Pflegeberatung als neue Leistung
|
|
- Bella Eva Bruhn
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflegeberatung als neue Leistung AOK - Die Gesundheitskasse Herzlich willkommen zu dieser Veranstaltung! AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
2 Inhalte Vorstellung meiner Person Gesetzliche Grundlagen Pflegeberatung bei der AOK Bayern Aufgabenbeschreibung anhand eines Praxisbeispiels Beratungsprozess Pflegestützpunkte Fragen / Diskussion 2
3 Mein Name ist Peter Fuchs mein Name ist Peter Fuchs seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg bin seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung war seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung tätig übe nun seit 01/2009 die Tätigkeit des Pflegeberater in unserer Direktion aus und übe seit 01/2009 die Tätigkeit der Pflegeberatung in unserer Dirketion aus 3
4 derzeit mache ich meine Fortbildung zum Pflegeberater nach der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes vom mein Name ist Peter Fuchs diese Weiterbildung beinhaltet folgende Schulungsmodule bin seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg Pflegefachwissen war seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung tätig allgemeines Sozialrecht pflegespezifisches Sozialrecht und übe seit 01/2009 die Tätigkeit der Pflegeberatung in unserer Dirketion aus Casemanagement Praktikum ambulant Praktikum stationär 4
5 Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung Die Pflegekassen wurden mit Einführung des 7a SGB XI per Gesetz mit der Pflegeberatung beauftragt. zum wurden mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz die Leistungen der Pflegeversicherung angepasst und auch die Bestimmung des 7a SBG XI aufgenommen auszugsweise die gesetzliche Definition: Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) erhalten, haben ab Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater... 5
6 Pflegeberatung in der AOK Bayern Die Pflegeberatung ist ab eine Pflichtleistungen aller Pflegekassen. Sie umfasst eine individuelle Beratung und Hilfestellung bei - der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen - sonstigen Hilfsangeboten Diese Pflegeberatung kann wie folgt erfolgen: - durch eine telefonische Beratung - durch eine persönliche Beratung in der AOK-Geschäftsstelle - durch eine aufsuchende Beratung in der Häuslichkeit / in der Einrichtung 6
7 Praxisbeispiel: Versicherter wird von den Angehörigen aufgrund einer erheblichen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes in die Kurzzeitpflege gebracht. Es stellt sich jetzt die Frage, wie die Pflege nach Ablauf der Kurzzeitpflege weiterhin sichergestellt ist bzw. durchgeführt hrt werden soll. Folgende Fragen treten erfahrungsgemäß häufig auf: 7
8 Bei der Pflege zu Hause: Wie und durch wen kann die Pflege zu Hause sichergestellt werden? --- ambulanter Pflegedienst / Angehörige Ist ein Umbau der eigenen Häuslichkeit notwendig? Welche Leistungen gibt es? --- aufgrund Steh- oder Gehunfähigkeit nun rollstuhlpflichtig - Badumbau, Türverbreiterung, Rollstuhlrampe Welche Hilfsmittel werden benötigt und wie sind diese zu beantragen? --- Pflegebett, Badehilfen, Rollator, Rollstuhl, Hausnotruf Welche Hilfen gibt es für Pflegepersonen? --- Pflegekurs, Pflegezeit, Abführung von Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Welche Leistungen gibt es von den Sozialleistungsträgern? --- Antrag auf Höherstufung, Schwerbehindertenausweis, Hilfe zur Pflege, Blindengeld Welche Dienste gibt es? Was kostet ein Pflegedienst? --- Erläuterung eines Kostenvoranschlages mit den Leistungskomplexen 8
9 9
10 10
11 11
12 Bei der Pflege im Heim: Welche Pflegeeinrichtungen gibt es? --- in der räumlichen Umgebung der Angehörigen, je nach pflegefachlichem Schwerpunkt Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer stationären Heimunterbringung? --- Kostenbeteiligung je nach Pflegestufen, deren Schwerpunkte in grundpflegerischen Versorgung liegen Ist eine teilstationäre Pflege möglich? --- Tagespflege, Nachtpflege Wer trägt die Heimkosten, wenn die eigene Rente / Einkünfte dazu nicht ausreichen? --- Verweis auf den Sozialhilfeträger / Bezirk Oberpfalz, dieser prüft die Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsfähigkeit 12
13 13
14 14
15 Die PflegeberaterInnen wollen Antworten auf offene Fragen geben und erarbeiten mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gemeinsam Lösungen für ihre individuelle Situation. In einem Versorgungsplan werden dann die Ergebnisse zusammengefasst und festgehalten. So erhalten die Pflegebedürftigen und seine Angehörigen einen Überblick über die eigenen Möglichkeiten. Ziel der Pflegeberatung ist es, in unklaren pflegebedingten Situationen zentraler Anlaufpunkt zu sein - sowie koordinierend zu unterstützen. 15
16 6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 1. Informationen Hilfebedarf erfassen: Telefonische Beratungsgespräche Beratungsgespräche in der Direktion 5. Durchführung 4. Maßnahmen planen 2. Probleme und Ressourcen erfassen 3. Ziele festlegen Beratungsgespräche bei Versicherten zu Hause / in der Einrichtung 16
17 6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 2. Probleme und Ressourcen erfassen Ressourcen erkennen, bestärken und einbeziehen - eigene Nahrungsaufnahme möglich - Harn- und Stuhlkontinenz erhalten - geistige Einschränkungen liegen nicht vor 5. Durchführung 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen 2. Probleme und Ressourcen erfassen Probleme gemeinsam formulieren und benennen - aus der Sicht des zu Pflegenden - aus der Sicht der Pflegepersonen - Umgebung (Wohnumfeld) Erfassung und Abklärung weiterer potentieller Risikofaktoren (z.b. Sturzrisiko, Dekubitusrisiko, usw.) 17
18 6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 3. Ziele festlegen 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Verbesserung und Optimierung der häuslichen Versorgung - wie kann geholfen werden was muss konkret gemacht werden amb. PD / Umbau / VHP 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit soll gefördert und unterstützt werden - aktivierende Pflege befürworten, auch wenn zeitaufwendiger - Unterstützung bei der TK-Wäsche 18
19 6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 4. Maßnahmen planen 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Erstellen eines individuellen Versorgungsplans in Absprache mit allen Beteiligten 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Abstimmung der notwendigen Sozialleistungen z.b. pflegerische Hilfen durch den amb. PD zur Grundpflege oder HKP, begleitende und unterstützende Hilfen im Rahmen der zusätzl. Betreuungsleistungen und der Verhinderungspflege, Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen Begleitung für Schwerstkranke oder Sterbende durch Hospitzeinrichtungen 19
20 6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 5. Durchführung 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Einleiten von Anträgen --- Umstellung auf Kombinationsleistungen 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Koordinierung von Leistungs- und Hilfsangeboten --- Anrufe beim Hausarzt, der Tagespflege, dem amb. PD oder anderem Träger Hinwirken auf die Durchführung der notwendigen Maßnahmen jeweils zur mit Einverständnis des Betroffenen oder der Angehörigen 20
21 6. Evaluation / Auswertung 1. Informationen 6. Evaluation / Auswertung 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Durch Nachfrage bezüglich der Verbesserung der Versorgungssituation Bei Veränderungen der Versorgungssituation wird ein neue Beratung angeboten und somit der Versorgungsplan individuell angepasst. Die Pflegeberatung endet, wenn der Versorgungsplan zielführend umgesetzt ist und/oder der Versicherte keine weiteren Maßnahmen wünscht. 21
22 Zusammenfassung Die Beratung umfasst nicht nur die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern auch die Leistungen anderer Sozialleistungsträger Pflegeberatung dient als ein Instrument zur Qualitätssicherung und Sicherung der längstmöglichen Versorgung im häuslichen Bereich Pflegeberatung versteht sich als Ergänzung und Unterstützung des bestehenden Angebotes wie z.b. zu den Angeboten der Sozialdienste der Krankenhäuser, die auch im Rahmen von Nahtlosigkeitsanträgen tätig werden 22
23 bisherige Schwerpunkte meiner Pflegeberatung waren ganz allgemeine Informationen rund um das Thema Pflege Informationen im Vorfeld über den Ablauf und das Verfahren einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK und den Pflegestufen Erläuterung der Gutachten des MDK s in den Schwerpunkten des Grundpflegebedarfes Körperpflege, Ernährung, Mobilität nach den sog. Katalogverrichtungen Aufzeigen von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger Aufzeigen von Angeboten der kommunalen Träger über sozialrechtliche Ansprüche, ehrenamtliche Angebote und Selbsthilfegruppen 23
24 Pflegestützpunkte Im Pflegestützpunkt soll ebenso die Möglichkeit einer individuellen Pflegeberatung angeboten werden. Jeder Bürger hat Zugang zum Pflegestützpunkt und dort einen Anspruch auf eine kassenneutrale Beratung. Das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung hat der Errichtung von Pflegestützpunkten zugestimmt. Stufenweise sollen bis zu 60 Pflegestützpunkte in ländlichen Regionen und städtischen Ballungsräumen in Bayern aufgebaut werden. Zusätzlich zu den Pflegestützpunkten bieten die gesetzlichen Pflegekassen in Bayern eine telefonische Leitstelle an --- den Pflegeservice Bayern, welche durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung betreut wird. 24
25 Fragen / Diskussion 25
26 Jeder Tag ist ein neuer Anfang T.S.Eliot AOK - Die Gesundheitskasse Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen
Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Schulungsmodul 3 Landesagentur Generationendialog Niedersachsen Niedersachsen 1 Pflege- und Angehörigenberatung Gesetzliche Vorgaben
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrPflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote
Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrDAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH
DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits
MehrUnd plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg
Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
MehrDie Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrPflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
MehrPFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung
Antrag zur KKH Pflegeberatung Sie möchten die KKH Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hierfür senden wir Ihnen das Antragsformular mit der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu.
MehrMitarbeiter pflegen! Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung
und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung Radebeul Checkliste für pflegende Angehörige Ein Pflegefall tritt oft plötzlich und ungeplant ein. Selten sind Angehörige darauf vorbereitet,
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrVital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall
Vital & Aktiv Pflegeberatung Der Fall der Fälle Pflegefall Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige Antworten zur Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderungen www.pflegestufe.com Vorwort Sehr
MehrLandkreis Jerichower Land
Basisanalyse Bevölkerungsstatistik 1 Im lebten mit Stichtag 31. Dezember 2012 96.251 Menschen. 49,6 Prozent von ihnen waren männlich, 50,4 Prozent weiblich. Die Altersverteilung (31.12.2010) stellt sich
MehrGröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrMerkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.
MehrAmbulante Pflege und Assistenz
24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk
MehrVor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?
Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht
MehrAntrag auf Kostenübernahme für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (gemäß 78 Abs. 1 i.v.m. 40 Abs.
Antrag auf Kostenübernahme für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (gemäß 78 Abs. 1 i.v.m. 40 Abs. 2 SGB XI) Versicherte(r) (vom Versicherten/ Vertreter/ Betreuer auszufüllen)
MehrDresdner Pflegestammtisch
Dresdner Pflegestammtisch Warum gibt es den Pflegestammtisch? Dresdnerinnen und Dresdner sollen regelmäßig rund um das Thema Pflege informiert werden. (Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2008) Wann war
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrErstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung
Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrDas Pflege- Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der
MehrHöhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am
MehrFragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung
Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrInformationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)
Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrLandesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom
(Entwurf VI 40/405: Stand...Stand Februar 2009 ) Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom Auf Grund des 100 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrPLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN?
PLÖTZLICH EIN FALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? 26.02.2014 1 26.02.2014 1 ÜBERBLICK > Wie organisiere ich die Pflege? > Wie finanziere ich die Versorgung? > Worauf muss ich bei pflegerischen Handgriffen
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrAmbulante Pflege Tagespflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege
Ambulante Pflege Tagespflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege ... wenn Sie Hilfe und Unterstützung zu Hause benötigen 2... wenn Sie tagsüber Betreuung und Gesellschaft suchen... wenn Sie selbstständig
MehrSchritt für Schritt zur häuslichen Pflege
Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrPflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn
MehrBeihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege
Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
MehrK u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -
K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei
MehrFachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung
Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim
MehrHerzlich Willkommen Ihr
Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 29.01.2016 Indikatoren-Erläuterung Basisdaten Pflegeprognose 2009 Allgemeine Informationen Pflegeprognose Als Datengrundlage für die Darstellung und Beschreibung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrPflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrBKK Textilgruppe Hof Pflegekasse
BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Eingangsstempel Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum:, Vorname der
MehrClever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig
MehrBundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrFreizeiten und Reisen mit Begleitung
Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW
MehrDie Pflegeversicherung und Ihre Leistungen
Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrLebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008
Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der
MehrAntragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931
MehrNach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)
Nach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Ulrich Pannen Geschäftsbereichsleiter Pflege AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Änderungen
MehrUnterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,
Mehr