Rechtlos in Afrika? Chancen und Hindernisse für das Recht auf Nahrung. Thema Seite 4-11

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1 FIAN-MAGAZIN FÜR DIE WIRTSCHAFTLICHEN, SOZIALEN UND KULTURELLEN MENSCHENRECHTE NR. 2/09FOOD First Thema Seite 4-11 Rechtlos in Afrika? Chancen und Hindernisse für das Recht auf Nahrung Außerdem in diesem Heft: Brasilien vor dem UN-Ausschuss Palmölindustrie in Indonesien FoodFirst Aktuelle Eilaktionen 2/09 und Postkartenaktion Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren

2 Inhaltsverzeichnis Editorial Aktuell Aufruf zur Bundestagswahl 3 Thema Mit Recht gegen Hunger 4 Untersuchungsreise Kenia 6 Bahnbrechendes Urteil gegen Sklaverei 7 Gerichtsurteil zum Recht auf Wasser 8 Die Benet vertrieben und vergessen 9 Der Fluch der Ressourcen 10 Goldgrube Waldschutzgebiet 11 International Recht auf Nahrung bei der UNO 12 Parallelbericht Brasilien 13 Indien und das Elend der Wunderpflanze 14 Vertreibung für den Palmölexport 15 Ruggie-Bericht 16 Deutsche Regierung schweigt zu Landnahmen 17 Organisation Eilaktionsrundbrief 18 Neues aus der Blumenkampagne 20 FIAN-Jahresversammlung: Neue Perspektiven und Gesichter 22 Vermischtes Neue Publikationen 23 Termine 24 Liebe Leserinnen und Leser, Wenn Sie dieses Heft erhalten, dauert es nur noch ein Jahr bis zur ersten Fußballweltmeisterschaft in Afrika. Am 11. Juli 2010 findet das Endspiel in Johannesburg statt. Afrika auf dem Wege zu einem selbstverständlichen Platz in der Weltgesellschaft, den europäische Mächte ihm lange genug streitig gemacht haben. Welche afrikanischen Mannschaften werden am Kap eine Runde weiter kommen wird sogar eine ins Finale gelangen? Afrika hat viele gute Spieler. Gefragt ist in den nächsten zwölf Monaten vor allem ein gutes Mannschaftsspiel. Das gilt auch im Kampf gegen den Hunger. In der Stadt des WM-Finales ist es die Wasserversorgung für die Bevölkerung im Stadtteil Phiri, wo Behörden und Gerichte noch besser zusammen spielen müssen. In Ghana sind es die Behörden, eine Goldschürfgesellschaft und die Bäuerinnen und Bauern von Yayaaso, wo Fairplay erst noch eingeübt werden muss. Beides wird in diesem Heft thematisiert. Wenn einheimische Mannschaften nicht gut spielen, hilft FIAN mit einer internationalen Mannschaft aus Frauen und Männern, um dem Recht auf Freiheit von Hunger zur Geltung zu verhelfen. So beim neuen Fall in Uganda, wo es um die Rechte der Menschen aus dem Hirtenvolk der Benet geht. Es kommt freilich nicht nur auf gute Fußballspieler an, sondern auch auf gute Schiedsrichter. Im übertragenen Sinne braucht Afrika also gute JuristInnen, wenn das Recht auf Nahrung erfolgreich geschützt werden soll. Dazu der Grundsatzartikel von Ute Hausmann. Die Regeln für das Fair Play sind die Menschenrechte. Sie gelten an allen Austragungsorten, auch bei Welthandel, Investitionen und Entwicklungszusammenarbeit. Unser Training gegen den Hunger findet täglich und auf der ganzen Welt statt demnächst sogar in Deutschland. Ertüchtigen Sie sich schon jetzt für diese WM, indem Sie unser Heft lesen, zum Beispiel den Bericht über unsere Jahresversammlung in Hannover im Mai. Eine informative Lektüre wünscht Ihnen Johannes Brandstäter Vorstandvorsitzender FIAN-Deutschland IMPRESSUM Herausgeber: FIAN-Deutschland e. V. Briedeler Straße 13, Köln Tel , Fax fian@fian.de, Internet: FIAN-Österreich Johann Strauss Gasse 33/ Wien Tel , Mobil: fian-oe@oneworld.at, Internet: Redaktionsteam: Gertrud Falk, Ute Hausmann, Armin Paasch, Uschi Strauß Layout: Georg Temme Druck: Basisdruck GmbH, Springwall 4, Duisburg Gedruckt auf 115 g Reprint Titelfoto: Ralf Leonhard, Fischer im Tana-Delta, Kenia Fotos: FIAN oder siehe Bildunterschrift Diese Ausgabe erscheint mit freundlicher Unterstützung von Misereor und der Europäischen Union. Die dargestellten Meinungen sind die der AutorInnen und nicht zwingend die der Europäischen Union. Erscheinungsdatum: Juni 2009 Erscheinungsweise: drei Ausgaben/Jahr Auflage: Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten Einzelpreis 4,50 Euro Abonnementspreis: Standardabo 15, Euro, Förderabo 30, Euro (Ausland zzgl. 10, Euro) Spendenkonto: GLS Gemeinschaftsbank eg Bochum Konto BLZ

3 Armin Paasch Für eine Welt ohne Hunger Aufruf zur Bundestagswahl Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen haben die Bundestagsparteien aufgerufen, sich nach der Wahl verstärkt für die Bekämpfung des Hungers einzusetzen. Ein Weiter so wie bisher ist keine Option, heißt es in dem Aufruf Für eine Welt ohne Hunger, der bislang von 16 Organisationen getragen wird. Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland bei der Förderung des Menschenrechts auf Nahrung eine Vorreiterrolle spielt. Teilweise zu Recht. Ohne den Einsatz der (damals rot-grünen) Bundesregierung wäre es 2004 vermutlich nicht zur Verabschiedung der Leitlinien zum Recht auf Nahrung durch die UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung (FAO) gekommen. Über einen bilateralen Fonds hat die Bundesregierung auch die Abteilung bei der FAO finanziell unterstützt, welche die Umsetzung dieser Leitlinien fördern sollte. Und immer noch tritt die Bundesregierung in internationalen Verhandlungen bei der FAO und bei den G8 dafür ein, dass das Recht auf Nahrung berücksichtigt wird. Gravierende Widersprüche Das Problem ist die begrenzte Interpretation des Rechts auf Nahrung, die sich bei VertreterInnen der Bundesregierung bisweilen offenbart. Das Recht auf Nahrung sei eine Selbstverpflichtung: Die Staaten selbst müssten durch stabile politische Verhältnisse dafür sorgen, dass die eigene Bevölkerung ausreichend ernährt werde, erklärte etwa Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vor dem Agrarministertreffen der G8 im April. Was sie ausblendet, ist die eigene Verantwortung und sogar Verpflichtung der Bundesregierung, das Recht auf Nahrung in anderen Ländern zu respektieren, zu schützen und dessen Gewährleistung zu unterstützen. In der Tat zeigt die deutsche Politik in dieser Hinsicht einen gravierenden Mangel an Kohärenz. Während sich Aigner auf der Grünen Woche im Januar in Berlin für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung aussprach, rechtfertigte sie zugleich die Wiedereinführung von Exportsubventionen für Milchprodukte bei der Europäischen Union (EU). Entgegen dem ursprünglichen Versprechen der Ministerin landen die meisten dieser subventionierten Exporte in Entwicklungsländern, teilweise auch in den ärmsten unter ihnen. Kürzlich hat die Ministerin sogar eine Ausweitung der Exportsubventionen ins Gespräch gebracht. Auch die deutsche Entwicklungspolitik ist nicht frei von Widersprüchen. Zwar hat das Entwicklungsministerium im vergangenen Jahr eine Aufstockung der Mittel für die ländliche Entwicklung beschlossen. Doch eine konsequente Ausrichtung an den Leitlinien zum Recht auf Nahrung oder auch nur eine transparente Verwendung der Mittel sind nicht zu erkennen. Vor strukturellen Herausforderungen wie Landreformen oder dem Schutz vor Landnahmen schreckt die Bundesregierung bislang zurück (siehe S. 17). Hochproblematisch sind auch die so genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik, bei denen Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul seitens der Bundesregierung die Federführung hat. Recht auf Nahrung als Leitplanke Der gemeinsame Aufruf der Nichtregierungsorganisationen, darunter auch FIAN, fordert deshalb die Bundestagsparteien auf, dem Recht auf Nahrung in der nächsten Legislaturperiode eine deutliche höhere Priorität einzuräumen. Zu den insgesamt 15 Forderungen zählen das sofortige Ende von Dumping und Marktöffnungsdruck, die Förderung von Landreformen und KleinbäuerInnen, die Stärkung der Rechte von LandarbeiterInnen in der Lieferkette von Supermärkten und mehr finanzielle Unterstützung armer Länder für die Anpassung an den Klimawandel. Im Vorfeld der Bundestagswahl sollen die Parteien zu diesen Forderungen Stellung beziehen. FIAN und andere Unterzeichner werden rechtzeitig eine Auswertung der Antworten der Parteien vorlegen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, das Engagement der Parteien gegen den Hunger bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen. Der Aufruf ist abrufbar unter: Themen/Kampagnen Deutschlands Verantwortung Aufruf zur Bundestagswahl Armin Paasch ist Handelsreferent bei FIAN-Deutschland. Anzeige A K T U E L L 3

4 Ute Hausmann Mit Recht gegen Hunger Afrika braucht engagierte JuristInnen im Kampf gegen den Hunger Damit Frauen auf dem afrikanischen Kontinent durch traditionelles Recht nicht weiter benachteiligt werden, sind entsprechende Gerichtsurteile notwendig. Wer auf der Suche ist nach bahnbrechenden Gerichtsentscheidungen zum Menschenrecht auf Nahrung auf dem afrikanischen Kontinent, der wird enttäuscht werden. Dabei bieten Konflikte zwischen traditionellem und modernem Recht oder die Auseinandersetzung um den Einsatz begrenzter Finanzmittel ein weites Feld, auf dem sich engagierte JuristInnen für das Menschenrecht auf Nahrung stark machen können. Das afrikanische Menschenrechtssystem hat sich seit 1981 stetig weiter entwickelt. Deshalb überrascht es, dass das Menschenrecht auf Nahrung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt. Nur eine einzige Entscheidung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker (ACHPR) hat sich mit diesem Recht beschäftigt. Bei dieser Klage ging es um Menschenrechtsverletzungen an den Ogoni im Nigerdelta im Zusammenhang mit der Ölförderung durch Shell. Seitdem hat sich die Kommission nicht mehr zum Menschenrecht auf Nahrung geäußert, obwohl sie im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe zur Nahrungsmittelkrise eingesetzt hat. Nun könnte es sein, dass die nächste Entscheidung eines regionalen Gremiums zum Recht auf Nahrung nicht von der ACHPR kommt, sondern vom Tribunal der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC). Landrechte für Frauen Als im Sommer 2004 die Regierungen über die FAO-Leitlinien zum Recht auf Nahrung verhandelten, weigerten sich die Vertreter der afrikanischen Staaten lange, das Recht von Frauen, zu erben und Land zu besitzen, als Leitlinie aufzunehmen. Viele sahen ein solches Recht im Konflikt mit traditionellem Recht, das in den meisten Ländern den Landbesitz regelt. Das Verhältnis von traditionellem zu modernem Recht beschäftigt auch die Gerichte. So kam 1999 das höchste Gericht in Zimbabwe zu der Entscheidung, dass Frauen aufgrund der Natur der afrikanischen Gesellschaft nicht als gleichberech- tigt anzusehen seien und deshalb das Land den Männern überlassen müssen. Geklagt hatte Venia Magaya, eine 58-jährige Frau. Ihr Bruder hatte sie aus dem Haus getrieben, nachdem der gemeinsame Vater gestorben war. Um solche Gerichtsentscheidungen zu verhindern, müssen Gesetze erlassen werden, die das Recht von Frauen, Land zu besitzen, über das traditionelle Recht stellen. Ein Beispiel hierfür ist das tansanische Landgesetz und das Dorfgesetz, beide von Diese Gesetze sehen neben der Vorrangigkeit von Frauenrechten über traditionellem Recht vor, dass Frauen in den Entscheidungsgremien vertreten sein müssen, in denen Landkonflikte beigelegt werden. Diesen Ansatz haben Frauenrechtsorganisationen inzwischen auch auf der regionalen Ebene durchgesetzt verabschiedeten die in der SADC zusammen geschlossenen Staaten das SADC Protokoll zu Gender und Entwicklung. In Artikel 18 ist festgelegt, dass alle SADC Staaten bis 2015 alle Gesetze und Politiken überarbeiten sollen, die den Zugang und die Kontrolle von Frauen über produktive Ressourcen beeinflussen. Ziel ist es sicherzustellen, dass damit die Diskriminierung von Frauen und Mädchen in Bezug auf Wasser- und Landrechte beendet wird. Was äußerst bedeutend ist: dieses Protokoll gilt rechtsverbindlich für alle SADC Staaten und ist vor dem SADC Tribunal in Windhoek einklagbar. Ungleiche Machtverhältnisse Konflikte um Land entspannen sich nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern auch dort, wo Wirtschaftsinteressen über die Bedürfnisse von ländlichen Gemeinden gestellt werden. Die Zwangsumsiedlungen für den Goldabbau in Ghana (S. 11) und die Vertreibung der Benet für einen Nationalpark in Uganda (S. 9) sind Beispiele dafür, wie Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen werden, um Investoren und Touristen anzulocken. Dazu kommt, dass die von der Weltbank und anderen Geldgebern aktuell forcierte Steigerung ausländischer Investitionen in die Landwirtschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Verdrängung von Kleinbauernfamilien von ihrem Land führen wird. Die Strategie der Weltbank ist, die Bauern über Vertragsverhältnisse mit ausländischen Unternehmen in die globale Wertschöpfungskette zu integrieren. Doch solche Verträge stellen ein Risiko für die Bauern dar. Sie müssen nicht nur sehr hohe Qualitätsstandards erfüllen, sondern sind auch an diese Unternehmen gebunden, da diese ihnen das Saatgut und die Chemikalien zur Verfügung stellen. Der Staat ist in der Pflicht, in einem solchen ungleichen Machtverhältnis die Rechte der Bäuerinnen und Bauern zu schützen. Doch die rechtliche Auseinandersetzung mit transnationalen Unternehmen wird auf nationaler Ebene immer 4 T H E M A

5 schwerer, da Investitionsabkommen zwischen Unternehmen und Regierungen die nationalen Gerichte als nicht zuständig erklären und Konfliktfälle zwischen Unternehmen und Regierungen zu internationalen Schiedsgerichten verlegen. Umso wichtiger ist es, dass RechtsexpertInnen Investitionsabkommen daraufhin untersuchen, ob damit potentiell das Recht auf Nahrung verletzt oder Rechtswege verschlossen werden. Ein Recht auf Grundeinkommen? Neben dem Schutz der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern müssen mehr öffentliche Gelder bereit gestellt werden, die der kleinbäuerlichen Landwirtschaft direkt zugute kommen. Laut Rechtsauslegung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen die Staaten das Maximum der verfügbaren Ressourcen einsetzen, um das Menschenrecht auf Nahrung zu gewährleisten. Hier wäre ein wichtiger Beitrag von afrikanischen JuristInnen zu leisten, was denn in einzelnen Fällen das Maximum der verfügbaren Ressourcen bedeutet und in welchen Fällen die fehlende Bereitstellung von Geldern eine Verletzung von Staatenpflichten darstellt. Dass viele JuristInnen bei dieser Frage sehr zurückhalten sind, zeigt das Beispiel der Wasserversorgung in Johannesburg (S. 8). Dort hat das Gericht festgestellt, dass jeder Mensch das Recht auf 42 Liter Wasser am Tag hat. Gleichzeitig hat das Gericht es versäumt, die Stadt darauf zu verpflichten, das Wasser auch zur Verfügung zu stellen. Eine spannende Frage ist, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen eine menschenrechtliche Verpflichtung darstellt. Ein Pilotprojekt in Namibia zeigt, wie effektiv solch ein Ansatz sein kann. Seit November 2007 erhält in einem Ortsteil der Stadt Orjivero jede/r EinwohnerIn im Monat 100 Namibische Dollar, das entspricht 8,70 Euro. Bis Dezember 2008 ist die Zahl der unterernährten Kinder von 42 Prozent auf zehn Prozent gesunken. Auch die Erwachsenen klagen weniger über Hunger, und zudem hat sich ein Wirtschaftsleben entwickelt. Die Ausdehnung des bedingungslosen Grundeinkommens auf die gesamte Bevölkerung würde 2,2 bis 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von Namibia ausmachen. Unterschiedliche Steuermodelle zur Finanzierung liegen bereits vor. Nun ist es nicht die Aufgabe eines Gerichts, einem Staat ein Grundeinkommensprogramm zu verordnen. Aber es kann zu der Feststellung kommen, dass der Staat nicht das Maximum seiner verfügbaren Ressourcen eingesetzt hat, um einen effektiven Beitrag zur Gewährleistung des Rechts auf Nahrung zu leisten. Verpflichtung zu internationaler Kooperation Letztlich geht es darum, die rechtlichen Ansprüche jedes einzelnen Menschen auf dem afrikanischen Kontinent zu formulieren, der heute an Hunger leidet oder davon bedroht ist. Je nach Lebenslage kann dieser Anspruch unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Familie auf der Flucht ist auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, andere wiederum sind darauf angewiesen, dass ihre kleinbäuerliche Produk- tion vor Billigimporten geschützt wird. Frauen brauchen den Schutz ihrer Landrechte, und Kinder aus armen Familien können nur lernen, wenn sie an einem Schulspeisungsprogramm teilnehmen. In all diesen Bereichen spielen internationale Geldgeber eine so bedeutende Rolle, dass sie in einer menschenrechtlichen Bewertung der Politik afrikanischer Staaten nicht außen vor bleiben können. So könnte ein Gericht durchaus zu der Auffassung kommen, dass ein Handelsabkommen menschenrechtswidrig ist. Oder es könnte die Regierung auffordern, andere Regierungen um die finanzielle Unterstützung bestimmter Programme anzufragen, damit die Regierung ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Es wäre interessant zu sehen, wie die europäischen Regierungen auf eine solche Anfrage reagieren würden. Ute Hausmann ist Geschäftsführerin von FIAN-Deutschland. Den Kindern von nahezu vergessenen und an den Rand gedrängten Volksgruppen wie hier der Benet droht eine rechtlose Zukunft. T H E M A 5

6 Ralf Leonhard Warten auf die Qataris Umstrittene Investitionsprojekte in Kenia Mariam Abdalla ist schon einmal mit ihrer Familie vertrieben worden und rechnet jeden Tag erneut damit. Mitapanai ist kein richtiges Dorf. Die aus 78 Haushalten bestehende Siedlung dürfte es gar nicht geben. Zumindest nicht dort, wo sie steht. Frau Mariam Abdalla rechnet jeden Tag mit einem Brief der staatlichen Tana and Athi River Development Authority (Tarda), die das fruchtbare Land im Delta des Tana Flusses verwaltet. Denn demnächst soll hier großflächig Zuckerrohr angebaut werden für Agrosprit. Die Bauern sind schon 1991 einmal vertrieben worden. Tarda zahlte ihnen damals eine kleine Entschädigung und siedelte sie in einer nahe gelegenen Senke außerhalb des Projektgebiets an. Dort kommt zweimal im Jahr das Hochwasser, erzählt Frau Abdalla. Seit dem Klimaphänomen El Niño im Jahre 1997 spielt das Wetter verrückt. Jedes Mal wenn die Äcker überschwemmt werden, geht die Ernte verloren. Deshalb zog das ganze Dorf wieder um und ließ sich am Rande des Projektgebietes nieder. Hier lebt man von prekärer Subsistenzwirtschaft. Das Delta des Tana ist das wahrscheinlich fruchtbarste Gebiet Kenias. Seit Menschengedenken ist es von Kleinbauern besiedelt. Nomadisierende Hirtenstämme kommen in der Trockenzeit hierher, um ihre Herden auf dem saftigen Grasland weiden zu lassen. Bisherige Bemühungen, das Land mit Großprojekten in den Dienst der nationalen Entwicklung zu stellen, sind gescheitert. Ein halb verfallene Reismühle zeugt noch von einem Versuch, eine Reismonokultur aufzuziehen. In Dorf Tarasaa, der mit Einwohnern größten Siedlung im Delta, kann man es kaum erwarten, dass die Zuckerplantagen angelegt werden. Wir freuen uns sehr, denn das Projekt wird die Wirtschaft beflügeln, berichtet David Magasani Nahori, einer der Dorfältesten. Allerdings ist er verunsichert, weil man schon so lange nichts mehr vom Zuckerkonzern Mumias gehört hat, der hier investieren will. Der hat Arbeitsplätze versprochen und will Schulen und Kliniken bauen. Mehrere Anführer der betroffenen Gemeinden seien von Mumias zu einem zweitägigen Seminar eingeladen und dort für das Projekt sensibilisiert worden, weiß Magasani. Wenig Konkretes wisse man hingegen über eine Großinvestition des Emirats Qatar, das im Delta Gemüse für die eigene Bevölkerung anbauen wolle. Seit Präsident Mwai Kibaki im vergangenen Dezember mit dem Emir von Qatar ein Abkommen geschlossen hat, kursieren Gerüchte über die bevorstehende Großinvestition. Die Qataris würden den verschlafenen Hafen von Lamu zu einem Exporthafen ausbauen. Im Gegenzug sollen sie Hektar Land für den Gemüseanbau im Tana-Delta bekommen, berichtete damals die Presse. Nähere Details des Deals sind auch in Regierungskreisen nicht in Erfahrung zu bringen. Sunya Orre, der den Bereich Nahrung und Ernährungspolitik einer interministeriellen Einheit koordiniert, will über die wahren Dimensionen des Vorhabens keine Angaben machen. Die Großinvestition ist im Rahmen eines Wachstumsplans der Regierung zu sehen. Vision 2030, eine im Vorjahr lancierte Initiative, die Kenia bis zum Jahr 2030 zu einem Schwellenland machen will, sieht verstärkte ausländische Investitionen in den Agrarsektor vor. Damit der Plan aufgeht, müsste die Wirtschaft allerdings ab 2010 jährlich um zehn Prozent wachsen. Das ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Nach den wochenlangen bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen im Gefolge der umstrittenen Wahlen 2007 ist das Wachstum von 7,1 Prozent auf 1,7 Prozent abgestürzt. Umso mehr setzt man jetzt auf Großprojekte, auch wenn deren Wirtschaftlichkeit zweifelhaft ist. Die staatliche Naturschutzorganisation nature Kenya hat errechnet, dass die Wertschöpfung der Bauern, Fischer und Viehzüchter im Tana Delta die prognostizierten Einnahmen aus dem Zuckerprojekt um das Dreifache übersteigt. Allerdings profitieren davon Menschen und von der Zuckermonokultur nur ein Konzern, sagt Serah Munguti von Nature Kenya. Sollten die Zuckerplantage und das Qatar-Projekt realisiert werden, wäre das der Untergang der Hirtennomaden, wie auch Sunya Orre bestätigt: Wenn das Weideland in Plantagen verwandelt wird, kann die Viehzucht nicht überleben. Die Hirtenvölker werden verelenden. Der Abschlussbericht ist in Kürze in der Geschäftsstelle von FIAN-Deutschland bei Roman Herre, erhältlich. Ralf Leonhard hat im Mai 2009 eine Untersuchungsreise von FIAN-International zu Landnahmen in Kenia koordiniert. 6 T H E M A

7 Ute Hausmann Mit bindender Wirkung Westafrikanischer Gerichtshof urteilt zu Menschenrechten Die regionale Integration in Afrika bietet für die Durchsetzung der Menschenrechte neue Möglichkeiten. So wird die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker nicht nur von der Afrikanischen Union, sondern auch von den sub-regionalen Zusammenschlüssen als gemeinsamer Standard anerkannt, der das Handeln der Staaten bindet. Der Gerichtshofs der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS kann sogar Klagen gegen die Verletzung von Menschenrechten entgegennehmen kam er zu einem bahnbrechenden Urteil gegen die Sklaverei. Im Gründungsabkommen von ECOWAS aus dem Jahr 1975 findet sich keine Erwähnung der Menschenrechte, erst 1993 wurden sie in die Statuten aufgenommen, mehr als ein Jahrzehnt nach der Verabschiedung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Noch ein Jahrzehnt später im Jahr 2004 erhielt der ECOWAS Gerichtshof die Zuständigkeit für Verstöße gegen Menschenrechte in den Mitgliedstaaten, und es wurde eine Klagemöglichkeit für betroffene Individuen eröffnet. Dabei müssen die Rechtsmittel vor Ort nicht ausgeschöpft werden, was heißt, dass sich jedes Opfer von Menschenrechtsverletzungen unmittelbar an den Gerichtshof wenden kann, auch wenn der Fall Gegenstand eines nationalen Gerichtsverfahrens ist. Die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (franz.: La Communauté Economique Des Etats De l Afrique De l Ouest, CEDEAO; engl.: Economic Community of West African States, ECOWAS) wurde am 28. Mai 1975 mit der Unterzeichnung des Vertrages von Lagos gegründet. Die derzeitigen Mitgliedsstaaten sind Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, fgajvrnciunvf Kap riefeiffi Verde, fiefoiee Liberia, dp eif Mali, efief#pi Niger, ifiefe Nigeria, #ffepfieff Senegal, e fifeifefeif Sierra Leone, ef ff efefe Togo. fefepfefiefeif efief- f epfepfepf i piefiepf Sklaverei im Niger Ende Oktober 2008 verurteilte der ECOWAS Gerichtshof den Staat Niger zu einer Entschädigungszahlung von umgerechnet US Dollar an die ehemalige Sklavin Hadijatou Mani. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass der Staat - insbesondere die Gerichte nicht der internationalen Verpflichtung nachgekommen war, Hadijatou Mani vor der Sklaverei zu schützen. Hadijatou Mani wurde 1984 als Tochter einer Sklavin geboren und wurde als Zwölfjährige von dem Besitzer ihrer Mutter für umgerechnet 400 US Dollar verkauft. Ihr neuer Herr hatte vier Frauen und sieben Sklavinnen. Diese Sklavinnen werden sadaka genannt, was fünfte Frau bedeutet, da jeder Mann nach dem Islam nur vier Frauen heiraten kann. Hadijatou Mani wurde mit 13 Jahren das erste Mal und dann regelmäßig vergewaltigt. Sie gebar drei Kinder, wovon eines starb entschied sich Hadijatou Manis Herr, sie zu befreien und sie zu einer seiner legitimen Frauen zu machen. Sobald sie das so genannte Befreiungszertifikat erhalten hatte, verließ Hadijatou Mani das Haus und weigerte sich, ihren ehemaligen Besitzer zu heiraten. Dieser bestand jedoch auf einer Heirat. Klage vor dem ECOWAS Gerichtshof Um ihre Freiheit bestätigen zu lassen, wandte sich Hadijatou Mani an ein lokales Gericht, das die Ungültigkeit der Ehe bestätigte, da sie dieser nicht zustimmte. Ein nächst höheres Gericht kam jedoch zu der Ansicht, dass Hadijatou Mani aufgrund ihrer Versklavung de facto verheiratet sei und zu ihrem Mann zurückkehren müsse. Da Hadijatou Mani in der Zwischenzeit einen neuen Mann geheiratet hatte, verklagte ihr früherer Besitzer sie wegen Bigamie. Sie wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, wovon sie zwei Monate absitzen musste, bevor das Urteil suspendiert wurde. Im Dezember 2007 reichte Hadijatou Mani mit Unterstützung durch die nigerische Organisation Timidira und die internationalen Organisationen Anti-Slavery International und INTERIGHTS Klage beim ECOWAS Gerichtshof gegen den Staat Niger ein. Effektive Rechtsmittel Schätzungsweise Frauen, Männer und Kinder in Niger leben als Sklaven. Hadijatou Mani und ihre Anwälte forderten deshalb als Wiedergutmachung nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch die Änderung von Gesetzen und Praktiken, einschließlich der diskriminierenden Anwendung traditionellen Rechts, und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Hierauf ging das Gericht in seinem Urteil jedoch nicht ein und begrenzte die Entschädigung auf zu leistenden Zahlung des Staates an die Klägerin. Deshalb ist es umso bedeutender, dass der Gerichtshof die Anhörung der Beteiligten nach Niger verlegte. Dies führte dazu, dass der Gerichtsprozess in Niger große Aufmerksamkeit erhielt. Für Hadijatou Mani und ihre MitstreiterInnen hat sich der Gang vor den ECOWAS Gerichtshof als effektives Rechtsmittel erwiesen. Nur knapp ein Jahr dauerte der Prozess und das Ergebnis ist bindend. Shell zahlt 15,5 Millionen an Hinterbliebene von Ogoni-Aktivisten 13 Jahre lang haben die Hinterbliebenen des nigerianischen Menschenrechtlers Ken Saro-Wiwa und seiner Mitstreiter vor US-amerikanischen Gerichten Klagen gegen den Shell-Konzern geführt. Die Ogoni-Familien werfen dem Unternehmen eine Mitschuld an der Ermordung der Aktivisten aus dem Niger-Delta durch den nigerianischen Staat vor. Anfang Juni haben sich die Parteien nun außergerichtlich geeinigt. Shell zahlt 15,5 Millionen US-Dollar, wovon ein Teil in einen Fonds für das Volk der Ogoni einfließt. Ute Hausmann ist Geschäftsführerin von FIAN-Deutschland. T H E M A 7

8 Jackie Dugard und Thorsten Kiefer 42 Liter Wasser am Tag Gerichtsurteil legt Anspruch auf Wasser fest - Die Stadt Johannesburg ist, soweit dies im Sinne der Verfassung zumutbar ist, unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und anderer relevanter Erwägungen, verpflichtet, jedem Bewohner von Phiri, der nicht in der Lage ist, hierfür zu bezahlen, 42 Liter Wasser pro Tag gratis zur Verfügung zu stellen. - Die im Township Phiri für Verbraucher mit Water Service Level 3 verwendeten Prepaid-Wasserzähler sind gesetzeswidrig. - Das Urteil in Bezug auf die Gesetzeswidrigkeit der Prepaid-Wasserzähler wird für die Dauer von zwei Jahren außer Vollzug gesetzt, um der Stadt Johannesburg die Möglichkeit zu geben, ihre Verwendung von Prepaid-Wasserzählern so weit wie möglich mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Wie effektiv ist das Urteil? Der Stadtteil Phiri in den Southwest-Townships von Johannesburg gehört zu den Elendsvierteln der Stadt. Foto: Matt-80/Wikimedia Am 25. März, drei Tage nach dem Weltwassertag, hat das oberste Berufungsgericht von Südafrika eine bedeutende Entscheidung gefällt: jeder Mensch hat nach der Verfassung einen Anspruch auf 42 Liter Wasser am Tag, und zwar unentgeltlich. Ob dieses Urteil das Leben der Menschen in den armen Stadtteilen nachhaltig verbessert, bleibt jedoch offen, da das Gericht die Stadt Johannesburg nicht darauf verpflichtet hat, diese Wassermengen auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Wer heute im Stadteil Phiri/Soweto von Johannesburg den Wasserhahn aufdrehen möchte, muss zuerst ein Wasserguthaben erwerben, zumindest dann, wenn er schon seine monatliche Wasserration aufgebraucht hat. Da diese Ration von 25 Litern pro Person und Tag sehr niedrig liegt, müssen viele Menschen gegen Ende des Monats mit immer weniger oder gar ohne Wasser auskommen. Ende 2007 reichten mehrere Frauen Klage gegen dieses Vorgehen der Stadt ein. Am 30. April 2008 gelangte das Oberste Gericht (High Court) in einem bahnbrechenden Urteil zu der Aufassung, dass die Praxis der Stadt Johannesburg, in Phiri/ Soweto zwangsweise Prepaid-Wasserzähler zu installieren, verfassungswidrig ist. Außerdem hob das Gericht die Entscheidung der Stadt auf, ihre Free Basic Water -Politik auf 25 Liter pro Person pro Tag zu begrenzen und ordnete an, dass die Stadt die Bewohner von Phiri mit 50 Litern pro Person pro Tag versorgen muss. Die Stadt legte daraufhin Berufung ein. Prepaid-Wasserzähler verfassungswidrig Das Urteil des Berufungsgerichts umfasst folgende Einzelentscheidungen: - 42 Liter Wasser pro Bewohner von Phiri pro Tag stellen eine ausreichende Wassermenge im Sinne von s 27(1) der südafrikanischen Verfassung dar. Das Urteil stellt für die Bewohner von Phiri wohl nur einen Teilerfolg dar. Auf der einen Seite hat das Oberste Berufungsgericht sehr wohl bestätigt, dass die Free Basic Water -Politik der Stadt nicht ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Menschen von Phiri zu erfüllen, und dass die Stadt, wenn sie diese Politik ändert, das Wasser pro Person pro Tag und nicht mehr wie bisher auf der Basis pro Haushalt pro Monat zuteilen sollte. Außerdem hat das Gericht das Urteil des Obersten Gerichts dahingehend bestätigt, dass die in Phiri installierten Prepaid-Wasserzähler gesetzeswidrig sind. Andererseits steht zu befürchten, dass die vom Gericht gewährten Rechtsbehelfe weder angemessen noch effektiv sind. Obwohl das Oberste Berufungsgericht nämlich festgestellt hat, dass 42 Liter pro Person pro Tag die vorgeschriebene Mindestmenge im Sinne von s 27(1)(b) der Verfassung darstellt, geht das Gericht nämlich nicht so weit, die reichste Gemeinde Südafrikas auch zu verpflichten, diese Wassermenge innerhalb bestimmter Fristen auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt es unbestrittene Beweise, dass die Stadt über die nötigen Ressourcen verfügt, um diese Mengen bereitstellen zu können. In Bezug auf die Prepaid-Wasserzähler stellt das Gericht zwar einerseits deren Gesetzeswidrigkeit fest, gibt der Stadt Johannesburg aber großzügige zwei Jahre Zeit, um diese dem rechtlichen Rahmen anzupassen, so dass man zu dem Ergebnis kommen muss, dass auch dieses schwerwiegende Problem nicht mit letzter Entschiedenheit angegangen worden ist. Jackie Dugard arbeitet am Centre for Applied Legal Studies in Südafrika, Thorsten Kiefer ist Mitarbeiter von Brot für die Welt. 8 T H E M A

9 Gertrud Falk Die Benet in Uganda Vertrieben und Vergessen Ein Fall für FIAN Seit zweihundert Jahren lebt das Hirtenvolk der Benet in der Bergregion des Mount Elgon im Osten Ugandas, an der Grenze zu Kenia. Doch seit die ugandische Regierung den Mount Elgon zum Nationalpark erklärte, wurden die Benet mehrfach vertrieben. Obwohl ein ugandisches Gericht den Anspruch der Benet auf Rückkehr in ihren traditionellen Lebensraum bestätigt hat, weigert sich die Regierung, dieses Urteil umzusetzen. Heute leben geschätzte eintausend Benet in einem Lager abseits jeglicher Zivilisation und von den Behörden vergessen. Sie haben weder ausreichende Nahrung noch Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Ein krasser Fall der Verletzung sozialer Menschenrechte. Das Unheil der Ausgrenzung und Beschneidung ihres Lebensraumes brach schon unter der britischen Kolonialverwaltung über die Benet herein. In den 1930er Jahren erklärte diese das Gebiet um den Elgon-Berg zum königlichen Wald. Die Benet durften nur noch in einem kleinen Waldgebiet leben und wirtschaften. Der größere Teil der Region wurde als Wildtierreservat genutzt. In der Folge litten die Benet unter chronischem Hunger und unzureichender Gesundheitsversorgung gründeten die Benet die Benet Lobby Group, um ihre Interessen gegenüber der ugandischen Regierung besser vertreten zu können. Sie traten von Beginn an für ihr Recht auf Zugang zu Land und auf Nahrung ein. Doch 1983 entschied die ugandische Regierung, sie in ein noch kleineres Gebiet umzusiedeln. Dadurch verschärfte sich ihre Ernährungssicherheit erneut spitzte sich die Lage der Benet zu, als das ugandische Parlament das Gebiet per Gesetz zum Nationalpark erklärte. Während sie bis dahin ihrer traditionellen Lebensweise im Wald nachgehen durften, wurden sie nun als unrechtmäßige Eindringliche behandelt. In keine dieser Entscheidungen wurden die Benet mit einbezogen. Erfolgreiche Klage Schließlich zogen die Benet im Jahr 2003 vor Gericht. Unterstützt von mehreren ugandischen Nichtregierungsorganisationen klagten sie auf ihr Recht, in ihrem traditionellen Gebiet leben zu dürfen. Zwei Jahre später, im Oktober 2005, gab ihnen das zuständige Gericht in der Bezirkshauptstadt Mbale Recht und entschied, dass: - die Benet die ursprünglichen BewohnerInnen des Nationalparks am Elgon-Berg sind, - die Benet in ihrem traditionellen Lebensraum Landwirtschaft betreiben dürfen, - die zuständigen Behörden mit den Benet kooperieren müssen, - der Staatsanwalt unverzüglich Schritte unternehmen muss, um die Unterversorgung der Benet mit sozialen Diensten auszugleichen. Erneute Vertreibung nach Mord Bis heute hat die ugandische Regierung dieses Urteil nicht nur nicht umgesetzt. Es kam sogar noch schlimmer: Nach dem bis heute unaufgeklärten Mord an einer belgischen Touristin im Nationalpark Mount Elgon im Februar 2008 vertrieb die ugandische Armee über viertausend Benet gewaltsam von ihrem Land. Sie zerstörte die Häuser und Nahrungsmittel und beschlagnahmte das Vieh. Die Vertriebenen suchten Schutz in Höhlen, einigen wurde Zuflucht in einem Schulgebäude gewährt. Seit der Vertreibung wohnen die Benet, die keine Zuflucht bei Verwandten gefunden haben, in dem Lager Cheberen an der Grenze zum Nationalpark. Dort leben 250 Erwachsene und eine unbekannte Anzahl Kinder. Das Lager ist nur über einen Trampelpfad erreichbar. Es gibt dort keine Schule und keine Gesundheitsversorgung. Das Grundstück gehört Privatleuten, die zwar dulden, dass die Benet dort leben, die aber nicht erlauben, dass sie feste Häuser errichten und Landwirtschaft betreiben. Die BewohnerInnen haben seit der Vertreibung nur einmal Nahrungsmittelhilfe vom Roten Kreuz erhalten. Die Behörden haben sich seither nicht mehr um sie gekümmert. Die Betroffenen ernähren sich durch das Sammeln von Früchten und Kräutern, Betteln oder Arbeit als Tagelöhner. Einige verkaufen Korbflechterin vom Hirtenvolk der Benet in Uganda Foto: Ralf Leonhard Holzkohle, die sie illegal aus Hölzern aus dem Nationalpark herstellen. FIAN greift ein Zwei VertreterInnen von FIAN International haben die Benet Ende Februar 2009 besucht. Ana Maria Suarez-Franco berichtet erschüttert: Eine Woche nach meiner Rückreise sind zwei Kinder an Hunger gestorben. Drei Wochen später wurden zwei Mitglieder der Gemeinschaft verhaftet, während sie im Park nach Nahrungsmitteln gesucht haben. FIAN hat in einem Brief an den ugandischen Minister für Tourismus seine Besorgnis über die Verletzung des Rechts auf Nahrung der Benet ausgedrückt und die Regierung aufgefordert, das Gerichturteil unverzüglich umzusetzen und das Recht auf Nahrung und Wohnung der Benet zu respektieren. Der Fall soll nun von einer FIAN-Lokalgruppe zur weiteren Unterstützung der Benet übernommen werden. Gertrud Falk ist Uganda-Expertin bei FIAN-Deutschland. T H E M A 9

10 Ulrich Delius Der Fluch der Ressourcen Recht auf Nahrung von Indigenen in Afrika gefährdet Reiche Bodenschatzvorkommen, Wasserkraft und Tropenholz werden für die indigenen Völker Afrikas zum Fluch. Denn statt ihre Lebensqualität zu verbessern, führen diese Ressourcen dazu, dass viele indigene Völker ihr Recht auf Nahrung kaum durchsetzen können. Jahrzehnte lang schienen die Batwa-Gruppen, Tuareg und Himba in den letzten Rückzugsgebieten zu leben, die weder die Mehrheitsbevölkerung in ihren Ländern, noch staatliche Stellen oder multinationale Konzerne interessierten. Indigene werden verdrängt Mit steigenden Rohstoff- und Energiepreisen sowie einer zunehmenden Verarmung der Mehrheitsbevölkerung änderte sich jedoch dramatisch die Lage. So sind es heute nicht nur Rohstoffkonzerne, die in die Tropenwälder vordringen, um die wirtschaftlich interessantesten Bäume zu roden und um Bodenschätze abzubauen. Die Leerfischung der Meere durch internationale Fischfangflotten rund um den afrikanischen Kontinent hat dazu geführt, dass immer mehr Angehörige der afrikanischen Mehrheitsbevölkerung die Wälder nutzen, um Wild zu jagen oder um Landwirtschaft zu betreiben. Für traditionelle Jäger- und Sammler-Völker wie die Batwa in Zentral-Afrika hat dies weit reichende Folgen. Sie werden immer mehr aus ihrem traditionellen Siedlungsgebiet verdrängt und leben heute meist in unmittelbarer Nähe der Bantu-Dörfer, um sich dort als Tagelöhner zu verdingen. Die Jagd mussten sie meist aufgeben, da das Wild immer häufiger ausbleibt. Zu groß ist der Druck der Wilderer, die auf der Suche nach Bushmeat keine Rücksicht auf die traditionelle Wirtschaftsweise der Batwa nehmen. So mögen die Batwa- Gruppen zwar physisch überleben, doch ihre Identität als Gruppe mit einer eigenständigen Kultur und Wirtschaftsweise ist massiv gefährdet. Zwischen allen Fronten Erschwert wird die Lage noch durch den Krieg, dem seit 1996 rund fünf Millionen Menschen im Kongo zum Opfer gefallen sind. Immer wieder geraten Batwa zwischen die Fronten der Konfliktparteien, werden von ihnen als Fährtensucher instrumentalisiert, um im nächsten Moment gejagt zu werden aufgrund ihrer vermeintlich übersinnlichen Kräfte. Willkürlich werden Batwa-Gruppen von der Mehrheitsbevölkerung diskriminiert. Ihre traditionellen Landrechte werden missachtet, wenn auch einige Staaten in den letzten Jahren gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der indigenen Völker verabschiedeten. Solange der Krieg weiter andauert, werden diese Gesetze nicht umgesetzt werden. Klimawandel schürt Ressourcenkonflikte Kaum hoffnungsvoller ist die Lage indigener Völker in den Wüsten und Savannen Nordwestafrikas und Namibias. Tuareg in Mali und Niger beklagen, dass der größte Teil ihres traditionellen Landes inzwischen von den Behörden beider Staaten Rohstoffkonzernen zur Prospektion nach Erdöl, Erdgas, Gold, Diamanten, Uran und anderen Bodenschätzen überlassen wurde. Prestigeträchtige Bewässerungsprojekte sollen die landwirtschaftliche Produktion fördern, haben aber enorme Landverluste der Tuareg zur Folge. So steht den Halbnomaden heute immer weniger Land als Weidegrund für ihre Viehherden zur Verfügung. Folglich nehmen auch Konflikte mit sesshaften Bauern weiter zu. Der Klimawandel verursacht extreme Wetterlagen, die den Bestand der Viehherden sehr gefährden. Extreme Dürre oder Flut führten zum Tod von hunderttausenden Tieren und machen die Tuareg immer mehr zu Bittstellern, die auf internationale Hilfe angewiesen sind, um ihre dezimierten Herden wieder aufzubauen. Von den afrikanischen Nationalstaaten bekommen sie wenig Hilfe, da Anstoß an ihrer halbnomadischen Wirtschaftsweise genommen wird, die staatlichen Ökonomen nicht als förderungswürdig gilt. Mit einer Mischung aus Rassismus und Arroganz verfolgen viele einheimische Landwirtschaftsexperten argwöhnisch die Wirtschaftsweise der indigenen Völker. Erst langsam setzt sich bei Agrarwissenschaftlern die Erkenntnis durch, dass die Tuareg mit ihrer der Natur angepassten Wirtschaftsweise langfristig zukunftsweisender sind als manche ausländische Experten. Ernährungsgrundlage durch Staudämme bedroht Auch die Himba-Viehhirten im Norden Namibias müssen um ihr Recht auf Nahrung kämpfen. Seit zwei Jahrzehnten wehren sie sich gegen den Bau von Grosstaudämmen am Kunene-Fluss, der große Gebiete überschwemmen würde und Dattelpalm-Plantagen der Himba zerstören würde. Auch die Regierung Namibias hat sich jahrelang nicht um die Himba gekümmert. Um jeden Preis will sie nun die Wasserkraft zur Energiegewinnung nutzen und setzt sich dabei auch über den Widerstand der Himba hinweg. Ulrich Delius ist Afrika-Referent der Gesellschaft für bedrohte Völker. Himba-Frau mit traditionellem Kopfschmuck. Foto: Gesellschaft für bedrohte Völker 10 T H E M A

11 Brigitte Reisenberger Goldgrube im Waldschutzreservat Newmont hält am umstrittenen Akyem-Projekt in Ghana fest Das Waldschutzgebiet Ajenua Bepo erstreckt sich über 569 Hektar und ist für die BewohnerInnen des Dorfes Yayaaso wichtige Bezugsquelle von Nahrungsmitteln, Feuerholz und medizinischen Pflanzen. Vor wenigen Monaten erhielt Newmont Ghana Gold Limited die Schürflizenz für den Goldabbau in diesem sensiblen Ökosystem. Nun ist Yayaaso in New Abirem im Osten Ghanas nur eines der Dörfer, das der Mine weichen muss. Die Ernährungssicherheit der gesamten Region ist bedroht. Die Gesamtfläche der Akyem-Goldmine würde Hektar betragen, 74 Hektar davon im Waldschutzreservat. Die geplante Grube wäre dann mit einer Länge von über 2,5 Kilometern die größte des Landes. Bereits in den letzten Monaten, in denen Newmont lediglich eine Explorationslizenz für das Gebiet besaß, waren die negativen Folgen für die BewohnerInnen von Yayaaso, überwiegend Bauern und Bäuerinnen, spürbar. Das Minenunternehmen hat schon mit ihren Baggern Gruben in unsere Felder gegraben, meint die Bäuerin Dora Debe. Das Sammeln von Wildfrüchten, Nüssen, Pilzen oder Feuerholz im Naturschutzgebiet war den DorfbewohnerInnen immer erlaubt. Aber seit Newmont hier aktiv ist, wurde uns verboten den Wald zu betreten, erklärt Felicia Adadido. Auch Eduard Sigah fühlt sich für dumm verkauft: Wir leiden jetzt schon. Newmont hat meine Kakaofarm zerstört. Woher soll ich jetzt Geld kriegen, um meine Familie vor allem meinen alten Vater zu ernähren? Und selbst wenn uns das Unternehmen Geld für unser Land gibt, weiß ich nicht, wie lange ich davon leben kann. Umweltbehörde unter Druck Eduard Sigahs Kakaofarm wurde von Newmont zerstört. Nun weiß er nicht mehr, wie er seine Familie ernähren und seinen alten Vater versorgen soll. Foto: Brigitte Reisenberger Internationale Verträge, die Verfassung Ghanas und die nationale Gesetzgebung (Minerals and Mining Law, 2006) regeln die Art und Weise, wie die betroffene Bevölkerung entschädigt und umgesiedelt werden muss. Allerdings ist die Überwachung und Umsetzung dieser Regelungen mangelhaft. Die ghanaische Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) erteilte im Februar 2009 trotz breiter Proteste die umweltrechtliche Genehmigung. Laut Nana Andoh, dem Vorsitzenden der Bergbauabteilung der EPA, sah man sich in einer Zwickmühle, da bereits vor etwa 25 Jahren an Gebühren gebundene Explorationslizenzen in dieser Gegend erteilt worden waren. Daher ist es jetzt sehr schwierig, den Goldabbau dort zu verbieten, so Andoh. Der Druck sei sehr hoch gewesen, da Newmont bereits sehr viel Geld in dieses Projekt gesteckt habe. Seitdem die EPA die Genehmigung erteilt hat, ist der Weg für Newmont frei. Konflikte vorprogrammiert Chris Anderson, der Sprecher von Newmont Ghana, berichtet von überwältigender Unterstützung der lokalen Bevölkerung für das Akyem-Projekt. Dem entgegnet Daniel Owusu-Koranteng, der Vorsitzende der bergbaukritischen Organisation WACAM (Wassa Association for Communities Affected by Mining), dass das Minenunternehmen bewusst Erwartungen an Geld und Jobs wecke. Die Unternehmen wollen die soziale Unterstützung der lokalen Gemeinschaften und preisen die Vorteile des Bergbaus an. Wenn die Menschen dann merken, dass sie niedrige Kompensationen bekommen haben, ihr Land zerstört wurde und sie keinen Platz zum Leben haben, beginnen die Konflikte, führt Owusu-Koranteng weiter aus. Ghana ist als Unterzeichnerstaat des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte dazu verpflichtet, das Recht auf Nahrung und Wasser der Menschen in Yayaaso und in anderen von Bergbau betroffenen Gemeinden zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Der Staat Ghana muss sicherstellen, dass die Lebensgrundlagen der ländlichen Gemeinschaften, insbesondere die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die Flussläufe und die Wälder, geschützt werden. Daher darf die EPA als staatliche Institution nicht davor zurückschrecken, eine umweltrechtliche Genehmigung auch wieder zu entziehen. FIAN startete im April 2009 eine Eilaktion, in welcher der Präsident Ghanas, John Evans Atta Mills, dazu aufgefordert wurde, Bergbauaktivitäten in Naturschutzgebieten im Allgemeinen und die Inbetriebnahme der Newmont-Mine in Akyem im Besonderen, zu verhindern. Brigitte Reisenberger ist Mitarbeiterin von FIAN- Österreich und war im Februar/März 2009 im Rahmen der Reporter09-Aktion von Die Presse unterwegs in Ghanas Goldbergbaugebieten. Nachzulesen unter T H E M A 11

12 Sandra Ratjen Recht auf Nahrung als dritter Strang der Hungerbekämpfung Potenzial und Risiken Bisher verfolgten die Vereinten Nationen (UNO) bei der Hungerbekämpfung zwei Handlungsstränge: Nahrungsmittelhilfe und Förderung der Landwirtschaft. Auf der Welternährungskonferenz in Madrid hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seiner Abschlussrede versprochen, diese beiden Stränge um einen dritten zu ergänzen: das Recht auf Nahrung (vgl. FoodFirst 1/2009). FIAN sieht darin eine große Chance, aber auch Risiken. Entscheidend wird sein, ob dem positiven Diskurs auch die notwendigen politischen Veränderungen folgen. Die Diskussion über die Ausgestaltung des dritten Strangs bei der UNO ist in vollem Gange, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch des institutionellen Rahmens. Inhaltlich ist die Schlüsselfrage: Wird es drei Stränge geben oder einen einzigen Strang mit drei Komponenten? Die erste Strategie birgt das Risiko, dass das Recht auf Nahrung als bloßer Slogan oder Stempel missbraucht wird, um die Weiterführung derselben Politik zu rechtfertigen. In diesem Fall würde das Recht auf Nahrung als ein unabhängiger Handlungsbereich neben der humanitären Hilfe und der Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion betrachtet. Politikkohärenz unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf Nahrung wäre damit keineswegs garantiert. Widersprüchliche Entscheidungen innerhalb der Regierungen, etwa zwischen den Wirtschafts-, Außen- und Landwirtschaftsministerien, könnten nicht vermieden werden. Third track vs triple track Mehr Potenzial birgt hingegen eine einzige Strategie der Hungerbekämpfung, in der die drei Stränge zusammenlaufen. In einer solchen Strategie wäre das Recht auf Nahrung die normative Grundlage zur Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen in den beiden anderen Bereichen. Als universell anerkanntes Menschenrecht schreibt das Recht auf Nahrung Prinzipien vor, die die Entscheidungsfindung und Prioritätensetzung etwa in der Sozial- und Wirtschaftspolitik leiten sollen. Zu diesen Prinzipien gehören Partizipation, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Insbesondere verlangt die Rechenschaftspflicht nationale und internationale Strategien zur Ernährungssicherheit, die öffentlich diskutiert und verabschiedet werden. Diese Strategien müssen klar definierte Ziele haben und müssen die notwendigen finanziellen Mittel vorsehen. Darüber hinaus erfordern sie Überwachungsinstrumente und Beschwerdemöglichkeiten, die von der lokalen bis zur internationalen Ebene reichen. Diese Mechanismen müssen effizient und zugänglich für die Menschen sein, deren Recht auf Nahrung verletzt wird oder die mit der Umsetzung der Strategien nicht einverstanden sind. Ganz konkret würde so ein Ansatz erlauben, dass ein landwirtschaftliches Entwicklungsmodell in Frage gestellt wird, das Kleinbauern und Landlose zugunsten von exportorientierten Unternehmen benachteiligt. 60 Jahre Recht auf Nahrung: nicht abschwächen, sondern verwirklichen! Bislang offenbart die Debatte um den dritten Strang ein begrenztes Menschenrechtsverständnis bei vielen Entscheidungsträgern und Funktionären. Wörter wie Staatenpflichten und Verletzungen werden ungern gehört. Dabei wird ignoriert, dass 160 Staaten bereits den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben und daher völkerrechtlich verpflichtet sind, das Recht auf angemessene Nahrung zu verwirklichen. Diese bereits angenommenen Verpflichtungen zugunsten vager freiwilliger Versprechungen abzuschwächen, wäre völlig inakzeptabel. Sorgen bereitet auch der Versuch einiger Staaten, wichtige internationale Entscheidungen zu Welternährungsfragen aus der UNO auszulagern. Welternährungspolitik darf weder der Weltbank, noch der Privatwirtschaft oder Nichtregierungsorganisationen überlassen werden. Die Zivilgesellschaft, insbesondere die Organisationen der von Hunger Betroffenen, muss eingebunden werden, doch die Entscheidungen müssen gewählten Regierungen obliegen. Das Prinzip ein Staat eine Stimme, das bei der UNO vorherrscht, darf dabei nicht zugunsten einer Dominanz reicher Geberstaaten aufgeweicht werden. Institutionen wie das UN-Menschenrechtssystem in Genf und eine grundsätzlich reformierte UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung in Rom sind für internationale Debatten und Entscheidungen zur Hungerbekämpfungen deshalb der richtige Ort. Sandra Ratjen ist Mitarbeiterin von FIAN-International. Anzeige 12 I N T E R N A T I O N A L

13 Sandra Ratjen Durchwachsenes Zeugnis für Lula Brasilien vor UN-Ausschuss Auf seiner Frühlingssitzung (4. bis 22. Mai 2009) hat sich der UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) in Genf mit Brasilien befasst. Fazit der zivilgesellschaftlichen Organisationen: Es gibt deutliche Fortschritte beim Zugang zu Bildung, zu Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie zur Sozialversicherung. Doch die soziale Ungleichheit ist unverändert groß. Brasilien war schon immer ein besonderer Fall für den WSK-Ausschuss in Genf. Eigentlich sind Unterzeichnerstaaten des Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht über die Einhaltung dieser Rechte abzuliefern. Jahrzehntelang hatte das Land jedoch einen Bericht verweigert reagierte die Regierung von Ignacio Lula da Silva erstmals auf den nationalen und internationalen Druck: ein Jahr, nachdem zivilgesellschaftliche Organisationen mit Hilfe von FIAN, Misereor, dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) und anderen einen Parallelbericht erarbeitet hatten, zog die Regierung nach und reichte den offiziellen Bericht nach. Entwicklungsmodell der Ungleichheit Im aktuellen Turnus kam es anders. Rechtzeitig machte die brasilianische Regierung ihre Hausaufgaben und kam ihrer Berichtspflicht nach. Es war der erste Bericht, der sich tatsächlich auf die Regierungszeit von Lula selbst bezog. Und doch, die Situation der sozialen Menschenrechte ist nicht rosig, wie aus dem von der Zivilgesellschaft eingereichten Parallelbericht hervorgeht. Zum Auftakt der Sitzung kritisierten brasilianische Partnerorganisationen von FIAN, Brot für die Welt, EED und Misereor die Missachtung dieser Rechte in Brasilien. Trotz einiger positiven Entwicklungen beim Zugang zu Bildung, zu Sozialund Gesundheitsdiensten sowie zur Sozialversicherung in den letzten Jahren in Brasilien seien bei der Beseitigung der krassen sozialen Ungleichheiten kaum Fortschritte festzustellen. Brasilien bleibt weltweit eines der sozial ungleichsten Länder: Zehn Prozent der Bevölkerung besitzen 75,4 Prozent des Einkommens im Land, Tendenz steigend. Den Hauptgrund sehen die Organisationen in dem Entwicklungsmodell der brasilianischen Regierung, das vor allem auf Agrarexporte und riesige Infrastrukturprojekte setzt. Diese Projekte führen häufig zu schweren Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte der armen und traditionellen Bevölkerungsschichten. Der Bau von Wasserkraftwerken am Rio Madeira führt beispielsweise zur Zwangsumsiedlung und Zerstörung der Lebensgrundlagen der Flussanrainer, meistens Indigene und Nachkommen schwarzer Sklavengemeinschaften. Weitere Gründe für die Verletzung der WSK-Rechte in Brasilien sind die restriktive Finanzpolitik, Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung sowie die mangelnde Umsetzung von bestehenden Gesetzen, zum Beispiel bezüglich der überfälligen Agrarreform. Soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen (NRO) werden zunehmend kriminalisiert, was Partizipation und soziale Kontrolle der staatlichen Politik erschwert. Schlussfolgerungen stehen noch aus Erstmals wurde dem WSK-Ausschuss in Genf von Brasilien ein Bericht über die Einhaltung der WSK-Rechte während der Amtszeit Lulas vorgelegt. Foto: Yann Forgert/Wikipedia Diese Probleme wurden zwischen dem 4. und 8. Mai 2009 in Genf von Partnerorganisationen von FIAN, Brot für die Welt, EED und Misereor bei verschiedenen Gelegenheiten und Aktivitäten deutlich erläutert. Mehrere der Hauptanliegen der nationalen NRO wurden in den abschließenden Bemerkungen des WSK-Ausschusses übernommen, etwa bezüglich der bestehenden Ungleichheiten, des fehlenden Zugangs von armen und indigenen Gruppen zu Land oder auch der Diskriminierung von Afro- Brasilianern. Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses an den Staat sind eine wichtige und sehr hilfreiche Basis für die weitere Lobby- und Evaluierungsarbeit der Zivilgesellschaft. In dieser Hinsicht war die Verhandlung vor dem Ausschuss ein deutlicher Erfolg. Denn sie nötigte die brasilianische Regierung, eine menschenrechtliche Bewertung ihrer eigenen Politik vorzulegen. Und sie beförderte im Vorfeld einen zivilgesellschaftlichen Prozess der Vernetzung lokaler, nationaler und internationaler Organisationen für eine koordinierte Überwachung der Umsetzung von WSK-Rechten. Die Ergebnisse des gemeinsam erarbeiteten Parallelberichts sind für den WSK-Ausschuss eine wichtige Grundlage zur unabhängigen Bewertung der Situation, wie die Concluding Observations es beweisen. Die Concluding Observations sind abrufbar unter cescr/docs/advanceversions/e-c12-bra- CO-2.doc. Sandra Ratjen ist Mitarbeiterin von FIAN-International. I N T E R N A T I O N A L 13

14 Sabine Pabst Das Elend der Wunderpflanze Jatrophaanbau in Indien Gemeindeland und in Waldgebieten Jatrophaplantagen anlegen ließ, können die Tierhalter das Futter nicht mehr beschaffen und sind gezwungen, Tiere zu verkaufen. Der Zugang zu öffentlichen Weideflächen ist seitdem streng reglementiert beziehungsweise unmöglich geworden. Der Bauer Om Prakash Yadav lebt mit seiner Familie in Newai Tehsil, im trockenen nordindischen Bundesstaat Rajasthan. Eine ausgeklügelte Landwirtschaft, angepasst an die klimatischen Wikimedia Bedingungen, war seit Generationen die Lebensgrundlage der Familie überredete ein Berater ihn und andere Bauern aus dem Dorf, auf ihren Feldern den gern als Wunderpflanze bezeichneten Strauch Jatropha anzubauen, aus dessen ölreichen Früchten Agrardiesel hergestellt werden kann. Der Berater versprach großen Gewinn innerhalb weniger Jahre. Doch es kam anders. Unter der heißen Sonne Rajasthans verkümmerten die Pflanzen. Damit sie nicht völlig eingingen, waren die Bauern zur Bewässerung gezwungen. Doch der versprochene Ertrag blieb aus. Jetzt steht Om Prakash mit leeren Händen da: Weder kann er das Öl der Jatrophapflanzen verkaufen, noch kann er ernten, was er früher geerntet hat. Volle Kraft voraus Angesichts steigender Ölpreise und einem wachsenden Energieverbrauch hat die indische Regierung dem Anbau von Jatropha eine hohe Priorität eingeräumt: Bereits seit 2003 gilt in Indien eine Biosprit-Strategie, und bis zum Jahr 2017 wird eine 20- prozentige Beimischung für Agrodiesel (vor allem aus Jatropha) und Ethanol angestrebt. Das bedeutet, dass der Strauch mit den ölhaltigen Samen auf einer Fläche von 14 Millionen Hektar angebaut werden müsste. Mit ihrer Nationalen Mission zu Jatropha-Biodiesel von 2007 hat die indische Regierung begonnen, auf drei Millionen Hektar Land in 19 Bundesstaaten Jatropha anzupflanzen. Subventionen und Beratung für Bauern und die Unterstützung von Privatunternehmen sollen helfen, dieses ehr- Die bekannteste Art der Jathropa-Pflanze ist die Purgiernuss (Jatropha curcas). Aufgrund ihrer ölhaltigen Samen wird sie weltweit in tropischen Gebieten zur Gewinnung von Biodiesel angepflanzt. Foto: Frank Vincentz/ geizige Ziel zu erreichen. Schon jetzt sind Autohersteller wie Daimler, Ölunternehmen wie BP, Banken, Agrobusiness und die Biotech-Branche in das lukrative Geschäft mit der Wunderpflanze eingestiegen. Zugang zu Land für Investoren Kritiker befürchten zu Recht, dass die angestrebte Expansion nur zu Lasten der Lebensmittelproduktion sowie der Kleinbauern und -bäuerinnen möglich ist. Der Bundesstaat Rajasthan hat per Gesetz einen so genannten Grünen Landtitel (green patta) eingeführt, der die Obergrenze des erlaubten Transfers von Gemeindeland an private Firmen von ursprünglich zwischen sieben und 70 Hektar je nach Qualität massiv auf Hektar heraufsetzt. Und dies in einem Land, wo die Mehrheit der kleinbäuerlichen Betriebe nicht einmal einen Hektar besitzt und es Millionen von Landlosen gibt. Auch Viehhalter werden in Zukunft vor massiven Problemen stehen. Im Dorf Joligrant im nordindischen Bundesstaat Uttarkhand ist dies bereits Realität: Seit die Regierung auf dem Die meisten Landesregierungen betonen, dass der Anbau von Jatropha nur auf degradiertem und Ödland stattfindet. Allerdings gibt es im dicht besiedelten Indien de facto kein Land, das nicht bereits in irgendeiner Weise vor allem von marginalisierten Teilen der Bevölkerung genutzt wird: etwa als Weideland, für den Regenfeldanbau, zum Sammeln von Brennholz, Heilkräutern oder Honig. Bei dem so genannten Ödland handelt es sich meistens um Gemeindeland, das schätzungsweise 25 Prozent von Indiens Landfläche ausmacht. Es wird von Millionen armen Menschen seit Jahrhunderten vielfältig genutzt. Entschädigung bleibt aus Auch die BewohnerInnen des Dorfes Larua im zentralindischen Bundesstaat Chhattisgarh haben von der Jatrophaeinführung nicht profitiert. Die Waldflächen, auf denen sie seit 30 Jahren ihre Nahrung anbauen, wurden von der Regierung vor drei Jahren kurzerhand zur Jatrophaplantage erklärt. Den BewohnerInnen wurde versprochen, dass sie Ersatzflächen bewirtschaften dürften, allerdings wurden diese immer noch nicht zugeteilt, so dass vielen kein anderer Ausweg blieb, als sich als Wanderarbeiter zu verdingen. Eine aktuelle Studie, die von FIAN und der Heinrich Böll Stiftung zu dem Thema verfasst wurde, zieht folgendes Fazit: Jatrophaanbau fördert Landtransfer ohne Rücksicht auf Landrechte und angemessene Kompensationszahlungen, zerstört die Lebensgrundlage von Bauern, beeinträchtigt Weidemöglichkeiten für Viehhalter, und ist ein weiterer negativer Faktor im Wettbewerb um knappes Land und Wasserressourcen. Die Studie Fuelling Poverty an Agrofuel Guideline for India ist unter abrufbar. Sabine Pabst ist Mitarbeiterin von FIAN-International. 14 I N T E R N A T I O N A L

15 Melanie Pichler Rohstoffe für den Export Palmölproduktion in Indonesien hat Folgen für das Recht auf Nahrung Indonesien gilt als weltweit führender Produzent und Exporteur von Palmöl, einem Pflanzenöl, das heute vermehrt für die Herstellung von Agrartreibstoffen verwendet wird. Die Konsequenzen für die Kleinbauern und -bäuerinnen sind katastrophal, Konflikte um Land und andere natürliche Ressourcen haben System. Die Community sah Feuer und die Menschen rannten weg. Nachdem sie aus ihren Häusern gekommen waren, schlug das Militär auf sie ein. Das ist kriminell. Mit diesen Worten beschreibt Nasir Sihotang die Ereignisse des 26. Septembers 1998 in seinem Dorf in der Provinz Riau (Sumatra) in Indonesien. Seit 1995 pflanzte eine Bauern- und bäuerinnengruppe im Dorf Batang Kuma Nahrungsmittel, die sowohl für den Eigenbedarf als auch für den regionalen Verkauf bestimmt waren wurden 203 Hektar dieses Landes, für das die Gemeinschaft Landtitel der Provinzregierung Riau vorweisen konnte, als Teil der Konzession eines indonesischen Palmölunternehmens reklamiert. Nachdem sich die Community weigerte, ihr Land abzugeben, schreckte das Plantagenunternehmen vor gewalttätiger Vertreibung nicht zurück. Mithilfe des Militärs wurden die BewohnerInnen des Dorfes von ihrem Land vertrieben und die Häuser in Brand gesteckt. Als die Betroffenen ihre Lage der zuständigen Polizei berichteten, wurde ihr rechtmäßiger Anspruch auf das Land abgewiesen. Die Grenzziehung für das Gebiet sei nicht klar, die Problematik liege außerhalb ihrer Zuständigkeit, hieß es auch von Seiten der Judikative. Seitdem sehen rund 80 Haushalte ihr Recht auf Nahrung durch den fehlenden Zugang zu ihrem Land und ihren Häusern akut gefährdet. Bis heute besetzt das Unternehmen das Land der Gemeinde, hat eine Palmölplantage und eine dazugehörige Fabrik aufgebaut. Menschenrechtsverletzungen im Zuge von Landvertreibungen haben in der Palmölindustrie in Indonesien System. Das indonesische Netzwerk Sawit Watch (dt.: Palmöl beobachten) dokumentierte im Februar anhaltende Konflikte um Land. Fehlende beziehungsweise unzureichende Kompensationszahlungen, unfaire Verhandlungspositionen oder schlichtweg Vertreibungen der Communities sind hauptausschlaggebend für die konflikthaften Auseinandersetzungen. Indonesien ist mit 18 Millionen Tonnen im Jahr 2008 der weltweit größte Produzent von Palmöl, hauptsächlich ist das Pflanzenöl für den Export bestimmt. Mehr als drei Viertel der jährlichen Produktion werden auf den internationalen Märkten gehandelt, zu den Hauptimportregionen zählen Südasien und Europa. Die Expansion der Palmölplantagen in Indonesien wird durch die Nachfrage nach Agrartreibstoffen, vor allem durch die Beimischungspflicht der Europäischen Union (EU), weiter angekurbelt, der Druck auf die Ressource Land nimmt zu. Palmöl gilt im Vergleich zu Soja- und Rapsöl als billigster Rohstoff für die Herstellung von Agrardiesel, die Unternehmen in der Palmölindustrie hoffen deshalb auf boomende Geschäfte mit den europäischen Importeuren. Dass die Produktion von Agrartreibstoffen aus Energiepflanzen einen Beitrag zu ländlicher Entwicklung und Armutsbekämpfung leisten kann, wie das die EU in diversen Papieren verlautbart, glauben Nichtregierungsorganisationen und Betroffene in Indonesien nicht. Durch die Konzentration auf den monokulturellen Anbau von Ölpalmen werden traditionelle Formen der Subsistenzwirtschaft verdrängt und die Einkommensquelle der Bauern und Bäuerinnen auf ein einziges Produkt beschränkt. Fällt der Preis für Palmöl wie im Jahr 2008 innerhalb eines halben Jahres von auf 420 US-Dollar pro Tonne, hat das dramatische Folgen und gefährdet das Recht auf Nahrung für die Betroffenen. Hinzu kommt die Problematik der Schuldenverpflichtungen. Viele Kleinbauern und -bäuerinnen sind gegenüber Privatunternehmen, die die Startkosten für die Plantagen übernehmen, verschuldet. Vor allem durch Preisschwankungen und damit verbundene Verkaufseinbußen können die Verbindlichkeiten in unabschätzbare Höhen steigen. Der Fall der Vertreibung der Community von Batang Kuma ist kein Einzelfall, und die Herstellung von Agrartreibstoffen erhöht den Druck auf die natürlichen Ressourcen. Die EU ist mitverantwortlich für Menschenrechtsverletzungen in Indonesien, wenn die Regierungen auf einem Energiemodell beharren, dass die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen in Ländern des Südens fördert. Melanie Pichler ist Vorstandsvorsitzende von FIAN-Österreich und hat von Dezember 2008 bis Februar 2009 zu den Auswirkungen der Palmölindustrie in Indonesien geforscht. Indonesien gilt als weltweit führender Produzent und Exporteur von Palmöl. Die Nachfrage wird durch europäische Importeure weiter angekurbelt. I N T E R N A T I O N A L 15

16 Brigitte Hamm Verantwortung der Privatwirtschaft für die Menschenrechte Perspektiven für die weitere Arbeit Seit den 1980er Jahren verlief die wirtschaftliche Globalisierung nach neoliberalen Vorstellungen, das heißt die Deregulierung mit dem Abbau von Handelsschranken, der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Abbau von Standards stand im Vordergrund. Um hier gegenzusteuern, fordern Organisationen wie FIAN eine verbindliche Regulierung auf globaler Ebene. Dem steht das Eintreten für Selbstregulierung in Verbindung mit einem Bekenntnis zu sozialer und ökologischer Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) auf freiwilliger Basis seitens der Privatwirtschaft gegenüber. Drei Säulen zur Stärkung der privatwirtschaftlichen Verantwortung für die Menschenrechte Seit Beginn der 1990er Jahre rückte zunehmend die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen in den Vordergrund der Debatte. Einen wichtigen Meilenstein bildeten die Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte (UN-Normen), die 2003 veröffentlicht wurden. Sie sind der Versuch, eine stärker verbindliche Regulierung für die Wirtschaft auf globaler Ebene mit der Betonung auf Rechenschaftspflicht bis hin zu Entschädigungen bei Verstößen gegen die Menschenrechte durchzusetzen. Sie stießen jedoch auf teilweise heftigen Widerstand seitens der Privatwirtschaft und vieler Regierungen. Die Polarisierung der Debatte um dieses Instrument trug dazu bei, dass die Vereinten Nationen einen Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs zum Thema Privatwirtschaft und Menschenrechte ernannten. griffen, wie beispielsweise die Verankerung von Menschenrechtskriterien in der Außenwirtschaftsförderung, die auch Ruggie als eine Präzisierung staatlicher Schutzpflicht begreift. Ein weiterer Schritt stellt das am 20. April 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts dar, das die Verknüpfung sozialer und ökologischer Kriterien mit öffentlichen Aufträgen vorsieht. Ausblick Das Motto Verantwortung tragen nehmen viele große Unternehmen als Teil ihrer positiven Selbstdarstellung für sich in Anspruch. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise dürfen sich solche Bekenntnisse nicht als bloße Lippenbekenntnisse erweisen. Verantwortung muss auch in den Industrieländern selbst wahr genommen werden, um die Kluft zwischen Armen und Reichen nicht weiter zu vertiefen und ein Leben der Menschen in Würde sicherzustellen. Brigitte Hamm ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Frieden und Entwicklung in Duisburg. Im Juli 2005 wurde John G. Ruggie, Harvard Professor und ehemaliger Sonderberater für den Global Compact, auf diesen Posten berufen. In seinem Bericht von 2008 stellt Ruggie ein so genanntes policy framework für die Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen vor. Es besteht aus drei Säulen, die sich wechselseitig ergänzen und verstärken, nämlich die Schutzpflicht der Staaten für die Menschenrechte, die freiwillige Verantwortung der Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte sowie den Zugang zu Rechtsmitteln, um gegen Verstöße vorgehen zu können (protect, respect and remedy). Insofern verknüpft der Ansatz also verbindliche und freiwillige Steuerungsformen. Ruggie rückt jedoch die staatliche Schutzpflicht in den Vordergrund und fordert, dass diese besser eingehalten wird. Auch findet sich eine langjährige Forderung von FIAN wieder, staatliche Schutzpflichten für die Menschenrechte über das jeweilige nationale Territorium auszuweiten, sie also als extraterritoriale Schutzpflichten zu verstehen. Ruggies Mandat wurde 2008 um weitere drei Jahre verlängert. Seine Hauptaufgabe besteht nunmehr darin zu präzisieren, wie die einzelnen Dimensionen praktisch umzusetzen sind. Einige Regierungen wie die kanadische sind bereits aktiv geworden, indem die zuständige Agentur für Exportkredite ihre Sorgfaltspflicht für die Einhaltung von Menschenrechten anerkennt. Auch in Deutschland mehren sich auf der politischen Ebene Bestrebungen zur Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen. Zu erwähnen ist hier ein Antrag verschiedener Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom an den Deutschen Bundestag zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen. Darin werden wichtige zivilgesellschaftliche Forderungen aufge- Anzeige 16 I N T E R N A T I O N A L

17 Roman Herre Die Gier nach fernen Ländereien Deutsche Politik schweigt zu Landnahmen Der Druck auf fruchtbare Böden ist in vielen Ländern enorm gestiegen. Allein in Tansania übersteigen die Anfragen ausländischer Investoren die vorhandene Ackerfläche um das Doppelte. Seit 2006 wurden etwa 20 Millionen Hektar Land in Afrika an ausländische Investoren (Konzerne, Regierungen, oft auch eine Mischung aus beidem) veräußert. Das ist etwa ein Fünftel der gesamten Ackerfläche der Europäischen Union. Gerne wird in diesem Zusammenhang betont, welche Chancen zur Entwicklung des ländlichen Raums mit solchen Investitionen verbunden sind. Aber nutzen diese Investitionen den ländlichen Armutsgruppen tatsächlich? Das Ausmaß dieser aktuellen Landnahmen hat eine neue Dimension erreicht. Auch der Zweck ist neu: die Sicherstellung des Imports von Nahrungs-, Futtermitteln oder Agrartreibstoffen für das Stammland des investierenden Konzerns. Doch das Muster, das sich schon im letzten Jahrhundert beim Anbau von Bananen, Ananas und anderen Produkten für unsere Supermärkte zeigte, wiederholt sich auch bei der aktuellen Entwicklung: Die finanzkräftigen Investoren sichern sich die besten Böden in der Kornkammer des Ziellandes. Die versprechen die höchsten Gewinne. Kleinbauern und -bäuerinnen hingegen, die die Ernährung des eigenen Landes sichern, werden im Zuge solcher Entwicklungen oft auf schlechte Böden abgedrängt, in einigen Fällen gar gewaltsam vertrieben und sind die Verlierer dieser Investitionen. Ihr Recht, sich selbst zu ernähren, wird so massiv verletzt. Die vollmundigen Versprechen der Investoren, Infrastruktur und gute Arbeitsplätze zu schaffen, waren in der Vergangenheit oft nicht mehr als heiße Luft. Die tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätze blieben weit hinter den Verspechen zurück und die Infrastruktur diente in erster Linien dem schnellen Export der Produkte und Gewinne. Die afrikanischen Regierungen wären daher gut beraten, sich nicht auf solche Versprechen zu verlassen. In Tansania hat sich beispielsweise die schwedische Firma Sekab aus Rentabilitätsgründen aus einem Megaprojekt zur Ethanolgewinnung aus Zuckerrohr zurückgezogen. Die beteiligte Regierung steht nun vor einem Scherbenhaufen. Die deutsche Regierung will sich nicht einmischen Im Mai gab es zum so genannten Landgrabbing verschiedene Aktivitäten auf Parlamentsebene, unter Anderem eine Anhörung im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ) sowie eine Debatte im Bundestag. Hier hätte die Bundesregierung klare Signale setzen können. Mit dem Argument, gute Regierungsführung löse die Probleme, glänzte die Regierung aber eher durch Hilflosigkeit anstatt aktiv dieser Entwicklung entgegenzutreten. Und das Plädoyer an die Investoren, sie sollen sich verantwortungsbewusst verhalten, spiegelte das Unverständnis gegenüber den eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen wider. Die Bundesregierung könnte sehr wohl und müsste auf vielen verschiedenen Ebenen handeln. Sie müsste sich dafür einsetzen, dass Investoren bei Menschenrechtesverletzungen auch in ihrem Stammland belangt werden können. Ein anderes Wirkungsfeld ist die Kreditvergabepolitik der eigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Weltbank. Hier müssten Transparenz und harte Kriterien sicherstellen, dass solchen Landnahmen kein Vorschub geleistet wird. Nicht zuletzt müsste sich die Landpolitik der eigenen Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich an den Menschenrechten ausrichten was sie bis heute nicht tut. Aber auch weniger konfliktive Aktivitäten hätten hier angestoßen werden können, wie beispielsweise Landnahmen zum Gegenstand einer relevanten internationalen Konferenz zu machen. Dies könnte die Durchsetzung vorhandener Menschenrechtsinstrumente stärken. Leider hat die deutsche Regierung keinen Anlass gesehen, explizit auf dieses in seinen Ausmaßen neue Phänomen zu reagieren. Roman Herre ist Agrarreferent von FIAN-Deutschland. Anzeige I N T E R N A T I O N A L 17

18 Eilaktionsrundbrief Juli 2009 Liebe FIAN-Freundinnen und -Freunde, wir möchten Sie in diesem Rundbrief insbesondere auf unsere Postkartenaktion zu Kolumbien hinweisen, die gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen Mitte Mai gestartet wurde und bis Ende September 2009 läuft. Die Postkarte liegt diesem Heft bei. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu der Aktion. Im Namen der Betroffenen danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung! Ihr Eilaktionsteam Gertrude Klaffenböck Sebastian Rötters Geben Sie uns das Land zurück, Herr Präsident! Die Vertreibung afrokolumbianischer Gemeinden für Palmölplantagen Zwischen 1996 und 1997 wurden nahezu Angehörige afrokolumbianischer Gemeinden entlang der Flüsse Cacarica, Curvaradó und Jiguamiandó in der Provinz Chocó von militärischen und paramilitärischen Einheiten im Rahmen der Militäroperation Génesis vertrieben. Diese richtete sich angeblich gegen die FARC-Guerilla. Kurz nach der Vertreibung jedoch begannen Unternehmen mit der illegalen Errichtung von Bananen- und Ölpalm-Plantagen auf dem Land der vertriebenen Gemeinden. Ein großer Teil des Palmöls aus Kolumbien wird für Biodiesel und für die Stromerzeugung in Blockheizkraftwerken nach Europa exportiert. Doch die Vertriebenen wehren sich: Sie fordern Gerechtigkeit und sie wollen ihr Land zurück. Die geflüchteten Familien haben bei dem Versuch, auf ihr Land zurückzukehren, vielfältiges Unrecht erlitten. Die Liste der Straftaten reicht von Bedrohungen über Verfolgung, Kriminalisierung und Folter bis hin zur Ermordung von Gemeindemitgliedern. Außerdem wurde durch den Anbau der Ölpalme großflächig Regenwald in einem der weltweit artenreichsten Gebiete abgeholzt. Der Lebensraum vieler Gemeinden wurde zerstört. Der lange Kampf um Land Im Fall Curvaradó sind Hektar und im Fall Jiguamiandó Hektar offiziell als kollektiver Gemeindebesitz anerkannt. Doch trotz dieser Landtitel werden auf dem Land illegal Ölpalmen angebaut. Der Staat setzt die Rechte der Gemeinden nicht durch. Im Gegenteil, die Plantagen werden von den staatlichen Streitkräften geschützt. Dennoch entschieden sich einige Familien, auf ihr Land zurückzukehren. Sie richteten dort so genannte humanitäre Zonen ein, um ihren Status als Zivilbevölkerung innerhalb eines bewaffneten Konflikts zu unterstreichen.bis heute leben die Gemeinden in dieser höchst prekären Situation und sind den Angrif- Im Jahr 2007 haben die Gemeindemitglieder in Curvaradó auf eigene Faust begonnen, die Ölpalmen abzuholzen. Allerdings hatte dies eher symbolischen Charakter, da dies ein enormer Arbeitsaufwand war und trotzdem nur wenige Hektar von Ölpalmen befreit werden konnten. Foto: Annemarie de Vries fen der Paramilitärs sowie des Militärs weitgehend schutzlos ausgeliefert. Unterstützung finden die Gemeinschaften bei der Menschenrechtsorganisation Justicia y Paz sowie internationalen Organisationen. Dies kann allerdings keine dauerhafte Lösung sein. Die Betroffenen haben vom kolumbianischen Staat die bedingungslose Rückgabe des besetzten Landes gefordert und diverse nationale und internationale Instanzen und Gerichtsverfahren bemüht. Nicht einmal die Intervention des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welcher die kolumbianischen Regierung aufforderte, die Landrückgabe an die Gemeinden zu garantieren, hatte die erhoffte Wirkung. Laut einer Studie des kolumbianischen Instituts für ländliche Entwicklung (INCODER) und des kolumbianischen Ombudsmanns haben Palmöl- Unternehmen wie Palma de Curvaradó, URAPALMA, Palmas S.A., Palmadó, Agropalma, Fregni Ochoa, Selva Húmeda, Asibicon, Palmas del Atrato 18 O R G A N I S A T I O N

19 Mit Plakaten protestieren die Gemeinden gegen die Monokultur des Ölpalmenanbaus. Foto: Jochen Schüller Stümpfe des abgeholzten Regenwaldes ragen zwischen den Ölpalmen der Plantagen empor. Foto: Jochen Schüller und La Tukeka im Jahre 2004 nahezu Hektar Land der Gemeinden Curvaradó und Jiguamiandó illegal besetzt. Dafür haben sie teilweise sogar staatliche Subventionen erhalten. Ausblick Laut Schätzungen gibt es in Kolumbien fast vier Millionen interne Flüchtlinge, die in den letzten zwei Jahrzehnten gezwungen wurden, ihr Land zu verlassen. Nach dem Sudan gibt es in Kolumbien weltweit die meisten internen Flüchtlinge. Auf der anderen Seite ist Kolumbien einer der Hauptproduzenten von Palmöl. Die kolumbianische Regierung treibt den Anbau von Ölpalmen zur Gewinnung von Agrartreibstoffen für den nationalen Verbrauch und für den Export stark voran. Bis zu sechs Millionen Hektar will der kolumbianische Präsident mit Ölpalmen bepflanzen lassen. Die durch Beimischungsquoten gesteigerte Nachfrage in Europa und Nordamerika führt zur Ausweitung der Produktion von Palmöl. In Kolumbien und anderen Ländern des Südens trägt dies zur Verschärfung der Landkonflikte, zur Zunahme von Vertreibungen, der Abholzung von Urwäldern und zur Verletzung des Rechts auf Nahrung und anderer Menschenrechte bei. Daher müssen in der deutschen und europäischen Politik ein Umdenken und eine Kehrtwende in der Bio-Energie-Politik stattfinden. Die internationalen Verpflichtungen für Menschenrechte des kolumbianischen Staates Die Republik Kolumbien ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte und des Paktes für Zivile und Politische Rechte. Kolumbien ist daher völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte der kolumbianischen Bevölkerung zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Durch den fehlenden Zugang zu Land wird das Recht auf Nahrung der Gemeinden Curvaradó und Jiguamiandó verletzt. Weiterhin wird das kollektive Recht auf Land, wie es in der von Kolumbien ratifizierten Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO steht, verletzt. Der Staat muss daher illegale Landnutzungen beenden und sicherstellen, dass die vertriebenen Gemeinden auf ihr Land zurückkehren können. Bitte unterstützen Sie die afrokolumbianischen Gemeinden mit Ihrer Unterschrift auf der Postkartenaktion. Es ist wichtig, der kolumbianischen Regierung deutlich zu machen, dass eine breite internationale Öffentlichkeit den Konflikt beobachtet. Sie erhalten weitere Postkarten in der FIAN-Geschäftsstelle sowie bei den anderen beteiligten Organisationen. Die Aktion endet am 30. September Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme! Die Untätigkeit des kolumbianischen Staates Die Polizeiinspektion Carmen del Darién, die Bezirksinspektion Riosucio und die Richter des Bezirks, wie auch die Bezirksinspektion Belén de Bajirá verweigern systematisch die Anerkennung der Gemeinden als rechtmäßige Eigentümer der Ländereien. So nahm etwa die Polizeiinspektion Carmen del Darién zwölf Klagen nicht entgegen, die von der Gemeinde eingereicht worden waren, um die Zwangsräumung der Besetzer und die Landrückgabe zu erwirken. Das Handeln der Polizeibehörde ist von Willkür geprägt, ohne dass die relevanten Aufsichtsbehörden einschreiten und diesen offensichtlichen Amtsmissbrauch sanktionieren würden. Die XVII. Brigade der kolumbianischen Armee handelt zugunsten der Unternehmer und bewacht die Plantagen. O R G A N I S A T I O N 19

20 Gertrud Falk Blumenkampagne in neuem Design Die Blumenkampagne Fair Flowers mit Blumen für Menschenrechte ist am 1. Mai 2009 gestartet. Alle sechs Partner-Organisationen in Belgien, Deutschland, Österreich und Tschechien haben zum Auftakt auf Arbeitsrechtsverletzungen in der Blumenindustrie und auf die Verantwortung der Händler, VerbraucherInnen und öffentlichen Institutionen, gegen diese Missstände anzugehen, hingewiesen. Zurzeit unterstützt FIAN-Deutschland im Rahmen der Kampagne die Aktionen des zivilgesellschaftlichen Netzwerks CorA (Corporate Accountability; Unternehmensverantwortung 1 ) zum fairen Beschaffungswesen in Deutschland. Die Kampagne ist in allen vier Ländern neu und einheitlich gestaltet. Das Faltblatt zur Kampagne (deutsche und englische Version) kann bei FIAN-Deutschland und FIAN Österreich gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden. Die gemeinsame Internetseite der Kampagne hat die Adresse: Faire Beschaffung jetzt! Durchschnittlich 16 Prozent des Bruttoinlandprodukts werden durch Ausgaben öffentlicher Einrichtungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) bestritten. Die Möglichkeiten, Menschenrechte, Sozialstandards und Umweltschutz durch das Einkaufsverhalten von öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen, wurden insbesondere von der deutschen Bundesregierung lange nicht wahrgenommen. Erst am 24. April 2009 trat das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft, mit dem die entsprechende Richtlinie der EU aus dem Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt wird. Allerdings ist das neue Gesetz windelweich und nur eine Kann-Bestimmung. Die EU hatte in ihrer Richtlinie vom 31. März 2004 verfügt, dass die Mitgliedsstaaten ab bestimmten Auftragshöhen die Einhaltung der Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit sicherstellen müssen. Auftragshöhen, ab der die EU-Richtlinie gelten muss (in Euro) Waren Dienstleistungen Arbeitsausführungen Bundes regierung Andere Regierungsebenen Quelle: Procure IT fair: Sustainable Procurement in an European Context, Oktober 2008; Weiterhin sollen nationale Gesetze zum Vergaberecht ermöglichen, dass Sozial- und Umweltstandards als Bedingungen für die Auftragsvergabe festgelegt werden können. Die EU bezieht sich dabei auch ausdrücklich auf internationale Arbeitsstandards. In der Begründung für diese Richtlinie heißt es unter anderem: Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (...) können insbesondere dem Ziel dienen (...) die Bestimmungen der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) (...) im Wesentlichen einzuhalten... 2 Artikel 26 der Richtlinie beschreibt die Bedingungen für die Auftragsausführung : Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben,... Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen. 3 Deutschland hinkt hinterher Die EU-Richtlinie sollte zum 31. Januar 2006 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Nur wenige Staaten hielten diesen Stichtag ein. Deutschland gehörte nicht dazu. Die Bundesregierung setzte zunächst nur einen Teil der Richtlinie um, indem sie nur die finanziellen Schwellen für die Auftragshöhen ins Vergaberecht aufnahm. Das entsprechende Bundesgesetz galt damit nur für Aufträge der Bundesregierung und der Länder, die diese Schwelle überschritten. Die Öffnung der gesetzlichen Grundlage des öffentlichen Beschaffungswesens für die Einführung von Sozial- und Umweltstandards wurde zunächst außen vor gelassen. Durch den Regierungswechsel in 2005 kam der weitere Prozess zur vollständigen Einarbeitung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ins Stocken. Die Länder durften allerdings dieses Gesetz ergänzen und die Bedingungen für Auftragsvergaben regeln, die unter dieser Schwelle lagen, solange sie dem Bundesgesetz nicht widersprachen. Davon machte das Land Bayern als erstes Gebrauch. Als Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit, vor allem des bayrischen Eine-Welt-Netzes 4, verabschiedete der Bayrische Landtag am 19. Juli 2007 ein Gesetz, nach dem öffentliche Einrichtungen keine Waren kaufen dürfen, die mit Hilfe ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Aktion Kommune Auch eine Reihe von Kommunen hatte entsprechende Beschlüsse gefasst. Einige beschlossen ausdrücklich, nur noch Blumen aus sozial- und umweltverträglicher Produktion zu beschaffen. Dies war nicht zuletzt ein Erfolg der Blumenkampagne, die schon 2004 im Rahmen ihres Projekts Aktion Kommune die Kommunen zu solchen Beschlüssen aufgefordert hatte. Generell herrschte allerdings bisher in Deutschland Rechtsunsicherheit, ob Städte- und Länderverwaltungen bei der Auftragsvergabe auch die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards fordern oder allein nach Höhe der Preise oder dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden durften Amtsblatt der Europäischen Union, ebd O R G A N I S A T I O N

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