Netzzugangsentgelte Strom der
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1 Netzzugangsentgelte Strom der badenovanetz GmbH gültig ab Bei der Nutzung des Stromnetzes der badenovanetz GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je gemäß diesem Preisblatt sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz an den Netzbetreiber zu entrichten. Zudem wird bei der Nutzung einer Messeinrichtung bzw. eines Zählers des Netzbetreibers ein Entgelt für den Messstellenbetrieb je Messstelle in Rechnung gestellt. Für die Erbringung der Messung durch den Netzbetreiber wird ein Entgelt für die Messdienstleistung je Messstelle erhoben. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Hochspannungsnetz 5,00 / 5,95 1,78 / 2,12 49,30 / 58,67 0,01 / 0,01 Umspannung HS/MS 7,14 / 8,50 1,79 / 2,13 44,24 / 52,65 0,31 / 0,37 Mittelspannungsnetz 10,04 / 11,95 2,34 / 2,78 55,92 / 66,54 0,51 / 0,61 Umspannung MS/NS 9,86 / 11,73 2,85 / 3,39 74,12/ 88,20 0,28 / 0,33 Niederspannungsnetz 15,53 / 18,48 3,46 / 4,12 80,76 / 96,10 0,85 / 1, Abrechnungsentgelt Abrechnungspreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 124,08/ 147,66 / Jahr badenovanetz GmbH Stand:
2 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 485,20 / 577,39 Niederspannung 259,00 / 308,21 Entgelt für Modem 33,24 / 39,56 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz Mittelspannung 126,35 / 150,36 bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz Niederspannung 29,15 / 34,69 Die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messvorgang und Abrechnung erfolgen bei unterjähriger Abrechnung zeitanteilig. Die Kosten für den analogen Nebenstellenanschluss trägt der Anschlussnehmer. Sofern der TK-Anschluss bzw. TK-Nebenstellenanschluss durch den Netzbetreiber beigestellt wird ist ein Aufpreis in Höhe von 70,19 (netto) bzw. 83,53 (brutto) erforderlich. Werktägliche (Mo.-Fr.) Datenbereitstellung bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage. 1.4 Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Hochspannung 175,00 / 208,25 Mittelspannung 175,00 / 208,25 Niederspannung (X) 175,00 / 208,25 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 0,15 ct/kwh (netto) bzw. 0,18 ct/kwh (brutto) auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatsweisem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen Abrechnungsjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im badenovanetz GmbH Stand:
3 Monatsleistungspreissystem für das nächste Abrechnungsjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Hochspannungsnetz 8,22 / 9,78 0,01 / 0,01 Umspannung HS/MS 7,37 / 8,77 0,31 / 0,37 Mittelspannungsnetz 9,32 / 11,09 0,51 / 0,61 Umspannung MS/NS 12,35 / 14,70 0,28 / 0,33 Niederspannungsnetz 13,46 / 16,02 0,85 / 1, Abrechnungsentgelt Siehe Preise für Messstellenbetrieb Siehe Preise für Messdienstleistung Siehe Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 15,00 / 17,85 3,32 / 3,95 Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Arbeitspreis Niederspannungsnetz 1,75 / 2, Abrechnungsentgelte Für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher beträgt der Preis für die Abrechnung 10,34 (netto) pro Jahr. Diese n erhalten im Regelfall eine Abrechnung pro Jahr. Für die monatlich abgerechneten n mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 124,08 (netto) im Jahr. Preise für zusätzliche Abrechnungen erhalten Sie auf Anfrage. badenovanetz GmbH Stand:
4 3.3 Preise für Messstellenbetrieb Entgelte für Entnahme- und Einspeisestellen Messstellenbetrieb Eintarifzähler 9,10 / 10,83 Mehrtarifzähler(<=3) 18,20 / 21,66 Elektronischer Zähler gem. 21b EnWG 25,33 / 30,14 Wandler Mittelspannung 126,35 / 150,36 Wandler Niederspannung 29,15 / 34, Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 3,70 / 4,40 7,40 / 8,81 14,80 / 17,61 44,40 / 52,84 Zweitarifzähler 3,70 / 4,40 7,40 / 8,81 14,80 / 17,61 44,40 / 52,84 Mehrtarifzähler(<=3) 3,70 / 4,40 7,40 / 8,81 14,80 / 17,61 44,40 / 52,84 Elektronischer Zähler gem. 21b EnWG 3,70 / 4,40 7,40 / 8,81 14,80 / 17,61 44,40 / 52, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. badenovanetz GmbH Stand:
5 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittelund Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung Mittelspannung Preis für Blindstromlieferung Umspannung MS/NS Preis für Blindstromlieferung Niederspannung 1,52 / 1,81 Ct/kvarh 1,33 / 1,58 Ct/kvarh 2,72 / 3,24 Ct/kvarh 6. Reservenetzkapazität h/a /kwa h/a /kwa h/a /kwa Hochspannungsnetz 12,24 / 14,57 14,69 / 17,48 17,14 / 20,40 Umspannung HS/MS 17,85 / 21,24 21,42 / 25,49 24,99 / 29,74 Mittelspannungsnetz 25,15 / 29,93 30,18/ 35,91 35,21 / 41,90 Umspannung MS/NS 24,66 / 29,35 29,59 / 35,21 34,53 / 41,10 Niederspannungsnetz 38,81 / 46,18 46,57 / 55,42 54,33 / 64,65 7. Unterbrechung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber wird folgender pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung ist in diesem Betrag mit inbegriffen. Preis für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung 62,00 / 62,00 / Unterbrechung Bei erheblichen Abweichungen vom Standardverfahren wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. 8. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung Verrechnungssatz je Monteurstunde 62,00 / 73,78 / 62,00 / 73,78 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; badenovanetz GmbH Stand:
6 9. Umlage KWK (Stand: ) Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz vom 19. März 2002, gemäß 9 Abs. 7, wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,002 / 0,0024 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 / 0,0595 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0, Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 / 0,13 0,61 / 0,73 in Gemeinden bis Einwohner 1,32 / 1,57 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 / 1,89 In Gemeinden bis Einwohner 1,99 / 2, Sonderkundenaufschlag nach 19 Abs. 2 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,151 / 0,18 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 / 0,06 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0,03 Freiburg, den badenovanetz GmbH Stand:
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