190. Sitzung 13. März 2001, Uhr

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1 Art März Sitzung 13. März 2001, Uhr Vorsitzender: Protokollführer: Tonaufnahme/Redaktion: Präsenz: Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Norbert Schüler Anwesend 170 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 28 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Bialek Roland, Dr., Buchs AG; Bigler Judith, Rupperswil; Brentano Max, Dr., Brugg AG; Bron-Maurer Silvia, Schöftland; Brunner Andreas, Dr., Oberentfelden; Bryner Peter, Möriken; Damann Sepp, Magden; Emmenegger Kurt, Baden; Forrer Walter, Oberkulm; Frey Ernst, Kaiseraugst; Frey Karl, Dr., Wettingen; Frunz Eugen, Nussbaumen; Gersbach Hans-Ulrich, Dr., Baden-Rütihof; Graf Nils, Frick; Häusermann Matthias, Seengen; Hoffmann Brigitte, Küttigen; Humbel Näf Ruth, Birmenstorf AG; Knecht Hansjörg, Leibstadt; Knörr Werner, Aarau; Meier Charles, Dr., Wettingen; Meier Nicole, Baden; Mösch Anton, Frick; Piffaretti-Bopp Marianne, Wohlen AG; Sacher Martin, Schinznach Dorf; Troller-Zumsteg Martin, Münchwilen AG; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Rohr AG; Werthmüller Ernst, Holziken; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal Unentschuldigt abwesend: Hümbeli Urs, Hägglingen; Kaufmann Rainer, Rupperswil Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 190. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode Interpellation Sonja Kindler-Wittenwiler, Rheinfelden, betreffend Spitalabkommen zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Landschaft; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sonja Kindler-Wittenwiler, Rheinfelden, und 32 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Im Jahre 1978 reichten die Gemeinden des Bezirks Rheinfelden eine Petition mit den dazugehörenden Unterschriften beim Regierungsrat des Kantons Aargau ein. Die Petition wurde auch überparteilich von Bewohnern und Grossräten aus den Bezirken Rheinfelden und Laufenburg unterschrieben. Es wurde verlangt, dass der Kanton Aargau ein Spitalabkommen mit dem Kanton Basellandschaft und Basel-Stadt für die Bevölkerung des unteren Fricktals abschliesse. Per dato sind die Behörden von Rheinfelden, Magden und Kaiseraugst sehr daran interessiert, dass ein Spitalabkommen zustande kommt. Dieses Abkommen soll der ganzen Bevölkerung für jene Spitalbehandlungen und Spitalaufenthalte, die im Gesundheitszentrum Rheinfelden nicht möglich sind oder nicht ausgeführt werden können, dienen. Ein Spitalabkommen zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Stadt ist bereits abgeschlossen. Bereits heute wird i.s. Kindermedizin und Orthopädie oft die Einweisung ins nahegelegene Bruderholzspital für die betroffenen Patienten aus dem unteren Fricktal vorgenommen. Dies soll auch weiterhin gewährleistet werden können. Für die Bevölkerung im unteren Fricktal ist es wichtig, dass sie in den nahegelegenen Kantonsspitältern Bruderholz oder Liestal zu tragbaren Taxen behandelt werden können. Für die gesamte betroffene Bevölkerung - Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer in der Erwerbs- und Familienzeit, Seniorinnen und Senioren, etc. ist der Weg in die Kantonsspitäler Aarau und Baden nur mit dem eigenen Personenwagen möglich (ab Rheinfelden 1 Std., ab Basel 1½ bis 2 Std.). Haben die betreffenden Menschen keinen eigenen PW oder keinen Fahrausweis, sind sie auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Diese Wege sind noch zeitaufwendiger und relativ kompliziert (3-4 mal umsteigen), zudem muss mit viel höheren Fahrkosten gerechnet werden. Die Einwohner aus dem Bezirk Rheinfelden können für die viel näher gelegenen Kantonsspitäler Liestal und Bruderholz das günstige Umweltabonnement benutzen. Der Regierungsrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Was muss getan werden, damit der Kanton Aargau für die Spitzenmedizin einen Vertrag mit dem Kanton Basel- Landschaft abschliesst (gleiches Abkommen wie mit dem Kanton Basel-Stadt)? 2. Wie gedenkt der Regierungsrat vorzugehen, damit ein Vertrag zustande kommt? 3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation für die Bevölkerung des unteren Fricktals betreffend zukünftiger Einweisung i.s. Spitzenmedizin in die Kantonsspitäler Bruderholz oder Liestal, wenn ein Vertrag zustande kommt? 4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation wie sie unter Punkt 3 aufgeführt ist, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt? 5. Was muss die betroffene Bevölkerung des unteren Fricktals tun, wenn ein Spitalabkommen nicht zustande kommt. 3925

2 13. März 2001 Art Eine Einweisung in die näher gelegenen Kantonsspitäler Liestal oder Bruderholz unumgänglich ist? 2505 Interpellation Dr. Dragan Najman, Baden, betreffend Fehler beim Auszählen von Stimm- und Wahlzetteln; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, Baden, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Auf Grund von Vorkommnissen bei den letzten Grossratswahlen bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es für die Gemeinden und die Bezirksämter einheitliche Methoden und Vorschriften zum Auszählen und zur Kontrolle der abgegebenen Stimm- und Wahlzettel? 2. Wenn Nein, welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um solche oder ähnliche wie in der Begründung erwähnte Fehler in Zukunft zu vermeiden? 3. Wenn Ja, wie können solche Fehler trotzdem passieren und welche Verbesserungen zur Vermeidung derselben schlägt der Regierungsrat vor? 4. Sind dem Regierungsrat weitere Fehler bekannt, die den Wahlbüros in den letzten Jahren passiert sind und die erst nachträglich entdeckt worden sind? 5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass solche Fehler nicht gerade dazu angetan sind, um das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in unser Wahl- und Abstimmungssystem und damit in unsere direkte Demokratie zu fördern? 6. Sieht der Regierungsrat eventuell eine Möglichkeit, um bei sämtlichen Wahlen sowie bei knapp ausgegangenen Abstimmungen eine zweite Auszählung durch ein anderes Wahlbüro durchführen zu lassen. Denkbar wäre da ein Austausch der Wahlbüros zwischen den Gemeinden für eine zweite Auszählung. Begründung: Schon oft habe ich mich (als Wahlbüro-Laie) sowie viele Leute, mit denen ich darüber diskutiert habe, gefragt, ob beim Auszählen von Stimm- und Wahlzetteln keine Fehler (gewollt oder ungewollt) passieren können. Bis jetzt habe ich jeweils von Mitgliedern von Wahlbüros unisono die Antwort erhalten, dass Fehler oder gar Manipulationen ausgeschlossen seien. Eigentlich verständlich, denn welcher Stimmenzähler würde schon zugeben, dass er oder seine Kolleginnen und Kollegen Fehler machen würden? Die im folgenden geschilderten zwei gravierenden Fehler dürften manchen Stimmbürger nicht mehr so sicher sein lassen, ob bei Wahlen und Abstimmungen alle Resultate immer über alle Zweifel erhaben sind. Der Falle des Bezirks Bremgarten dürfte allgemein bekannt sein. Wie es passieren kann, dass die Resultate von zwei Gemeinden doppelt gezählt werden, wobei Rudolfstetten mit ca. 2'500 Stimmberechtigten ja nicht gerade zu den ganz kleinen gehört, ist völlig unverständlich und ebenso, wieso ein so grosser und klarer Fehler nicht sofort erkannt worden ist. Der zweite Fall betrifft eine kleinere Gemeinde. Dort stellte ein Ehepaar fest, dass bei den Schweizer Demokraten in der Rubrik "Unveränderte Listen" die Anzahl "Null" eingetragen war. Da die Eheleute wussten, dass sie beide die Liste 8 unverändert eingelegt hatten, fragten sie bei der Gemeindekanzlei nach, was wohl mit ihren beiden unveränderten Listen geschehen sei, denn in der entsprechenden Rubrik hätte logischerweise mindestens die Zahl "Zwei" stehen müssen. Eine darauf erfolgte Kontrolle der Wahlzettel ergab, dass diese beiden Wahlzettel schlicht und einfach einer anderen Partei zugeschlagen worden waren, und zwar einer, mit welcher die SD nicht einmal eine Listenverbindung eingegangen hatten, sondern einer völlig fremden Partei. Der Gemeindeschreiber erklärte, ziemlich verdattert, "ja wenn man nicht alles selber nachkontrolliert...". Wenn ein solcher Fehler bereits in einer kleinen Gemeinde mit ca. 200 eingelegten Wahlzetteln geschehen kann, um wieviel grösser ist die Möglichkeit einer solchen Verwechslung in einer grossen Gemeinde. Zudem ist ja auch nicht sicher, ob dies der einzige Fehler gewesen ist - es ist lediglich einer, der per Zufall entdeckt wurde. Und so kommt bald mal eine Differenz von einem ganzen Parlamentsitz zusammen. Wenn schon bei Wahlen offenbar sehr leicht Fehler geschehen können, um wieviel leichter wird das bei Abstimmungen der Fall sein, wo lediglich Ja- und Nein-Stimmen falsch abgelegt werden müssen. Neuestes Beispiel aus einem andern Kanton beweist dies: Im Kanton Neuenburg wurden die vielen tausend Ja-Stimmen und die ca. doppelt so vielen Nein-Stimmen der grossen Gemeinde La Chaux-de-Fonds bei der Abstimmung über die Initiative "Ja zu Europa" einfach verwechselt! Der Fehler wurde erst entdeckt (und zwar erst nach dem Wahlsonntag!), als jemandem aufgefallen war, dass das Stimmenverhältnis Ja:Nein im Gesamtkanton und der Stadt La Chaux-de-Fonds gerade umgekehrt lag. Wäre der Fehler nicht so krass gewesen (es handelte sich wie erwähnt um total gegen zehntausend Stimmen), wäre er wohl kaum entdeckt worden. Dadurch änderte auch das Resultat im Gesamtkanton von einem knappen zu einem relativ deutlichen Nein. Vor ca. 3 Monaten hat die ganze Welt über das Auszähl- Schlammassel in den USA gelacht. Ich hoffe nicht, dass dasselbe einmal der Schweiz passieren wird, vorausgesetzt natürlich, dass man bei uns gravierende Fehler zum einen überhaupt entdecken und zum andern auch zugeben würde. Denn was nicht sein darf, kann (in der selbsternannten "ältesten Demokratie" der Welt) nicht sein! 2506 Interpellation Dr. Dragan Najman, Baden, betreffend Vorbereitung des Kantons Aargau auf mögliche Ausschreitungen von Extremisten; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, Baden, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: 3926

3 Art März 2001 Text und Begründung: Die Ereignisse um das WEF in Davos haben gezeigt, dass Extremisten, werden sie an einem Ort abgehalten, nicht davor zurückschrecken, an einem völlig andern Ort (im wahrsten Sinn des Wortes) zuzuschlagen. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Kanton Aargau bzw. unsere Polizei darauf vorbereitet, wenn bei einer Demo z.b. in Zürich oder Basel, die von den dortigen Polizeikräften zurückgeschlagen wird, die Demonstranten auf den Kanton Aargau ausweichen würden? Die lokalen Polizeikräfte in unseren kleinen Ortschaften wären mit Sicherheit überfordert gegen solche bestens organisierten Terroristen. 2. Bestehen Einsatzpläne, wie unsere Polizeikräfte an einem Ort schnell zusammen gezogen bzw. dass auch Polizeikräfte aus Nachbarkantonen rasch zu Hilfe gezogen werden können. Das Beispiel Davos-Zürich zeigt, dass offenbar kein Ort in der Schweiz mehr sicher ist. Dass ein rascher Einsatz möglich sein muss, zeigt wieder das Beispiel Zürich. Was die WEF-Extremisten hier in kürzester Zeit angerichtet haben, würde der Fläche der Innenstädte von Baden oder Aarau entsprechen, die da in kürzester Zeit in Trümmer gelegt werden könnten. 3. Die nächste "Gelegenheit" wird sich wohl schon am 1. Mai ergeben. Bekanntlich planen SP und Gewerkschaften mit einer an Sturheit grenzenden Beharrlichkeit, den 1. Maiumzug auf der von ihnen gewünschten Strecke durchzuführen und lehnen die von der Stadt Zürich vorgeschlagene Umzugstrecke kategorisch ab. Sollte es zu Zwischenfällen kommen, ist die Möglichkeit nicht auszuschliessen, dass die bei den 1. Mai-Umzügen bereits gewohnten linken vermummten Chaoten auf den Aargau ausweichen, falls sie in Zürich zurückgeschlagen werden. 4. Wie wird sich der Kanton Aargau verhalten, falls vermummte Demonstranten auch bei uns auftauchen sollten? 5. Wird allenfalls ein Vermummungsverbot in Betracht gezogen? Im gleichen Zusammenhang habe ich noch folgende Fragen: 6. Vor einiger Zeit wurde der Grosse Rat von unserem Innenminister orientiert, wie die rechtsextreme Szene überwacht wird. Gibt es auch entsprechende Überwachungsszenarien gegenüber linken Gruppierungen wie der berüchtigten "Antifa", den Organi-satoren der verschiedenen Anti- WEF-Demos, den Rädelsführern der Leute um die Berner Reithalle usw.? 7. Hat man Angaben über die Stärke dieser Organisationen, deren Infrastruktur usw.? 8. Für wie gefährlich hält der Regierungsrat diese antidemokratischen Kräfte für unseren Staat? 2507 Umstrukturierung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), Schritt 3; Eintreten und Rückweisung an den Regierungsrat (vgl. Art hievor) Vorsitzender: Wir setzen die Eintretensdebatte fort. Lukas Bütler, Beinwil (Freiamt): Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion, welche diese Vorlage des Regierungsrates an mehreren Fraktionssitzungen eingehend und kritisch hinterfragt und beraten hat. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und ich möchte Ihnen unsere diesbezüglichen Überlegungen und Begründungen nicht vorenthalten. Strukturanpassungen sind - wie in den anderen Wirtschaftsbereichen - auch in der Elektrizitätswirtschaft unausweichlich. Wir sind der Meinung, dass der Energiekanton Aargau bei der notwendigen Strukturanpassung eine Leaderfunktion übernehmen sollte. Mit dieser Vorlage soll der 3. Schritt der Umstrukturierung gemacht werden. Im ersten Schritt wurden unter dem Druck der Marktentwicklung die Handels- und Verkaufsaktivitäten von NOK und den Kantonswerken in der Axpo AG zusammengefasst. Der zweite Schritt wurde mit dem Regierungsratsbeschluss vom 2. September 2000 gemacht, mit dem er der Gründung einer Dachgesellschaft der NOK-Gruppe zugestimmt hat. Jetzt ist es also Zeit, dass wir den dritten Schritt machen, indem wir dem Regierungsrat die Kompetenz geben, den Zusammenschluss der NOK und der 5 Kantonswerke unter dem Dach der Axpo-Holding zu ermöglichen. In dem heute teilweise bereits liberalisierten Strommarkt ist es unser Anliegen, die Werte - also unser Volksvermögen - von AEW und NOK-Anteilen zu erhalten und in Zukunft nach Möglichkeit zu vermehren. Der vorgeschlagene Weg, die vorhandenen Mittel in die Axpo-Holding einzubringen, sind in der heutigen Marktund Wirtschaftslage richtig. Die vorgenommenen Bewertungen, gleiche Voraussetzungen für alle beteiligten Kantone, lösen keine steuerlichen Folgen aus. Andere Bewertungssysteme, wie Auflösung von stillen Reserven oder Höherbewertungen haben Steuerfolgen und lösen Fremdfinanzierungen aus. Ein solches Vorgehen lehnen wir ab, da keine flüssigen Mittel vorhanden sind und demzufolge auf dem Kapitalmarkt beschafft werden müssten. Der Verbleib der AEW-Immobilien beim Kanton finden wir sinnvoll. Die Liegenschaften - AEW-Hochhaus, Obergerichtsgebäude, Rathausgarten und das Parkhaus - bilden eine Einheit. Insbesondere das Obergericht soll weiterhin im Besitz des Kantons verbleiben. Wir möchten allerdings den Regierungsrat anregen, dass die kantonseigenen Liegenschaften in Zukunft besser bewirtschaftet werden sollten. Wir stellen fest, dass der Axpo-Holdingsitz in den Kanton Zürich abwandern könnte. Wir ersuchen den Regierungsrat darum, alles Erdenkliche daran zu setzen, um den Axpo-Sitz im Aargau zu behalten! Es ist wichtig, dass das AEW finanziell fit in die Axpo eingebracht wird und der Aktienanteil von 25% nicht reduziert wird! Die vorgeschlagenen Rückweisungen würden zu folgenden negativen Auswirkungen führen: Eine grosse Schwächung des Kantons Aargau als Miteigentümer der Axpo-Gruppe und der AEW Energie AG in der Umstrukturierung der NOK-Gruppe und eine Benachteiligung auf dem Markt. 3927

4 13. März 2001 Art Ferner würden Mittel des Aargauer Volksvermögens an den Bund abfliessen und eine Besteuerung auslösen. Mit der vorgesehenen Umstrukturierung werden die bei Umwandlung zugrunde gelegten volkswirtschaftlichen und unternehmerischen Überlegungen und Eigentümergarantie verfolgt. Sie ist auch im Einklang mit der bisher von den NOK-Kantonen verfolgten Strategie; den Kantonswerken und der NOK soll im Zuge der Umstrukturierung zur Axpo- Gruppe kein betriebsnotwendiges Vermögen entnommen werden. Im Weiteren erlaubt dies die Bildung einer starken und unabhängigen Unternehmergruppe und erhält vermehrt auch Aargauer Volksvermögen. Ich glaube kaum, dass bei einer Rückweisung eine bessere Lösung resultiert. Ich glaube auch nicht, dass demzufolge alle 200 Grossräte zurücktreten werden. Ich gehe aber davon aus, dass Herr Binder die Konsequenzen zieht und sein Mandat zur Verfügung stellt! Gerupfte Hühner legen keine Eier, können aber von schlauen Füchsen ganz gefressen werden! Die SVP-Fraktion hat einstimmig Eintreten beschlossen und ich bitte Sie, das auch zu tun! Vorsitzender: Wir kommen damit zu den Einzelvotanten. Daniel Knecht, Windisch: Sie wissen es alle: Erstens bin ich nicht glücklich mit dieser Vorlage und glaube, auch zur Kritik legitimiert zu sein, denn vor zwei Jahren habe ich den Warnfinger über die Konstruktion und die Konfiguration des in die Selbständigkeit zu entlassenden AEW's erhoben. Ich muss auch die heutige Regierung in Schutz nehmen. Der entscheidende Fehler wurde von einer Mehrheit in diesem Saal gefällt mit der seinerzeitigen Konfiguration und der Zustimmung zu dieser Vorlage. Grosszügig werden heute nun Eselsohren verteilt. Wer so grosszügig ist, sollte sich einmal selbst im Spiegel anschauen und sich überlegen, was er vor zwei Jahren allenfalls hier gesagt hat. Damals hätten wir alles billiger haben können. Nun ist es also soweit; wir haben diese Vorlage; sie liegt auf dem Tisch und die Begeisterung hält sich eigentlich quer durch alle Fraktionen aus ganz verschiedenen Gründen in Grenzen. Der Kanton Aargau soll also mit gegen 2 Mia. Franken Risikokapital in der unternehmerischen Verantwortung bleiben, dabei aber nur über eine Minderheitsbeteiligung verfügen. Das ist ein Klumpenrisiko sondergleichen! Ein Ausstieg auf Raten aus dieser ehemaligen Staatsaufgabe wird finanziell nun frühestens - so wie das Konstrukt ist - in 5 Jahren möglich sein. Auch über diese Aussicht bin ich nicht begeistert. Ob das neue Gebilde, die Axpo, so gross es auch für unsere heutige Vorstellung ist, auf dem neuen, liberalisierten europäischen Strommarkt überlebensfähig ist, ist ungewiss. Zu klein ist unser Heimmarkt. Ich hoffe, dass dann nicht wie bei der Swissair auf eine sog. Hunter-Strategie gesetzt wird, bei der neue Märkte beschafft werden sollen! Wir sehen da ein interessantes Resultat dieser Bemühungen im Moment! Neben dem Wert des AEW's geht es hier in dieser Phase aber auch um den Erhalt der Werthaltigkeit unserer NOK- Beteiligung von rund 28%. Diese dürfte - wenigstens heute - wesentlich mehr wert sein als der Wert des AEW's als Gesamtes. Es nützt uns wenig, nun über heute erkannte und seinerzeit nicht wahrgenommene Chancen zu klagen! Wahrscheinlich bleibt uns keine andere Alternative - um nicht noch mehr zu verlieren -, als auf diesem Weg zu bleiben und auf die Axpo zu setzen. Das sollte aber nicht überhastet geschehen und muss noch einmal optimiert werden! Falls bereits heute Geld repatriiert und damit unser Risiko und Engagement etwas verringert werden könnte, sollten wir es tun! Darüber wird wohl auch niemand traurig sein! Es wird wohl Steuerfolgen geben, diese müssen und können optimiert werden. Vor zwei Jahren bei der AEW-Bildung hätte man all dies gratis haben können. Deshalb dürfte es jetzt wichtig sein, das Geschäft durch eine Spezialkommission zu überarbeiten, aber nicht in der Stossrichtung zu stoppen, weil wir unter Zeitdruck stehen und die Zeit gegen uns läuft. Zweitens: Sollte das Geschäft trotzdem heute weiterberaten werden, dann sollte zumindest der letzte Pferdefuss in der Vorlage beseitigt werden: Der Änderungsauftrag auf Seite 3 der Synopse gaukelt uns einen Scheineinfluss vor, nämlich (Zitat): "Dass die beteiligten Partner in einem Aktionärbindungsvertrag festhalten, dass mindestens 51% des Aktienkapitals der Axpo-Holding für wenigstens 10 Jahre in schweizerischem öffentlichem Eigentum (Kantone und Gemeinden) verbleibt." Was passieren wird, bestimmen wahrscheinlich nicht wir hier in diesem Saal, sondern das bestimmt der Markt. In diesem Markt wird die Axpo wahrscheinlich weniger Spieler als vielmehr Spielball sein. Das muss nicht heissen, dass sie so nicht überleben könnte. Aber ein guter Ball ist eben flexibel und bleibt verformbar. Was tun wir nun mit dieser 51%-Klausel? Wir schiessen uns gleich zweimal in den Fuss und vernichten zweimal Werte! Weshalb denn? Wollen wir einen Teil unseres Geldes einmal zurück in den Kanton flüssig machen, repatriieren, dann müssen wir ja die Anteile verkaufen können, was man vorteilhafterweise über die Börse tut. Die Börse aber bestraft nun einmal Unternehmungen, die sich nach wie vor in Gravitationsfeldern oder sogar mit Mehrheitsverhältnissen im Besitze des Staates befinden, mit einem Abschlag, denn für die Finanzinvestoren sind diese Risiken, die zusätzlich zu den normalen Risiken noch dazu kommen, wie beispielsweise die von Seiten der Politik induzierten Risiken eben nicht kalkulierbar. Es gibt einen Bewertungsabschlag, also werden wir die Aktie mit einem Discount zu platzieren haben. Was passiert nun? Hat die Axpo Erfolg, verdient sie Geld, so lösen wir also weniger für unser Engagement, als wir an und für sich hätten können. Hat die Axpo Misserfolg, so werden wir als Mehrheitsaktionär uns kaum aus der Verantwortung schleichen können, müssen Kapital nachschiessen oder sonstige Sanierungslasten zu tragen haben. Hier ist der Schluss also klar: Dieser Zusatz ist definitiv unnütz, zerstört Werte und gaukelt uns eine Mitsprachemöglichkeit vor, die wahrscheinlich nur auf dem Papier besteht. Der Preis für eine derartige Einflussmöglichkeit ist schlichtweg zu hoch! Wahrscheinlich bleibt uns also keine andere Wahl, als so weiterzuarbeiten. Geben Sie aber dem Geschäft die Chance, verbessert zu werden und weisen Sie es an eine Spezialkommission zurück, die sofort einzusetzen ist und speditiv zu arbeiten hat! Wenn wir schon rückweisen, dann bitte ich Sie, entweder den Antrag der Freisinnigen Fraktion oder allenfalls den der CVP-Fraktion zu unterstützen! Meine vorherigen Aussagen zeigen eigentlich klar auf, weshalb man nicht dem Antrag von Andreas Schweizer oder der SP-Fraktion folgen sollte, weil da nämlich explizit verlangt wird, dass der Kanton sein Engagement auf 10 Jahre hinaus behalten soll. Das ist eine Wertvernichtungsmaschine und ich bitte Sie, da nicht mitzumachen! Wenn Sie in Ihrer Entscheidung schwanken, dann empfehle ich Ihnen, trotzdem den freisinnigen Rück- 3928

5 Art März 2001 weisungsantrag zu unterstützen, denn er bietet etwas mehr Flexibilität und die können wir hier nun wirklich gebrauchen! Dr. Marcel Guignard, Aarau: Ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass ich mitverantwortlich bin für die jetzt laufende Debatte um Rückweisung dieses Geschäftes und es freut mich ausserordentlich, dass ich in den verschiedenen Rückweisungsanträgen Elemente wiederfinde, die in meinem Rückweisungsantrag enthalten waren. Angesichts der Tatsache, dass - auch innerhalb der FDP - verschiedene begründete Rückweisungsanträge diskutiert wurden, lasse ich meinen in Zirkulation gesetzten Rückweisungsantrag aufgehen in jenen der FDP. Trotzdem einige Bemerkungen als Einzelvotant: Sie werden mit mir einiggehen, dass es sich bei dieser Vorlage punkto Dimension und Tragweite um eine aussergewöhnliche handelt. Die Lektüre stellte an gewöhnlich sterbliche Grossräte ausserordentlich hohe Anforderungen. Die Vorlage ist für Finanzexperten, Betriebsökonomen, Staatsrechtler, Wirtschaftsjuristen und Steuerexperten ein Gesellenstück erster Rangordnung! Als einfacher Grossrat ahnt man nach mehrmaliger Lektüre, dass es unter anderem um die Grundfrage geht, ob und wieweit das Stromgeschäft überhaupt noch Staatsaufgabe ist. Dass es um die Frage geht, die Interessen des Staates als Eigentümer an einer Unternehmung gegenüber den Interessen einer neu in Entstehung begriffenen Unternehmung sauber abzuwägen, - dass es - last but not least - um sehr viel Volksvermögen geht, das sich immer weiter entfernt von der Einflussnahme des Eigentümers. Wollte man zu all diesen Fragen zu befriedigenden Antworten kommen, so stellte man bald einmal fest, dass die Unterlagen unvollständig sind bzw. für das Gros der Grossräte und Grossrätinnen schlecht zugänglich. Insbesondere lieferte die Vorlage punkto wichtiger Zahlen wenig Substanzielles. Wer beispielsweise wissen wollte, wieviel die AEW Energie AG wirklich wert ist, findet dazu nichts in der Botschaft. Den Wert der NOK - und daraus abgeleitet der Wert der aargauischen NOK-Beteiligungen - musste sich der einzelne Grossrat aus der Tagespresse zusammenreimen. Über die Grössenordnung der stillen Reserven der AEW Energie AG einschliesslich ihrer NOK-Beteiligung schweigt sich die Vorlage völlig aus. Konkrete Bewertungszahlen waren selbst der Kommission erst auf deren Drängen zugänglich und das erst noch unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit. Solches Vorgehen grenzt an Verschleierung und wirkt als Zumutung für alle jene Mitglieder des Grossen Rates, die sich eine eigene Meinung bilden wollen und von denen man schliesslich die Zustimmung zu einem wichtigen Geschäft erwartet! Der Umstrukturierung der NOK als solcher - also dem eigentlich organisatorischen Teil der Vorlage - sowie der faktischen Einbringung der AEW Energie AG in die Axpo- Holding kann ich mit Blick auf den positiven Skaleneffekt in einem liberalisierten Markt zustimmen. Zu entscheiden bleibt aber die Frage, wie gross das Engagement des Kantons sein soll? Bezüglich der Grösse des finanziellen Engagements liefert die Botschaft wenig Zahlen. Es fehlen auch Überlegungen über die Zweckmässigkeit eines grösseren Engagements des Kantons im schweizerischen Stromgeschäft. Aufgrund verschiedener Quellen - u.a. aus der Presse - ist schätzungsweise von einem finanziellen Engagement von rund 2 Mia. Franken auszugehen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Der Wert der AEW Energie AG soll 580 Mio. Franken betragen, so wird gesagt. 14% NOK-Beteiligung der AEW Energie AG im Wert von rund 700 Mio. Franken und 14% NOK-Beteiligung des Kantons direkt nochmals 700 Mio. Franken. Damit kommt man auf die rund 2 Mia. Franken. An der Axpo-Holding wird sich der Kanton zusammen mit der neuen AEW Energie AG Holding mit rund 2 Mia. Franken demnach beteiligen und damit an der Axpo-Holding, zusammen mit der AEW Energie AG Holding, noch eine rund 25%-ige Minderheitsbeteiligung halten. Grundfrage ist es also zunächst, ob es zu den Kernaufgaben des Kantons gehört, sich in dieser Grössenordnung im Stromgeschäft zu engagieren? Ich verneine das mit dem Regierungsrat zusammen, der das Stromgeschäft unter Vorbehalt des "service public" selber nicht mehr als öffentliche Aufgabe betrachtet! (vgl. Seite 13 der Botschaft). Das Energiegeschäft ist nämlich keine zwingende Staatsaufgabe und kann von Privaten ebensogut betrieben werden. Kommt man aus verschiedenen Gründen zu einem anderen Schluss, so stellt sich die Frage des Masses und der Grössenordnung einer solchen Beteiligung. Mit 2 Mia. Franken scheint mir diese Beteiligung viel zu hoch; angesichts der Minderheitsposition des Kantons in der neuen Axpo-Holding muss sogar von einem untragbar grossen Klumpenrisiko gesprochen werden! Die Grössenordnung des 2 Mia. Franken-Engagements erweist sich aber auch unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Finanzlage des Kantons als völlig übertrieben! Ein Kanton, der jährlich Defizite in der Grössenordnung von 50 Mio. Franken produziert, der offensichtlich Mühe bekundet, sein Personal marktkonform zu entlöhnen, der immer wieder dringend nötige Unterhaltsarbeiten verschiebt, der grösste Zurückhaltung übt bei Neuinvestitionen und der sich konfrontiert sieht mit einer Unterdeckung von total 1,3 Mia. Franken in der Beamtenpensionskasse und der Lehrerpensionsversicherung, kann es sich meines Erachtens schlicht nicht leisten, sich mit 2 Mia. Franken im Energiegeschäft zu engagieren und dann erst noch in einer Firma, in welcher er Minderheitsaktionär ist! In der Botschaft wird meines Erachtens völlig einseitig das Interesse des Unternehmens an einer übervollen - ich sage es deutlich - "Kriegskasse" vertreten. Die Bedürfnisse des Aktionärs werden diesen Interessen untergeordnet. Aufgrund dieser Überlegungen muss das finanzielle Engagement des Kantons drastisch verkleinert werden. Es ist deshalb zu überprüfen, wieviele Mittel aus der AEW Energie AG jetzt noch herausgelöst werden können, bevor Teile der AEW Energie AG in die Axpo-Holding eingebracht werden! Hierfür wäre eine transparente Bewertung der AEW Energie AG inklusive der NOK-Beteiligung nötig. Die Rückweisung ist nach dem Gesagten im Wesentlichen mit dem Auftrag zu verbinden, sämtliche Reserven der AEW Energie AG offenzulegen und darzulegen, wieviel Mittel ohne Schaden im heutigen Zeitpunkt ausgeschüttet werden können. 60 Mio. Franken wurden genannt, 60 Mio. sind das Minimum. Die Regierung wird in ihrer überarbeiteten Vorlage darum genau zu begründen haben, warum eine grössere Ausschüttung nicht möglich sein soll! Ich empfehle Ihnen, den Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion zu unterstützen! 3929

6 13. März 2001 Art Heinrich Schöni, Oftringen: Ich will Sie nicht mit weiteren Zahlen belasten. Ich will nur persönlich feststellen, dass ich nicht durch frühere Beschlüsse vorbelastet bin. Als ich diese Botschaft bekam, dachte ich zuerst, es sollte eigentlich noch etwas mehr kommen. Es kam dann jedoch nichts mehr. Als ich die Botschaft zum ersten Mal durchlas, musste ich fast ein bisschen schmunzeln, weil ich das Gefühl hatte, es ist ein wahres Kunststück, auf so vielen Seiten so viel zu schreiben und nichts zu sagen! Beim zweiten Durchlesen, als ich versuchte, noch etwas mehr zu verstehen, habe ich festgestellt, dass ich anfing, mich zu ärgern: ich stellte fest, dass so eine Botschaft zu so einem wichtigen Geschäft eine Katastrophe ist und eine Beleidigung des Grossen Rates bedeutet! Ich bitte Sie, einmal die Bilanz des Kantons anzuschauen und die Positionen zu betrachten, die die AEW und die NOK bei uns haben! Ich bitte Sie auch, einmal die Bilanz der AEW und der NOK anzuschauen, dann stellen Sie schnell einmal fest, wie wichtig der finanzielle Aspekt bei diesem Geschäft ist. Es geht um sehr viel Geld! Ich bitte Sie, die verschiedenen Rückweisungsanträge zu unterstützen! Wichtig ist, dass dieses Geschäft zurückgeht! Geben wir dem Regierungsrat die Chance, seine Hausaufgaben richtig zu machen und dieses Geschäft auch der Staatsrechnungskommission vorzulegen, denn von dort erwarten wir Anträge und einen klaren Auftrag! Sonst muss ich feststellen, dass man seit Jahren immer wieder erzählt, man müsste sich im Staat etwa gleich verhalten wie in der Privatwirtschaft. Wenn ich mich gleich verhalten würde gegenüber meinem Verwaltungsrat und ihm eine Botschaft vorlegen würde, in der ich Beteiligungen abgeben, Verhältnisse ändern möchte und nichts zu den Zahlen sagte, dann hätte ich vermutlich noch Glück, wenn der Verwaltungsratspräsident zu mir sagen würde, dass wir das nicht traktandieren, bevor ich nicht noch einige Zahlen liefere. Ursi Arpagaus, Rudolfstetten: "Wenn der Kanton Mio. Franken aus dem AEW herausnimmt, bevor es in der Axpo aufgeht, so ist das nicht kriegsentscheidend". Dieser Satz stammt natürlich nicht von mir. Ich versuche die kriegerische Sprache zu vermeiden. Dieser Satz stammt von Herrn Wiederkehr, oberster Boss der NOK und später der Axpo und stand letzte Woche in der Zeitung. Er hat wohl Recht: Es herrscht Krieg in der Stromwirtschaft. Fressen und gefressen werden sind die Regeln dieses Krieges. Wenn also Mio. Franken für Herrn Wiederkehr nicht kriegsentscheidend sind und er diesen Betrag so locker wegsteckt, liegen bestimmt auch 100 Mio. drin. In der Kommission konnte mir nicht einleuchtend erklärt werden, warum Zürich, das ja prozentual nicht sehr viel höher bewertet wurde, 200 Mio. Franken abliefert und das AEW nichts. Wir wollen ein gesundes Unternehmen einbringen, das steigert den Aktienwert, hiess es beispielsweise. Vielleicht wird ja einmal eine grössere Dividende ausgeschüttet. Das wäre schön, ist aber Spekulation, in dieser Branche eher schon eine Lotterie! In der EKZ-Kasse hätte es Bargeld, im AEW nicht. Wir alle wissen doch, kreative Buchhalter bringen vieles zustande - auf legalem Weg, wohlverstanden! Das AEW hat jahrelang Rückstellungen gemacht im Hinblick auf die Privatisierung und zu Lasten der Staatskassen. Bis vor 2 Jahren mussten sie ja noch die Hälfte des Gewinns abliefern und der Gewinn war nie sehr hoch. Wegen Steueroptimierung dürfe kein Geld entnommen werden. Aber dieses Geld müssten wir dem Bund bezahlen und von dem profitieren wir ja sonst gerne. "Neue Noten braucht das Geld", so heisst die Aktion der Landeskirchen in der Fastenzeit. Neue Noten braucht das Geld; neue Werte braucht die Welt! Bei dieser Vorlage geht es zwar um grosse materielle Werte, aber sie wären nicht die einzigen, die wir bei Annahme aus dem Fenster hinausschmeissen würden. Versorgungssicherheit beispielsweise wäre so ein Wert. "Ist gewährleistet", hiess es in der Kommission, "die wollen später ja auch noch Strom verkaufen". So hat man in Kalifornien wohl auch argumentiert und dann fiel die Versorgung aus! Der unregulierte Markt kennt eben solche Kräfte. Förderung von Alternativenergien, ein anderer, immaterieller Wert! Dieser steht im Leistungsauftrag des AEW und bei Annahme dieser Vorlage wird er ersatzlos gestrichen. Ein weiterer Wert: Tarifsolidarität! Für die gleiche Ware bezahlen alle gleich viel. Das ist zwar jetzt schon nicht so, da für Grosskunden der Tarif kleiner ist. Stromsparen fällt so dahin. Diese Tatsache wird sich aber noch verschärfen. Kleinkunden werden die Preissenkungen für die Grossen bezahlen. Wir müssen doch die materiellen und nichtmateriellen Werte erhalten und das vor der Überführung oder mindestens gleichzeitig. Es muss ein kantonales Energieleitbild erstellt werden oder ein kantonales Energiekonzept, einfach eine kantonale Energiepolitik! Die Lokomotive Liberalisierung des Strommarktes im Kanton Aargau wurde - gegen den Willen der SP - bei der Umwandlung der Rechtsform des AEW's in Gang gesetzt. Diese Lokomotive fährt nun und stoppen können wir sie nicht mehr. Die Werte aber sollten wir noch schnell von den Schienen räumen, bevor wir überrollt werden. Darum gibt es nur eine Rückweisung dieser Vorlage! Über eine bessere Vorlage können wir wieder diskutieren. Urs Locher, Zofingen: Ich bitte Sie, bei aller Kritik das Wesentliche nicht aus den Augen zu lassen! Das Ziel ist es doch, mit NOK und Kantonswerken eine starke, überlebensfähige Gruppe zu schaffen, damit letztlich auch das Volksvermögen zu halten oder gar zu vermehren ist. Ich meine, ein aargauischer Alleingang kommt sowieso nicht in Frage. Es macht aber auch keinen Sinn, kränkliche oder ausgehöhlte Partner zusammenzuführen und zu meinen, sie könnten dann überleben. Die Positions- und Verdrängungskämpfe unter den Grossen in der Schweiz - BKW, Atel und Axpo - haben ja bereits begonnen. Ich nehme an, verschiedene Konkurrenten werden sich freuen, wenn wir uns dann noch monatelang streiten und die Axpo letztlich geschwächt aus dem Ganzen hervorgeht. Wir haben vor 2 Jahren einer Strategie zugestimmt und die muss weitergeführt werden! Wie heisst es doch: "vieles Hin und Her macht aller Leute Taschen leer"! Wir müssen aufpassen, dass das hier nicht auch passiert! Ich war schon etwas erstaunt über die Ausführungen von Andreas Binder, der nun wirklich alles in Frage stellt und wieder bei Adam und Eva beginnen will. Der Aargau hat sich bisher immer "der Energiekanton" genannt. Er hat sich bis heute engagiert und das soll doch so bleiben! Ich bin der festen Überzeugung, dass wir heute auf das Geschäft eintreten könnten, bin mir aber bewusst, dass das vermutlich kaum eine Mehrheit geben wird. Wenn schon Rückweisung, dann müssen wir die Angelegenheit so schnell wie möglich wieder anschauen. Es wird eine Spezialkommission vorgeschlagen, denn jeder Monat in Ungewissheit hat vermutlich auch finanzielle Verluste zur Folge. Ich bitte Sie, im Interesse des Kantons als Besitzer und als 3930

7 Art März 2001 Beteiligter an der heutigen NOK auf das Geschäft einzutreten! Josef Bürge, Baden: Die gewaltete Diskussion hat verschiedene Schwachpunkte dieser Vorlage angesprochen bezüglich der Transparenz, des Ablaufs, des Misstrauens gegenüber den Mitgliedern des Grossen Rates, weil man da nicht zuviel Information herausgeben dürfe. Das ist in Ordnung. Aber die Vielfalt der Gründe, die jetzt ausgeführt werden, und das zweit- oder drittletzte Votum hat mich nun schon aus dem Busch gelockt. Das schlägt ja nun wirklich alle Rekorde! Was wollen wir denn eigentlich und was haben wir beschlossen? Es ist etwas zu billig, wenn man da kommt und sagt, ich bin nicht durch Vorbeschlüsse vorbelastet. Immerhin hat die grosse Mehrheit dieses Grossen Rates und die Mehrheit des Aargauer Volkes die Strategie aufgegleist und die AEW Energie AG gegründet! Die Vielfalt der Gründe und diese Inflation von Rückweisungsanträgen macht mich wirklich mehr als misstrauisch. Ich kann dieser Hatz nach dem Motto: "Viele Hunde sind des Hasen Tod" schlicht nicht folgen. Ich bin bereit, auf die Botschaft einzutreten und nachher den Anträgen zuzustimmen. Dies allerdings mit einer zentralen Bedingung und die muss von der Regierungsbank abgegeben werden, dass nämlich alle anderen Kantonswerke zu gleichen Bedingungen in die Axpo- Holding eingebracht werden. Ich versuche nachher zu schildern, was die Bedingungen sind. Ich stehe in solcher Sache nicht zum ersten Mal vor einem Parlament. Nur war es vor wenigen Jahren - ich sage Ihnen das ganz offen - in der Funktion des Exekutivmitglieds. Was ich da jetzt an Argumenten hörte, ist zum Teil schlicht und ergreifend am Ziel vorbeigeschossen! Worum geht es denn eigentlich? Wir haben jetzt mit den Anteilen an der AEW Energie AG zu 100% und mit den Anteilen an der NOK eine Verantwortung in verschiedenen Sparten dieses Geschäftes mit dem Strom: von der Produktion über den Handel und die Verteilung in den Netzen. Bei der Gelegenheit des Übergangs - und um etwas anderes handelt es sich nicht - kommt es doch jetzt wesentlich darauf an, dass wir eine starke Beteiligung gegenüber einer starken neuen Beteiligung eintauschen. Um etwas anderes geht es nicht! Wir sollten diese wesentlichen Punkte nicht ausser Acht lassen, weil wir Vorbehalte zum Ablauf oder der Vertraulichkeit dieser Informationen haben! Das schlimmste Szenario, das wir ernten, wenn die Rückweisung eine Vorlage ergibt, wie sie anders nicht kommen kann nach all diesen Voten. Allerdings hätte ich als Regierung Mühe, hier herauszuhören, um was es hier wirklich geht. Es ist ja alles falsch! Das schlimmste Szenario wäre: Der Kanton Aargau ist beteiligt an einer neuen Axpo- Holding, in der jeder Kanton und bisherige Shareholder möglichst klappernde, dürre Gestelle von Gesellschaften einbringt, die nicht in der Lage sind, ihr Geschäft erfolgreich zu machen! Was ist die Konsequenz, wenn eine Beteiligung aufgestockt bzw. gesundgestossen werden muss? Dann liefert man als Aktionär bekanntlich Geld nach oder man steigt aus. Mit dem service public sind wir ohnehin verbindlich daran geknüpft, dass wir in der Stromverteilung die Aufgaben der Öffentlichkeit wahrnehmen. Es ist ein Lebenselixier wie das Wasser. Wir können uns nicht davonstehlen! Die Konsequenz wird also sein, dass wir hier allfällig herausgenommenes Geld - eben stille Reserven - wieder einschiessen müssen in einem Zeitpunkt, in dem wir dieses vielleicht anders verwendet haben. Nebenbei, das Geld wurde immerhin im Stromgeschäft erwirtschaftet und nicht mit irgendwelchen Steuerzahlungen und es ist zu billig zu sagen, das AEW habe halt zuwenig abgeliefert und hätte indirekt ein Vermögen aufgestockt! Unternehmerisch gedacht: Wozu sind denn eigentlich stille Reserven da? Um Risiken abzudecken, um vorzusorgen im Sinne des "gouverner et prévoir". Es geht darum, eine starke, neue Gesellschaft zu bilden, die zwar gross scheint, aber im internationalen Markt nur dann Erfolg hat, wenn sie sich beherrschen und behaupten kann. Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich noch einmal gut, in welches Horn Sie da blasen bei diesem vierständigen Hörnerklang der Rückweisungen plus Nebengeräuschen! Stimmen Sie jetzt für Eintreten und verlangen Sie nachher die zu Recht geforderten Zusatzinformationen, die man öffentlich machen kann, und bejahen sie nachher die Vorlage! Robert Meyer, Dintikon: Ich spreche hier als gewöhnlich sterblicher Grossrat. Ich will das vorab gesagt haben. Ich bin kein Finanzspezialist, aber ich war Mitglied in der Energiekommission. Es wundert mich schon, was hier alles gesagt wurde. Ich habe bei der Eintretensdebatte in der Energiekommission - und das kann die Präsidentin Frau Kuhn bestätigen - gesagt, dass ich diese Vorlage zweimal durchgelesen habe. Ich habe sie ein drittes Mal durchgelesen und als ich die Vorlage das vierte Mal durchgelesen hatte, sagte ich mir: Allein mit diesem Papier kann man hier keinen Beschluss fassen! Wir waren in der Energiekommission über die offenen Fragen kompetent beraten worden. Es wurde uns von den Spezialisten der ganze Ablauf vorgestellt und die ganze Angelegenheit wurde uns somit verständlicher gemacht. Ich bin auch überrascht von der Aussage der FDP, dass sie einstimmig gegen diese Vorlage ist, so wie auch die CVP- Fraktion. Ich bin schon überrascht. Entweder haben diese Leute die falschen Mitglieder in die Energiekommission gesandt oder dann haben diese Kommissionsmitglieder - aber das möchte ich Ihnen nicht unterstellen - das einfach nicht zu ihrer Fraktion kommuniziert, wie das eigentlich kommuniziert werden sollte. Das verlange ich eigentlich von einem Kommissionsmitglied, oder dann haben Sie einfach auch das Pech, dass Sie ein gewöhnlich sterblicher Grossrat sind und kein Finanzspezialist! Eine Aussage, die mich auch beschäftigt, ist die Sache, dass da Leute ans Rednerpult treten und sagen, in einem Staat, in dem rote Zahlen geschrieben werden, soll man nicht ein Volksvermögen mit so viel Risiken verbunden in eine Holding einschiessen. Dieses Volksvermögen wurde von uns Stromkonsumenten erwirtschaftet und es ist eine falsche Politik, wenn wir jetzt im Hinterkopf die Absicht haben, etliche Millionen aus der AEW Energie AG hinauszunehmen, um andere staatliche Aufgaben zu finanzieren. Das wäre im Grundsatz total falsch! Wir haben uns lange in der Kommission unterhalten und sind nicht einstimmig aber mit einem guten Resultat und einigen Enthaltungen zum Schluss gekommen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich appeliere an alle hier im Saal: Treten Sie auf diese Vorlage ein! Ich persönlich stehe hinter dieser Vorlage und diesem Weg, der hier beschritten werden soll. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Wenn man einen schon durch den Kakao zieht, dann muss man diesen ja nicht auch noch trinken! Das ist ein Grundsatz, der weder besonders 3931

8 13. März 2001 Art intellektuell, noch besonders finanzspezialistisch ist, aber es ist ein Grundsatz, der gilt, und er gilt besonders heute in dieser Debatte! Was wir hier in den letzten zwei Voten gehört haben - beim einen, ich will einmal sagen "Volksvertreter" und beim vorherigen von einem "Gouverneur- Elektrizitätsmarktvertreter" und überhaupt manchmal ein bisschen "Oberlehrer" - das ist eben dieser Kakao, den zu trinken wir nicht bereit sind! Die Argumente für die Rückweisung, die wir wirklich aus allen Fraktionen gehört haben, haben einen Hintergrund und sind angebracht. Ich wundere mich nämlich auch, Herr Meyer, wie hier in diesem Saal immer so kontrovers - besonders von Ihrer Fraktion her - argumentiert wird: einmal sind die roten Zahlen das Allerwichtigste in diesem Kanton und das andere Mal haben sie keinen Wert und sind als Argument nicht zu brauchen! Ich bin nicht in der Energiekommission, und zwar bewusst nicht. Wir haben dort eine gute Vertretung, auch das sei der SVP gesagt. Ich bin in der Staatsrechnungskommission, und ich muss schon sagen, es ist äusserst merkwürdig: Wir verfolgen in der Fraktion dieses Geschäft, seit es auf dem Tisch des Hauses ist. Wir haben auch Klausuren dazu veranstaltet, und ich denke, meine Fraktion weiss, was sie abstimmt und weiss, worum es hier geht, und wir waren in der Minderheit in dieser Kommission, und wir werden selbstverständlich, und zwar mit vollster Überzeugung, für diese Rückweisung sein, wie sie uns Herr Hug jetzt dann präsentieren wird. Ich bitte Sie, hier drin doch nicht so scheinheilige Reden zu halten, auch wenn man in der Mehrheit ist! Fredy Böni, Möhlin: Eigentlich ist es schwierig, nach einem Votum von Frau Kerr ans Pult zu treten. Uns wird immer wieder gesagt, was wir zu tun und zu lassen haben. Aber wir reden nicht über Frau Kerr, sondern über NOK und AEW. Rente oder Kapital, das ist doch hier die Gretchenfrage! Sollen wir die höhere Beteiligung von rund 25% an der Axpo und später über den Börsengang eine vielleicht längerdauernde Rente beziehen oder sollten wir das vorziehen durch die Neubewertung der inneren Werte, sofortige Kapitalauszahlung zu verlangen? Das Kapital vielleicht irgendwo nachher anzulegen oder in unseren Kanton zu reinvestieren und dabei ist das Geld dann selbstverständlich weg. Das scheint mir hier wirklich die zentrale Frage zu sein! Warum bin ich für Eintreten? Ich bin dann für Eintreten, wenn ganz klar eine zweite zentrale Frage beantwortet wird: Für mich spielt es keine Rolle, ob wir jetzt Rente oder Kapital machen, weil für mich der Standort der Axpo-Holding von zentraler Bedeutung ist. Was heisst das? Bisher war die NOK in Baden domiziliert. Neu soll die Axpo-Holding in - so glaube ich - Dietikon im Kanton Zürich stationiert werden. Wir sind lediglich noch Produzenten hier, haben zwar Arbeitskräfte, die hier beschäftigt sind und Steuereinkommen über diesen Teil, aber keinerlei Einflussmöglichkeiten, wenn irgendwo in 5 oder 10 Jahren über Fusion oder Verkauf von Axpo diskutiert wird. Ich möchte weiter zu bedenken geben, dass nicht nur der Standort im Bereich Verkauf eine Frage hier ist, sondern für mich ist auch zentral: immer mehr Firmen und Holdinggesellschaften sind ausserhalb unseres Kantons angegliedert. Auch hier soll das der Fall sein. Aargau Energiekanton Nr. 1, Holdingsitz: Kanton Zürich, Steuern: Kanton Zürich, Kulturbeiträge: Kanton Zürich, allenfalls über eine allfällige Fusion oder einen Verkauf, innere Werte sind transferiert in den Kanton Zürich! Hier kann ich nicht mitmachen! Wir könnten durchaus die Bewertung so belassen, wenn wir die Axpo-Holding hier im Kanton Aargau haben, allenfalls später auch über eine Fusion diskutiert wird, dann sind die inneren Werte bei uns, in unserem Kanton. Das scheint mir eine zentrale Frage zu sein. Hier stelle ich den Antrag an die Regierung, sie soll beauftragt werden, sich für diese Standortfrage ganz klar bei der Axpo einzusetzen! Es kann nicht sein, dass wir zu Produzenten degeneriert werden und die Entscheidungszentrale in einem anderen Kanton ist! Dr. Erich Stieger, Baden: Ich bin bei diesem Geschäft ein gewöhnlicher Grossrat. Aber auch als solcher möchte ich wissen, wozu ich meine Zustimmung erteile. Diese Vorlage kommt mir wie ein gut geschnürtes Paket vor, dessen Äusseres ich zwar sehe, dessen Inneres ich aber nicht kenne. Des Weiteren muss ich feststellen, dass es hier um viel Geld für den Kanton geht. Es geht um Millionenbeträge und diese Vorlage ist zuwenig transparent und deshalb bin ich für Rückweisung! Es sollen zusätzliche Abklärungen getroffen werden und danach soll das Geschäft noch einmal vor den Grossen Rat kommen! Rudolf Hug, Oberrohrdorf: Es ist viel gesagt worden! Die Spannweite der verschiedenen Ansichten ist gross. Das Risiko eines Nichteintretens bei der jetzigen Situation ist einfach zu gross und der daraus resultierende Schaden wäre fatal! Auch wir wollen einen Hasen, Herr Bürge, und wir wollen einen schnellen Hasen! Wenn es möglich ist, von seinem Fell etwas abzuschneiden und er immer noch schnell ist, dann sollten wir das prüfen! Um in dieser Situation vorwärts zu kommen und auch um dem Ratspräsidenten den Abstimmungsmodus etwas zu erleichtern, haben sich die verschiedenen Antragssteller geeinigt und ich darf in Absprache mit Herrn Binder und Herrn Schweizer eine Änderung meines Rückweisungsantrages vorstellen. Wir haben das, worüber Einigkeit besteht, dringelassen und den materiellen Teil herausgenommen. Der neue Rückweisungsantrag an den Regierungsrat lautet wie folgt: "Rückweisungsantrag an den Regierungsrat mit dem Auftrag: Das Geschäft sei durch das Ratsbüro einer Spezialkommission zuzuweisen. Das Geschäft sei dem Grossen Rat so rasch als möglich zur erneuten Beratung zuzustellen." Der Regierungsrat kennt die verschiedenen Bedenken und das Unbehagen und er kennt die Stossrichtung. Ich bitte den Regierungsrat, bei der Neuvorlage zu den verschiedenen Aspekten aufgrund des Gesagten Stellung zu nehmen. Die neue Vorlage hat rasch zu kommen: "Time-to-market" ist wichtig! Wenn wir das einer Spezialkommission zuweisen und die Fraktionen Gelegenheit haben, das beste Fachwissen, sowohl von der Energieseite als auch von der Finanzseite dorthin zu delegieren, dann haben wir die Möglichkeit, diese Vorlage so zu überarbeiten, dass sie eine Mehrheit findet! Ich denke, dass es diese Zeit wert ist. Vorsitzender: Ich habe keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum. Die Diskussion ist geschlossen. Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Zuerst einige grundsätzliche Ausführungen: Was wir heute vor uns 3932

9 Art März 2001 haben, ist die Folge aargauischer Energiepolitik der letzten 100 Jahre. Wir können uns aus dieser Situation nicht einfach herausstehlen, indem wir sagen, dass das, was in der Vergangenheit passiert ist, uns nicht interessiert! Der Kanton Aargau ist Teil der NOK, ist Mitbesitzer der NOK, hat ein eigenes Kantonswerk, hat in der Vergangenheit immer die Politik betrieben, dass Produktionsanlagen auch vom Kanton in Mitbesitz genommen wurden. Das wurde erst geändert, als das AEW in die AEW Energie AG überführt wurde und man die Beteiligungen des Kantons ins AEW hinübergegeben hat. So beschlossen in diesem Rat vor noch nicht einmal zwei Jahren. Es dürfte bekannt sein, dass unter dem NOK-Gründungsvertrag die Aktien der NOK auch gar nicht veräussert werden können. Insofern trifft natürlich der Vorwurf des "Klumpenrisikos" ins Leere. Natürlich ist es in einem gewissen Sinne ein Klumpenrisiko, aber es ist ein gewolltes, über lange Jahre von Regierung und Grossem Rat immer wieder bestätigtes Klumpenrisiko. Es war eine gewollte Zielrichtung. Wenn wir die heutige Situation betrachten, dann haben wir 28% Anteil an der NOK. Das ist Grössenordnung 1,5 Mia. Franken wert. Das haben wir, solange der NOK- Gründungsvertrag existiert. Es gibt keine Möglichkeit, das jetzt einfach zu veräussern! Auf der anderen Seite haben wir das AEW. Das wurde zweimal bewertet: Einmal vor der Umwandlung in die AG - damals waren es etwa 300 Mio. Franken - jetzt wurde es ein zweites Mal bewertet und es sind etwa 580 Mio. Franken, wobei solche Bewertungen immer mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet sind, da es keine mathematischnaturwissenschaftlichen Methoden sind, die hier angewendet werden können. Der neue Wert ist also deutlich höher als der alte. Der Grossteil dieses Wertes liegt im Netz, - es sind ungefähr 80%. Der Kanton ist also Besitzer des AEW und er ist Shareholder bei der NOK. Damit müssen wir irgendwie umgehen, - auch mit der Tatsache, dass wir schlussendlich eine energiepolitische Verantwortung haben! Diese verschiedenen Hüte sind gar nicht so einfach gleichzeitig zu tragen. Wenn wir uns als Kanton überlegen, in welche Richtung wir gehen wollen, dann sind finanzielle Überlegungen sicher ein Teil. Aber es gibt dann wirtschaftsund energiepolitische Überlegungen. Ich nehme nicht an, dass hier in diesem Saale irgend jemand sitzt, der oder die möchte, dass in 5 Jahren die Electricité de France entscheidet, welches der Energiepreis ist, den die Wirtschaft in der Schweiz bzw. im Aargau bezahlen muss. Das bedeutet, dass sich der Kanton Aargau seinen Einfluss sichern muss; aus diesem Grunde auch die 51% Klausel, die in der Debatte zum Teil in Frage gestellt wurde. Wenn wir das Ganze einfach verscherbeln, werden wir am Schluss ein wirtschaftspolitisches Problem bekommen. Jetzt müssen wir uns überlegen, was für eine Strategie der Kanton fahren soll! Sie haben sich vor knapp zwei Jahren deutlich für eine Unternehmerstrategie entschieden. Sie sagten, dass wir alle möglichen Werte in die AEW Energie AG mitgeben, damit das ein starkes Unternehmen ist. Heute habe ich sehr viel Shareholder-Philosophie gehört und war fast erinnert an Ereignisse, die kürzlich im Fricktal stattgefunden haben, wo - sehr zum Missvergnügen vieler Leute - versucht wurde, einfach nur Cash zu machen. Ich denke nicht, dass das der richtige Weg sein kann. Auch das ist eine Form von Verscherbeln, die uns letztlich nichts bringt. In der Diskussion wurde mehrfach die Bewertung angezweifelt. Drei wesentliche Unternehmen, die das in der Schweiz überhaupt machen können, haben sich über diese Zahlen gebeugt und sind zum Schluss gekommen, dass sie richtig sind. Ich denke nicht, dass es in diesem Rat - mich eingeschlossen - sehr viele Leute gibt, die das selber nachprüfen können. Das ist ein Problem, das sich immer wieder ergibt: In gewissen Situationen braucht man einfach Experten und dann gibt es nur die Möglichkeit, von einem Experten bewerten zu lassen und vom nächsten prüfen zu lassen und wenn man will, auch noch den dritten prüfen zu lassen. Das ist hier geschehen. Hinzu kommt bei der Bewertung, dass sich insgesamt 8 Partner über diese Bewertung einigen mussten. Der Kanton Aargau kann hier nicht einfach ausscheren, ohne dass wir in Neuverhandlungen eintreten, die sehr viel Zeit brauchen. Herr Hug hat es gesagt: Time-to-market! Wir müssen so rasch als möglich die Axpo funktionsfähig haben, weil im sich öffnenden Markt nur ein funktionsfähiges Unternehmen überhaupt überleben kann! Dass der Kanton Zürich 200 Mio. Franken herausnehmen konnte und wir nicht, das tut mir als Finanzdirektorin auch weh. Aber Zürich hat das in Form von Immobilienbesitz und in Form von verfügbarem Bargeld und nicht betriebsnotwendigem Vermögen in der Kasse. Das hat seine Gründe unter anderem darin, dass der Kanton Aargau eben eine ausgesprochene Produktionsstrategie gefahren ist. Die war sehr lang sehr gut und ist es heute aber nicht mehr. Hier haben wir ein Problem. Die Botschaft wurde sehr stark kritisiert. Wir hatten ein Problem, das gebe ich Ihnen gerne zu. Jene, die an einem Unternehmen beteiligt sind, würden vermutlich kurz vor einem Börsengang ihre internen Zahlen auch nicht in allen Details veröffentlichen. Wir haben das der Kommission aber alles zugänglich gemacht. Ich war eigentlich der Meinung, dass die Kommissionsmitglieder, die sich vertieft und sehr intensiv mit dieser Materie befasst haben, die Zahlen weitergeben würden. Das war auch die Meinung, - natürlich nicht die internen Zahlen der Bewertung, aber immerhin jene, die Sie auch in der Zeitung lesen konnten. Die Zuweisung zur Energiekommission will ich nicht kommentieren, - das ist Sache des Grossen Rates, wem er die Geschäfte zur Vorberatung gibt. Auf die Zukunft hin: Was ist das Ziel, das wir anstreben wollen? Wir müssen unser Volksvermögen erhalten. Dieses beträgt 1,5 Mia. Franken in der jetzigen NOK bzw. der zukünftigen Axpo. Wenn es nur das wäre, wären wir mit 18% beteiligt. Mit dem AEW kommen wir auf 25%. Der Rückgang gegenüber früher hat etwas mit den verschiedenen Produktionsanlagen zu tun, die eben nicht so attraktiv sind, wenn sie zu Preisen produzieren, die niemand bezahlen will. Wir wollen einen starken Aargau in der Axpo, damit wir mitbestimmen können. Wir müssen versuchen, da bin ich einig mit der SVP-Fraktion, den Sitz der Axpo in den Kanton Aargau zu holen. Der provisorische Sitz ist für Baden vorgesehen. Ob das so bleibt, wenn der Kanton Aargau sich daran macht, diesem Hühnchen wirklich alle Federn auszureissen, ist eine andere Frage! Bedingung ist auch, - da bin ich mit Herrn Bürge einverstanden - dass alle Kantone fair spielen und man nicht im einen Kanton das Huhn noch rupft und dann erwartet, dass im andern Kanton das nicht gemacht wird! Das gilt aber 3933

10 13. März 2001 Art auch für uns selber und deshalb hat die Regierung auch dem Zusatzantrag der Kommission zugestimmt bzw. hat ihn in diesem Sinne sogar noch ergänzt. Wie kommen wir jetzt weiter? Ich habe den Eindruck, dass rundum alle für Eintreten auf die Vorlage sind, ich habe jedenfall nichts Gegenteiliges wahrgenommen! Die Frage, die sich stellt, ist: wollen Sie das noch einmal einer Spezialkommission zurückgeben oder nicht? Aus meiner Sicht könnte man die Vorlage so abheben, wie sie heute nach der Kommissionsberatung vor Ihnen liegt. Die Kommission hat das sehr seriös abgeklärt und hat sich in die Materie vertieft. Ich bin nicht sicher, dass etwas Schlaueres herauskommt, wenn man noch einmal drübergeht. Ich sehe aber natürlich auch die politischen Realitäten. Diese werden vermutlich dazu führen, dass eine Rückweisung erfolgen wird. Ich bitte Sie darum, das nicht in die Länge zu ziehen! Mit jedem Monat, der verstreicht, wird es kritischer. Wenn die Axpo 10% an Wert verlieren sollte, weil wir zu spät sind, dann bedeutet das für den Kanton Aargau einen Verlust von 200 Mio. Franken, verglichen mit 50 oder 60 Mio., um die man sich im Moment offenbar streitet. Diese Dimensionen muss man sehen! Deshalb halte ich hier trotz allem am Antrag der Regierung und der Kommission fest. Wir können auf diese Weise in die richtige Richtung gehen und haben alle Sicherheiten eingebaut, dass, wenn andere Kantone nicht fair spielen, wir dann von diesem Entscheid entbunden sind. Deshalb bitte ich Sie, sich das Ganze noch einmal zu überlegen! Ich begreife, dass eine gewisse Verunsicherung entstanden ist, auch durch Berichte in den Medien. Wir dürfen uns aber durch solche Dinge nicht verunsichern lassen! Wir sollten das tun, was notwendig ist, um das "Familiensilber" des Kantons Aargau zu erhalten! Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommission, die von der Regierung unterstützt werden, zum Beschluss zu erheben! Vorsitzender: Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Es liegt noch der Antrag von Herrn Böni vor, der der Regierung den Auftrag erteilen will, dafür zu sorgen, dass der Sitz der Gesellschaft im Aargau ist. Ich bin der Meinung, dass sich nach der Abstimmung über Rückweisung zeigen wird, ob dieser Antrag von Herrn Böni obsolet wird oder nicht. Wenn Sie Ihr Anliegen an die Regierung tragen wollen, müssen Sie das dann über einen persönlichen Vorstoss, ein Postulat tun. Sollte Eintreten beschlossen werden, dann komme ich auf diesen Antrag zurück. Wir beschliessen jetzt über den gemeinsamen Rückweisungsantrag, der von allen Antragstellern betreffend Rückweisung gestellt folgendermassen lautet: "Rückweisung an den Regierungsrat mit dem Auftrag: Das Geschäft sei durch das Ratsbüro einer Spezialkommission zuzuweisen, das Geschäft sei dem Grossen Rat so rasch als möglich zur erneuten Beratung zuzustellen." (Die Anträge Hug, Binder und Schweizer sind somit obsolet). Abstimmung: Für den Antrag auf Rückweisung: 104 Stimmen. Dagegen: 52 Stimmen. Vorsitzender: Der Rückweisungsantrag wird in der Abstimmung mit 104 gegen 52 Stimmen somit zum Beschluss erhoben. Eva Kuhn-Wittig, Full, Präsidentin der Energiekommission: Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung: Ich danke allen Kommissionsmitgliedern und allen an den Beratungen Beteiligten. Die Mehrheit des Grossen Rates hat Rückweisung beschlossen. Ich denke, man darf das nicht so auffassen, dass die Kommission nicht gut gearbeitet habe. Im Gegenteil, ich sehe die vielen offenen Fragen, die während der Kommissionsberatungen gestellt wurden, hier noch einmal aufgenommen. Ich hoffe und wünsche mir, dass all diese Fragen in der Spezialkommission gründlich und sorgfältig recherchiert und gelöst werden! Ich habe hier von einigen Ratsmitgliedern gehört, sie hätten Bauchweh und dieses werde immer grösser. Ich will Ihnen sagen, dass mich dieses Bauchweh etliche Monate und Wochen begleitete. Ich hatte teilweise das Gefühl, einen Mühlstein im Bauch zu haben. Jetzt wird es aber etwas leichter und ich hoffe, Ihnen geht das auch so! Vorsitzender: Ich schliesse mich dem Dank an die Kommission an Interpellation Christine Haller, Reinach, vom 19. September 2000 betreffend Wirtschaftsstandort Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art hievor) Anwort des Regierungsrates vom 20. Dezember 2000: Wirtschaftswachstum und -dynamik der letzten 10 Jahre waren im Aargau überdurchschnittlich positiv. Dies zeigt sich auch im Nettozuwachs des Firmenbestandes zwischen der Steuerperiode 1991/92 und 1999/2000 um 3'111 Firmen. Im gleichen Zeitraum konnten die durch die Konjunkturentwicklung und den Strukturwandel verlorengegangenen Arbeitsplätze wieder ersetzt werden, so dass die Arbeitslosigkeit wieder auf eine Marke von 1,3% (Oktober 2000) gesunken ist. Aufgrund dieser Entwicklung kann geschlossen werden, dass die komparativen Standortvorteile im Aargau als gut zu qualifizieren sind. Zugleich wurden vom Regierungsrat im Bereich Standortmarketing, Steuersituation und Infrastrukturausbau Anstrengungen unternommen, um die Standortfaktoren weiter zu verbessern. Zu Frage 1: Die letzte eidgenössische Betriebszählung erfolgte 1995 und ist damit nicht mehr aktuell. Wenn auf die Statistik des Kantonalen Steueramtes abgestellt wird, kann vor allem die Bestandesentwicklung juristischer Personen als Grundlage dienen. Es ist jedoch zu bemerken, dass damit die sehr vielen kleinen Unternehmen in der Rechtsform der Einzel- und Kollektivunternehmungen nicht erfasst sind. Wie bereits erwähnt, hat die Anzahl der juristischen Personen im Kanton Aargau kontinuierlich zugenommen und beträgt Ende der Steuerperiode 1999/ '463. Dabei sind die Sitzverlegungen in den Kanton Aargau regelmässig höher als der Wegzug. Im Zeitraum haben 1'221 juristische Personen ihren Sitz in den Kanton Aargau verlegt, während 1'026 in einen anderen Kanton gezogen sind. 3934

11 Art März 2001 Zu Frage 2: Aufgrund der Statistik des Kantonalen Steueramtes lässt sich nicht - oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand - eruieren, zu welchem Industriezweig bzw. zu welcher Branche die Unternehmungen, die den Sitz aus dem Aargau verlegt haben, gehören. Die Strukturveränderung erfolgte jedoch im Rahmen anderer wirtschaftlich hoch entwickelter Regionen stark in Richtung Dienstleistungssektor. Zu Frage 3: Im Rahmen der Studie über die Struktur und die Entwicklung der Wirtschaft im Kanton Aargau wurde 1994/95 vertieft untersucht, warum Unternehmen zuziehen und warum andere Unternehmen abwandern. Bei dieser Untersuchung zeigte sich, dass der wichtigste Faktor einer Wegzugsentscheidung die fehlende Expansionsmöglichkeit am bisherigen Firmenstandort war. Im Weiteren wurden auch die räumliche Nähe zum Absatzmarkt oder als ausschlaggebender Beweggrund neue, günstige Grundstücksoder Mietobjekte in einem anderen Kanton angegeben. Bei den Wegzugsentscheidungen sind keine einheitliche Reihenfolge sowie keine herausragenden negativen Faktoren auszumachen. Allerdings haben damals die befragten Unternehmensleitungen auch Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Verfahrensabwicklungen, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur, Bildungswesen und Technologietransfer angeregt. Es bleibt anzumerken, dass im Rahmen der Regierungsprogrammplanung die Erkenntnisse dieser Studie eingeflossen sind und zum grossen Teil auch umgesetzt wurden. Zu Frage 4: Die Wirtschaftsentwicklung der letzten zehn Jahre im Kanton Aargau zeigt, dass einerseits durch die Konjunkturentwicklung mit einer relativ langdauernden Rezession von viele Arbeitsplätze verloren gingen. Anderseits ist aber auch durch den Strukturwandel ein verstärkter Trend hin zu Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich feststellbar. Per Saldo haben die Arbeitsplätze im Aargau in den letzten 10 Jahren nicht abgenommen. Zu Frage 5: Es ist zu unterscheiden zwischen zuziehenden Firmen und hier im Kanton neu geschaffenen Unternehmen. Unter Berücksichtigung auch der Einzel- und Kollektivfirmen, die von der Steuerstatistik nicht erfasst werden, kann der Nettozuwachs an Firmen in diesem Zeitraum auf rund 4'000 geschätzt werden (Steuerstatistik und Handelsregistereintragungen). Zu Frage 6: Im Bereich der industriellen Dienstleistungen wie Engineering, Beratung, Softwareentwicklung etc. konnten innerhalb dieses Jahrzehnts eine beträchtliche Zahl neuer Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese werden auf rund 2'500 bis 3'000 geschätzt. Zu Frage 7: Die Regionalstudie Aargau der Neuen Aargauer Bank für das Jahr 2000 zeigt, dass aufgrund ausgewählter Faktoren (Steuerbelastung der natürlichen Personen, Steuerbelastung der juristischen Personen, Verkehrsverbindungen und Ausbildungsstand der Bevölkerung) der Aargau im Rating der Kantone an fünfter Stelle liegt. Dies kann für einen im starken und dynamischen Strukturwandel begriffenen Kanton als gut bezeichnet werden. Im Vorjahr lag der Aargau an vierter Stelle, er wurde vom Kanton Schwyz überholt, welcher aufgrund von Steuersenkungen einen Sprung nach vorne machte. Der Regierungsrat ist bestrebt, die Standortvorteile des Aargaus weiter zu verbessern und diese auch mit einem effizienten Standortmarketing zu kommunizieren. Vorsitzender: Die Interpellantin verzichtet auf eine Wortmeldung. Sie hat sich mit Datum vom 1. März 2001 gemäss 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates teilweise befriedigt erklärt. Das Geschäft ist damit erledigt Postulat Martin Bossard, Kölliken, vom 29. August 2000 betreffend Erhöhung des Anteils von "Green Money" in der Anlagepolitik des Kantons; Ablehnung (vgl. Art hievor) Antrag des Regierungsrates vom 29. November 2000: Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: Der überwiegende Teil der Vermögensbewirtschaftung des Kantons Aargau ist auf die Anlage von überschüssiger Liquidität ausgerichtet. Die durchschnittliche Laufzeit dieser Anlagen beträgt ca. 2 Monate. Im Jahr schwanken diese Anlagen zwischen Null bis 700 Mio. Franken oder betragen im Jahresdurchschnitt rund 300 Mio. Franken. Per Ende 1999 bilanzierten diese Anlagen mit rund 50 Mio. Franken. Diese Gelder fliessen ausschliesslich in den Schweizer Geldmarkt. Alternative Anlagen zu diesen Instrumenten sind in der Praxis nicht vorhanden und aus Sicherheits- und Renditeüberlegungen auch nicht denkbar. Die längerfristigen Anlagen des Finanzvermögens sind auf ein Volumen von rund 65 Mio. Franken beschränkt. Rund 15 Mio. Franken davon sind in Form von Verwaltungsmandaten bei Banken ausgelagert und werden nach Vorgaben der BVV2-Richtlinien bewirtschaftet. Als Benchmark für die Performance dient der entsprechende Index von Pictet. Auf die Anlagepolitik- und Strategie der drei Mandatsbanken hat das Finanzdepartement keinen Einfluss, was aber die Investition in "Green Money" grundsätzlich nicht ausschliesst. Die restlichen rund 40 Mio. Franken sind in festverzinsliche Obligationen und weitere 10 Mio. Franken in Aktien von Banken und Verkehrsunternehmungen angelegt. Die Anlagepolitik richtet sich nach den gültigen Richtlinien für das Cash-Management. Der Schuldnerqualität bei den Anlagen wird eine grosse Bedeutung beigemessen. Die übrigen Anlagen des Finanzvermögens setzten sich per Ende 1999 im Wesentlichen zusammen aus den Debitoren (inkl. Steuerausstände), den Darlehen an Gemeinden und Regionalspitälern sowie aus Guthaben gegenüber Bund und Gemeinden im Gesamtbetrag von rund 930 Mio. Franken. Diese Positionen bieten keine anderweitigen Anlagealternativen. Ausserhalb der Staatsrechnung bewirtschaftet die Finanzverwaltung Depotwerte von Stiftungen und Legaten von ca. 30 Mio. Franken. Die Anlagestrategie ist auf Rendite und Sicherheit ausgerichtet. Nachdem in letzter Zeit vermehrt Gesellschaften wie z.b. Erdöl- und Chemieunternehmungen mit einem Umwelt- und Sozialrating bewertet werden, hat sich das Angebot an "grünen" Anlagen spürbar erhöht. Die Finanzverwaltung prüft deshalb bei der Umsetzung der 3935

12 13. März 2001 Art Anlagestrategie immer wieder solche Anlagemöglichkeiten. Sie hat auch schon in Firmen investiert, die ökologisch und nach ethischen Grundsätzen und dennoch ertragskräftig wirtschaften, d.h. im weiteren Sinne unter grüne Anlagen eingestuft werden können. In den letzten Jahren sind von Banken verschiedentlich Spezialfonds lanciert worden, welche grösstenteils in nachhaltige und ökologisch sinnvolle Aktienanlagen investieren. Die Performance dieser Fonds blieb bis heute meistens unterdurchschnittlich, weshalb sie sehr oft nach kurzer Zeit wieder aus dem Markt genommen worden sind. Die direkte Einflussnahme des Regierungsrates auf die Anlagepolitik der selbständigen Staatsanstalten ist organisationsrechtlich nicht möglich. Alle diese Institutionen sind im Rahmen ihrer Anlagestrategie selbständig und teilweise an entsprechende Vorgaben von Bundesstellen gebunden. Die Einflussnahme ist nur über die kantonalen Vertreter in den Anlagegremien möglich. Gesamtbeurteilung: Die Nachfrage nach ökologischen Finanzanlagen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Der Anteil an grünen Anlagen am Gesamtbestand ist jedoch immer noch verschwindend klein. Einzelne Werte können sogar überdurchschnittliche Performancezahlen ausweisen. Noch fehlt jedoch ein längerer Zeitvergleich und die positiven Performancewerte sind deshalb zur Zeit noch eher zufälliger Natur. Vermögensanlagen des Staates basieren im Wesentlichen auf Steuerzahlungen von Privaten und Unternehmen. Oberste Maximen dieser treuhänderischen Verwaltung von Steuergeldern sind möglichst hohe Sicherheit und Ertragsentwicklung. "Grüne" Anlagen erfüllen diese Kriterien nicht generell. Aus den genannten Gründen muss die Vorgabe einer Anlagestrategie mit einem möglichst hohen Anteil von "Green Money" abgelehnt werden. Bei der Anlage von Staatsvermögen in Aktien und Obligationen sowie den ausserhalb der Staatsrechnung geführten Depot-werten von Stiftungen und Legaten von ca. 95 Mio. Franken sollen jedoch grüne Anlagen laufend geprüft und bei genügender Performance- und Risikobeurteilung noch stärker gewichtet werden. Martin Bossard, Kölliken: Ich sehe, Sie sind erleichtert, dass ein grosses Geschäft abgetischt wurde. Trotzdem muss ich Sie noch einmal belästigen mit grossen Zahlen und mit einer Idee, die vielleicht nicht heute umgesetzt wird, die aber Zukunft hat und die es wert ist, dass heute darüber diskutiert wird. Die Regierung hat mein Postulat beantwortet bzw. sie hat das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Für mich waren die Zusammenstellung der Zahlen, die die Regierung geliefert hat, und die vielen Argumente, die eigentlich eher Wasser auf die Mühlen meines Postulates sind, sehr interessant. Etwas enttäuscht bzw. überrascht hat mich der Schluss, dass man nicht eintreten möchte. Ich habe einige Artikel gesammelt seit der Einreichung meines Postulates, wo über Green Money in der Presse berichtet wird. Ein Artikel stand am 1. November in der Aargauer Zeitung. Titel: Ökologie ist Ökonomie mit Zukunft. Vorgestellt wird der UBS Equity Fund Ecoperformance mit einem Volumen von 350 Mio. und geplanten 2 Mia. Franken. Es wird gezeigt, dass dieser Fonds einen Wertzuwachs von 87,4% erlebt hat in den Jahren 1997/2000. Kurz darauf Inserate der Swissca Greeninvest mit 300 Mio., ebenfalls eine Werbung für Grüne Fonds mit überdurchschnittlicher Performance. Schliesslich die Konsultation der Bundesstatistik. Die Ökoindustrie in der Schweiz hatte '000 Beschäftigte und setzte 9,5 Mia. Franken um. Das ist eine Verdreifachung der Arbeitsplätze seit 1990 und eine Verdoppelung des Umsatzes im gleichen Zeitraum. Wir reden also von zukunftsträchtigen Bereichen, die Geld brauchen, um sich entwickeln zu können. Von mir aus gesehen ist es eine zwingende Notwendigkeit, die gleichen Überlegungen zu machen, wie das amerikanische Pensionskassen oder andere Institute in öffentlicher Hand machen, die über viel Geld verfügen. Ich stelle fest: Die durchschnittliche Liquidität, die der Kanton hat, liegt zwischen 0 und 700 Mio. Franken. Die Regierung verfügt über langfristige Anlagen von knapp 100 Mio. Franken. Es spielt eine Rolle, wie dieses Geld angelegt wird. Es spielt eine Rolle, ob dieses Geld irgendwo mit dem Ziel Rendite angelegt wird oder ob man auch andere Zwekke damit verfolgt, wie das eben Institutionen machen können. Der Kanton hat in meinen Augen eine erhöhte Verpflichtung, sich zu überlegen, was er mit seinem Geld macht. Es ist eben nicht so, dass man nur rote Zahlen hat, sondern es sind auch schwarze Zahlen da, die angelegt werden wollen. Ich halte an der Überweisung meines Postulates fest. Es ist nicht so ausschliesslich formuliert, wie das die Regierung glauben machen will. Es ist eine Anregung, in den nächsten Jahren dieses Geld immer mehr in ökologisch interessante und relevante Bereiche der Wirtschaft zu stekken, im Interesse des Kantons selbst. Es ist kein Zwang, jetzt und sofort hunderte von Millionen irgendwo hineinzupumpen, wo das Geld dann nicht am richtigen Ort ist. Ich will mit diesem Postulat einfach erreichen, dass der Anteil dieses Grünen Geldes steigt. Die Regierung gibt mir ja in ihrer Antwort teilweise Recht. Es ist richtig, dass diese Fonds noch nicht sehr umfangreich und vielleicht überfordert sind, wenn der Kanton plötzlich mit 100 Mio. einsteigt. Ich verlange das auch nicht. Mein Postulat will lediglich, dass der Kanton langsam und längerfristig immer mehr sein Geld in diesem Bereich investiert. Wir richten keinen Schaden an, wenn Sie dieses Postulat überweisen und ich bitte Sie, hier einige ökologische Entwicklungen im Finanzbereich zu ermöglichen! Hans Feldmann-Huggenberger, Boniswil: Der Vorstoss einerseits und die Antwort der Regierung andererseits ergeben ein Schwarz-Weiss-Bild. Kollege Bossard verlangt im Postulatstext wörtlich, soviel Geld als möglich in ökologisch-ethische Finanzprodukte anzulegen. Die Regierung ihrerseits lehnt das klar ab, da als oberste Maxime die Verwaltung von Steuergeldern eine möglichst hohe Sicherheit und Ertragsentwicklung verlange. Ich habe dazu folgende Bemerkungen: 1. Die Regierung sei daran erinnert, dass sie bei den Leitlinien für die noch laufende Legislatur sich zum Ziel gesetzt hat (Zitat): "Dass die Ausrichtung der ganzen kantonalen Politik unter das Prinzip der Nachhaltigkeit gesetzt werde." Der Vorstoss geht in die gleiche Richtung und verlangt entsprechende Anlagestrategien. 2. Im Nationalrat wurde im Oktober letzten Jahres ein Postulat mit einer ähnlichen Stossrichtung eingereicht. Aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2000 ist ersichtlich, dass beim Bund eine nachhaltige Anlagepolitik 3936

13 Art März 2001 sowohl bei der Pensionskasse als auch bei der AHV bereits umgesetzt wird. 3. Fortschreitende Klimaerwärmung, zunehmende Abfallberge, steigende Anforderungen an die Qualität und gesunde Ernährung haben unter anderem dazu geführt, dass heute eine nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wirtschaften weitgehend unbestritten sind. Diese Forderungen verlangen nach Investitionen und finanziellen Mitteln. Entsprechend hat sich die Anlagepolitik entwickelt. So bietet beispielsweise auch die Aargauische Kantonalbank im Gemeinschaftsunternehmen Swissca ökologisch-ethische Finanzprodukte, sowie Swissca Greeninvest, BVG-Öko, Ökoinvest usw. an. 4. Wir sind in unserer Fraktion wie die Regierung auch der Meinung, dass eine direkte Einflussnahme der Regierung auf die Anlagepolitik der selbständigen Staatsanstalten im Interesse der Wahrung von klaren Verantwortungen und Verantwortungsstrukturen unterbleiben sollte. Es wird sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, wer in Zukunft bei der Aargauischen Pensionskasse für die Festlegung einer Anlagestrategie verantwortlich gemacht wird. Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass sich unser Regierungsrat gemäss seinen abschliessenden Bemerkungen und seiner Gesamtbeurteilung eine Tür offen lässt und sich bereit erklärt, Grüne Anlagen laufend zu prüfen und bei genügender Performance und Sicherheit stärker zu gewichten. Dabei hoffe ich, dass der Regierungsrat seine Mitverantwortung beim Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen wahrnimmt. Die Forderung des Postulanten, soviel Geld als möglich als Green Money anzulegen, widerspricht aber einer diversifizierten und sicherheitsorientierten Anlagestrategie und wird deshalb von der Mehrheit der SVP-Fraktion in dieser absoluten Form abgelehnt. Walter Spörri, Widen: Ich bitte Sie, das Postulat nicht zu überweisen! Wir haben heute Morgen über WOV diskutiert und Leitsätze beschlossen. Das ist jetzt genau auch ein Beispiel: Wir wollen, dass die Regierung verantwortlich ist. Wenn wir ihr Vorschriften machen, wie sie die Anlagen tätigen soll, dann können wir die Regierung nicht mehr verantwortlich machen. Hier aber ist die Verantwortung bei der Regierung. Sie muss die Anlagepolitik sicherheitsmässig und ertragsmässig optimal gestalten. Da braucht sie den freien Spielraum. Daher bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen! Geri Müller, Baden: Jetzt wurde zweimal gesagt, die Anlage solle möglichst sicher sein und möglichst rentabel. Auch im Postulat steht: möglichst in sozial- und ökologisch nachhaltige Projekte, dann wird eigentlich genau das erfüllt. Sie gehen jetzt davon aus, dass es angelegt wird in Projekte, die sicher Geld zurückwerfen. Es könnte aber auch sein, dass es in Projekte angelegt wird, die vermeiden, dass beispielsweise eine Umweltkatastrophe passiert oder soziale Schwierigkeiten aufkommen. Die Caritas und das Heks haben einmal geschrieben: Wenn man in sichere Fonds investieren möchte, sollte man auch solche Fonds in Betracht ziehen und dort investieren, wo dringend notwendig Geld gebraucht wird, um hinterher andere Schwierigkeiten zu vermeiden. Sicherheit ist also besser, wenn man sie auf 2 Schienen verteilt: einerseits auf eine, wo sicher Geld zurückkommt und andererseits dort, wo es nachher kein zusätzliches Geld braucht, das weggetrieben wird. In diesem Sinne und um darin sicher zu sein, ist dieses Postulat genau das Richtige! Otto Wertli, Aarau: Es wird hier der Begriff 'soviel Geld als möglich' in besonderem Masse negativ gewichtet, auch wenn gewisse Aspekte doch nicht so schlecht wären. Dieses 'möglich' kann man natürlich auch als 'vertretbar' verstehen. Nirgends ist gesagt, dass die Kriterien nach Sicherheit und Rendite nicht auch beachtet werden müssen. Die sind ebenfalls vollumfänglich zu beachten! Wir haben erlebt, dass ökologische Investitionen langfristig auch sehr erfolgreich sein können. Denken Sie doch an die Automobilindustrie! Da waren auch nicht alle von Anfang an begeistert und heute hat sich da doch sehr viel durchgesetzt bspw. Die Katalysatoren. Wir erleben auch, dass nichtgrüne Anlagen zum Sturzflug ansetzen können. Auch davor sind wir ja nicht gefeit. Ich finde den Motionstext nicht überrissen und kann auch mit dem Begriff 'soviel Geld als möglich' leben, weil eben Kriterien wie Sicherheit und Rendite damit überhaupt nicht ausgeschlossen und für mich auch massgebend sind! Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Es ist zweifelsohne so, dass es Aufgabe des Staates ist, Naturschutzund Umweltschutzanliegen im weitesten Sinne zu fördern. Dies muss aber mit klar definierten Beiträgen getan werden, zu denen der Grosse Rat, der dafür zuständig ist, auch Stellung beziehen kann. Wir haben in der letzten Zeit sehr viel über Staatsaufgaben gesprochen. Ich bin der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, Risikokapital an jenen Orten zur Verfügung zu stellen, wo eine minimale Sicherheit nicht erreicht wird. Das ist leider bei vielen sogenannt grünen Anlagen so. Wer gestern Radio gehört hat, hat mitbekommen, dass eine pharmazeutische Firma, die in diese Richtung geht, damit rechnet, dass sie die nächsten 5 Jahre Defizit macht. Wir haben heute Morgen sehr viel von Sicherheit von Staatsanlagen und von Klumpenrisiken gesprochen. Hier dürfen wir als Kanton uns nicht engagieren mit Geld, das uns anvertraut ist und zwar nicht um irgendetwas damit zu machen, sondern um damit - auch zu Gunsten des Kantons - einen Gewinn zu erzielen. Eine Frage: Möchten Sie, dass ihre Pensionkasse Geld anlegt an Orten, wo man nicht so recht weiss, ob das jemals eine Rendite abwirft oder ob es überhaupt jemals wieder zurückkommt? Der Kanton kann im Rahmen seiner Anlagestrategie dort, wo das sicher ist, durchaus im ganzen Spektrum anlegen. Aber so viel Geld wie möglich, das dürfen wir nicht! Der zweiteteil des Postulates ist sowieso unzulässig, da wir auf die verschiedenen Anstalten ja gar nicht Einfluss nehmen können. Ich will hier niemandem etwas vorgaukeln, indem wir ein Postulat entgegennehmen, vom dem wir wissen, dass wir es gar nie durchführen können bzw. dürfen. Ich bitte Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat nicht zu überweisen! Martin Bossard, Kölliken: Ich verstehe jetzt besser, weshalb die Regierung das Postulat ablehnt. Wir reden offensichtlich von ganz verschiedenen Sachen. Ich habe die Worte 'Risikokapital' gehört, habe die Unsicherheit herausgespürt, die erwartet wird von solchen Anlagen, die Unsicherheit, ob das Geld jemals wieder zurückkommt usw.. Wenn die Regierung solches Geld meint, dann meint sie nicht dasselbe, das ich meine. Ich rede von UBS Equity Fund Ecoperformance, Anlagen, von Grossbanken, von Swissca, der Kantonalbank, die das anbietet. Das sind andere Sachen. Ich rede nicht von 3937

14 13. März 2001 Art Risikokapital, sondern von bestehenden Anlagen, die unter dem Gesichtspunkt von grosser Sicherheit und optimaler Rendite gemacht wurden. Das hat also nichts damit zu tun, dass man Risikounternehmen unterstützt! Wenn ich von möglichst viel gesprochen habe, dann meine ich damit, was vom Finanzmarkt her möglich ist, von den Richtlinien, die die Regierung bezüglich der Sicherheit haben muss. So wie ich es meine, ist die Tür weit offen, dass die Regierung sagen kann, dieses Jahr sind nur 5 Millionen möglich oder 10 Millionen, aber vielleicht im Folgejahr einmal ein bisschen mehr. Ich bin etwas erschrocken über diese Negativinterpretation meines Postulates. Zuhanden der Materialien habe ich jetzt zu verstehen gegeben, worum es mir geht. Ich hoffe, Sie verstehen mein Anliegen in meinem Sinn! Der Einfluss der Regierung bei den selbständigen Anstalten ist natürlich schon gegeben über die verschiedenen Sitze, die der Regierung vorbehalten sind, über jene Gremien, wo man seine Meinung einbringen kann, über den Nachdruck, den man mehr oder weniger ausüben kann im persönlichen Gespräch usw.. Es ist nicht gemeint, dass man da illegale Wege beschreitet, sondern dort, wo das möglich ist, sein Meinung einbringt. Mein Vorstoss ist viel harmloser, als er jetzt von der Regierung dargestellt wird. Ich habe versucht, Ihnen zu erklären, wie das Postulat aus meiner Sicht zu interpretieren ist. Ich habe mit einigem Vergnügen das Wohlwollen von Herrn Feldmann und anderen Votanten gehört. Vorsitzender: Herr Bossard, das ist alles andere als eine direkte Erwiderung auf das Votum der Frau Regierungsrätin. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen! Martin Bossard, Kölliken: Ich ersuche Sie, meine Interpretation anzunehmen und die doch sehr restriktive Interpretation der Regierung nicht so stehen zu lassen. Bitte überweisen Sie mein Postulat! Jörg Kissling, Buchs: Ich bin sehr erstaunt über das Votum der Frau Regierungsrätin! Da wird Grünes Geld und ökologische Investitionen irgendwo in einen Sumpf gestellt und man weiss nicht genau, was da läuft. Das sind genau auch Anlagefonds. Seit ich ein Kind habe, wird die Kinderzulage in einen solchen Fonds gesteckt und die investieren an verschiedene Ökoprojekte. Natürlich gibt es da auch mal ein Projekt, das Schiffbruch erleidet, aber auch da wird das Risiko in der Breite aufgeteilt. Dass Frau Mörikofer da nun bei diesen Geldern so von dubiosen Investitionen redet, finde ich schon etwas komisch! Ich nehme an, Frau Mörikofer kann mir das sicher bestätigen, dass der Kanton wahrscheinlich auch in einem Fonds beteiligt ist oder sogar Aktien direkt bei der SAIR-Group hat. Was da innert Kürze passieren kann, haben wir jetzt gesehen! Das Risiko besteht überall. Der Kanton Aargau hat sicher auch nicht nur Investitionen gemacht, die todsicher sind! Abstimmung: Für Überweisung des Postulates Bossard: 43 Stimmen. Dagegen: 76 Stimmen. Vorsitzender: Das Postulat ist nicht überwiesen. Das Geschäft ist damit erledigt Postulat Richard Plüss, Lupfig, vom 7. März 2000 betreffend Förderung von Holz als Baustoff und Energierohstoff unter dem Aspekt der Chancengleichheit und in Anlehnung der Förderprogramme für die Holzverwendung und die Holzenergie; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art hievor) Antrag des Regierungsrates vom 6. Dezember 2000: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung. 1. Chancengleichheit des Rohstoffes Holz bei Submissionen: Es trifft zu, dass Holz als Baustoff lange Zeit indirekt benachteiligt war, weil technologische Fortschritte in Holzanwendungen noch zu wenig bekannt oder in den einschlägigen technischen Vorschriften noch nicht genügend berücksichtigt waren (zum Beispiel Brandschutznormen, Holzschutz, usw.). Dies hat sich in jüngster Zeit dank erfolgreichen Beispielen innovativer Holzanwendung geändert. Dazu haben Fortschritte in der Holztechnologie und die Förderprogramme des Bundes beigetragen. Die Chancengleichheit des Rohstoffes Holz gegenüber anderen Rohstoffen ist bei Ausschreibungen für Bauten des Staates bereits heute in aller Regel gewahrt. Besondere Materialvorgaben werden nur dann gemacht, wenn die Materialwahl sich zwingend aus der Art des Projektes ergibt oder die Frage der Materialwahl in vorgängigen Verfahren abgeklärt und entschieden wurde (Vorstudien, Wettbewerbe). Bei den Ausschreibungen von Lärmschutzwänden zum Beispiel, achtet das Baudepartement darauf, dass auch neue, innovative Lösungen in Holz eine Chance haben. Auch bei anderen Bauwerken prüft das Baudepartement, ob Lösungen mit dem Baustoff Holz in Frage kommen. Bei der Vogelsangbrücke wurde Beton nicht vorgegeben, sondern ein Vergleich zwischen den Materialien Beton, Holz und Stahl im Rahmen von Parallelaufträgen erstellt. Der Vergleich umfasste namentlich auch die ökologischen Aspekte. Über das Vorgehen und das Ergebnis hat der Regierungsrat bei der Beantwortung der Interpellation R. Magon vom 23. Juni 1999 bereits berichtet. 2. Vorbildfunktion des Kantons Aargau bezüglich Holzverwendung: Bezüglich der Verwendung des Holzes als Energieträger zählt der Kanton Aargau dank Anstrengungen verschiedener Institutionen und dank den Förderbeiträgen gemäss kantonalem Energiegesetz durchaus zu den fortschrittlichen Kantonen. Im Rahmen des Programms Energie 2000 und in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie wurden insbesondere Holzschnitzel-Heizanlagen mit kleineren Wärmeverbünden mit Beiträgen von Bund und Kanton gefördert. Zur Bewältigung der durch den Orkan Lothar verursachten Waldschäden hat der Bund eine zusätzliche, befristete Aktion für die Förderung der Holzenergienutzung gestartet, welche ebenfalls über die kantonalen Energiefachstellen abgewickelt wird. Obwohl der Aargau im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittlich viel Wald in produktiven Lagen und entsprechend eine hohe Rundholzproduktion aufweist, zählt er nicht zu den Regionen mit klassischer Holzbautradition. Es gibt zwar auch im Aargau einige über den Kanton hinaus 3938

15 Art März 2001 beachtete, moderne Holzbauten, aber die eigentlichen Innovationen im Holzbau sind eher in anderen Regionen oder im Ausland zu suchen. Es gibt im Aargau im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen und Regionen auch keine ständige Institution aus Kreisen der Bau-, Wald- und Holzwirtschaft, die sich mit der Holzförderung befasst. Dies zu ändern ist nicht in erster Linie Sache des Kantons, sondern der interessierten Kreise. Der Regierungsrat ist bereit, bei geeigneten kantonalen Bauwerken die Verwendung des einheimischen Rohstoffes Holz zu fördern. Im neuen Waldgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch auf dem Gebiete der Holzverwendung zu unterstützen. Da solche Projekte zweckmässigerweise überkantonal koordiniert werden sollten, beteiligt sich der Kanton mit einem jährlichen Beitrag am schweizerischen Fonds für die Wald- und Holzforschung. Da die Anliegen des Postulates, soweit dies Aufgabe des Kantons sein kann, durch die bereits ergriffenen Massnahmen weitgehend erfüllt sind, nimmt der Regierungsrat das Postulat entgegen und beantragt dessen gleichzeitige Abschreibung. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich mit Datum vom 6. Dezember 2000 schriftlich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen, er beantragt jedoch die gleichzeitige Abschreibung. Überweisung ist nicht bestritten. Das Postulat ist damit überwiesen. Hingegen ist der Postulant mit der gleichzeitigen Abschreibung nicht einverstanden. Richard Plüss, Lupfig: Im Grossen und Ganzen bin ich mit der Beantwortung meines Postulates zufrieden. Für die Massnahmen des Baudepartementes bezüglich Lärmschutzwänden aus Holz möchte ich allen Verantwortlichen Anerkennung und den besten Dank aussprechen. Es gilt, wieder einmal daran zu erinnern, dass man mit Holz auch noch Häuser und Brücken bauen kann. Wenn ich in dieser Bauweise durch die Landschaft schaue, so erkenne ich, dass viele historische Bauwerke vorwiegend aus Holz gebaut wurden. Leider wurde diese Holztreue und damit die indirekte Waldwirtschaftförderung in den Hochkonjunkturjahren von der Betonlobby massiv überrollt. Viele Mitglieder des Grossen Rates tragen auch in ihren Gemeinden ein politisches Mandat. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Beeinflussung der Holzpreise nur über Angebot und Nachfrage beeinflusst werden kann. Leider bekamen wir Förster in den letzten 20 Jahren nur die Schattenseite dieses einfachen Marktspieles zu spüren. Wer Wald will, muss auch Holz wollen. So hiess es einmal zu Recht in einem Werbeträger der Waldwirtschaft. Es braucht also auch ein offenes Bekenntnis, dass man hinter der Waldbewirtschaftung steht und Holz als Roh- und Baustoff akzeptiert. Allein die Fortschritte der letzten 20 Jahre in der Holzbauweise beweisen, dass nicht der Preis am Bau entscheidend ist, sondern dass die Bauwirtschaft schon von allem Anfang an Holz als Baustoff ins Abseits stellt. Bezüglich der Holzenergieförderbeiträge bin ich mit dem Kanton aber gar nicht einverstanden! Ich erachte es als schwache Leistung, die Kantonsbeiträge zu streichen, wenn der Bund wegen der Lotharkatastrophe seine Beiträge erhöht. "Kompensation auf Kosten anderer" könnte man dieses Spiel nennen. Bezüglich der Holzenergie wird einseitig und unfair politisiert. Wir verbannen unseren eigenen, sehr umweltfreundlichen Rohstoff ins Jenseits und fördern fossile Brennstoffe, bei denen wir Meeresverschmutzungen, Luftverschmutzungen, lange Transportwege und anderes in höchstem Masse auslösen und mitverantworten müssen. Unseren Holzrohstoff transportieren wir auf der Gegenseite für billigstes Geld quer durch die ganze Schweiz oder sogar ins Ausland. Hier wäre eine Weiterführung dieser kantonalen Förderbeiträge ein offenes Bekenntnis zum Umweltschutz gewesen! Stattdessen schwächt man diese sonst schon kleine Energiequelle noch mehr. Auch hier möchte ich an alle kommunalen Behördenvertreter und Waldbesitzer appellieren: Der nächste Sturm kommt bestimmt! Als Folge des Finanzverlustes werden wir dann wieder Unterstützung zur Behebung dieser Sturmschäden anfordern. Für das beschädigte Windfallholz finden wir wegen fehlender Holzenergieabsatzmöglichkeiten keine Verwendung. Mit dem Ausbau von Holzenergieanlagen könnten die Waldbesitzer dieses nicht kostendeckende Holzsortiment auf kurzen Transportdistanzen mit einheimischen Arbeitsplätzen kostendeckend der Heizung zuführen. In diesem Sinne appelliere ich an die Regierung, diese Streichung der Förderbeiträge nochmals zu überdenken! Harry Lütolf, Wohlen: Die Antwort der Regierung ist mit guten Argumenten ausgeschmückt. Allein mir fehlt der Glaube, dass dem Postulat gehörig Nachdruck verliehen wird. Ich kenne ein Beispiel einer Firma im Raume Rupperswil, die sich auf die Verwertung von Holz spezialisiert - gerade das, was im Postulat angeschnitten wird: Holzschnitzel-Heizanlagen - und dieser Firma werden Steine in den Weg gelegt, mitunter auch vom Kanton Aargau indirekt über das AEW. Ich frage mich also, wie es möglich ist, zu solch einer Antwort zu kommen, der Kanton Aargau unternehme eigentlich alles, um die Holzenergieverwendung zu fördern, auf der anderen Seite dann aber solchen Firmen, die gewillt sind, etwas anzureissen, von Seiten des AEW Steine in den Weg gelegt werden! Ich denke, wir sollten dieses Postulat nicht abschreiben, um dem Ganzen noch etwas mehr Druck zu verleihen! Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Ich kann Ihnen versichern, dass mir Holz sowohl als Baustoff wie als Brennstoff sehr sympathisch ist und zwar persönlich. Damit will ich aber auch gleich deutlich machen, dass wir zwischen den privaten Aufgaben und den Staatsaufgaben einmal mehr unterscheiden müssen. Es kann in einzelnen Bereichen durchaus auch einmal eine Staatsaufgabe sein, eine gewisse Anschubfinanzierung zu geben. Das wird im Moment im Bereich der Holzenergie netterweise durch den Bund übernommen. Projekte für 35 Mio. Franken sind bereits bewilligt und die Forstdirektorenkonferenz hat sich kürzlich dafür stark gemacht, dass dieser Betrag auch noch aufgestockt wird. Was unsere eigenen Beiträge angeht, erinnere ich Sie daran, dass Sie im Rahmen des Alternativbudgets 2000 diese Beiträge höchst persönlich gekürzt haben. Wir konnten sie auch 2001 nicht mehr aufstocken, weil der Druck auf das Budget, das Defizit möglichst tief zu halten, auch von Seiten der Fraktion von Herrn Plüss sehr stark war. Die Regierung ist der Meinung, dass wir im Rahmen des uns finanziell Möglichen das tun, was wir können. Wir beteiligen uns auch interkantonal immer wieder an Programmen. Wir sind auch an der Försterschule Lyss wieder mit dabei und haben dort ebenfalls Beiträge geleistet. Wir tun, was wir können! Aber nach den Entscheiden des 3939

16 13. März 2001 Art Grossen Rates über die Budgets 2000/2001 gehe ich davon aus, dass auch 2002 nichts anderes entschieden wird. Ich habe schon Forderungen nach Null-Defizit für 2002 gehört. Dann macht es einfach keinen Sinn, Postulate zu überweisen, die man nachher nicht finanzieren kann! Vorsitzender: Wir befinden über die Abschreibung. Abstimmung: Für Aufrechterhaltung des Postulates: 64 Stimmen. Für Abschreibung des Postulates: 39 Stimmen. Vorsitzender: Das Postulat ist damit überwiesen und wird aufrechterhalten Postulat Margrit Kuhn, Wohlen, vom 26. September 2000 betreffend Situation der allein Erziehenden durch die Einführung des neuen Steuergesetzes im Jahre 2001; Rückzug (vgl. Art hievor) Antrag des Regierungsrates vom 20. Dezember 2000: Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: 1. Mit dem ab dem 1. Januar 2001 geltenden neuen Steuergesetz sind die Kinderalimente neu durch die empfangende Person zu versteuern, währenddem die leistende Person einen entsprechenden steuerlichen Abzug vornehmen kann. Unter dem bisher geltenden Steuergesetz konnte die leistende Person keinen Abzug geltend machen, und die empfangende Person hatte die Kinderalimente nicht zu versteuern. Die Alimentenzahlungen für den getrennt lebenden oder den geschiedenen Ehegatten sind nach dem bisherigen wie auch nach dem neuen Recht von der empfangenden Person zu versteuern, währenddem die leistende Person einen entsprechenden Abzug tätigen kann. Der aargauische Gesetzgeber war sich der - vom Bundesrecht vorgeschriebenen - Neuregelung der Kinderalimentenbesteuerung bewusst und hat die damit verbundene stärkere steuerliche Belastung der empfangenden Personen durch verschiedene Massnahmen wieder ausgeglichen. So wird den Halbfamilien der Verheiratetentarif (Tarif B) gewährt, obschon die Halbfamilien gemessen an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steuerlich stärker belastet werden könnten. Der Tarif B ist auf die Haushaltsverhältnisse von zwei erwachsenen Personen ausgerichtet und nicht auf Haushaltsverhältnisse mit einem Erwachsenen. Weil bei gleichen Einkommensverhältnissen und gleicher Anzahl Personen im Haushalt die Halbfamilien über eine grössere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen als Familien mit zwei erwachsenen Personen, müssten die Halbfamilien steuerlich grundsätzlich stärker belastet werden als die übrigen Familien. Anders als die meisten anderen Kantone gewährt der Kanton Aargau die überproportionale tarifliche Entlastung für die Halbfamilien u.a. gerade als Gegenmassnahme zu den neuen Besteuerungsregeln der Kinderalimente. Die Halbfamilien profitieren umsomehr von dieser aargauischen Lösung, als mit der Gesetzesrevision beim Verheiratetentarif generell und bei den unteren Einkommensverhältnissen im speziellen sehr starke Entlastungen vorgenommen wurden. Im neuen Recht wird der Kinderabzug von heute Fr. 3' auf Fr. 6' angehoben. Diese starke Erhöhung ist u.a. ebenfalls wegen der Neuregelung der Kinderalimentenbesteuerung vorgenommen worden. Schliesslich wird die Situation der allein Erziehenden auch mit der Einführung des neuen Abzugs der Kinderbetreuungskosten verbessert. Auch hier bietet der Kanton Aargau eine im interkantonalen Vergleich grosszügige Lösung, indem bis zu maximal Fr. 6' pro Kind und Jahr abgezogen werden können. Der Kanton Aargau hat der neuen Situation der allein Erziehenden in differenzierter Weise Rechnung getragen. Es ist nicht zu erwarten, dass im Aargau Härtefälle auftreten wie dies zum Teil in anderen Kantonen der Fall ist. Sollte die Bezahlung der Steuern wegen einer Notlage trotzdem zu einem Härtefall führen, hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf einen ganzen oder teilweisen Steuererlass. Es drängen sich somit weder eine statistische Erfassung noch Massnahmen zur Vorbeugung von möglichen Härtefällen auf. Vorsitzender: Die Regierung beantragt mit Datum vom 20. Dezember 2000, das erwähnte Postulat abzulehnen. Margrit Kuhn, Wohlen: Die Antwort der Regierung auf mein Postulat bedeutet einen Rückschritt auf Erkenntnisse, die wir in den Jahren in der Steuerrechtsrevision, der Regierungsrat aber schon in seiner Botschaft zu dieser Revision, gewonnen haben. Ich bin enttäuscht, dass jetzt wieder ausgeführt wird, Einelternfamilien können steuerlich mehr belastet werden. Das ist eindeutig ein Rückschritt gegenüber einer gewissen Sensibilisierung, die die Regierung aufgrund der SP-Ausführungen in der Vernehmlassung und nachher in der Kommission sich angeeignet hatte. Ich finde es schade, einen Schritt vorwärts und zwei Schritte rückwärts zu gehen. Die Regierung hat ihre Aufgaben nicht gemacht! Einmal mehr hören wir heute den Satz, sie erwarte durch diese Revision keine Härtefälle bei den Alleinerziehenden. Dabei sind heute schon die Alleinerziehenden sehr belastet und nächstes Jahr wird es noch schwieriger werden. Ich habe in der Zeitung ein Inserat gehabt, in welchem ich Alleinerziehenden angeboten habe, ihre Steuererklärung günstig auszufüllen. Die Leute, die jetzt zu mir kommen - vorwiegend Frauen -, haben einfach nichts. Sie können kaum eine Altersvorsorge äufnen und werden im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Wenn dann noch gesagt wird, sie können ja im Notfall einen Steuererlass beantragen, dann finde ich das noch viel schlimmer. Der Steuererlass ist ein Willkürakt, der in jeder Gemeinde anders gehandhabt wird. Ich kann der Frau Finanzdirektorin folgende Bemerkung nicht ersparen: Ich habe Ihnen schon in anderen Zusammenhängen gesagt, dass Sie es in den letzten 8 Jahren einfach nicht geschafft haben, sich zu sensibilisieren für soziale Anliegen! Ich ziehe das Postulat zurück und werde die Entwicklung genau beobachten. Vorsitzender: Das Postulat wird zurückgezogen. Das Geschäft ist erledigt. 3940

17 Art März Interpellation der CVP-Fraktion vom 26. September 2000 betreffend Beitritt des Kantons Aargau zur Stiftung "GZA Standortmarketing Greater Zurich Area"; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art hievor) Antwort des Regierungsrates vom 24. Januar 2001: Bei Standortmarketingmassnahmen im Ausland, d.h. bei aktiven Akquisitionsmassnahmen, arbeitet die Mehrzahl der Schweizer Kantone mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und dessen Aktion "Location : Switzerland" bzw. "Standort : Schweiz" zusammen. "Location : Switzerland" koordiniert, plant und führt die Marketingaktionen auf ausgewählten internationalen Märkten durch, da es wenig Sinn macht, z.b. in den USA als Einzelkanton aufzutreten. Auch mit den Nachbarkantonen werden regelmässig Erfahrungen zum Bereich Wirtschaftsförderung ausgetauscht. Der Kanton Aargau hat von allem Anfang an mit der im Aufbau begriffenen Greater Zurich Area GZA Gespräche über mögliche Formen der Koordination und Zusammenarbeit geführt. Es hat sich gezeigt, dass bei einer Zusammenarbeit im Bereich Akquisition und Promotion auf ausländischen Märkten die GZA einen starken Führungsanspruch geltend macht, teilweise die gleichen Märkte wie das seco bearbeitet und zugleich eine hohe Kostenbeteiligung verlangt. Der Beitritt des Kantons Aargau zur GZA- Organisation würde jährliche Kosten von 1 Million Franken bzw. für die vorgesehene Vertragsdauer von vier Jahren rund 4 Millionen Franken verursachen. Aus diesem Grund haben denn auch wichtige Kantone der Ost- und Innerschweiz wie St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Zug und Luzern auf eine Mitgliedschaft verzichtet. Aufgrund einer sorgfältigen Kosten-/Nutzenanalyse sowie in Anbetracht der beschränkten Mitsprachemöglichkeit und der angespannten finanziellen Situation, ist der Regierungsrat zum Schluss gelangt, auf einen Beitritt zur GZA zu verzichten. Die vorhandenen beschränkten Mittel können im Rahmen des kantonseigenen Standortmarketings (Aargau Services) wirkungsvoller eingesetzt werden. Bei wesentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist eine Überprüfung und ein Neuentscheid möglich. Zu Frage 1: Aus internationaler Sicht ist ein grosser Teil des aargauischen Wirtschaftsraumes mit demjenigen der Grossagglomeration Zürich verbunden. Allerdings bestehen auch enge Bindungen zu anderen Wirtschaftzentren wie z.b. zur Agglomeration Basel. Eine Hauptaufgabe der internationalen Vermarktung von Standorten ist die Generierung von sogenannten "Leads", d.h. von Kontakten zu Führungspersönlichkeiten von Unternehmen, die beabsichtigen, ihre Unternehmung oder nur gewisse Bereiche davon in der Schweiz anzusiedeln, oder eine Niederlassung zu gründen. Diese Leads werden zum grössten Teil durch internationale Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie durch "Standort: Schweiz" betreut und bearbeitet. Deshalb ist es für den Kanton Aargau möglich, soweit er als Standort für eine ansiedlungswillige Unternehmung in Frage kommt, ebenfalls von diesen wichtigen Kontaktchancen zu profitieren. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, sich im Teilbereich "Ansiedlungsgeschäft" auf die ressourcenintensive Bearbeitung dieser Leads zu fokussieren. Bei der Vermarktungsstrategie will er sich auf die gesamtschweizerischen Aktivitäten "Location: Switzerland" ausrichten. Insbesondere auch deshalb, um zu verhindern, dass sich die schweizerischen Wirtschaftsregionen im Ausland gegenseitig konkurrenzieren. Zu Frage 2: Wie bereits erwähnt, setzt der Regierungsrat auf eine gesamtschweizerisch koordinierte Strategie in der internationalen Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Aargau. Der Label "Switzerland" oder "Location: Switzerland" ist mindestens so bekannt wie derjenige von Zürich. Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat im Rahmen einer Grundlagenstudie für das Standortmarketing eine Stärken- /Schwächenanalyse erstellen lassen. Der Aargau weist neben einer ausgezeichneten Bildungs-, Forschungs- und Verkehrsinfrastruktur ein konkurrenzfähiges Steuerklima und auch einen attraktiven Lebensraum auf. Er profitiert von seiner zentralen Lage zwischen den Grossagglomerationen Zürich, Bern und Basel, insbesondere von den internationalen Flughäfen in Zürich und Basel, und ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Kommunikation über die Stärken des Wirtschaftsraumes Aargau gezielt zu steigern. Umfragen zeigen, dass ein Grossteil der Bevölkerung wie auch der Unternehmensleitungen mit der Standortqualität sehr zufrieden sind, dass aber im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung weitere Verbesserungen anzustreben sind. Zu Frage 4: In einer Weisung vom Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Signalisation touristisch bedeutsamer Regionen auf Autobahnen und Autostrassen wird festgelegt, nach welchen Grundsätzen eine touristische Signalisation zu erfolgen hat. Darin wird unter anderem festgehalten, dass die Zahl der Signale auf das absolut Notwendige zu beschränken sei und nur touristisch bedeutsame Regionen und keine Ortschaften signalisiert werden dürfen. Die ganze touristische Signalisation hat zudem nach einem Konzept zu erfolgen, das vom Bundesamt für Strassen bewilligt werden muss. Der Kanton Aargau erarbeitete und prüfte verschiedene Varianten, bevor 1999 das Bundesamt für Strassen ein entsprechendes Konzept bewilligte. Dabei wurde der Begriff "Wasserschloss Aargau" mit den touristisch bedeutenden Tälern des Aargaus verknüpft. Mit 18 Sujets auf insgesamt 23 Tafeln werden Aare-, Wigger-, Suhren-, Wynen-, Bünz-, Reuss- und Limmattal sowie der Rhein, das Fricktal und das Seetal signalisiert. Dazu kommen noch die kulturhistorischen Objekte Vindonissa/Klosterkirche Königsfelden, Schloss Lenzburg und Schloss Habsburg. Zu Frage 5: Aufgrund der vorliegenden Analyse verzichtet der Regierungsrat zumindest vorläufig auf einen Beitritt zur GZA. Er ist der Meinung, dass der Aargau eine selbstbewusste, koordinierte aber eigenständige Standortmarketingphilosophie verfolgen soll. Die seit anfangs 2000 mit dem One-Stop-Shop gemachten Erfahrungen und Erfolge bestätigen diese Strategie. Im Jahr 2000 wurden über 20 Unternehmen neu angesiedelt, darunter eine Verlagerung eines Hauptsitzes, die Ansiedlung von zwei Logistik- und von über 12 Dienstleistungsbetrieben, fünf davon im IT-Bereich (Information Technology). 3941

18 13. März 2001 Art Die Stabsstelle für Wirtschaftsfragen bot Unterstützung bei zwei grossen Erweiterungsinvestitionen und bei über 15 Neugründungen von Kleinunternehmen. Insgesamt wurde durch die Aktivitäten des Standortmarketings Aargau innerhalb eines Jahres entscheidend mitgewirkt, über 900 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zu Frage 6: Der Regierungsrat hat bereits ein Konzept mit Strategie und Leistungsauftrag für das Standortmarketing genehmigt und mit dem One-Stop-Shop in einer ersten Phase realisiert. Weitere Aufgaben, so ein Kommunikationskonzept, sind in Bearbeitung. Mit den Rechenschaftsberichten wird der Grosse Rat informiert. Weitere Kommunikationsmöglichkeiten mit einer regelmässigen Berichterstattung zum Standortmarketing Aargau an den Grossen Rat werden vom Regierungsrat geprüft. Dr. Andreas Binder, Baden: Die CVP-Fraktion erklärt sich mit der Antwort teilweise befriedigt. Dazu folgende Erklärungen: 1. Wir haben im Kanton Aargau seit Jahren finanzielle Probleme. Die Zahlen belegen, dass diese Probleme nicht primär auf der Ausgabenseite liegen, sondern auf der Einnahmenseite. Die Struktur unsere Unternehmen in Kanton Aargau ist ungünstig. Wir verfügen über viele wertschöpfungsschwache Unternehmen, wir mangeln aber an solchen in zukunftsorientierten, erfolgreichen Branchen. 2. Der Kanton Aargau hat sich bis vor kurzem darin gefallen, eine passive Standortpolitik zu betreiben. Die Stelle der Wirtschaftsförderung wurde nur schwach dotiert. Ein klares Konzept für das Standortmarketing bestand höchstens ansatzweise. Die Gewährung von Steuererleichterungen war unmöglich. 3. Nicht zuletzt auf Druck der CVP wurde diese passive Politik in der jüngsten Zeit korrigiert. Wir nehmen gerne zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Zwischenzeit ein Konzept mit Strategie und Leistungsauftrag für das Standortmarketing verabschiedet hat. Wir ersuchen den Regierungsrat, dieses Konzept auch uns Grossräten zur Kenntnisnahme zuzustellen! 4. Den Nichtbeitritt zur GZA erachten wir nach wie vor als nicht richtig. Wir sind überzeugt, dass die jährlichen Kosten, auch wenn sie 1 Mio. Franken betragen, letztlich gut investiertes Geld sind, welches einen mehrfachen Return generieren wird. Wir ersuchen deshalb den Regierungsrat, zusätzlich zur Mitwirkung bei der Aktion Location Switzerland trotzdem heute noch der GZA beizutreten. 5. Kein Verständnis haben wir für die Zurückhaltung der Regierung im Zusammenhang mit der touristischen Vermarktung des Aargaus entlang der Autobahn. Es darf ja wohl nicht sein, dass der Aargau die offenbar bestehende Weisung des Bundes anders als andere Kantone sklavisch umsetzt, statt selbstbewusst die vielen Attraktionen unseres Kantons als Naherholungsgebiet für über 2 Mio. Menschen anzupreisen. Das bestehende Konzept ist marketingmässig zu überarbeiten! Das ist unser Wunsch. Vorsitzender: Die CVP-Fraktion erklärt sich mit der Antwort des Regierungsrates teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. Traktandum 11, Interpellation Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, muss ich von der Traktandenliste absetzen, da sich die Interpellantin für die Nachmittagssitzung entschuldigen musste Regionalverkehr Aarau-Suhr-Zofingen/Lenzburg; Grundsatzentscheid des Grossen Rats über Verlegung WSB Aarau-Suhr, Umbau Bahnhof Suhr; Aufhebung des Beschlusses des Grossen Rates vom 28. Februar 1989; Auftrag an Regierungsrat; Anpassung des Richtplans (Vorlage vom 24. Januar 2001 des Regierungsrates) Madeleine Schifferle-Wanger, Windisch, Präsidentin der Verkehrskommission: Dieses Geschäft hat - wie auch schon andere im Bereich Bahnverlegungen - eine längere Vorgeschichte. Planungen werden ja nicht selten durch die Zeit oder andere Umstände überholt. Bereits in den 60-er Jahren begannen die Diskussionen um die Bahnsanierung zwischen Aarau und Suhr stimmte der Grosse Rat dem Projekt mit der Parallelführung der WSB und SBB-Gleisanlagen zu. Der Auftrag zur Erarbeitung eines Bauprojektes wurde erteilt. Wegen der hohen Kosten von ca. 120 Mio. Franken verzögerte sich die Weiterbearbeitung. Mit den veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen, d.h. den Lastenverschiebungen vom Bund auf die Kantone durch das Eisenbahngesetz und das Beitragsmoratorium an Verkehrstrennungsanlagen, galt es schliesslich als nicht mehr finanzierbar wurde dann die Arbeit am Projekt Stand 92 zusammen mit einer Behördendelegation wieder aufgenommen. Dazu gehörten alle betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsverbände sowie WSB und SBB, fachlich unterstützt durch eine technische Begleitkommission. Als Projektziele wurden definiert: Attraktive Erschliessung der Siedlungsgebiete mit dem jeweils zweckmässigsten öffentlichen Verkehrsmittel, zeitlich gute und benützerfreundliche Umsteigebeziehungen, optimaler Anschluss an das Fernverkehrsnetz der SBB in Aarau und soweit möglich in Lenzburg und Zofingen, rasche und möglichst etappierbare, mit dem übrigen Verkehrsnetz kompatible Realisierung, Erhaltung und Förderung des Güterverkehrs mit der Bahn zwischen Lenzburg und Safenwil sowie Suhren- und Wynental, Reduktion der Behinderung des Strassenverkehrs, ökologische Lösung. So entstand das Projekt Zum Betriebskonzept wurden verschiedene Varianten geprüft, drei davon, alle mit WSB-Verlegung auf das SBB- Trassee, blieben in der engeren Auswahl. Die Variante ABS (WSB Aarau-Suhr und SBB-Bahnbetrieb Zofingen-Suhr) wurde favorisiert. Der Umbau des Bahnhofs Suhr muss verschiedenste Bedürfnisse erfüllen, so diejenigen der SBB im Personen- und Güterverkehr und der WSB im Personenverkehr und für den Rollbockbetrieb. Zudem muss das Umsteigen zwischen den Bahnen und der Zugang von Suhr und von den Bushaltestellen optimiert werden. Die Umbaupläne sind auf die Varianten abgestimmt, bei der Variante U (Buslinie Aarau- Suhr-Zofingen) könnten die Gleisanlagen angepasst werden. Beim heutigen Beschluss geht es aber noch nicht um Variantenentscheide oder Bauprojekte, sondern um einen Grundsatzentscheid, der ein stufenweises Vorgehen ermöglicht 3942

19 Art März 2001 und so hoffentlich schneller und sicherer zur Verwirklichung der Projektziele führt! Die Verkehrskommission hat am 28. Februar 2001 das Geschäft behandelt. Nach einer Einführung durch den Departementsvorsteher und einer anschaulichen Präsentation der Vorlage durch die Herren Hans Peter Howald und Marco Lombardi wurde in einer angeregten Fragerunde das Wissen vertieft. An der Dringlichkeit zur Lösung der anstehenden Probleme, gegeben durch die gegenseitige starke Behinderung von Bahn und Strassenverkehr in Suhr und auf der Strecke Aarau-Suhr, gab es keine Zweifel. Die Projektziele sind in den Planungsergebnissen ersichtlich, Einzelheiten müssen noch bearbeitet, Optionen überprüft werden. Für Eintreten stimmten alle 15 anwesenden Kommissionsmitglieder. Nach kurzer Detailberatung stimmte die Kommission einstimmig allen Anträgen gemäss Botschaft zu. Für den Bereich Richtplanänderungen übergebe ich jetzt das Wort Hans Killer von der Bau und Planungskommission. Hans Killer, Untersiggenthal, Präsident der Bau- und Planungskommission: Bei diesem verkehrspolitisch wichtigen und für die Region Aarau - Suhr weitreichenden Vorhaben geht es in erster Linie um die künftige Verkehrsabwicklung in diesem Gebiet. Folgerichtig wurde mit der Detailberatung die Verkehrskommission beauftragt. Bevor aber Änderungen im Verkehrsregime und auch Zuständigkeitsänderungen konkret geplant werden können, sind die raumwirksamen Aspekte zu prüfen. Dies ist der Bereich unseres Richtplans, weil darin sowohl die Verkehrsträger (Bahn oder Strasse) wie auch die Fahrplahndichte und Linienführungen festgesetzt sind. Die Bau- und Planungskommission wurde bekanntlich für die Richtplanung und für Änderungen als vorberatendes Gremium bestimmt. Sie hat diese Vorlage auf die Richtplanbelange hin geprüft. Durch den Chef der Abteilung Verkehr, Herrn Hanspeter Howald, wurden die Ziele und Wirkungen der vorgesehenen ÖV Änderungen verständlich dargelegt. Die BPK hat dabei erkannt, dass eine Parallelführung von zwei Bahnsystemen unvernünftig und finanziell nicht verkraftbar ist. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass das Einstellen des SBB- Verkehrs zwischen Aarau und Suhr wohl auch Fahrplankomfort-Einbussen ergibt, das neue Konzept mit der WSB auf dem SBB-Trasse aber viele Vorteile bietet, welche sowohl aus Investitions- wie betrieblicher Sicht klar überwiegen. Es geht also hier und heute darum, die Voraussetzungen für Detailplanungen und für Betriebskonzepte zu schaffen. Es ist in der BKP die Frage aufgetaucht, ob die SBB von ihrem "Glück" bereits Kenntnis habe. Es wurde erklärt, dass das in dieses neue System integrierte Umbauvorhaben am Bahnhof Suhr zusammen mit den SBB erarbeitet worden sei, folglich die Absichten beidseitig bekannt seien. Auch wurde in der Bau- und Planungskommission darauf hingewiesen, dass mit diesen sinnvollen Richtplanänderungen ein weiteres, teures Grossprojekt initiiert werde, ohne zu wissen, welches die Finanzbedarfswirkungen daraus seien. Es wurde der Wunsch geäussert, einen aktuellen Projektkatalog mit den finanziellen Aufwendungen und Wirkungen dringend zu erstellen und vorzulegen. Laut Baudirektor sei dies in Arbeit, auch die Regierung sehe darin eine gute transparente Darstellung. Die BPK hat das Geschäft an zwei Sitzungen jeweils beraten und ist letztlich zur einstimmig geäusserten Meinung gekommen, die Vorlage sowohl aus konzeptioneller wie auch aus richtplanerischer Sicht zu genehmigen. Die Festsetzung der Verlegung der WSB von Aarau bis Suhr auf das Trassee der heutigen SBB-Linie macht Sinn und spart Kosten. Ich bitte Sie ebenfalls in diesem Sinne zu entscheiden! Vorsitzender: Für stillschweigendes Eintreten haben sich die Fraktionsgemeinschaft der SD/FP/EDU und die SP-Fraktion ausgesprochen. Hans Gloor, Suhr: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Die Diskussion um die Bahnsanierung hat in den 60-er Jahren begonnen befasste sich der Grosse Rat mit dem Bericht 'Parallelführung'. In der Folge wurden zahlreiche Varianten diskutiert. Im März 1982 diskutierte man in Suhr mit allen Fachleuten über 7 verschiedene Varianten. Im April haben sich die Suhrer Stimmbürger mit 65,4% klar für die Variante P (parallel) entschieden fand das Vernehmlassungsverfahren Nr. 1 statt. Die Regierung ging an die Arbeit und 1989 stimmten die Verkehrskommission und der Grosse Rat dem Projekt Variante P zu und beauftragte die Regierung, ein Bauprojekt auszuarbeiten. Die Kosten waren damals 77 Mio. Franken, nach heutigem Stand ca. 120 Mio. Franken. Das Projekt scheiterte an finanzpolitischen Rahmenbedingungen, an der SBB und am Beitragsmoratorium an Verkehrstrennungsanlagen. Ich reichte damals ein Postulat zur WSB-Eigentrassierung ein. Ein ähnlicher Vorstoss wurde von Herrn Brunner eingereicht. Beide wurden grossmehrheitlich überwiesen und bis heute nicht abgeschrieben. Der Druck der Gemeinde Suhr und der Region wurde immer grösser. Es wurde in der Gemeinde eine Petition gestartet und hier in Aarau überreicht, die von allen Ortsparteien mitgetragen wurde. Der Kanton hat nach Alternativen gesucht macht sich eine breitabgestützte Behördendelegation an die Arbeit und das Produkt, das diese erarbeitet haben, liegt nun in der Botschaft vor Ihnen. An diesen Vernehmlassungen haben 8 Gemeinderäte, 5 Regionalplanungsgruppen, 6 Parteien und 11 diverse Organisationen teilgenommen. Die Verlegung ist unbestritten dank dem Entscheid, dass das Betriebskonzept Nationalbahn offengelassen werden konnte. So sind noch alle drei Varianten - die Variante ABS, Variante T und Variante U - möglich. Ebenso lässt auch das Umbauprojekt SBB-Bahnhof Suhr alle drei Varianten zu. Ich finde das sehr wichtig, damit man da in Zukunft weiter darüber diskutieren kann. Zum Projekt selbst will ich mich kurz äussern: Es ist gut und durchführbar und ist in der Region breit abgestützt. Beim Bahnhof Suhr ist der Güterverkehr gewährleistet und der WSB-Güterverlad auf Rollschemel ins Wynetal ist gesichert; mit den Optionen kann der SBB-Personenverkehr nach den drei Varianten nach politischem Entscheid durchgeführt werden. Bei der Kreuzung beim Gasthof Bären fällt die Überfahrt durch die WSB weg. Im ganzen Dorf ist die WSB weg von der Strasse und diese kann von Bus, Privatverkehr, Velofahrer und Anwohner benutzt werden. Der Bahnübergang "Möbel Pfister" wird mit ca. 20% entlastet mit der Unterführung der WSB. Mit einem Abkommen mit der Migros und Möbel Pfister, ihren Güterverkehr von Lenzburg her zu bedienen, wird das ebenfalls zusätzlich noch unterstützt. In Buchs wird die Haltestelle nach Süden verlegt und die Entlastung dieses Bahnüberganges beträgt 3943

20 13. März 2001 Art etwa 15%. Wenn die Gemeinde Buchs eine Unterführung wünscht, dann muss noch verhandelt werden. In Aarau wird der Geisskreisel entlastet mit der WSB, die über die Brücke fährt bei der Unterführung. Beim Bau kann die alte WSB-Strecke bis zur Inbetriebnahme der neuen Strecke immer benützt werden. Das ist also ein gutes, realisierbares Projekt. Zu diesem Entschluss ist auch die einstimmige Verkehrskommission gekommen wie auch die einstimmige SVP-Fraktion. Zu den Verkehrsverhältnissen in Suhr noch einige Zahlen: Auf der Autobahn Bern-Zürich in Suhr pro Tag ca. 50'000 Fahrzeuge; auf der alten Bernstrasse vom Gasthof Kreuz bis zum Bären: ca. 28'000 Fahrzeuge; vom Bären Richtung Aarau neben der WSB: ca. 15'000 Fahrzeuge. Da höre ich noch immer die Urner schreien wegen ihrer Verkehrsüberlastung. Oh wie brav waren wir Suhrer doch und haben den Verkehr bis jetzt getragen. Im Dorf wurde nicht geschlafen, sondern immer gehandelt. Wir haben den ÖV ausgebaut mit der Buslinie Bahnhof Suhr-Aarau und der Buslinie Waldhof-Aarau. Ebenso wurde letztes Jahr vom Gemeinderat ein Antrag an der Gemeindeversammlung gestellt, die Variante Bus vom Haldenquartier Dorf bis ins Wynefeld zu führen. Dieser Antrag wurde unterstützt. In zwei grossen Wohnquartieren, die als Umfahrungen missbraucht wurden, hat man Tempo 30 eingeführt und Velowege wurden gebaut. Man hat ein klares Verkehrskonzept entwickelt. In Suhr wurde auch gebaut und es wurden Arbeitsplätze geschaffen. Die AZM hat ihren Betrieb von 190'000 m 3 um 93'000 m 3 erweitert, mit Schienenanschluss. Die Migrosverteilzentrale erweitert ihr Logistikzentrum. Inbetriebnahme ist Mit der Zusammenarbeit Migros, Gemeinde und SBB kann der ganze Bahnverkehr von Lenzburg her betrieben werden. Die neuen Schienenanlagen sind im Bau. Das Einrichtungszentrum Möbel Pfister wird seinen Betrieb erweitern von 34'000 m 2 Verkaufsfläche um 2'000 m 2 und 50 Parkplätzen. Der Fussgängerstreifen vor dem Möbel Pfister wird nach Verhandlungen mit diesem aufgehoben durch einen niveaufreien Übergang. Im Aussendorf Richtung Hunzenschwil wurde ein Fachmarkt mit 3'000 m 2 Verkaufsfläche eröffnet. Die Erschliessung Gewerbezone Aussendorf ist erstellt. Wir haben mit diesem Projekt ca. 4'500 Arbeitsplätze in unserem Dorf. In den letzten Jahren wurden dazu auch Wohnungen und Einfamilienhäuser erstellt. Die Gemeindeversammlung hat in einem Planungskredit für den Kanton einen Beitrag gesprochen, so dass die Ost-Umfahrungsplanung in Angriff genommen werden kann. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Anträgen des Regierungsrates und der einstimmigen Verkehrskommission zuzustimmen! Im Namen der Gemeinde Suhr bedanke ich mich herzlich bei Ihnen, wenn Sie dieser Vorlage zustimmen können! Ebenfalls wünsche ich der neuen Verkehrskommission und den neuen Grossrätinnen und Grossräten, dass sie sich nicht 19 Jahre mit einem solchen Projekt befassen müssen und Millionen an Steuergeldern verplant werden, anstatt dass endlich einmal gebaut wird! Die SVP legt grossen Wert auf die Realisierung, so wie es in der Planung vorgesehen ist, nämlich bis im Frühling Denken wir doch auch noch an die Opfer, die in den letzten 20 Jahren auf dieser alten Strecke der WSB zu Schaden kamen. Es gab 216 Unfälle mit 18 teilweise schwer Verletzten und 9 Toten. Helfen Sie mit, dass das Problem möglichst bald gelöst werden kann! Patrick Fischer, Bremgarten: Ich spreche für die FDP- Fraktion. Diese Vorlage gab in unserer Fraktion zu keinen grossen Diskussionen Anlass. Grundsätzlich aber eine kritische Bemerkung zu dieser Vorlage: Für mich ist das ein klassisches Beispiel, dass in Zukunft Sachpolitik vermehrt und viel enger mit Finanzpolitik verknüpft werden muss. Es kann nicht sein, dass wir vor 12 Jahren hier einem Vorhaben zugestimmt haben mit einem Kostenaufwand von dazumal 120 Mio. Franken, dass wir 12 Jahre später immer noch an einem Grundsatz- und Variantenentscheid diskutieren und diese Vorlage heute eigentlich zum Nulltarif bekommen, Festsetzung im Richtplan usw., aber trotzdem weitere Bauvorhaben mit happigen Investitionen folgen werden. Es kann also nicht sein, dass wir Vorlagen, Auflagen und Bestimmungen zustimmen, wo wir die finanziellen Auswirkungen nicht kennen und nicht genau im Finanzplan das Fenster sehen, wie das Geschäft finanziert werden kann, woher die Mittel stammen und in welcher Zeitspanne das Projekt realisiert werden kann. Die Grossräte der neuen Legislaturperiode sind also gut beraten, in Zukunft bei sämtlichen Vorlagen dafür zu sorgen, dass immer zwingend die finanzielle Seite eines Projektes und ganz klare Vorgaben von der Regierung vorliegen. Nur dann kann man zustimmen und nur dann ist gewährleistet, dass eine effiziente Planung möglich ist und keine Verschleppungen eintreten. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier zuzustimmen! Martin Bhend, Oftringen: Ich weiss, dass es im heutigen Entscheid weder um die zukünftige Betriebsführung noch um konkrete Projekte der Nationalbahnstrecke geht. Jedoch ist es mir ein Anliegen, Sie über die Erwägungen der Behördendelegation zu informieren, die zu einer einhellig unterstützenden Haltung gegenüber der WSB-Verlegung führten. Als Gemeindevertreter von Oftringen konnte ich bereits 1998 in der Behördendelegation zur Thematik Regionalverkehr Aarau-Suhr/Zofingen-Lenzburg Einsitz nehmen und mich eingehend mit dem vorliegenden Geschäft befassen. In der genannten Delegation sind sämtliche Anliegergemeinden des Westastes der Nationalbahn vertreten unter Federführung des Baudepartementes. In unzähligen Sitzungen wurde die Zukunft des Regionalverkehres ab der Nationalbahnlinie diskutiert und verhandelt, wobei die stets dringend nötige Verkehrsentflechtung im Raume Suhr und Buchs im Vordergrund stand. Es standen von Anfang an mehrere verschiedene Varianten der Betriebsführung zur Diskussion, wobei deren drei schlussendlich als machbar und finanzierbar herauskristallisierten. Sie wurden erwähnt: ABS, Variante T - welche übrigens auch von der SBB favorisiert wird, wegen der Kompatibilität mit der Seetalbahn - und Variante U. In der Konsultativabstimmung anlässlich eines Behördenseminars vom 27. März 1999 stimmte die Delegation mit 10 zu 4 Stimmen für eine Bahnlösung auf der betroffenen Regionalverkehrslinie. An dieser Meinung hat sich bis heute nichts geändert, im Gegenteil: Immer wieder setzen sich die Gemeinden in verschiedenen Vernehmlassungen mit grossem Mehr für eine Bahnlösung ein, letztmals in der Vernehmlassung vom 4. Juli-29. 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