Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh) Guido Brebaum - Geschäftsführer - Tecklenburger Str.
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- Theresa Fleischer
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1 1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers für die Breitbandversorgung in den weißen NGA-Flecken der Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck und Nordwalde im Kreis Steinfurt. 1. Kommunale Gebietskörperschaft Der Kreis Steinfurt hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst flächendeckende NGA-Versorgung in den Gemeinden im Kreisgebiet zu erreichen. Gebiete, die über eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s verfügen und in denen innerhalb der nächsten drei Jahre eine solche Bandbreite aufgrund eines privatwirtschaftlichen Infrastrukturausbaus nicht verfügbar sein wird, gelten als unterversorgt. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh) hat im Kreis Steinfurt die Aufgabe übernommen, eine Interessenbekundung zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service- Providers in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck und Nordwalde durchzuführen. Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh) Guido Brebaum - Geschäftsführer - Tecklenburger Str Steinfurt Ansprechpartner für Rückfragen: Guido Brebaum Tel.: 02551/ Fax: 02551/ guido.brebaum@westmbh.de Die Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck und Nordwalde gehören zum Kreis Steinfurt im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Im Folgenden wird die Anzahl unterversorgter Haushalte und Gewerbetriebe in den Gemeinden dargestellt. Die Zahlen basieren auf einer Schätzung anhand der Daten zu den Abschlusspunkten der Linientechnik (APL) sowie anhand eines Faktors für den Bezug zwischen Hauskoordinaten und Haushalten: unterversorgte Haushalte/Gewerbebetriebe Gemeinde Wettringen 830 Neuenkirchen 603 Metelen 404 Saerbeck 309 Nordwalde Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen sowie der freiberuflich und gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Im Rahmen der im Zeitraum vom bis durchgeführten Markterkundung hat sich gezeigt, dass es auch nach Durchführung der angekündigten Ausbaumaßnahmen noch Bereiche im Gebiet der Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck
2 2 und Nordwalde geben wird, in denen keine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s verfügbar sein wird. Eine Liste der unterversorgten Bereiche ist beim zuständigen Ansprechpartner anzufordern. Die kartographische Darstellung der unterversorgten Gebiete ist in den Anlagen in Form von PDF-Dateien beigefügt. Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers, der im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodells Telekommunikationsdienste anbietet. 3. Interessenbekundungsverfahren Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahme zur Schaffung einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Next Generation Access (NGA)-Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck und Nordwalde. Der Kreis Steinfurt bzw. die genannten Gemeinden planen, in den nach Durchführung der Markterkundung verbleibenden weißen NGA-Flecken, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftsfähigen NGA- Breitbandinfrastruktur zu leisten. Es werden dabei drei Ausbauszenarien in Betracht gezogen. Der Interessent kann Lösungen für jedes der Ausbauszenarien anbieten. Die Ausbauszenarien beziehen sich auf den gesamten weißen NGA-Fleck in jeder Gemeinde. Die Ausbauszenarien lauten: 1. Es werden 95 % der Haushalte im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s und 85 % der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt. 2. Es werden 95 % der Haushalte mit einer symmetrischen Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s versorgt. 3. In den Gewerbegebieten wird eine Versorgung aller Hausanschlüsse/Gewerbebetriebe mit mindestens 200 Mbit/s symmetrischer Bandbreite garantiert. Sollte der Netzausbau für einen entsprechenden Abdeckungsgrad wie oben erbeten laufende Betriebskosten bedingen, die die zu erwartenden laufenden Einnahmen übertreffen, wird um entsprechende Hinweise und um die Benennung eines Polygons gebeten, bei dem die laufenden Kosten von den zu erwartenden laufenden Einnahmen gedeckt werden. Ziel der Kommunen ist es, Strukturen zu schaffen, die sich nach der Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke privatwirtschaftlich betreiben lassen. Es können ebenso Interessenbekundungen für den Ausbau im Rahmen eines Betreibermodells abgegeben werden. Die WESt mbh führt hiermit ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Jede der fünf Gemeinden bildet ein Los. Die WESt mbh bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Errichtung einer NGA-Infrastruktur, welche die genannten Leistungsparameter erfüllt. Die Interessenbekundungen beziehen sich auf das gesamte Netz eines jeweiligen Loses. Die Interessenbekundungen werden für die Lose getrennt abgegeben. Los 1: Gemeinde Wettringen Los 2: Gemeinde Neuenkirchen Los 3: Gemeinde Metelen Los 4: Gemeinde Saerbeck Los 5: Gemeinde Nordwalde
3 3 Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung sowie die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zu nutzen. Die Interessenten werden auf Wunsch über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Die WESt mbh behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Mit Abgabe eines Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei somit nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und entsprechend keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Die Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. Es erfolgt eine gebietsbezogene Aufteilung, jede der fünf Gemeinden bildet ein Los, jedes Los umfasst die unterversorgten Haushalte und Unternehmen der jeweiligen Gemeinde. Der Interessent hat folgende Angaben zu seinem Produkt- und Angebotsportfolio zu machen, welches er in dem Los, für das er sein Interesse bekundet, verfügbar machen wird: Geschäftskundenbereich: Benennung eines Einstiegs-Geschäftskundenprodukts: Dabei soll ein Einstiegsprodukt ohne größeren Aufwand und einmaligen Mehrkosten auf höhere Leistungsklassen erweiterbar sein, um dem steigenden Breitbandbedarf gerecht werden zu können, ohne zu hohe Eintrittsbarrieren zu schaffen. Benennung eines Standard-Geschäftskundenproduktes: Ein Standard-Geschäftskundendienst soll zu Monatspreisen im Bereich von unter 200 bereitgestellt werden. Benennung eines Hochleistungs-Geschäftskundenproduktes: Dieses Produkt soll individuelle Geschäftskundendienste mit flexiblen SLA s und QoS s bei symmetrischen Bandbreiten bereitstellen. Privatkundenbereich: Benennung eines Einstiegsproduktes: Dieses Produkt umfasst lediglich Internetdienste ohne Telefonie und TV-Angebote. Benennung eines Standardproduktes: Dieses Angebot umfasst ein Diensteportfolio aus Internetdiensten und Telefonie. Benennung eines Hochleistungsproduktes: Dieses Angebot umfasst ein Diensteportfolio aus Internetdiensten, Telefonie und TV (sog. triple play). Die Angabe dieser Produkte stellt die Mindestanforderung an die eingehenden Antworten dar. Dem Interessenten steht es frei, weitere Produkte innerhalb der entsprechenden Kategorien zu benennen. 4. Inhalte der Interessenbekundung Interessenbekundungen haben folgende Daten zu enthalten:
4 4 Informationen: - zum technischen Konzept inklusive aktiver Technik mit Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (z.b. Angaben zur Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Endkundenanschlüsse, etc.), - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene), - zu den Kosten, die für die Errichtung eines Hausanschlusses erhoben werden, - zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, - über die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten sowie eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten berechnet auf einen Zeitraum von 7 Jahren, - zum vorhandenen und erwarteten Kundenpotenzial und dem daraus abzuleitenden Umsatzpotenzial (Refinanzierung des Netzes inklusive der Angaben der möglichen sowie kalkulierten Neukunden), - zu den erwarteten Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten; - zur Übersicht aller buchbaren Tarife des künftigen Netzes; - zum vorläufigen Zuschussbedarf, welcher nachvollziehbar und plausibel darzustellen ist, - zum angestrebten Vertriebskonzept, sowie - zum Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme. Für den Fall, dass ein Interesse an einem Betreibermodell bekundet wird, werden zusätzliche folgende Angaben gefordert: - Angaben zur Höhe der monatlichen Zahlung für die Nutzung (tatsächlich mit Breitbanddiensten versorgte Anschlüsse, sog. homes connected) der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser) pro Produktkategorie im Geschäfts- und Privatkundenbereich (Einstiegs-, Standard- und Hochleistungsprodukt) - Angaben zur Höhe der monatlichen Zahlung für die Nutzungsmöglichkeit (Bereitstellung des Netzes, sog. homes passed) der passiven Infrastruktur (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser). Die Kosten sind so darzustellen, dass für die WESt mbh die Ermittlung der auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Kosten möglich ist. Das interessierte Telekommunikationsunternehmen hat zudem die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Im Rahmen der Interessenbekundung ist die Wirtschaftlichkeitslücke zu benennen und gemäß der Vorlage Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke, die beim Breitbandbüro des Bundes als Excel-Datei heruntergeladen werden kann, aufzuschlüsseln. Bei seiner Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen sowie Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren Bandbreiten beim Endkunden zu machen. Es ist die Backbone Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie die Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser anzugeben. Außerdem sind die technisch mindestens erreichbaren (nicht bis zu ) Übertragungsraten nach Abschluss des Vorhabens bei den Endkundenanschlüssen in folgender Staffelung anzugeben: >= 30 Mbit/s % >= 50 Mbit/s % >= 100 Mbit/s % >= 200 Mbit/s %
5 5 Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (für einen Zeitraum von sieben Jahren), so stellt der Kreis Steinfurt eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen entweder zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. 7 Jahre zu gewähren. Die Förderung kann auch zur Errichtung der passiven Infrastruktur durch die Gemeinde verwendet werden. In diesem Fall hat der Netzbetreiber Angaben zur Pacht dieses Netzes zu machen. Die Interessenten müssen sich verpflichten, uneingeschränkt einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und diesen nicht durch die verwendete aktive Technik oder die genutzten Protokolle für sonstige Anbieter zu erschweren. Die mit dem späteren Vertragspartner vereinbarte Pacht wird auch von jedem weiteren Internet-Service-Provider erhoben, der im Rahmen des offenen diskriminierungsfreien Zugangs Dienste auf diesem Netz erbringen möchte. 5. Weiteres Verfahren / Auswahlverfahren Im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens hat der Netzanbieter im Angebot zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Technologie und Investition: Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen), Übertragungstechnologie Downloadrate / Uploadrate (Mbit/s) Erhöhung der Datenübertragungsraten möglich? Symmetrische Anschlüsse (SDSL) Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Angebot und Dienste: Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise gemäß den Vorgaben zu Einstiegs-, Standard- und Hochleistungs-Produkten. Flatrate Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene -3- Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer Serviceleistungen
6 6 Informationen zum Anbieter: Referenzliste über mindestens 5 vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Telefonnummer) Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre, Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. 6. Frist und Form Die Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache unter Angabe aller abgefragter Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung in den Gemeinden Wettringen, Neuenkirchen, Metelen, Saerbeck und Nordwalde. Nicht öffnen. schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form bis zum einzureichen bei: Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh) Herr Guido Brebaum Tecklenburger Str Steinfurt Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Steinfurt, den Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbh (WESt mbh)
2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
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