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1 Invest ment vert rag part iarisches Nachrangdarlehen Zwischen der Firma KICKRS 3 UG (haf tungsbeschränkt) Grillparzerstrasse München Germany (nachfolgend KICKRS 3 UG genannt) vertreten durch Marcus Friedrich, Niewiedenstrasse 34a, Frankfurt am Main und der NAME ADDRESS ZIP CITY (nachfolgend Crowd-Investor genannt) (nachfolgend einzeln Partei und gemeinsam die Parteien genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel A. Gegenstand der KICKRS 3 UG ist die Unterstützung der Koninklijke Sint-Truidense Voetbalvereniging NV. Die KICKRS 3 UG wurde am 5. August 2015 gegründet und ist unter HRB in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Gesellschaftskapital/Stammkapital der KICKRS 3 UG beträgt EUR Geschäftsführer der KICKRS 3 UG ist Marcus Friedrich. Die KICKRS 3 UG ist eine für die Umsetzung einer Crowdinvesting- Kampagne mit dem Koninklijke Sint-Truidense Voetbalvereniging NV ( Club ) gegründete Zweckgesellschaft. B. Zur Stärkung der Finanzierungsmittel des Clubs sowie zur Förderung des Fußballtalentes Panagiotis Kinigopoulos ( Spieler ) führt die KICKRS 3 UG eine Crowdinvesting Kampagne auf (nachfolgend KICKRS-Website ) durch. C. Die KICKRS-Website eröffnet Fußballvereinen die Möglichkeit, erfolgversprechende Nachwuchstalente vorzustellen. Zudem eröffnet die KICKRS-Website Investoren die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg der Nachwuchstalente von Fußballvereinen über die

2 Gewährung von partiarischen Nachrangdarlehen (nachfolgend auch "Investment") zu partizipieren. D. Die KICKRS-Website ist eine von der NEXT Sports Rights AG, Montanastrasse 7, CH-6052 Hergiswil (nachfolgend KICKRS.NET ) betriebene Online-Plattform, auf der Informationen von KICKRS 3 UG und dem Club veröffentlicht werden. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums haben Investoren die Möglichkeit, in die KICKRS 3 UG zu investieren. Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Kampagne mit den vorgenannten Möglichkeiten vorgestellt (nachfolgend "Kampagne") und hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag, der als Gesamtsumme der einzelnen nachrangigen partiarischen Darlehen aller Investoren im Rahmen der Kampagne erreicht werden muss (nachfolgend "Funding Schwelle") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Funding Limit"). Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung der vorgestellten Investmentmöglichkeit ist, dass im Rahmen der jeweiligen Kampagne die Funding Schwelle erreicht wird. E. Im Rahmen des Crowdinvestings über die KICKRS-Website gewähren die Crowd-Investoren der KICKRS 3 UG nachrangige partiarische Darlehen. Bei den partiarischen Darlehen handelt es sich um Fremdkapital. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Crowd-Investoren an der KICKRS 3 UG. Den Crowd-Investoren steht vielmehr ein endfälliger Rückzahlungsanspruch in Höhe des gewährten Darlehens sowie eine reine Erfolgsverzinsung des Darlehensbetrages nach Maßgabe des jeweiligen Investmentvertrages zu. Als nachrangige Gläubiger treten die Ansprüche der Crowd-Investoren (insb. Zins- und Rückzahlung) gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der KICKRS 3 UG zurück. Zudem ist der Crowd-Investor verpflichtet, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der KICKRS 3 UG solange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung der KICKRS 3 UG führen würde. F. Der Investmentvertrag zwischen Crowd-Investor und KICKRS 3 UG ist in vierfacher Hinsicht bedingt. Zum einen ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf den Eingang des Darlehensbetrages bei der KICKRS 3 UG. Weiterhin ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf die Bekanntgabe von zusätzlichen Informationen in der Selbstauskunft durch den Crowd-Investor, sofern der Crowd-Investor ein Darlehen von mehr als EUR vergeben will. Zum anderen ist der Investmentvertrag auflösend bedingt für den Fall, dass die Kampagne der KICKRS 3 UG auf der KICKRS-Website nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Weiterhin ist der Investmentvertrag auflösend bedingt auf den Fall, dass der Vertrag zwischen Club und Spieler, der aufgrund des Fundings durch die Kampagne abgeschlossen werden soll, nicht zustande kommt. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

3 1. Vert ragsschluss 1.1. Durch das Ausfüllen des Investmentformulars auf der KICKRS-Website und das Anklicken des Buttons Jetzt mit Pflicht zur Zahlung investieren am Ende des Investmentformulars gibt der Crowd- Investor ein Angebot in einer individuell festgelegten Höhe ab ( Investment-Angebot ). Dieses besteht aus einer Investition in die KICKRS 3 UG in Form eines nachrangigen partiarischen Darlehens ("Nachrangdarlehen") in Höhe von 90% des Investment-Angebotes ( Darlehensbetrag ) sowie einer Management-Fee von 10% des Investment-Angebotes ( Management Fee ). Darlehensbetrag und Management-Fee ergeben zusammen den Investmentbetrag ( Investmentbetrag ) Nach Erhalt des Investment-Angebots schickt KICKRS.NET dem Crowd-Investor eine , die den Eingang des Investment- Angebots bei KICKRS.NET bestätigt ("Angebotsbestätigung") und das Angebot des Crowd-Investors über ein partiarisches Darlehen ("Investmentvertrag") für die KICKRS 3 UG annimmt ("Investment- Bestätigung"). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. 2. Darlehensgewährung / Verwendungszweck 2.1. Der Crowd-Investor gewährt der KICKRS 3 UG ein Nachrangdarlehen in Höhe des von ihm in dem Investment-Angebot individuell festgelegten Darlehensbetrages Sofern die Kampagne erfolgreich ist (Ziffer 3.2), ist die KICKRS 3 UG verpflichtet, den Darlehensbetrag dem Club zur Stärkung der Finanzierungsmittel und Förderung des Spielers zur Verfügung zu stellen ( Funding ). 3. Bedingungen 3.1. Dieser Investmentvertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Investmentbetrages (nachfolgend "erste aufschiebende Bedingung"). Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam Zudem ist dieser Investmentvertrag in den nachfolgend dargestellten Fällen aufschiebend bedingt auf die Angabe zusätzlicher Informationen durch den Investor ( zweite aufschiebende Bedingung ): Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf der Investor sofern er keine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG ist mehr als EUR in ein Kampagnenvehikel nur dann investieren, sofern er nach der von ihm erteilten Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR verfügt, oder maximal den zweifachen Betrag seines im Rahmen der Selbstauskunft angegebenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch

4 in jedem Fall EUR

5 Sofern der Investor beabsichtigt, in die KICKRS 3 UG einen Darlehensbetrag von mehr als EUR zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen: sofern es sich bei dem Investor um eine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG (GmbH, AG, KGaA) handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich, ansonsten hat der Investor anzugeben, ob er über ein Mindestvermögen von EUR in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten verfügt; oder dass der von ihm im Rahmen des Investment- Angebots gewählte Darlehensbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt Sofern aufgrund des vom Investor beabsichtigten Darlehensbetrages wie vorstehend beschrieben erforderlich, wird die KICKRS 3 UG die erforderlichen Informationen im Rahmen des Investitionsprozesses abfragen und der Investor hat die Angaben im Rahmen der von ihm zu erteilenden Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu machen. Erst nach Erhebung der zusätzlichen Informationen durch die KICKRS 3 UG ist die zweite aufschiebende Bedingung eingetreten und dieser Investmentvertrag tritt in Kraft Dieser Investmentvertrag ist zudem auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Kampagne nicht erfolgreich ist (nachfolgend "erste auflösende Bedingung"). Eine Kampagne ist erfolgreich, wenn innerhalb des für die Kampagne festgelegten Zeitrahmens zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Investmentbeträge von Crowd-Investoren die individuell festgelegte Funding Schwelle der Kampagne erreicht. Nach Ablauf der für die Kampagne festgelegten Angebotsdauer (Zeitraum, in welchem Crowd-Investoren Investment-Angebote abgeben können) beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt KICKRS.NET dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne ihre Funding Schwelle erreicht hat und damit erfolgreich war. Wird die Funding Schwelle nicht erreicht, verliert dieser Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Crowd-Investor noch die KICKRS 3 UG oder ein Dritter können in diesem Fall aus diesem Investmentvertrag Rechte herleiten. Der Crowd-Investor erhält bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd-Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto erstattet (Ziffer 5.2).

6 3.4. Der Investmentvertrag ist zudem auflösend bedingt für den Fall, dass der Vertrag zwischen Club und Spieler, der aufgrund des Fundings durch die Kampagne abgeschlossen werden soll, nicht zustande kommt ( zweite auflösende Bedingung ). Unmittelbar nachdem feststeht, dass sich der Club und der Spieler nicht auf einen Vertrag einigen konnten, teilt KICKRS.NET dem Crowd-Investor dies mit. In diesem Fall verliert dieser Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Crowd-Investor noch die KICKRS 3 UG oder ein Dritter können in diesem Fall aus diesem Investmentvertrag Rechte herleiten. Der Crowd-Investor erhält bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd- Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto erstattet (Ziffer 5.2). 4. Zahlungsabwicklung 4.1. Die KICKRS 3 UG hat für die Abwicklung der Zahlungen aufgrund dieses Investmentvertrages bei der Stadtsparkasse München und der ipay International SA (nachfolgend "Bank" oder Banken ) jeweils ein Konto errichtet ( Crowdfunding-Konten ). Bis zum erfolgreichen Abschluss der Kampagne (Ziffer 3.3 und Ziffer 3.4) bedarf die KICKRS 3 UG für Verfügungen über die Crowdfunding-Konten der Zustimmung von KICKRS.NET. Gleiches gilt im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingungen (Ziffer 3. und Ziffer 3.4) bis zur vollständigen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen an die Crowd-Investoren Sämtliche Zahlungen aufgrund dieses Investmentvertrages dürfen ausschließlich auf eines dieser Crowdfunding-Konten erfolgen. 5. Auszahlung 5.1. Der Investmentbetrag (also der von dem Crowd-Investor in seinem Investment-Angebot individuell festgelegte Betrag) ist unmittelbar nach Abschluss dieses Investmentvertrages (also dem Versand der Investment-Bestätigung durch KICKRS.NET) zur Zahlung fällig. Der Crowd-Investor zahlt den Investmentbetrag auf eines der im Rahmen der Kampagne genannten Crowdfunding-Konten der KICKRS 3 UG bei den Banken Im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung (Ziffer 3.3 und 3.4) ist die KICKRS 3 UG verpflichtet, dem Crowd-Investor bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd-Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto zu erstatten. KICKRS.NET wird dem entsprechend zustimmen. 6. Vergüt ung 6.1. Der Crowd-Investor zahlt für die Teilnahme an der Kampagne eine Management Fee in Höhe von 10 % des vom Crowd-Investor festgelegten Investmentbetrages Diese Management Fee wird vom Crowd-Investor zusätzlich zum

7 Darlehensbetrag an die KICKRS 3 UG gezahlt.

8 7. Lauf zeit und T ilgung 7.1. Das Nachrangdarlehen hat grundsätzlich eine feste Laufzeit von 36 Monaten ( Grund-Laufzeit ). Im Falle eines Cash-Events (Ziff ) oder für den Fall, dass der aufgrund des Fundings abgeschlossene Vertrag vor Ablauf der Grund-Laufzeit ausläuft, ohne dass ein Cash- Event (Ziff ) stattfindet, endet das Nachrangdarlehen vorzeitig ( Verkürzte Laufzeit ). Erfolgt kein Cash-Event (Ziff ) und wird stattdessen der aufgrund des Fundings abgeschlossene Vertrag des Spielers beim Club verlängert, so verlängert sich die Grund-Laufzeit um die Laufzeit, um die der aufgrund des Fundings abgeschlossene Vertrag des Spielers beim Club verlängert wurde, sofern und soweit hierdurch die Grundlaufzeit überschritten wird ( Erweiterte Laufzeit ). Im Falle eines Cash-Events (Ziff ) vor Ende der Erweiterten- Laufzeit endet das Nachrangdarlehen vorzeitig ( Verkürzte Erweiterte Laufzeit ). Die Grund-Laufzeit, die Verkürzte Laufzeit, die Erweiterte Laufzeit und die Verkürzte Erweiterte Laufzeit werden jeweils (soweit einschlägig) und auch gemeinsam als Laufzeit bezeichnet Das Nachrangdarlehen ist endfällig. Dieses bedeutet, dass die KICKRS 3 UG während der Laufzeit des Nachrangdarlehens keine Tilgungszahlungen leistet, sondern das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit getilgt wird Sofern ein Cash-Event (Ziff ) ausbleibt, wird am Ende der Laufzeit der ausgezahlte und noch nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag in drei gleich großen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Tritt ein Cash-Event (Ziff ) ein, richtet sich die Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspruches nach Ziff und Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die KICKRS 3 UG insbesondere dann vor, wenn der Crowd-Investor den mit der Next Sports Rights AG abgeschlossenen Poolingvertrag (vgl. Ziffer 10) widerruft oder außerordentlich kündigt Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbetrag sowie sämtliche aufgelaufenen, noch nicht gezahlten Zinsen innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Wirksamwerden der Kündigungserklärung zur Zahlung an den Crowd- Investor fällig. 8. Verzinsung 8.1. Die KICKRS 3 UG gewährt dem Crowd-Investor ausschließlich eine Verzinsung des Darlehensbetrages in Abhängigkeit vom Erfolg der KICKRS 3 UG ("Erfolgszins"). Dieser Erfolgszins wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechnet.

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10 Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrages wird jedem Crowd-Investor eine individuelle fiktive Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") zugewiesen. Diese Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Crowd-Investor gewährten Darlehensbetrages und der tatsächlich im Rahmen der Kampagne während der Kampagnendauer zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase erreichten Gesamtsumme der einzelnen Investments aller Investoren ( Fundingsumme ). Ebeispiel: Bei Erreichen einer Fundingsumme in Höhe von EUR entsprechen daher je EUR 100 einer Beteiligungsquote von 0,033 % Für den Fall, eines Transfers des Spielers an einen anderen Fußballverein als den Club während der Laufzeit des aufgrund des Fundings abgeschlossenen Vertrages und der Zahlung einer Ablösesumme ( Cash-Event ) erhält die KICKRS 3 UG vom Club das Äquivalent des Marktwertes des Spielers ( Marktwert ). Dieser Marktwert wird wie folgt festgelegt: Der Marktwert wird nach der Transferperiode, in der der Spieler transferiert wurde, von einem Expertengremium ( Expertengremium ) vor dem 30. Oktober (im Falle eines Transfers in der zurückliegenden Sommertransferperiode) oder vor dem 31. März (im Falle eines Transfers in der zurückliegenden Wintertransferperiode) bestimmt. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus a) einem Experten benannt vom Club, b) einem Experten benannt von der Next Sports AG sowie c) einen gemeinsam benannten professionellen unabhängigen Experten ( Unabhängiger Experte ). Das Expertengremium entscheidet mit Zwei-Drittel-Mehrheit über den Marktwert des Spielers im Falle eines Transfers. Sollte keine Zwei- Drittel-Mehrheit betreffend eine Marktwerbestimmung zustande kommen, entscheidet der Unabhängige Experte alleine. Bei der Bestimmung des Marktwertes sollen insbesondere (aber nicht abschließend) folgende Kriterien berücksichtigt werden: für den Spieler abgegebene Kaufangebote Gehalt des Spielers Anzahl der Spieleinsätze generelle Leistungsstärke weitere öffentlich verfügbare und einen Marktwert direkt oder indirekt beeinflussenden Informationen.

11 Als Erfolgszins erhält der Crowd-Investor den seiner Beteiligungsquote (Ziffer 7.1.1) entsprechenden Anteil am Netto- Erlös; hiervon abgezogen wird der vom Crowd-Investor gewährte Darlehensbetrag (der Rückzahlungsbetrag des Darlehensbetrages besteht neben dem Anspruch auf Erfolgszins). Ein negativer Erfolgszins ist ausgeschlossen. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse der KICKRS 3 UG aus einem Cash-Event, die sie im Gegenzug für die Bereitstellung der finanziellen Mittel vom Club erhält reduziert um 30 %, welche die KICKRS 3 UG als Erfolgsbeteiligung erhält. Beispiel: a) Pessimistisches Szenario: Darlehenssumme Kampagne (gesamt): EUR Vertragslänge: 3 Jahre Gesamter Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR 100 Bearbeitungsgebühr/Administration Fee KICKRS 3 UG: 10% Darlehensbetrag Investor: EUR 90 Marktwert des geförderten Spielers am Anfang der Investmentperiode: EUR Marktwertsteigerung 1. Jahr: -5% Marktwertsteigerung 2. Jahr: -5% Marktwert nach Cash Event: EUR Rückzahlungsbetrag Darlehen an Investoren: EUR Gewinn: EUR Erfolgszinsanteil Investoren: 70% (EUR 0) Erfolgszinsanteil Kampagnen-Vehikel: 30% (EUR 0) Beteiligungsquote Investor: 0,030% Erfolgszins Investor: EUR 0 Auszahlungsbetrag gesamt an Investor (Darlehen und Erfolgszins): EUR 90,25 Kapitalgewinn (hypothetisch): -10% Jährliche Rendite (hypothetisch): ca. -5%

12 b) Moderates Scenario: Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR Vertragslänge: 3 Jahre Gesamter Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR 100 Bearbeitungsgebühr/Administration Fee KICKRS 3 UG: 10% Darlehensbetrag Investor: EUR 90 Marktwert des geförderten Spielers am Anfang der Investmentperiode: EUR Marktwertsteigerung 1. Jahr: 10% Marktwertsteigerung 2. Jahr: 20% Marktwert nach Cash Event: EUR Rückzahlungsbetrag Darlehen an Investoren: EUR Gewinn: EUR Erfolgszinsanteil Investoren: 70% (EUR ) Erfolgszinsanteil Kampagnen-Vehikel: 30% (EUR ) Beteiligungsquote Investor: 0,030% Erfolgszins Investor: EUR 20,16 Auszahlungsbetrag gesamt an Investor (Darlehen und Erfolgszins): EUR 110,16 Kapitalgewinn (hypothetisch): 10% Jährliche Rendite (hypothetisch): ca. 5% c) Optimistisches Scenario: Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR Vertragslänge: 3 Jahre Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR 100 Bearbeitungsgebühr/Administration Fee KICKRS 3 UG: 10% Darlehensbetrag Investor: EUR 90 Marktwert des geförderten Spielers am Anfang der Investmentperiode: EUR Marktwertsteigerung 1. Jahr: 20% Marktwertsteigerung 2. Jahr: 50% Marktwert nach Cash Event: EUR Rückzahlungsbetrag Darlehen an Investoren: EUR Gewinn: EUR Erfolgszinsanteil Investoren:70% (EUR ) Erfolgszinsanteil Kampagnen-Vehikel: 30% (EUR ) Beteiligungsquote Investor: 0,030% Erfolgszins Investor: EUR 50,40 Auszahlungsbetrag gesamt an Investor (Darlehen und Erfolgszins): EUR 140,40 Kapitalgewinn (hypothetisch): 40% Jährliche Rendite (hypothetisch): ca. 18%

13 d) No Cash Event-Szenario: Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR Vertragslänge: 3 Jahre Investment-Betrag Investor auf KICKRS.NET-Plattform: EUR 100 Bearbeitungsgebühr/Administration Fee KICKRS 3 UG: 10% Darlehensbetrag Investor: EUR 90 Marktwert des geförderten Spielers am Anfang der Investmentperiode: EUR Marktwert im Falle von keinem Cash Event: EUR 0 Rückzahlungsbetrag Darlehen an Investoren: EUR 0 Erfolgszins: EUR 0 Erfolgszinsanteil Investoren:70% (EUR 0) Erfolgszinsanteil Kampagnen-Vehikel: 30% (EUR 0) Beteiligungsquote Investor: 0,030% Erfolgszins Investor: EUR 0 Auszahlungsbetrag gesamt an Investor (Darlehen und Erfolgszins): EUR 0 Kapitalgewinn (hypothetisch): -100% (totaler Verlust) Jährliche Rendite (hypothetisch): ca. -50% 8.2. Für den Fall, dass der Crowd-Investor seinen Darlehensbetrag der KICKRS 3 UG nicht während eines gesamten Jahres gewährt hat, nimmt er an dem für dieses betreffende Jahr ermittelten Jahresüberschuss nur pro rata temporis teil. Der Erfolgszins wird nachträglich 20 (zwanzig) Bankarbeitstage nach verbindlicher Feststellung des Marktwertes durch das Expertengremium aufgrund eines Cash-Events und der Zahlung der entsprechenden Summe durch den Club an die KICKRS KAMPAGNEN CEHIKEL 3 UG zur Zahlung auf das vom Crowd-Investor im Rahmen seiner Anmeldung auf der KICKRS-Website hinterlegte Bankkonto fällig. Änderungen seiner Bankverbindung hat der Crowd-Investor unverzüglich KICKRS.NET mitzuteilen. 9. Zins- und Rückzahlungen / St euern 9.1. Zum Zweck der Rückzahlung des Nachrangdarlehens und der Auszahlung der Verzinsung hinterlegt der Crowd-Investor im Rahmen seines ersten Investments auf der KICKRS-Website eine auf seinen Namen lautende, Bankverbindung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Der Crowd-Investor ist verpflichtet, diese Bankverbindung jederzeit aktuell zu halten Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die KICKRS 3 UG bei der Auszahlung der Verzinsung die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer sowie etwaige Annexsteuern (insb. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) einbehalten und abführen. Der Crowd- Investor erhält hierüber eine Bescheinigung von der KICKRS 3 UG.

14 10. Pooling Der Crowd-Investor ist verpflichtet, den in Anhang 9 enthaltenen Poolingvertrag mit der Next Sports AG abzuschließen. 11. Qualif iziert er Rangrückt rit t Die Ansprüche des Crowd-Investoren aus diesem Darlehen, insbesondere die Verzinsungs- und Rückzahlungsansprüche, treten gemäß 39 Abs. 2 InsO gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der KICKRS 3 UG im Rang hinter die Forderungen im Sinne des 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. Der Crowd-Investor verpflichtet sich, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der KICKRS 3 UG solange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit nach 17 InsO oder zu einer Überschuldung im Sinne von 19 InsO (jeweils in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung) der KICKRS 2 KG führen würde. Leistungen auf die im Rang zurückgetretenen Forderungen kann der Crowd-Investor nur aus einem etwaigen künftigen Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der KICKRS 3 UG (mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger) verbleibt, verlangen. Die Ansprüche sind im Fall der Insolvenz der KICKRS 3 UG erst nach vollständiger Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zu bedienen Die Ansprüche sämtlicher Nachrangdarlehensgeber sind gleichrangig Dieser qualifizierte Rangrücktritt gilt für den Fall der Liquidation der KICKRS 3 UG entsprechend. 12. Inf ormat ionsrecht e des Crowd-Invest ors Der Abschluss dieses Investmentvertrages führt nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Crowd-Investors an der KICKRS 3 UG. In Bezug auf die KICKRS 3 UG hat der Crowd-Investor daher keine Stimm-, Weisungs- oder Kontrollrechte. Für den Geschäftsbetrieb der KICKRS 3 UG sowie deren Verwaltung ist ausschließlich die Geschäftsführung der KICKRS 3 UG verantwortlich KICKRS 3 UG wird, sofern die Funding Schwelle erreicht wird, jeweils zum 30. Januar und 30. Juli und eines jeden Jahres, erstmals frühestens 30 Tage nach Überschreiten der Funding Schwelle zum nächsten der vorgenannten Termine ein Reporting veröffentlichen und über den Fortschritt des sich aus diesem Vertrag ergebenden Investitionsvorhabens berichten. Die KICKRS 3 UG ist ferner verpflichtet Informationen, die für das Investitionsvorhaben von wesentlicher Bedeutung sind, bekanntzumachen.

15 13. Kündigung Das Nachrangdarlehen kann bis zum Ende der Laufzeit (Ziffer 6.1) nicht ordentlich gekündigt werden Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Investmentvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei fristlos gekündigt werden. Soweit der Darlehensbetrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht oder nicht voll ausgezahlt worden ist, wird der Crowd-Investor von seiner Verpflichtung zur Darlehensgewährung frei. 14. Risiken Investitionen in die KICKRS 3 UG sind mit erheblichen Risiken verbunden. Dem Crowd-Investor sollte bewusst sein, dass sofern der Spieler keinen ausreichend hohen Marktwert erreichen wird, er seinen aktuellen Vertrag vorzeitig kündigt oder der aktuelle Vertrag gekündigt wird und er somit vertragsfrei ist bzw. kein Verkauf des Spielers an einen anderen Fußballverein als den Club während der Laufzeit erfolgt der Crowd-Investor zum einen keinen Erfolgszins erhalten wird, aber auch keine (teilweise oder vollständige) Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgen kann. Die Investition in die KICKRS 3 UG stellt damit eindeutig eine Risiko-Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist und deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Mit Investition in die KICKRS 3 UG sind für den Crowd-Investor Risiken verbunden, die unter Umständen zu einem Totalverlust des Investments führen können Der Crowd-Investor sollte sein Investment nicht mit Fremdkapital finanzieren, da ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zinsund Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können Der Crowd-Investor sollte die Investition in die KICKRS 3 UG nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in die KICKRS 3 UG nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Crowd-Investors darstellen, da er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Crowd-Investor sich nicht auf ein Investment in eine Kampagne konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut KICKRS.NET stellt lediglich die KICKRS-Website als Internet- Dienstleistungsplattform für die Präsentation der Kampagne der KICKRS 3 UG zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine

16 Anlageberatung oder sonstige Beratung. KICKRS.NET schließt mit dem Crowd-Investor keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist KICKRS.NET nicht verpflichtet, den Crowd-Investor über die weiteren Entwicklungen der KICKRS 3 UG zu informieren. Darüber hinaus ist KICKRS.NET nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten der KICKRS 3 UG aus diesem Investmentvertrag Die Entscheidung darüber, ob der Crowd-Investor über die KICKRS- Website in eine Zweckgesellschaft zur Förderung von Fußballtalenten investiert und in welche Zweckgesellschaft betreffend welchen Fußballverein oder Spieler er investiert, obliegt allein dem Crowd- Investor selbst. Der Crowd-Investor sollte sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten lassen Die Veräußerung eines im Rahmen einer Kampagne auf der KICKRS- Website vergebenen partiarischen Nachrangdarlehens durch den Crowd-Investor ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Partiarische Darlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, da für partiarische Darlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Crowd- Investor ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.

17 15. Widerruf sbelehrung Widerrufsbelehrung Widerruf srecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: SoccerFin UG, Grillparzerstrasse 46, München, als empfangsbevollmächtigten Vertreter der KICKRS 3 UG. Widerruf sf olgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge-währen. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeit-raum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner-halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs-erklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerruf sbelehrung

18 16. Schlussbest immungen Abtretung von Rechten des Crowd-Investors Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Investmentvertrag insgesamt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem mit der Next Sports AG abgeschlossenen Poolingvertrag eintritt, (ii) ein Mitgliedskonto auf der KICKRS-Website eröffnet, (iii) sämtliche aus Sicht von KICKRS.NET erforderlichen Angaben insbesondere seine Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer an KICKRS.NET übermittelt. Die KICKRS 3 UG befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Crowd-Investor wird der KICKRS 3 UG jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen Nebenabreden Nebenabreden zu diesem Investmentvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorstehenden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet Änderungen und Schriftform Änderungen dieses Investmentvertrages bedürfen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Ziffer Die KICKRS 3 UG ist in Abstimmung mit KICKRS.NET zu Änderungen dieses Investmentvertrages berechtigt, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regulierung erforderlich und/oder nach Ermessen der KICKRS 3 UG sinnvoll sind Mitteilungen Nach diesem Investmentvertrag notwendige Aufforderungen, Mitteilungen, abzugebende Erklärungen oder andere Nachrichten sind jeweils an die Parteien zu richten oder an diejenige Person oder Anschrift, die jeweils von einer Partei bestimmt wird, es sei denn, in diesem Investmentvertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt Vertraulichkeit Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Investmentvertrages gegenüber Dritten geheim und vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu

19 beschränken Geltendes Recht Dieser Investmentvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Investmentvertrag oder seinen Anlagen sollen von den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, München Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Investmentvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Investmentvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Investmentvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

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