Eltern wenige Minuten weg sind. Um den Übergang in eine Tagespfl egefamilie zu erleichtern, ist es wichtig, dass das Kind eigenes persönliches Spielzeug mitbringen kann. Oft erleichtert ein wichtiges Schmusetier oder ein Nuckeltuch den Übergang zur Tagespfl egefamilie. Das eigene Spielzeug ermöglicht aber auch den eigenen Kindern und den Tageskindern ein besseres Miteinander. Beide Seiten lernen, das Eigentum des Anderen zu respektieren

4 Die Bezahlung der Tagesbetreuung Die Bezahlung in der öffentlichen Kindertagespfl ege richtet sich grundsätzlich nach den individuellen Gegebenheiten und ist abhängig - von der Qualifi zierung der Tagespfl egeperson, - von der Betreuungsdauer, - von etwaigen besonderen Bedürfnissen. Das Betreuungsgeld ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: 1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespfl egepersonen auszeichnen und 2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kidertagespfl ege verfügen, die sie in qualifi zierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Kindertagespfl egeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind. (4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann die Zahl der zu betreuenden Kinder weiter einschränken oder vorsehen, dass die Erlaubnis im Einzelfall für weniger als fünf Kinder erteilt werden kann. Die Pfl egeerlaubnis wird vom Jugendamt erteilt, wenn die o.g. Vorraussetzungen erfüllt sind. Die Erlaubnis zur Kindertagespfl ege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Die Erlaubnis kann in Einzelfall zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden. In der Regel wird die Erlaubnis für die Betreuung von bis zu drei Kindern gegeben. Die eigenen Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Sollen mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, handelt es sich nicht mehr um Kindertagespfl ege. Hier wird eine Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII des Landesjugendamtes erforderlich. Für die Kindertagespfl ege dürfen sich zwei Tagespfl egepersonen zusammenschließen und in geeigneten Räumlichkeiten gemeinsam bis zu neun Kinder betreuen. Tagespflegepersonen können zusätzlich zum Entgelt noch Mittel für Sachinvestitionen beantragen für neu geschaffene Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder. Diese Mittel sind nicht steuerpfl ichtig. Tagespfelegpersonen können eine Eingewöhnungspauschale erhalten. Steuerliche Behandlung des Pflegegeldes Seit dem müssen alle Tagespfl egepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen (privat oder öffentlich). Praktisch relevant wird dies mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009, die bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden muss. Versteuert werden muss nur der Gewinn. Um ihn zu ermitteln, werden die Betriebsausgaben entweder über eine Pauschale - Jede Tagespfl egperson hat den Auftrag eine Konzeption über ihr Betreuungsangebot zu erstellen, die sowohl dem Jugendamt als auch den Eltern zugänglich gemacht wird. - Über jedes Tageskind ist halbjährlich eine entwicklungsgeschichtliche Dokumentation zu erstellen, die die Kindeseltern erhalten. - Jede Tagespfl egeperson muss einmal jährlich dem Jugendamt nachweisen, dass sie ein pädagogisches Fortbildungsangebot wahrgenommen hat. - Für Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) muss jede Tagespfl egeperson den Kindeseltern und dem Jugendamt eine Vertretung (mit Pfl egeerlaubnis) benennen. - In den Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Tagespfl ege bestimmt sind, ist das Rauchen in Anwesenheit der Kinder nicht gestattet. - Alle 3 Jahre Auffrischung in Erste Hilfe

5 23 SGB VIII Förderung in Kindertagespflege (1) Die Förderung in der Kindertagespfl ege, nach Maßgabe von 24, umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespfl egeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifi zierung, sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespfl egeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespfl egeperson. Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit das Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspfl ichtige Personen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pfl ichtgemäßem Ermessen. (3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespfl egepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespfl ege verfügen, die sie in qualifi zierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (4) Erziehungsberechtigte und Tagespfl egepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespfl ege. Für Ausfallzeiten einer Tagespfl egeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespfl egepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege (1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung, in anderen Räumen, während des Tages, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt länger als drei Monate, betreuen will (Tagespfl egeperson), bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespfl ege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die oder über eine Einzelaufl istung von den Einnahmen abgezogen. Die Betriebsausgabenpauschale liegt ab 2009 bei 300,00 EUR pro ganztags betreutem Kind und Monat. Es fällt keine Einkommensteuer an, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 7.664,00 EUR im Jahr bei Ledigen und ,00 EUR bei Verheirateten nicht überschreitet. Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner hängt die Höhe der Einkommensteuer auch vom Einkommen des Partners ab. Verheiratete Tagespfl egepersonen müssen deshalb ihren Gewinn in der gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehepartner angeben. Betriebsausgabenpauschale Wie bei allen Pauschalen gilt: Sie ersetzen das umständliche Aufl isten von Einzelausgaben durch einen einheitlichen Betrag. Ab 2009 dürfen aus Vereinfachungsgründen in der Einkommensteuererklärung anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben pro Kind und Monat pauschal 300,00 EUR als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Diese Pauschale bezieht sich allerdings auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird die Pauschale anteilig gekürzt. Es gibt auch Fälle, in denen keine Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden kann, nämlich dann, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern oder in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten als selbstständige Tätigkeit stattfi ndet. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Fragen zum Steuerrecht an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt. 300 x tatsächliche Std. Formel: 40 Versicherungen Haftpfl ichtversicherung Aufgrund der Aufsichtspfl icht haften Eltern für alle Schäden, die ihre Kinder verursachen.im Rahmen der Tagespfl ege überträgt sich die Aufsichtspfl icht von den Eltern auf die Tagespfl egeperson. Somit übernimmt die Tagespfl egeperson auch die Verpfl ichtung der Schadensregulierung, soweit die Aufsichtspfl icht verletzt wurde. Vor der Aufnahme des Tagespfl egeverhältnisses ist daher zunächst abzuklären, inwieweit der Haftpfl ichtschutz durch die Versicherung der Eltern bzw. der Tagespfl egeperson abgedeckt ist. Für Kinder unter 7 Jahren besteht jedoch kein Haftpfl ichtdeckungsschutz, da Kinder unter 7 Jahren noch nicht deliktisch haftbar gemacht werden können (Schäden, die Kinder unter 7 Jahren verursachen, sind nur dann durch den Haftpfl ichtdeckungsschutz abgedeckt, wenn die Schäden aufgrund einer Aufsichtspfl ichtverletzung von Tagespfl egeeltern entstanden sind). Im konkreten Fall könnte dies bedeuten, dass ein Geschädigter unter Umständen leer ausgeht, da hierfür auch nicht die Tagespfl e- geperson verantwortlich gemacht werden kann, wenn sie ihrer Aufsichtspfl icht 18 15

6 Krankenversicherung Unfallversicherung Unfallversicherung Kranken- Rentenversicherung genüge getan haben. Die Tagespfl egeperson sollte daher in jedem Fall bei der eigenen Privathaftpfl ichtversicherung anfragen, ob diese für die übernommene Aufsichtspfl icht hinsichtlich des Tageskindes eintritt bzw. entsprechend erweitert werden kann. Schäden, die ein Tageskind im Haushalt der Tagespfl egeperson anrichtet, sind in der Regel nicht versicherbar. Hierzu sollten Eltern und Tagespfl egeperson im Rahmen der Betreuungsvereinbarung entsprechende Regelungen treffen. des Tageskindes In der Regel besteht ein Krankenversicherungsschutz für das Kind seitens der Familienversicherung der Eltern. Auch hier gilt wieder, vor der Aufnahme des Tagespfl egverhältnisses den Versicherungsschutz im Einzelfall abzuklären. des Tageskindes Für alle Tageskinder, die vom Jugendamt vermittelt wurden, besteht Kraft Gesetzes beitragsfreier Unfallversicherungsschutz. für die Tagespfl egeperson Werden die Kosten der Tagespfl ege vom Jugendamt übernommen, besteht die Möglichkeit der Tagespfl egeperson angemessene, nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung zu erstatten (zurzeit bis zu 6 Euro im Monat). und Pfl egeversicherung für die Tagespfl egeperson Der Krankenversicherungsschutz liegt in der Verantwortung der Tagespfl egeperson. Es bleibt die Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung beim Ehepartner bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355,00 EUR im Monat. Bis zu einem steuerpfl ichtigen Einkommen von rund 828,00 EUR müssen Sie nur den allgemeinen Mindestbetrag für freiwillige Mitglieder von rund 120,00 EUR pro Monat entrichten. Diese verringerten Beiträge beruhen auf der Einordnung einer Tätigkeit in der Kindertagespfl ege als nebenberufl ich Selbstständige. Für alle Tagespfl egepersonen, die max. 5 Kinder betreuen, soll nur der Mindestbeitragssatz erhoben werden. Die verringerten monatlichen Beiträge werden hälftig vom Jugendamt erstattet. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. für die Tagespfl egeperson Wenn die Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 400,00 EUR monatlich überschreiten, sind die Tagespfl egepersonen rentenversicherungspfl ichtig. Wenn durch einen Wechsel im Betreuungsverhältnis nur die Einkünfte im Jahresdurchschnitt unter 400,00 EUR fallen, sind Sie nicht mehr rentenversicherungspfl ichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung anteilig vom Jugendamt erstattet zu bekommen. Gesetzliche Grundlagen Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespfl ege richtet sich nach dem SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch). Insbesondere wird auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a hingewiesen. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Die Tagespfl egeperson / Kinderbetreuer/-in verpfl ichtet sich, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) in entsprechender Weise wahrzunehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfahrene Fachkräfte des Jugendamtes einzubeziehen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Eltern anzubieten. Ansprechpartner für Beitragszahler: Frau Bartels, Am Hoppenhof 33, Z. 3.09, Tel / Frau Josephs, Am Hoppenhof 33, Zi. 3.09, Tel /

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